V/0825/2009
Programm für Chancengleichheit - Bericht zum Frauenförderplan 2004 - 2006 und Frauenförderplan 2010 - 2012
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FFPlan 2010 - 2012 - 07102009
101736 Zeichen
...
Anlage
Frauenförderplan der
Stadt Münster
2010 - 2012
- 2 -
...
Frauenförderplan 2010 - 2012 – Programm für Chancengleichheit
Gliederung
Vorbemerkung
A Bericht
1. Ausgangslage Seite 5
2. Veränderte Rahmenbedingungen Seite 5
2.1 Haushaltskonsolidierung Seite 5
2.2 Einführung des TVöD Seite 6
3. Bericht zu den quantitativen Aussagen des Frauen förderplans
2004 – 2007
3.1 Bericht zu den prognostizierten Daten Seite 6
3.2 Bericht zu den Stellenbesetzungen Seite 9
3.2.1 Einsparungen Seite 10
3.3 Ausbildung Seite 11
4. Bericht zu den qualitativen Maßnahmen des Frauen förderplans Seite 12
4.1 Stellenpräsentationen Seite 12
4.2 Motivation der Beurlaubten zur Rückkehr Seite 1 3
4.3 Förderung von Nachwuchskräften zur Vorbereitung auf
Führungsaufgaben und Projektleitungen Seite 15
4.4 Jobrotation/ Personalbörse Seite 15
4.5 Mentoring Seite 15
4.6 Einbeziehung von Führungskräften Seite 16
4.7 Beurteilungen Seite 17
5. Weitere Maßnahmen des Frauenförderplans
5.1 Arbeitszeit Seite 18
5.2 Telearbeit Seite 20
5.3 Information zu Mutterschutz/Elternzeit/Familien gründung Seite 20
- 3 -
...
5.4 Reinigungskräfte Seite 21
6. Zusätzliche Informationen zum Bericht des Frauen förderplans
6.1 Problematik der Teilzeitstellen für ehemalige
Vollzeitbeschäftigte Seite 22
6.2 Umsetzung des TVöD- Verfahren zu befristet Besc häftigten Seite 22
6.3 Betriebliche Kommission Leistungsentgelte nach TVöD Seite 23
6.4 Neue Entwicklung im Bereich Schulsekretariate S eite 24
6.5 Fortbildungsinhalte und –teilnahmen Seite 24
6.6 Fortbildung Gender Seite 25
6.7 Fortbildungsreihe Bäder Schutz vor sexueller Be lästigung
Fortsetzung für MA Seite 25
6.8 Betriebskindergarten Seite 26
6.9 Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX – Reh abilitation
und Teilhabe behinderter Menschen für die
Stadtverwaltung Münster Seite 26
7. Tätigkeiten der Frauenbeauftragten auf der Grund lage des
Landesgleichstellungsgesetzes im Berichtszeitraums
7.1 Beteiligung nach § 17 (1) LGG Seite 27
7.2 Beteiligung nach § 17 (2) LGG Seite 27
8. Bekanntmachung des Frauenförderplans 2004 - 200 6 Seite 27
9. Statistische Informationen zum Personalbestand z um
Stand 31.12.2007 Seite 28
9.1 Allgemeine Daten Seite 28
9.2 Beförderungen/Höhergruppierungen Seite 29
9.3 Mitarbeiter/innen in Elternzeit/Elternzeit mit Teilzeitarbeit/in
Sonderurlaub Seite 30
9.4 Teilzeit/Altersteilzeit Seite 31
9.5 Geringfügig Beschäftigte Seite 34
9.6 Beschäftigte in besonderen Funktionen Seite 34
- 4 -
...
B Frauenförderplan 2010 - 2012
1. Präambel Seite 35
2. Quantitative Veränderungsmöglichkeiten
2.1 Prognosedaten und Orientierungsmarken für den Z eitraum
2010 – 2012 Seite 36
3. Qualitative Maßnahmen Personalentwicklung und Ch ancengleichheit
im demographischen Wandel Seite 37
3.1 Motivation der Beurlaubten zur Rückkehr Seite 38
3.2 Unterstützung für pflegende und ältere Angehöri ge
betreuende Beschäftigte Seite 39
3.3 Telearbeit Seite 40
4. Weitere Maßnahmen des Frauenförderplans
4.1 Präsentation von Stellen Seite 40
4.2 Mentoring - Übernahme als kontinuierliches Ang ebot Seite 40
4.3 Leistungsentgelte nach TVöD Seite 41
4.4 Auswirkungen des KIBIZ auf Erzieherinnen und Ki nderpflegerinnen Seite 41
4.5 Auswirkungen auf die städtischen Kindertagesein richtungen Seite 42
4.6 Frauen in der Feuerwehr Seite 42
4.7 Angebote für Führungsnachwuchskräfte Seite 44
4.8 Weiterentwicklung der Führungskräfteschulung Se ite 44
4.9 Fortbildung Bäder: Schutz vor sexueller Belästi gung im Bad
- Fortbildung für Mitarbeiter/innen - Seite 45
4.10 Jobrotation Seite 45
5. Veröffentlichung des Frauenförderplans 2010 - 20 12 Seite 45
6. In Kraft treten Seite 45
Verzeichnis der Tabellen
- 5 -
...
Vorbemerkung
Am 14.07.2004 ist der Frauenförderplan der Stadtver waltung in Kraft getreten. Gleichzeitig
mit dem folgenden Bericht zu den Ergebnissen des Fr auenförderplans 2004 bis 2006 wird
jetzt die Fortschreibung für 2010 -2012 dem Rat zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung
vorgelegt. Die zeitliche Verschiebung zur Vorlage d es Berichts ist aus den in der Kumulation
erheblichen Mehrbelastungen durch Aufgaben bezüglic h der Haushaltskonsolidierung (Um-
setzung Rödl-Gutachten) sowie der Einführung des Ta rifvertrages für den öffentlichen Dienst
(TVöD) und den damit verbundenen technischen wie in haltlichen Umstellungen und der Ein-
führung des Leistungsentgelts verbunden. Alle Verän derungen stellen zudem erhebliche
Anforderungen an die Bewahrung der Ziele von Frauen förderung und Chancengleichheit.
Trotz des formal abgelaufenen Zeitraums, wurde in d en Jahren 2006 bis heute nach den
Maßgaben dieses Plans weiter verfahren. Ziel ist je doch, diesen Frauenförderplan künftig
frühzeitig zu aktualisieren und anzupassen.
Ergänzt werden Bericht und Fortschreibung durch ein e statistische Bestandsaufnahme, die
die Grundlagendaten für die Fortschreibung enthält. Dort, wo es sinnvoll erscheint, werden
die Berichtsdaten bis einschließlich 2007 aufgeführ t. Bei der Darstellung der qualitativen
Maßnahmen wurden zudem die Entwicklungen und Entscheidungen bis 2009 einbezogen.
A Bericht
1. Ausgangslage
Gemäß § 5 a) Landesgleichstellungsgesetz vom 20.11. 1999 ist die Stadt Münster
verpflichtet, nach Ablauf des Frauenförderplans ein en Bericht über die Personalent-
wicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbe iten und gemeinsam mit der
Fortschreibung vorzulegen.
