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2026/0229

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2025 und Entlastung der Betriebsleitung

Magistratsvorlage 06.08.2026

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Nächste Beratung: Stadtverordnetenversammlung, Sitzung am 17.09.2026, TOP 31

2026/0229

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2026/0229

4513 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0229 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);  
Verwendung des Jahresergebnisses 2025 und Entlastung der Betriebsleitung  
 
Vorlage vom: 06.08.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben 
und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem 
Jahresgewinn in Höhe von 752.677,41 € (im BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft u nd 
Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) festgestellt.  
 
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Verwendung des Gewinns des Bereichs 
Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet:  
a)     207.302,08 € Vortrag auf neue Rechnung  
b)     207.302,07 € Abführung an den Haushalt der Stadt aus Ergebnis 2025  
c)    338.073,26 € Einstellung in die allgemeine Rücklage  
 
     752.677,41 €

- 2 - 
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 
werden veröffentlicht.  
 
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025 
entlastet. 
 
 
Anlagen: Prüfungsbericht EAD JAP 2025 Baker Tilly GmbH & Co. KG  
Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  06.08.2026 
 
Der Abschlussprüfer hat in der Betriebskommissionssitzung am 26. Juni 2026 den 
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem 
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresgewinn in Höhe von 
752.677,41 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA 
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivarium nach Steuern) festzustellen, sowie die 
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen. 
 
In Summe werden 207.302,08 € auf neue Rechnung vorgetragen. 338.073,26 € werden in die 
allgemeine Rücklage eingestellt. 207.302,07 € werden aus dem Ergebnis 2025 an den 
Haushalt der Stadt abgeführt. 
 
Der Ausgleich der Kostenunterdeckung im kumulierten Gebührenbereich des Betriebszweiges 
hoheitliche Abfallentsorgung (inkl. Kompostierungsanlage und Karbonisierungsanlage) sowie der 
Kostenunterdeckung im Gebührenbereich des Betriebszweiges Straßenreinigung/Winterdienst 
erfolgte bereits im Jahresabschluss. Eine Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich.  
Der Ausgleich der Unterdeckung im Bereich Abfallentsorgung erfolgt durch die Entnahme aus 
den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen. 
Der Ausgleich der Unterdeckung im Bereich Straßenreinigung erfolgte größtenteils durch die 
Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen, die nicht 
ausreichend waren. Es wurde eine Forderung in Höhe von 203.842,16 € aufgebaut.  
 
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 26.06.2026 
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2025 sowie auf den 
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hingewiesen.  
 
Darmstadt, 06.08.2026 
 
Dezernat IV 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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4580 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.08.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: EAD 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
IV 70 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0229 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
291 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes für 
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);  
Verwendung des Jahresergebnisses 2025 und Entlastung der Betriebsleitung  
 
Vorlage vom: 06.08.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben 
und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem 
Jahresgewinn in Höhe von 752.677,41 € (im BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft u nd 
Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) festgestellt.  
 
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Verwendung des Gewinns des Bereichs 
Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet:

- 3 - 
 
a)     207.302,08 € Vortrag auf neue Rechnung  
b)     207.302,07 € Abführung an den Haushalt der Stadt aus Ergebnis 2025  
c)    338.073,26 € Einstellung in die allgemeine Rücklage  
     752.677,41 € 
 
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 
werden veröffentlicht.  
 
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025 
entlastet. 
 
 
Anlagen: Prüfungsbericht EAD JAP 2025 Baker Tilly GmbH & Co. KG  
Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.09.2026 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.08.2026  
 
Der Abschlussprüfer hat in der Betriebskommissionssitzung am 26. Juni 2026 den 
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem 
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresgewinn in Höhe von 
752.677,41 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA 
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivarium nach Steuern) festzustellen, sowie die 
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen. 
 
In Summe werden 207.302,08 € auf neue Rechnung vorgetragen. 338.073,26 € werden in die 
allgemeine Rücklage eingestellt. 207.302,07 € werden aus dem Ergebnis 2025 an den 
Haushalt der Stadt abgeführt. 
 
Der Ausgleich der Kostenunterdeckung im kumulierten Gebührenbereich des Betriebszweiges 
hoheitliche Abfallentsorgung (inkl. Kompostierungsanlage und Karbonisierungsanlage) sowie der 
Kostenunterdeckung im Gebührenbereich des Betriebszweiges Straßenreinigung/Winterdienst 
erfolgte bereits im Jahresabschluss. Eine Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich. 
Der Ausgleich der Unterdeckung im Bereich Abfallentsorgung erfolgt durch die Entnahme aus 
den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen. 
Der Ausgleich der Unterdeckung im Bereich Straßenreinigung erfolgte größtenteils durch die 
Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen, die nicht 
ausreichend waren. Es wurde eine Forderung in Höhe von 203.842,16 € aufgebaut.  
 
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 26.06.2026 
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2025 sowie auf den 
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hingewiesen.  
 
Darmstadt, 06.08.2026 
 
Dezernat IV 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

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Eigenbetrieb für kommunale 
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)  
Darmstadt  
Bericht über die Prüfung des 
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und 
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  I 
 
Inhaltsverzeichnis 
1. Prüfungsauftrag 1 
2. Grundsätzliche Feststellungen 3 
 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 3 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 7 
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 13 
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 16 
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 16 
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 16 
5.1.2. Jahresabschluss 16 
5.1.3. Lagebericht 16 
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 17 
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 17 
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 17 
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 18 
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 18 
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht 18 
7. Schlussbemerkung 19

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  II 
 
Anlagenverzeichnis 
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2025 
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 
31. Dezember 2025 
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2025 
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 
Anlage 5 Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2025 
Anlage 6 Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2025 
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024 
  
  
  
 
 
 
 
 
 
 
 
  
  
  
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Rundungs-
differenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  III 
 
Abkürzungsverzeichnis 
AAB Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, 
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in 
der Fassung vom 1. Januar 2024 
Abs. Absatz 
BgA Betrieb gewerblicher Art 
D&O-Versicherung Directors & Officers-Versicherung 
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch 
EigBGes Hess Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen 
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
HGB Handelsgesetzbuch 
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz 
HEAG HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt 
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf 
i. S. d. im Sinne des 
i. V. m. in Verbindung mit 
n. F. neue Fassung 
Nr.  Nummer 
PS Prüfungsstandard des IDW 
  
 
 
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Rundungs-
differenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  1 
 
1. Prüfungsauftrag 
Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch die Stadtverordnetenversammlung 
der Stadt Darmstadt am 11. Dezember 2025 erteilte uns die Betriebsleitung des  
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
(im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ oder „EAD“ genannt) 
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2025 unter Ein-
beziehung der Buchführung und den Lagebericht  für das Geschäftsjahr 2025 gemäß 
§§ 316 ff. HGB i. V. m. § 27 EigBGes Hess zu prüfen.  
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgeset-
zes (EigBGes Hess), der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahres-
abschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE)  und des Handelsgesetzbuches 
(HGB) aufgestellt. Gemäß § 22 EigBGes Hess finden für den Jahresabschluss und den 
Lagebericht des Eigenbetriebs die Vorschriften des Dritten Buches des HGB für große 
Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dem hessischen Eigen-
betriebsgesetz (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter 
für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) nichts anderes 
ergibt. 
Der Eigenbetrieb hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach §§ 316 ff. HGB 
i. V. m. § 27 EigBGes Hess prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des § 27 
Abs. 4 EigBGes Hess bekannt zu machen. 
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden. 
Des Weiteren haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hess die Erfolgsübersicht auf ihre 
Ableitung aus der Gewinn - und Verlustrechnung und die sachgerechte Zuordnung ge-
meinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen Betriebszweige untersucht. 
Wir bestätigen gemäß §  321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die 
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  2 
 
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen 
Bericht nach den Grundsätzen des IDW  PS 450 n. F. (10.2021), dem der von uns ge-
prüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Die-
ser Bericht ist an den geprüften Eigenbetrieb gerichtet. 
Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im 
Verhältnis zu Dritten, die als Anlage diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftrags-
bedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 (AAB) maßgebend.  
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird ausschließ-
lich der elektronische Prüfungsbericht ausgehändigt.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  3 
 
2. Grundsätzliche Feststellungen 
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Be-
urteilung folgende wesentliche Aspekte  
zum Geschäftsverlauf und zur Lage:  
• Die Aufgaben des EAD umfassen unverändert zum Vorjahr Abfallwirtschaft, Stra-
ßenreinigung und Winterdienst, Kanalbetrieb, Kompostierungsanlage /Karbonisie-
rungsanlage, Straßenunterhaltung, Gebäudereinigung, Hauswirtschaft und Gemein-
schaftsverpflegung sowie den Betrieb der Schulbusse, des Krematoriums, des Zoos 
Vivarium und der Werkstatt. Darüber hinaus nimmt der EAD die Koordination der 
dienstlichen Mobilität der städtischen Bediensteten wahr. 
• Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von TEUR 753 (Vorjahr 
Jahresfehlbetrag von TEUR 1.208). Geplant war ein Jahres fehlbetrag von 
TEUR 109. Die Umsatzerlöse konnten von TEUR 86.010 im Vorjahr um 4 % auf 
TEUR 89.581 im Berichtsjahr gesteigert werden, im Wesentlichen bedingt durch ge-
stiegene Gebühreneinnahmen aus der hoheitlichen Kreislaufwirtschaft sowie durch 
Erlössteigerungen im Bereich Gebäudereinigung . Die sonstigen betrieblichen Er-
träge sind leicht gesunken und betrugen in 2025 TEUR 1.197. Innerhalb dieses Pos-
tens sanken vor allen die periodenfremden Erträge, die sich hauptsächlich aus den 
Betriebsprüfungen des Finanzamts Darmstadt ergaben . Die Prüfung dauerte bis 
Mitte 2025 und ergab sowohl in 2024 wie auch in 2025 verschiedene Feststellungen, 
die hier zu Erträgen geführt haben. Des Weiteren gingen die Erlöse aus Spenden für 
den Zoo Vivarium zurück, die Mehrerlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen 
stiegen hingegen. 
• Der Materialaufwand ist um TEUR 539 gesunken. Der größte Rückgang betrifft die 
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in den Bereichen Kraftstoffe und 
Ersatzteile. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen hingegen, getrie-
ben vor allem durch die höhere CO2-Umlage, deren Preis pro Tonne zum 1. Januar 
2025 von EUR 45 auf EUR 55 gestiegen ist.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  4 
 
• Die Investitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 202 5 auf insgesamt EUR 7,7 Mio. 
(Vorjahr EUR 7,5 Mio.). Sie entfielen vorrangig auf Investitionen in Kommunal- und 
Spezialfahrzeuge, Grund und Boden sowie Nutzfahrzeuge und Software. 
• Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von 
836 auf 855. 
• Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit werden aus Sicht der Be-
triebsleitung verschiedene Maßnahmen dargestellt, die die Themenbereiche Mobili-
tät, Energieversorgung und Energieeinsparung, Abfallvermeidung sowie Dekarboni-
sierung beinhalten. 
• Das Anlagevermögen verminderte sich bei Neuinvestitionen von TEUR 7.698 auf-
grund hoher Abgänge gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4.010. Das Anlagevermö-
gen ist zu 32,6 % (Vorjahr 40,0 %) durch Eigenkapital abgedeckt. Die Eigenkapital-
quote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Prozentpunkte auf 17,7 % verringert. 
Die Eigenkapitalrentabilität hat sich von 6,0 % im Jahr 2024 auf 5,0 % im Jahr 2025 
vermindert. 
• Hinsichtlich der Finanzlage bestand zum 31. Dezember 2025 eine ausreichende Li-
quidität II. Grades von rd. 255 % (Vorjahr 324 %). Sie weist damit eine absolute 
Überdeckung von TEUR 23.301 (Vorjahr TEUR 28.302) aus. Die Liquidität I. Grades 
beträgt rd. 182 % (Vorjahr 231 %). Im Geschäftsjahr wurde zur Finanzierung von 
Investitionen ein Darlehen in Höhe von EUR 1,8 Mio. aufgenommen. 
zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken: 
• Für 2026 wird aus Sicht der Betriebsleitung ein Jahresverlust von TEUR 245 erwar-
tet. 
• Nach Ansicht der Betriebsleitung bedeutet die Umsetzung der IT -Strategie ein-
schließlich der geplanten Erweiterung um eine KI-Strategie für den EAD die Chance, 
seine Funktion als Dienstleister der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch digital zu 
etablieren. 
• Die Erweiterung des Zoos Vivarium um eine Teilfläche von ca. 8.000 m 2 wurde in 
2025 mit dem Kauf des Grundstücks von der der Bundesanstalt für Immobilienauf-
gaben BImA abgeschlossen. Die Grobentwürfe zur Nutzung sind im Geschäftsgang. 
In 2026 werden die Projekte Kleinafrika und Kleinsäuger zum Abschluss gebracht.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  5 
 
Die Verbesserung der Parkplatzsituation für PKWs und insbesondere für Busse 
(Klassenausflüge) stehen 2026 im Fokus. 
• Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem EAD die Federführung bei 
der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes in der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt übertragen. Die Kommunen erhalten aus dem Fonds Geld vom Umwelt-
bundesamt gemäß eines Punktem odells für definierte Leistungen zur Vermeidung 
und Beseitigung des Einwegverpackungsmülls (sogenanntes „ Littering“). Die Mel-
dung der Leistungen des EAD für das Bezugsjahr 2024 wurde in 2025 auf der ent-
sprechenden Plattform DIVID abgegeben. Die Auszahlung wird für 2026 erwartet. 
Für das Bezugsjahr 2025 werden derzeit die Leistungen des EAD und der beteiligten 
Fachämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt gebündelt und die Eingabe auf der 
DIVID-Plattform vorbereitet. 
• Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf den 
Eigenbetrieb haben könnten, sind der Betriebsleitung nicht bekannt. 
• Der EAD beschäftigt sich verstärkt mit einem IT Service Continuity Management 
(ITSCM) als Teil des Business Continuity Managements (BCM). Hintergrund ist die 
zweite Fassung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 2), 
Anfang 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist im 
Dezember 2025 in Kraft getreten. 
• Der Eigenbetrieb sieht sich zudem Risiken aus Veränderungen rechtlicher Regelun-
gen im Entsorgungsmarkt ausgesetzt. 
• Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Tätigkeiten keinerlei Finanzin-
strumente, z. B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Marktschwankungen, 
ein. Nach Auffassung der Betriebsleitung unterliegt der Eigenbetrieb den üblichen 
Finanzierungsrisiken bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditätsengpässen und 
möglichen Bankinsolvenzen. 
• Die weltweite Lage Ende März 2026 wird den EAD insbesondere bei den Energie-
kosten treffen. Die Diesel-Lieferung nach Beginn des Ira n-Krieges hat im Vergleich 
zu der letzten Lieferung vor dem Krieg hat eine rd. 27% ige Preissteigerung gezeigt. 
• Für das Wirtschaftsjahr 2026 ist aus Sicht der Betriebsleitung bei Erlösen und Erträ-
gen von EUR 101 Mio. ein Jahresverlust von TEUR 245 geplant.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  6 
 
Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbe-
standes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Ei-
genbetriebs, ist plausibel. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewon-
nenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbe-
triebs dem Umfang nach angemessen und inhaltlich realistisch.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  7 
 
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks  
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-
nuar 2025 bis 31 . Dezember 2025 des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD), Darmstadt, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahres-
abschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom 
29. Mai 2026 in Frankfurt am Main unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier 
wiedergegeben wird: 
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS 
An den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
Prüfungsurteile 
Wir haben den Jahresabschluss des  Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und 
Dienstleistungen (EAD) , Darmstadt,  – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 
2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 
bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bi-
lanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lage-
bericht des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darm-
stadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 geprüft. 
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse 
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den lan-
desrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) 
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der 
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Ka-
pitalgesellschaften geltenden  handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter 
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den ta t-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des 
Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2025 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 und  
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage 
des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Be langen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den landesrechtlichen Vorschriften des 
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  8 
 
Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetr-
FormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend dar.  
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts 
geführt hat. 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes 
Hess) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des 
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres 
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unab-
hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen 
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung 
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten 
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. 
 
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter  und der Betriebskommission für den 
Jahresabschluss und den Lagebericht 
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (Eig-
BGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, 
für Kapitalgesellsch aften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften  in allen wesentli-
chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der 
deutschen Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  9 
 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen-
betriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen 
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab-
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund 
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist. 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu 
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang 
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber 
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrund-
satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat-
sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. 
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den 
landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) 
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Ei-
genbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalge-
sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und 
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen 
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als 
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lag eberichts in Übereinstimmung 
mit den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes 
Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der 
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapital-
gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. 
Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  10 
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und 
des Lageberichts 
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen 
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem 
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang 
steht, den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigB-
Ges Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, 
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften  entspricht und die 
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Be-
stätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und 
zum Lagebericht beinhaltet. 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 EigBGes Hess unter Beachtung der 
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung 
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern 
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet wer-
den könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahres ab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressa-
ten beeinflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus 
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im 
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch 
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als 
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen 
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist 
höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  11 
 
Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen 
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vor-
kehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk-
samkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und 
Maßnahmen abzugeben. 
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen 
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben. 
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen 
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob 
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser  
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf 
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu 
führen, dass der Eigenbetrieb se ine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen 
kann. 
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsät ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  12 
 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt. 
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs. 
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten 
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig-
neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien-
tierten Angaben von den gese tzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen 
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten 
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht 
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan-
ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, 
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während un-
serer Prüfung feststellen.“ 
 
 
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unse-
rer vorherigen Zustimmung. Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätig-
ten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneu-
ten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; insbe-
sondere weisen wir auf § 328 HGB hin.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  13 
 
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
Gegenstand unserer Prüfung ware n der nach den landesrechtlichen Vorschriften des 
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestim-
mung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV 
HE) sowie den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis 
256a HGB) und den einschlägigen ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften 
(§§ 264 bis 288 HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 
2025 bis zum 31. Dezember 2025 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung, Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und der nach §§ 289 ff. HGB auf-
gestellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025. 
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der Betriebsleitung und der Betriebs-
kommission für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des 
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführ-
lich beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der 
Einhaltung solcher gesetzlichen Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen, 
nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen 
Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben 
oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben 
können, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem 
grundsätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Eigenbe-
triebs oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung zugesichert wer-
den können. 
Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem.  
§ 53 Abs. 1 HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 „Berichterstattung über die Erweite-
rung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet. 
Wir haben unsere Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten März bis Mai 2026 
durchgeführt.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  14 
 
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar: 
Risikobewertung und Wesentlichkeit 
 Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seiner 
maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sowie seines internen Kontrollsys-
tems (IKS) 
 Festlegung der Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes sowie für den Lage-
bericht 
 Identifikation und Beurteilung der Risiken falscher Darstellung sowie Festlegung 
von sonstigen Prüfungsschwerpunkten: 
• Falsche Angaben aufgrund von dolosen Handlungen auf Abschlussebene sowie 
auf der Ebene einzelner Aussagen 
• Realisierung der Umsatzerlöse und Werthaltigkeit der Forderungen 
• Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen 
 Beurteilung der Ausgestaltung und Implementierung von Kontrollen, die die Risiken 
wesentlicher falscher Darstellung behandeln (relevante Kontrollen) sowie generel-
ler IT-Kontrollen in diesem Zusammenhang 
Prüferische Reaktion auf die beurteilten Risiken 
 Ausschließliche aussagebezogene Prüfung der wesentlichen Abschlussposten und 
risikoaufweisenden Prüffelder mittels: 
• Einzelfallprüfungen und Beurteilung von Einzelsachverhalten, insbesondere: 
- Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute auf Basis einer Vollerhebung 
- Analyse von Einzelsachverhalten mit wesentlichen Auswirkungen auf die 
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
 Prüfung der Angaben des Anhangs und des Lageberichts durch Beurteilung der 
Wirksamkeit der für die Aufstellung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und 
Maßnahmen sowie aussagebezogenen Prüfungshandlungen

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  15 
 
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattung 
 Bildung der Prüfungsurteile 
 Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk 
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Beihilferückstellungen und der Rück-
stellung für Altersteilzeitverpflichtungen haben uns versicherungsmathematische Gut-
achten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwer-
ten konnten. Wir haben, soweit notwendig, unter Berücksichtigung der Bedeutung  der 
Tätigkeit des Sachverständigen für die Ziele unserer Abschlussprüfung die Kompetenz, 
die Fähigkeiten und die Objektivität des Sachverständigen beurteilt, ein Verständnis von 
der Tätigkeit des Sachverständigen gewonnen und die Eignung der Tätigkeit des Sach-
verständigen als Prüfungsnachweis für die relevante Aussage beurteilt. 
Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 
sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche 
schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere ver-
sichert, dass in der Buchführung alle b uchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorlie-
genden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögens gegenstände, Ver-
pflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge ent-
halten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht 
sind.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  16 
 
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord-
nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften 
Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahres-
abschluss und Lagebericht abgebildet worden.  
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegensprechen, 
dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnah-
men geeignet sind, die Verlässlichkeit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT -
Systeme zu gewährleisten. 
 
