2026/0229
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2025 und Entlastung der Betriebsleitung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
2026/0229
4513 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0229
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);
Verwendung des Jahresergebnisses 2025 und Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage vom: 06.08.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben
und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem
Jahresgewinn in Höhe von 752.677,41 € (im BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft u nd
Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) festgestellt.
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Verwendung des Gewinns des Bereichs
Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet:
a) 207.302,08 € Vortrag auf neue Rechnung
b) 207.302,07 € Abführung an den Haushalt der Stadt aus Ergebnis 2025
c) 338.073,26 € Einstellung in die allgemeine Rücklage
752.677,41 €
- 2 -
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025
werden veröffentlicht.
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025
entlastet.
Anlagen: Prüfungsbericht EAD JAP 2025 Baker Tilly GmbH & Co. KG
Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.08.2026
Der Abschlussprüfer hat in der Betriebskommissionssitzung am 26. Juni 2026 den
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresgewinn in Höhe von
752.677,41 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivarium nach Steuern) festzustellen, sowie die
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen.
In Summe werden 207.302,08 € auf neue Rechnung vorgetragen. 338.073,26 € werden in die
allgemeine Rücklage eingestellt. 207.302,07 € werden aus dem Ergebnis 2025 an den
Haushalt der Stadt abgeführt.
Der Ausgleich der Kostenunterdeckung im kumulierten Gebührenbereich des Betriebszweiges
hoheitliche Abfallentsorgung (inkl. Kompostierungsanlage und Karbonisierungsanlage) sowie der
Kostenunterdeckung im Gebührenbereich des Betriebszweiges Straßenreinigung/Winterdienst
erfolgte bereits im Jahresabschluss. Eine Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich.
Der Ausgleich der Unterdeckung im Bereich Abfallentsorgung erfolgt durch die Entnahme aus
den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen.
Der Ausgleich der Unterdeckung im Bereich Straßenreinigung erfolgte größtenteils durch die
Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen, die nicht
ausreichend waren. Es wurde eine Forderung in Höhe von 203.842,16 € aufgebaut.
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 26.06.2026
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2025 sowie auf den
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hingewiesen.
Darmstadt, 06.08.2026
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 4
4580 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.08.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: EAD
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
IV 70
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0229
Magistratsbeschluss -Nr.
291
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes für
kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD);
Verwendung des Jahresergebnisses 2025 und Entlastung der Betriebsleitung
Vorlage vom: 06.08.2026
Beschlussvorschlag :
1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben
und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem
Jahresgewinn in Höhe von 752.677,41 € (im BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft u nd
Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) festgestellt.
2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Verwendung des Gewinns des Bereichs
Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet:
- 3 -
a) 207.302,08 € Vortrag auf neue Rechnung
b) 207.302,07 € Abführung an den Haushalt der Stadt aus Ergebnis 2025
c) 338.073,26 € Einstellung in die allgemeine Rücklage
752.677,41 €
3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025
werden veröffentlicht.
4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025
entlastet.
Anlagen: Prüfungsbericht EAD JAP 2025 Baker Tilly GmbH & Co. KG
Beschluss der Betriebskommission inkl. Begründung zur Ergebnisverwendung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 02.09.2026
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.08.2026
Der Abschlussprüfer hat in der Betriebskommissionssitzung am 26. Juni 2026 den
Jahresabschluss erläutert. Die Betriebskommission hat einstimmig beschlossen, dem
Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung zu empfehlen, den Jahresgewinn in Höhe von
752.677,41 € (im BZ 7201 BgA Abfallentsorgung und Reinigung, im BZ 7502 BgA
Krematorium sowie BZ 7603 BgA Zoo Vivarium nach Steuern) festzustellen, sowie die
Verwendung des Jahresergebnisses zu billigen.
In Summe werden 207.302,08 € auf neue Rechnung vorgetragen. 338.073,26 € werden in die
allgemeine Rücklage eingestellt. 207.302,07 € werden aus dem Ergebnis 2025 an den
Haushalt der Stadt abgeführt.
Der Ausgleich der Kostenunterdeckung im kumulierten Gebührenbereich des Betriebszweiges
hoheitliche Abfallentsorgung (inkl. Kompostierungsanlage und Karbonisierungsanlage) sowie der
Kostenunterdeckung im Gebührenbereich des Betriebszweiges Straßenreinigung/Winterdienst
erfolgte bereits im Jahresabschluss. Eine Ergebnisverwendung hierzu ist nicht mehr erforderlich.
Der Ausgleich der Unterdeckung im Bereich Abfallentsorgung erfolgt durch die Entnahme aus
den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen.
Der Ausgleich der Unterdeckung im Bereich Straßenreinigung erfolgte größtenteils durch die
Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen, die nicht
ausreichend waren. Es wurde eine Forderung in Höhe von 203.842,16 € aufgebaut.
Es wird auf den komplett beigefügten Beschluss der Betriebskommission vom 26.06.2026
einschließlich der Darstellung der Zusammensetzung des Jahresgewinns 2025 sowie auf den
Prüfbericht der Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hingewiesen.
Darmstadt, 06.08.2026
Dezernat IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
anlage 2
174123 Zeichen
Eigenbetrieb für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Darmstadt
Bericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2025 und
des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2025
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt I
Inhaltsverzeichnis
1. Prüfungsauftrag 1
2. Grundsätzliche Feststellungen 3
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung 3
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks 7
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 13
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung 16
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 16
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 16
5.1.2. Jahresabschluss 16
5.1.3. Lagebericht 16
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 17
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 17
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen 17
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags 18
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG 18
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht 18
7. Schlussbemerkung 19
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt II
Anlagenverzeichnis
Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2025
Anlage 2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2025
Anlage 3 Anhang für das Geschäftsjahr 2025
Anlage 4 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025
Anlage 5 Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2025
Anlage 6 Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2025
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2024
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Rundungs-
differenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt III
Abkürzungsverzeichnis
AAB Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüferinnen,
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in
der Fassung vom 1. Januar 2024
Abs. Absatz
BgA Betrieb gewerblicher Art
D&O-Versicherung Directors & Officers-Versicherung
EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EigBGes Hess Eigenbetriebsgesetz des Landes Hessen
GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
HGB Handelsgesetzbuch
HGrG Haushaltsgrundsätzegesetz
HEAG HEAG Holding AG – Beteiligungsmanagement der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt (HEAG), Darmstadt
IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf
i. S. d. im Sinne des
i. V. m. in Verbindung mit
n. F. neue Fassung
Nr. Nummer
PS Prüfungsstandard des IDW
Wir weisen darauf hin, dass aus rechentechnischen Gründen in den Tabellen Rundungs-
differenzen in Höhe von einer Einheit (EUR, % usw.) auftreten können.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 1
1. Prüfungsauftrag
Aufgrund unserer Wahl zum Abschlussprüfer durch die Stadtverordnetenversammlung
der Stadt Darmstadt am 11. Dezember 2025 erteilte uns die Betriebsleitung des
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
(im Folgenden auch „Eigenbetrieb“ oder „EAD“ genannt)
den Auftrag, den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2025 unter Ein-
beziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 gemäß
§§ 316 ff. HGB i. V. m. § 27 EigBGes Hess zu prüfen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgeset-
zes (EigBGes Hess), der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahres-
abschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) und des Handelsgesetzbuches
(HGB) aufgestellt. Gemäß § 22 EigBGes Hess finden für den Jahresabschluss und den
Lagebericht des Eigenbetriebs die Vorschriften des Dritten Buches des HGB für große
Kapitalgesellschaften sinngemäß Anwendung, soweit sich aus dem hessischen Eigen-
betriebsgesetz (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter
für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) nichts anderes
ergibt.
Der Eigenbetrieb hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach §§ 316 ff. HGB
i. V. m. § 27 EigBGes Hess prüfen zu lassen und nach den Bestimmungen des § 27
Abs. 4 EigBGes Hess bekannt zu machen.
Der Prüfungsauftrag ist entsprechend § 53 Abs. 1 HGrG um die Prüfung der Ordnungs-
mäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erweitert worden.
Des Weiteren haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hess die Erfolgsübersicht auf ihre
Ableitung aus der Gewinn - und Verlustrechnung und die sachgerechte Zuordnung ge-
meinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelnen Betriebszweige untersucht.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 2
Über Art und Umfang sowie über das Ergebnis unserer Prüfung erstatten wir diesen
Bericht nach den Grundsätzen des IDW PS 450 n. F. (10.2021), dem der von uns ge-
prüfte Jahresabschluss sowie der geprüfte Lagebericht als Anlagen beigefügt sind. Die-
ser Bericht ist an den geprüften Eigenbetrieb gerichtet.
Für die Durchführung unseres Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im
Verhältnis zu Dritten, die als Anlage diesem Bericht beigefügten Allgemeinen Auftrags-
bedingungen für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2024 (AAB) maßgebend.
Abweichend vom Wortlaut der vorgenannten AAB hinsichtlich Nr. 10 (3) wird ausschließ-
lich der elektronische Prüfungsbericht ausgehändigt.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 3
2. Grundsätzliche Feststellungen
Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Betriebsleitung
Der Lagebericht und der Jahresabschluss des Eigenbetriebs enthalten nach unserer Be-
urteilung folgende wesentliche Aspekte
zum Geschäftsverlauf und zur Lage:
• Die Aufgaben des EAD umfassen unverändert zum Vorjahr Abfallwirtschaft, Stra-
ßenreinigung und Winterdienst, Kanalbetrieb, Kompostierungsanlage /Karbonisie-
rungsanlage, Straßenunterhaltung, Gebäudereinigung, Hauswirtschaft und Gemein-
schaftsverpflegung sowie den Betrieb der Schulbusse, des Krematoriums, des Zoos
Vivarium und der Werkstatt. Darüber hinaus nimmt der EAD die Koordination der
dienstlichen Mobilität der städtischen Bediensteten wahr.
• Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von TEUR 753 (Vorjahr
Jahresfehlbetrag von TEUR 1.208). Geplant war ein Jahres fehlbetrag von
TEUR 109. Die Umsatzerlöse konnten von TEUR 86.010 im Vorjahr um 4 % auf
TEUR 89.581 im Berichtsjahr gesteigert werden, im Wesentlichen bedingt durch ge-
stiegene Gebühreneinnahmen aus der hoheitlichen Kreislaufwirtschaft sowie durch
Erlössteigerungen im Bereich Gebäudereinigung . Die sonstigen betrieblichen Er-
träge sind leicht gesunken und betrugen in 2025 TEUR 1.197. Innerhalb dieses Pos-
tens sanken vor allen die periodenfremden Erträge, die sich hauptsächlich aus den
Betriebsprüfungen des Finanzamts Darmstadt ergaben . Die Prüfung dauerte bis
Mitte 2025 und ergab sowohl in 2024 wie auch in 2025 verschiedene Feststellungen,
die hier zu Erträgen geführt haben. Des Weiteren gingen die Erlöse aus Spenden für
den Zoo Vivarium zurück, die Mehrerlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen
stiegen hingegen.
• Der Materialaufwand ist um TEUR 539 gesunken. Der größte Rückgang betrifft die
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in den Bereichen Kraftstoffe und
Ersatzteile. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen hingegen, getrie-
ben vor allem durch die höhere CO2-Umlage, deren Preis pro Tonne zum 1. Januar
2025 von EUR 45 auf EUR 55 gestiegen ist.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 4
• Die Investitionen beliefen sich im Geschäftsjahr 202 5 auf insgesamt EUR 7,7 Mio.
(Vorjahr EUR 7,5 Mio.). Sie entfielen vorrangig auf Investitionen in Kommunal- und
Spezialfahrzeuge, Grund und Boden sowie Nutzfahrzeuge und Software.
• Die durchschnittliche Beschäftigtenzahl erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr von
836 auf 855.
• Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit werden aus Sicht der Be-
triebsleitung verschiedene Maßnahmen dargestellt, die die Themenbereiche Mobili-
tät, Energieversorgung und Energieeinsparung, Abfallvermeidung sowie Dekarboni-
sierung beinhalten.
• Das Anlagevermögen verminderte sich bei Neuinvestitionen von TEUR 7.698 auf-
grund hoher Abgänge gegenüber dem Vorjahr um TEUR 4.010. Das Anlagevermö-
gen ist zu 32,6 % (Vorjahr 40,0 %) durch Eigenkapital abgedeckt. Die Eigenkapital-
quote hat sich gegenüber dem Vorjahr um 4,1 Prozentpunkte auf 17,7 % verringert.
Die Eigenkapitalrentabilität hat sich von 6,0 % im Jahr 2024 auf 5,0 % im Jahr 2025
vermindert.
• Hinsichtlich der Finanzlage bestand zum 31. Dezember 2025 eine ausreichende Li-
quidität II. Grades von rd. 255 % (Vorjahr 324 %). Sie weist damit eine absolute
Überdeckung von TEUR 23.301 (Vorjahr TEUR 28.302) aus. Die Liquidität I. Grades
beträgt rd. 182 % (Vorjahr 231 %). Im Geschäftsjahr wurde zur Finanzierung von
Investitionen ein Darlehen in Höhe von EUR 1,8 Mio. aufgenommen.
zur voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken:
• Für 2026 wird aus Sicht der Betriebsleitung ein Jahresverlust von TEUR 245 erwar-
tet.
• Nach Ansicht der Betriebsleitung bedeutet die Umsetzung der IT -Strategie ein-
schließlich der geplanten Erweiterung um eine KI-Strategie für den EAD die Chance,
seine Funktion als Dienstleister der Wissenschaftsstadt Darmstadt auch digital zu
etablieren.
• Die Erweiterung des Zoos Vivarium um eine Teilfläche von ca. 8.000 m 2 wurde in
2025 mit dem Kauf des Grundstücks von der der Bundesanstalt für Immobilienauf-
gaben BImA abgeschlossen. Die Grobentwürfe zur Nutzung sind im Geschäftsgang.
In 2026 werden die Projekte Kleinafrika und Kleinsäuger zum Abschluss gebracht.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 5
Die Verbesserung der Parkplatzsituation für PKWs und insbesondere für Busse
(Klassenausflüge) stehen 2026 im Fokus.
• Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem EAD die Federführung bei
der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes in der Wissenschaftsstadt
Darmstadt übertragen. Die Kommunen erhalten aus dem Fonds Geld vom Umwelt-
bundesamt gemäß eines Punktem odells für definierte Leistungen zur Vermeidung
und Beseitigung des Einwegverpackungsmülls (sogenanntes „ Littering“). Die Mel-
dung der Leistungen des EAD für das Bezugsjahr 2024 wurde in 2025 auf der ent-
sprechenden Plattform DIVID abgegeben. Die Auszahlung wird für 2026 erwartet.
Für das Bezugsjahr 2025 werden derzeit die Leistungen des EAD und der beteiligten
Fachämter der Wissenschaftsstadt Darmstadt gebündelt und die Eingabe auf der
DIVID-Plattform vorbereitet.
• Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf den
Eigenbetrieb haben könnten, sind der Betriebsleitung nicht bekannt.
• Der EAD beschäftigt sich verstärkt mit einem IT Service Continuity Management
(ITSCM) als Teil des Business Continuity Managements (BCM). Hintergrund ist die
zweite Fassung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS 2),
Anfang 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist im
Dezember 2025 in Kraft getreten.
• Der Eigenbetrieb sieht sich zudem Risiken aus Veränderungen rechtlicher Regelun-
gen im Entsorgungsmarkt ausgesetzt.
• Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Tätigkeiten keinerlei Finanzin-
strumente, z. B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Marktschwankungen,
ein. Nach Auffassung der Betriebsleitung unterliegt der Eigenbetrieb den üblichen
Finanzierungsrisiken bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditätsengpässen und
möglichen Bankinsolvenzen.
• Die weltweite Lage Ende März 2026 wird den EAD insbesondere bei den Energie-
kosten treffen. Die Diesel-Lieferung nach Beginn des Ira n-Krieges hat im Vergleich
zu der letzten Lieferung vor dem Krieg hat eine rd. 27% ige Preissteigerung gezeigt.
• Für das Wirtschaftsjahr 2026 ist aus Sicht der Betriebsleitung bei Erlösen und Erträ-
gen von EUR 101 Mio. ein Jahresverlust von TEUR 245 geplant.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 6
Die Beurteilung der Lage des Eigenbetriebs, insbesondere die Beurteilung des Fortbe-
standes und der wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Ei-
genbetriebs, ist plausibel. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewon-
nenen Erkenntnissen ist die Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter des Eigenbe-
triebs dem Umfang nach angemessen und inhaltlich realistisch.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 7
3. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks
Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Ja-
nuar 2025 bis 31 . Dezember 2025 des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD), Darmstadt, in der diesem Bericht als Anlagen 1 bis 3 (Jahres-
abschluss) und Anlage 4 (Lagebericht) beigefügten Fassung den unter dem Datum vom
29. Mai 2026 in Frankfurt am Main unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier
wiedergegeben wird:
„BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An den Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD) , Darmstadt, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember
2025 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025
bis zum 31. Dezember 2025 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bi-
lanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lage-
bericht des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darm-
stadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den lan-
desrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess)
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Ka-
pitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den ta t-
sächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des
Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2025 sowie seiner Ertragslage für das Geschäfts-
jahr vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
des Eigenbetriebs. In allen wesentlichen Be langen steht dieser Lagebericht in Ein-
klang mit dem Jahresabschluss, entspricht den landesrechtlichen Vorschriften des
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 8
Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetr-
FormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften gel-
tenden handelsrechtlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwen-
dungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts
geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstim-
mung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes
Hess) unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unab-
hängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen
Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prü-
fungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und der Betriebskommission für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlus-
ses, der den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (Eig-
BGes Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen,
für Kapitalgesellsch aften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentli-
chen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grund sätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 9
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigen-
betriebs vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresab-
schlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögens-
schädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verant-
wortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu
beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber
hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrund-
satzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tat-
sächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lagebe-
richts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess)
und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der Ei-
genbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapitalge-
sellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als
notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lag eberichts in Übereinstimmung
mit den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes
Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresabschluss der
Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen, für Kapital-
gesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um aus-
reichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lagebe-
richts.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 10
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresab-
schluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen
Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem
Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang
steht, den landesrechtlichen Vorschriften des hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigB-
Ges Hess) und der Verordnung zur Bestimmung der Formblätter für den Jahresab-
schluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV HE) sowie den einschlägigen deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Be-
stätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und
zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 EigBGes Hess unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung
stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet wer-
den könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahres ab-
schlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressa-
ten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kriti-
sche Grundhaltung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im
Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtü-
mern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch
sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als
Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen
Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist
höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 11
Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwir-
ken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen
bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses rele-
vanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vor-
kehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Um-
ständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirk-
samkeit der internen Kontrollen des Eigenbetriebs bzw. dieser Vorkehrungen und
Maßnahmen abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewand-
ten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Anga-
ben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unter-
nehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob
eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegeben-
heiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebs zur Fort-
führung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kom-
men, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestäti-
gungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebe-
richt aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf
der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prü-
fungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass der Eigenbetrieb se ine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt ein-
schließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Ge-
schäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beach-
tung der deutschen Grundsät ze ordnungsmäßiger Buchführung ein den
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 12
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Er-
tragslage des Eigenbetriebs vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Ge-
setzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbe-
triebs.
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten
zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeig-
neter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorien-
tierten Angaben von den gese tzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen
Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunfts-
orientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht
ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse we-
sentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplan-
ten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen,
einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während un-
serer Prüfung feststellen.“
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unse-
rer vorherigen Zustimmung. Bei der Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätig-
ten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneu-
ten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; insbe-
sondere weisen wir auf § 328 HGB hin.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 13
4. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung ware n der nach den landesrechtlichen Vorschriften des
hessischen Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes Hess) und der Verordnung zur Bestim-
mung der Formblätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe (EBetrFormBlBestV
HE) sowie den für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 242 bis
256a HGB) und den einschlägigen ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften
(§§ 264 bis 288 HGB) aufgestellte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
2025 bis zum 31. Dezember 2025 – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrech-
nung, Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und der nach §§ 289 ff. HGB auf-
gestellte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025.
Im Bestätigungsvermerk sind die Verantwortung der Betriebsleitung und der Betriebs-
kommission für den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts ausführ-
lich beschrieben. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Prüfung der
Einhaltung solcher gesetzlichen Vorschriften, die nicht die Rechnungslegung betreffen,
nur insoweit zu den Aufgaben der Abschlussprüfung gehört, als sich aus diesen anderen
Vorschriften üblicherweise Rückwirkungen auf den geprüften Jahresabschluss ergeben
oder als die Nichtbeachtung solcher Gesetze erfahrungsgemäß Risiken zur Folge haben
können, denen im Lagebericht Rechnung zu tragen ist. Unsere Prüfung hat sich zudem
grundsätzlich nicht darauf zu erstrecken, ob der Fortbestand des geprüften Eigenbe-
triebs oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Betriebsleitung zugesichert wer-
den können.
Wir haben auftragsgemäß bei der Durchführung der Abschlussprüfung auch die Ord-
nungsmäßigkeit der Geschäftsführung und die wirtschaftlichen Verhältnisse gem.
§ 53 Abs. 1 HGrG geprüft sowie den IDW PS 720 „Berichterstattung über die Erweite-
rung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG“ beachtet.