2. Veränderte Rahmenbedingungen
Mit der Vorlage 0397/2004 wurde der Frauenförderpla n für den Zeitraum 2004- 2006
vom Rat am 14.07.04 beschlossen.
In der Umsetzungsphase dieses Frauenförderplans hab en sich verschiedene Rah-
menbedingungen geändert, die Auswirkungen auf die I nhalte des Frauenförderplans,
die Form der Darstellung (neue Entgeltgruppen TVöD/ Wegfall der Lohngruppen) und
insbesondere auch auf die Entwicklung der Frauenquote haben.
2.1 Haushaltskonsolidierung
In den vergangenen Jahren war die Haushaltskonsolid ierung sowohl im finanziellen
als auch im personellen Bereich erheblich. Nach den derzeitigen Etatschätzungen
wird sich dies auch in den nächsten Jahren fortsetz en. Das hat auch direkte Auswir-
kungen auf die die Möglichkeiten zur Veränderung de r Frauenquote in unterrepräsen-
tierten Bereichen. Wenn frei werdende Stellen nicht wieder besetzt bzw. eingespart
werden, entfällt hier die Chance der Erhöhung der F rauenquote. Die Haushaltskonso-
lidierung wird also auch weiterhin ein gewichtiger Einflussfaktor bei der Umsetzung
des Frauenförderplanes sein.
- 6 -
...
2.2 Einführung des TVöD
Zum 01. Oktober 2005 ist das neue Tarifrecht in Kra ft getreten und hat den alten
Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) weitestgehend abgelöst. Im neuen Tarifvertrag
für den öffentlichen Dienst (TVöD) sind die tarifli chen Regelungen für die ehemaligen
Angestellten und Arbeiter/innen zusammengefasst. So werden Angestellte und Arbei-
ter/innen jetzt im Sinne der Regelungen des TVöD al s Beschäftigte bezeichnet. Dem-
entsprechend gibt es auch keine getrennten Vergütun gssysteme mehr. In den folgen-
den Statistiken wird dieser Personenkreis also nich t mehr nach Vergütungs- und
Lohngruppen sondern nach Entgeltgruppen zusammen au fgelistet. Darüber hinaus
gibt es keine eindeutige Zuordnung von Besoldungsg ruppen (Beamte) zu Entgelt-
gruppen (Beschäftigte) für einen Vergleich.
Dadurch bedingt kann kein Vergleich der Statistiken und Tabellen zu dem vorausge-
gangenen Frauenförderplan gezogen werden. Ein Vergl eich ist frühestens zum Frau-
enförderplan 2013 – 2015 wieder möglich.
Die Einführung des sog. Leistungsentgeltes bietet d en beschäftigten Frauen dement-
sprechende Chancen, aber birgt auch Risiken. Da Fra uen häufiger in Teilzeit be-
schäftigt sind, könnte die Gefahr entstehen, dass F rauen hier durch die gegebene
und familiär notwenige Arbeitszeitreduzierung eine Benachteiligung bei der Berück-
sichtung des Leistungsentgeltes erfahren. In Abstim mung mit dem Personalrat der
Stadt Münster wurde eine Dienstvereinbarung zum Lei stungsentgelt abgeschlossen,
welche eine Ungleichbehandlung von Mann und Frau du rch eine objektive Leistungs-
beurteilung ausschließen soll. Diese Dienstvereinba rung wurde im Jahr 2008 erst-
mals angewendet. Erste Ergebnisse haben bestätigt, dass eine Benachteiligung von
Frauen in Teilzeit vermieden werden konnte.
3. Bericht zu den quantitativen Aussagen des Frauen förderplans 2003 – 2006
3.1 Bericht zu den prognostizierten Daten
Mit der Einführung des TVöD ist ein Vergleich zum J ahr 2003 nicht möglich (siehe
Ziff. 2.2). Gleichwohl ist hier noch die Tabelle mit Stichtag Nov. 2003 mit den bis dato
gültigen Eingruppierungen (Landesbeamtengesetz und noch nach Bundesangestell-
tentarifvertrag (BAT); jetzt TVöD) abgebildet. Eine Auswertung der Orientierungsmar-
ken ist im Gegensatz zum Frauenförderplan 2004 – 20 06 auch nicht und frühestens
zum Frauenförderplan 2013 – 2015 wieder möglich.
- 7 -
...
Tabelle 1 :
Frauenquote vergütungsgruppen-/besoldungsgruppenbezogen für Beamte und An-
gestellte – Stand Nov. 2003
Gesamtzahl Angestellte/Beamte Stichtag Nov. 2003*
BesGr/VergGr Gesamt männlich weiblich Frauen-
quote
Orientie-
rungsmarke
B 10 1 1 0 0,00%
B 6 2 1 1 50,00%
B 5 4 2 2 50,00%
SV 1 1 0 0,00%
Summe: 8 5 3 44,44%
B2 / A16 / I 30 25 5 13,79% 25 %
A15 / I a 50 42 8 16,00% 21 %
A14 / I b 107 65 42 39,25% 39 %
A13hD / II hD 61 34 27 44,26% 47 %
Summe: 248 166 82 32,79%
A13gD / II gD 97 87 10 10,31% 17 %
A12 / III 281 202 79 28,11% 19 %
A11 / IV a 364 205 159 43,68% 41 %
A10 / IV b 565 168 397 70,27%
A09gD / VbgD 94 24 70 74,47%
TVK B 64 38 26 40,63%
Summe: 1465 724 741 50,58%
A09mD /
VbmD
327 257 70 21,41% 16 %
A8 / V c 518 183 335 64,67%
A7/VI b/Kr05 646 218 428 66,25%
A6 / IX/VII 545 112 433 79,45%
Summe: 2036 770 1266 62,18%
Insgesamt: 3757 1665 2092 55,68%
* incl. Mitarbeiter/innen in Elternzeit und Son derurlaub
- 8 -
...
Tabelle 2:
Um eine Übersicht über den Anteil der Frauen in den jeweiligen Besoldungsgruppen
und neuen Entgeltgruppen zu geben und eine Basis fü r den Frauenförderplan 2010 -
2012 zu schaffen, ist hier die Tabelle „Frauenquote vergütungsgruppen-
/besoldungsgruppenbezogen für Beamte und Angestellte“ beigefügt:
Gesamtzahl Angestell-
te/Beamte Stichtag Dez. 2006
BesGr/Entgeltgruppe
Gesamt
männlich
weiblich
Frauen-
quote
B 10 1 1 0 0,00%
B 6 3 2 1 33,33%
B 5 2 1 1 50,00%
GSV 7 5 2 28,57%
Summe: 13 9 4 30,77%
B2 / A16 16 13 3 18,75%
A15 31 26 5 16,13%
A14 42 34 8 19,05%
A13hD 22 13 9 40,91%
G15Ü 2 2 0 0,00%
G15 24 14 10 41,67%
G14 56 28 28 50,00%
G13 50 25 25 50,00%
Summe: 243 155 88 36,21%
A13gD 44 41 3 6,82%
A12 135 99 36 26,67%
A11 175 95 80 45,71%
A10 187 51 142 75,94%
A09gD 20 7 13 65,00%
G12 80 70 10 12,50%
G11 175 101 74 42,29%
G10 165 98 67 40,61%
G09 389 124 265 68,12%
TVK B 64 40 24 37,50%
Summe: 1434 726 714 49,79%
A09mD Fn3 39 37 2 5,13%
A09mD 112 93 19 16,96%
A8 190 101 89 46,84%
A7 143 90 53 37,06%
A6 6 3 3 50,00%
G09V 190 123 67 35,26%
G08 338 78 260 76,92%
G07 91 86 5 5,49%
G06 716 294 419 58,52%
G05 462 233 229 49,57%
G04 187 140 47 25,13%
G03 106 30 76 71,70%
G02 173 14 159 91,91%
Summe: 2753 1322 1428 51,87%
Insgesamt: 4443* 2212 2234 50,28%
* inkl. der Beschäftigten im ehem. Lohnempfängerbereich
- 9 -
...