5.1.2. Jahresabschluss 
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2025 (Anlagen 1 bis 3) ent-
spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter 
Beachtung der rechtsformspezifischen Vorschriften für Eigenbetriebe. 
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren 
geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Gliede-
rung, Bilanzierung und Bewertung  sowie zum Anhang in allen  wesentlichen Belangen 
eingehalten. 
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in 
allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend. 
5.1.3. Lagebericht 
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurtei-
lung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Be-
langen den gesetzlichen Vorschriften.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  17 
 
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz, 
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. 
Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir 
nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen  des Jahresab-
schlusses ein. 
 
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen  
Die dem Jahresabschluss der Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt, zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
sind im Anhang erläutert. Sie entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und wurden 
unverändert zum Vorjahr angewendet.  
Aus der Ausübung von Beurteilungsspielräumen oder der Inanspruchnahme von gesetz-
lichen Wahlrechten ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung 
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.  
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen der Gesellschaft im Anhang (Anlage 3).

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  18 
 
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 
In unsere Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Einhaltung der Vorschriften des 
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG einbezogen. Dementsprechend haben wir geprüft, ob die 
Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung 
mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebs-
satzung geführt worden sind und ob die wirtschaftlichen Verhältnisse ordnungsgemäß 
sind.. 
Die erforderlichen Feststellungen haben in der Anlage 5 zu diesem Bericht dargestellt. 
Bei unserer Prüfung haben sich keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auf-
fassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirt-
schaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind. 
 
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht 
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes  Hess die Erfolgs-
übersicht (Anlage 6) auf ihre Ableitung  aus der Gewinn- und Verlustrechnung und die 
sachgerechte Zuordnung gemeinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelne n 
Betriebszweige untersucht.  
Die Aufwendungen und Erträge werden verursachungsgerecht in der für den jeweiligen 
Betriebszweig getrennt geführten Buchhaltung  erfasst. Soweit eine direkte Zuordnung 
nicht möglich ist, erfolgt die Zurechnung aufgrund von Verteilungsschlüsseln. Die Vo r-
gehensweise ist auskunftsgemäß unverändert zum Vorjahr. Die in der Erfolgsübersich t 
getroffene Zurechnung der Aufwendungen und Erträge zu den Betriebszweigen ist nach 
den im Rahmen der Prüfung getroffenen Feststellungen nicht zu beanstanden.

Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt  19 
 
7. Schlussbemerkung 
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs 
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt, für das Geschäftsjahr 
vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 und des Lageberichts für dieses Geschäfts-
jahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grunds-
ätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F. (10.2021)). 
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3. unter „Wiedergabe des Be-
stätigungsvermerks“ enthalten. 
 
Frankfurt am Main, den 29. Mai 2026 
 
Baker Tilly GmbH & Co. KG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
 
 
 
 
Daniel Deutsch 
Wirtschaftsprüfer 
 
Alexander Ott 
Wirtschaftsprüfer

Anlagen

Anlage 1 
AKTIVA PASSIVA 
31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024 
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 6.200.000,00           6.200.000,00      
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Rücklagen 
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen 1. Kapitalrücklage 4.949.332,23           8.690.282,23      
Rechten und Werten 910.383,87          1.204.845,56         2. Allgemeine Rücklage 1.120.119,31           7.545,81              
II. Sachanlagen 3. Zweckgebundene Rücklage 418.128,61              418.128,61          
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte III. Bilanzgewinn 
mit Betriebs- und anderen Bauten 21.028.621,44    24.292.664,78       1. Gewinnvortrag 1.731.203,73           3.664.012,97      
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.806.738,62      6.312.434,42         2. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 752.677,41              1.207.920,48      
3. Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung 15.762.644,80    16.649.122,84       15.171.461,29        20.187.890,10    
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.439.559,74      498.678,17             
III. Finanzanlagen B. Rückstellungen 
Beteiligungen 1.539.294,72      1.539.294,72         1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.910.501,93           3.882.594,67      
46.487.243,19    50.497.040,49       2. Steuerrückstellungen 385.081,13              81.087,17            
B. Umlaufvermögen 3. Sonstige Rückstellungen 2.930.331,99           3.016.526,07      
I. Vorräte 7.225.915,05          6.980.207,91      
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 978.928,48          933.110,13             C. Verbindlichkeiten 
2. Fertige Erezugnisse und Waren 26.380,00            11.900,00               1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 51.266.967,29        55.066.806,11    
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.873.706,02           2.428.891,93      
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.632.639,40      2.696.032,44         3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt und verbundenen 
2. Forderungen gegen den Haushalt und Unternehmen der Stadt Darmstadt 3.834.642,32           2.075.779,57      
verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt 7.437.919,28      8.067.631,48         4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein 
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen Beteiligungsverhältnis besteht 1.858.719,49           946.082,73          
ein Beteiligungsverhältnis besteht 17.668,87            213.052,03             5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.677.551,80           4.648.112,18      
4. Sonstige Vermögensgegenstände 848.132,40          849.064,63             - davon aus Steuern EUR 381.640,32 (Vorjahr: EUR 290.893,31)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.408.791,30    29.083.975,15       63.511.586,92        65.165.672,52    
39.350.459,73    41.854.765,86       
C. Rechnungsabgrenzungsposten 74.960,34            107.124,24             D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.700,00                   125.160,05          
85.912.663,26    92.458.930,59       85.912.663,26        92.458.930,58    
-                          
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
Bilanz zum 31.12.2025

Anlage 2
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 89.580.672,91    86.010.462,63     
2. Bestandsveränderung 14.480,00           10.173,00             
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 81.380,99           117.712,41           
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.196.557,76      1.367.227,10        
90.873.091,66     87.505.575,14      
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe 6.325.947,10     7.092.852,71       
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 24.671.258,02    24.443.368,41     
30.997.205,12     31.536.221,12      
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 34.071.630,32    32.432.627,11     
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für 
 Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung: EUR 2.869.110,75;
  Vorjahr: EUR 2.608.835,78) 10.562.841,88   9.674.095,13       
44.634.472,20    42.106.722,24     
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und  
Sachanlagen 7.768.355,58      7.549.580,70       
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.282.439,30       6.056.360,18        
9. Erträge aus Beteiligungen 396.875,10         204.841,52           
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 396.875,10; Vorjahr: EUR 204.841,52)
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 444.581,62          1.494.821,05        
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 444.581,62 ; Vorjahr: EUR 1.494.821,05)
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.047.930,46       1.026.410,20        
(davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 79.025,10; 
Vorjahr: EUR 79.508,87)
(davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00; 
Vorjahr: EUR 36.844,27)
12. Ergebnis vor Steuern 984.145,72         929.943,27           
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 360.064,94          163.475,24            
14. Ergebnis nach Steuern 624.080,78          766.468,03            
15. Sonstige Steuern 94.609,51             76.567,16              
16. Erträge aus Verlustvergleich 223.206,14          518.019,61            
17. Jahresüberschuss 752.677,41          1.207.920,48        
2025
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025
2024

Anlage 3 
 
1 
 
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 
 
Anhang für das Geschäftsjahr 2025 
 
 I. Allgemeine Vorschriften 
 
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 des Eigenbetriebes für kommunale Auf-
gaben und Dienstleistungen (EAD) wurde nach den Vorschriften der §§ 20 ff. EigBGes 
Hess i.d.F. vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 
01. April 2025, i. V. m. den Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbu-
ches für große Kapitalgesellschaften in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt.  
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß den Formblättern 1 (Bi-
lanz) und 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) der Verordnung zur Bestimmung der Form-
blätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe gegliedert. 
 
 II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den 
gesetzlichen Vorschriften. 
 
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibe-
halten. 
 
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fort-
bestehensprognose. 
 
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-
kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Der Abschrei-
bung werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 9 Jahren zugrunde ge-
legt. 
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt 
und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibun-
gen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände  
linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Betriebsanlagen beträgt zwischen 7 und 
33 Jahren, von 8 bis 33 Jahren für Betriebsgebäude und Außenanlagen, sowie 4 bis 12 
Jahren bei Fahrzeugen und Containern. Bei dauerhafter Wertminderung werden außer-

Anlage 3 
 
2 
 
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, um Vermögensgegenstände mit dem nied-
rigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Jahr 2025 
wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf Sanitäranlagen von 100% der anteili-
gen Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Geringwertige Wirtschafts-
güter bis € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben. Die geleis-
teten Anzahlungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. 
 
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen 
auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei einer voraussichtlich dauerhaften 
Wertminderung vorgenommen.  
 
Die Vorratsbestände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet bzw. 
mit dem niedrigeren Wert, der den Vorräten am Bilanzstichtag beizulegen war. 
 
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter 
Abzug von Wertberichtigungen angesetzt. Bei dem hier angewandten Verfahren wer-
den die offenen Forderungen je nach Mahnstufe mit einem pauschalierten Wert berich-
tigt. Die pauschalen Wertberichtigungssätze werden bei Bedarf auf Plausibilität geprüft 
und angepasst. 
 
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt betreffen Forderun-
gen an die Unternehmen, die den Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.  
 
Die Bewertung der flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) er-
folgt zu Nennwerten. 
 
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag 
aufgeführt, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel-
len. 
 
Das Stammkapital ist zum Nennwert angesetzt. 
 
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbind-
lichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarte-
ten Erfüllungsbetrages angesetzt.

Anlage 3 
 
3 
 
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem versicherungsmathemati-
schen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von 
Klaus Heubeck. Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und 
dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität ge-
zahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Rentendynamik 
von 2 %.  
 
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durch-
schnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen 
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren 
ergibt (Vereinfachungsregel). Der Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank 
für Dezember 2025 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,06 % zu-
grunde. Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde 
keine Abzinsung vorgenommen.  
 
Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz 
der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssat-
zes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung 
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den ver-
gangenen sieben Geschäftsjahren ist negativ und beträgt EUR -34.824,00. Es besteht 
somit keine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB.  
 
Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur zukünftigen Beihilfeleistung 
an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen 
Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus 
Heubeck. Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen 
dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger 
Invalidität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dy-
namik der Kosten der Beihilfeleistungen von 2 %.  
 
Die Abzinsung der Verpflichtungen zur zukünftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und 
Hinterbliebene erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 
2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenom-
menen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregel). Der Berechnung 
liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2025 verbindlich festgesetzte 
und veröffentliche Zinssatz von 2,22 % zugrunde. Bei Verpflichtungen mit einer Rest-
laufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.

Anlage 3 
 
4 
 
Darüber hinaus wurden für die mittelbare Verpflichtung aus der Zusage von Rentenan-
sprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Renten) für den Mitarbeiterkreis der 
aktiven Beschäftigten des Vivariums weitere Beträge in die Position Pensionsrückstel-
lung eingestellt. Die Ermittlung erfolgte unter Verwendung der gleichen Zinssätze und 
übrigen Parameter wie in den vorangegangenen Absätzen dargestellt. 
 
Für die Versorgungsverpflichtungen der übrigen Mitarbeiter aus der Zusatzversorgung 
wurde vom Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht 
und keine Rückstellung gebildet. Durch seine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungs-
kasse erfüllt der Betrieb die tarif- und arbeitsvertragliche Verpflichtung zur zusätzlichen 
Versicherung seiner Beschäftigten. Im Wirtschaftsjahr 2025 erhob die Zusatzversor-
gungskasse wie auch im Vorjahr eine Umlage in Höhe von 5,7 % des zusatzversor-
gungspflichtigen Entgelts. 
 
Steuerrückstellungen enthalten Steuerverpflichtungen aus laufenden Ertragssteuern so-
wie aus der Betriebsprüfung der Betriebe gewerblicher Art Kreislaufwirtschaft und Reini-
gung sowie Krematorium. 
 
Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht.  
 
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert. 
 
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der Stadt Darmstadt betreffen 
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die den Konsolidierungskreis für den Ge-
samtabschluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden. 
 
Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem  
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem 
Tag darstellen. 
 
III. Erläuterungen zur Bilanz 
 
Die Aufgliederung des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang beigefügt. 
 
Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) hält folgende 
Beteiligungen mit einer Beteiligungshöhe von mindestens 20 %:

Anlage 3 
 
5 
 
Name 
Darmstädter  
Recycling Zentrum 
GmbH* 
Darmstädter  
Entsorgungs- und 
Dienstleistungs 
GmbH 
Kaufhaus der 
Gelegenheiten 
gGmbH* 
Sitz der Gesellschaft Darmstadt Darmstadt Darmstadt 
Höhe des Anteils des 
Kapitals am 31.12.2025 50% 100% 100% 
Eigenkapital 31.12.2025 1.277.091,93 522.461,04 136.212,42 
Jahresergebnis 2025 -364.302,77 35.824,37 -5.974,37 
* Jahresergebnisse / Eigenkapital vor Prüfung 
 
Die Vorräte belaufen sich auf T€ 1.005 (Vorjahr T€ 945). Darin sind insbesondere der 
Bestand des Zentrallagers in Höhe von T€ 456 (Vorjahr T€ 382), der Treibstoffbestand 
in Höhe von T€ 125 (Vorjahr T€ 146) und der Bestand des Tonnenlagers in Höhe von 
T€ 141 (Vorjahr T€ 125) enthalten. 
 
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten belaufen sich 
auf T€ 2.633 (Vorjahr T€ 2.696). 
 
Die Forderungen gegen den Haushalt der Stadt und verbundene Unternehmen 
der Stadt Darmstadt beinhalten mit T€ 4.034 (Vorjahr T€ 4.539) Lieferungen und Leis-
tungen. Darüber hinaus bestehen u.a.  Forderungen aus Pensionen und Beihilfen für 
Beamte, welche früher bei der Stadtverwaltung beschäftigt waren und vom EAD in den 
Ruhestand wechselten oder noch wechseln werden sowie Forderungen aus Jahresab-
schlussverrechnungen über insgesamt T€ 3.404 (Vorjahr T€ 3.528). 
 
Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis 
besteht, in Höhe von T€ 18 (Vorjahr T€ 213) handelt es sich um Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen gegen die Darmstädter Recycling Zentrum GmbH. 
 
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um  
Steuerforderungen aus Umsatzsteuer von T€ 146 (Vorjahr T€ 513), aus Körperschaft-
steuer in Höhe von T€ 172 (Vorjahr T€ 131) sowie um debitorische Kreditoren in Höhe 
von T€ 154 (Vorjahr T€ 48). 
 
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr voll-
ständig innerhalb eines Jahres fällig. 
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits bezahlte Aufwendun-
gen für Folgejahre.

Anlage 3 
 
6 
 
 
Gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die aktiven 
latenten Steuern nicht in der Bilanz auszuweisen. Diese ergeben sich aus den unter-
schiedlichen Bewertungen der Pensions- und Beihilferückstellungen in Handels- und 
Steuerrecht. 
 
Eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde in der Bilanz 
in Höhe von T€ 3.911 (Vorjahr T€ 3.883) gebildet. Diese beinhaltet im Wesentlichen die 
Verpflichtung gegenüber in der Vergangenheit beim EAD beschäftigten Beamten in 
Höhe von T€ 2.824 (Vorjahr T€ 2.806) und eine Rückstellung für Verpflichtungen ge-
genüber der ZVK für den Bereich des Vivariums in Höhe von T€ 680 (Vorjahr T€ 686). 
Die mittelbaren und nicht bilanzierten Verpflichtungen des EAD aus Pensionszusagen 
der ZVK belaufen sich handelsbilanziell auf T€ 50.592 (Vorjahr T€ 49.723). Daneben 
bestehen noch Pensionsaltzusagen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden. Der 
versicherungsmathematische Teilwert dieser Altzusagen beträgt T€ 6 (Vorjahr T€ 7). 
 
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 2.930 (Vorjahr T€ 3.016) beinhalten 
Rückstellungen für angefallene Überstunden von T€ 984 (Vorjahr T€ 1.022), T€ 627 für 
Urlaubsrückstellungen (Vorjahr T€ 664), T€ 704 für Verpflichtungen aus der leistungs-
orientierten Vergütung (Vorjahr T€ 632), T€ 306 für Beihilfen (Vorjahr T€ 310), Ver-
pflichtungen aus Altersteilzeit von T€ 0 (Vorjahr T€ 42), T€ 15 für Nachzahlungen an 
Mitarbeiter aufgrund der rückwirkenden Höhergruppierung gem. der neuen Eingruppie-
rungsmerkmalen nach HTB-H (handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen) (Vorjahr 
T€ 196) sowie T€ 70 für Jahresabschlussprüfung und die Aufbewahrung von Ge-
schäftsunterlagen (Vorjahr T€ 64) und für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€ 
126 (Vorjahr T€ 44 ). Die Restlaufzeit der bilanzierten Verbindlichkeiten ist dem unten-
stehenden Verbindlichkeitsspiegel zu entnehmen. 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt der Stadt und verbundenen Unter-
nehmen der Stadt Darmstadt in Höhe von T€ 3.835  (Vorjahr T€ 2.076) resultieren in 
Höhe von T€ 3.183 (Vorjahr T€ 1.424) aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe 
von T€ 652 (Vorjahr T€ 652) aus Verbindlichkeiten für Pensionen und Beihilfen für Be-
amte, welche in der Vergangenheit beim EAD beschäftigt waren und zwischenzeitlich 
zur Stadtverwaltung gewechselt sind.

Anlage 3 
 
7

Anlage 3 
 
8 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver-
hältnis besteht, resultieren aus dem laufenden Lieferungs- und Leistungsverkehr. Sie 
bestehen in Höhe von T€ 199 (Vorjahr T€ 296) gegenüber der awaTech GmbH. 
 
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von 
T€ 382 (Vorjahr T€ 291) enthalten. Außerdem werden hierunter Verbindlichkeiten aus 
den Gebührenüberschüssen in den Bereichen Abfall (T€ 2.421, Vorjahr T€ 3.259),  
und Kompostentgelte (T€ 93, Vorjahr T€ 93) ausgewiesen. Im Vorjahr waren noch die 
Verbindlichkeiten aus Straßenreinigungsgebühren in Höhe von T€ 416 enthalten.   
 
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.  
 
Zum 31. Dezember 2025 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen für 2026 
aus Bestellungen in Höhe von T€ 5.048, davon für den Erwerb von einem Fahrzeug 
und Aufbauten dazu im Kanalbereich in Höhe von T€ 975, für Müllpressen in Höhe von 
T€ 721, von verschiedenen Nutzfahrzeugen in Höhe von T€ 449 sowie für Sammelbe-
hälter in Höhe von T€ 170. Weiterhin bestanden sonstige Verpflichtungen aus Mietver-
trägen in Höhe von T€ 424, davon T€ 15 gegenüber verbundenen Unternehmen. T€ 
173 dieser Verpflichtungen betreffen das Jahr 2025, der verbleibende Betrag betrifft die 
Jahre 2026 - 2029.