Wir haben unsere Prüfung mit Unterbrechungen in den Monaten März bis Mai 2026
durchgeführt.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 14
Die Grundzüge unseres Prüfungsvorgehens stellen wir im Folgenden dar:
Risikobewertung und Wesentlichkeit
Erlangung eines Verständnisses des Unternehmens, seines Umfelds und seiner
maßgeblichen Rechnungslegungsgrundsätze sowie seines internen Kontrollsys-
tems (IKS)
Festlegung der Wesentlichkeit für den Abschluss als Ganzes sowie für den Lage-
bericht
Identifikation und Beurteilung der Risiken falscher Darstellung sowie Festlegung
von sonstigen Prüfungsschwerpunkten:
• Falsche Angaben aufgrund von dolosen Handlungen auf Abschlussebene sowie
auf der Ebene einzelner Aussagen
• Realisierung der Umsatzerlöse und Werthaltigkeit der Forderungen
• Vollständigkeit und Bewertung der sonstigen Rückstellungen
Beurteilung der Ausgestaltung und Implementierung von Kontrollen, die die Risiken
wesentlicher falscher Darstellung behandeln (relevante Kontrollen) sowie generel-
ler IT-Kontrollen in diesem Zusammenhang
Prüferische Reaktion auf die beurteilten Risiken
Ausschließliche aussagebezogene Prüfung der wesentlichen Abschlussposten und
risikoaufweisenden Prüffelder mittels:
• Einzelfallprüfungen und Beurteilung von Einzelsachverhalten, insbesondere:
- Einholung von Bestätigungen der Kreditinstitute auf Basis einer Vollerhebung
- Analyse von Einzelsachverhalten mit wesentlichen Auswirkungen auf die
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Prüfung der Angaben des Anhangs und des Lageberichts durch Beurteilung der
Wirksamkeit der für die Aufstellung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen sowie aussagebezogenen Prüfungshandlungen
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 15
Gesamtbeurteilung der Prüfungsergebnisse und Berichterstattung
Bildung der Prüfungsurteile
Berichterstattung in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
Bei der Prüfung der Pensionsrückstellungen, der Beihilferückstellungen und der Rück-
stellung für Altersteilzeitverpflichtungen haben uns versicherungsmathematische Gut-
achten von unabhängigen Sachverständigen vorgelegen, deren Ergebnisse wir verwer-
ten konnten. Wir haben, soweit notwendig, unter Berücksichtigung der Bedeutung der
Tätigkeit des Sachverständigen für die Ziele unserer Abschlussprüfung die Kompetenz,
die Fähigkeiten und die Objektivität des Sachverständigen beurteilt, ein Verständnis von
der Tätigkeit des Sachverständigen gewonnen und die Eignung der Tätigkeit des Sach-
verständigen als Prüfungsnachweis für die relevante Aussage beurteilt.
Von der Betriebsleitung und den von ihr beauftragten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
sind alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise erbracht und die berufsübliche
schriftliche Vollständigkeitserklärung abgegeben worden. Darin wird insbesondere ver-
sichert, dass in der Buchführung alle b uchungspflichtigen Vorgänge und in dem vorlie-
genden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögens gegenstände, Ver-
pflichtungen und Abgrenzungen, außerdem sämtliche Aufwendungen und Erträge ent-
halten, ferner alle Wagnisse berücksichtigt sowie alle erforderlichen Angaben gemacht
sind.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 16
5. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
5.1. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
5.1.1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Buchführung ist nach unseren Feststellungen in allen wesentlichen Belangen ord-
nungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die den weiteren geprüften
Unterlagen entnommenen Informationen sind ordnungsgemäß in Buchführung, Jahres-
abschluss und Lagebericht abgebildet worden.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegensprechen,
dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnah-
men geeignet sind, die Verlässlichkeit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT -
Systeme zu gewährleisten.
5.1.2. Jahresabschluss
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebs zum 31. Dezember 2025 (Anlagen 1 bis 3) ent-
spricht nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkennt-
nisse in allen wesentlichen Belangen den Rechnungslegungsvorschriften des HGB unter
Beachtung der rechtsformspezifischen Vorschriften für Eigenbetriebe.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren
geprüften Unterlagen abgeleitet. Dabei wurden die gesetzlichen Vorschriften zur Gliede-
rung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang in allen wesentlichen Belangen
eingehalten.
Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die Angaben im Anhang sind in
allen wesentlichen Belangen vollständig und zutreffend.
5.1.3. Lagebericht
Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 (Anlage 4) entspricht nach unserer Beurtei-
lung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse in allen wesentlichen Be-
langen den gesetzlichen Vorschriften.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 17
5.2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
5.2.1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt, d. h. aus dem Zusammenwirken von Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Ver-
mögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Zum besseren Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses gehen wir
nachfolgend pflichtgemäß auf die wesentlichen Bewertungsgrundlagen des Jahresab-
schlusses ein.
5.2.2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Die dem Jahresabschluss der Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt, zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind im Anhang erläutert. Sie entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und wurden
unverändert zum Vorjahr angewendet.
Aus der Ausübung von Beurteilungsspielräumen oder der Inanspruchnahme von gesetz-
lichen Wahlrechten ergaben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Darstellung
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.
Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen der Gesellschaft im Anhang (Anlage 3).
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 18
6. Feststellungen aus Erweiterungen des Prüfungsauftrags
6.1. Feststellungen gemäß § 53 HGrG
In unsere Prüfung haben wir auftragsgemäß auch die Einhaltung der Vorschriften des
§ 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG einbezogen. Dementsprechend haben wir geprüft, ob die
Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung
mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und den Bestimmungen der Betriebs-
satzung geführt worden sind und ob die wirtschaftlichen Verhältnisse ordnungsgemäß
sind..
Die erforderlichen Feststellungen haben in der Anlage 5 zu diesem Bericht dargestellt.
Bei unserer Prüfung haben sich keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auf-
fassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirt-
schaftlichen Verhältnisse von Bedeutung sind.
6.2. Feststellungen aus der Prüfung der Erfolgsübersicht
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes Hess die Erfolgs-
übersicht (Anlage 6) auf ihre Ableitung aus der Gewinn- und Verlustrechnung und die
sachgerechte Zuordnung gemeinsamer Aufwendungen und Erträge auf die einzelne n
Betriebszweige untersucht.
Die Aufwendungen und Erträge werden verursachungsgerecht in der für den jeweiligen
Betriebszweig getrennt geführten Buchhaltung erfasst. Soweit eine direkte Zuordnung
nicht möglich ist, erfolgt die Zurechnung aufgrund von Verteilungsschlüsseln. Die Vo r-
gehensweise ist auskunftsgemäß unverändert zum Vorjahr. Die in der Erfolgsübersich t
getroffene Zurechnung der Aufwendungen und Erträge zu den Betriebszweigen ist nach
den im Rahmen der Prüfung getroffenen Feststellungen nicht zu beanstanden.
Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 – Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleis-
tungen (EAD), Darmstadt 19
7. Schlussbemerkung
Den vorstehenden Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebs
für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt, für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2025 und des Lageberichts für dieses Geschäfts-
jahr erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grunds-
ätzen ordnungsmäßiger Erstellung von Prüfungsberichten (IDW PS 450 n. F. (10.2021)).
Der von uns erteilte Bestätigungsvermerk ist in Abschnitt 3. unter „Wiedergabe des Be-
stätigungsvermerks“ enthalten.
Frankfurt am Main, den 29. Mai 2026
Baker Tilly GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Daniel Deutsch
Wirtschaftsprüfer
Alexander Ott
Wirtschaftsprüfer
Anlagen
Anlage 1
AKTIVA PASSIVA
31.12.2025 31.12.2024 31.12.2025 31.12.2024
A. Anlagevermögen A. Eigenkapital
I. Immaterielle Vermögensgegenstände I. Stammkapital 6.200.000,00 6.200.000,00
Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche II. Rücklagen
Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen 1. Kapitalrücklage 4.949.332,23 8.690.282,23
Rechten und Werten 910.383,87 1.204.845,56 2. Allgemeine Rücklage 1.120.119,31 7.545,81
II. Sachanlagen 3. Zweckgebundene Rücklage 418.128,61 418.128,61
1. Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte III. Bilanzgewinn
mit Betriebs- und anderen Bauten 21.028.621,44 24.292.664,78 1. Gewinnvortrag 1.731.203,73 3.664.012,97
2. Technische Anlagen und Maschinen 5.806.738,62 6.312.434,42 2. Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss 752.677,41 1.207.920,48
3. Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsaustattung 15.762.644,80 16.649.122,84 15.171.461,29 20.187.890,10
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.439.559,74 498.678,17
III. Finanzanlagen B. Rückstellungen
Beteiligungen 1.539.294,72 1.539.294,72 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.910.501,93 3.882.594,67
46.487.243,19 50.497.040,49 2. Steuerrückstellungen 385.081,13 81.087,17
B. Umlaufvermögen 3. Sonstige Rückstellungen 2.930.331,99 3.016.526,07
I. Vorräte 7.225.915,05 6.980.207,91
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 978.928,48 933.110,13 C. Verbindlichkeiten
2. Fertige Erezugnisse und Waren 26.380,00 11.900,00 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 51.266.967,29 55.066.806,11
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.873.706,02 2.428.891,93
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2.632.639,40 2.696.032,44 3. Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt und verbundenen
2. Forderungen gegen den Haushalt und Unternehmen der Stadt Darmstadt 3.834.642,32 2.075.779,57
verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt 7.437.919,28 8.067.631,48 4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen Beteiligungsverhältnis besteht 1.858.719,49 946.082,73
ein Beteiligungsverhältnis besteht 17.668,87 213.052,03 5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.677.551,80 4.648.112,18
4. Sonstige Vermögensgegenstände 848.132,40 849.064,63 - davon aus Steuern EUR 381.640,32 (Vorjahr: EUR 290.893,31)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.408.791,30 29.083.975,15 63.511.586,92 65.165.672,52
39.350.459,73 41.854.765,86
C. Rechnungsabgrenzungsposten 74.960,34 107.124,24 D. Rechnungsabgrenzungsposten 3.700,00 125.160,05
85.912.663,26 92.458.930,59 85.912.663,26 92.458.930,58
-
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Bilanz zum 31.12.2025
Anlage 2
EUR EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 89.580.672,91 86.010.462,63
2. Bestandsveränderung 14.480,00 10.173,00
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 81.380,99 117.712,41
4. Sonstige betriebliche Erträge 1.196.557,76 1.367.227,10
90.873.091,66 87.505.575,14
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs-
stoffe 6.325.947,10 7.092.852,71
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 24.671.258,02 24.443.368,41
30.997.205,12 31.536.221,12
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 34.071.630,32 32.432.627,11
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung: EUR 2.869.110,75;
Vorjahr: EUR 2.608.835,78) 10.562.841,88 9.674.095,13
44.634.472,20 42.106.722,24
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 7.768.355,58 7.549.580,70
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 6.282.439,30 6.056.360,18
9. Erträge aus Beteiligungen 396.875,10 204.841,52
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 396.875,10; Vorjahr: EUR 204.841,52)
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 444.581,62 1.494.821,05
(davon aus verbundenen Unternehmen:
EUR 444.581,62 ; Vorjahr: EUR 1.494.821,05)
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.047.930,46 1.026.410,20
(davon aus der Abzinsung von Rückstellungen EUR 79.025,10;
Vorjahr: EUR 79.508,87)
(davon an verbundene Unternehmen EUR 0,00;
Vorjahr: EUR 36.844,27)
12. Ergebnis vor Steuern 984.145,72 929.943,27
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 360.064,94 163.475,24
14. Ergebnis nach Steuern 624.080,78 766.468,03
15. Sonstige Steuern 94.609,51 76.567,16
16. Erträge aus Verlustvergleich 223.206,14 518.019,61
17. Jahresüberschuss 752.677,41 1.207.920,48
2025
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025
2024
Anlage 3
1
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025
Anhang für das Geschäftsjahr 2025
I. Allgemeine Vorschriften
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 des Eigenbetriebes für kommunale Auf-
gaben und Dienstleistungen (EAD) wurde nach den Vorschriften der §§ 20 ff. EigBGes
Hess i.d.F. vom 9. Juni 1989, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom
01. April 2025, i. V. m. den Bestimmungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbu-
ches für große Kapitalgesellschaften in der derzeit gültigen Fassung aufgestellt.
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß den Formblättern 1 (Bi-
lanz) und 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) der Verordnung zur Bestimmung der Form-
blätter für den Jahresabschluss der Eigenbetriebe gegliedert.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederungen der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den
gesetzlichen Vorschriften.
Die im Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibe-
halten.
Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme einer positiven Fort-
bestehensprognose.
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungs-
kosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Der Abschrei-
bung werden betriebsgewöhnliche Nutzungsdauern von 3 bis 9 Jahren zugrunde ge-
legt.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibun-
gen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear vorgenommen. Die Nutzungsdauer der Betriebsanlagen beträgt zwischen 7 und
33 Jahren, von 8 bis 33 Jahren für Betriebsgebäude und Außenanlagen, sowie 4 bis 12
Jahren bei Fahrzeugen und Containern. Bei dauerhafter Wertminderung werden außer-
Anlage 3
2
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, um Vermögensgegenstände mit dem nied-
rigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Im Jahr 2025
wurde eine außerplanmäßige Abschreibung auf Sanitäranlagen von 100% der anteili-
gen Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen. Geringwertige Wirtschafts-
güter bis € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung komplett abgeschrieben. Die geleis-
teten Anzahlungen wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bilanziert. Abschreibungen
auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden bei einer voraussichtlich dauerhaften
Wertminderung vorgenommen.
Die Vorratsbestände wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet bzw.
mit dem niedrigeren Wert, der den Vorräten am Bilanzstichtag beizulegen war.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert unter
Abzug von Wertberichtigungen angesetzt. Bei dem hier angewandten Verfahren wer-
den die offenen Forderungen je nach Mahnstufe mit einem pauschalierten Wert berich-
tigt. Die pauschalen Wertberichtigungssätze werden bei Bedarf auf Plausibilität geprüft
und angepasst.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen der Stadt Darmstadt betreffen Forderun-
gen an die Unternehmen, die den Konsolidierungskreis für den Gesamtabschluss der
Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.
Die Bewertung der flüssigen Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten) er-
folgt zu Nennwerten.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Bilanzstichtag
aufgeführt, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstel-
len.
Das Stammkapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbind-
lichkeiten. Sie sind nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in Höhe des erwarte-
ten Erfüllungsbetrages angesetzt.
Anlage 3
3
Die Ermittlung der Pensionsrückstellung erfolgte nach dem versicherungsmathemati-
schen Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck. Das Ruhegehalt wird mit Ruhestandseintritt (zwischen dem 65. und
dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger Invalidität ge-
zahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Rentendynamik
von 2 %.
Die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen erfolgte auf Basis des 10-Jahres-Durch-
schnittszins nach § 253 Abs. 2. S. 2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt (Vereinfachungsregel). Der Berechnung liegt der von der Deutschen Bundesbank
für Dezember 2025 verbindlich festgesetzte und veröffentlichte Zinssatz von 2,06 % zu-
grunde. Bei Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr wurde
keine Abzinsung vorgenommen.
Der nach § 253 Abs. 6 HGB zu ermittelnde Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz
der Rückstellung nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssat-
zes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellung
nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den ver-
gangenen sieben Geschäftsjahren ist negativ und beträgt EUR -34.824,00. Es besteht
somit keine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 HGB.
Die Ermittlung der Rückstellung für die Verpflichtungen zur zukünftigen Beihilfeleistung
an Pensionäre und Hinterbliebene erfolgte nach dem versicherungsmathematischen
Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Klaus
Heubeck. Das zu berücksichtigende Beihilfegeld wird mit Ruhestandseintritt (zwischen
dem 65. und dem 67. Lebensjahr) gemäß § 33 Abs. 1 und 3 HBG oder bei vorzeitiger
Invalidität gezahlt. Die Berechnung erfolgte unter Annahme einer voraussichtlichen Dy-
namik der Kosten der Beihilfeleistungen von 2 %.
Die Abzinsung der Verpflichtungen zur zukünftigen Beihilfeleistung an Pensionäre und
Hinterbliebene erfolgte auf Basis des 7-Jahres-Durchschnittszins nach § 253 Abs. 2. S.
2 HGB pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenom-
menen Restlaufzeit von fünfzehn Jahren ergibt (Vereinfachungsregel). Der Berechnung
liegt der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2025 verbindlich festgesetzte
und veröffentliche Zinssatz von 2,22 % zugrunde. Bei Verpflichtungen mit einer Rest-
laufzeit von weniger als einem Jahr wurde keine Abzinsung vorgenommen.
Anlage 3
4
Darüber hinaus wurden für die mittelbare Verpflichtung aus der Zusage von Rentenan-
sprüchen durch die Zusatzversorgungskasse (ZVK-Renten) für den Mitarbeiterkreis der
aktiven Beschäftigten des Vivariums weitere Beträge in die Position Pensionsrückstel-
lung eingestellt. Die Ermittlung erfolgte unter Verwendung der gleichen Zinssätze und
übrigen Parameter wie in den vorangegangenen Absätzen dargestellt.
Für die Versorgungsverpflichtungen der übrigen Mitarbeiter aus der Zusatzversorgung
wurde vom Passivierungswahlrecht nach Artikel 28 Abs. 1 EGHGB Gebrauch gemacht
und keine Rückstellung gebildet. Durch seine Mitgliedschaft in der Zusatzversorgungs-
kasse erfüllt der Betrieb die tarif- und arbeitsvertragliche Verpflichtung zur zusätzlichen
Versicherung seiner Beschäftigten. Im Wirtschaftsjahr 2025 erhob die Zusatzversor-
gungskasse wie auch im Vorjahr eine Umlage in Höhe von 5,7 % des zusatzversor-
gungspflichtigen Entgelts.
Steuerrückstellungen enthalten Steuerverpflichtungen aus laufenden Ertragssteuern so-
wie aus der Betriebsprüfung der Betriebe gewerblicher Art Kreislaufwirtschaft und Reini-
gung sowie Krematorium.
Verpflichtungen aus Altersteilzeitvereinbarungen bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Die Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen passiviert.
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen der Stadt Darmstadt betreffen
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, die den Konsolidierungskreis für den Ge-
samtabschluss der Wissenschaftsstadt Darmstadt bilden.
Auf der Passivseite sind als Rechnungsabgrenzungsposten Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Aufgliederung des Anlagevermögens ist als Anlage zum Anhang beigefügt.
Der Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) hält folgende
Beteiligungen mit einer Beteiligungshöhe von mindestens 20 %:
Anlage 3
5
Name
Darmstädter
Recycling Zentrum
GmbH*
Darmstädter
Entsorgungs- und
Dienstleistungs
GmbH
Kaufhaus der
Gelegenheiten
gGmbH*
Sitz der Gesellschaft Darmstadt Darmstadt Darmstadt
Höhe des Anteils des
Kapitals am 31.12.2025 50% 100% 100%
Eigenkapital 31.12.2025 1.277.091,93 522.461,04 136.212,42
Jahresergebnis 2025 -364.302,77 35.824,37 -5.974,37
* Jahresergebnisse / Eigenkapital vor Prüfung
Die Vorräte belaufen sich auf T€ 1.005 (Vorjahr T€ 945). Darin sind insbesondere der
Bestand des Zentrallagers in Höhe von T€ 456 (Vorjahr T€ 382), der Treibstoffbestand
in Höhe von T€ 125 (Vorjahr T€ 146) und der Bestand des Tonnenlagers in Höhe von
T€ 141 (Vorjahr T€ 125) enthalten.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten belaufen sich
auf T€ 2.633 (Vorjahr T€ 2.696).
Die Forderungen gegen den Haushalt der Stadt und verbundene Unternehmen
der Stadt Darmstadt beinhalten mit T€ 4.034 (Vorjahr T€ 4.539) Lieferungen und Leis-
tungen. Darüber hinaus bestehen u.a. Forderungen aus Pensionen und Beihilfen für
Beamte, welche früher bei der Stadtverwaltung beschäftigt waren und vom EAD in den
Ruhestand wechselten oder noch wechseln werden sowie Forderungen aus Jahresab-
schlussverrechnungen über insgesamt T€ 3.404 (Vorjahr T€ 3.528).
Bei den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht, in Höhe von T€ 18 (Vorjahr T€ 213) handelt es sich um Forderungen aus Lie-
ferungen und Leistungen gegen die Darmstädter Recycling Zentrum GmbH.
Bei den sonstigen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um
Steuerforderungen aus Umsatzsteuer von T€ 146 (Vorjahr T€ 513), aus Körperschaft-
steuer in Höhe von T€ 172 (Vorjahr T€ 131) sowie um debitorische Kreditoren in Höhe
von T€ 154 (Vorjahr T€ 48).
Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind wie im Vorjahr voll-
ständig innerhalb eines Jahres fällig.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten bereits bezahlte Aufwendun-
gen für Folgejahre.
Anlage 3
6
Gem. § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde von dem Wahlrecht Gebrauch gemacht, die aktiven
latenten Steuern nicht in der Bilanz auszuweisen. Diese ergeben sich aus den unter-
schiedlichen Bewertungen der Pensions- und Beihilferückstellungen in Handels- und
Steuerrecht.
Eine Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde in der Bilanz
in Höhe von T€ 3.911 (Vorjahr T€ 3.883) gebildet. Diese beinhaltet im Wesentlichen die
Verpflichtung gegenüber in der Vergangenheit beim EAD beschäftigten Beamten in
Höhe von T€ 2.824 (Vorjahr T€ 2.806) und eine Rückstellung für Verpflichtungen ge-
genüber der ZVK für den Bereich des Vivariums in Höhe von T€ 680 (Vorjahr T€ 686).
Die mittelbaren und nicht bilanzierten Verpflichtungen des EAD aus Pensionszusagen
der ZVK belaufen sich handelsbilanziell auf T€ 50.592 (Vorjahr T€ 49.723). Daneben
bestehen noch Pensionsaltzusagen, für die keine Rückstellungen gebildet wurden. Der
versicherungsmathematische Teilwert dieser Altzusagen beträgt T€ 6 (Vorjahr T€ 7).
Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von T€ 2.930 (Vorjahr T€ 3.016) beinhalten
Rückstellungen für angefallene Überstunden von T€ 984 (Vorjahr T€ 1.022), T€ 627 für
Urlaubsrückstellungen (Vorjahr T€ 664), T€ 704 für Verpflichtungen aus der leistungs-
orientierten Vergütung (Vorjahr T€ 632), T€ 306 für Beihilfen (Vorjahr T€ 310), Ver-
pflichtungen aus Altersteilzeit von T€ 0 (Vorjahr T€ 42), T€ 15 für Nachzahlungen an
Mitarbeiter aufgrund der rückwirkenden Höhergruppierung gem. der neuen Eingruppie-
rungsmerkmalen nach HTB-H (handwerklich tätige Beschäftigte in Hessen) (Vorjahr
T€ 196) sowie T€ 70 für Jahresabschlussprüfung und die Aufbewahrung von Ge-
schäftsunterlagen (Vorjahr T€ 64) und für ausstehende Rechnungen in Höhe von T€
126 (Vorjahr T€ 44 ). Die Restlaufzeit der bilanzierten Verbindlichkeiten ist dem unten-
stehenden Verbindlichkeitsspiegel zu entnehmen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Haushalt der Stadt und verbundenen Unter-
nehmen der Stadt Darmstadt in Höhe von T€ 3.835 (Vorjahr T€ 2.076) resultieren in
Höhe von T€ 3.183 (Vorjahr T€ 1.424) aus Lieferungen und Leistungen und in Höhe
von T€ 652 (Vorjahr T€ 652) aus Verbindlichkeiten für Pensionen und Beihilfen für Be-
amte, welche in der Vergangenheit beim EAD beschäftigt waren und zwischenzeitlich
zur Stadtverwaltung gewechselt sind.
Anlage 3
7
Anlage 3
8
Die Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsver-
hältnis besteht, resultieren aus dem laufenden Lieferungs- und Leistungsverkehr. Sie
bestehen in Höhe von T€ 199 (Vorjahr T€ 296) gegenüber der awaTech GmbH.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von
T€ 382 (Vorjahr T€ 291) enthalten. Außerdem werden hierunter Verbindlichkeiten aus
den Gebührenüberschüssen in den Bereichen Abfall (T€ 2.421, Vorjahr T€ 3.259),
und Kompostentgelte (T€ 93, Vorjahr T€ 93) ausgewiesen. Im Vorjahr waren noch die
Verbindlichkeiten aus Straßenreinigungsgebühren in Höhe von T€ 416 enthalten.
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert.
Zum 31. Dezember 2025 bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen für 2026
aus Bestellungen in Höhe von T€ 5.048, davon für den Erwerb von einem Fahrzeug
und Aufbauten dazu im Kanalbereich in Höhe von T€ 975, für Müllpressen in Höhe von
T€ 721, von verschiedenen Nutzfahrzeugen in Höhe von T€ 449 sowie für Sammelbe-
hälter in Höhe von T€ 170. Weiterhin bestanden sonstige Verpflichtungen aus Mietver-
trägen in Höhe von T€ 424, davon T€ 15 gegenüber verbundenen Unternehmen. T€
173 dieser Verpflichtungen betreffen das Jahr 2025, der verbleibende Betrag betrifft die
Jahre 2026 - 2029.
Anlage 3
9
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die vollständig im Inland erzielten Umsatzerlöse verteilen sich wie folgt auf die Betriebs-
zweige:
Bereich 2025 Vorjahr
T€ T€
Straßenreinigung / Winterdienst 13.457,8 12.834,0
Kanalbetrieb 6.271,6 6.103,7
Kreislaufwirtschaft hoheitlich
(im Vorjahr: Abfallbeseitigung hoheitlich) 27.414,0 26.566,9
Kompostierungsanlage 1.050,4 707,6
BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung
(im Vorjahr: BgA Abfall und Reinigung) 10.557,6 10.132,3
Infrastrukturmanagement
(im Vorjahr: Fuhrparkmanagement, Mobilität und
Gebäudetechnik) 1.314,5 1.514,2
Schulbusbetrieb 2.674,7 2.386,7
Straßenunterhaltung 2.355,8 2.140,1
Zentraler Gebäudedienst 16.171,3 15.775,1
Gemeinschaftsverpflegung 4.396,7 3.952,1
BgA Krematorium 2.060,1 1.998,9
BgA Zoo Vivarium 1.789,0 1.851,0
Zentrale Services u. Grundstücke
( im Vorjahr: Verwaltung) 67,2 47,9
Summe 89.580,7 86.010,5
In den sonstigen betrieblichen Erträgen von T€ 1.197 (Vorjahr T€ 1.367) sind im We-
sentlichen sonstige Erträge aus Fördermitteln in Höhe von T€ 122 (Vorjahr T€ 213),
sonstige Erlöse im Bereich Vivarium, v.a. aus Spenden und Tierpatenschaften, in Höhe
von T€ 65 (Vorjahr T€ 193), Erträge aus der Herabsetzung der Wertberichtigung auf
Forderungen von T€ 213 (Vorjahr T€ 148), Gewinne aus Anlagenverkäufen in Höhe von
T€ 243 (Vorjahr T€ 143), Erlöse aus dem Verkauf von Treibhausgas-Zertifikaten von
T€ 33 (Vorjahr T€ 32) sowie Skontoerträge von T€ 41 (Vorjahr T€ 30) enthalten. Des
Weiteren sind periodenfremde Erträge von T€ 384 (Vorjahr T€ 548) enthalten.
Der Materialaufwand von T€ 30.997 (Vorjahr T€ 31.536) resultiert im Wesentlichen
aus den Kosten für Verwertung und Beseitigung von Abfall in Höhe von T€ 10.901 (Vor-
Anlage 3
10
jahr T€ 10.878), den Kosten für bezogene Fremdleistungen im Bereich Gebäudereini-
gung und Kanalbetrieb von T€ 8.020 (Vorjahr T€ 8.247) sowie den Aufwendungen für
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von T€ 6.326 (Vorjahr T€ 7.093).
Der Personalaufwand von T€ 44.634 (Vorjahr T€ 42.107) ist beeinflusst durch den Ta-
rifabschluss des TVöD, gültig ab dem 1.1.2025, der ab dem April 2025 eine Entgelter-
höhung von 3,0%, mindestens aber 110 €, vorsah.
Die Abschreibungen von T€ 7.768 (Vorjahr T€ 7.550) enthalten eine außerplanmäßige
Abschreibung von T€ 141 auf Sanitäranlagen in der Anlagenklasse Betriebsgebäude.
In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von T€ 6.282 (Vorjahr T€ 6.056) sind
IT-Kosten in Höhe von T€ 2.632 (Vorjahr T€ 2.186), Mietkosten in Höhe von T€ 436
(Vorjahr T€ 441), Verwaltungskosten der Stadt Darmstadt von T€ 426 (Vorjahr T€ 376)
sowie periodenfremde Aufwendungen von Höhe von T€ 392 (Vorjahr T€ 653) enthalten.
Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Kon-
ditionen liegen nicht vor.
Die Erträge aus Beteiligungen resultieren zum einen mit T€ 307 aus einer Ausschüt-
tung der HEAG Holding AG für das Geschäftsjahr 2024, die dem Bereich Zoo Vivarium
zugeordnet ist. Die Ausschüttung wurde auf der Gesellschafterversammlung am 25. Au-
gust 2025 beschlossen. Zum anderen sind T€ 90 aus einer Ausschüttung der
Darmstädter Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbH enthalten. Diese Ausschüttung
wurde in der Gesellschafterversammlung am 12.08.2025 beschlossen.
Erträge aus dem Verlustausgleich in Höhe von T€ 223 (Vorjahr T€ 518) für den Be-
reich Vivarium wurden vor dem Jahresgewinn ausgewiesen.
Anlage 3
11
V. Sonstige Angaben
Der EAD wird ausgehend von der Hessischen Gemeindeordnung und in Verbindung mit
dem Hessischen Eigenbetriebsgesetz als Betrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit als
hundertprozentiges Sondervermögen in den Gesamtkonzernabschluss der Stadt Darm-
stadt einbezogen, der sowohl den kleinsten als auch den größten Konsolidierungskreis
darstellt. Der Eigenbetrieb nimmt den Befreiungstatbestand des § 290 Abs. 5 HGB i.V.m.
§ 296 Abs. 2 HGB in Anspruch und verzichtet auf die Aufstellung eines Konzernabschlus-
ses aufgrund der untergeordneten Bedeutung der DED GmbH und der Ka-Gel gGmbH.
Das in 2025 aufgewendete Honorar für den Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1
S.1, 2 HGB für Prüfungsleistungen betrug T€ 46. Das Honorar für die steuerliche Bera-
tung betrug im Geschäftsjahr 2025 T€ 24.
Im Geschäftsjahr 2025 waren gem. § 267 Abs. 5 HGB durchschnittlich beim Eigenbe-
trieb beschäftigt:
Anzahl Vorjahr
Auszubildende 13 14
Beschäftigte 842 822
855 836
Die Betriebsleitung schlägt vor, das Jahresergebnis in Höhe von T€ 752 in Höhe von
T€ 207 auf neue Rechnung vorzutragen, in Höhe von T€ 207 an den Haushalt der Stadt
Darmstadt abzuführen und in Höhe von T€ 338 in die allgemeine Rücklage einzustellen.
Anlage 3
12
Der Betriebsleitung gehörten in 2025 an:
Frau Sabine Kleindiek, 1. Betriebsleiterin
Herr Frank Siemund, Betriebsleiter
Die Bezüge der Betriebsleitung im Jahr 2025 beliefen sich auf T€ 435. Davon entfielen
T€ 266 auf Frau Kleindiek und T€ 169 auf Herrn Siemund.
Der Betriebskommission gehörten in 2025 an:
a) Mitglieder des Magistrats:
Herr Stadtkämmerer André Schellenberg (Vorsitzender)
Frau Stadträtin Iris Behr
Herr Stadtrat Dr. Wolfgang Gehrke
b) Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung:
Herr Stadtverordneter Peter Franz
Frau Stadtverordnete Susanne Rihm
Frau Stadtverordnete Ana Lena Herrling
Herr Stadtverordneter Michael Siebel
Herr Stadtverordneter Leif Blum
c) Mitglieder des Personalrats:
Herr Personalrat Peter Funk
Herr Personalrat Ralf Keller
d) Wirtschaftlich oder technisch besonders erfahrene Personen:
Herr Prof. Dr. Klaus-Michael Ahrend
Frau Prof. Dr.-Ing. Iris Steinberg
Herr Thomas Heldmann
VI. Die Mitglieder der Betriebskommission erhalten eine Aufwandsentschädigung von € 50
pro Sitzung. Insgesamt sind hierfür Kosten von € 1.600 in 2025 angefallen.
Anlage 3
VI 1. Nachtragsbericht
Am Wochenende des 11. - 12. April 2026 wurde im Krematorium Waldfrieden eingebro
chen. Dabei wurde ein Tresor mit dem darin befindlichen Zahngold gestohlen. Die poli
zeilichen Ermittlungen dauern derzeit noch an.
Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjah
res eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz be
rücksichtigt sind, liegen nicht vor.
Hinsichtlich der Auswirkungen des Nahost-Krieges verweisen wir auf den Chancen-, Ri
siko- und Prognosebericht im Lagebericht.
Darmstadt, den 14. April 2026
Betriebsleiter
13
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD)
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025
Entwicklung des Anlagevermögens per 31. Dezember 2025
Anlage zum Anhang
Anfangsstand Zugang Abgang Umbuchungen
Umgliederungen
Zuschüsse Endstand Anfangsstand Abschreibungen des
Wirtschaftsjahres
angesammelte
Abschreibungen auf
die in Spalte 4
ausgewiesenen
Abgänge
Afa
Umgliederungen
Endstand 31.12.2025 31.12.2024
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
€ € € € € € € € € € € € €
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte
sowie Lizenzen an solchen Rechten
und Werten 3.692.433,01 422.266,06 -31.361,78 0,00 0,00 4.083.337,29 -2.487.587,45 -716.727,75 31.361,78 0,00 -3.172.953,42 910.383,87 1.204.845,56
Gesamt I. 3.692.433,01 422.266,06 -31.361,78 0,00 0,00 4.083.337,29 -2.487.587,45 -716.727,75 31.361,78 0,00 -3.172.953,42 910.383,87 1.204.845,56
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücks-gleiche
Rechte und Bauten einschließlich der
Bauten auf fremden Grundstücken 39.880.179,84 1.495.554,25 -3.759.259,68 9.227,86 0,00 37.625.702,27 -15.587.515,06 -1.025.467,93 15.902,16 0,00 -16.597.080,83 21.028.621,44 24.292.664,78
2.
Technische Anlagen und Maschinen 13.997.692,50 219.064,00 -7.315,88 12.918,63 -33.068,60 14.189.290,65 -7.685.258,08 -699.453,92 2.159,97 0,00 -8.382.552,03 5.806.738,62 6.312.434,42
3. Andere Anlagen sowie Betriebs- und
Geschäftsausstattung 58.281.395,84 4.547.369,07 -2.939.604,43 51.325,54 -106.731,00 59.833.755,02 -41.632.273,00 -5.326.705,98 2.887.868,76 0,00 -44.071.110,22 15.762.644,80 16.649.122,84
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen
im Bau 844.824,28 1.014.353,60 -346.146,11 -73.472,03 0,00 1.439.559,74 -346.146,11 0,00 346.146,11 0,00 0,00 1.439.559,74 498.678,17
Gesamt II. 113.004.092,46 7.276.340,92 -7.052.326,10 0,00 -139.799,60 113.088.307,68 -65.251.192,25 -7.051.627,83 3.252.077,00 0,00 -69.050.743,08 44.037.564,60 47.752.900,21
III. Finanzanlagen
Gesamt III. 1.539.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 1.539.294,72 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.539.294,72 1.539.294,72
Anlagevermögen gesamt 118.235.820,19 7.698.606,98 -7.083.687,88 0,00 -139.799,60 118.710.939,69 -67.738.779,70 -7.768.355,58 3.283.438,78 0,00 -72.223.696,50 46.487.243,19 50.497.040,49
Posten des Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwert
Anlage 4
Lagebericht 2025
1
Übersicht
1. Rahmenbedingungen
2. Geschäftsverlauf mit Ertragslage
3. Investitionen
4. Personal
5. Umwelt und Nachhaltigkeit
6. Vermögens- und Kapitallage
7. Finanzlage
8. Chancen und Risiken, Prognosebericht
Anlage 4
Lagebericht 2025
2
1. Rahmenbedingungen
Ausgehend von der Hessischen Gemeindeordnung und in Verbindung mit dem
Hessischen Eigenbetriebsgesetz wird der Betrieb ohne eigene Rechtspersön-
lichkeit als Sondervermögen der Stadt gemäß den Bestimmungen der Betriebs-
satzung geführt.
Der Zweck des Eigenbetriebes ist die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung
von Abfällen für die Darmstädter Bürgerschaft, die Darmstädter Betriebe / Insti-
tutionen / Dienstleistungsbereiche, die Reinigung öffentlicher Straßen und
Wege und die Durchführung der Verkehrssicherungspflicht im Winter nach dem
Hessischen Straßengesetz. Weiterer Zweck und Aufgaben sind der Betrieb der
öffentlichen Kanäle mit Ausnahme des Kanalneubaus, die Straßenunterhaltung,
die Reinigung städtischer Liegenschaften einschließlich der öffentlichen Toilet-
ten und das Bereitstellen wasserloser Toiletten, die Hauswirtschaft in städti-
schen Kinderbetreuungseinrichtungen, der Schulbusbetrieb und das Versorgen
der Schülerschaft in Darmstädter Schulen mit Mittagessen, die Kremierung von
Verstorbenen sowie der Betrieb des Zoos Vivarium.
Der Betrieb einer Werkstatt zur Instandhaltung des städtischen Fuhrparks und
des Gebäudes und der Anlagen des EAD unterstützen die Erfüllung dieser Auf-
gaben. Ebenso betätigt sich dieser Bereich grundsätzlich mit der Bereitstellung
von Mobilität jeglicher Art für die städtischen Beschäftigten für dienstliche Ange-
legenheiten, d.h. die Auswahl des Antriebs (Elektro, Benzin, Diesel) bei der Be-
schaffung, die Anschaffung selbst und die zur Verfügungstellung des Fuhrparks
dauerhaft oder temporär – digital über ein Buchungssystem – an die anfor-
dernde Stelle.
Der Zoo Vivarium, das Krematorium Waldfrieden und die gewerbliche Abfallent-
sorgung und Reinigung (und weitere Dienstleistungen privatrechtlicher Natur)
werden jeweils als getrennte Betriebe gewerblicher Art geführt und unterliegen
der Ertrag- und Umsatzsteuerpflicht.
Anlage 4
Lagebericht 2025
3
Die Bereiche werden jeweils als eigene Betriebszweige abgerechnet.
Der Betrieb kann sich zur Erfüllung der Aufgaben im gesetzlich zulässigen Um-
fang der Hilfe geeigneter Dritter bedienen sowie im Rahmen der rechtlichen
Möglichkeiten die Aufgabenerfüllung auch über das Gebiet der Wissenschafts-
stadt Darmstadt hinaus erweitern.
Die Entwicklung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat Einfluss auf die Kosten
und Leistungsstruktur des Eigenbetriebes. Die strukturellen Veränderungen in
Bevölkerung und Bebauung wirken sich in erhöhten Leistungen aus.
Gemäß den statistischen Berichten, herausgegeben vom Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung - Statistik und Stadtforschung, hat sich die Wissenschaftsstadt
Darmstadt wie folgt entwickelt:
Jahr 2023 2024 2025
Bevölkerung 167.313 169.033 170.521
Wohngebäude 23.015 24.149 24.169
Wohnungen 83.947 85.176 86.560
Aufgrund der Aufgabenstruktur ist der EAD in großem Maße abhängig von der
allgemeinen Konjunkturentwicklung, vor allem in Deutschland, den Tendenzen
am Arbeitsmarkt und der Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst sowie der fi-
nanziellen Lage der öffentlichen Haushalte. Besonderen Einfluss auf die Er-
tragslage haben die Preisentwicklung bei Kraftstoffen, der Altpapierindex und
die Kosten für CO2-Emissionen.
Anlage 4
Lagebericht 2025
4
Die für die Stabilität des Abfallgebührenhaushalts und die Ergebnislage des Be-
triebs gewerblicher Art „Gewerbliche Abfallentsorgung/Reinigung“ wichtigen Alt-
papierpreise stiegen bis Mitte 2025, weisen seitdem aber wieder einen stark
rückläufigen Trend auf. Nachfolgende Tabelle zeigt die Entwicklung im Durch-
schnitt im 3-Jahresvergleich:
Jahr Jahresdurchschnitt Jahresdurchschnitt
Mittelwert in €/Mg Mittelwert in €/Mg
Gemischte Ballen Kaufhausaltpapier
2023
1,16
38,49
2024 47,87 83,70
2025 44,74 82,20
Absolut zu Vorjahr -3,13 -1,50
2. Geschäftsverlauf mit Ertragslage
in T€ Ist 2025 Ist 2024 Abw.
GJ-VJ
· Umsatzerlöse 89.581 86.010 3.571
· Sonstige betr. Erträge 1.197 1.367 -170
· Aktivierte Eigenleistungen 81 118 -37
· Bestandsveränderungen 14 10 4
Umsatz + so. betr. Erträge + aktiv. Ei-
genleistung +/- Bestandsveränderung 90.873 87.505 3.368
Materialaufwand -30.997 -31.536 539
Personalaufwand -44.634 -42.107 -2.527
Abschreibungen bilanziell -7.768 -7.550 -218
sonstige betriebliche Aufwendungen -6.282 -6.056 -226
Betriebsergebnis 1.192 256 936
Erträge aus Beteiligungen 397 205 192
Zinsertrag 444 1.495 -1.051
Zinsaufwand -1.048 -1.026 -22
Finanzergebnis -207 674 -881
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -360 -163 -197
Sonstige Steuern -95 -77 -18
Ergebnis nach Steuern 530 690 -160
Erträge aus Verlustübernahme 223 518 -295
Jahresergebnis 753 1.208 -455
Anlage 4
Lagebericht 2025
5
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss (finanzieller Leis-
tungsindikator) von T€ 753 (im VJ Jahresüberschuss von T€ 1.208), jeweils
nach Steuern. Der geplante Jahresfehlbetrag lag bei T€ 109.
Die Umsatzerlöse im Wirtschaftsjahr 2025 betrugen T€ 89.581 (im VJ
T€ 86.010) und sind damit um rd. 4% angestiegen. Im Wesentlichen war die
Umsatzsteigerung bedingt durch gestiegene Gebühreneinnahmen aus der ho-
heitlichen Kreislaufwirtschaft sowie durch Erlössteigerungen im Bereich Gebäu-
dereinigung.
Die sonstigen betrieblichen Erträge sind leicht gesunken und betrugen in 2025
T€ 1.197. Innerhalb dieses Postens sanken vor allen die periodenfremden Er-
träge, die sich hauptsächlich aus den Betriebsprüfungen des Finanzamts Darm-
stadt ergaben. Die Prüfung dauerte bis Mitte 2025 und ergab sowohl in 2024
wie auch in 2025 verschiedene Feststellungen, die hier zu Erträgen geführt ha-
ben. Des Weiteren gingen die Erlöse aus Spenden für den Zoo Vivarium zu-
rück, die Mehrerlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen stiegen hingegen.
Der Materialaufwand ist um T€ 539 gesunken. Der größte Rückgang betrifft die
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in den Bereichen Kraftstoffe
und Ersatzteile. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen stiegen hingegen,
getrieben vor allem durch die höhere CO2-Umlage, deren Preis pro Tonne zum
01.01.2025 von € 45 auf € 55 gestiegen ist.
Die Personalaufwendungen (incl. der Veränderungen aus Rückstellungen für
Altersteilzeit ATZ, Urlaub und Pensionen) sind um rd. T€ 2.527 gestiegen.
Übergreifend über alle Geschäftsbereiche wurde durch den Tarifabschluss des
TVöD, gültig ab dem 1.1.2025, ab dem April 2025 eine Entgelterhöhung von
3,0%, mindestens aber 110 EUR, wirksam.