3.2 Bericht zu Stellenbesetzungen
Im Zeitraum 2004 bis 2007 wurden insgesamt 456 formelle Stellenbesetzungsverfah-
ren durchgeführt. Es ist durchaus üblich, dass über ein Stellenbesetzungsverfahren
mehrere Stellen gleichzeitig ausgeschrieben werden. Daher deckt sich die Anzahl der
Stellenbesetzungsverfahren und die Anzahl der tatsä chlich besetzten Stellen nicht.
Die zur Wiederbesetzung frei gegebenen Stellen wurd en über Auswahlverfahren (in-
terne bzw. externe Ausschreibungen) besetzt. In 29 Fällen mussten bereits initiierte
Verfahren aus unterschiedlichen Gründen (z.B. keine Bewerbungen, Direktbesetzung
u.a.) aufgehoben worden.
Bedingt durch die Vorgaben im Rahmen der Haushalts konsolidierung sind frei wer-
dende Stellen grundsätzlich intern zu besetzen. Dem entsprechend wurden 313 Stel-
lenbesetzungsverfahren ausschließlich intern durchg eführt. In 143 dieser Verfahren
wurde extern (das heißt regelmäßig über die Arbeits agentur, in einigen Fällen auch
zusätzlich über die Presse) ausgeschrieben.
In den 456 Verfahren sind insgesamt 8.064 Bewerbun gen (4.184 Frauen/ 3.835 Män-
ner) eingegangen. Vorstellungsgespräche wurden mit 1.650 Bewerber/innen (1.053
Frauen/ 597 Männer) geführt. Insgesamt wurden 649 B ewerber/innen ausgewählt,
387 Frauen und 262 Männer.
- 10 -
...
Tabelle 3:
Anzahl der Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen
* Nahezu alle externen Ausschreibungen werden auch intern veröffentlicht.
Neben den formell durchgeführten Stellenbesetzungsv erfahren wurden im Berichts-
zeitraum auch mehrere Stellen ohne Besetzungsverfah ren direkt mit internen Mitar-
beiter/innen besetzt. Dies war zwingend notwendig, da im Rahmen der Konsolidie-
rung etliche Stellen eingespart wurden und die frei gewordenen Kräfte dann auf wie-
der zu besetzende Planstellen umgesetzt wurden. Dar über hinaus ist das Personal-
und Organisationsamt den Anträgen auf Versetzung ze itnah nachgekommen. Auch
hier findet kein Stellenbesetzungsverfahren statt, jedoch liegen diesen Anträgen häu-
fig schwerwiegende Gründe auf Seiten der Beschäftigten zu Grunde.
3.2.1 Einsparungen
Wie auch der vorangegangene ist der Berichtszeitrau m 2004 – 2007 durch die Kon-
solidierung gekennzeichnet. Der Frauenförderplan wu rde deutlich durch die Konsoli-
dierungsprogramme I, II inkl. der Ergänzungen sowi e die Haushaltskonsolidierung
2006 – 2009 (Vorlage V/1065/2005) und die beschloss enen Maßnahmen aus dem
Gutachten der Firma Rödl & Partner (Vorlage V/0579/ 2006) geprägt. So sind z.B. im
Berichtszeitraum insgesamt 174,95 Stellen (netto) e ingespart worden. Die hier beige-
fügte Tabelle zeigt detailliert die Einsparungen:
Bewerbungen
Vorstellungs-
gespräche
Berück-
sichtigt
Stellenpräsen-
tationen
Stellen-
beset-
zungs-
verfahren*
Ge-
samt m w
Ge-
samt m w m w
An-
zahl
Teil-
neh-
mer/
innen
2004
Gesamt 166 3.159 1.865 1.249 530 219 311 98 121 8 115
Extern 48
Rein intern 118
2005
Gesamt 109 2.508 1.141 1.367 463 168 295 79 124 3 15
Extern 40
Rein intern 69
2006
Gesamt 69 834 248 586 239 60 179 36 58 1 22
Extern 17
Rein intern 52
2007
Gesamt 112 1.563 581 982 418 150 268 49 84 1 39
Extern 38
Rein intern 74
Gesamt 456 8.064 3.835 4.184 1.650 597 1.053 262 387 13 191
- 11 -
...
Tabelle 4:
Eingesparte Stellen im Berichtszeitraum:
2004 2005 2006 2007
69,07 33,26 19,43 53,19
3.3 Ausbildung
(Stand: 31.12.2007)
Die Stadt Münster bildet in den verschiedensten Ber eichen aus. Auch hier ist von
2003 bis 2007 die Anzahl der Ausbildungsplätze in d en Verwaltungsberufen von 67
auf 38 reduziert worden. Dies ist daher erwähnenswe rt, da der Anteil der Frauen
überproportional stark vertreten ist. Die beigefügte Tabelle bietet einen Überblick über
das gesamte Ausbildungsspektrum. Es wird schnell de utlich, dass vielfältige Ein-
stiegsmöglichkeiten für Frauen gegeben sind. Zu den Einstiegsmöglichkeiten bei der
Feuerwehr wird im Frauenförderplan 2010 -2012 unter Punkt 4 gesondert eingegan-
gen.
Tabelle 5:
Frauenquote im Ausbildungs-/ Aufstiegsbereichen
Berufsbezeichnung
Gesamt W M Frauenquote %
Bauzeichner/in 1 1 - 100,00 %
Vermessungstechniker/in 3 - 3 0,00 %
Fachinformatiker/in Anwen-
dungsentwicklung bzw. System-
integration
3 - 3 0,00 %
Informationselektroniker/in 2 - 2 0,00 %
Informatikkaufmann/frau 1 1 - 100,00 %
Schwerpunkt Technik und IT
10 2 8 20,00 %
Bühnenmaler/in 1 1 0 100,00 %
Maskenbildner/in 2 1 1 50,00 %
Kreativer Bereich
3 2 1 66,67 %
Fachangestellte/r für Bäderbe-
triebe
9 3 6 33,33 %
Fachkraft für Kreislauf- u. Abfall-
wirtschaft
1 - 1 0,00 %
Forstwirt/in 2 - 2 0,00 %
Kfz-Mechatroniker/in 12 1 11 8,33 %
Handwerklich-technischer Be-
reich
24 4 20 16,67 %
Fachangestellte für Medien- u.
Informationsdienste -Archiv -
1 1 - 100,00 %
Fachangestellte für Medien- u.
Informationsdienste - Bibliothek -
2 2 - 100,00 %
Kauffrau/mann für audiovisuelle
Medien
1 1 - 100,00 %
Mediengestalter/in Bild und Ton 1 - 1 0,00 %
Schwerpunkt Medien
5 4 1 80,00 %
- 12 -
...