Anlage 3 
 
9 
 
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 
 
Die vollständig im Inland erzielten Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt auf die Betriebs-
zweige: 
 
Bereich 2025 Vorjahr
T€ T€
Straßenreinigung / Winterdienst 13.457,8 12.834,0
Kanalbetrieb 6.271,6 6.103,7
Kreislaufwirtschaft hoheitlich 
(im Vorjahr: Abfallbeseitigung hoheitlich) 27.414,0 26.566,9
Kompostierungsanlage 1.050,4 707,6
BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung 
(im Vorjahr: BgA Abfall und Reinigung) 10.557,6 10.132,3
Infrastrukturmanagement 
(im Vorjahr: Fuhrparkmanagement, Mobilität und 
Gebäudetechnik) 1.314,5 1.514,2
Schulbusbetrieb 2.674,7 2.386,7
Straßenunterhaltung 2.355,8 2.140,1
Zentraler Gebäudedienst 16.171,3 15.775,1
Gemeinschaftsverpflegung 4.396,7 3.952,1
BgA Krematorium 2.060,1 1.998,9
BgA Zoo Vivarium 1.789,0 1.851,0
Zentrale Services u. Grundstücke
( im Vorjahr: Verwaltung) 67,2 47,9
Summe 89.580,7 86.010,5
 
 
In den sonstigen betrieblichen Erträgen von T€ 1.197 (Vorjahr T€ 1.367) sind im We-
sentlichen sonstige Erträge aus Fördermitteln in Höhe von T€ 122 (Vorjahr T€ 213), 
sonstige Erlöse im Bereich Vivarium, v.a. aus Spenden und Tierpatenschaften, in Höhe 
von T€ 65 (Vorjahr T€ 193), Erträge aus der Herabsetzung der Wertberichtigung auf 
Forderungen von T€ 213 (Vorjahr T€ 148), Gewinne aus Anlagenverkäufen in Höhe von 
T€ 243 (Vorjahr T€ 143), Erlöse aus dem Verkauf von Treibhausgas-Zertifikaten von  
T€ 33 (Vorjahr T€ 32) sowie Skontoerträge von T€ 41 (Vorjahr T€ 30) enthalten. Des 
Weiteren sind periodenfremde Erträge von T€ 384 (Vorjahr T€ 548) enthalten. 
 
Der Materialaufwand von T€ 30.997 (Vorjahr T€ 31.536) resultiert im Wesentlichen 
aus den Kosten für Verwertung und Beseitigung von Abfall in Höhe von T€ 10.901 (Vor-

Anlage 3 
 
10 
 
jahr T€ 10.878), den Kosten für bezogene Fremdleistungen im Bereich Gebäudereini-
gung und Kanalbetrieb von T€ 8.020 (Vorjahr T€ 8.247) sowie den Aufwendungen für 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von T€ 6.326 (Vorjahr T€ 7.093). 
 
Der Personalaufwand von T€ 44.634 (Vorjahr T€ 42.107) ist beeinflusst durch den Ta-
rifabschluss des TVöD, gültig ab dem 1.1.2025, der ab dem April 2025 eine Entgelter-
höhung von 3,0%, mindestens aber 110 €, vorsah.  
 
Die Abschreibungen von T€ 7.768 (Vorjahr T€ 7.550) enthalten eine außerplanmäßige 
Abschreibung von T€ 141 auf Sanitäranlagen in der Anlagenklasse Betriebsgebäude.  
 
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 6.282 (Vorjahr T€ 6.056) sind 
IT-Kosten in Höhe von T€ 2.632 (Vorjahr T€ 2.186), Mietkosten in Höhe von T€ 436 
(Vorjahr T€ 441), Verwaltungskosten der Stadt Darmstadt von T€ 426 (Vorjahr T€ 376) 
sowie periodenfremde Aufwendungen von Höhe von T€ 392 (Vorjahr T€ 653) enthalten. 
 
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Kon-
ditionen liegen nicht vor. 
 
Die Erträge aus Beteiligungen resultieren zum einen mit T€ 307 aus einer Ausschüt-
tung der HEAG Holding AG für das Geschäftsjahr 2024, die dem Bereich Zoo Vivarium 
zugeordnet ist. Die Ausschüttung wurde auf der Gesellschafterversammlung am 25. Au-
gust 2025 beschlossen. Zum anderen sind T€ 90 aus einer Ausschüttung der 
Darmstädter Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbH enthalten. Diese Ausschüttung 
wurde in der Gesellschafterversammlung am 12.08.2025 beschlossen. 
 
Erträge aus dem Verlustausgleich in Höhe von T€ 223 (Vorjahr T€ 518) für den Be-
reich Vivarium wurden vor dem Jahresgewinn ausgewiesen.

Anlage 3 
 
11 
 
 
 
V. Sonstige Angaben 
 
Der EAD wird ausgehend von der Hessischen Gemeindeordnung und in Verbindung mit 
dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz als Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit als 
hundertprozentiges Sondervermögen in den Gesamtkonzernabschluss der Stadt Darm-
stadt einbezogen, der sowohl den kleinsten als auch den größten Konsolidierungskreis 
darstellt. Der Eigenbetrieb nimmt den Befreiungstatbestand des § 290 Abs. 5 HGB i.V.m. 
§ 296 Abs. 2 HGB in Anspruch und verzichtet auf die Aufstellung eines Konzernabschlus-
ses aufgrund der untergeordneten Bedeutung der DED GmbH und der Ka-Gel gGmbH. 
 
Das in 2025 aufgewendete Honorar für den Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 
S.1, 2 HGB für Prüfungsleistungen betrug T€ 46. Das Honorar für die steuerliche Bera-
tung betrug im Geschäftsjahr 2025 T€ 24.  
 
Im Geschäftsjahr 2025 waren gem. § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich beim Eigenbe-
trieb beschäftigt: 
 
 Anzahl Vorjahr 
Auszubildende  13 14 
Beschäftigte 842 822 
 855 836 
   
Die Betriebsleitung schlägt vor, das Jahresergebnis in Höhe von T€ 752 in Höhe von 
T€ 207 auf neue Rechnung vorzutragen, in Höhe von T€ 207 an den Haushalt der Stadt 
Darmstadt abzuführen und in Höhe von T€ 338 in die allgemeine Rücklage einzustellen.

Anlage 3 
 
12 
 
Der Betriebsleitung gehörten in 2025 an: 
 
 Frau Sabine Kleindiek, 1. Betriebsleiterin 
 Herr Frank Siemund, Betriebsleiter 
 
Die Bezüge der Betriebsleitung im Jahr 2025 beliefen sich auf T€ 435.  Davon entfielen 
T€ 266 auf Frau Kleindiek und T€ 169 auf Herrn Siemund. 
 
 
Der Betriebskommission gehörten in 2025 an: 
 
a) Mitglieder des Magistrats: 
 
 Herr Stadtkämmerer André Schellenberg (Vorsitzender) 
 Frau Stadträtin Iris Behr 
 Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gehrke 
 
 
b) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung: 
 
 Herr Stadtverordneter Peter Franz 
 Frau Stadtverordnete Susanne Rihm 
 Frau Stadtverordnete Ana Lena Herrling 
 Herr Stadtverordneter Michael Siebel 
 Herr Stadtverordneter Leif Blum 
 
 
c) Mitglieder des Personalrats: 
 
 Herr Personalrat Peter Funk 
 Herr Personalrat Ralf Keller 
 
d) Wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen: 
 
 Herr Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend 
 Frau Prof. Dr.-Ing. Iris Steinberg  
 Herr Thomas Heldmann 
 
VI. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten eine Aufwandsentschädigung von € 50 
pro Sitzung. Insgesamt sind hierfür Kosten von € 1.600 in 2025 angefallen.

Anlage 3 
VI 1. Nachtragsbericht 
Am Wochenende des 11. - 12. April 2026 wurde im Krematorium Waldfrieden eingebro­ 
chen. Dabei wurde ein Tresor mit dem darin befindlichen Zahngold gestohlen. Die poli­ 
zeilichen Ermittlungen dauern derzeit noch an. 
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjah­ 
res eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz be­ 
rücksichtigt sind, liegen nicht vor. 
Hinsichtlich der Auswirkungen des Nahost-Krieges verweisen wir auf den Chancen-, Ri­ 
siko- und Prognosebericht im Lagebericht. 
Darmstadt, den 14. April 2026 
Betriebsleiter 
13

Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025
Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2025
Anlage zum Anhang
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen 
Umgliederungen
Zuschüsse Endstand Anfangsstand Abschreibungen des 
Wirtschaftsjahres
angesammelte 
Abschreibungen auf 
die in Spalte 4 
ausgewiesenen 
Abgänge
Afa 
Umgliederungen
Endstand 31.12.2025 31.12.2024
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
€ € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche 
Schutzrechte und ähnliche Rechte 
sowie Lizenzen an solchen Rechten 
und Werten 3.692.433,01 422.266,06 -31.361,78 0,00 0,00 4.083.337,29 -2.487.587,45 -716.727,75 31.361,78 0,00 -3.172.953,42 910.383,87 1.204.845,56
Gesamt I. 3.692.433,01 422.266,06 -31.361,78 0,00 0,00 4.083.337,29 -2.487.587,45 -716.727,75 31.361,78 0,00 -3.172.953,42 910.383,87 1.204.845,56
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücks-gleiche 
Rechte und Bauten einschließlich der 
Bauten auf fremden Grundstücken 39.880.179,84 1.495.554,25 -3.759.259,68 9.227,86 0,00 37.625.702,27 -15.587.515,06 -1.025.467,93 15.902,16 0,00 -16.597.080,83 21.028.621,44 24.292.664,78
     
2.
Technische Anlagen und Maschinen 13.997.692,50 219.064,00 -7.315,88 12.918,63 -33.068,60 14.189.290,65 -7.685.258,08 -699.453,92 2.159,97 0,00 -8.382.552,03 5.806.738,62 6.312.434,42
     
3. Andere Anlagen sowie Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 58.281.395,84 4.547.369,07 -2.939.604,43 51.325,54 -106.731,00 59.833.755,02 -41.632.273,00 -5.326.705,98 2.887.868,76 0,00 -44.071.110,22 15.762.644,80 16.649.122,84
     
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen 
im Bau 844.824,28 1.014.353,60 -346.146,11 -73.472,03 0,00 1.439.559,74 -346.146,11 0,00 346.146,11 0,00 0,00 1.439.559,74 498.678,17
Gesamt II. 113.004.092,46 7.276.340,92 -7.052.326,10 0,00 -139.799,60 113.088.307,68 -65.251.192,25 -7.051.627,83 3.252.077,00 0,00 -69.050.743,08 44.037.564,60 47.752.900,21
III. Finanzanlagen
Gesamt III. 1.539.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 1.539.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.539.294,72 1.539.294,72
Anlagevermögen gesamt 118.235.820,19 7.698.606,98 -7.083.687,88 0,00 -139.799,60 118.710.939,69 -67.738.779,70 -7.768.355,58 3.283.438,78 0,00 -72.223.696,50 46.487.243,19 50.497.040,49
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  1 
     
 
Übersicht 
 
 
1. Rahmenbedingungen 
 
2. Geschäftsverlauf mit Ertragslage 
 
3. Investitionen 
 
4. Personal  
 
5. Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
6. Vermögens- und Kapitallage 
 
7. Finanzlage 
 
8. Chancen und Risiken, Prognosebericht

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  2 
     
 
1. Rahmenbedingungen 
 
Ausgehend von der Hessischen Gemeindeordnung und in Verbindung mit dem 
Hessischen Eigenbetriebsgesetz wird der Betrieb ohne eigene Rechtspersön-
lichkeit als Sondervermögen der Stadt gemäß den Bestimmungen der Betriebs-
satzung geführt.  
 
Der Zweck des Eigenbetriebes ist die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung 
von Abfällen für die Darmstädter Bürgerschaft, die Darmstädter Betriebe / Insti-
tutionen / Dienstleistungsbereiche, die Reinigung öffentlicher Straßen und 
Wege und die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht im Winter nach dem 
Hessischen Straßengesetz. Weiterer Zweck und Aufgaben sind der Betrieb der 
öffentlichen Kanäle mit Ausnahme des Kanalneubaus, die Straßenunterhaltung, 
die Reinigung städtischer Liegenschaften einschließlich der öffentlichen Toilet-
ten und das Bereitstellen wasserloser Toiletten, die Hauswirtschaft in städti-
schen Kinderbetreuungseinrichtungen, der Schulbusbetrieb und das Versorgen 
der Schülerschaft in Darmstädter Schulen mit Mittagessen, die Kremierung von 
Verstorbenen sowie der Betrieb des Zoos Vivarium.  
 
Der Betrieb einer Werkstatt zur Instandhaltung des städtischen Fuhrparks und 
des Gebäudes und der Anlagen des EAD unterstützen die Erfüllung dieser Auf-
gaben. Ebenso betätigt sich dieser Bereich grundsätzlich mit der Bereitstellung 
von Mobilität jeglicher Art für die städtischen Beschäftigten für dienstliche Ange-
legenheiten, d.h. die Auswahl des Antriebs (Elektro, Benzin, Diesel) bei der Be-
schaffung, die Anschaffung selbst und die zur Verfügungstellung des Fuhrparks 
dauerhaft oder temporär – digital über ein Buchungssystem – an die anfor-
dernde Stelle. 
 
Der Zoo Vivarium, das Krematorium Waldfrieden und die gewerbliche Abfallent-
sorgung und Reinigung (und weitere Dienstleistungen privatrechtlicher Natur) 
werden jeweils als getrennte Betriebe gewerblicher Art geführt und unterliegen 
der Ertrag- und Umsatzsteuerpflicht.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  3 
     
 
Die Bereiche werden jeweils als eigene Betriebszweige abgerechnet. 
  
Der Betrieb kann sich zur Erfüllung der Aufgaben im gesetzlich zulässigen Um-
fang der Hilfe geeigneter Dritter bedienen sowie im Rahmen der rechtlichen 
Möglichkeiten die Aufgabenerfüllung auch über das Gebiet der Wissenschafts-
stadt Darmstadt hinaus erweitern. 
 
Die Entwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Einfluss auf die Kosten 
und Leistungsstruktur des Eigenbetriebes. Die strukturellen Veränderungen in 
Bevölkerung und Bebauung wirken sich in erhöhten Leistungen aus. 
 
Gemäß den statistischen Berichten, herausgegeben vom Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung - Statistik und Stadtforschung, hat sich die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt wie folgt entwickelt: 
 
Jahr 2023 2024 2025 
Bevölkerung 167.313 169.033 170.521 
Wohngebäude 23.015 24.149 24.169 
Wohnungen 83.947 85.176 86.560 
 
Aufgrund der Aufgabenstruktur ist der EAD in großem Maße abhängig von der 
allgemeinen Konjunkturentwicklung, vor allem in Deutschland, den Tendenzen 
am Arbeitsmarkt und der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst sowie der fi-
nanziellen Lage der öffentlichen Haushalte. Besonderen Einfluss auf die Er-
tragslage haben die Preisentwicklung bei Kraftstoffen, der Altpapierindex und 
die Kosten für CO2-Emissionen.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  4 
     
 
Die für die Stabilität des Abfallgebührenhaushalts und die Ergebnislage des Be-
triebs gewerblicher Art „Gewerbliche Abfallentsorgung/Reinigung“ wichtigen Alt-
papierpreise stiegen bis Mitte 2025, weisen seitdem aber wieder einen stark 
rückläufigen Trend auf. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung im Durch-
schnitt im 3-Jahresvergleich: 
 
Jahr Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt 
  Mittelwert in €/Mg Mittelwert in €/Mg 
  Gemischte Ballen Kaufhausaltpapier 
2023 
  
 1,16 
  
 38,49 
  
2024 47,87 83,70 
 
2025 44,74 82,20 
Absolut zu Vorjahr -3,13 -1,50 
 
 
 2. Geschäftsverlauf mit Ertragslage 
 
in T€ Ist 2025 Ist 2024 Abw. 
GJ-VJ 
·         Umsatzerlöse 89.581 86.010 3.571 
·         Sonstige betr. Erträge 1.197 1.367 -170 
·         Aktivierte Eigenleistungen 81 118 -37 
·      Bestandsveränderungen 14 10 4 
Umsatz + so. betr. Erträge + aktiv. Ei-
genleistung +/- Bestandsveränderung 90.873 87.505 3.368 
Materialaufwand -30.997 -31.536 539 
Personalaufwand -44.634 -42.107 -2.527 
Abschreibungen bilanziell -7.768 -7.550 -218 
sonstige betriebliche Aufwendungen -6.282 -6.056 -226 
Betriebsergebnis 1.192 256 936 
Erträge aus Beteiligungen 397 205 192 
Zinsertrag 444 1.495 -1.051 
Zinsaufwand -1.048 -1.026 -22 
Finanzergebnis -207 674 -881 
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -360 -163 -197 
Sonstige Steuern -95 -77 -18 
Ergebnis nach Steuern 530 690 -160 
Erträge aus Verlustübernahme 223 518 -295 
Jahresergebnis 753 1.208 -455

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  5 
     
 
  
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss (finanzieller Leis-
tungsindikator) von T€ 753 (im VJ Jahresüberschuss von T€ 1.208), jeweils 
nach Steuern. Der geplante Jahresfehlbetrag lag bei T€ 109.  
 
Die Umsatzerlöse im Wirtschaftsjahr 2025 betrugen T€ 89.581 (im VJ  
T€ 86.010) und sind damit um rd. 4% angestiegen. Im Wesentlichen war die 
Umsatzsteigerung bedingt durch gestiegene Gebühreneinnahmen aus der ho-
heitlichen Kreislaufwirtschaft sowie durch Erlössteigerungen im Bereich Gebäu-
dereinigung. 
 
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind leicht gesunken und betrugen in 2025 
T€ 1.197. Innerhalb dieses Postens sanken vor allen die periodenfremden Er-
träge, die sich hauptsächlich aus den Betriebsprüfungen des Finanzamts Darm-
stadt ergaben. Die Prüfung dauerte bis Mitte 2025 und ergab sowohl in 2024 
wie auch in 2025 verschiedene Feststellungen, die hier zu Erträgen geführt ha-
ben. Des Weiteren gingen die Erlöse aus Spenden für den Zoo Vivarium zu-
rück, die Mehrerlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen stiegen hingegen. 
 
Der Materialaufwand ist um T€ 539 gesunken. Der größte Rückgang betrifft die 
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in den Bereichen Kraftstoffe 
und Ersatzteile. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen hingegen, 
getrieben vor allem durch die höhere CO2-Umlage, deren Preis pro Tonne zum 
01.01.2025 von € 45 auf € 55 gestiegen ist. 
 
Die Personalaufwendungen (incl. der Veränderungen aus Rückstellungen für 
Altersteilzeit ATZ, Urlaub und Pensionen) sind um rd. T€ 2.527 gestiegen. 
Übergreifend über alle Geschäftsbereiche wurde durch den Tarifabschluss des 
TVöD, gültig ab dem 1.1.2025, ab dem April 2025 eine Entgelterhöhung von 
3,0%, mindestens aber 110 EUR, wirksam.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  6 
     
 
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 219 gestiegen, be-
dingt vor allem durch hohe Neuzugänge von Spezialfahrzeugen und die im No-
vember 2024 begonnene Abschreibung der Karbonisierungsanlage, die nun 
erstmals ein volles Jahr abgeschrieben wurde. Zudem ist hier eine außerplan-
mäßige Abschreibung von T€ 141 enthalten. Diese erfolgte auf Sanitäranlagen 
in den Umkleide- und Sozialräumen. Aufgrund vermehrt auftretender Schäden 
ist ein dauerhafter Wertverlust eingetreten. 
 
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um rd. T€ 226 an. Grund 
hierfür waren ein Anstieg der gesamten IT-Kosten im Zuge der Bearbeitung der 
Themen Digitalisierung, IT-Sicherheit und die Umstellung des ERP-Systems auf 
SAP S/4 HANA. Die periodenfremden Aufwendungen sind dagegen um T€ 260 
gesunken. Diese enthalten vorwiegend Auswirkungen der in 2025 abgeschlos-
senen Betriebsprüfung der Jahre 2016 - 2018, deren Feststellungen sich auch 
auf die Folgejahre bis heute finanziell auswirken. 
 
Die Erträge aus Beteiligungen stiegen um T€ 192 aufgrund einer gegenüber 
dem Vorjahr erhöhten Ausschüttung der HEAG Holding und einer Ausschüttung 
der DED GmbH, jeweils für das Jahr 2024. 
 
Die Zinserträge sanken um T€ 1.050. Zum einen war die Zinsentwicklung im 
Verlauf des Jahres 2025 leicht rückläufig. Zum anderen waren im Vorjahr Zins-
zahlungen rückwirkend auch für 2023 enthalten. 
 