Anlage 4
Lagebericht 2025
6
Die Abschreibungen sind im Vergleich zum Vorjahr um T€ 219 gestiegen, be-
dingt vor allem durch hohe Neuzugänge von Spezialfahrzeugen und die im No-
vember 2024 begonnene Abschreibung der Karbonisierungsanlage, die nun
erstmals ein volles Jahr abgeschrieben wurde. Zudem ist hier eine außerplan-
mäßige Abschreibung von T€ 141 enthalten. Diese erfolgte auf Sanitäranlagen
in den Umkleide- und Sozialräumen. Aufgrund vermehrt auftretender Schäden
ist ein dauerhafter Wertverlust eingetreten.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um rd. T€ 226 an. Grund
hierfür waren ein Anstieg der gesamten IT-Kosten im Zuge der Bearbeitung der
Themen Digitalisierung, IT-Sicherheit und die Umstellung des ERP-Systems auf
SAP S/4 HANA. Die periodenfremden Aufwendungen sind dagegen um T€ 260
gesunken. Diese enthalten vorwiegend Auswirkungen der in 2025 abgeschlos-
senen Betriebsprüfung der Jahre 2016 - 2018, deren Feststellungen sich auch
auf die Folgejahre bis heute finanziell auswirken.
Die Erträge aus Beteiligungen stiegen um T€ 192 aufgrund einer gegenüber
dem Vorjahr erhöhten Ausschüttung der HEAG Holding und einer Ausschüttung
der DED GmbH, jeweils für das Jahr 2024.
Die Zinserträge sanken um T€ 1.050. Zum einen war die Zinsentwicklung im
Verlauf des Jahres 2025 leicht rückläufig. Zum anderen waren im Vorjahr Zins-
zahlungen rückwirkend auch für 2023 enthalten.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag stiegen um T€ 197, hauptsächlich
aufgrund einer Rückstellung für mögliche Nachzahlungen, die sich aus einer
Feststellung im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung für die Jahre 2019 -
2022 für den BgA Krematorium Waldfrieden ergeben könnten.
Anlage 4
Lagebericht 2025
7
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt:
2025 2024 Veränderung
T€ T€ T€
Straßenreinigung/Winterdienst -136 -310 174
Kanalbetrieb 538 84 454
Kreislaufwirtschaft hoheitlich
(im Vorjahr: Abfallentsorgung hoheitlich) 0 0 0
Kompostierungs-/Karbonisierungsanlage 0 -144 144
Schulbusbetrieb -109 -150 41
Infrastrukturmanagement
(im Vorjahr: Fuhrparkmanagement, Mobilität
und Gebäudetechnik) -85 -291 206
BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reini-
gung
(im Vorjahr: BgA Abfall und Reinigung) -443 -391 -52
Straßenunterhaltung 146 27 119
Zentraler Gebäudedienst 790 735 55
Gemeinschaftsverpflegung 334 77 257
BgA Krematorium -245 146 -391
BgA Zoo Vivarium -375 10 -385
Zentrale Services u. Grundstücke 338 1.415 -1.077
753 1.208 -455
Im Einzelnen stellen sich der Geschäftsverlauf und die Ertragslage wie folgt dar:
Straßenreinigung / Winterdienst
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 136 (im Vorjahr
Jahresfehlbetrag von T€ 310).
Die Erlöse im Gebührenhaushalt Straßenreinigung stiegen nur geringfügig, da
sich die Gebührensätze gegenüber 2024 nicht änderten. Die Erlöse aus der Ab-
rechnung mit der Stadt Darmstadt stiegen um T€ 215, hauptsächlich im Bereich
der Reinigungs- und Winterdienstleistungen für andere Ämter. Der städtische
Anteil an den Reinigungskosten für Straßen und Plätze liegt auf Vorjahresni-
veau.
Anlage 4
Lagebericht 2025
8
Der spürbare Anstieg auf der Kostenseite wurde im Wesentlichen getrieben
durch um T€ 245 gestiegene Abschreibungen aufgrund von Neu- und Ersatzbe-
schaffungen sowie um T€ 97 gestiegene Personalkosten aufgrund der bereits
erläuterten Tarifentwicklungen. Die Materialaufwendungen gingen hingegen um
T€ 82 zurück. Für die Straßenreinigung entstanden durch die CO2-Abgabe zu-
sätzliche Entsorgungskosten von rd. T€ 23 (im Vorjahr T€ 19).
Das negative Ergebnis des Gebührenhaushalts Straßenreinigung von T€ 620
wird durch die Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebühren-
zahlern ausgeglichen. Da das Jahresergebnis die Höhe der vorhandenen Ver-
bindlichkeiten übersteigt, entsteht somit eine Forderung gegenüber den Gebüh-
renzahlern.
Kanalbetrieb
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresüberschuss von T€ 538 (im Vorjahr
Jahresüberschuss von T€ 84).
Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um T€ 167, hauptsächlich im
Bereich Kanalunterhaltung, gestiegen. Dem stehen um T€ 168 gesunkene Ma-
terialaufwendungen gegenüber, maßgeblich beeinflusst durch geringere Fremd-
leistungen für Kanalreinigung. Die Abschreibungen sanken um T€ 38, die Per-
sonalkosten stiegen um T€ 124.
Hoheitliche Kreislaufwirtschaft
(im Vorjahr: Hoheitliche Abfallentsorgung)
Das Geschäftsjahr schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis.
Im Gebührenbereich Abfallentsorgung bestand eine Kostenüberdeckung von
T€ 108 (im Vorjahr eine Kostenüberdeckung T€ 769), die durch eine Zuführung
zu den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen
wurde.
Anlage 4
Lagebericht 2025
9
Bei gleichbleibenden Gebührensätzen konnte ein leichter Anstieg der Erlöse er-
reicht werden. Maßgeblich dafür ist der Anstieg der Unterflursysteme für grö-
ßere Wohneinheiten in Darmstadt, deren Aufstellgebühren entsprechend stie-
gen. Innerhalb der Erlöse aus Abrechnung mit Dritten sanken vor allem die Ver-
gütungen für Altkleider aufgrund des durch ein Überangebot verursachten
Preisverfalls im Markt. Die Erlöse aus der Recyclingstation Sensfelderweg stie-
gen um T€ 40 durch einen leichten Anstieg der laufenden Entgelte, vor allem
aber durch den Wegfall der Umsatzversteuerung aufgrund einer Feststellung
der Betriebsprüfung. Die sonstigen betrieblichen Erträge stiegen um T€ 138 und
bestehen im Wesentlichen aus Rückerstattungen der Umsatzsteuer für den Re-
cyclinghof für die Jahre 2019 - 2024.
Der Rückgang der Materialaufwendungen von T€ 172 wurde im Wesentlichen
durch den Wegfall von Aufwendungen für Unterflur-Sammelbehälter geprägt,
die Neuerrichtung solcher Anlage ist gegenüber dem Vorjahr stark zurückge-
gangen. Die Personalkosten stiegen durch die eingangs beschriebenen Tarifer-
höhungen und die in 2025 erstmal erfolgte direkte Zuordnung der Kunden-
dienstmitarbeitenden in diesem Bereich um T€ 886. Durch Neuinvestitionen in
Spezialfahrzeuge stiegen die Abschreibungen ebenfalls leicht um T€ 47. Die
sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken vor allem aufgrund perioden-
fremder Effekte aus den eingangs beschriebenen Auswirkungen aus der Be-
triebsprüfung um T€ 146.
Kompostierungs- und Karbonisierungsanlage
Das Geschäftsjahr schließt mit einem ausgeglichenen Ergebnis (im Vorjahr Ver-
lust von T€ 144).
In 2025 erwirtschaftete die Karbonisierungsanlage Verkaufserlöse für die zertifi-
zierte Pflanzenkohle von T€ 25 und konnte sonstige Erlöse aus Förderungen
von T€ 99 realisieren. Die Karbonisierungsanlage wurde im November 2024
Anlage 4
Lagebericht 2025
10
nach einem vorläufig abschließenden längeren Testlauf und einer Teilabnahme
aktiviert und wird seit dem Zeitpunkt regulär abgeschrieben.
Das negative operative Ergebnis der Karbonisierungsanlage von T€ 466 wurde
in 2025 erstmals mit den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen
im Abfallbereich ausgeglichen. Dies ist dadurch bedingt, dass in diesem Jahr
erstmal die Input-Quote aus Material aus der öffentlichen Bioabfallsammlung
über 50 % stieg und die Karbonisierungsanlage somit erstmals Teil der hoheitli-
chen Abfallentsorgungskette wurde.
Bei leicht gesunkenen Anliefermengen aus der hoheitlichen Bioabfallsammlung
sind auch die Erlöse aus Verkauf und Annahmeentgelten gegenüber dem Vor-
jahr zurückgegangen. Dem standen gestiegene Material- und Personalkosten
gegenüber. Die Abschreibungen sanken gegenüber dem Vorjahr um T€ 437,
hauptsächlich aufgrund des Wegfalls der außerplanmäßigen Abschreibung von
T€ 346.
Im Ergebnis erzielte die Kompostierungsanlage eine Kostenunterdeckung von
T€ 402, diese wird durch eine Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber
den Gebührenpflichtigen im Abfallbereich ausgeglichen.
Schulbusbetrieb
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 109 (im Vorjahr
Jahresfehlbetrag von T€ 150).
Die Erlöse aus der Verrechnung an die Stadt Darmstadt stiegen um T€ 288.
Durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wurden in den letzten Monaten des
Jahres 2025 zusätzliche Fahrten aufgrund differenzierterer Unterrichtszeiten
beauftragt, für die entsprechend höhere Abrechnungen vorgenommen wurden.
Vor diesem Hintergrund stiegen auch die bezogenen Leistungen um T€ 154.
Anlage 4
Lagebericht 2025
11
Der Anstieg der Abschreibung aufgrund der Neuanschaffung eines Busses
wurde aufgefangen durch den Rückgang der internen Verrechnung von Werk-
stattleistungen.
Infrastrukturmanagement
(im Vorjahr: Fuhrparkmanagement, Mobilität und Gebäudetechnik)
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 85 (im Vorjahr Jah-
resverlust von T€ 291).
Die Umsatzerlöse liegen um T€ 200 unter denen des Vergleichszeitraums. Um-
sätze aus dem Weiterverkauf von Fahrzeugen sind gegenüber der Vorjahrespe-
riode nicht realisiert worden. Die Erlöse aus der laufenden Bereitstellung der
städtischen Mobilität sind dagegen um T€ 81 gestiegen. Die sonstigen betriebli-
chen Erträge stiegen vor allem aufgrund einer Herabsetzung von Wertberichti-
gungen auf Forderungen.
Die Kosten für Material konnten vor allem in den Bereichen Treibstoffe und Er-
satzteile gesenkt werden, zudem fielen die Aufwendungen für den oben be-
schriebenen Weiterverkauf von Fahrzeugen weg. Die Personalaufwendungen
dagegen stiegen aufgrund der Tarifsteigerungen und der Besetzung einer Lei-
tungsfunktion in 2025 um T€ 88.
Der gesunkene Kraftstoffverbrauch hat zusammen mit niedrigeren Durch-
schnittspreisen zu einem Rückgang der Aufwendungen geführt:
Jahr Verbrauch in L Kosten in € Ø € / L
2025 739.468 1.063.406 1,44
2024 823.541 1.229.297 1,49
Anlage 4
Lagebericht 2025
12
Gegenläufig dazu hat der verbrauchte Ladestrom bei stabilen Preisen deutlich
zugenommen:
Jahr Verbrauch in kWh Kosten in € Ø € / kWh
2025 251.958 117.527 0,47
2024 149.619 70.726 0,47
Aufgrund geringerer Neuinvestitionen sanken die Abschreibungen.
Betrieb gewerblicher Art Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung
(im Vorjahr: Betrieb gewerblicher Art Gewerbliche Abfallentsorgung / Reinigung)
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresverlust von T€ 443 (im Vorjahr T€
391).
Die Geschäftsfelder tragen im Einzelnen zum Ergebnis wie folgt bei:
Anlage 4
Lagebericht 2025
13
Geschäftsfeld
Ergebnis 2025
in T€
Ergebnis 2024
in T€
Duale Systeme 181 112
Containerdienst und Umleerverfahren
(Gewerbeabfall) -1.334 -585
Winterdienst gew. 69 32
Flächenreinigung gew. -66 -63
Kanalreinigung gew. 30 3
Werkstattleistungen gew. -21 -14
Sonstige Leistungen
(gew. Gebäudereinigung, Alttextilien,
Park- und Rastplatzentsorgungsdienst-
leistungen an der A5, externes Abfallma-
nagement, Service für Wohnungsbauge-
sellschaften, gew. Schulbusgeschäft) 421 -76
Graffiti Entfernung -8 -3
Vermietung wasserlose Toilette 13 -13
Vollservice 310 263
Steuern -38 -47
Jahresergebnis -443 -391
Positives Vorzeichen ist ein Gewinn; negatives Vorzeichen ist ein Verlust.
Im Bereich Duale Systeme liegen die Erlöse leicht unter Vorjahresniveau, be-
dingt durch gesunkene Durchschnittspreise.
Trotz um T€ 679 gestiegener Umsatzerlöse im Bereich Containerdienst ist das
Ergebnis aufgrund ebenfalls gestiegener Kosten in allen Bereichen weiterhin
negativ. Die größten Umsatztreiber waren die gestiegenen Erlöse aus der CO2-
Umlage und die 2025 hier erstmals einbezogenen Erlöse für Dienstleistungen
durch Subunternehmer. Diese Erlössteigerung entspricht keinem generischem
Anlage 4
Lagebericht 2025
14
Unternehmenswachstum. Dem stehen deutlich gestiegene Personalkosten ge-
genüber, unter anderem aufgrund der in 2025 erfolgten direkten Zuordnung von
Personal des Kundenmanagements. Ausgeglichen wird dies durch eine in ähnli-
chem Maße geringere interne Umlage für diese Funktion.
Die Konsequenzen aus der anhaltend defizitären Situation sind im Prognosebe-
richt beschrieben.
In der gewerblichen Straßenreinigung stiegen zwar die Umsatzerlöse leicht um
T€ 13, gleichzeitig sanken jedoch die sonstigen Erlöse um T€ 24. Die gewerbli-
che Kanalreinigung verzeichnete einen Umsatzzuwachs von T€ 17.
Die sonstigen Leistungen haben einen Umsatzrückgang von 13 % zu verzeich-
nen. Weggefallen sind die Erlöse für Dienstleistungen durch Subunternehmer,
die nun im Containerdienst ausgewiesen sind. Positiv entwickelten sich die Um-
sätze und das Ergebnis vor allem in der gewerblichen Gebäudereinigung.
Die Umsätze aus Vollservice stiegen um 3 % und aus Vermietung von Kom-
posttoiletten um 1 % und für die Graffitientfernung um 46 %.
Durch das negative Jahresergebnis fallen für das laufende Jahr keine Steuern
aus Einkommen und Ertrag an. Der Steueraufwand von T€ 38 betrifft Vorjahre.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind zudem in Höhe von T€ 108 Vor-
steuer-Erstattungen für die Jahre 2016 - 2023 enthalten, die sich aufgrund der
noch laufenden Betriebsprüfung ergeben haben.
Anlage 4
Lagebericht 2025
15
Straßenunterhaltung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 146 (im Vorjahr T€
27).
Die Umsatzerlöse stiegen um 10 % gegenüber 2024. Da sich der Anstieg der
Aufwendungen, insbesondere für Personal, unterproportional entwickelte, hat
sich das Jahresergebnis entsprechend verbessert.
Zentrale Gebäudedienste P6 1 Gebäudereinigung/Hauswirtschaft
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 790 (im Vorjahr T€
735).
Die Erlöse im Bereich Zentrale Gebäudedienste wurden in 2025 wiederum um
T€ 396 gesteigert. Das Ergebnis der zentralen Gebäudedienste P6 1 besteht
aus der Gebäudereinigung (Jahresgewinn T€ 416) und der Hauswirtschaft (Jah-
resgewinn T€ 374). Sowohl bei der Gebäudereinigung als auch im Bereich
Hauswirtschaft kam es in 2025 zu zusätzlichen Aufträgen: Neue oder im Um-
fang erweiterte Reinigungsobjekte sind Unterkünfte für Geflüchtete in der Fritz-
Bauer-Straße 38-40, der Bessunger Straße 125, der Pfnorstraße 1 und im
Bernsteinweg 3a sowie die Heinrich-Hoffmann-Schule an der Stadtmauer und
die Kita Pestalozzistraße. Im Rahmen der Maßnahmen des Haushaltssiche-
rungskonzepts der Wissenschaftsstadt Darmstadt wurde im 3. Quartal 2025 be-
gonnen, die Häufigkeit der Reinigungsdurchgänge zu reduzieren.
Zum 31. Dezember 2025 betrug das Auftragsvolumen in der Gebäudereinigung:
Objekte Anzahl Jährliche Reinigungsfläche*
in Eigenreinigung 115 20.153.942 m2/a
In Fremdreinigung 65 33.392.127 m2/a
* zu reinigende Fläche x Anzahl der Reinigungsgänge pro Jahr
Im Bereich Hauswirtschaft kam die Kita Nussbaumallee als neues Objekt dazu.
Anlage 4
Lagebericht 2025
16
Im Zuge der Auftragserweiterungen und bedingt durch die Tarifentwicklung sind
die Personalkosten um T€ 718 gestiegen. Die Materialkosten konnten leicht ge-
senkt werden durch die Umstellung auf Recyclingprodukte bei Papiermaterial
und den Rückgang der Preise und des Verbrauchs von Reinigungsmitteln auf-
grund intensiver Schulung zum sparsamen Einsatz von Chemikalien.
Zentrale Gebäudedienste P6 2 Gemeinschaftsverpflegung
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresgewinn von T€ 334 (im Vorjahr
T€ 77).
Die Erlössteigerungen um 11 % beruhen vor allem auf der gestiegenen Anzahl
der Essensausgaben. Besonders bei den Grundschülern und Ü3-Kindergarten-
kindern sieht der EAD große Zuwächse. Ab August 2025 wurden zudem die
Ausgabepreise aufgrund der aktuellen und für die Zukunft erwarteten Kosten-
entwicklung erhöht. In 2025 kamen bislang keine neuen Ausgabestellen hinzu.
Dementsprechend ist auch Personalaufwand weiter gestiegen.
Betrieb gewerblicher Art Krematorium Waldfrieden
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ -245 (im Vorjahr
Jahresgewinn T€ 146).
Die Erlöse sind aufgrund einer Anpassung der Preise im April 2025 nochmals
leicht gestiegen. In Summe wurden im Berichtsjahr 3.968 Kremierungen (-108
gegenüber 2024) vorgenommen. Die Materialaufwendungen sind vor allem im
Bereich der Fremdleistungen für Reparatur und Instandhaltung leicht gestiegen.
Die Personalkosten nahmen tarifbedingt zu. Durch verminderte Einstellungen
in die Wertberichtigung auf Forderungen sanken die sonstigen betrieblichen
Aufwendungen.
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Körperschaft- und Gewerbe-
steuer) sind um T€ 282 angestiegen. Maßgeblich dafür war eine Rückstellung
Anlage 4
Lagebericht 2025
17
von T€ 350 für eine Nachzahlung im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung für
die Jahre 2019 - 2022. Vorsorglich wurden vom EAD auch die Jahre 2023 bis
2025 korrigiert. Dies ist in dem Rückstellungsbetrag enthalten. Diese wurden
gebildet für den Fall, dass die vom Finanzamt in den Raum gestellte ertrags-
steuerliche Auslegung des Sachverhalts Überschreitung des Höchstabzugsbe-
trags von Spenden an das Friedhofswesen zum Tragen kommt. Die Spenden
kommen aus der Weiterreichung der Erlöse aus der Edelmetallverwertung.
Betrieb gewerblicher Art Zoo Vivarium
Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresfehlbetrag von T€ 375 (im Vorjahr Jah-
resgewinn von T€ 10).
Der Rückgang des Jahresergebnisses wurde maßgeblich beeinflusst durch die um
T€ 295 gesunkenen Erträge aus Verlustausgleich durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt. Die Erlöse zur Erhaltung der Biodiversität in Höhe von T€ 746 (im Vor-
jahr T€ 712) sind leicht gestiegen. Damit werden die Kosten der Haltung der nach
EEP-Liste artengeschützter Tierarten erstattet.
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Spenden und Tierpatenschaften der
Bürgerinnen und Bürger in folgender Höhe enthalten:
in € 2025 2024
Spenden 30.886 144.629
Tierpatenschaften 21.123 27.843
Die Eintrittserlöse sanken gegenüber 2024 um T€ 91 parallel zum Rückgang der be-
zahlten Besuche. Mögliche Gründe hierfür sind das unstete Wetter, vor allem in der
Ferienzeit, der Wegfall von Parkplätzen in der Nähe des Vivariums, eine allgemeine
Konsumzurückhaltung im Freizeitbereich und verschiedene Umbaumaßnahmen auf
dem Zoogelände.
Analog zu den Eintrittserlösen sind auch die Parkraum- sowie die Zooshop-Ein-
nahmen gegenüber 2024 leicht zurückgegangen.
Anlage 4
Lagebericht 2025
18
In der Besucherstatistik wird mit 3 Besuchern pro Familienticket gerechnet, da
die tatsächliche Anzahl der Familienmitglieder schwer zu erfassen ist. Eine digi-
tale Besucherzählung ist in Prüfung.
Jahr 2025 2024
Besucher 151.173 162.243
Ticketverkäufe 84.615 93.213
Mit der Mitgliedschaft im Förderverein Kaupiana e.V. geht ein kostenloser Ein-
tritt einher, diese sind in der Summe der Besucher enthalten.
Trotz gesunkener Material- und Personalkosten ist das Jahresergebnis, auch
aufgrund der erhöhten Inanspruchnahme von Leistungen anderer Abteilungen,
spürbar gesunken.
Anlage 4
Lagebericht 2025
19
3. Investitionen
Bilanz- Anlagen- Zugang 2025 Zugang 2024
position klasse in T€ in T€
I. 1000 Immaterielle VG 0,0 0,0
1100 Software 422,3 200,2
Summe I 422,3 200,2
II. 2000 Grund und Boden 1.472,9 0,0
2100 Geschäfts-, Betriebsbauten 11,7 345,0
2300 Außenanlagen 11,0 22,6
3000 Betriebsanlagen 219,0 1.067,7
3100 Maschinen und Anlagen 0,0 0,0
5000 E-Bikes 11,8 11,8
5100 PKW/Kombi 247,5 697,0
5200 LKW 66,6 865,9
5400 Kommunal- und Spezial-
fzge. 3.171,2 2.842,0
5500 Schulbusse 243,6 77,5
6000 Depotcontainer 220,7 782,3
6100 Müllgefäße GWG 144,5 202,0
7200 DV-Anlagen 129,2 113,2
7300 Übrige B. G. A. 220,5 157,1
7350 GWG 91,7 83,1
8100 Anlagen im Bau 205,2 26,0
8190 Fahrzeug-Teillieferungen 809,1 51,3
Summe II. 7.276,3 7.344,5
Summe I u.