Coesfelder Modell 4 1 3 25,00 %
Verwaltungsfachangestellte/r 1 1 - 100,00 %
Stadtinspektoranwärter/in 18 12 6 66,67 %
Stadtsekretäranwärter/in 1 0 1 0,00 %
Prüfungserleichterter Aufstieg 2 1 1 50,00 %
Aufstiegsbeamte/r – Regelauf-
stieg -
4 2 2 50,00 %
Angestelltenlehrgang I - - - 0,00 %
Vorlehrgang zum Angestellten-
lehrgang II
2 1 1 50,00 %
Angestelltenlehrgang II 6 5 1 83,33 %
Schwerpunkt Verwaltung
38 23 15 60,53 %
Brandmeisteranwärter/in 8 - 8 0,00 %
Prüfungserleichterter Aufstieg
Feuerwehr
3 - 3 0,00 %
Feuerwehr 11 - 11 0,00 %
Gesamt 94 35 59 37,23 %
Gesamt Stand 31.12.2007 120 72 48 60,00 %
4. Bericht zu den qualitativen Maßnahmen
Im Folgenden werden Verfahren und Ergebnisse im Ber eich der qualitativen Maß-
nahmen dargestellt. Auch hier ist das Erreichen der Ziele mit Blick auf die veränder-
ten Rahmenbedingungen zu bewerten.
4.1. Stellenpräsentationen
Im Berichtszeitraum wurden 13 intern zu besetzende Stellen im Rahmen von Stellen-
präsentationen allen interessierten Mitarbeiter/inn en vorgestellt. An diesen Präsenta-
tionen haben insgesamt 191 Mitarbeiter/innen teilge nommen. Entscheidend für die
Anzahl der teilnehmenden Kräfte sind vor allem der Aufgabenzuschnitt und die Be-
wertung der Stelle. Die Zahl der Teilnehmenden ist daher sehr unterschiedlich. Sie
reicht von 1 bis 39 Teilnehmer/innen.
Grundsätzlich werden die Stellenpräsentationen von allen Beteiligten - Fachamt als
auch Mitarbeiter/innen - als durchweg positiv ange sehen. Sie bieten eben die Mög-
lichkeit, sich „anonym und unverbindlich“ über die Stellen zu informieren und inhaltli-
che Fragen zu einzelnen Aufgaben/Anforderungen (Fac hamt) als auch organisatori-
sche Fragen z.B. zur Teilbarkeit der Stelle etc. (P ersonal- und Organisationsamt) im
Verbund beantwortet zu bekommen. Die durch die Stel lenpräsentationen erreichbare
Transparenz trägt in jedem Fall zu einem positiven Klima im Personalauswahlverfah-
ren bei. Die Zahl der Stellenpräsentationen ist im Berichtszeitraum zurückgegangen.
Dies liegt auch darin begründet, dass bei Einführun g des Instrumentes „Stellenprä-
sentationen“ relativ viele Stellen präsentiert wurden und die Aufgabeninhalte (vorran-
gig im Verwaltungsbereich) insoweit mittlerweile ei nem breiten Kreis von Mitarbei-
ter/innen bekannt sind. Darüber hinaus eignen sich nicht alle ausgeschriebenen Stel-
len für eine Präsentation.
- 13 -
...
4.2 Motivation der Beurlaubten zur Rückkehr
Das Rückkehrverhalten der im Berichtszeitraum beur laubten 346 Mitarbeiter/innen in
den unterschiedlichen Laufbahnen wird in der folgenden Aufstellung deutlich:
Tabelle 6:
Anzahl der Beurlaubten
Laufbahn *
In 2004 –
2007 beur-
laubt
Von Spalte 2:
während Beur-
laubung in
Teilzeit einge-
setzt, Beurlau-
bung dauert
noch an
Von Spalte 2:
während Beur-
laubung in Teil-
zeit eingesetzt,
Beurlaubung im
Berichtszeitraum
abgelaufen, jetzt
weiterhin in Teil-
zeit eingesetzt
Von Spalte 2:
Nach der
Beurlaubung
in Teilzeit
wieder ein-
gestiegen
Ehemals
Lohn
16 1
2
Mittlerer
Dienst
185 18
9 56
Gehobener
Dienst
140 27 10 39
Höherer
Dienst
5 2 1 1
Summe 346 48 20 98
* Die einzelnen Laufbahnen umfassen jeweils die Ver waltungs- als auch die besonderen Be-
reiche wie z.B. Technischer Dienst, Sozial- und Erziehungsdienst, ärztlicher Dienst etc.
Die Rückkehrquote stellt sich danach wie folgt dar :
• Ehemals Lohn = 18,75 %
• Mittlerer Dienst = 44,86 %
• Gehobener Dienst = 54,28 %
• Höherer Dienst = 80,00 %
Erkennbar ist hieran, dass je höher die Ausbildun g ist (Fachhochschule bzw. Hoch-
schule), desto höher ist der Anteil derjenigen, die ihren Dienst wieder aufnehmen.
- 14 -
...
Eine nachfolgende Übersicht zeigt auf, mit welchen Arbeitszeitanteilen die Beurlaub-
ten wieder einsteigen:
Tabelle 7:
Aufstellung Rückkehrer/innen mit Arbeitszeitanteilen
Laufbahn
Rückkeh-
rer/innen
Wiederein-
stieg unter-
hälftig
Wiedereinstieg
hälftig
Wiederein-
stieg über-
hälftig
Ehemals Lohn 3 - 3 -
Mittlerer Dienst 83 27 35 21
Gehobener
Dienst
76 28 36 12
Höherer Dienst 4 - 3 1
Die Mehrzahl kommt danach in der Regel mit der Häl fte der regulären Arbeitszeit zu-
rück.
Mit den beurlaubten Mitarbeiter/innen hält das Per sonal- und Organisationsamt per-
sönlichen Kontakt. Hierzu dient u.a. das jährlich stattfindende Beurlaubtentreffen. Z.T.
werden Stellenausschreibungen auch an die Beurlaubt en verschickt. Darüber hinaus
werden die Beurlaubten bei kurzzeitig notwendigen E insätzen (z.B. Bürgerbegehren,
Wahlen) angesprochen, soweit sie im Vorfeld an eine m solchen Einsatz Interesse ge-
zeigt haben. Diese Kontakte haben sich sowohl für d ie Beurlaubten als auch für den
Personaleinsatz als sehr nützlich und positiv herausgestellt.
Die Entscheidung, ob, wann und mit welchem Arbeitsz eitanteil die Beurlaubten ihre
Tätigkeit wieder aufnehmen, ist von vielen Faktoren abhängig. Hier spielen beispiels-
weise die zeitliche Lage der Arbeitszeit, die Entfe rnung der Wohnung zur Dienststelle
und auch die Kinderbetreuungsmöglichkeiten eine gro ße Rolle. In Gesprächen mit
den Beurlaubten stellt sich immer wieder heraus, dass ein Wiedereinstieg häufig eben
an diesen Gegebenheiten erschwert wird, obwohl die Teilbarkeit von Stellen und die
familiengerechte Arbeitszeitgestaltung inzwischen S tandard sind. Diese Regelungen
stoßen an ihre Grenzen, wo viele Frauen beschäftigt sind (gD/Kommunaler Sozial-
dienst, mD/Bürgeramt) und kann problematisch sein f ür manche dienstliche Belange
wie z.B. bürgerfreundliche Öffnungszeiten. Kompromisse sind hier unabdingbar. Auch
der große Anteil der Pendler/innen im Kreis der Beu rlaubten (zurzeit wohnen nur rd.