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stiegen um T€ 197, hauptsächlich 
aufgrund einer Rückstellung für mögliche Nachzahlungen, die sich aus einer 
Feststellung im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2019 -
2022 für den BgA Krematorium Waldfrieden ergeben könnten.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  7 
     
 
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt: 
 
  2025 2024 Veränderung 
  T€ T€ T€ 
Straßenreinigung/Winterdienst -136 -310 174 
Kanalbetrieb 538 84 454 
Kreislaufwirtschaft hoheitlich  
(im Vorjahr: Abfallentsorgung hoheitlich) 0 0 0 
Kompostierungs-/Karbonisierungsanlage 0 -144 144 
Schulbusbetrieb -109 -150 41 
Infrastrukturmanagement  
(im Vorjahr: Fuhrparkmanagement, Mobilität 
und Gebäudetechnik) -85 -291 206 
BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reini-
gung  
(im Vorjahr: BgA Abfall und Reinigung) -443 -391 -52 
Straßenunterhaltung 146 27 119 
Zentraler Gebäudedienst 790 735 55 
Gemeinschaftsverpflegung 334 77 257 
BgA Krematorium -245 146 -391 
BgA Zoo Vivarium -375 10 -385 
Zentrale Services u. Grundstücke 338 1.415 -1.077 
  753 1.208 -455 
 
 
 
Im Einzelnen stellen sich der Geschäftsverlauf und die Ertragslage wie folgt dar: 
 
Straßenreinigung / Winterdienst  
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 136 (im Vorjahr 
Jahresfehlbetrag von T€ 310). 
 
Die Erlöse im Gebührenhaushalt Straßenreinigung stiegen nur geringfügig, da 
sich die Gebührensätze gegenüber 2024 nicht änderten. Die Erlöse aus der Ab-
rechnung mit der Stadt Darmstadt stiegen um T€ 215, hauptsächlich im Bereich 
der Reinigungs- und Winterdienstleistungen für andere Ämter. Der städtische 
Anteil an den Reinigungskosten für Straßen und Plätze liegt auf Vorjahresni-
veau.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  8 
     
 
Der spürbare Anstieg auf der Kostenseite wurde im Wesentlichen getrieben 
durch um T€ 245 gestiegene Abschreibungen aufgrund von Neu- und Ersatzbe-
schaffungen sowie um T€ 97 gestiegene Personalkosten aufgrund der bereits 
erläuterten Tarifentwicklungen. Die Materialaufwendungen gingen hingegen um 
T€ 82 zurück. Für die Straßenreinigung entstanden durch die CO2-Abgabe zu-
sätzliche Entsorgungskosten von rd. T€ 23 (im Vorjahr T€ 19). 
 
Das negative Ergebnis des Gebührenhaushalts Straßenreinigung von T€ 620 
wird durch die Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebühren-
zahlern ausgeglichen. Da das Jahresergebnis die Höhe der vorhandenen Ver-
bindlichkeiten übersteigt, entsteht somit eine Forderung gegenüber den Gebüh-
renzahlern.  
 
Kanalbetrieb 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von T€ 538 (im Vorjahr 
Jahresüberschuss von T€ 84). 
 
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 167, hauptsächlich im 
Bereich Kanalunterhaltung, gestiegen. Dem stehen um T€ 168 gesunkene Ma-
terialaufwendungen gegenüber, maßgeblich beeinflusst durch geringere Fremd-
leistungen für Kanalreinigung. Die Abschreibungen sanken um T€ 38, die Per-
sonalkosten stiegen um T€ 124.  
 
Hoheitliche Kreislaufwirtschaft  
(im Vorjahr: Hoheitliche Abfallentsorgung) 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis.  
 
Im Gebührenbereich Abfallentsorgung bestand eine Kostenüberdeckung von  
T€ 108 (im Vorjahr eine Kostenüberdeckung T€ 769), die durch eine Zuführung 
zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen 
wurde.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  9 
     
 
 
Bei gleichbleibenden Gebührensätzen konnte ein leichter Anstieg der Erlöse er-
reicht werden. Maßgeblich dafür ist der Anstieg der Unterflursysteme für grö-
ßere Wohneinheiten in Darmstadt, deren Aufstellgebühren entsprechend stie-
gen. Innerhalb der Erlöse aus Abrechnung mit Dritten sanken vor allem die Ver-
gütungen für Altkleider aufgrund des durch ein Überangebot verursachten 
Preisverfalls im Markt. Die Erlöse aus der Recyclingstation Sensfelderweg stie-
gen um T€ 40 durch einen leichten Anstieg der laufenden Entgelte, vor allem 
aber durch den Wegfall der Umsatzversteuerung aufgrund einer Feststellung 
der Betriebsprüfung. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um T€ 138 und 
bestehen im Wesentlichen aus Rückerstattungen der Umsatzsteuer für den Re-
cyclinghof für die Jahre 2019 - 2024. 
 
 Der Rückgang der Materialaufwendungen von T€ 172 wurde im Wesentlichen 
durch den Wegfall von Aufwendungen für Unterflur-Sammelbehälter geprägt, 
die Neuerrichtung solcher Anlage ist gegenüber dem Vorjahr stark zurückge-
gangen. Die Personalkosten stiegen durch die eingangs beschriebenen Tarifer-
höhungen und die in 2025 erstmal erfolgte direkte Zuordnung der Kunden-
dienstmitarbeitenden in diesem Bereich um T€ 886. Durch Neuinvestitionen in 
Spezialfahrzeuge stiegen die Abschreibungen ebenfalls leicht um T€ 47. Die 
sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken vor allem aufgrund perioden-
fremder Effekte aus den eingangs beschriebenen Auswirkungen aus der Be-
triebsprüfung um T€ 146. 
 
Kompostierungs- und Karbonisierungsanlage 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis (im Vorjahr Ver-
lust von T€ 144).  
 
In 2025 erwirtschaftete die Karbonisierungsanlage Verkaufserlöse für die zertifi-
zierte Pflanzenkohle von T€ 25 und konnte sonstige Erlöse aus Förderungen 
von T€ 99 realisieren. Die Karbonisierungsanlage wurde im November 2024

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  10 
     
 
nach einem vorläufig abschließenden längeren Testlauf und einer Teilabnahme 
aktiviert und wird seit dem Zeitpunkt regulär abgeschrieben. 
 
Das negative operative Ergebnis der Karbonisierungsanlage von T€ 466 wurde 
in 2025 erstmals mit den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen 
im Abfallbereich ausgeglichen. Dies ist dadurch bedingt, dass in diesem Jahr 
erstmal die Input-Quote aus Material aus der öffentlichen Bioabfallsammlung 
über 50 % stieg und die Karbonisierungsanlage somit erstmals Teil der hoheitli-
chen Abfallentsorgungskette wurde. 
 
Bei leicht gesunkenen Anliefermengen aus der hoheitlichen Bioabfallsammlung 
sind auch die Erlöse aus Verkauf und Annahmeentgelten gegenüber dem Vor-
jahr zurückgegangen. Dem standen gestiegene Material- und Personalkosten 
gegenüber. Die Abschreibungen sanken gegenüber dem Vorjahr um T€  437, 
hauptsächlich aufgrund des Wegfalls der außerplanmäßigen Abschreibung von 
T€ 346.  
 
Im Ergebnis erzielte die Kompostierungsanlage eine Kostenunterdeckung von 
T€ 402, diese wird durch eine Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber 
den Gebührenpflichtigen im Abfallbereich ausgeglichen. 
 
Schulbusbetrieb  
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 109 (im Vorjahr 
Jahresfehlbetrag von T€ 150). 
 
Die Erlöse aus der Verrechnung an die Stadt Darmstadt stiegen um T€ 288. 
Durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden in den letzten Monaten des 
Jahres 2025 zusätzliche Fahrten aufgrund differenzierterer Unterrichtszeiten 
beauftragt, für die entsprechend höhere Abrechnungen vorgenommen wurden. 
Vor diesem Hintergrund stiegen auch die bezogenen Leistungen um T€ 154.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  11 
     
 
Der Anstieg der Abschreibung aufgrund der Neuanschaffung eines Busses 
wurde aufgefangen durch den Rückgang der internen Verrechnung von Werk-
stattleistungen. 
 
Infrastrukturmanagement  
(im Vorjahr: Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik) 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 85 (im Vorjahr Jah-
resverlust von T€ 291).  
 
Die Umsatzerlöse liegen um T€ 200 unter denen des Vergleichszeitraums. Um-
sätze aus dem Weiterverkauf von Fahrzeugen sind gegenüber der Vorjahrespe-
riode nicht realisiert worden. Die Erlöse aus der laufenden Bereitstellung der 
städtischen Mobilität sind dagegen um T€ 81 gestiegen. Die sonstigen betriebli-
chen Erträge stiegen vor allem aufgrund einer Herabsetzung von Wertberichti-
gungen auf Forderungen.  
 
Die Kosten für Material konnten vor allem in den Bereichen Treibstoffe und Er-
satzteile gesenkt werden, zudem fielen die Aufwendungen für den oben be-
schriebenen Weiterverkauf von Fahrzeugen weg. Die Personalaufwendungen 
dagegen stiegen aufgrund der Tarifsteigerungen und der Besetzung einer Lei-
tungsfunktion in 2025 um T€ 88. 
 
Der gesunkene Kraftstoffverbrauch hat zusammen mit niedrigeren Durch-
schnittspreisen zu einem Rückgang der Aufwendungen geführt:  
 
 
Jahr Verbrauch in L Kosten in € Ø € / L
2025 739.468 1.063.406 1,44
2024 823.541 1.229.297 1,49

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  12 
     
 
Gegenläufig dazu hat der verbrauchte Ladestrom bei stabilen Preisen deutlich 
zugenommen: 
 
Jahr Verbrauch in kWh Kosten in € Ø € / kWh
2025 251.958 117.527 0,47
2024 149.619 70.726 0,47
 
 
Aufgrund geringerer Neuinvestitionen sanken die Abschreibungen. 
 
 
 
Betrieb gewerblicher Art Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung 
(im Vorjahr: Betrieb gewerblicher Art Gewerbliche Abfallentsorgung / Reinigung) 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 443 (im Vorjahr T€ 
391). 
 
Die Geschäftsfelder tragen im Einzelnen zum Ergebnis wie folgt bei:

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  13 
     
 
 
 
Geschäftsfeld 
Ergebnis 2025 
in T€ 
Ergebnis 2024 
in T€ 
Duale Systeme 181 112 
Containerdienst und Umleerverfahren 
(Gewerbeabfall) -1.334 -585 
Winterdienst gew. 69 32 
Flächenreinigung gew. -66 -63 
Kanalreinigung gew. 30 3 
Werkstattleistungen gew. -21 -14 
Sonstige Leistungen 
(gew. Gebäudereinigung, Alttextilien, 
Park- und Rastplatzentsorgungsdienst-
leistungen an der A5, externes Abfallma-
nagement, Service für Wohnungsbauge-
sellschaften, gew. Schulbusgeschäft) 421 -76 
Graffiti Entfernung -8 -3 
Vermietung wasserlose Toilette 13 -13 
Vollservice 310 263 
Steuern -38 -47 
Jahresergebnis -443 -391 
Positives Vorzeichen ist ein Gewinn; negatives Vorzeichen ist ein Verlust. 
 
Im Bereich Duale Systeme liegen die Erlöse leicht unter Vorjahresniveau, be-
dingt durch gesunkene Durchschnittspreise. 
 
Trotz um T€ 679 gestiegener Umsatzerlöse im Bereich Containerdienst ist das 
Ergebnis aufgrund ebenfalls gestiegener Kosten in allen Bereichen weiterhin 
negativ. Die größten Umsatztreiber waren die gestiegenen Erlöse aus der CO2-
Umlage und die 2025 hier erstmals einbezogenen Erlöse für Dienstleistungen 
durch Subunternehmer. Diese Erlössteigerung entspricht keinem generischem

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  14 
     
 
Unternehmenswachstum. Dem stehen deutlich gestiegene Personalkosten ge-
genüber, unter anderem aufgrund der in 2025 erfolgten direkten Zuordnung von 
Personal des Kundenmanagements. Ausgeglichen wird dies durch eine in ähnli-
chem Maße geringere interne Umlage für diese Funktion.  
 
Die Konsequenzen aus der anhaltend defizitären Situation sind im Prognosebe-
richt beschrieben. 
 
In der gewerblichen Straßenreinigung stiegen zwar die Umsatzerlöse leicht um 
T€ 13, gleichzeitig sanken jedoch die sonstigen Erlöse um T€ 24. Die gewerbli-
che Kanalreinigung verzeichnete einen Umsatzzuwachs von T€ 17. 
 
Die sonstigen Leistungen haben einen Umsatzrückgang von 13 % zu verzeich-
nen. Weggefallen sind die Erlöse für Dienstleistungen durch Subunternehmer, 
die nun im Containerdienst ausgewiesen sind. Positiv entwickelten sich die Um-
sätze und das Ergebnis vor allem in der gewerblichen Gebäudereinigung.   
 
Die Umsätze aus Vollservice stiegen um 3 % und aus Vermietung von Kom-
posttoiletten um 1 % und für die Graffitientfernung um 46 %. 
 
Durch das negative Jahresergebnis fallen für das laufende Jahr keine Steuern 
aus Einkommen und Ertrag an. Der Steueraufwand von T€ 38 betrifft Vorjahre. 
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind zudem in Höhe von T€ 108 Vor-
steuer-Erstattungen für die Jahre 2016 - 2023 enthalten, die sich aufgrund der 
noch laufenden Betriebsprüfung ergeben haben.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  15 
     
 
Straßenunterhaltung 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 146 (im Vorjahr T€ 
27).  
 
Die Umsatzerlöse stiegen um 10 % gegenüber 2024. Da sich der Anstieg der 
Aufwendungen, insbesondere für Personal, unterproportional entwickelte, hat 
sich das Jahresergebnis entsprechend verbessert. 
 
 
Zentrale Gebäudedienste P6 1 Gebäudereinigung/Hauswirtschaft 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 790 (im Vorjahr T€ 
735). 
 
Die Erlöse im Bereich Zentrale Gebäudedienste wurden in 2025 wiederum um 
T€ 396 gesteigert. Das Ergebnis der zentralen Gebäudedienste P6 1 besteht 
aus der Gebäudereinigung (Jahresgewinn T€ 416) und der Hauswirtschaft (Jah-
resgewinn T€ 374). Sowohl bei der Gebäudereinigung als auch im Bereich 
Hauswirtschaft kam es in 2025 zu zusätzlichen Aufträgen: Neue oder im Um-
fang erweiterte Reinigungsobjekte sind Unterkünfte für Geflüchtete in der Fritz-
Bauer-Straße 38-40, der Bessunger Straße 125, der Pfnorstraße 1 und im 
Bernsteinweg 3a sowie die Heinrich-Hoffmann-Schule an der Stadtmauer und 
die Kita Pestalozzistraße. Im Rahmen der Maßnahmen des Haushaltssiche-
rungskonzepts der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde im 3. Quartal 2025 be-
gonnen, die Häufigkeit der Reinigungsdurchgänge zu reduzieren.  
 
Zum 31. Dezember 2025 betrug das Auftragsvolumen in der Gebäudereinigung: 
 Objekte Anzahl Jährliche Reinigungsfläche* 
in Eigenreinigung 115 20.153.942 m2/a 
In Fremdreinigung 65 33.392.127 m2/a 
      * zu reinigende Fläche x Anzahl der Reinigungsgänge pro Jahr 
 
Im Bereich Hauswirtschaft kam die Kita Nussbaumallee als neues Objekt dazu.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  16 
     
 
Im Zuge der Auftragserweiterungen und bedingt durch die Tarifentwicklung sind 
die Personalkosten um T€ 718 gestiegen. Die Materialkosten konnten leicht ge-
senkt werden durch die Umstellung auf Recyclingprodukte bei Papiermaterial 
und den Rückgang der Preise und des Verbrauchs von Reinigungsmitteln auf-
grund intensiver Schulung zum sparsamen Einsatz von Chemikalien. 
 
Zentrale Gebäudedienste P6 2 Gemeinschaftsverpflegung 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 334 (im Vorjahr  
T€ 77). 
 
Die Erlössteigerungen um 11 % beruhen vor allem auf der gestiegenen Anzahl 
der Essensausgaben. Besonders bei den Grundschülern und Ü3-Kindergarten-
kindern sieht der EAD große Zuwächse. Ab August 2025 wurden zudem die 
Ausgabepreise aufgrund der aktuellen und für die Zukunft erwarteten Kosten-
entwicklung erhöht. In 2025 kamen bislang keine neuen Ausgabestellen hinzu. 
Dementsprechend ist auch Personalaufwand weiter gestiegen. 
 
Betrieb gewerblicher Art Krematorium Waldfrieden 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ -245 (im Vorjahr 
Jahresgewinn T€ 146). 
 
Die Erlöse sind aufgrund einer Anpassung der Preise im April 2025 nochmals 
leicht gestiegen. In Summe wurden im Berichtsjahr 3.968 Kremierungen (-108 
gegenüber 2024) vorgenommen. Die Materialaufwendungen sind vor allem im 
Bereich der Fremdleistungen für Reparatur und Instandhaltung leicht gestiegen. 
Die Personalkosten nahmen tarifbedingt zu.  Durch verminderte Einstellungen 
in die Wertberichtigung auf Forderungen sanken die sonstigen betrieblichen 
Aufwendungen.  
 
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Körperschaft- und Gewerbe-
steuer) sind um T€ 282 angestiegen. Maßgeblich dafür war eine Rückstellung

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  17 
     
 
von T€ 350 für eine Nachzahlung im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung für 
die Jahre 2019 - 2022. Vorsorglich wurden vom EAD auch die Jahre 2023 bis 
2025 korrigiert. Dies ist in dem Rückstellungsbetrag enthalten. Diese wurden 
gebildet für den Fall, dass die vom Finanzamt in den Raum gestellte ertrags-
steuerliche Auslegung des Sachverhalts Überschreitung des Höchstabzugsbe-
trags von Spenden an das Friedhofswesen zum Tragen kommt. Die Spenden 
kommen aus der Weiterreichung der Erlöse aus der Edelmetallverwertung.  
 
Betrieb gewerblicher Art Zoo Vivarium 
 
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 375 (im Vorjahr Jah-
resgewinn von T€ 10).  
 
Der Rückgang des Jahresergebnisses wurde maßgeblich beeinflusst durch die um  
T€ 295 gesunkenen Erträge aus Verlustausgleich durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt. Die Erlöse zur Erhaltung der Biodiversität in Höhe von T€ 746 (im Vor-
jahr T€ 712) sind leicht gestiegen. Damit werden die Kosten der Haltung der nach 
EEP-Liste artengeschützter Tierarten erstattet. 
 
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Spenden und Tierpatenschaften der 
Bürgerinnen und Bürger in folgender Höhe enthalten: 
in € 2025 2024 
Spenden 30.886 144.629 
Tierpatenschaften 21.123   27.843 
 
Die Eintrittserlöse sanken gegenüber 2024 um T€ 91 parallel zum Rückgang der be-
zahlten Besuche. Mögliche Gründe hierfür sind das unstete Wetter, vor allem in der 
Ferienzeit, der Wegfall von Parkplätzen in der Nähe des Vivariums, eine allgemeine 
Konsumzurückhaltung im Freizeitbereich und verschiedene Umbaumaßnahmen auf 
dem Zoogelände. 
 
Analog zu den Eintrittserlösen sind auch die Parkraum- sowie die Zooshop-Ein-
nahmen gegenüber 2024 leicht zurückgegangen.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  18 
     
 
In der Besucherstatistik wird mit 3 Besuchern pro Familienticket gerechnet, da 
die tatsächliche Anzahl der Familienmitglieder schwer zu erfassen ist. Eine digi-
tale Besucherzählung ist in Prüfung. 
 
Jahr 2025 2024 
Besucher 151.173 162.243 
Ticketverkäufe 84.615 93.213 
 
Mit der Mitgliedschaft im Förderverein Kaupiana e.V. geht ein kostenloser Ein-
tritt einher, diese sind in der Summe der Besucher enthalten. 
 
Trotz gesunkener Material- und Personalkosten ist das Jahresergebnis, auch 
aufgrund der erhöhten Inanspruchnahme von Leistungen anderer Abteilungen, 
spürbar gesunken.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  19 
     
 
3. Investitionen 
 
Bilanz- Anlagen-   Zugang 2025 Zugang 2024 
position klasse in T€ in T€ 
I. 1000 Immaterielle VG 0,0 0,0 
  1100 Software 422,3 200,2 
Summe I     422,3 200,2 
II. 2000 Grund und Boden 1.472,9 0,0 
  2100 Geschäfts-, Betriebsbauten 11,7 345,0 
  2300 Außenanlagen 11,0 22,6 
  3000 Betriebsanlagen 219,0 1.067,7 
  3100 Maschinen und Anlagen 0,0 0,0 
 5000 E-Bikes 11,8 11,8 
  5100 PKW/Kombi 247,5 697,0 
  5200 LKW 66,6 865,9 
  5400 Kommunal- und Spezial-
fzge. 3.171,2 2.842,0 
  5500 Schulbusse 243,6 77,5 
  6000 Depotcontainer 220,7 782,3 
  6100 Müllgefäße GWG 144,5 202,0 
  7200 DV-Anlagen 129,2 113,2 
  7300 Übrige B. G. A. 220,5 157,1 
  7350 GWG 91,7 83,1 
  8100 Anlagen im Bau 205,2 26,0 
  8190 Fahrzeug-Teillieferungen 809,1 51,3 
Summe II.     7.276,3 7.344,5 
Summe I u. 
II     7.698,6 7.544,7 
Die Werte sind grundsätzlich Nettoansätze. D.h. die erhaltenen Fördermittel sind von den Anschaffungs- und Herstellungskos-
ten abgezogen. 
 