II 7.698,6 7.544,7
Die Werte sind grundsätzlich Nettoansätze. D.h. die erhaltenen Fördermittel sind von den Anschaffungs- und Herstellungskos-
ten abgezogen.
Die Investitionsquote 2025 (Summe der Investitionen geteilt durch den Restbuchwert
des Anlagevermögens Ende Vorjahr) betrug rd. 15 %.
Die Wachstums- bzw. Reinvestitionsquote (Summe der Investitionen geteilt durch die
Summe der Abschreibungen) betrug 0,97. Diese leichte Substanzverringerung
(Wachstumsquote <1) ist durch lange Lieferzeiten mitbedingt.
Die berücksichtigten Fördermittel betrugen im Berichtsjahr T€ 140.
Anlage 4
Lagebericht 2025
20
4. Personal
Die Entwicklung des Personals zeigt folgende Tabelle:
Stichtag Auszu- Be-
amte
Beschäf-
tigte
Summe Summe Abw. bildende 2025 2024
01.01.2025 15 0 834 849 817 32
31.03.2025 13 0 844 857 833 24
30.06.2025 9 0 841 850 828 22
30.09.2025 16 0 842 858 838 20
31.12.2025 14 0 841 855 846 9
Arithm. Mittel 13 0 842 855 836 21
Die stichtagsbezogene Summe aller im EAD beschäftigten Personen vermehrte
sich zum 31.12.2025 im Jahresvergleich absolut um 9 Personen oder prozen-
tual um 1%.
Die Entwicklung der Personalkosten zeigt folgende Tabelle:
Personalkosten (in T€) 2025 2024 Abw. abs. Abw. rel.
Löhne und Gehälter (Entgelte) 34.072 32.433 1.639 5,1%
Sozialabgaben (inkl. Beiträge
BG)
7.525 6.897 628 9,1%
Aufwand Altersvorsorge 2.869 2.609 260 10,0%
Aufwand Unterstützung 168 168 0 0,0%
Gesamt 44.634 42.107 2.527 6,0%
Die Personalkostenentwicklung wurde im Wesentlichen geprägt durch den Ta-
rifabschluss des TVöD, gültig ab dem 1.1.2025, der ab April 2025 eine Entgel-
terhöhung von 3,0%, mindestens aber 110 EUR, vorsah.
Die Unfallstatistik (Arbeitsunfälle ab 1 Tag Arbeitsausfall) aus dem Bereich der
Arbeitssicherheit ermittelte für den Gesamtbetrieb bezogen auf Vollzeitäquiva-
lente VZÄ folgende Kennzahlen:
2025 2024 2023 2022 2021
AU pro 100 VZÄ 11,0 7,5 8,4 9,1 10,8
Ausfalltage pro 100 VZÄ 96,5 83,4 76,4 63,7 62,3
Anlage 4
Lagebericht 2025
21
Die Unfallzahlen im Jahr 2025 pro 100 VZÄ haben sich gegenüber den Vorjah-
ren verringert, jedoch bei steigender Länge der Ausfalltage. 20,3% (im Vorjahr
53,7 %) der Unfälle waren meldepflichtig mit mehr als drei Ausfalltagen.
5. Umwelt und Nachhaltigkeit
Im Bereich des Umweltschutzes und der Nachhaltigkeit sind im Einzelnen
folgende Themen in Bearbeitung:
Bericht, Information und Zertifikat
Wie im Vorjahr berichtet besteht für den EAD weder auf EU-Ebene noch nach
dem hessischen Eigenbetriebsgesetz eine Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichtser-
stattung. Der EAD verfolgt seine Strategie im Bereich Nachhaltigkeit als freiwil-
lige Leistung weiter und berichtete für das Jahr 2024 nach dem DNK-Standard.
Für das Berichtsjahr 2025 ist der Bericht nach dem VSME-Standard (Voluntary
Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs) aktuell in Bearbeitung.
Der VSME-Standard ist ein freiwilliger, vereinfachter Berichtsstandard
der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group), der speziell für
kleine und mittlere Unternehmen in der EU entwickelt wurde. Zur Erstellung und
Prüfung des VSME-Berichtes wird die kostenfreie DNK-Plattform genutzt.
Eine Wesentlichkeitseinschätzung der Nachhaltigkeitsthemen des EAD konnte
im Dezember 2025 mit der 1. und 2. Führungsebene erstellt, bewertet und do-
kumentiert werden. Diese dient als strategische Grundlage zur Nachhaltigkeit
im EAD für die nächsten Jahre.
Um das Thema Nachhaltigkeit auch im betrieblichen Alltag immer präsenter zu
platzieren fanden unter anderem eine Nachhaltigkeitskampagne sowie ein inter-
ner Nachhaltigkeitstag für die Beschäftigten statt.
Anlage 4
Lagebericht 2025
22
Der Nachhaltigkeitsbericht 2024 sowie Elemente der internen Kampagnenkom-
munikation sind unter https://ead.darmstadt.de/ueber-den-ead/wir-ueber-
uns/nachhaltigkeit/ einsehbar.
Zusätzlich zu den internen und externen Nachhaltigkeitsbemühungen wurde der
EAD im Jahr 2025 erfolgreich nach der Norm DIN ISO 14001 rezertifiziert so-
wie erstmals nach der Norm DIN ISO 50001 zertifiziert.
Mobilität
Am 31.12.2025 war die Zusammensetzung des Fuhrparks wie folgt:
Anzahl Anteil elektrisch
E-Bike/Pedelec 34 100 %
Fahrrad/Lastenrad 5 100 %
PKW 95 81%
LKW < 3,5 t 127 41 %
LKW < 7,5 t 14 0 %
LKW > 7,5 t 84 11 %
Busse 18 0%
Kehrmaschinen 30 13 %
Summe 407 44 %
Die Quoten im Rahmen der Zielerreichung des Gesetzes über die Beschaffung
sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG) wurden erreicht. Die
neuen Zielvorgaben seit 01.01.2026 sind in Prüfung.
Energieversorgung / Energieeinsparung
Für weitere Solarflächen auf dem Dach der Schadstoffsammelstelle und einer
Fahrzeughalle wurden in 2025 die Arbeiten begonnen, Umschluss und Frei-
schaltung sind für April 2026 geplant.
Anlage 4
Lagebericht 2025
23
Das bisherige Gas-System der Wärmeversorgung im Zoo-Vivarium ist aufgrund
des Alters nicht mehr rentabel, deshalb wird Wärmebedarfsplanung und -ver-
sorgung neu konzipiert. Dabei werden auch Maßnahmen wie energetische Sa-
nierungen und die Bedürfnisse des derzeitigen und zukünftigen Tierbestands in
die Überlegungen einbezogen. Eine schrittweise Umstellung auf nachhaltige
Wärmeerzeugung wurde bereits begonnen.
Abfallvermeidung
Die seit 2021 bestehende Gesellschaft, die KA-GEL gGmbH (Kaufhaus der Ge-
legenheiten) hat in 2025 nach einer Renovierung seine Verkaufsfläche erweitert
und neu gestaltet und konnte trotz zeitweiser Einschränkungen durch den Um-
bau seine Umsätze gegenüber dem Vorjahr steigern. Auf dem Uni-Campus
Lichtwiese wurde im Oktober 2025 "Kagel 24/7" eröffnet, ein Urban Sharing
Modell, das Teil des Darmstädter Energie-Labors für Technologien in der An-
wendung (DELTA) ist. In einem nachhaltig gebauten Container können Alltags-
gegenstände abgegeben, getauscht und mitgenommen werden. Zutritt und Nut-
zung erfolgt über die "Darmstadt im Herzen"-App, bei der das Angebot auch on-
line einsehbar ist. Zudem können dort im Kreislaufregal verschiedene Sonder-
abfälle wie Batterien, Leuchtmittel und Elektrokleingeräte abgegeben werden.
Das Pilotprojekt läuft zunächst bis April 2026 und kann dann gegebenenfalls
verlängert werden.
Dekarbonisierung
Auf dem Gelände der Kompostierungsanlage wurde eine Karbonisierungsan-
lage 2024 in Betrieb genommen. In dieser Anlage werden holzige Abfälle aus
dem urbanen Umfeld zu Pflanzenkohle umgewandelt, die dann in der Stadt in
vielfältigen Anwendungen eingesetzt wird. Dadurch wird ein organischer Abfall-
kreislauf geschlossen.
Pflanzenkohle wirkt der Klimaerhitzung entgegen, da Kohlenstoff im Boden ge-
bunden wird und somit die CO2-Belastung der Atmosphäre reduziert wird. Das
Anlage 4
Lagebericht 2025
24
Produkt ist vielfältig einsetzbar. Es macht durch seine Wasserspeichereigen-
schaft Böden fruchtbar, reduziert Krankheitserreger, kann Kunststoff in der Pro-
duktion bestimmter Waren ersetzen oder als Zuschlagstoff die Eigenschaften
anderer Güter verbessern.
Mittels diverser Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit wie Pressemitteilungen,
Videofilmen und -Spots sowie Social Media erfolgte eine umfangreiche Informa-
tion der Bevölkerung über die Vorteile des Einsatzes von Pflanzenkohle im ei-
genen Umfeld. Durch die finanzielle Unterstützung der Bloomberg Stiftung
wurde ein Kooperationsprojekt mit der Universität Stuttgart zur Erfolgsmessung
bei der Baumbewässerung in 2025 abgeschlossen. In 2025 wurde die
Darmstädter Erde als gebrauchsfertiges Kompostprodukt mit Pflanzenkohlean-
teil als Sackware auf den Markt gebracht. Davon ging auch ein Marketingeffekt
für den Verkauf der losen Ware aus.
Interessierten Personen aus nah und fern wurde in 8 Führungen vor Ort die
Karbonisierungsanlage in 2025 vorgestellt.
Die Zertifizierung als CO2-Senke wird für 2026 erwartet. Da die in der Anlage
produzierte Pflanzenkohle nicht verbrannt wird, bleibt der Kohlenstoff über meh-
rere Jahrhunderte im Boden gespeichert und stellt somit eine terrestrische Koh-
lenstoffsenke (C-Senke) dar.
In 2026 werden grundlegende technische Verbesserungen durch den Aus-
tausch einiger Anlageteile umgesetzt. Ziel ist ein zuverlässigerer Betrieb und
eine erhöhte Stromproduktion. Die Mängel der bisherigen Anlage werden dabei
durch den Hersteller beseitigt, für den unsere Anlage ein Pilotprojekt war, dass
er in der Folge bei mehreren Kunden so umgesetzt hat. Die Erfahrungen und
Prozessoptimierungen aus diesen Folgeprojekten werden nun wiederum beim
EAD im Rahmen der Gewährleistung ohne Zusatzkosten nachgerüstet.
Anlage 4
Lagebericht 2025
25
Gemeinschaftsverpflegung
Die Reduzierung der Speiseabfälle bleibt weiterhin ein wichtiger Umweltaspekt.
Hierfür wurde die Gemeinschaftsverpflegung zum dritten Mal in Folge durch die
Kompetenzstelle "Außer-Haus-Verpflegung" ausgezeichnet. Darüber hinaus
werden diese Werte auch im Rahmen der Zertifizierung zum DIN ISO 14001
Umweltmanagementsystem erfasst. Der Fokus richtet sich im nächsten Schritt
auch auf das Problem, dass zu viele Essen bestellt und nicht abgeholt werden.
Dazu ist der EAD in Gesprächen mit den Jugendhilfeträgern.
6. Vermögens- und Kapitallage
Über die Vermögenslage wird anhand ausgewählter Kennzahlen zum Ende des
jeweiligen Wirtschaftsjahres berichtet.
a) Anlagevermögen
2025 2024 2023 2022
Summe des Anlagevermögens in T€ 46.487 50.497 50.550 48.944
Veränderung in T€ -4.010 -53 1.606 1.945
Veränderung in % -7,9 -0,1 3,3 4,1
Anlagenquote in % 54,1 54,6 56,2 54,1
Anlagendeckung durch Eigenkapital
in % 32,6 40,0 37,5 40,3
Das Anlagevermögen verminderte sich bei Neuinvestitionen von T€ 7.698 auf-
grund hoher Abgänge gegenüber dem Vorjahr um T€ 4.010. Im Rahmen der
Vermessung des neuen Grundstücks für den Zoo Vivarium sind die Flurstücke
mit dem Vermessungsamt verglichen worden. Ein Grundstück war doppelt bi-
lanziert. Es stammte aus der Übertragungsbilanz. Die Anlagenquote fiel leicht
auf 54,1 % (Vorjahr 54,6 %). Das Anlagevermögen ist zu 32,6 % (Vorjahr 40 %)
durch Eigenkapital abgedeckt.
Anlage 4
Lagebericht 2025
26
b) Eigenkapital
2025 2024 2023 2022
Summe des Eigenkapitals in T€ 15.171 20.188 18.980 19.746
Veränderung in T€ -5.016 1.208 -766 789
Veränderung in % -24,9 6,4 -3,9 4,2
Eigenkapitalquote in % 17,7 21,8 21,1 21,8
Eigenkapitalrentabilität in % 5,0 6,0 -0,8 4,7
Die Eigenkapitalrentabilität (Jahresergebnis * 100 / Eigenkapital zum Bilanz-
stichtag) hat sich von 6,0 % im Vorjahr auf 5,0% vermindert. Die Eigenkapital-
quote verringerte sich auf 17,7 % (Vorjahr 21,8 %). Die Hauptgründe für den
Rückgang des Eigenkapital ist die Ausschüttung aus dem Ergebnis 2024 in
2025 in Höhe von T€ 1.804 sowie die Verrechnung des Grundstücksabgangs
im Vivarium mit der Kapitalrücklage für das Vivarium.
Das Eigenkapital entwickelte sich im Berichtsjahr wie folgt:
Stand
01.01.2025
Ent-
nahme
Umglie-
derung
Ausschüt-
tung
Zufüh-
rung
Stand
31.12.2025
T€ T€ T€ T€ T€ T€
I.
Stammkapi-
tal
6.200,0 0,0 0,0 0,0 0,0 6.200,0
II. Rücklagen
1. Kapitalrück-
lage
8.690,3 -3.741,0 0,0 0,0 0,0 4.949,3
2. Allgemeine
Rücklage
7,6 -302,6 1.415,2 0,0 0,0 1.120,1
3. Zweckge-
bundene
Rücklagen
418,1 0,0 0,0 0,0 0,0 418.1
III. Gewinnvor-
trag
3.664,0 -825,7 78,1 -1.341,1 155,9 1.731,2
IV.
Jahresge-
winn/ -ver-
lust 1.207,9 669,8
-1.415,2
-462,5 752,7 752,7
20.187,9 -4.199,5 78,1 -1.803,7 908,6 15.171,5
Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wurde zur Deckung von Verrech-
nungsdifferenzen mit der Wissenschaftsstadt Darmstadt getätigt.
Anlage 4
Lagebericht 2025
27
Die Umgliederung aus dem Jahresgewinn in die allgemeine Rücklage betrifft
das Ergebnis aus dem Bereich Finanzwirtschaft. Die Umgliederung in den Ge-
winnvortrag betrifft das thesaurierte Ergebnis der Kompostierungsanlage und
wird mit den Verbindlichkeiten gegenüber dem Gebührenzahler aus Abfallge-
bühren verrechnet. Dies wurde zusammen mit der Ausschüttung von T€ 1.804
durch die Stadtverordnetenversammlung am 25.09.2025 als Gewinnverwen-
dung des Jahres 2024 beschlossen.
Die Entnahme aus dem Gewinnvortrag setzt sich zusammen aus den Verlusten
2024 der Bereiche Fuhrparkmanagement, Mobilität & Gebäudetechnik, der Kar-
bonisierungsanlage und des BgA Abfallentsorgung und Reinigung.
Die Zuführung zum Gewinnvortrag setzt sich zusammen aus dem Jahresge-
winn 2024 der BgA Krematorium und ZooVivarium.
c) Rückstellungen
2025 2024 2023 2022 2021
Summe des Rückstellungen in T€ 7.226 6.980 6.709 7.339 6.999
Veränderung in T€ 246 271 -630 340 200
Veränderung in % 3,5 4,0 -8,6 4,9 2,9
Anlage 4
Lagebericht 2025
28
Stand Verbrauch Auflösung Auf-/Ab-
zins. Zuführung Stand
01.01.2025 in T€ in T€ in T€ in T€ 31.12.25
in T€ in T€
Rückstellung für Pen-
sionen u. ähnl. Ver-
pflichtungen 3.882,6 58,9 0,0 71,2 15,6 3.910,5
Rückstellung für Ge-
werbesteuer 4,0 0,9 0,3 0,0 0,0 2,9
Rückstellung für Kör-
perschaftsteuer 2,9 0,0 0,0 0,0 0,0 2,8
Rückstellung für
Nachzahlungen aus
der Betriebsprüfung 74,2 0,0 74,2 0,0 379,4 379,4
Rückstellung für Ur-
laubsverpflichtungen 663,8 36,6 0,0 0,0 0,0 627,1
Rückstellung für Jah-
resabschluss und
Prüfung 48,5 39,4 1,6 0,0 47,4 54,9
Rückstellung. für Kos-
ten zur Aufbewahrung
von Unterlagen 15,5 0,0 0,0 0,0 0,0 15,5
Rückstellung für Al-
tersteilzeit 42,2 42,2 0,0 0,0 0,0 0,0
Rückstellung für Bei-
hilfen 310,3 10,7 0,0 6,9 0,0 306,5
Rückstellung für
Sonstiges 282,7 240,7 42,0 0,0 238,3 238,3
Rückstellung für Leis-
tungsorientierte Ver-
gütung 631,8 631,8 0,0 0,0 703,9 703,9
Rückstellung für
Überstunden 1.021,7 37,6 0,0 0,0 0,0 984,1
6.980,2 1.098,8 118,1 78,1 1.384,6 7.225,9
7. Finanzlage
Die Liquidität des EAD war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Den finanziellen Ver-
pflichtungen wurde jederzeit nachgekommen. Die liquiden Mittel haben sich im
Vergleich zum Vorjahr um T€ 1.675 stichtagsbezogen vermindert.
Es bestand zum 31. Dezember 2025 eine ausreichende Liquidität II. Grades
(Flüssige Mittel + Forderungen / kurzfristige Verbindlichkeiten) von rd. 255 %
(Vorjahr 324 %). Sie weist damit eine absolute Überdeckung von T€ 23.301
(Vorjahr T€ 28.302) aus.
Anlage 4
Lagebericht 2025
29
Die Liquidität I. Grades (Flüssige Mittel / kurzfristige Verbindlichkeit) beträgt rd.
182 % (Vorjahr 231 %).
Im Wirtschaftsjahr wurde ein Darlehen in Höhe von Mio. € 1,8 aufgenommen.
Durch dieses Darlehen war die Finanzierung der Investitionen sichergestellt.
8. Chancen und Risiken, Prognosebericht
Der EAD nutzt ein formalisiertes Risikomanagementsystem zur systematischen
Erfassung von Risiken mit einer Einschätzung von Eintrittswahrscheinlichkeiten
und Schadenshöhen. Zu diesem Zweck werden regelmäßige Risikoinventuren
durchgeführt. Die Ergebnisse werden jeweils in einem Risikobericht zusammen-
gefasst, im Führungs-Meeting besprochen und der Betriebskommission als Be-
standteil des Quartalsberichts vorgelegt.
Hinweise auf wesentliche Risiken, die einen bestandsgefährdenden Einfluss auf
den Eigenbetrieb haben könnten, sind nicht bekannt.
Im Bereich der Informationssicherheit wurden dem Risiko entsprechend mehr
Aufwendungen getätigt.
Der EAD beschäftigt sich verstärkt mit einem IT Service Continuity Manage-
ment (ITSCM) als Teil des Business Continuity Managements (BCM). Hinter-
grund ist die zweite Fassung der EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informations-
sicherheit (NIS 2), Anfang 2023 in Kraft getreten. Das Gesetz zur Umsetzung
der NIS-2-Richtlinie ist im Dezember 2025 in Kraft getreten.
Im November 2025 erfolgte die Vergabe des Auftrags Rahmenvertrag zur Bera-
tungsunterstützung bei der Umsetzung des NIS2-Umsetzungsgesetzes an ei-
nen Dienstleister. Ein erster Workshop zur Entscheidungsfindung über die wei-
Anlage 4
Lagebericht 2025
30
tere Projektumsetzung und die Ausrichtung des Rahmenvertrages fand im Ja-
nuar 2026 statt. Damit wird sichergestellt, dass der EAD den Anforderungen der
neuen KRITIS- und NIS2-Regulierung frühzeitig und strukturiert nachkommt.
Diese Maßnahmen gewährleisten die rechtskonforme Einhaltung der neuen An-
forderungen und stärken die Informationssicherheit und Resilienzfähigkeit des
Unternehmens im Bereich der kritischen Siedlungsabfallentsorgung.
Der Entsorgungsmarkt unterliegt einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen.
Der Betrieb ist damit grundsätzlich stets Risiken aus der Veränderung dieser
Rahmenbedingungen ausgesetzt. Durch die Mitgliedschaft im Verband kommu-
naler Unternehmen (VKU) ist der EAD über die aktuellen, auch rechtlichen Ent-
wicklungen gut informiert. Außerdem wurde durch langfristige Verträge die Ent-
sorgung wesentlicher Abfallarten gesichert. Die Geschäftsführung des ZAS in-
formiert regelmäßig die Betriebsleitung über den Stand des Umbauprojekts des
Müllheizkraftwerks.
Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat dem EAD die Federfüh-
rung bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes in der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt übertragen. Die Kommunen erhalten aus dem Fonds
Geld vom Umweltbundesamt gemäß eines Punktemodells für definierte Leistun-
gen zur Vermeidung und Beseitigung des Einwegverpackungsmülls (sogenann-
tes „Littering“). Die Meldung der Leistungen des EAD für das Bezugsjahr 2024
wurde in 2025 auf der entsprechenden Plattform DIVID abgegeben. Die Aus-
zahlung wird für 2026 erwartet. Für das Bezugsjahr 2025 werden derzeit die
Leistungen des EAD und der beteiligten Fachämter der Wissenschaftsstadt
Darmstadt gebündelt und die Eingabe auf der DIVID-Plattform vorbereitet.
Der EAD setzt im Rahmen der Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit keinerlei
Finanzinstrumente, z.B. zur Absicherung gegen Zinssatz- und andere Markt-
schwankungen, ein. Er unterliegt daher nur den üblichen Finanzierungsrisiken
bei Zahlungsausfällen, kurzfristigen Liquiditätsengpässen und möglichen Bank-
insolvenzen. Bei der Aufnahme von Darlehen setzt der EAD auf eine sehr enge
Anlage 4
Lagebericht 2025
31
Zusammenarbeit mit der Kämmerei. Ein funktionierendes Forderungsmanage-
ment und eine regelmäßige Überprüfung des Liquiditätsplans begrenzen einen
möglichen Engpass.
Zum Risikomanagement bezüglich der Beteiligungsgesellschaften gehören
regelmäßig abgehaltene Sitzungen mit den Geschäftsführern. Es existieren
Kontrollmechanismen dahingehend, dass Protokolle und „to do - Listen“ erstellt
sowie regelmäßige Ergebniskontrollen (Bilanz, G&V, Profit Center Berichte)
durchgeführt werden. In den Gesellschafterversammlungen wird regelmäßig
über die Lage der Gesellschaften berichtet und beraten.
Die Umsetzung der IT Strategie (digitale Transformation) ist im EAD weiter ver-
folgt worden. Sie wird in 2026 erweitert um ein KI-Strategie. In 2025 wurde be-
gonnen, in einem eng gesteckten Rahmen zusammen mit der DED GmbH erste
Erfahrungen zu sammeln. Das KI-Modell beschränkte sich auf eigene Daten
ohne Verbindung zum Internet.
Neben den inhaltlichen KI-Themen standen die formale Umsetzung der KI-Ver-
ordnung KI-VO auf der Agenda. KI-Schulungen wurden für die Führungskräfte
durchgeführt, um gem. KI-VO die Belegschaft im Umgang mit KI zu sensibilisie-
ren. Die Erprobungen von vier fachnahen Anwendungsfällen in Abstimmung mit
Mitgliedern des Personalrats und der Datenschutzbeauftragten sind in 2026 das
Ziel.
Der KI-Strategie-Entwurf sieht vor, eine Weiterbildungsinitiative für die Mitarbei-
tenden zu entwickeln.
Das bestehende Kundenportal des EAD wird vom Hersteller / Entwickler nicht
weiter entwickelt. Derzeit wird eine Ausschreibung für die Entwicklungsleistung
eines Kundenportals (in Verbindung mit weiteren Entwicklungsleistungen) ge-
mäß den Anforderungen der Fachabteilungen vorbereitet. Die Veröffentlichung
der Ausschreibung ist voraussichtlich für das zweite Quartal 2026 vorgesehen.
Weltweit gestörte Lieferketten betreffen das Sensorik Geschäfts des EAD. Be-
stellte Sensoren insbesondere für die Ausstattung von Unterflurbehältern haben
Anlage 4
Lagebericht 2025
32
sehr lange Lieferzeiten bzw. es muss auf andere Modelle umgeschwenkt wer-
den.
Die Transition der SAP-Systeme auf S/4 HANA wurde in 2025 vorangetrieben.
In 2025 wurden gemeinsam mit der DED GmbH, der Count & Care GmbH und
einem weiteren SAP-Beratungshaus die Serverlandschaft aufgebaut (sog.
Sandboxsysteme) und umfangreiche Testarbeiten durchgeführt, die in 2026
fortgeführt werden. Ab Mai 2026 ist Entwicklungsstopp auf dem derzeitigen Pro-
duktivsystem geplant, damit die Transition im November 2026 durchgeführt
werden kann. Showstopper sind noch nicht aufgetreten. Ein grundsätzliches
Problem der Industrie-Lösung SAP Waste & Recycling wird mit der SAP SE bi-
lateral im Rahmen des Waste & Environmental Councils, wo der EAD Grün-
dungsmitglied ist, gelöst werden.
Parallel beschäftigt sich der EAD mit den Anforderungen an eine digitale Perso-
nalakte. Im Jahr 2026 soll nun die bereits für 2025 geplante Lösung gefunden
werden. Der Entwicklungsstopp Mai 2026 für das zugrundeliegende ERP-Sys-
tem SAP HCM macht diese Verzögerung notwendig.
Die Erweiterung des Zoos Vivarium um eine Teilfläche von ca. 8.000 m2 wurde
in 2025 mit dem Kauf des Grundstücks von der der Bundesanstalt für Immobi-
lienaufgaben BImA abgeschlossen. Die Grobentwürfe zur Nutzung sind im Ge-
schäftsgang. In 2026 werden die Projekte Kleinafrika und Kleinsäuger zum Ab-
schluss gebracht. Die Verbesserung der Parkplatzsituation für PKWs und insbe-
sondere für Busse (Klassenausflüge) stehen 2026 im Fokus.
Die fristgerechte Kündigung zum 31.12.2026 des derzeitigen Pächters der Zoo-
Gastronomie hat neue Überlegungen konkretisiert. Die EAD Gemeinschaftsver-
pflegung wird die Gastronomie selbst übernehmen. Da sich das Angebot nur an
die Besucher des Zoos richten wird, ist dies nach den einschlägigen Vorschrif-
ten der Hessischen Gemeindeordnung möglich.
Anlage 4
Lagebericht 2025
33
Für die Erweiterung des Betriebsgeländes im Sensfelderweg haben sich in
2025 neue Möglichkeiten ergeben. Derzeit sind EAD und IDA in der Vorberei-
tung einer Besitzeinweisung. Der Verkauf einer Teilfläche an die ENTEGA AG
haben Klarheit über mögliche Geländezuschnitte gegeben.
Die Umsetzung der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen wurden in 2025 wei-
ter verfolgt. Der EAD hat die Zielgröße der globalen Minderausgabe übertrof-
fen. Im Bereich der Gebäudereinigung wurden teilweise Leistungen standardi-
siert und neu bewertet.
Die öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Entsorgung von Grünschnitt-
und Bioabfällen zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt wurden im Juli und August 2025 von den jeweiligen Be-
teiligten unterzeichnet. Die interkommunale Gemeinschaftsarbeit wurde am 14.
November 2025 vom Regierungspräsidium Darmstadt genehmigt und im Feb-
ruar 2026 in den öffentlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.
Lage des Geschäftsfeldes gewerbliche Abfallentsorgung im Besonderen
Ausgangslage:
Das bisherige Geschäftsmodell der gewerblichen Abfallentsorgung im EAD ist
nicht mehr wirtschaftlich darstellbar. Dieser in der steuerrechtlichen Form Be-
trieb gewerblicher Art (BgA) organisierte Betriebsteil des EAD ist keine Pflicht-
aufgabe. Der BgA steht im Wettbewerb mit privatrechtlich, teilweise deutsch-
landweit tätigen Entsorgungsgesellschaften. Die branchenübliche Rohgewinn-
marge im Stoffstrom wird am unteren Rand erreicht (Verkaufspreis der Abfall-
fraktion abzüglich Annahmepreis an der angelieferten Entsorgungsanlage, rd.
30% in 2025). Die Menge, aus der diese Marge gezogen werden kann, ist aber
zu gering, um die Logistikkosten zu decken und Gewinn zu erwirtschaften. Lo-
gistikerlöse sind branchenüblich nicht in der Lage, Logistikkosten (insbesondere
Personal- und Fuhrparkkosten) zu decken.
Anlage 4
Lagebericht 2025
34
Mögliche Gegenmaßnahmen:
Mehr Menge zu akquirieren ist aufgrund des harten Wettbewerbs im Rhein-
Main-Gebiet nicht zu erwarten. Deutschlands größter Entsorger hat in der Pal-
laswiesenstraße eine Niederlassung. Dieser Mitwettbewerber steht unter kartell-
rechtlicher Beobachtung.
Der EAD ist zusammen mit der Meinhardt Städtereinigung Gesellschafter der
DRZ GmbH. Die DRZ betreibt eine Umlade- und Sortieranlage in Darmstadt.
Der Mitgesellschafter ist bereit, die Anlage zu ertüchtigen hin zu einer Vorbe-
handlungsanlage für Gewerbeabfall. Dann wäre es konsequent, die Container-
dienste EAD und Meinhardt in die DRZ GmbH zu überführen. Derzeit werden
die notwendigen Investitionen und die Genehmigungslage geprüft und ein Busi-
nessplan erstellt.
Auch möglich ist die Schrumpfung des Geschäfts auf ein gesundes Niveau, z.B.
Konzentration auf ausgewählte Kunden, Stadtwirtschaftsunternehmen gem. der
Stadtwirtschaftsstrategie 2030 und städtische Aufträge. Hier ist es im ersten
Quartal 2026 gelungen, eine grundsätzliche Übereinkunft mit dem Eigenbetrieb
Immobilienmanagement zu treffen. Nach Klärung der Vergaberechtsfragen wird
IDA zukünftig in der Vergabe der Bauaufträge der Wissenschaftsstadt Darm-
stadt den EAD als gesetzten Baustellenentsorger setzen. Dies wird für Projekte
in 2027 greifen. Laufende Vergaben können nicht mehr geändert werden.
Möglich ist auch eine Kombination verschiedener Maßnahmen.
Die Betriebskommission wurde in der ersten Sitzung in 2026 im Rahmen des 4.
Zwischenberichts 2025 und des Geschäftsberichts darüber informiert, fast zeit-
gleich zusammen mit der Belegschaft.
■:AO Anlage 4
Lagebericht 2025
35
Die weltweite Lage Ende März 2026 wird den EAD insbesondere bei den Ener
giekosten treffen. Die Diesel-Lieferung nach Beginn des Irak-Krieges hat im
Vergleich zu der letzten Lieferung vor dem Krieg hat eine rd. 27% ige Preisstei
gerung gezeigt.
Für das Wirtschaftsjahr 2026 ist bei Erlösen und Erträgen vonTf 101.496 ein
Jahresverlust von T€ 245 geplant. Der Wirtschaftsplan 2025/2026 wurde am
09.03.2026 vom Regierungspräsidium genehmigt.
Darmstadt, den 14. April 2026
Betriebsleiter
Anlage 5
1
Eigenbetrieb für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD), Darmstadt
Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG für das Geschäftsjahr 2025
Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie indivi-
dualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürf-
nissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Derzeit verfügt der Eigenbetrieb über keinen eigenständigen Geschäftsverteilungsplan. Die Be-
triebsleitung leitet den Eigenbetrieb gemäß § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung in eigener Zustän-
digkeit und Verantwortung, soweit das Eigenbetriebsgesetz oder die Betriebssatzung nichts an-
deres bestimmen.
Eine Geschäftsordnung für die Betriebsleitung wurde in Abstimmung mit dem Rechtsamt der
Wissenschaftsstadt Darmstadt erstellt und von der Betriebskommission am 28. November 2025
sowie vom Magistrat am 14. Januar 2026 beschlossen.
Die durch die Betriebskommission zustimmungspflichtigen Geschäfte sind in § 7 Abs. 2 der Be-
triebssatzung geregelt. Die zustimmungspflichtigen Maßnahmen entsprechen nach unserer Auf-
fassung den Erfordernissen einer sachgerechten Betriebsführung.
b) Wie viele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr fanden vier Sitzungen der Betriebskommission statt, deren Niederschriften uns
vorlagen. Ausschüsse wurden nicht gebildet. Darüber hinaus war der EAD in 2025 mit sechs
Vorlagen im Magistrat.
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i. S. d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Nach den uns erteilten Auskünften war die Betriebsleitung im Jahr 2025 in keinen Aufsichtsräten
oder anderen Kontrollgremien vertreten.
Anlage 5
2
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) indivi-
dualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum,
erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung aus-
gewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Bezüge der Betriebsleitung im Jahr 2025 beliefen sich auf T EUR 435. Davon entfielen
TEUR 266 auf Frau Kleindiek und TEUR 169 auf Herrn Siemund.
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan,
aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefug-
nisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es existiert ein schriftlicher Organisationsplan, aus dem sich Organisationsaufbau,
Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse erkennen lassen.
Der Organisationsplan wird ergänzt durch Dienstanweisungen, die die ordnungsmäßige Vertre-
tung der Gesellschaft bei allen Geschäftsvorfällen im Innen- und Außenverhältnis gewährleisten.
Aufbau- und Ablauforganisation entsprechen den Bedürfnissen des Unternehmens. Der Organi-
sationsplan wird regelmäßig überprüft und ggf. angepasst.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass von den be-
stehenden Regelungen des Organisationsplans abgewichen wurde.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und doku-
mentiert?
Der Eigenbetrieb wendete im Berichtsjahr eine von der Stadt Darmstadt erlassene Rundverfü-
gung zur Korruptionsbekämpfung an. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben die Kenntnis
dieser Vorschrift bestätigt. Darüber hinaus wurde von der Stadt Darmstadt eine Richtlinie zur
Verbesserung der Unternehmensleitung und -steuerung unter dem Titel „Darmstädter Compli-
ance-Leitlinien“ (Fassung vom 3. Juli 2014) verfasst, die von allen Beteiligungen der Stadt Darm-
stadt anzuwenden ist. Mit Beschluss vom 18. September 2015 hat die Betriebskommission der
Anwendung der Darmstädter Compliance -Leitlinien im EAD zugestimmt. Zusätzlich wurde ein
gemeinsamer Compliance-Officer für die Stadt-wirtschaft bestellt. Darüber hinaus wird die Ver-
waltungsvorschrift zum Umgang mit Spon soring, Spenden, mäzenatischen Schenkungen und
Werbung in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 31. März 2017 jährlich den Beschäftigten
zur Kenntnis gegeben.
Anlage 5
3
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungs-
prozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kre-
ditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht ein-
gehalten werden?
Der Eigenbetrieb verfügt seiner Größe entsprechend über umfassende Verfahrensanweisungen,
die in Richtlinien für jeden einzelnen Geschäftsbereich insbesondere zur Auftragsvergabe und
Auftragsabwicklung dokumentiert sind. Nach unserer stichprobenweisen Über prüfung wird da-
nach verfahren. In der Betriebssatzung sind zusätzliche Regelungen für zustimmungspflichtige
Rechtsgeschäfte und Maßnahmen durch die Kontrollorgane getroffen.
Kreditaufnahmen werden im Rahmen des Wirtschaftsplans und durch die Kämmerei der Stadt
Darmstadt nach eingehender Abstimmung abgeschlossen.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwal-
tung, EDV)?
Die Verträge werden zentral in der Abteilung Finanzen und IT mit Software -Unterstützung ver-
waltet und aufbewahrt. Eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen ist gegeben.
Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und
Controlling
a) Entspricht das Planungswesen - auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschrei-
bung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten - den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Der Eigenbetrieb erstellt in jedem Jahr einen Wirtschaftsplan für das darauffolgende Wirtschafts-
jahr, der durch die Betriebskommission und letztlich durch die Stadtverordnetenversammlung
beschlossen wird. Der Planungshorizont kann auch zwei Jahre betragen.
Das Planungswesen entspricht nach unseren Feststellungen den Bedürfnissen des Eigenbe-
triebs.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Die Abteilung Finanz- und Rechnungswesen erarbeitet im laufenden Wirtschaftsjahr die Ist-Zah-
len für die Quartalsabschlüsse. Abweichungen zu den aus dem Wirtschaftsplan abgeleiteten
Sollzahlen werden zusammen mit den betroffenen Profit -Center-Verantwortlichen analysiert.
Quartalsweise erstattet die Betriebsleitung Bericht an die Betriebskommission. Hierbei werden
Planabweichungen regelmäßig in Form eines schriftlichen Berichts mit Soll -/Ist-Vergleich und
Anlage 5
4
einem Erläuterungstext zur Geschäftsentwicklung dargestellt. In diesem Bericht wird jeder ein-
zelne Betriebszweig des EAD aufgeführt.
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den
besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Die Geschäftsvorfälle des Eigenbetriebs werden nach den Grundsätzen kaufmännischer Buch-
führung aufgezeichnet. Das beim EAD bestehende Rechnungswesen entspricht der Unterneh-
mensgröße und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebs. Dem Eigenbetrieb steht ein
für eine wirtschaftliche Betriebsführung geeignetes Instrument zur Verfügung (SAP). Abstim-
mungskontrollen innerhalb des Rechnungswesens werden in ausreichendem Umfang durchge-
führt.
Der Eigenbetrieb verfügt außerdem über eine Kostenarten -, eine Kostenstellen- und eine Kos-
tenträgerrechnung (Bereichsrechnung). Die Kostenrechnung entspricht der Größe und den An-
forderungen des Unternehmens.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditäts-
kontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Die Stadt Darmstadt ist Inhaberin der Bankkonten. Zeichnungsberechtigt für den gesamten Zah-
lungsverkehr sowie die Darlehensverwaltung sind Mitarbeiter der Finanzverwaltung der Stadt
Darmstadt sowie ausgewählte Mitarbeiter des EAD. Die Darlehensverwaltung o bliegt aus-
schließlich Mitarbeitern der Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt. Mitarbeiter des EAD führen
den Zahlungsverkehr bis zur Erstellung des Datenmediums durch. Ausgewählte Mitarbeiter der
Abteilung Finanz- und Rechnungswesen des EAD sind per Onlineabfrage berechtigt, sich über
aktuelle Bestände der Finanzkonten zu informieren und in Zusammenarbeit mit der Stadtkasse
kurzfristig auf Liquiditätsschwankungen zu reagieren.
Über die Anlage überschüssiger Liquidität entscheidet die Abteilung Finanz- und Rechnungswe-
sen des EAD. Mit den Fälligkeitslisten der ein - und ausgehenden Zahlungen aus der Finanz-
buchhaltung und dem Mittelbindungsprozess im investiven Bereich wird die
Liquidität geplant.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Die Finanzverwaltung der Stadt Darmstadt übernimmt für den EAD das zentrale Cash-Manage-
ment. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für eine Nichteinhaltung der dafür bestehenden Re-
gelungen.
Anlage 5
5
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Entgelte werden vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt und eingezogen. Der Eigenbetrieb
verfügt über ein Mahnwesen, das gewährleistet, dass Forderungen unter
Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten zeitnah und effektiv verfolgt und eingezogen werden.
Gewerbliche Rechnungen werden nach Ausschöpfung aller Mahnstufen an ein externes Inkas-
sobüro abgegeben.
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/Konzernbereiche?
Das Controlling wird vom Sachgebiet 4.5 (internes Rechnungswesen) in der Abteilung Finanzen
und IT wahrgenommen.
Es erstellt die Quartalsberichte mit dem Risikobericht und hat darüber Einblicke in alle Unterneh-
mensbereiche.
h) Ermöglicht das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung
besteht?
Das Rechnungs- und Berichtswesen ermöglicht eine effektive Überwachung der Beteiligungs-
unternehmen. Gesellschafterversammlungen und teilweise Geschäftsführersitzungen der Betei-
ligungen finden mit Teilnahme des Abteilungsleiters Finanzen und IT statt.
Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts -/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Im Rahmen des Risikocontrollings wurden 13 Einzelrisiken hinsichtlich ihrer Eintrittswahrschein-
lichkeit und Schadenshöhe ermittelt und quantifiziert. Risikosteuerungsmaßnahmen und Risiko-
kontrollstrategien sind für jedes Einzelrisiko festgelegt.
Quartalsweise findet eine Risikoinventur durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen in Zu-
sammenarbeit mit einzelnen Bereichsverantwortlichen statt, um bestandsgefährdende oder an-
derweitige Risiken frühzeitig zu erkennen. Die Ergebnisse der Risikoinventuren werden in einem
Risikobericht erfasst und im Rah men der Führungs-Meetings besprochen. Risikoberichte wer-
den als Bestandteile der Quartalsberichte der Betriebskommission im Rahmen der Sitzungen
vorgelegt.
Anlage 5
6
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben
sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Nach unserer Prüfung sind die eingeleiteten Maßnahmen grundsätzlich geeignet, die definierten
Risiken rechtzeitig zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Anhaltspunkte
dafür, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich im Rahmen unserer Prüfung
nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Alle Maßnahmen sind ausreichend dokumentiert.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abge-
stimmt und angepasst?
Eine kontinuierliche und systematische Abstimmung und Anpassung an die aktuellen Geschäfts-
prozesse und Funktionen erfolgt.
Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, ander e Termingeschäfte, Optionen und
Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstru-
menten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festge-
legt? Dazu gehört:
• Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
• Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen einge-
setzt werden?
• Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Um-
fang dürfen offene Posten entstehen?
• Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. anti-
zipatives Hedging)?
Der Fragenkreis 5 ist nicht einschlägig. Der Einsatz von Finanzinstrumenten, anderen Termin-
geschäften sowie Optionen und Derivaten ist beim EAD auskunftsgemäß nicht vorgesehen und
wird ansonsten auch nicht vorgenommen. Im Rahmen unserer Prüfung ergeben sich keine ge-
genteiligen Anhaltspunkte.
Anlage 5
7
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditio-
nen und zur Risikobegrenzung?
Siehe Frage a).
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumen-
tarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
• Erfassung der Geschäfte
• Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
• Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
• Kontrolle der Geschäfte?
Siehe Frage a).
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivat-
geschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
Siehe Frage a).
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
Siehe Frage a).
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offe-
nen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Siehe Frage a).