33 % der sich in Elternzeit oder Sonderurlaub befin dlichen Mitarbeiter/innen in Müns-
ter) verschärft dieses Problem, weil Teilzeitarbeit organisatorisch und finanziell nur
dann attraktiv ist, soweit Kosten und Zeitaufwand f ür die Fahrt zum Arbeitsplatz noch
sinnvoll erscheinen. Auch die Situation der Kinderb etreuung ist in den Wohnorten der
Beurlaubten sehr verschieden und nicht von der Stadt Münster zu beeinflussen.
Um hier auch mit Blick auf die Personalerforderniss e der nächsten Jahre Vorsorge zu
treffen, wurde ein Rückkehrkonzept entwickelt, dass zum einen das Ziel verfolgt, die
Rückkehr für alle Beteiligten reibungslos zu gestal ten, zum anderen aber auch prä-
ventiv die Dauer der Beurlaubung möglichst gering h alten soll. Aus diesem Grund
enthält das Rückkehrkonzept Bausteine, die sich sow ohl an die Beschäftigten richten
als auch die Führungskräfte in die Pflicht nehmen.
- 15 -
...
4.3 Förderung von Nachwuchskräften zur Vorbereitung auf Führungsaufgaben und
Projektleitungen
Im letzten Frauenförderplan ist die Absicht bekunde t worden, „ein Verfahren zu entwi-
ckeln (…), das die Auswahl von in Frage kommenden Fr auen und Männern für Füh-
rungspositionen über das bisherige Verfahren hinaus an weitere Aktivitäten koppelt.“
Diese Absicht konnte leider wegen fehlender Persona lressourcen nicht aufgegriffen
werden; sie ist inhaltlich jedoch nach wie vor aktuell und notwendig.
Strukturell kommt hinzu, dass der quantitative Bedarf an Führungskräften durch Spar-
und Konsolidierungsprogramme und in der Folge durch das Zusammenlegen von Or-
ganisationseinheiten zurückgegangen ist.
Das entbindet nicht von der Notwendigkeit ein bedar fsorientiertes, systematisches,
transparentes und für Frauen und Männer chancenglei ches Verfahren zu entwickeln,
mit dem engagierte Mitarbeiter/innen gefördert werden können.
Deshalb wird das Personal- und Organisationsamt die se Handlungsnotwendigkeit in
Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro und dem Personalrat aufnehmen.
4.4 Jobrotation/Personalbörse
Job Rotation ist der planmäßige und systematische W echsel von Arbeitsplatz und Ar-
beitsaufgabe. Es ist eine Methode, die Mitarbeiter/innen durch Lernen am Arbeitsplatz
zu qualifizieren und die Weitergabe von Wissen gezi elt fördern soll. Job Rotation
kann dazu dienen, unternehmensintern Führungskräfte nachwuchs heranzuziehen
oder Auszubildende an zukünftige Aufgaben heranzufü hren. Aber auch langjährige
Mitarbeiter/innen, können durch eine Job Rotation a ktiv in den Prozess der Weiterga-
be von Wissen eingebunden werden. Der Frauenförderp lan 2004 – 2006 sah vor, ein
System zu entwickeln, die Bereitschaft und die Mögl ichkeit zu stellenwertneutralen
Wechseln zu fördern und damit mehr Einsatzmöglichke iten, aber auch Leistungsför-
derung und Arbeitszufriedenheit zu erreichen. Die Jobrotation bzw. die Personalbörse
ist für viele Beschäftigte der Stadt Münster ein ga nz problematisches Thema. Lang-
jährige Erfahrungen zeigen, dass die Beschäftigten überwiegend an Bestehenden
und Bewährten festhalten. Dies ist auch bei den Fac hämtern selber zu beobachten.
Die Implementierung des Systems einer Jobrotation k ann nur funktionieren, wenn da-
zu das Einvernehmen der Beschäftigten vorliegt. Die ses zu erzielen, ist noch ein
langwieriger und sehr sensibler Prozess. Gleichwohl soll dieses Ziel weiter verfolgt
werden und wird daher in den Frauenförderplan 2010 – 2012 erneut aufgenommen .
4.5. Mentoring
Im Berichtszeitraum hat das Frauenbüro gemeinsam mi t Gleichstellungsbeauftragten,
dem Personal- und Organisationsamt und Personalentw ickler/innen aus weiteren
Kommunen, dem Landschaftsverband und dem Studienins titut Westfalen-Lippe ein
interkommunales Mentoringprojekt initiiert und durc hgeführt. An diesem Projekt nah-
men insgesamt 15 sogenannte Tandems (Mentee und Men torin) aus den Städten
Rheine und Emsdetten, der Kreisverwaltung Steinfurt und dem Landschaftsverband
Westfalen-Lippe teil, darunter zwei Mentees und sec hs Mentorinnen aus der Stadt-
verwaltung.
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...
In der Auswertung des Projekts wurde deutlich, dass gerade der interkommunale An-
satz besondere Bedeutung für den Erfolg hatte:
• Die Mentees konnten hierarchiefrei planvolle Unter stützung nutzen,
• die Mentor/innen als Führungskräfte interessante A nregungen aus dem Blick über
den Tellerrand gewinnen,
• die beteiligten Kommunen verfügten durch das Cross -Mentoring über eine ausrei-
chende Mentorinnenvielfalt und konnten durch die Zusammenarbeit wirtschaftlich
mit den erforderlichen Ressourcen umgehen.
Zum Ergebnis ist des Weiteren festzustellen, dass d as Angebot des Mentoring im
Rahmen (kommunaler) Personalentwicklung ein sinnvol les und gleichzeitig kosten-
günstiges Instrument darstellt, das es verdient, weiter verfolgt zu werden.
Die Auswertung des Projekts hat ebenfalls einige Ve rbesserungsvorschläge erbracht,
die die Wirksamkeit für die Teilnehmer/innen erhöhe n und gleichzeitig zu einer Straf-
fung des Projekts führen. Dabei sind die Projektträ gerinnen zudem der Ansicht, dass
unter Beibehaltung des interkommunalen Ansatzes auc h eine Weiterentwicklung hin-
sichtlich der Einbeziehung von Männern stattfinden kann/soll und zwar in der Weise,
dass bei der Zusammenstellung entsprechender Mentor ing-Tandems den Vorstellun-
gen und Zielen der Mentees entsprechend geschlechts homogene wie geschlechtshe-
terogene Tandems ermöglicht werden sollen. Auf dies e Weise kann der Nutzen die-
ses Personalentwicklungsinstruments weiter vertieft werden. Weitere Informationen
über das Projekt können der Dokumentation “Mentoring im Münsterland – gemeinsam
erfolgreich! – Ein interkommunales Pilotprojekt“ entnommen werden.
Ein weiteres interkommunales und diesmal geschlechtsgemischtes Mentoringangebot
wurde in 2009 gestartet.