Die Investitionsquote 2025 (Summe der Investitionen geteilt durch den Restbuchwert 
des Anlagevermögens Ende Vorjahr) betrug rd. 15 %. 
 
Die Wachstums- bzw. Reinvestitionsquote (Summe der Investitionen geteilt durch die 
Summe der Abschreibungen) betrug 0,97. Diese leichte Substanzverringerung 
(Wachstumsquote <1) ist durch lange Lieferzeiten mitbedingt. 
 
Die berücksichtigten Fördermittel betrugen im Berichtsjahr T€ 140.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  20 
     
 
4. Personal  
 
Die Entwicklung des Personals zeigt folgende Tabelle: 
Stichtag Auszu- Be-
amte 
Beschäf-
tigte 
Summe Summe Abw. bildende 2025 2024 
01.01.2025 15 0 834 849 817 32 
31.03.2025 13 0 844 857 833 24 
30.06.2025 9 0 841 850 828 22 
30.09.2025 16 0 842 858 838 20 
31.12.2025 14 0 841 855 846 9 
Arithm. Mittel 13 0 842 855 836 21 
 
Die stichtagsbezogene Summe aller im EAD beschäftigten Personen vermehrte 
sich zum 31.12.2025 im Jahresvergleich absolut um 9 Personen oder prozen-
tual um 1%. 
 
Die Entwicklung der Personalkosten zeigt folgende Tabelle: 
  
Personalkosten (in T€) 2025 2024 Abw. abs. Abw. rel. 
Löhne und Gehälter (Entgelte) 34.072 32.433 1.639 5,1% 
Sozialabgaben (inkl. Beiträge 
BG) 
7.525 6.897 628 9,1% 
Aufwand Altersvorsorge 2.869 2.609 260 10,0% 
Aufwand Unterstützung 168 168 0 0,0% 
Gesamt 44.634 42.107 2.527 6,0% 
 
Die Personalkostenentwicklung wurde im Wesentlichen geprägt durch den Ta-
rifabschluss des TVöD, gültig ab dem 1.1.2025, der ab April 2025 eine Entgel-
terhöhung von 3,0%, mindestens aber 110 EUR, vorsah.  
 
Die Unfallstatistik (Arbeitsunfälle ab 1 Tag Arbeitsausfall) aus dem Bereich der 
Arbeitssicherheit ermittelte für den Gesamtbetrieb bezogen auf Vollzeitäquiva-
lente VZÄ folgende Kennzahlen: 
 
  2025 2024 2023 2022 2021 
AU pro 100 VZÄ 11,0 7,5 8,4 9,1 10,8 
Ausfalltage pro 100 VZÄ 96,5 83,4 76,4 63,7 62,3

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  21 
     
 
Die Unfallzahlen im Jahr 2025 pro 100 VZÄ haben sich gegenüber den Vorjah-
ren verringert, jedoch bei steigender Länge der Ausfalltage. 20,3% (im Vorjahr 
53,7 %) der Unfälle waren meldepflichtig mit mehr als drei Ausfalltagen. 
 
5. Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sind im Einzelnen 
folgende Themen in Bearbeitung:  
 
Bericht, Information und Zertifikat 
 
Wie im Vorjahr berichtet besteht für den EAD weder auf EU-Ebene noch nach 
dem hessischen Eigenbetriebsgesetz eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtser-
stattung. Der EAD verfolgt seine Strategie im Bereich Nachhaltigkeit als freiwil-
lige Leistung weiter und berichtete für das Jahr 2024 nach dem DNK-Standard. 
Für das Berichtsjahr 2025 ist der Bericht nach dem VSME-Standard (Voluntary 
Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) aktuell in Bearbeitung. 
Der VSME-Standard ist ein freiwilliger, vereinfachter Berichtsstandard 
der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), der speziell für 
kleine und mittlere Unternehmen in der EU entwickelt wurde. Zur Erstellung und 
Prüfung des VSME-Berichtes wird die kostenfreie DNK-Plattform genutzt. 
 
Eine Wesentlichkeitseinschätzung der Nachhaltigkeitsthemen des EAD konnte 
im Dezember 2025 mit der 1. und 2. Führungsebene erstellt, bewertet und do-
kumentiert werden. Diese dient als strategische Grundlage zur Nachhaltigkeit 
im EAD für die nächsten Jahre. 
 
Um das Thema Nachhaltigkeit auch im betrieblichen Alltag immer präsenter zu 
platzieren fanden unter anderem eine Nachhaltigkeitskampagne sowie ein inter-
ner Nachhaltigkeitstag für die Beschäftigten statt.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  22 
     
 
Der Nachhaltigkeitsbericht 2024 sowie Elemente der internen Kampagnenkom-
munikation sind unter https://ead.darmstadt.de/ueber-den-ead/wir-ueber-
uns/nachhaltigkeit/ einsehbar.  
 
Zusätzlich zu den internen und externen Nachhaltigkeitsbemühungen wurde der 
EAD im Jahr 2025 erfolgreich nach der Norm  DIN ISO 14001 rezertifiziert so-
wie erstmals nach der Norm DIN ISO 50001 zertifiziert.  
 
Mobilität 
 
Am 31.12.2025 war die Zusammensetzung des Fuhrparks wie folgt: 
 Anzahl Anteil elektrisch 
E-Bike/Pedelec 34 100 % 
Fahrrad/Lastenrad 5 100 % 
PKW 95 81% 
LKW < 3,5 t 127 41 % 
LKW < 7,5 t 14 0 % 
LKW > 7,5 t  84 11 % 
Busse 18 0% 
Kehrmaschinen 30 13 % 
Summe 407 44 % 
 
Die Quoten im Rahmen der Zielerreichung des Gesetzes über die Beschaffung 
sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) wurden erreicht. Die 
neuen Zielvorgaben seit 01.01.2026 sind in Prüfung. 
 
Energieversorgung / Energieeinsparung 
 
Für weitere Solarflächen auf dem Dach der Schadstoffsammelstelle und einer 
Fahrzeughalle wurden in 2025 die Arbeiten begonnen, Umschluss und Frei-
schaltung sind für April 2026 geplant.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  23 
     
 
Das bisherige Gas-System der Wärmeversorgung im Zoo-Vivarium ist aufgrund 
des Alters nicht mehr rentabel, deshalb wird Wärmebedarfsplanung und -ver-
sorgung neu konzipiert. Dabei werden auch Maßnahmen wie energetische Sa-
nierungen und die Bedürfnisse des derzeitigen und zukünftigen Tierbestands in 
die Überlegungen einbezogen. Eine schrittweise Umstellung auf nachhaltige 
Wärmeerzeugung wurde bereits begonnen.  
 
Abfallvermeidung 
 
Die seit 2021 bestehende Gesellschaft, die KA-GEL gGmbH (Kaufhaus der Ge-
legenheiten) hat in 2025 nach einer Renovierung seine Verkaufsfläche erweitert 
und neu gestaltet und konnte trotz zeitweiser Einschränkungen durch den Um-
bau seine Umsätze gegenüber dem Vorjahr steigern. Auf dem Uni-Campus 
Lichtwiese wurde im Oktober 2025  "Kagel 24/7" eröffnet, ein Urban Sharing 
Modell, das Teil des Darmstädter Energie-Labors für Technologien in der An-
wendung (DELTA) ist. In einem nachhaltig gebauten Container können Alltags-
gegenstände abgegeben, getauscht und mitgenommen werden. Zutritt und Nut-
zung erfolgt über die "Darmstadt im Herzen"-App, bei der das Angebot auch on-
line einsehbar ist. Zudem können dort im Kreislaufregal verschiedene Sonder-
abfälle wie Batterien, Leuchtmittel und Elektrokleingeräte abgegeben werden. 
Das Pilotprojekt läuft zunächst bis April 2026 und kann dann gegebenenfalls 
verlängert werden. 
 
Dekarbonisierung 
 
Auf dem Gelände der Kompostierungsanlage wurde eine Karbonisierungsan-
lage 2024 in Betrieb genommen. In dieser Anlage werden holzige Abfälle aus 
dem urbanen Umfeld zu Pflanzenkohle umgewandelt, die dann in der Stadt in 
vielfältigen Anwendungen eingesetzt wird. Dadurch wird ein organischer Abfall-
kreislauf geschlossen.  
 
Pflanzenkohle wirkt der Klimaerhitzung entgegen, da Kohlenstoff im Boden ge-
bunden wird und somit die CO2-Belastung der Atmosphäre reduziert wird. Das

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  24 
     
 
Produkt ist vielfältig einsetzbar. Es macht durch seine Wasserspeichereigen-
schaft Böden fruchtbar, reduziert Krankheitserreger, kann Kunststoff in der Pro-
duktion bestimmter Waren ersetzen oder als Zuschlagstoff die Eigenschaften 
anderer Güter verbessern. 
 
Mittels diverser Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie Pressemitteilungen, 
Videofilmen und -Spots sowie Social Media erfolgte eine umfangreiche Informa-
tion der Bevölkerung über die Vorteile des Einsatzes von Pflanzenkohle im ei-
genen Umfeld. Durch die finanzielle Unterstützung der Bloomberg Stiftung 
wurde ein Kooperationsprojekt mit der Universität Stuttgart zur Erfolgsmessung 
bei der Baumbewässerung in 2025 abgeschlossen. In 2025 wurde die 
Darmstädter Erde als gebrauchsfertiges Kompostprodukt mit Pflanzenkohlean-
teil als Sackware auf den Markt gebracht. Davon ging auch ein Marketingeffekt 
für den Verkauf der losen Ware aus. 
 
Interessierten Personen aus nah und fern wurde in 8 Führungen vor Ort die 
Karbonisierungsanlage in 2025 vorgestellt. 
 
Die Zertifizierung als CO2-Senke wird für 2026 erwartet. Da die in der Anlage 
produzierte Pflanzenkohle nicht verbrannt wird, bleibt der Kohlenstoff über meh-
rere Jahrhunderte im Boden gespeichert und stellt somit eine terrestrische Koh-
lenstoffsenke (C-Senke) dar.  
 
In 2026 werden grundlegende technische Verbesserungen durch den Aus-
tausch einiger Anlageteile umgesetzt. Ziel ist ein zuverlässigerer Betrieb und 
eine erhöhte Stromproduktion. Die Mängel der bisherigen Anlage werden dabei 
durch den Hersteller beseitigt, für den unsere Anlage ein Pilotprojekt war, dass 
er in der Folge bei mehreren Kunden so umgesetzt hat. Die Erfahrungen und 
Prozessoptimierungen aus diesen Folgeprojekten werden nun wiederum beim 
EAD im Rahmen der Gewährleistung ohne Zusatzkosten nachgerüstet.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  25 
     
 
Gemeinschaftsverpflegung 
 
Die Reduzierung der Speiseabfälle bleibt weiterhin ein wichtiger Umweltaspekt. 
Hierfür wurde die Gemeinschaftsverpflegung zum dritten Mal in Folge durch die 
Kompetenzstelle "Außer-Haus-Verpflegung" ausgezeichnet. Darüber hinaus 
werden diese Werte auch im Rahmen der Zertifizierung zum DIN ISO 14001 
Umweltmanagementsystem erfasst. Der Fokus richtet sich im nächsten Schritt 
auch auf das Problem, dass zu viele Essen bestellt und nicht abgeholt werden. 
Dazu ist der EAD in Gesprächen mit den Jugendhilfeträgern. 
 
 6. Vermögens- und Kapitallage 
 
Über die Vermögenslage wird anhand ausgewählter Kennzahlen zum Ende des 
jeweiligen Wirtschaftsjahres berichtet. 
 
a) Anlagevermögen 
 2025 2024 2023 2022 
Summe des Anlagevermögens in T€ 46.487 50.497 50.550 48.944 
Veränderung in T€ -4.010 -53 1.606 1.945 
Veränderung in % -7,9 -0,1 3,3 4,1 
Anlagenquote in % 54,1 54,6 56,2 54,1  
Anlagendeckung durch Eigenkapital 
in % 32,6 40,0 37,5 40,3 
 
Das Anlagevermögen verminderte sich bei Neuinvestitionen von T€ 7.698 auf-
grund hoher Abgänge gegenüber dem Vorjahr um T€ 4.010. Im Rahmen der 
Vermessung des neuen Grundstücks für den Zoo Vivarium sind die Flurstücke 
mit dem Vermessungsamt verglichen worden. Ein Grundstück war doppelt bi-
lanziert. Es stammte aus der Übertragungsbilanz. Die Anlagenquote fiel leicht 
auf 54,1 % (Vorjahr 54,6 %). Das Anlagevermögen ist zu 32,6 % (Vorjahr 40 %) 
durch Eigenkapital abgedeckt.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  26 
     
 
b) Eigenkapital 
 2025 2024 2023 2022 
Summe des Eigenkapitals in T€ 15.171 20.188 18.980 19.746 
Veränderung in T€ -5.016 1.208 -766 789 
Veränderung in % -24,9 6,4 -3,9 4,2 
Eigenkapitalquote in % 17,7 21,8 21,1 21,8 
Eigenkapitalrentabilität in % 5,0 6,0 -0,8 4,7 
 
Die Eigenkapitalrentabilität (Jahresergebnis * 100 / Eigenkapital zum Bilanz-
stichtag) hat sich von 6,0 % im Vorjahr auf 5,0% vermindert. Die Eigenkapital-
quote verringerte sich auf 17,7 % (Vorjahr 21,8 %). Die Hauptgründe für den 
Rückgang des Eigenkapital ist die Ausschüttung aus dem Ergebnis 2024 in 
2025 in Höhe von T€ 1.804 sowie die Verrechnung des Grundstücksabgangs 
im Vivarium mit der Kapitalrücklage für das Vivarium. 
 
Das Eigenkapital entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt: 
 
   
Stand 
01.01.2025 
Ent-
nahme 
Umglie-
derung 
Ausschüt-
tung 
Zufüh-
rung 
Stand 
31.12.2025 
      T€ T€ T€ T€ T€ T€ 
I. 
 
Stammkapi-
tal 
6.200,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6.200,0 
II.   Rücklagen 
 
     
  1. Kapitalrück-
lage 
8.690,3 -3.741,0 0,0 0,0 0,0 4.949,3 
  2. Allgemeine 
Rücklage 
7,6 -302,6 1.415,2 0,0 0,0 1.120,1 
  
3. Zweckge-
bundene 
Rücklagen 
418,1 0,0 0,0 0,0 0,0 418.1 
III.   Gewinnvor-
trag 
3.664,0 -825,7 78,1 -1.341,1 155,9 1.731,2 
IV.   
Jahresge-
winn/ -ver-
lust  1.207,9 669,8 
 
-1.415,2 
 
-462,5 752,7 752,7 
      20.187,9 -4.199,5 78,1 -1.803,7 908,6 15.171,5 
 
 
Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wurde zur Deckung von Verrech-
nungsdifferenzen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt getätigt.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  27 
     
 
Die Umgliederung aus dem Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage betrifft 
das Ergebnis aus dem Bereich Finanzwirtschaft. Die Umgliederung in den Ge-
winnvortrag betrifft das thesaurierte Ergebnis der Kompostierungsanlage und 
wird mit den Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler aus Abfallge-
bühren verrechnet. Dies wurde zusammen mit der Ausschüttung von T€ 1.804 
durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2025 als Gewinnverwen-
dung des Jahres 2024 beschlossen. 
 
Die Entnahme aus dem Gewinnvortrag setzt sich zusammen aus den Verlusten 
2024 der Bereiche Fuhrparkmanagement, Mobilität & Gebäudetechnik, der Kar-
bonisierungsanlage und des BgA Abfallentsorgung und Reinigung. 
 
Die Zuführung zum Gewinnvortrag setzt sich zusammen aus dem Jahresge-
winn 2024 der BgA Krematorium und ZooVivarium. 
 
 
c) Rückstellungen 
 2025 2024 2023 2022 2021 
Summe des Rückstellungen in T€ 7.226 6.980 6.709 7.339 6.999 
Veränderung in T€ 246 271 -630 340 200 
Veränderung in % 3,5 4,0 -8,6 4,9 2,9

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  28 
     
 
  
Stand Verbrauch Auflösung Auf-/Ab-
zins. Zuführung Stand 
01.01.2025 in T€ in T€ in T€  in T€  31.12.25 
 in T€          in T€ 
Rückstellung für Pen-
sionen u. ähnl. Ver-
pflichtungen 3.882,6 58,9 0,0 71,2 15,6 3.910,5 
Rückstellung für Ge-
werbesteuer 4,0 0,9 0,3 0,0 0,0 2,9 
Rückstellung für Kör-
perschaftsteuer 2,9 0,0 0,0 0,0 0,0 2,8 
Rückstellung für 
Nachzahlungen aus 
der Betriebsprüfung 74,2 0,0 74,2 0,0 379,4 379,4 
Rückstellung für Ur-
laubsverpflichtungen 663,8 36,6 0,0 0,0 0,0 627,1 
Rückstellung für Jah-
resabschluss und 
Prüfung 48,5 39,4 1,6 0,0 47,4 54,9 
Rückstellung. für Kos-
ten zur Aufbewahrung 
von Unterlagen 15,5 0,0 0,0 0,0 0,0 15,5 
Rückstellung für Al-
tersteilzeit 42,2 42,2 0,0 0,0 0,0 0,0 
Rückstellung für Bei-
hilfen 310,3 10,7 0,0 6,9 0,0 306,5 
Rückstellung für 
Sonstiges 282,7 240,7 42,0 0,0 238,3 238,3 
Rückstellung für Leis-
tungsorientierte Ver-
gütung 631,8 631,8 0,0 0,0 703,9 703,9 
Rückstellung für 
Überstunden 1.021,7 37,6 0,0 0,0 0,0 984,1 
 6.980,2 1.098,8 118,1 78,1 1.384,6 7.225,9 
 
 
7. Finanzlage  
 
Die Liquidität des EAD war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Den finanziellen Ver-
pflichtungen wurde jederzeit nachgekommen. Die liquiden Mittel haben sich im 
Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.675 stichtagsbezogen vermindert.  
 
Es bestand zum 31. Dezember 2025 eine ausreichende Liquidität II. Grades 
(Flüssige Mittel + Forderungen / kurzfristige Verbindlichkeiten) von rd.  255 % 
(Vorjahr 324 %). Sie weist damit eine absolute Überdeckung von T€ 23.301 
(Vorjahr T€ 28.302) aus.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  29 
     
 
Die Liquidität I. Grades (Flüssige Mittel / kurzfristige Verbindlichkeit) beträgt rd. 
182 % (Vorjahr 231 %). 
 
Im Wirtschaftsjahr wurde ein Darlehen in Höhe von Mio. € 1,8 aufgenommen. 
Durch dieses Darlehen war die Finanzierung der Investitionen sichergestellt. 
 
 
8. Chancen und Risiken, Prognosebericht 
 
Der EAD nutzt ein formalisiertes Risikomanagementsystem zur systematischen 
Erfassung von Risiken mit einer Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeiten 
und Schadenshöhen. Zu diesem Zweck werden regelmäßige Risikoinventuren 
durchgeführt. Die Ergebnisse werden jeweils in einem Risikobericht zusammen-
gefasst, im Führungs-Meeting besprochen und der Betriebskommission als Be-
standteil des Quartalsberichts vorgelegt. 
 
Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf 
den Eigenbetrieb haben könnten, sind nicht bekannt.  
 
Im Bereich der Informationssicherheit wurden dem Risiko entsprechend mehr 
Aufwendungen getätigt.  
 
Der EAD beschäftigt sich verstärkt mit einem IT Service Continuity Manage-
ment (ITSCM) als Teil des Business Continuity Managements (BCM). Hinter-
grund ist die zweite Fassung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informations-
sicherheit (NIS 2), Anfang 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Umsetzung 
der NIS-2-Richtlinie ist im Dezember 2025 in Kraft getreten. 
 