Fragenkreis 6: Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revi-
sion/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Die Aufgaben der internen Revision werden vom Sachgebiet internes Rechnungswesen und den
Abteilungsverantwortlichen wahrgenommen. Die Kassenprüfung wird vom Revisionsamt der
Stadt Darmstadt jährlich durchgeführt. Die Abwicklung der Bankgeschäfte erfolgt du rch die Fi-
nanzverwaltung der Stadt Darmstadt.
Prüfungsergebnisse und Maßnahmen zur Verbesserung von Geschäftsvorgängen werden direkt
an die Betriebsleitung berichtet.
Anlage 5
8
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Die interne Revision erfolgt durch das Sachgebiet internes Rechnungswesen, welches direkt der
Betriebsleitung berichtet. Die Gefahr von Interessenkonflikten besteht auskunftsgemäß nicht.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzern-
revision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Lie-
gen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
Bis auf die Kassenprüfungen wurden im Berichtsjahr keine Prüfungen durchgeführt.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abge-
stimmt?
Schwerpunkte wurden nicht abgestimmt.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Bemerkenswerte Mängel wurden auskunftsgemäß nicht aufgedeckt.
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/ Konzernre-
vision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Wir verweisen hierzu auf Antwort 6 c).
Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Sat-
zung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Be-
schlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungs-
organs zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt
worden ist?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwa-
chungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Es wurden auskunftsgemäß keine Kredite an die Betriebsleitung gewährt.
Anlage 5
9
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des
Überwachungsorgans übereinstimmen?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immateri-
elle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabili-
tät/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Aufgrund unserer im Rahmen der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2025 durchge-
führten stichprobenweisen Prüfung der Investitionen des Geschäftsjahres 2025 stellten wir fest,
dass diese - soweit erforderlich - auf Wirtschaftlichkeit und Risiken geprüft sowie mit den Finan-
zierungsmöglichkeiten abgestimmt wurden.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermögli-
chen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Im Rahmen unserer Prüfung haben sich hierfür keine Anhaltspunkte ergeben.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend über-
wacht und Abweichungen untersucht?
Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen werden fortlaufend über-
wacht, Abweichungen werden untersucht.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Inves titionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Das Investitionsvolumen des genehmigten Wirtschaftsplans 2025 wurde nicht überschritten.
Anlage 5
10
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Aus-
schöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Es liegen uns keine Anhaltspunkte dafür vor, dass Leasing - oder vergleichbare Verträge nach
Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden.
Fragenkreis 9: Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Es haben sich keine Anhaltspunkte für offenkundige Verstöße gegen Vergaberegelungen erge-
ben.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzange-
bote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Soweit wir dies im Rahmen der Jahresabschlussprüfung beurteilen konnten, wurden Konkurren-
zangebote eingeholt.
Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Die Betriebsleitung informiert die Betriebskommission gemäß § 21 EigBGes i. V. m der Betriebs-
satzung quartalsweise über die Entwicklung der Geschäfte. Daneben berichtet die Betriebslei-
tung in den Sitzungen der Betriebskommission mündlich.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unter-
nehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Die uns vorgelegten Vorlagen und Berichte zur wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs enthal-
ten Angaben über den bisherigen Geschäftsverlauf, die Ergebnisse und Planfortschreibungen
sowie detaillierte Erläuterungen hierzu. Sie vermitteln nach unserer Auffassung einen zutreffen-
den Einblick in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebs und die wichtigsten Unternehmensbe-
reiche.
Anlage 5
11
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah un-
terrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß
abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche
Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach den uns vorliegenden Protokollen erfolgte grundsätzlich eine Unterrichtung über wesentli-
che Vorgänge. Wir haben keine Anhaltspunkte für nicht ordnungsgemäß abgewickelte Ge-
schäftsvorfälle im Rahmen unserer Prüfung festgestellt.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf des-
sen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Nach unseren Feststellungen und den uns erteilten Auskünften gab es keinen besonderen
Wunsch des Überwachungsorgans hinsichtlich der Berichterstattung.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
Im Rahmen unserer Abschlussprüfung haben wir keine Anhaltspunkte für eine nicht ausrei-
chende Berichterstattung festgestellt.
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wur-
den Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Eine D&O-Versicherung besteht bei dem Eigenbetrieb nicht.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungs-
organs gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt
worden?
Auskunftsgemäß wurden keine Interessenskonflikte gemeldet.
Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen besteht nicht.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Im Rahmen unserer Prüfung ergaben sich keine Anhaltspunkte für auffallend hohe oder niedrige
Bestände.
Anlage 5
12
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den
bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensge-
genstände wesentlich beeinflusst wird?
Es haben sich keine Anhaltspunkte für wesentliche Abweichungen zwischen den Bilanz - und
Verkehrswerten ergeben.
Fragenkreis 12: Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zu-
sammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitions-
verpflichtungen finanziert werden?
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebs beträgt 17,7 % (Vorjahr: 2 1,8 %). Die eigenen Mittel
und das langfristig verfügbare Fremdkapital von zusammen EUR 73,7 Mio. (Vorjahr
EUR 82,2 Mio.) decken das Anlagevermögen vollständig.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kredit-
aufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die Finanzlage des Eigenbetriebs ist als ausreichend anzusehen.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz -/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit ver-
bundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Im Berichtsjahr hat die Gesellschaft Finanz- bzw. Fördermittel der öffentlichen Hand von insge-
samt EUR 156.639,60 für Fuhrpark und Ladeinfrastruktur erhalten. Anhaltspunkte, dass die mit
den Förderungen verbundenen wesentlichen Verpflichtungen und Auflagen nicht beachtet wur-
den, haben sich im Rahmen unserer Prüfung nicht ergeben.
Anlage 5
13
Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstat-
tung?
Die Eigenkapitalquote des Eigenbetriebes beträgt 17,7 % (Vorjahr: 21,8 %). Es bestehen zum
Bilanzstichtag keine Finanzierungsprobleme aufgrund der Eigenkapitalausstattung.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Eigenbetrieb weist im Berichtsjahr einen Jahresgewinn (TEUR 753) aus, der entsprechend
dem Gewinnverwendungsvorschlag im Jahresabschluss in Höhe von TEUR 207 zusammen mit
dem Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 1.731 auf neue Rechnung vorgetragen werden soll .
TEUR 207 sollen an die Stadt Darmstadt ausgeschüttet und TEUR 338 in die allgemeine Rück-
lage eingestellt werden. Dies ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebs vereinbar.
Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/ Kon-
zernunternehmen zusammen?
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die einzelnen Betriebszweige wie folgt:
2025 2024 Veränderung
TEUR TEUR TEUR
Straßenreinigung/Winterdienst -136 -310 174
Kanalbetrieb 538 84 454
Kreislaufwirtschaft hoheitlich
(im Vorjahr: Abfallentsorgung hoheitlich) 0 0 0
Kompostierungs-/Karbonisierungsanlage 0 -143 143
Schulbusbetrieb -109 -150 41
Infrastrukturmanagement
(im Vorjahr: Fuhrparkmanagement, Mobilität
und Gebäudetechnik) -85 -291 206
BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reini-
gung
(im Vorjahr: BgA Abfall und Reinigung) -443 -391 -52
Straßenunterhaltung 146 27 119
Zentraler Gebäudedienst 790 735 55
Gemeinschaftsverpflegung 334 77 257
BgA Krematorium -245 146 -391
BgA Zoo Vivarium -375 10 -385
Finanzwirtschaft 338 1.415 -1.077
753 1.208 -455
Anlage 5
14
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Im Berichtsjahr wurde der Jahresgewinn um die Erträge aus dem Verlustausgleich für das Viva-
rium (TEUR 223; Vorjahr TEUR 518) und einem Beteiligungsertrag von TEUR 397 gestärkt. Das
Ergebnis Finanzwirtschaft resultiert aus der Anlage von freier Liquidität. Diese ist entstanden
durch Verzögerungen im Mittelabfluss im investiven Bereich.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit - oder andere Leistungsbe-
ziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu
unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Es haben sich keine entsprechenden Anhaltspunkte ergeben.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Der Eigenbetrieb ist nicht konzessionsabgabepflichtig.
Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeu-
tung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Bereich BgA gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung konnten die Kostensteigerung,
vor allem im Personalbereich, durch den Umsatzanstieg nicht ausgeglichen werden. Der Verlust
ist von TEUR 391 im Vorjahr auf TEUR 443 angestiegen. Die Rohmarge aus dem Entsorgungs-
geschäft im Containerdienst ist nicht ausreichend, um die Logistikkosten und weiteren Fixkosten
zu decken.
Generell ist der Entsorgermarkt im Rhein-Main Gebiet stark umkämpft.
Der Schulbusbetrieb ist aufgrund von Neuinvestitionen und weiterhin hohen Reparaturauswen-
dungen derzeit nicht kostendeckend. Der Verlust ist von T EUR 150 im Vorjahr hat sich auf
TEUR 109 verringert.
Der Jahresverlust des Zoo Vivarium von TEUR 375 ist maßgeblich beeinflusst vom Rückgang
des Verlustausgleichs durch die Stadt Darmstadt. Diese Maßnahme ist Teil des Haushaltssiche-
rungskonzepts. Die möglichen Gründe für den Rückgang der Eintrittserlöse von TEUR 91 ge-
genüber 2024 sind z.B. die Parkplatzsituation, das Wetter, vor allem in den Ferienzeiten, und
mehrere Baustellen innerhalb des Zoos.
Das Jahresergebnis des Bereichs Krematorium hat sich von einem Überschuss von TEUR 146
in 2024 auf einen Verlust von TEUR 245 verändert, bedingt durch eine Rückstellung von
TEUR 350 für eine Nachzahlung von Ertragsteuern im Rahmen der laufenden Betriebsprüfung
Anlage 5
15
für die Jahre 2019 - 2022. Der Rückstellungsbetrag umfasst alle Jahre bis 2025. Diese wurden
gebildet für den Fall, dass die vom Finanzamt in den Raum gestellte ertragssteuerliche Ausle-
gung des Sachverhalts Überschreitung des Höchstabzugsbetrags von Spenden an das Fried-
hofswesen zum Tragen kommt. Die Betriebsprüfung wurde bis zum Zeitpunkt der Erstellung des
Prüfungsberichtes abgeschlossen.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maß-
nahmen handelt es sich?
Im BgA gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung werden derzeit verschiedene Optionen
geprüft, wie die gewerbliche Abfallentsorgung innerhalb des EAD oder mit bestehenden Partnern
extern weitergeführt werden kann.
Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserun g
der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Der EAD hat einen Jahresüberschuss erwirtschaftet.
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
Siehe Antwort zu Fragenkreis 15 b).
Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2025 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2025 Betrag insges.
Zentrale Services
u. Grundstücke /
Finanzwirtschaft
Straßenreinigung/
Winterdienst Kanalbetrieb
Hoheitliche
Kreislauflogistik
1. Umsatzerlöse 89.580.672,91- 67.219,75- 13.457.781,08- 6.271.581,28- 27.413.994,08-
2. Bestandsveränderungen 14.480,00- 0 0 0 0
3. andere akt. Eigenleistungen 81.380,99- 0 0 0 0
4. sonstige betriebliche Erträ 1.196.557,76- 59.172,28- 179.582,02- 1.658,27- 389.889,61-
5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 6.325.947,10 391.908,91 178.341,57 58.099,16 304.759,55
5.b) Aufw. für bezogene Leistu 24.671.258,02 519.895,08 270.878,14 2.885.070,56 9.507.241,74
* 5. Materialaufwand 30.997.205,12 911.803,99 449.219,71 2.943.169,72 9.812.001,29
6.a) Löhne und Gehälter 34.071.630,32 4.359.505,33 5.990.159,52 1.392.254,24 6.747.563,09
6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 10.562.841,88 1.713.774,80 1.782.253,58 408.297,31 1.968.659,90
davon für Altersversorgun 2.869.110,75 514.722,03 468.415,35 113.154,46 531.482,33
* 6. Personalaufwand 44.634.472,20 6.073.280,13 7.772.413,10 1.800.551,55 8.716.222,99
7. Abschreibungen 7.768.355,58 1.419.501,34 1.395.261,58 40.902,31 1.813.597,86
8. sonstige betriebl. Aufwendu 6.282.439,30 3.625.508,97 180.675,97 66.617,48 763.394,10
10. Erträge aus Beteiligungen 396.875,10- 89.981,24- 0 0 0
11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 444.581,62- 444.135,62- 0 0 0
13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 1.047.930,46 636.204,20 59.229,84 8.694,15 139.731,54
** 14. Ergebnis d. gew. Geschäfts 984.145,72- 12.005.789,74 3.780.562,90- 1.413.304,34- 6.558.935,91-
* 17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18. Steuern v. Einkommen und E 360.064,94 0 0 0 0
19. sonstige Steuern 94.609,51 18.553,51 0 0 0
20. Erträge aus der Verlustübe 223.206,14- 0 0 0 0
*** 21. Jahresüberschuß/JF vor Uml 752.677,41- 12.024.343,25 3.780.562,90- 1.413.304,34- 6.558.935,91-
22. Umlage der Allg. Verwaltun 0,00 12.197.167,56- 2.050.776,27 735.021,67 3.601.648,22
23. Int. Leistungsverr. Werkst 0,00 154.684,17 2.076.904,68 290.394,97 1.864.725,80
24. Int. Leistungsverr. Sonsti 0,00 319.933,12- 211.283,67- 150.555,30- 1.092.561,89
* 25. Summe interne Leistungsver 0,00 165.248,95- 1.865.621,01 139.839,67 2.957.287,69
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um 752.677,41- 338.073,26- 135.834,38 538.443,00- 0,00
1
Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2025 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2025
Kompostierungs-
anlage/ BgA
Karbonisierungs-
anlage Schulbusbetrieb
Infrastruktur-
management
BgA Gewerbliche
Kreislaufwirtschaft
und Reinigung
Straßen-
unterhaltung
1. Umsatzerlöse 1.050.373,16- 2.674.720,27- 1.314.513,44- 10.557.614,88- 2.355.812,44-
2. Bestandsveränderungen 14.480,00- 0 0 0 0
3. andere akt. Eigenleistungen 0 0 60.593,06- 0 18.975,49-
4. sonstige betriebliche Erträ 119.871,19- 6.184,50- 134.042,49- 196.120,31- 611,41-
5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 322.992,57 4.692,97 2.712.326,08 45.660,62 142.631,77
5.b) Aufw. für bezogene Leistu 547.681,97 988.970,39 1.122.703,31 3.031.164,84 7.000,31
* 5. Materialaufwand 870.674,54 993.663,36 3.835.029,39 3.076.825,46 149.632,08
6.a) Löhne und Gehälter 330.486,63 756.503,52 1.781.151,33 2.253.589,89 1.099.255,84
6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 97.000,86 249.432,90 534.478,38 688.569,60 325.446,23
davon für Altersversorgun 24.250,49 63.485,90 138.197,00 182.720,16 93.397,79
* 6. Personalaufwand 427.487,49 1.005.936,42 2.315.629,71 2.942.159,49 1.424.702,07
7. Abschreibungen 532.136,99 248.950,18 881.008,24 798.813,20 111.544,47
8. sonstige betriebl. Aufwendu 138.146,23 17.132,76 584.238,45 466.044,35 29.119,64
10. Erträge aus Beteiligungen 0 0 0 0 0
11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 0 0 0 309,00- 0
13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 49.002,27 15.613,68 0 25.919,99 12.976,86
** 14. Ergebnis d. gew. Geschäfts 832.723,17 399.608,37- 6.106.756,80 3.444.281,70- 647.424,22-
* 17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
18. Steuern v. Einkommen und E 0 0 0 37.811,29- 0
19. sonstige Steuern 1.972,24 0 51.458,00 234,00 0
20. Erträge aus der Verlustübe 0 0 0 0 0
*** 21. Jahresüberschuß/JF vor Uml 834.695,41 399.608,37- 6.158.214,80 3.481.858,99- 647.424,22-
22. Umlage der Allg. Verwaltun 213.495,02 190.300,41 1.193.307,95 1.480.688,76 412.517,39
23. Int. Leistungsverr. Werkst 135.441,76 447.226,59 7.076.167,61- 1.663.581,26 169.175,29
24. Int. Leistungsverr. Sonsti 1.183.632,19- 128.623,60- 190.515,29- 780.437,72 79.773,45-
* 25. Summe interne Leistungsver 1.048.190,43- 318.602,99 7.266.682,90- 2.444.018,98 89.401,84
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um 0,00 109.295,03 84.839,85 442.848,75 145.504,99-
2
Erfolgsübersicht für das Geschäftsjahr 2025 EAD Anlage 6
Aufwand u. Ertrag 2025
Zentraler
Gebäudedienst
BgA Krematorium
Waldfrieden BgA Zoo Vivarium
Gemeinschafts-
verpflegung
1. Umsatzerlöse 16.171.278,77- 2.060.102,81- 1.788.980,46- 4.396.700,49-
2. Bestandsveränderungen 0 0 0 0
3. andere akt. Eigenleistungen 0 0 1.812,44- 0
4. sonstige betriebliche Erträ 2.026,11- 6.753,61- 87.325,31- 13.320,65-
5.a) Aufw. für RHB und bez. Wa 337.086,64 182.530,60 430.232,23 1.214.684,43
5.b) Aufw. für bezogene Leistu 5.045.105,57 603.475,10 114.780,24 27.290,77
* 5. Materialaufwand 5.382.192,21 786.005,70 545.012,47 1.241.975,20
6.a) Löhne und Gehälter 6.230.188,20 345.061,18 1.004.102,47 1.781.809,08
6.b) soz. Abg. & Altersvers. & 1.870.711,20 101.534,72 282.374,24 540.308,16
davon für Altersversorgun 500.320,55 28.476,91 65.161,90 145.325,88
* 6. Personalaufwand 8.100.899,40 446.595,90 1.286.476,71 2.322.117,24
7. Abschreibungen 103.378,64 152.773,42 214.625,99 55.861,36
8. sonstige betriebl. Aufwendu 118.063,04 102.456,67 106.093,28 84.948,36
10. Erträge aus Beteiligungen 0 0 306.893,86- 0
11. sonst. Zinsen und ähnl. Er 0 137,00- 0 0
13. Zinsen und ähnl. Aufwendun 479,88 66.390,20 33.687,85 0
** 14. Ergebnis d. gew. Geschäfts 2.468.291,71- 512.771,53- 884,23 705.118,98-
* 17. außerordentliches Ergebnis 0,00 0,00 0,00 0,00
18. Steuern v. Einkommen und E 0 397.876,23 0 0
19. sonstige Steuern 0 0 22.391,76 0
20. Erträge aus der Verlustübe 0 0 223.206,14- 0
*** 21. Jahresüberschuß/JF vor Uml 2.468.291,71- 114.895,30- 199.930,15- 705.118,98-
22. Umlage der Allg. Verwaltun 1.523.023,46 292.934,14 297.763,78 205.690,49
23. Int. Leistungsverr. Werkst 57.374,86 28.220,90 163.593,14 24.844,19
24. Int. Leistungsverr. Sonsti 98.078,42 38.708,96 113.665,36 140.864,27
* 25. Summe interne Leistungsver 155.453,28 66.929,86 277.258,50 165.708,46
**** 26. Jahresüberschuß/JF nach Um 789.814,97- 244.968,70 375.092,13 333.720,03-
3
1. Geltungsbereich
(1) Die Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen Wirtschafts-
prüferinnen, Wirtschaftsprüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
(im Nachstehenden zusammenfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und
ihren Auftraggebern über Prüfungen, Steuerberatung, Beratungen in wirt-
schaftlichen Angelegenheiten und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas
anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist.
(2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen Wirt-
schaftsprüfer und Auftraggeber herleiten, wenn dies vereinbart ist oder
sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf
solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten
gegenüber. Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit
dem Auftraggeber stehen dem Wirtschaftsprüfer auch gegenüber Dritten
zu.
2. Umfang und Ausführung des Auftrags
(1) Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Leistung, nicht ein
bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsät-
zen ordnungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer
übernimmt im Zusammenhang mit seinen Leistungen keine Aufgaben
der Geschäftsführung. Der Wirtschaftsprüfer ist für die Nutzung oder
Umsetzung der Ergebnisse seiner Leistungen nicht verantwortlich. Der
Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sach-
verständiger Personen zu bedienen.
(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf – außer bei
betriebswirtschaftlichen Prüfungen – der ausdrücklichen Vereinbarung in
Textform.
(3) Ändert sich die Sach- oder Rechtslage nach Abgabe der abschlie-
HQGHQEHUXÀLFKHQbXHUXQJVRLVWGHU:LUWVFKDIWVSUIHUQLFKWYHUSÀLFK-
tet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folge-
rungen hinzuweisen.
0LWZLUNXQJVSÀLFKWHQGHV$XIWUDJJHEHUV
(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Wirtschaftsprüfer
alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen und weite-
ren Informationen rechtzeitig übermittelt werden und ihm von allen Vor-
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrags von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterla-
gen und weiteren Informationen, Vorgänge und Umstände, die erst wäh-
rend der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers bekannt werden. Der Auftragge-
ber wird dem Wirtschaftsprüfer geeignete Auskunftspersonen benennen.
(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Voll-
ständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der weiteren Informationen
sowie der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer vom Wirt-
schaftsprüfer formulierten Erklärung in gesetzlicher Schriftform oder einer
sonstigen vom Wirtschaftsprüfer bestimmten Form zu bestätigen.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
(1) Der Auftraggeber hat alles zu unterlassen, was die Unabhängigkeit
der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährdet. Dies gilt für die Dauer
des Auftragsverhältnisses insbesondere für Angebote auf Anstellung oder
Übernahme von Organfunktionen und für Angebote, Aufträge auf eigene
Rechnung zu übernehmen.
(2) Sollte die Durchführung des Auftrags die Unabhängigkeit des Wirt-
schaftsprüfers, die der mit ihm verbundenen Unternehmen, seiner Netz-
werkunternehmen oder solcher mit ihm assoziierten Unternehmen, auf
GLHGLH8QDEKlQJLJNHLWVYRUVFKULIWHQLQJOHLFKHU:HLVH$QZHQGXQJ¿QGHQ
wie auf den Wirtschaftsprüfer, in anderen Auftragsverhältnissen beein-
trächtigen, ist der Wirtschaftsprüfer zur außerordentlichen Kündigung des
Auftrags berechtigt.