4.6 Einbeziehung von Führungskräften
Die Verantwortung der Führungskräfte für die Realisierung von Chancengleichheit ist
integrierter Inhalt der Führungskräftefortbildungen. Die nachfolgende Tabelle gibt die
Teilnahmen der vergangenen Jahre wieder.
Tabelle 8:
Anzahl der Teilnahmen an Fortbildungen zum Thema „Führungsleistung“
Jahr Gesamt w m Frauenquote %
2004 123 49 74 39,83
2005 168 58 110 34,52
2006 29 12 17 41,38
2007 716 217 499 30,32
Gesamt 1.036 336 700 32,43
Der Einbruch bei den Teilnahmen im Jahr 2006 ist gr avierend. Dies hatte interne or-
ganisatorische Gründe und ist auch dadurch zu begrü nden, dass die Konzipierung
der Führungskräftequalifizierung in Teilbereichen d urch eine nachfrageorientiertere
Angebotsform (siehe nachfolgend „Führungskräftezirk el“) noch nicht abgeschlossen
war. Zu den Zielen „Verantwortung übernehmen- zielw irksam führen – Veränderun-
gen gestalten“ ist in einer Arbeitsgruppe aus Pers onal- und Organisationsamt, Per-
sonalrat und Frauenbüro eine Anzahl von Bausteinen für ein Führungskonzept erar-
beitet worden, das Führungskräfteentwicklung, Perso nalentwicklung hinsichtlich der
Fachkräfte mit Schlüsselfunktion und die Förderung stellenwert neutraler Wechsel als
wichtige Bestandteile umfasst
.
- 17 -
...
Seit dem Jahr 2007 ist das Angebot „Führungskräftez irkel – ein Forum für Praxisfra-
gen“ im städtischen internen Fortbildungsprogramm a ls erster Baustein dieses Kon-
zepts enthalten. Es hat bei den Führungskräften ein e sehr gute Resonanz ausgelöst.
Ein Führungszirkel ist ein Zusammenschluss von ca. 8 – 10 Teilnehmer/innen aus der
Zielgruppe der Führungskräfte. Dies kann eine Grupp e Personen mit gleichen Funkti-
onen, z.B. Amtsleitungen, aus mehreren Ämtern sein, oder es kann sich handeln um
eine Gruppe aller Führungskräfte eines Amtes. Das w ären z.B. die Amtsleitung, die
Abteilungsleitungen und Fachstellenleitungen. In je dem Führungszirkel werden zu-
nächst die wichtigsten Informationen zu einem Führu ngsthema gegeben, dann wird
das erworbene Wissen anhand von besprochenen Praxis fällen vertieft. Geleitet wer-
den die Führungszirkel durch eine externe Fachkraft.
Der zweite Grund für die sehr deutliche Teilnahmest eigerung im Jahr 2007 an Füh-
rungsfortbildung ist begründet durch die Pflichtfor tbildung für alle Führungskräfte der
Stadtverwaltung zum Thema „Das Leistungsentgelt nac h § 18 TVöD: Leistung ver-
einbaren, feststellen und bewerten“. Hintergrund is t die Einführung des sog. Leis-
tungsentgeltes, vgl. Ziffer 6.3, bei der Stadtverwaltung zum 01.01.2008.
Weitere Bestandteile des Konzepts der Führungskräft eentwicklung sind in die Fortbil-
dungen und Leitfäden zur Einführung des Leistungsentgelts eingegangen.
4.7 Beurteilungen
Dienstliche Beurteilungen verfolgen das Ziel, ein a ussagefähiges, möglichst objekti-
ves und vergleichbares Bild der Leistungen der Besc häftigten zu erstellen und nach
Möglichkeit Feststellungen über die erkennbar gewor denen allgemeinen Fähigkeiten
und Kenntnisse zu treffen. Sie sollen es ermögliche n, Entscheidung über die Verwen-
dung der Beschäftigten und über ihr dienstliches Fo rtkommen, insbesondere über ei-
ne Beförderung oder die Übertragung eines höherwert igen Dienstpostens oder Ar-
beitsplatzes, am Grundsatz der Bestenauslese auszurichten.
Die Auswertung der Regelbeurteilungen des gehobenen und höheren Dienstes aus
dem Jahr 2007 hat folgende Notenverteilung ergeben:
Tabelle 9:
Auswertung der Regelbeurteilungen
Note Frauen Männer
Anzahl % Anzahl %
1 37 9,56 36 7,89
2 274 70,80 295 64,69
2* 14 3,62 52 11,40
3 60 15,50 72 15,79
4 2 0,52 1 0,22
5 0 0 0 0
Gesamtanzahl 387 456
Damit liegen sowohl bei Frauen wie auch bei Männern exakt 83,98 % der Beurteilun-
gen im guten bis herausragenden Bereich der Noten 1, 2 und 2*.
Der einzige auffallende Unterschied liegt darin, da ss nur 3,62 % der Frauen, und
demgegenüber 11,40 % der Männer die Note 2*, und da mit die Bestätigung der Eig-
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...
nung für den Aufstieg in den höheren Dienst erhalte n haben. Da dieser Beurteilungs-
zusatz jedoch nur für Beamte der Besoldungsgruppen A 12 und A 13 abgegeben
werden kann, muss es sich nicht um eine geschlechts spezifische Abweichung in der
Beurteilung handeln. Ursächlich wird vielmehr sein, dass es in den Besoldungsgrup-
pen A 12 und A 13 mehr als dreimal so viele Männer wie Frauen gibt.
5. Weitere Maßnahmen
5.1 Arbeitszeit
Eine wichtige Rolle bei der Entscheidung, ob und we lchem Umfang Mitarbeiter/innen
mit familiären Pflichten (nach wie vor zumeist Frau en) eine Berufstätigkeit ausüben
können, spielen die gebotenen Rahmenbedingungen für die Arbeitszeit (Arbeitszeit-
reduzierung / Verteilung der Arbeitszeit).
Die Ansprüche auf Genehmigung einer Arbeitszeitreduzierung und auf eine nach den
individuellen Bedürfnissen abgestimmte Verteilung d er Arbeitszeit sind gesetzlich
grundlegend geregelt. Für Beamtinnen und Beamte ist vor allem §§ 78 b ff Landes-
beamtengesetzt NRW (LBG NRW) und § 2 Arbeitszeitverordnung (AZVO), für tariflich
Beschäftigte das Teilzeitbefristungsgesetzt (TzBfG) zu nennen. Für tariflich Beschäf-
tigte im öffentlichen Dienst wurde nunmehr in § 11 TVöD-AT erstmalig eine Regelung
zur Teilzeitbeschäftigung aufgenommen. Darin ist u. a. der öffentliche Arbeitgeber
aufgefordert, bei der Gestaltung der Arbeitszeit de r besonderen persönlichen Situati-
on von tariflich Beschäftigten, die Kinder unter 18 Jahren oder pflegebedürftige An-
gehörige betreuen, Rechnung zu tragen.
Bei der Stadt Münster werden Teilzeitanträge in den meisten Fällen antragsgemäß
genehmigt, wobei im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Mitarbei-
ter / eine Mitarbeiterin gegebenenfalls den Arbeits platz wechseln muss. Nur in weni-
gen Ausnahmefällen ist es auf Grund der dienstliche n Erfordernisse nicht möglich,
die Wünsche der Mitarbeiter/-innen im vollen Umfang zu erfüllen.
