Unabweisbarer Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in Bonn für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Zeitnahe Errichtung eines Provisoriums zum Schuljahr 2021/2022 an der Schlesienstraße
Dringlichkeitsentscheidung OB 201258 vom 07.08.2020
Stand: Am 01.09.2020 im Rat ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Beratungsverlauf
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