5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte
Soweit der Wirtschaftsprüfer Ergebnisse im Rahmen der Bearbeitung des
Auftrags in gesetzlicher Schriftform oder Textform darzustellen hat, ist al-
lein diese Darstellung maßgebend. Entwürfe solcher Darstellungen sind
unverbindlich. Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen oder vertraglich
vereinbart, sind mündliche Erklärungen und Auskünfte des Wirtschafts-
prüfers nur dann verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden. Er-
klärungen und Auskünfte des Wirtschaftsprüfers außerhalb des erteilten
Auftrags sind stets unverbindlich.
:HLWHUJDEHHLQHUEHUXÀLFKHQbXHUXQJGHV:LUWVFKDIWVSUIHUV
'LH :HLWHUJDEH EHUXÀLFKHU bXHUXQJHQ GHV :LUWVFKDIWVSUIHUV
(Arbeitsergebnisse oder Auszüge von Arbeitsergebnissen – sei es im Ent-
wurf oder in der Endfassung) oder die Information über das Tätigwerden
des Wirtschaftsprüfers für den Auftraggeber an einen Dritten bedarf der
in Textform erteilten Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, es sei denn, der
Auftraggeber ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Geset-
]HVRGHUHLQHUEHK|UGOLFKHQ$QRUGQXQJYHUSÀLFKWHW
'LH9HUZHQGXQJEHUXÀLFKHUbXHUXQJHQGHV:LUWVFKDIWVSUIHUV XQG
die Information über das Tätigwerden des Wirtschaftsprüfers für den Auf-
traggeber zu Werbezwecken durch den Auftraggeber sind unzulässig.
7. Mängelbeseitigung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfül-
lung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw.
unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der
Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurück-
treten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann
der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurücktre-
ten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung,
Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Inte-
resse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.
(2) Ein Nacherfüllungsanspruch aus Abs. 1 muss vom Auftraggeber un-
verzüglich in Textform geltend gemacht werden. Nacherfüllungsansprü-
che nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, ver-
jähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
2ႇHQEDUH8QULFKWLJNHLWHQZLH]%6FKUHLEIHKOHU5HFKHQIHK OHUXQG
IRUPHOOH 0lQJHO GLH LQ HLQHU EHUXÀLFKHQ bXHUXQJ %HULFKW *XWDFKWHQ
und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom
Wirtschaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkei-
WHQGLHJHHLJQHWVLQGLQGHUEHUXÀLFKHQbXHUXQJGHV:LUWVFKDIWVSUIHUV
enthaltene Ergebnisse infrage zu stellen, berechtigen diesen, die Äuße-
rung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fäl-
len ist der Auftraggeber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.
6FKZHLJHSÀLFKWJHJHQEHU'ULWWHQ'DWHQVFKXW]
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze (§ 323 Abs. 1
+*%:326W*%YHUSÀLFKWHWEHU7 DWVDFKHQXQG8PVWlQ-
de, die ihm bei seiner Berufstätigkeit anvertraut oder bekannt werden,
Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber ihn von
GLHVHU6FKZHLJHSÀLFKWHQWELQGHW
(2) Der Wirtschaftsprüfer wird bei der Verarbeitung von personenbezo-
genen Daten die nationalen und europarechtlichen Regelungen zum Da-
tenschutz beachten.
9. Haftung
(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen des Wirtschaftsprüfers,
insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen
Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des
§ 323 Abs. 2 HGB.
(2) Sofern weder eine gesetzliche Haftungsbeschränkung Anwendung
¿QGHWQRFKHLQHHLQ]HOYHUWUDJOLFKH+DIWXQJVEHVFKUlQNXQJEHVWHKWLVWGHU
Anspruch des Auftraggebers aus dem zwischen ihm und dem Wirtschafts-
prüfer bestehenden Vertragsverhältnis auf Ersatz eines fahrlässig verur-
sachten Schadens, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von
/HEHQ.|USHUXQG*HVXQGKHLWVRZLHYRQ6FKlGHQGLHHLQH(UVDW]SÀLFKW
des Herstellers nach § 1 ProdHaftG begründen, gemäß § 54a Abs. 1
Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt. Gleiches gilt für Ansprüche, die Dritte
aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gegenüber dem
Wirtschaftsprüfer geltend machen.
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
:LUWVFKDIWVSUIHULQQHQ:LUWVFKDIWVSUIHUXQG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2024
Alle Rechte vorbehalten. Ohne Genehmigung des Verlages ist es nicht gestattet, die Vordrucke ganz oder teilweise
nachzudrucken bzw. auf fotomechanischem oder elektronischem Wege zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. ©
IDW Verlag GmbH · 50341/1
50341
01/2024
Lizenziert für/Licensed to: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
(3) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit dem Wirtschaftsprüfer be-
VWHKHQGHQ 9HUWUDJVYHUKlOWQLV$QVSUFKH DXV HLQHU IDKUOlVVLJHQ 3ÀLFKWYHU-
letzung des Wirtschaftsprüfers her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag
IUGLHEHWUHႇHQGHQ$QVSUFKHDOOHU$QVSUXFKVWHOOHULQVJHVDPW
(4) Der Höchstbetrag nach Abs. 2 bezieht sich auf einen einzelnen Scha-
densfall. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus mehreren
3ÀLFKWYHUOHW]XQJHQVWDPPHQGHQHLQKHLWOLFKHQ6FKDGHQVJHJHEHQ'HUHLQ-
]HOQH 6FKDGHQVIDOO XPIDVVW VlPWOLFKH )ROJHQ HLQHU 3ÀLFKWYHUOHW]XQJ RKQH
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfol-
genden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder
gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
3ÀLFKWYHUOHW]XQJ ZHQQ GLH EHWUHႇHQGHQ $QJHOHJHQKHLWHQ PLWHLQDQGHU LQ
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch ge-
nommen werden.
(5) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs
Monaten nach der in Textform erklärten Ablehnung der Ersatzleistung Klage
erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies
gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches Verhalten zu-
rückzuführen sind, sowie bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Kör-
SHU RGHU *HVXQGKHLW VRZLH EHL 6FKlGHQ GLH HLQH (UVDW]SÀLFKW GHV +HUVWHOOHUV
nach § 1 ProdHaftG begründen. Das Recht, die Einrede der Verjährung gel-
tend zu machen, bleibt unberührt.
(6) § 323 HGB bleibt von den Regelungen in Abs. 2 bis 5 unberührt.
(UJlQ]HQGH%HVWLPPXQJHQIU3UIXQJVDXIWUlJH
(1) Ändert der Auftraggeber nachträglich den durch den Wirtschaftsprüfer
geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen
Abschluss oder
Lagebericht, darf er diesen Bestätigungsvermerk nicht weiterverwenden.
Hat der Wirtschaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist
ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im
/DJHEHULFKWRGHUDQDQGHUHUIUGLHgႇHQWOLFKNHLWEHVWLPPWHU6WHOOHQXUPLW
in gesetzlicher Schriftform erteilter Einwilligung des Wirtschaftsprüfers und
mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig.
(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weite-
re Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.
(UJlQ]HQGH%HVWLPPXQJHQIU+LOIHOHLVWXQJLQ6WHXHUVDFKHQ
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom
Auftrag-
geber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und
vollständig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er
hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte wesentliche Unrichtig-
keiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfasst nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, dass der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Fall hat der Auftrag-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, dass
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer anderweitigen Vereinbarung in Textform umfasst die lau-
fende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung und elektronische Übermittlung der Jahressteuererklärun-
gen, einschließlich E-Bilanzen, für die Einkommensteuer, Körperschaft-
steuer und Gewerbesteuer, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber
vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger für die Besteuerung
erforderlichen Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern
c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.
Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
ZHVHQWOLFKHYHU|ႇHQWOLFKWH5HFKWVSUHFKXQJXQG9HUZDOWXQJVDXႇDVVXQJ
(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein
Pauschalhonorar, so sind mangels anderweitiger Vereinbarungen in Text-
form die unter Abs. 3 Buchst. d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert
zu honorieren.
(5) Sofern der Wirtschaftsprüfer auch Steuerberater ist und die Steuer-
beratervergütungsverordnung für die Bemessung der Vergütung anzuwen-
den ist, kann eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung in
Textform vereinbart werden.
(6) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Kör-
perschaftsteuer, Gewerbesteuer und Einheitsbewertung sowie aller Fragen
der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf
Grund eines besonderen Auftrags. Dies gilt auch für
a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z.B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer und Grunderwerbsteuer,
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstrafsachen,
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlungen, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung,
Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebsveräußerung,
Liquidation und dergleichen und
d) die Unterstützung bei der Erfüllung von Anzeige- und Dokumentations-
SÀLFKWHQ
(7) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob
alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen
wahrgenommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung
der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs wird nicht über-
nommen.
12. Elektronische Kommunikation
Die Kommunikation zwischen dem Wirtschaftsprüfer und dem Auftraggeber
kann auch per E-Mail erfolgen. Soweit der
Auftraggeber eine Kommunika-
tion per E-Mail nicht wünscht oder besondere Sicherheitsanforderungen
stellt, wie etwa die Verschlüsselung von E-Mails, wird der Auftraggeber den
Wirtschaftsprüfer entsprechend in Textform informieren.
13. Vergütung
(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforde-
rung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zu-
sätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und
Auslagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vol-
len Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
haften als Gesamtschuldner.
(2) Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, so ist eine Aufrechnung gegen
Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Vergütung und Auslagenersatz nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
14. Streitschlichtungen
Der Wirtschaftsprüfer ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
V
erbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbei-
legungsgesetzes teilzunehmen.
$Q]XZHQGHQGHV5HFKW
Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.
Lizenziert für/Licensed to: Baker Tilly GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
anlage 3
10510 Zeichen
1. Betriebsleiterin des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) Vorlage für die Betriebskommission des EAD zur Sitzung am 26.06 2026 Tagesordnungspunkt: 6 Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD); Verwendung des Jahresergebnisses 2025 und Entlastung der Betriebsleitung Vorlage vom 27.05.2026 zu beschließen: Die Betriebskommission empfiehlt dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung, folgende Beschlüsse zu fassen: 1. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) wird nach erfolgter Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer mit einem Jahresgewinn in Höhe von 752.677,41 € (im BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung, im BgA Krematorium sowie im BgA Zoo Vivarium nach Ertragsteuern) festgestellt. 2. Die laufenden Ergebnisse der Betriebszweige und die Verwendung des Gewinns des Bereichs Zentrale Services und Grundstücke werden wie folgt verwendet: a) b) c) 207.302,08 € 207 .302,07 € 338.073,26 € 752.677.41 € Vortrag auf neue Rechnung Abführung an den Haushalt der Stadt aus Ergebnis 2025 Einstellung in die allgemeine Rücklage 3. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2025 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 werden verötfentl icht. 4. Die Betriebsleitung wird für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2025 entlastet. Beschluss der Betriebskommission des EAD vom 26.06.2026: Die Betriebskommission beschließt die Vorlage einstimmig. Darmstadt, 30.06.2026 . /} Sa~~i . ,J<ll ef P~~ n - 1 - Begründung zur Vorlage vom 22. Mai 2026 1) Die Betriebsergebnisse stellen sich wie folgt dar: Ergebnis 2025 BZ 6750 Straßenreinigung/Winterdienst -135.834,38 € BZ 6760 Kanalbetrieb Abwasserhaushalt der Stadt 487.346,10 € BZ 6760 Kanalbetrieb Steuerhaushalt der Stadt 51.096,90 € BZ 7200 Hoheitliche Kreislauflogistik 0,00 € BZ 7204 Kompostierungsanlage 0,00 € BZ 7205 BgA Karbonisierungsanlage 0,00 € P 39 Schulbusbetrieb -109.295,03 € HB 7700 Infrastrukturmanagement -84.839,85 € BZ 7201 BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung -442.848,75 € BZ 6300 Straßenunterhaltung 145.504,99 € BZ 6770 Zentraler Gebäudedienst 789.814,97 € BZ 6770 Gemeinschaftsverpflegung 333.720,03 € BZ 7502 BgA Krematorium Waldfrieden -244.968,70 € BZ 7603 BgA Zoo Vivarium -375.092,13 € P9 Zentrale Services u. Grundstücke / Finanzwirtschaft 338.073,26 € Jahresgewinn nach Ertragsteuern 752.677,41 € 2) Das Jahresergebnis soll wie folgt verwendet werden: a) Vortrag auf neue Rechnung aa) Jahresverlust Straßenreinigung u. Winterdienst - Sonstiger Bereich - (BZ 6750) -135.834,38 € ab) Jahresgewinn Kanalbetrieb Abwasserhaushalt der Stadt 487.346,10 € ac) Jahresgewinn Kanalbetrieb Steuerhaushalt der Stadt 51.096,90 € ad) Jahresverlust Schulbusbetrieb -109.295,03 € ae) Jahresverlust Infrastrukturmanagement (HB 7700) -84.839,85 € af) Jahresverlust BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung (BZ 7201) Jahresverlust vor Ertragsteuern -480.660,04 € abzgl. Ertragsteuern Körperschaftsteuer Vorjahre 38.107,29 € (inkl. Solidaritätszuschlag) Gewerbeertragsteuer Vorjahre -296,00 € 37.811,29 € Jahresverlust nach Steuern -442.848,75 € davon für den Haushalt der Stadt für den EAD (Bruttobetrag) 0,00 € -442.848,75 € ag) Jahresgewinn Straßenunterhaltung (BZ 6300) 145.504,99 € ah) Jahresgewinn Zentraler Gebäudedienst (BZ 6770) 789.814,97 € ai) Jahresgewinn Gemeinschaftsverpflegung (BZ 6770) 333.720,03 € aj) Jahresgewinn BgA Krematorium Waldfrieden (BZ 7502) -244.968,70 € Jahresgewinn vor Ertragsteuern 111.215,52 € abzgl. Ertragsteuern Körperschaftsteuer -65.018,05 € (inkl. Solidaritätszuschlag) Körperschaftsteuer Vorjahre -133.744,82 € Gewerbeertragsteuer -23.676,00 € Gewerbeertragsteuer Vorjahre -133.745,35 € -356.184,22 € Jahresverlust nach Steuern -244.968,70 € ak) Jahresverlust BgA Zoo Vivarium (BZ 7603) -375.092,13 € Summe Vortrag auf neue Rechnung 414.604,15 € b) Einstellung in die allgemeinen Rücklage 338.073,26 € Summe Ergebnisverwendung 752.677,41 € - 2 - 3) Erläuterungen Anlage: Prüfungsbericht 2025 und Entwicklung Eigenkapital EAD Der Verlust des Hilfsbetriebs Infrastrukturmanagement (HB 7700) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn im Bereich Zentraler Gebäudedienst wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlust des BgA Krematorium Waldfrieden (BZ 7502) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Gemäß dem Prüfungsstandard 720 des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) zu § 53 HGrG (Haushaltsgrundsätzegesetz) in analoger Anwendung des § 171 Abs. 1 AktG (Aktiengesetz, hier: Teilnahme des Wirtschaftsprüfers an der Sitzung des Aufsichtsorgans über die Verhandlung des Jahresabschlusses) wird zu diesem Punkt ein Vertreter oder Vertreterin der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG zur Betriebskommissionssitzung eingeladen. Im Übrigen wird auf den geprüften und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2025, den Lagebericht 2025 sowie auf den beigefügten Prüfbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Baker Tilly GmbH & Co. KG verwiesen. Der Verlust im BgA Gewerbliche Kreislaufwirtschaft und Reinigung (BZ 7201) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Vorschlag zur Verwendung des Jahresergebnisses ergibt sich für die Betriebskommission aus § 7 Abs. 2 Ziffer 5 der Betriebssatzung des EAD, die Beschlussfassung für die Stadtverordnetenversammlung nach § 9 der Betriebssatzung des EAD. Der Verlust des BgA Zoo Vivarium (BZ 7603) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn im Bereich Gemeinschaftsverpflegung (BZ 6770) wird auf neue Rechnung vorgetragen . Der Gewinn aus dem Bereich Zentrale Services u. Grundstücke / Finanzwirtschaft wird der allgemeinen Rücklage zugeführt. Der Gewinn im Bereich Straßenunterhaltung (BZ 6300) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Unterdeckung in dem Gebührenbereich des Betriebszweiges Straßenreinigung/Winterdienst (BZ 6750) in Höhe von 620.177,39 € wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch Auflösung aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen Straßenreinigung ausgeglichen. Der Gewinn im Bereich Abwassergebührenhaushalt des Kanalbetriebes (BZ 6760) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Gewinn aus dem steuerfinanzierten Bereich des Kanalbetriebs wird auf neue Rechnung vorgetragen. Die Überdeckung in dem Gebührenbereich des Betriebszweiges Abfallentsorgung (BZ 7200) in Höhe von 108.328,04 € wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch Einstellung in die Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen. Der Verlust in den sonstigen Bereichen des Betriebszweiges 6750 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlust des Schulbusbetriebes wird auf neue Rechnung vorgetragen. Der Verlust im Bereich der Kompostierungsanlage (BZ 7204) wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch die Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen. Der Verlust im Bereich des BgA Karbonisierungsanlage (BZ 7205) wurde im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses durch die Entnahme aus den Verbindlichkeiten gegenüber den Gebührenpflichtigen ausgeglichen. Anlage 2025 geplante nach Ergebnis- Vortrag Einstellung (+)/ vor Ergebnis Gewinn(+)/ verwendbar Einstellung (+)/ verwendung 01.01.2025 Entnahme (-) 31.12.2025 Verlust (-) in 2025 Entnahme (-) 01.01.2026 Gewinnverwendungsbeschluss 2025 € € € € € € € I. Stammkapital 6.200.000,00 0,00 6.200.000,00 0,00 6.200.000,00 0,00 6.200.000,00 II. Kapitalrücklage Kapitalrücklage 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 0,00 1.000.000,00 Kapitalrücklage Vivarium 7.690.282,23 -3.740.950,00 3.949.332,23 0,00 3.949.332,23 0,00 3.949.332,23 8.690.282,23 -3.740.950,00 4.949.332,23 0,00 4.949.332,23 0,00 4.949.332,23 III. Rücklagen 1. Allgemeine Rücklagen 7.545,81 1.112.573,50 1.120.119,31 338.073,26 1.458.192,57 338.073,26 1.458.192,57 2. Zweckgebundene Rücklagen (Investitionsrücklage) Kompostanlage (Investitionsrücklage) 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 0,00 418.128,61 IV. Gewinn/Verlust Straßenreinigung/Winterdienst -1.490.503,59 1.490.503,59 0,00 -135.834,38 -135.834,38 -135.834,38 -271.668,76 Kanalbetrieb Abwassergebührenhaushalt -43.002,73 43.002,73 0,00 487.346,10 487.346,10 487.346,10 487.346,10 Kanalbetrieb Steuerhaushalt -42.866,72 42.866,72 0,00 51.096,90 51.096,90 51.096,90 51.096,90 Schulbusbetrieb 1.032.636,75 -1.032.636,75 0,00 -109.295,03 -109.295,03 -109.295,03 -109.295,03 Fuhrparkmanagement, Mobilität u. Geb.technik -2.130.727,14 351.723,39 -1.779.003,75 -84.839,85 -1.863.843,60 -84.839,85 -1.863.843,60 BgA Gew.Abfallentsorgung und Reinigung 1.793.003,02 -391.082,99 1.401.920,03 -442.848,75 959.071,28 -442.848,75 959.071,28 Kompostierungsanlage -78.096,49 78.096,49 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 BgA Karbonisierungsanlage -35.069,69 -143.918,99 -178.988,68 0,00 -178.988,68 0,00 -178.988,68 Straßenunterhaltung 565.967,29 -365.967,29 200.000,00 145.504,99 345.504,99 145.504,99 345.504,99 Zentrale Geb.Dienste Gebäudereinigung/HW 3.455.247,73 -2.255.247,73 1.200.000,00 789.814,97 1.989.814,97 789.814,97 1.989.814,97 Zentrale Geb.Dienste Gemeinschaftsverpflegung -93.913,78 93.913,78 0,00 333.720,03 333.720,03 333.720,03 333.720,03 BgA Krematorium Waldfrieden 1.676.009,58 145.726,65 1.821.736,23 -244.968,70 1.576.767,53 -244.968,70 1.576.767,53 BgA Zoo Vivarium -944.671,26 10.211,16 -934.460,10 -375.092,13 -1.309.552,23 -375.092,13 -1.309.552,23 Finanzwirtschaft 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.664.012,97 -1.932.809,24 1.731.203,73 414.604,15 2.145.807,88 414.604,15 2.009.973,50 Summe Eigenkapital 18.979.969,62 -4.561.185,74 14.418.783,88 752.677,41 15.171.461,29 752.677,41 15.035.626,91 17,66% geplante nach Ergebnis- Nachrichtlich: Entwicklung der Bilanzposition: Vortrag Einstellung (+)/ Kostenunter(-)- Stand Einstellung (+)/ verwendung 01.01.2025 Entnahme (-) (+) überdeckung 31.12.2025 Entnahme (-) 01.01.2026 € € € € € Andere sonstige Verbindlichkeiten Vbdlk. aus Gebührenüberschuss Straßenreinigung 416.335,23 0,00 -620.177,39 -203.842,16 -203.842,16 Vbdlk. aus Gebührenüberschuss Abfallentsorgung 3.259.008,47 -78.096,49 -759.603,38 2.421.308,60 2.421.308,60 Vbdlk. aus Überschuss Anlieferung Kompostanlage durch Gebührenbereich Abfallentsorgung 92.765,85 0,00 € 0,00 92.765,85 92.765,85 3.768.109,55 -1.379.780,77 2.310.232,29 0,00 2.310.232,29
Beratungsverlauf (11)
Orte (7)
- Bessunger Straße 125
- Pfnorstraße 1
- Bernsteinweg 3a
- Sensfelderweg
- Fritz-Bauer-Straße 38
- Pestalozzistraße
- Nußbaumallee
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0229
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.08.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00