Bei der Stadt Münster haben sich in den letzten Jah ren Teilzeitbeschäftigungen mit
unterschiedlichster Wochenarbeitszeit etabliert.
Die Entscheidung über die Genehmigung einer Teilzei tbeschäftigung erfolgt durch
das Personal- und Organisationsamt in enger Zusamme narbeit mit den Antragstel-
ler/-innen und den Führungskräften im Fachamt. Um s tarre Regelungen zu vermei-
den, wird die – konkrete – Arbeitszeitverteilung ni cht zentral festgeschrieben, son-
dern zwischen Führungskräften und Mitarbeiter/-inne n vereinbart und bei Bedarf im
Verlauf geänderten persönlichen bzw. dienstlichen E rfordernissen angepasst. Diese
flexible Handhabung hat sich in den vergangenen Jah ren für alle Beteiligten be-
währt.
Die Berufstätigkeit von Mitarbeiter/-innen bei der Stadt Münster, insbesondere von
Frauen mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörig en, wird zusätzlich durch das
Arbeitszeitmodell der Stadtverwaltung gezielt gefördert. Bereits Mitte 1996 wurde aus
dem politischen Raum zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eine Flexibi-
lisierung der Arbeitszeit thematisiert. Dies hat le tztendlich in der Dienstvereinbarung
zur Einführung einer flexiblen Arbeitszeit seinen N iederschlag gefunden. Mit dieser
Dienstvereinbarung wurde der Weg geebnet, zumindest in weiten Teilen der Verwal-
tung auf Kernarbeitszeiten zu verzichten und den Mi tarbeiter/-innen die Möglichkeit
eröffnet, über die Verteilung der Arbeitszeit unter Berücksichtigung der dienstlichen
- 19 -
...
Belange eigenverantwortlich zu entscheiden. In Arbeitsbereichen, in denen auf Grund
der betrieblichen Belange nach Dienstplänen gearbei tet wird, ist der Flexibilisie-
rungsspielraum enger gefasst worden. Die Dienstvere inbarung wurde zuletzt bis
längstens 31.12.2007 weiter geführt / verlängert. D a es keine weitere Verlängerung
mehr gab, ist sie formal zum 01.01.2008 ausgelaufen . Z.Zt. werden Verhandlungen
unter Einbeziehung der gesetzlichen Entwicklungen z ur Arbeitszeit zwischen dem
Personal- und Organisationsamt und dem Personalrat geführt, um eine Dienstverein-
barung zur flexiblen Arbeitszeit abzuschließen. Sie wird aber weiterhin sozusagen als
"Allgemeine Geschäftsgrundlage" zu Rate gezogen.
Die Berufstätigkeit von Frauen und Männern mit fami liären Pflichten gilt es durch ge-
eignete Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit zu unters tützen. Auch unter diesem
Blickwinkel muss die Dienstvereinbarung zur flexibl en Arbeitszeit weiterentwickelt
werden. Mit einer neuen Dienstvereinbarung werden d ie tariflichen Anpassungen be-
rücksichtigt und vor allem sollen die Flexibilisier ungsmöglichkeiten auch in Arbeitsbe-
reichen, die bisher durch Dienstpläne einen relativ geringen Freiraum in der persönli-
chen Arbeitszeitverteilung ließen erweitert werden. Betroffen sind hier vor allem Ar-
beitsplätze im gewerblichen Bereich. Zur Zeit läuft im Amt für Grünflächen und Natur-
schutz im Bereich Grünanlagen, Sportstättenunterhaltung und Friedhofswesen für ein
Jahr eine Erprobungsphase, in der Erfahrungen gesam melt werden sollen, ob und
unter welchen Rahmenbedingungen die Mitarbeiter/-in nen eigenverantwortlicher und
flexibler ihre Arbeitszeit gestalten können. Wenn d ieser Versuch positive Resultate
erbringt, wird die flexible Arbeitszeit auch auf so lche Randbereiche ausgedehnt. Da-
mit könnten auch solche Arbeitsbereiche an Attraktivität für Frauen gewinnen.
Das Engagement, Arbeitszeitreduzierungen weitgehend antragsgemäß zu genehmi-
gen im Zusammenspiel mit der flexiblen Arbeitszeit trägt dazu bei, dass insbesondere
Frauen im Einklang mit den familiären oder sonstige n privaten Belangen berufstätig
bleiben können. Dies zeigt sich nicht zuletzt an de m hohen Anteil von Teilzeitbe-
schäftigungen bei der Stadt Münster.
Aus Sicht des Frauenbüros gibt es neben diesen posi tiven Entwicklungen eindeutige
Hinweise, dass in einzelnen Fällen Arbeitszeit als Sparinstrument instrumentalisiert
wird oder in Ämtern mit einem großen Frauen- und Te ilzeitanteil die Tendenz deutlich
wird, restriktiv mit Arbeitszeitmöglichkeiten umzug ehen. So gibt es regelmäßig Versu-
che von Amtsleitungen für ihr Amt nicht formal gekl ärte Vorschriften zu Arbeitszeit-
formen zu erlassen oder auf starren Wechselschichte n zu beharren. Dies führt dazu,
dass eine Gleichbehandlung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht überall in der
Verwaltung garantiert ist. Das Frauenbüro wird in Abstimmung mit dem Personal- und
Organisationsamt auch künftig hier auf die Einhaltu ng der Vorgaben und Beschlüsse
ganz besonders achten und ggf. korrigierend eingrei fen. Auch die aus frauenfördern-
der Sicht notwendige Möglichkeit möglichst allen Fr auen, die ihre Arbeitszeit aufsto-
cken möchten, entsprechende Angebote zu machen wird durch die Rödl-Beschlüsse
erheblich beeinträchtigt. Dies hat Folgen für die f inanzielle Absicherung der Frauen
und ihrer Familien sowie für deren Altersversorgung.
5.2. Telearbeit
Seit Ende 2006 wird alternierende Telearbeit bei de r Stadtverwaltung Münster er-
probt. Insgesamt haben 2 Vollzeitkräfte und 4 Teilz eitkräfte aus den Bereichen der
Sachbearbeitung / Antragsbearbeitung und Bauzeichnu ng an der Erprobung teilge-
nommen. Seit dem 01.01.2009 ist Telearbeit als Rege langebot bei der Stadtverwal-
tung eingeführt und kann auf dafür geeigneten Stell en und unter Beachtung festge-
legter Kriterien beantragt und genehmigt werden. Di e Bereitschaft der Ämter und Ein-
richtungen, sich dem neuen Angebot zu öffnen muss sich jedoch noch entwickeln.
- 20 -
...
Im Rahmen der Erprobungsphase konnten bereits wesen tliche Erkenntnisse für die
dauerhafte Einführung der alternierenden Telearbeit gewonnen werden. Es hat sich
gezeigt, dass die Erwartungen der Telearbeitnehmeri nnen und Telearbeitnehmer er-
füllt wurden. Beruf und Familie konnten besser vere inbart werden. Die flexiblen Ar-
beitszeiten sowie die angenehme und ruhige häuslich e Arbeitsatmosphäre haben
sich positiv auf die Arbeitsleistung ausgewirkt. Au ch die Führungskräfte konnten eine
Steigerung der Qualität, als auch in einigen Bereic hen eine erhebliche Steigerung der
Quantität verzeichnen. Darüber hinaus konnten quali fizierte Mitarbeiterinnen auf
Grund der guten Vereinbarkeit von Beruf und Familie „gehalten“ werden. Ein weiterer
bedeutender Aspekt der Erprobungsphase war zudem di e Beurteilung der Wirtschaft-
lichkeit. Relevant war insbesondere die Betrachtung der IT- und Sachkosten für die
Einführung und den laufenden Betrieb der Telearbeitsplätze.