Im November 2025 erfolgte die Vergabe des Auftrags Rahmenvertrag zur Bera-
tungsunterstützung bei der Umsetzung des NIS2-Umsetzungsgesetzes an ei-
nen Dienstleister. Ein erster Workshop zur Entscheidungsfindung über die wei-

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  30 
     
 
tere Projektumsetzung und die Ausrichtung des Rahmenvertrages fand im Ja-
nuar 2026 statt. Damit wird sichergestellt, dass der EAD den Anforderungen der 
neuen KRITIS- und NIS2-Regulierung frühzeitig und strukturiert nachkommt. 
 
Diese Maßnahmen gewährleisten die rechtskonforme Einhaltung der neuen An-
forderungen und stärken die Informationssicherheit und Resilienzfähigkeit des 
Unternehmens im Bereich der kritischen Siedlungsabfallentsorgung. 
 
Der Entsorgungsmarkt unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen. 
Der Betrieb ist damit grundsätzlich stets Risiken aus der Veränderung dieser 
Rahmenbedingungen ausgesetzt. Durch die Mitgliedschaft im Verband kommu-
naler Unternehmen (VKU) ist der EAD über die aktuellen, auch rechtlichen Ent-
wicklungen gut informiert. Außerdem wurde durch langfristige Verträge die Ent-
sorgung wesentlicher Abfallarten gesichert. Die Geschäftsführung des ZAS in-
formiert regelmäßig die Betriebsleitung über den Stand des Umbauprojekts des 
Müllheizkraftwerks. 
 
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem EAD die Federfüh-
rung bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes in der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt übertragen. Die Kommunen erhalten aus dem Fonds 
Geld vom Umweltbundesamt gemäß eines Punktemodells für definierte Leistun-
gen zur Vermeidung und Beseitigung des Einwegverpackungsmülls (sogenann-
tes „Littering“). Die Meldung der Leistungen des EAD für das Bezugsjahr 2024 
wurde in 2025 auf der entsprechenden Plattform DIVID abgegeben. Die Aus-
zahlung wird für 2026 erwartet. Für das Bezugsjahr 2025 werden derzeit die 
Leistungen des EAD und der beteiligten Fachämter der Wissenschaftsstadt 
Darmstadt gebündelt und die Eingabe auf der DIVID-Plattform vorbereitet. 
 
Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit keinerlei 
Finanzinstrumente, z.B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Markt-
schwankungen, ein. Er unterliegt daher nur den üblichen Finanzierungsrisiken 
bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditätsengpässen und möglichen Bank-
insolvenzen. Bei der Aufnahme von Darlehen setzt der EAD auf eine sehr enge

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  31 
     
 
Zusammenarbeit mit der Kämmerei. Ein funktionierendes Forderungsmanage-
ment und eine regelmäßige Überprüfung des Liquiditätsplans begrenzen einen 
möglichen Engpass.  
 
Zum Risikomanagement bezüglich der Beteiligungsgesellschaften gehören  
regelmäßig abgehaltene Sitzungen mit den Geschäftsführern. Es existieren 
Kontrollmechanismen dahingehend, dass Protokolle und „to do - Listen“ erstellt  
sowie regelmäßige Ergebniskontrollen (Bilanz, G&V, Profit Center Berichte) 
durchgeführt werden. In den Gesellschafterversammlungen wird regelmäßig 
über die Lage der Gesellschaften berichtet und beraten. 
 
Die Umsetzung der IT Strategie (digitale Transformation) ist im EAD weiter ver-
folgt worden. Sie wird in 2026 erweitert um ein KI-Strategie. In 2025 wurde be-
gonnen, in einem eng gesteckten Rahmen zusammen mit der DED GmbH erste 
Erfahrungen zu sammeln. Das KI-Modell beschränkte sich auf eigene Daten 
ohne Verbindung zum Internet. 
Neben den inhaltlichen KI-Themen standen die formale Umsetzung der KI-Ver-
ordnung KI-VO auf der Agenda. KI-Schulungen wurden für die Führungskräfte 
durchgeführt, um gem. KI-VO die Belegschaft im Umgang mit KI zu sensibilisie-
ren. Die Erprobungen von vier fachnahen Anwendungsfällen in Abstimmung mit 
Mitgliedern des Personalrats und der Datenschutzbeauftragten sind in 2026 das 
Ziel. 
Der KI-Strategie-Entwurf sieht vor, eine Weiterbildungsinitiative für die Mitarbei-
tenden zu entwickeln. 
 
Das bestehende Kundenportal des EAD wird vom Hersteller / Entwickler nicht 
weiter entwickelt. Derzeit wird eine Ausschreibung für die Entwicklungsleistung 
eines Kundenportals (in Verbindung mit weiteren Entwicklungsleistungen) ge-
mäß den Anforderungen der Fachabteilungen vorbereitet. Die Veröffentlichung 
der Ausschreibung ist voraussichtlich für das zweite Quartal 2026 vorgesehen. 
 
Weltweit gestörte Lieferketten betreffen das Sensorik Geschäfts des EAD. Be-
stellte Sensoren insbesondere für die Ausstattung von Unterflurbehältern haben

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  32 
     
 
sehr lange Lieferzeiten bzw. es muss auf andere Modelle umgeschwenkt wer-
den. 
 
Die Transition der SAP-Systeme auf S/4 HANA wurde in 2025 vorangetrieben. 
In 2025 wurden gemeinsam mit der DED GmbH, der Count & Care GmbH und 
einem weiteren SAP-Beratungshaus die Serverlandschaft aufgebaut (sog. 
Sandboxsysteme) und umfangreiche Testarbeiten durchgeführt, die in 2026 
fortgeführt werden. Ab Mai 2026 ist Entwicklungsstopp auf dem derzeitigen Pro-
duktivsystem geplant, damit die Transition im November 2026 durchgeführt 
werden kann. Showstopper sind noch nicht aufgetreten. Ein grundsätzliches 
Problem der Industrie-Lösung SAP Waste & Recycling wird mit der SAP SE bi-
lateral im Rahmen des Waste & Environmental Councils, wo der EAD Grün-
dungsmitglied ist, gelöst werden. 
 
Parallel beschäftigt sich der EAD mit den Anforderungen an eine digitale Perso-
nalakte. Im Jahr 2026 soll nun die bereits für 2025 geplante Lösung gefunden 
werden. Der Entwicklungsstopp Mai 2026 für das zugrundeliegende ERP-Sys-
tem SAP HCM macht diese Verzögerung notwendig.  
 
Die Erweiterung des Zoos Vivarium um eine Teilfläche von ca. 8.000 m2 wurde 
in 2025 mit dem Kauf des Grundstücks von der der Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben BImA abgeschlossen. Die Grobentwürfe zur Nutzung sind im Ge-
schäftsgang. In 2026 werden die Projekte Kleinafrika und Kleinsäuger zum Ab-
schluss gebracht. Die Verbesserung der Parkplatzsituation für PKWs und insbe-
sondere für Busse (Klassenausflüge) stehen 2026 im Fokus. 
 
Die fristgerechte Kündigung zum 31.12.2026 des derzeitigen Pächters der Zoo-
Gastronomie hat neue Überlegungen konkretisiert. Die EAD Gemeinschaftsver-
pflegung wird die Gastronomie selbst übernehmen. Da sich das Angebot nur an 
die Besucher des Zoos richten wird, ist dies nach den einschlägigen Vorschrif-
ten der Hessischen Gemeindeordnung möglich.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  33 
     
 
Für die Erweiterung des Betriebsgeländes im Sensfelderweg haben sich in 
2025 neue Möglichkeiten ergeben. Derzeit sind EAD und IDA in der Vorberei-
tung einer Besitzeinweisung. Der Verkauf einer Teilfläche an die ENTEGA AG 
haben Klarheit über mögliche Geländezuschnitte gegeben. 
 
Die Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurden in 2025 wei-
ter verfolgt. Der EAD  hat die Zielgröße der globalen Minderausgabe übertrof-
fen. Im Bereich der Gebäudereinigung wurden teilweise Leistungen standardi-
siert und neu bewertet. 
 
Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Entsorgung von Grünschnitt- 
und Bioabfällen zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt wurden im Juli und August 2025 von den jeweiligen Be-
teiligten unterzeichnet. Die interkommunale Gemeinschaftsarbeit wurde am 14. 
November 2025 vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt und im Feb-
ruar 2026 in den öffentlichen Bekanntmachungen veröffentlicht. 
 
Lage des Geschäftsfeldes gewerbliche Abfallentsorgung im Besonderen 
 
Ausgangslage: 
Das bisherige Geschäftsmodell der gewerblichen Abfallentsorgung im EAD ist 
nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Dieser in der steuerrechtlichen Form Be-
trieb gewerblicher Art (BgA) organisierte Betriebsteil des EAD ist keine Pflicht-
aufgabe. Der BgA steht im Wettbewerb mit privatrechtlich, teilweise deutsch-
landweit tätigen Entsorgungsgesellschaften. Die branchenübliche Rohgewinn-
marge im Stoffstrom wird am unteren Rand erreicht (Verkaufspreis der Abfall-
fraktion abzüglich Annahmepreis an der angelieferten Entsorgungsanlage, rd. 
30% in 2025). Die Menge, aus der diese Marge gezogen werden kann, ist aber 
zu gering, um die Logistikkosten zu decken und Gewinn zu erwirtschaften. Lo-
gistikerlöse sind branchenüblich nicht in der Lage, Logistikkosten (insbesondere 
Personal- und Fuhrparkkosten) zu decken.

Anlage 4 
Lagebericht 2025 
  34 
     
 
 
 
Mögliche Gegenmaßnahmen: 
Mehr Menge zu akquirieren ist aufgrund des harten Wettbewerbs im Rhein-
Main-Gebiet nicht zu erwarten. Deutschlands größter Entsorger hat in der Pal-
laswiesenstraße eine Niederlassung. Dieser Mitwettbewerber steht unter kartell-
rechtlicher Beobachtung. 
 
Der EAD ist zusammen mit der Meinhardt Städtereinigung Gesellschafter der 
DRZ GmbH. Die DRZ betreibt eine Umlade- und Sortieranlage in Darmstadt. 
Der Mitgesellschafter ist bereit, die Anlage zu ertüchtigen hin zu einer Vorbe-
handlungsanlage für Gewerbeabfall. Dann wäre es konsequent, die Container-
dienste EAD und Meinhardt in die DRZ GmbH zu überführen. Derzeit werden 
die notwendigen Investitionen und die Genehmigungslage geprüft und ein Busi-
nessplan erstellt. 
 
Auch möglich ist die Schrumpfung des Geschäfts auf ein gesundes Niveau, z.B. 
Konzentration auf ausgewählte Kunden, Stadtwirtschaftsunternehmen gem. der 
Stadtwirtschaftsstrategie 2030 und städtische Aufträge. Hier ist es im ersten 
Quartal 2026 gelungen, eine grundsätzliche Übereinkunft mit dem Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement zu treffen. Nach Klärung der Vergaberechtsfragen wird 
IDA zukünftig in der Vergabe der Bauaufträge der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt den EAD als gesetzten Baustellenentsorger setzen. Dies wird für Projekte 
in 2027 greifen. Laufende Vergaben können nicht mehr geändert werden. 
 
Möglich ist auch eine Kombination verschiedener Maßnahmen. 
 
Die Betriebskommission wurde in der ersten Sitzung in 2026 im Rahmen des 4. 
Zwischenberichts 2025 und des Geschäftsberichts darüber informiert, fast zeit-
gleich zusammen mit der Belegschaft.

■:AO Anlage 4 
Lagebericht 2025 
35 
Die weltweite Lage Ende März 2026 wird den EAD insbesondere bei den Ener­ 
giekosten treffen. Die Diesel-Lieferung nach Beginn des Irak-Krieges hat im 
Vergleich zu der letzten Lieferung vor dem Krieg hat eine rd. 27% ige Preisstei­ 
gerung gezeigt. 
Für das Wirtschaftsjahr 2026 ist bei Erlösen und Erträgen vonTf 101.496 ein 
Jahresverlust von T€ 245 geplant. Der Wirtschaftsplan 2025/2026 wurde am 
09.03.2026 vom Regierungspräsidium genehmigt. 
Darmstadt, den 14. April 2026 
Betriebsleiter

Anlage 5 
 
1 
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt 
 
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2025 
 
Fragenkreis 1:  Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge 
 
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die 
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche 
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für 
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürf-
nissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? 
 
Derzeit verfügt der Eigenbetrieb über keinen eigenständigen Geschäftsverteilungsplan. Die Be-
triebsleitung leitet den Eigenbetrieb gemäß § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung in eigener Zustän-
digkeit und Verantwortung, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder die Betriebssatzung nichts an-
deres bestimmen.  
 
Eine Geschäftsordnung für die Betriebsleitung wurde in Abstimmung mit dem Rechtsamt der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt erstellt und von der Betriebskommission am 28. November 2025 
sowie vom Magistrat am 14. Januar 2026 beschlossen.  
 
Die durch die Betriebskommission zustimmungspflichtigen Geschäfte sind in § 7 Abs. 2 der Be-
triebssatzung geregelt. Die zustimmungspflichtigen Maßnahmen entsprechen nach unserer Auf-
fassung den Erfordernissen einer sachgerechten Betriebsführung. 
 
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden 
Niederschriften hierüber erstellt? 
 
Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen der Betriebskommission statt, deren Niederschriften uns 
vorlagen. Ausschüsse wurden nicht gebildet. Darüber hinaus war der EAD in 2025 mit sechs 
Vorlagen im Magistrat. 
 
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG 
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? 
 
Nach den uns erteilten Auskünften war die Betriebsleitung im Jahr 2025 in keinen Aufsichtsräten 
oder anderen Kontrollgremien vertreten.

Anlage 5 
 
2 
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indivi-
dualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, 
erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aus-
gewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? 
 
Die Bezüge der Betriebsleitung im Jahr 2025 beliefen sich auf T EUR 435. Davon entfielen 
TEUR 266 auf Frau Kleindiek und TEUR 169 auf Herrn Siemund. 
 
 
Fragenkreis 2:  Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen 
 
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, 
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefug-
nisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? 
 
Es existiert ein schriftlicher Organisationsplan, aus dem sich Organisationsaufbau,  
Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse erkennen lassen. 
 
Der Organisationsplan wird ergänzt durch Dienstanweisungen, die die ordnungsmäßige Vertre-
tung der Gesellschaft bei allen Geschäftsvorfällen im Innen- und Außenverhältnis gewährleisten. 
 
Aufbau- und Ablauforganisation entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens. Der Organi-
sationsplan wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren 
wird? 
 
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass von den be-
stehenden Regelungen des Organisationsplans abgewichen wurde. 
 
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku-
mentiert? 
 
Der Eigenbetrieb wendete im Berichtsjahr eine von der Stadt Darmstadt erlassene Rundverfü-
gung zur Korruptionsbekämpfung an. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben die Kenntnis 
dieser Vorschrift bestätigt. Darüber hinaus wurde von der Stadt Darmstadt eine Richtlinie zur 
Verbesserung der Unternehmensleitung und -steuerung unter dem Titel „Darmstädter Compli-
ance-Leitlinien“ (Fassung vom 3. Juli 2014) verfasst, die von allen Beteiligungen der Stadt Darm-
stadt anzuwenden ist. Mit Beschluss vom 18. September 2015 hat die Betriebskommission der 
Anwendung der Darmstädter Compliance -Leitlinien im EAD zugestimmt. Zusätzlich wurde ein 
gemeinsamer Compliance-Officer für die Stadt-wirtschaft bestellt. Darüber hinaus wird die Ver-
waltungsvorschrift zum Umgang mit Spon soring, Spenden, mäzenatischen Schenkungen und 
Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 31.  März 2017 jährlich den Beschäftigten 
zur Kenntnis gegeben.

Anlage 5 
 
3 
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs-
prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kre-
ditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht ein-
gehalten werden? 
 
Der Eigenbetrieb verfügt seiner Größe entsprechend über umfassende Verfahrensanweisungen, 
die in Richtlinien für jeden einzelnen Geschäftsbereich insbesondere zur Auftragsvergabe und 
Auftragsabwicklung dokumentiert sind. Nach unserer stichprobenweisen Über prüfung wird da-
nach verfahren. In der Betriebssatzung sind zusätzliche Regelungen für zustimmungspflichtige 
Rechtsgeschäfte und Maßnahmen durch die Kontrollorgane getroffen. 
 
Kreditaufnahmen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans und durch die Kämmerei der Stadt 
Darmstadt nach eingehender Abstimmung abgeschlossen. 
 
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)? 
 
Die Verträge werden zentral in der Abteilung Finanzen und IT mit Software -Unterstützung ver-
waltet und aufbewahrt. Eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen ist gegeben. 
 
 
Fragenkreis 3:  Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und  
Controlling 
 
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei-
bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den 
Bedürfnissen des Unternehmens? 
 
Der Eigenbetrieb erstellt in jedem Jahr einen Wirtschaftsplan für das darauffolgende Wirtschafts-
jahr, der durch die Betriebskommission und letztlich durch die Stadtverordnetenversammlung 
beschlossen wird. Der Planungshorizont kann auch zwei Jahre betragen.  
 
Das Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Eigenbe-
triebs. 
 
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? 
 
Die Abteilung Finanz- und Rechnungswesen erarbeitet im laufenden Wirtschaftsjahr die Ist-Zah-
len für die Quartalsabschlüsse. Abweichungen zu den aus dem Wirtschaftsplan abgeleiteten 
Sollzahlen werden zusammen mit den betroffenen Profit -Center-Verantwortlichen analysiert. 
Quartalsweise erstattet die Betriebsleitung Bericht an die Betriebskommission. Hierbei werden 
Planabweichungen regelmäßig in Form eines schriftlichen Berichts mit Soll -/Ist-Vergleich und

Anlage 5 
 
4 
einem Erläuterungstext zur Geschäftsentwicklung dargestellt. In diesem Bericht wird jeder ein-
zelne Betriebszweig des EAD aufgeführt. 
 
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den 
besonderen Anforderungen des Unternehmens? 
 
Die Geschäftsvorfälle des Eigenbetriebs werden nach den Grundsätzen kaufmännischer Buch-
führung aufgezeichnet. Das beim EAD bestehende Rechnungswesen entspricht der Unterneh-
mensgröße und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebs. Dem Eigenbetrieb steht ein 
für eine wirtschaftliche Betriebsführung geeignetes Instrument zur Verfügung (SAP). Abstim-
mungskontrollen innerhalb des Rechnungswesens werden in ausreichendem Umfang durchge-
führt. 
 
Der Eigenbetrieb verfügt außerdem über eine Kostenarten -, eine Kostenstellen- und eine Kos-
tenträgerrechnung (Bereichsrechnung). Die Kostenrechnung entspricht der Größe und den An-
forderungen des Unternehmens. 
 
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditäts-
kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? 
 
Die Stadt Darmstadt ist Inhaberin der Bankkonten. Zeichnungsberechtigt für den gesamten Zah-
lungsverkehr sowie die Darlehensverwaltung sind Mitarbeiter der Finanzverwaltung der Stadt 
Darmstadt sowie ausgewählte Mitarbeiter des EAD.  Die Darlehensverwaltung o bliegt aus-
schließlich Mitarbeitern der Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt. Mitarbeiter des EAD führen 
den Zahlungsverkehr bis zur Erstellung des Datenmediums durch. Ausgewählte Mitarbeiter der 
Abteilung Finanz- und Rechnungswesen des EAD sind per Onlineabfrage berechtigt, sich über 
aktuelle Bestände der Finanzkonten zu informieren und in Zusammenarbeit mit der Stadtkasse 
kurzfristig auf Liquiditätsschwankungen zu reagieren.  
 
Über die Anlage überschüssiger Liquidität entscheidet die Abteilung Finanz- und Rechnungswe-
sen des EAD. Mit den Fälligkeitslisten der ein - und ausgehenden Zahlungen aus der Finanz-
buchhaltung und dem Mittelbindungsprozess im investiven Bereich wird die  
Liquidität geplant. 
 
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich 
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden 
sind? 
 
Die Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt übernimmt für den EAD das zentrale Cash-Manage-
ment. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der dafür bestehenden Re-
gelungen.

Anlage 5 
 
5 
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist 
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah 
und effektiv eingezogen werden? 
 
Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen. Der Eigenbetrieb 
verfügt über ein Mahnwesen, das gewährleistet, dass Forderungen unter  
Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zeitnah und effektiv verfolgt und eingezogen werden. 
Gewerbliche Rechnungen werden nach Ausschöpfung aller Mahnstufen an ein externes Inkas-
sobüro abgegeben.  
 
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst 
es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Das Controlling wird vom Sachgebiet 4.5 (internes Rechnungswesen) in der Abteilung Finanzen 
und IT wahrgenommen. 
 
Es erstellt die Quartalsberichte mit dem Risikobericht und hat darüber Einblicke in alle Unterneh-
mensbereiche. 
 
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung  
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung 
besteht? 
 
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine effektive Überwachung der Beteiligungs-
unternehmen. Gesellschafterversammlungen und teilweise Geschäftsführersitzungen der Betei-
ligungen finden mit Teilnahme des Abteilungsleiters Finanzen und IT statt. 
 
 
Fragenkreis 4:  Risikofrüherkennungssystem 
 
a) Hat die Geschäfts -/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und  
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt  
werden können? 
 
Im Rahmen des Risikocontrollings wurden 13 Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrschein-
lichkeit und Schadenshöhe ermittelt und quantifiziert. Risikosteuerungsmaßnahmen und Risiko-
kontrollstrategien sind für jedes Einzelrisiko festgelegt. 
 
Quartalsweise findet eine Risikoinventur durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen in Zu-
sammenarbeit mit einzelnen Bereichsverantwortlichen statt, um bestandsgefährdende oder an-
derweitige Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse der Risikoinventuren werden in einem 
Risikobericht erfasst und im Rah men der Führungs-Meetings besprochen. Risikoberichte wer-
den als Bestandteile der Quartalsberichte der Betriebskommission im Rahmen der Sitzungen 
vorgelegt.

Anlage 5 
 
6 
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben 
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? 
 
Nach unserer Prüfung sind die eingeleiteten Maßnahmen grundsätzlich geeignet, die definierten 
Risiken rechtzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Anhaltspunkte 
dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung 
nicht ergeben. 
 
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? 
 
Alle Maßnahmen sind ausreichend dokumentiert. 
 
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem  
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst? 
 
Eine kontinuierliche und systematische Abstimmung und Anpassung an die aktuellen Geschäfts-
prozesse und Funktionen erfolgt. 
 
 
Fragenkreis 5:  Finanzinstrumente, ander e Termingeschäfte, Optionen und  
Derivate 
 
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstru-
menten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festge-
legt? Dazu gehört: 
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? 
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden? 
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Um-
fang dürfen offene Posten entstehen? 
• Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich 
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. anti-
zipatives Hedging)? 
 
Der Fragenkreis 5 ist nicht einschlägig. Der Einsatz von Finanzinstrumenten, anderen Termin-
geschäften sowie Optionen und Derivaten ist beim EAD auskunftsgemäß nicht vorgesehen und 
wird ansonsten auch nicht vorgenommen. Im Rahmen unserer Prüfung ergeben sich  keine ge-
genteiligen Anhaltspunkte.

Anlage 5 
 
7 
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditio-
nen und zur Risikobegrenzung? 
 
Siehe Frage a). 
 
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumen-
tarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf 
• Erfassung der Geschäfte 
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse 
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung 
• Kontrolle der Geschäfte? 
 
Siehe Frage a). 
 
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivat-
geschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? 
 
Siehe Frage a). 
 
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? 
 
Siehe Frage a). 
 
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offe-
nen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? 
 
Siehe Frage a). 
 
 
Fragenkreis 6:  Interne Revision 
 
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion 
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? 
 
Die Aufgaben der internen Revision werden vom Sachgebiet internes Rechnungswesen und den 
Abteilungsverantwortlichen wahrgenommen. Die Kassenprüfung wird vom Revisionsamt der 
Stadt Darmstadt jährlich durchgeführt. Die Abwicklung der Bankgeschäfte erfolgt du rch die Fi-
nanzverwaltung der Stadt Darmstadt.  
 
Prüfungsergebnisse und Maßnahmen zur Verbesserung von Geschäftsvorgängen werden direkt 
an die Betriebsleitung berichtet.

Anlage 5 
 
8 
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? 
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? 
 
Die interne Revision erfolgt durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen, welches direkt der 
Betriebsleitung berichtet. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht auskunftsgemäß nicht. 
 
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzern-
revision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare 
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt  sind? 
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet?  Lie-
gen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 
 
Bis auf die Kassenprüfungen wurden im Berichtsjahr keine Prüfungen durchgeführt. 
 
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt? 
 
Schwerpunkte wurden nicht abgestimmt. 
 
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um 
welche handelt es sich? 
 
Bemerkenswerte Mängel wurden auskunftsgemäß nicht aufgedeckt. 
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen 
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernre-
vision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? 
 
Wir verweisen hierzu auf Antwort 6 c). 
 
 
Fragenkreis 7:  Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Be-
schlüssen des Überwachungsorgans 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungs-
organs zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt 
worden ist? 
 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. 
 
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? 
 
Es wurden auskunftsgemäß keine Kredite an die Betriebsleitung gewährt.

Anlage 5 
 
9 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen 
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen 
worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? 
 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. 
 
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, 
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des 
Überwachungsorgans übereinstimmen? 
 
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. 
 
 
Fragenkreis 8:  Durchführung von Investitionen 
 
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immateri-
elle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? 
 
Aufgrund unserer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31.  Dezember 2025 durchge-
führten stichprobenweisen Prüfung der Investitionen des Geschäftsjahres 2025 stellten wir fest, 
dass diese - soweit erforderlich - auf Wirtschaftlichkeit und Risiken geprüft sowie mit den Finan-
zierungsmöglichkeiten abgestimmt wurden. 
 
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung 
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermögli-
chen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? 
 
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich hierfür keine Anhaltspunkte ergeben. 
 
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht? 
 
Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden fortlaufend über-
wacht, Abweichungen werden untersucht. 
 
d) Haben sich bei abgeschlossenen Inves titionen wesentliche Überschreitungen ergeben? 
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? 
 
Das Investitionsvolumen des genehmigten Wirtschaftsplans 2025 wurde nicht überschritten.

Anlage 5 
 
10 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? 
 
Es liegen uns keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Leasing - oder vergleichbare Verträge nach 
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden. 
 
 
Fragenkreis 9:  Vergaberegelungen 
 
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, 
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? 
 
Es haben sich keine Anhaltspunkte für offenkundige Verstöße gegen Vergaberegelungen erge-
ben. 
 
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? 
 
Soweit wir dies im Rahmen der Jahresabschlussprüfung beurteilen konnten, wurden Konkurren-
zangebote eingeholt. 
 
 
Fragenkreis 10:  Berichterstattung an das Überwachungsorgan 
 
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? 
 
Die Betriebsleitung informiert die Betriebskommission gemäß § 21 EigBGes i. V. m der Betriebs-
satzung quartalsweise über die Entwicklung der Geschäfte. Daneben berichtet die Betriebslei-
tung in den Sitzungen der Betriebskommission mündlich. 
 
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? 
 
Die uns vorgelegten Vorlagen und Berichte zur wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs enthal-
ten Angaben über den bisherigen Geschäftsverlauf, die Ergebnisse und Planfortschreibungen 
sowie detaillierte Erläuterungen hierzu. Sie vermitteln nach unserer Auffassung einen zutreffen-
den Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs und die wichtigsten Unternehmensbe-
reiche.

Anlage 5 
 
11 
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah un-
terrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß 
abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche 
Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? 
 
Nach den uns vorliegenden Protokollen erfolgte grundsätzlich eine Unterrichtung über wesentli-
che Vorgänge. Wir haben keine Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäß abgewickelte Ge-
schäftsvorfälle im Rahmen unserer Prüfung festgestellt. 
 
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? 
 
Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften gab es keinen besonderen 
Wunsch des Überwachungsorgans hinsichtlich der Berichterstattung. 
 
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder 
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? 
 
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir keine Anhaltspunkte für eine nicht ausrei-
chende Berichterstattung festgestellt. 
 
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wur-
den Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? 
 
Eine D&O-Versicherung besteht bei dem Eigenbetrieb nicht. 
 
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungs-
organs gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt 
worden? 
 
Auskunftsgemäß wurden keine Interessenskonflikte gemeldet. 
 
 
Fragenkreis 11:  Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven 
 
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? 
 
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht nicht. 
 
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? 
 
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für auffallend hohe oder niedrige 
Bestände.

Anlage 5 
 
12 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den 
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge-
genstände wesentlich beeinflusst wird? 
 
Es haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Abweichungen zwischen den Bilanz - und 
Verkehrswerten ergeben. 
 
 
Fragenkreis 12:  Finanzierung 
 
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu-
sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitions-
verpflichtungen finanziert werden? 
 
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebs beträgt 17,7 % (Vorjahr: 2 1,8 %). Die eigenen Mittel 
und das langfristig verfügbare Fremdkapital von zusammen EUR 73,7 Mio. (Vorjahr 
EUR 82,2 Mio.) decken das Anlagevermögen vollständig.  
 
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kredit-
aufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? 
 
Die Finanzlage des Eigenbetriebs ist als ausreichend anzusehen. 
 
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz -/Fördermittel einschließlich Garantien 
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver-
bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? 
 
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Finanz- bzw. Fördermittel der öffentlichen Hand von insge-
samt EUR 156.639,60 für Fuhrpark und Ladeinfrastruktur erhalten. Anhaltspunkte, dass die mit 
den Förderungen verbundenen wesentlichen Verpflichtungen und Auflagen nicht beachtet wur-
den, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.

Anlage 5 
 
13 
Fragenkreis 13:  Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung 
 
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung? 
 
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes beträgt 17,7 % (Vorjahr: 21,8 %). Es bestehen zum 
Bilanzstichtag keine Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung.  
 
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der 
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? 
 
Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr einen Jahresgewinn (TEUR 753) aus, der entsprechend 
dem Gewinnverwendungsvorschlag im Jahresabschluss in Höhe von TEUR 207 zusammen mit 
dem Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 1.731 auf neue Rechnung vorgetragen werden soll . 
TEUR 207 sollen an die Stadt Darmstadt ausgeschüttet und TEUR 338 in die allgemeine Rück-
lage eingestellt werden. Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar. 
 
 
Fragenkreis 14:  Rentabilität/Wirtschaftlichkeit 
 
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Kon-
zernunternehmen zusammen? 
 
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt: 
  2025 2024 Veränderung 
  TEUR TEUR TEUR 
Straßenreinigung/Winterdienst -136 -310 174 
Kanalbetrieb 538 84 454 
Kreislaufwirtschaft hoheitlich  
(im Vorjahr: Abfallentsorgung hoheitlich) 0 0 0 
Kompostierungs-/Karbonisierungsanlage 0 -143 143 
Schulbusbetrieb -109 -150 41 
Infrastrukturmanagement  
(im Vorjahr: Fuhrparkmanagement, Mobilität 
und Gebäudetechnik) -85 -291 206 
BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reini-
gung  
(im Vorjahr: BgA Abfall und Reinigung) -443 -391 -52 
Straßenunterhaltung 146 27 119 
Zentraler Gebäudedienst 790 735 55 
Gemeinschaftsverpflegung 334 77 257 
BgA Krematorium -245 146 -391 
BgA Zoo Vivarium -375 10 -385 
Finanzwirtschaft 338 1.415 -1.077 
  753 1.208 -455

Anlage 5 
 
14 
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? 
 
Im Berichtsjahr wurde der Jahresgewinn um die Erträge aus dem Verlustausgleich für das Viva-
rium (TEUR 223; Vorjahr TEUR 518) und einem Beteiligungsertrag von TEUR 397 gestärkt. Das 
Ergebnis Finanzwirtschaft resultiert aus der Anlage von freier Liquidität. Diese ist entstanden 
durch Verzögerungen im Mittelabfluss im investiven Bereich. 
 
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit - oder andere Leistungsbe-
ziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu 
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? 
 
Es haben sich keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben. 
 
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? 
 
Der Eigenbetrieb ist nicht konzessionsabgabepflichtig. 
 
 
Fragenkreis 15:  Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen 
 
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeu-
tung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? 
 
Im Bereich BgA gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung konnten die Kostensteigerung, 
vor allem im Personalbereich, durch den Umsatzanstieg nicht ausgeglichen werden. Der Verlust 
ist von TEUR 391 im Vorjahr auf TEUR 443 angestiegen. Die Rohmarge aus dem Entsorgungs-
geschäft im Containerdienst ist nicht ausreichend, um die Logistikkosten und weiteren Fixkosten 
zu decken. 
 
Generell ist der Entsorgermarkt im Rhein-Main Gebiet stark umkämpft. 
 
Der Schulbusbetrieb ist aufgrund von Neuinvestitionen und weiterhin hohen Reparaturauswen-
dungen derzeit nicht kostendeckend. Der  Verlust ist von T EUR 150 im Vorjahr hat sich auf 
TEUR 109 verringert. 
 
Der Jahresverlust des Zoo Vivarium von TEUR 375 ist maßgeblich beeinflusst vom Rückgang 
des Verlustausgleichs durch die Stadt Darmstadt. Diese Maßnahme ist Teil des Haushaltssiche-
rungskonzepts. Die möglichen Gründe für den Rückgang der Eintrittserlöse von TEUR 91 ge-
genüber 2024 sind z.B. die Parkplatzsituation, das Wetter, vor allem in den Ferienzeiten, und 
mehrere Baustellen innerhalb des Zoos. 
 
Das Jahresergebnis des Bereichs Krematorium hat sich von einem Überschuss von TEUR 146 
in 2024 auf einen Verlust von TEUR 245 verändert, bedingt durch eine Rückstellung von 
TEUR 350 für eine Nachzahlung von Ertragsteuern im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung

Anlage 5 
 
15 
für die Jahre 2019 - 2022. Der Rückstellungsbetrag umfasst alle Jahre bis 2025. Diese wurden 
gebildet für den Fall, dass die vom Finanzamt in den Raum gestellte ertragssteuerliche Ausle-
gung des Sachverhalts Überschreitung des Höchstabzugsbetrags von Spenden an das Fried-
hofswesen zum Tragen kommt. Die Betriebsprüfung wurde bis zum Zeitpunkt der Erstellung des 
Prüfungsberichtes abgeschlossen. 
 
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich? 
 
Im BgA gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung werden derzeit verschiedene Optionen 
geprüft, wie die gewerbliche Abfallentsorgung innerhalb des EAD oder mit bestehenden Partnern 
extern weitergeführt werden kann. 
 
 
Fragenkreis 16:  Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserun g 
der Ertragslage 
 
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? 
 
Der EAD hat einen Jahresüberschuss erwirtschaftet. 
 
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des 
Unternehmens zu verbessern? 
 
Siehe Antwort zu Fragenkreis 15 b).

Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2025 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2025 Betrag insges.
Zentrale Services 
u. Grundstücke / 
Finanzwirtschaft
Straßenreinigung/ 
Winterdienst Kanalbetrieb
Hoheitliche 
Kreislauflogistik
     1. Umsatzerlöse 89.580.672,91- 67.219,75- 13.457.781,08- 6.271.581,28- 27.413.994,08-
     2. Bestandsveränderungen 14.480,00- 0 0 0 0
     3. andere akt. Eigenleistungen 81.380,99- 0 0 0 0
     4. sonstige betriebliche Erträ 1.196.557,76- 59.172,28- 179.582,02- 1.658,27- 389.889,61-
     5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 6.325.947,10 391.908,91 178.341,57 58.099,16 304.759,55
     5.b) Aufw. für bezogene Leistu 24.671.258,02 519.895,08 270.878,14 2.885.070,56 9.507.241,74
*    5. Materialaufwand 30.997.205,12 911.803,99 449.219,71 2.943.169,72 9.812.001,29
     6.a) Löhne und Gehälter 34.071.630,32 4.359.505,33 5.990.159,52 1.392.254,24 6.747.563,09
     6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 10.562.841,88 1.713.774,80 1.782.253,58 408.297,31 1.968.659,90
          davon für Altersversorgun 2.869.110,75 514.722,03 468.415,35 113.154,46 531.482,33
*    6. Personalaufwand 44.634.472,20 6.073.280,13 7.772.413,10 1.800.551,55 8.716.222,99
     7. Abschreibungen 7.768.355,58 1.419.501,34 1.395.261,58 40.902,31 1.813.597,86
     8. sonstige betriebl. Aufwendu 6.282.439,30 3.625.508,97 180.675,97 66.617,48 763.394,10
     10. Erträge aus Beteiligungen 396.875,10- 89.981,24- 0 0 0
     11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 444.581,62- 444.135,62- 0 0 0
     13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 1.047.930,46 636.204,20 59.229,84 8.694,15 139.731,54
**   14. Ergebnis d. gew. Geschäfts 984.145,72- 12.005.789,74 3.780.562,90- 1.413.304,34- 6.558.935,91-
*    17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     18. Steuern v. Einkommen und E 360.064,94 0 0 0 0
     19. sonstige Steuern 94.609,51 18.553,51 0 0 0
     20. Erträge aus der Verlustübe 223.206,14- 0 0 0 0
***  21. Jahresüberschuß/JF vor Uml 752.677,41- 12.024.343,25 3.780.562,90- 1.413.304,34- 6.558.935,91-
     22. Umlage der Allg. Verwaltun 0,00 12.197.167,56- 2.050.776,27 735.021,67 3.601.648,22
     23. Int. Leistungsverr. Werkst 0,00 154.684,17 2.076.904,68 290.394,97 1.864.725,80
     24. Int. Leistungsverr. Sonsti 0,00 319.933,12- 211.283,67- 150.555,30- 1.092.561,89
*    25. Summe interne Leistungsver 0,00 165.248,95- 1.865.621,01 139.839,67 2.957.287,69
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um 752.677,41- 338.073,26- 135.834,38 538.443,00- 0,00
1

Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2025 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2025
Kompostierungs-
anlage/ BgA 
Karbonisierungs-
anlage Schulbusbetrieb
Infrastruktur-
management
BgA Gewerbliche 
Kreislaufwirtschaft 
und Reinigung 
Straßen-
unterhaltung
     1. Umsatzerlöse 1.050.373,16- 2.674.720,27- 1.314.513,44- 10.557.614,88- 2.355.812,44-
     2. Bestandsveränderungen 14.480,00- 0 0 0 0
     3. andere akt. Eigenleistungen 0 0 60.593,06- 0 18.975,49-
     4. sonstige betriebliche Erträ 119.871,19- 6.184,50- 134.042,49- 196.120,31- 611,41-
     5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 322.992,57 4.692,97 2.712.326,08 45.660,62 142.631,77
     5.b) Aufw. für bezogene Leistu 547.681,97 988.970,39 1.122.703,31 3.031.164,84 7.000,31
*    5. Materialaufwand 870.674,54 993.663,36 3.835.029,39 3.076.825,46 149.632,08
     6.a) Löhne und Gehälter 330.486,63 756.503,52 1.781.151,33 2.253.589,89 1.099.255,84
     6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 97.000,86 249.432,90 534.478,38 688.569,60 325.446,23
          davon für Altersversorgun 24.250,49 63.485,90 138.197,00 182.720,16 93.397,79
*    6. Personalaufwand 427.487,49 1.005.936,42 2.315.629,71 2.942.159,49 1.424.702,07
     7. Abschreibungen 532.136,99 248.950,18 881.008,24 798.813,20 111.544,47
     8. sonstige betriebl. Aufwendu 138.146,23 17.132,76 584.238,45 466.044,35 29.119,64
     10. Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0 0
     11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 0 0 0 309,00- 0
     13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 49.002,27 15.613,68 0 25.919,99 12.976,86
**   14. Ergebnis d. gew. Geschäfts 832.723,17 399.608,37- 6.106.756,80 3.444.281,70- 647.424,22-
*    17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     18. Steuern v. Einkommen und E 0 0 0 37.811,29- 0
     19. sonstige Steuern 1.972,24 0 51.458,00 234,00 0
     20. Erträge aus der Verlustübe 0 0 0 0 0
***  21. Jahresüberschuß/JF vor Uml 834.695,41 399.608,37- 6.158.214,80 3.481.858,99- 647.424,22-
     22. Umlage der Allg. Verwaltun 213.495,02 190.300,41 1.193.307,95 1.480.688,76 412.517,39
     23. Int. Leistungsverr. Werkst 135.441,76 447.226,59 7.076.167,61- 1.663.581,26 169.175,29
     24. Int. Leistungsverr. Sonsti 1.183.632,19- 128.623,60- 190.515,29- 780.437,72 79.773,45-
*    25. Summe interne Leistungsver 1.048.190,43- 318.602,99 7.266.682,90- 2.444.018,98 89.401,84
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um 0,00 109.295,03 84.839,85 442.848,75 145.504,99-
2

Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2025 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2025
Zentraler 
Gebäudedienst
BgA Krematorium 
Waldfrieden BgA Zoo Vivarium
Gemeinschafts-
verpflegung
     1. Umsatzerlöse 16.171.278,77- 2.060.102,81- 1.788.980,46- 4.396.700,49-
     2. Bestandsveränderungen 0 0 0 0
     3. andere akt. Eigenleistungen 0 0 1.812,44- 0
     4. sonstige betriebliche Erträ 2.026,11- 6.753,61- 87.325,31- 13.320,65-
     5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 337.086,64 182.530,60 430.232,23 1.214.684,43
     5.b) Aufw. für bezogene Leistu 5.045.105,57 603.475,10 114.780,24 27.290,77
*    5. Materialaufwand 5.382.192,21 786.005,70 545.012,47 1.241.975,20
     6.a) Löhne und Gehälter 6.230.188,20 345.061,18 1.004.102,47 1.781.809,08
     6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 1.870.711,20 101.534,72 282.374,24 540.308,16
          davon für Altersversorgun 500.320,55 28.476,91 65.161,90 145.325,88
*    6. Personalaufwand 8.100.899,40 446.595,90 1.286.476,71 2.322.117,24
     7. Abschreibungen 103.378,64 152.773,42 214.625,99 55.861,36
     8. sonstige betriebl. Aufwendu 118.063,04 102.456,67 106.093,28 84.948,36
     10. Erträge aus Beteiligungen 0 0 306.893,86- 0
     11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 0 137,00- 0 0
     13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 479,88 66.390,20 33.687,85 0
**   14. Ergebnis d. gew. Geschäfts 2.468.291,71- 512.771,53- 884,23 705.118,98-
*    17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
     18. Steuern v. Einkommen und E 0 397.876,23 0 0
     19. sonstige Steuern 0 0 22.391,76 0
     20. Erträge aus der Verlustübe 0 0 223.206,14- 0
***  21. Jahresüberschuß/JF vor Uml 2.468.291,71- 114.895,30- 199.930,15- 705.118,98-
     22. Umlage der Allg. Verwaltun 1.523.023,46 292.934,14 297.763,78 205.690,49
     23. Int. Leistungsverr. Werkst 57.374,86 28.220,90 163.593,14 24.844,19
     24. Int. Leistungsverr. Sonsti 98.078,42 38.708,96 113.665,36 140.864,27
*    25. Summe interne Leistungsver 155.453,28 66.929,86 277.258,50 165.708,46
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um 789.814,97- 244.968,70 375.092,13 333.720,03-
3

1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts-
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten
zu.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer 
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach-
verständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie-
‰HQGHQEHUXÀLFKHQbX‰HUXQJVRLVWGHU:LUWVFKDIWVSUIHUQLFKWYHUSÀLFK-
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge-
rungen hinzuweisen.
 0LWZLUNXQJVSÀLFKWHQGHV$XIWUDJJHEHUV
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite-
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor-
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla-
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh-
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt-
schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer 
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder 
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt-
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz-
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf
GLHGLH8QDEKlQJLJNHLWVYRUVFKULIWHQLQJOHLFKHU:HLVH$QZHQGXQJ¿QGHQ
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein-
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des 
Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des 
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al-
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich 
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts-
prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er-
klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten 
Auftrags sind stets unverbindlich.
 :HLWHUJDEHHLQHUEHUXÀLFKHQbX‰HUXQJGHV:LUWVFKDIWVSUIHUV
 'LH :HLWHUJDEH EHUXÀLFKHU bX‰HUXQJHQ GHV :LUWVFKDIWVSUIHUV  
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent-
wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden 
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der 
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der 
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset-
]HVRGHUHLQHUEHK|UGOLFKHQ$QRUGQXQJYHUSÀLFKWHW
 'LH9HUZHQGXQJEHUXÀLFKHUbX‰HUXQJHQGHV:LUWVFKDIWVSUIHUV XQG
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf-
traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül-
lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. 
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück-
treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann 
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre-
ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung,
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte- 
resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt 
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un-
verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü-
che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
 2ႇHQEDUH8QULFKWLJNHLWHQZLH]%6FKUHLEIHKOHU5HFKHQIHK OHUXQG
IRUPHOOH 0lQJHO GLH LQ HLQHU EHUXÀLFKHQ bX‰HUXQJ %HULFKW *XWDFKWHQ
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei-
WHQGLHJHHLJQHWVLQGLQGHUEHUXÀLFKHQbX‰HUXQJGHV:LUWVFKDIWVSUIHUV
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße-
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
 6FKZHLJHSÀLFKWJHJHQEHU'ULWWHQ'DWHQVFKXW]
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1
+*%†:32†6W*%YHUSÀLFKWHWEHU7 DWVDFKHQXQG8PVWlQ-
de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von
GLHVHU6FKZHLJHSÀLFKWHQWELQGHW
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo-
genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da-
tenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers,
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen 
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung
¿QGHWQRFKHLQHHLQ]HOYHUWUDJOLFKH+DIWXQJVEHVFKUlQNXQJEHVWHKWLVWGHU
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-
prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur-
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von
/HEHQ.|USHUXQG*HVXQGKHLWVRZLHYRQ6FKlGHQGLHHLQH(UVDW]SÀLFKW
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte 
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem
Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
:LUWVFKDIWVSUIHULQQHQ:LUWVFKDIWVSUIHUXQG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise 
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. © 
IDW Verlag GmbH · 50341/1
50341
01/2024
Lizenziert für/Licensed to: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be-
VWHKHQGHQ 9HUWUDJVYHUKlOWQLV$QVSUFKH DXV HLQHU IDKUOlVVLJHQ 3ÀLFKWYHU-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag 
IUGLHEHWUHႇHQGHQ$QVSUFKHDOOHU$QVSUXFKVWHOOHULQVJHVDPW
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren 
3ÀLFKWYHUOHW]XQJHQVWDPPHQGHQHLQKHLWOLFKHQ6FKDGHQVJHJHEHQ'HUHLQ-
]HOQH 6FKDGHQVIDOO XPIDVVW VlPWOLFKH )ROJHQ HLQHU 3ÀLFKWYHUOHW]XQJ RKQH
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol-
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder 
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche 
3ÀLFKWYHUOHW]XQJ ZHQQ GLH EHWUHႇHQGHQ $QJHOHJHQKHLWHQ PLWHLQDQGHU LQ
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall 
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge-
nommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs 
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage 
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies 
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu-
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör-
SHU RGHU *HVXQGKHLW VRZLH EHL 6FKlGHQ GLH HLQH (UVDW]SÀLFKW GHV +HUVWHOOHUV 
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-
tend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
 (UJlQ]HQGH%HVWLPPXQJHQIU3UIXQJVDXIWUlJH
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer 
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen 
Abschluss oder 
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist 
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im  
/DJHEHULFKWRGHUDQDQGHUHUIUGLHgႇHQWOLFKNHLWEHVWLPPWHU6WHOOHQXUPLW
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und 
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der 
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber 
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des 
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite-
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
 (UJlQ]HQGH%HVWLPPXQJHQIU+LOIHOHLVWXQJLQ6WHXHUVDFKHQ
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom 
Auftrag-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und 
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er 
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-
keiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen 
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu 
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen 
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass 
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung 
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun-
gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber 
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung 
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den 
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von 
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der 
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die  
ZHVHQWOLFKHYHU|ႇHQWOLFKWH5HFKWVSUHFKXQJXQG9HUZDOWXQJVDXႇDVVXQJ
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein  
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert 
zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer- 
beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen-
den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in 
Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kör-
perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen 
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf 
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf 
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der  
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit  
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung,  
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung, 
Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
SÀLFKWHQ
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als 
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung 
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob 
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen 
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung 
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über-
nommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber 
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der 
Auftraggeber eine Kommunika-
tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen 
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den 
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde-
rung 
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu-
sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und 
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber 
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen 
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur 
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer 
V
erbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
 $Q]XZHQGHQGHV5HFKW
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden  
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert für/Licensed to: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

anlage 3

10510 Zeichen

1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes 
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) 
Vorlage für die Betriebskommission des EAD 
zur Sitzung am 26.06 2026 
Tagesordnungspunkt: 6 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes 
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); 
Verwendung des Jahresergebnisses 2025 und Entlastung der 
Betriebsleitung 
Vorlage vom 27.05.2026 zu beschließen: 
Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung, 
folgende Beschlüsse zu fassen: 
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben 
und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit 
einem Jahresgewinn in Höhe von 752.677,41 € (im BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und 
Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) 
festgestellt. 
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Verwendung des Gewinns des 
Bereichs Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet: 
a) 
b) 
c) 
207.302,08 € 
207 .302,07 € 
338.073,26 € 
752.677.41 € 
Vortrag auf neue Rechnung 
Abführung an den Haushalt der Stadt aus Ergebnis 2025 
Einstellung in die allgemeine Rücklage 
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 
2025 werden verötfentl icht. 
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025 
entlastet. 
Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 26.06.2026: 
Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig. 
Darmstadt, 30.06.2026 
. /} 
Sa~~i . ,J<ll ef P~~ n

- 1 -
Begründung zur Vorlage vom 22. Mai 2026
1) Die Betriebsergebnisse stellen sich wie folgt dar: Ergebnis 2025
BZ 6750 Straßenreinigung/Winterdienst -135.834,38 €
BZ 6760 Kanalbetrieb Abwasserhaushalt der Stadt 487.346,10 €
BZ 6760 Kanalbetrieb Steuerhaushalt der Stadt 51.096,90 €
BZ 7200 Hoheitliche Kreislauflogistik 0,00 €
BZ 7204 Kompostierungsanlage 0,00 €
BZ 7205 BgA Karbonisierungsanlage 0,00 €
P 39 Schulbusbetrieb -109.295,03 €
HB 7700 Infrastrukturmanagement -84.839,85 €
BZ 7201 BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung -442.848,75 €
BZ 6300 Straßenunterhaltung 145.504,99 €
BZ 6770 Zentraler Gebäudedienst 789.814,97 €
BZ 6770 Gemeinschaftsverpflegung 333.720,03 €
BZ 7502 BgA Krematorium Waldfrieden -244.968,70 €
BZ 7603 BgA Zoo Vivarium -375.092,13 €
P9 Zentrale Services u. Grundstücke / Finanzwirtschaft 338.073,26 €
Jahresgewinn nach Ertragsteuern 752.677,41 €
2) Das Jahresergebnis soll wie folgt verwendet werden:
a) Vortrag auf neue Rechnung
aa) Jahresverlust Straßenreinigung u. Winterdienst - Sonstiger Bereich - (BZ 6750) -135.834,38 €
ab) Jahresgewinn Kanalbetrieb Abwasserhaushalt der Stadt 487.346,10 €
ac) Jahresgewinn Kanalbetrieb Steuerhaushalt der Stadt 51.096,90 €
ad) Jahresverlust Schulbusbetrieb -109.295,03 €
ae) Jahresverlust Infrastrukturmanagement (HB 7700) -84.839,85 €
af) Jahresverlust BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung (BZ 7201)
Jahresverlust vor Ertragsteuern -480.660,04 €
abzgl. Ertragsteuern
Körperschaftsteuer Vorjahre 38.107,29 €
(inkl. Solidaritätszuschlag)
Gewerbeertragsteuer Vorjahre -296,00 € 37.811,29 €
Jahresverlust nach Steuern -442.848,75 €
davon für den Haushalt der Stadt für den EAD
(Bruttobetrag) 0,00 € -442.848,75 €
ag) Jahresgewinn Straßenunterhaltung (BZ 6300) 145.504,99 €
ah) Jahresgewinn Zentraler Gebäudedienst (BZ 6770) 789.814,97 €
ai) Jahresgewinn Gemeinschaftsverpflegung (BZ 6770) 333.720,03 €
aj) Jahresgewinn BgA Krematorium Waldfrieden (BZ 7502) -244.968,70 €
Jahresgewinn vor Ertragsteuern 111.215,52 €
abzgl. Ertragsteuern
Körperschaftsteuer -65.018,05 €
(inkl. Solidaritätszuschlag)
Körperschaftsteuer Vorjahre -133.744,82 €
Gewerbeertragsteuer -23.676,00 €
Gewerbeertragsteuer Vorjahre -133.745,35 € -356.184,22 €
Jahresverlust nach Steuern -244.968,70 €
ak) Jahresverlust BgA Zoo Vivarium (BZ 7603) -375.092,13 €
Summe Vortrag auf neue Rechnung 414.604,15 €
b) Einstellung in die allgemeinen Rücklage 338.073,26 €
Summe Ergebnisverwendung 752.677,41 €

- 2 -
3) Erläuterungen
Anlage: Prüfungsbericht 2025 und Entwicklung Eigenkapital EAD
Der Verlust des Hilfsbetriebs Infrastrukturmanagement (HB 7700) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinn im Bereich Zentraler Gebäudedienst wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verlust des BgA Krematorium Waldfrieden (BZ 7502) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Gemäß dem Prüfungsstandard 720 des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) zu § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) in analoger 
Anwendung des § 171 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz, hier: Teilnahme des Wirtschaftsprüfers an der Sitzung des Aufsichtsorgans über die 
Verhandlung des Jahresabschlusses) wird zu diesem Punkt ein Vertreter oder Vertreterin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly 
GmbH & Co. KG zur Betriebskommissionssitzung eingeladen.
Im Übrigen wird auf den geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2025, 
den Lagebericht 2025 sowie auf den beigefügten Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG verwiesen.
Der Verlust im BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung (BZ 7201) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses ergibt sich für die Betriebskommission aus § 7 Abs. 2 Ziffer 5 der Betriebssatzung 
des EAD, die Beschlussfassung für die Stadtverordnetenversammlung nach § 9 der Betriebssatzung des EAD.
Der Verlust des BgA Zoo Vivarium (BZ 7603) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinn im Bereich Gemeinschaftsverpflegung (BZ 6770) wird auf neue Rechnung vorgetragen .
Der Gewinn aus dem Bereich Zentrale Services u. Grundstücke / Finanzwirtschaft wird der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Der Gewinn im Bereich Straßenunterhaltung (BZ 6300) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Unterdeckung in dem Gebührenbereich des Betriebszweiges Straßenreinigung/Winterdienst (BZ 6750) in Höhe von 620.177,39 € 
wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch Auflösung aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen 
Straßenreinigung ausgeglichen.
Der Gewinn im Bereich Abwassergebührenhaushalt des Kanalbetriebes (BZ 6760) wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Gewinn aus dem steuerfinanzierten Bereich des Kanalbetriebs wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Überdeckung in dem Gebührenbereich des Betriebszweiges Abfallentsorgung (BZ 7200) in Höhe von 108.328,04 € wurde im Rahmen 
der Erstellung des Jahresabschlusses durch Einstellung in die Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen.
Der Verlust in den sonstigen Bereichen des Betriebszweiges 6750 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verlust des Schulbusbetriebes wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Verlust im Bereich der Kompostierungsanlage (BZ 7204) wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch die 
Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen.
Der Verlust im Bereich des BgA Karbonisierungsanlage (BZ 7205) wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch die 
Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen.

Anlage
2025 geplante nach Ergebnis-
Vortrag Einstellung (+)/ vor Ergebnis Gewinn(+)/ verwendbar Einstellung (+)/ verwendung
01.01.2025 Entnahme (-) 31.12.2025 Verlust (-) in 2025 Entnahme (-) 01.01.2026
Gewinnverwendungsbeschluss 2025 € € € € € € €
I. Stammkapital 6.200.000,00 0,00 6.200.000,00 0,00 6.200.000,00 0,00 6.200.000,00
II. Kapitalrücklage
Kapitalrücklage 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00
Kapitalrücklage Vivarium 7.690.282,23 -3.740.950,00 3.949.332,23 0,00 3.949.332,23 0,00 3.949.332,23
8.690.282,23 -3.740.950,00 4.949.332,23 0,00 4.949.332,23 0,00 4.949.332,23
III. Rücklagen
1. Allgemeine Rücklagen 7.545,81 1.112.573,50 1.120.119,31 338.073,26 1.458.192,57 338.073,26 1.458.192,57
2. Zweckgebundene Rücklagen 
(Investitionsrücklage)
Kompostanlage (Investitionsrücklage) 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61
418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61
IV. Gewinn/Verlust
Straßenreinigung/Winterdienst -1.490.503,59 1.490.503,59 0,00 -135.834,38 -135.834,38 -135.834,38 -271.668,76
Kanalbetrieb Abwassergebührenhaushalt -43.002,73 43.002,73 0,00 487.346,10 487.346,10 487.346,10 487.346,10
Kanalbetrieb Steuerhaushalt -42.866,72 42.866,72 0,00 51.096,90 51.096,90 51.096,90 51.096,90
Schulbusbetrieb 1.032.636,75 -1.032.636,75 0,00 -109.295,03 -109.295,03 -109.295,03 -109.295,03
Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik -2.130.727,14 351.723,39 -1.779.003,75 -84.839,85 -1.863.843,60 -84.839,85 -1.863.843,60
BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung 1.793.003,02 -391.082,99 1.401.920,03 -442.848,75 959.071,28 -442.848,75 959.071,28
Kompostierungsanlage -78.096,49 78.096,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
BgA Karbonisierungsanlage -35.069,69 -143.918,99 -178.988,68 0,00 -178.988,68 0,00 -178.988,68
Straßenunterhaltung 565.967,29 -365.967,29 200.000,00 145.504,99 345.504,99 145.504,99 345.504,99
Zentrale Geb.Dienste Gebäudereinigung/HW 3.455.247,73 -2.255.247,73 1.200.000,00 789.814,97 1.989.814,97 789.814,97 1.989.814,97
Zentrale Geb.Dienste Gemeinschaftsverpflegung -93.913,78 93.913,78 0,00 333.720,03 333.720,03 333.720,03 333.720,03
BgA Krematorium Waldfrieden 1.676.009,58 145.726,65 1.821.736,23 -244.968,70 1.576.767,53 -244.968,70 1.576.767,53
BgA Zoo Vivarium -944.671,26 10.211,16 -934.460,10 -375.092,13 -1.309.552,23 -375.092,13 -1.309.552,23
Finanzwirtschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3.664.012,97 -1.932.809,24 1.731.203,73 414.604,15 2.145.807,88 414.604,15 2.009.973,50
Summe Eigenkapital 18.979.969,62 -4.561.185,74 14.418.783,88 752.677,41 15.171.461,29 752.677,41 15.035.626,91
17,66%
geplante nach Ergebnis-
Nachrichtlich: Entwicklung der Bilanzposition: Vortrag Einstellung (+)/ Kostenunter(-)- Stand Einstellung (+)/ verwendung
01.01.2025 Entnahme (-) (+) überdeckung 31.12.2025 Entnahme (-) 01.01.2026
€ € € € €
Andere sonstige Verbindlichkeiten
Vbdlk. aus Gebührenüberschuss Straßenreinigung 416.335,23 0,00 -620.177,39 -203.842,16 -203.842,16
Vbdlk. aus Gebührenüberschuss Abfallentsorgung 3.259.008,47 -78.096,49 -759.603,38 2.421.308,60 2.421.308,60
Vbdlk. aus Überschuss Anlieferung Kompostanlage 
durch Gebührenbereich Abfallentsorgung 92.765,85 0,00 € 0,00 92.765,85 92.765,85
3.768.109,55 -1.379.780,77 2.310.232,29 0,00 2.310.232,29

Beratungsverlauf (11)

10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 19
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 19
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 19
Zur Sitzung
10.09.2026 Haupt- und Finanzausschuss (einschl. Recht, Stellenplan, Beteiligungen, Liegenschaften und Gesundheit)
TOP 19
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 31
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 31
Zur Sitzung
17.09.2026 Stadtverordnetenversammlung
TOP 31
Zur Sitzung
TOP 291
TOP 291
TOP 291
TOP 291

Orte (7)

  • Bessunger Straße 125
  • Pfnorstraße 1
  • Bernsteinweg 3a
  • Sensfelderweg
  • Fritz-Bauer-Straße 38
  • Pestalozzistraße
  • Nußbaumallee

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0229
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.08.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00