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Unabweisbarer Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen in Bonn für Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ Zeitnahe Errichtung eines Provisoriums zum Schuljahr 2021/2022 an der Schlesienstraße

Dringlichkeitsentscheidung OB 201258 vom 07.08.2020

Stand: Am 01.09.2020 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2020

    Rat

    TOP 4.2, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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