Aus Sicht des Frauenbüros ist der bisherige Ansatz Telearbeit in der Verwaltung ein-
zuführen nicht ausreichend. Die bisherigen Versuche und Berechnungen beschrän-
ken sich auf finanzielle Überlegungen zur Einsparun g von physischen Arbeitsplätzen
und den Kosten zusätzlicher Software, die den wirts chaftlichen (Pflege Personalres-
source/ demographischer Wandel,) und gesellschaftlichen (Reduzierung von Pendler-
frequenzen/ Klimaschutz) Gesamteffekten nicht Rechnung trägt.
5.3 Information zu Mutterschutz/Elternzeit/Familien gründung
Frauen, die dem Personal- und Organisationsamt ihre Schwangerschaft mitteilen, er-
halten neben der persönlichen Beratung zu Fragen üb er die Auswirkungen auf ihr Ar-
beits- bzw. Dienstverhältnis ein umfangreiches Info rmationspaket, das folgende Un-
terlagen enthält:
- Broschüren des Bundesministeriums für Familien, S enioren, Frauen und Ju-
gend zu den Themen Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit
- Merkblätter des Innen- und Finanzministeriums übe r rechtliche Bestimmungen
zu den Themen Elternzeit, Beurlaubung und Teilzeitb eschäftigung im öffentli-
chen Dienst
- Infoblatt der Elterngeldkasse im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
- Information zur Gefährdungsbeurteilung der jeweil igen Tätigkeit während der
Schwangerschaft
- Merkblatt zur Berücksichtigung von Kindererziehun gszeiten in der Beamten-
versorgung und entsprechender Erklärungsvordruck
- Anträge auf Elternzeit, Kindergeld, Beihilfe, sow ie zur Erstattung von Kran-
kenversicherungsbeiträgen
Im Rahmen des Rückkehrkonzepts (s. 4.2) werden dies e Informationen mit der
Checkliste für das Weggehgespräch und Informationen zu Telearbeit und Fortbildun-
gen verknüpft.
Damit ist für schwangere Frauen ein umfassendes und inhaltlich gut sortiertes Infor-
mationspakte geschnürt. Selbstverständlich vervolls tändigt dieses Paket die ständige
Verfügbarkeit der persönlichen Beratung durch das P ersonal- und Organisationsamt
oder das Frauenbüro. Auch werdenden Vätern werden d iese Informationen auf
Wunsch zur Verfügung gestellt.
5.4 Reinigungskräfte
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Rödl-Gutachte ns wurde im Berichtszeit-
raum die „Maßnahme 144.2 Standardreduzierung bei de r Gebäudereinigung in Ver-
- 21 -
...
waltungs- und Schulgebäuden“ umgesetzt. Da hiervon zu nahezu 100 % Frauen be-
troffen waren, galt aus Sicht des Frauenbüros das Z iel, die Umsetzung so zu realisie-
ren, dass möglichst geringe individuelle Benachteil igungen für die Reinigungskräfte
verursacht wurden.
Ausgehend von der Feststellung, dass die meisten Reinigungskräfte auf die Beibehal-
tung ihrer Arbeit und der jeweiligen Arbeitszeit, v erbunden auch mit der Lage des
Einsatzortes angewiesen sind, war es für das Frauen büro gemeinsam mit dem Per-
sonalrat notwendig, dass folgende Bedingungen bei d er Umsetzung der Standardre-
duzierung erfüllt wurden:
• Für den städtischen Reinigungsdienst dürfen keine Mehrbelastungen entstehen.
• Es dürfen keine Stundenkürzungen bei der wöchentli chen Arbeitszeit der Reini-
gungskräfte eintreten.
• Arbeitsbeginn und Arbeitsende sollten die persönli chen Belange nicht beeinflus-
sen (damit die Reinigungskräfte ihre notwendigen Zu satzarbeitsstellen behalten
können).
Die vorgenannten Bedingungen wurden bei allen Umset zungsmaßnahmen beachtet.
Soweit Stundenkürzungen eingetreten sind, erfolgten diese nur im Einvernehmen mit
den Betroffenen. Ansonsten wurde die Standardreduzi erung ohne weitergehende
Benachteiligung der Reinigungskräfte umgesetzt. Es wurden mit jeder einzelnen Rei-
nigungskraft Gespräche in Anwesenheit eines Vertret ers/in des Personalrates ge-
führt, um die individuellen Voraussetzungen abzufra gen und einvernehmlich umzu-
setzen.
Aufgrund der Maßnahme wurde keine Reinigungskraft e ntlassen; die Maßnahme
konnte weitgehend durch Nutzung der natürlichen Flu ktuation sowie durch ergänzen-
de Privatisierung bei Neubaumaßnahmen aufgefangen werden.
Zugleich wurde durch die Einrichtung von vorarbeite rähnlichen Funktionen ein finan-
zieller Ausgleich bzw. Aufwertung für verschiedene Reinigungskräfte geschaffen wer-
den. Für Einrichtungen mit einem höheren Personalst and wurden auch gezielt Stellen
für eigens ausgewiesene Vorarbeiterinnen geschaffen , so dass auch qualifizierte Ar-
beitsplätze im Rahmen der Sparmaßnahme entstanden sind.
6. Zusätzliche Informationen zum Bericht
In den folgenden Punkten werden die Maßnahmen und Probleme beschrieben, die im
Berichtszeitraum ebenfalls Auswirkungen auf die Frauenförderung in der Stadtverwal-
tung hatten.
6.1 Problematik der Teilzeitstellen für ehemalige V ollzeitbeschäftigte
Im Zuge der Umsetzung der Konsolidierungsbeschlüsse wurde sichtbar, dass ehe-
mals Vollzeit beschäftigten Mitarbeiterinnen, die n ach einer Beurlaubung mit Teilzeit-
beschäftigungen zurückgekehrt waren, mit Verweis au f die Haushaltskonsolidierung
die Möglichkeit zur Wiederherstellung einer Vollbes chäftigung bzw. einer unbefriste-
ten Stundenerhöhung nicht eingeräumt wurde. Eine ge naue Analyse ergab, dass die
Verträge der betroffenen Frauen Anfang der 90er Jah re bei der Rückkehr auf unbe-
fristete Teilzeitverträge umgestellt worden waren. Insgesamt sind hiervon 124 Mitar-
beiterinnen mit den unterschiedlichsten Laufbahnen und beruflichen Einsatzfeldern
betroffen. In einigen Fällen führte dies zu besonde ren persönlichen bzw. finanziellen
Härten. Daher initiierte das Frauenbüro dazu einen Diskussions- und Verhandlungs-
- 22 -
...
prozess mit dem Personal- und Organisationsamt mit dem Ziel, für die betroffenen
Mitarbeiterinnen nach Möglichkeit die alten Rechte wieder herzustellen oder zumin-
dest die Situation perspektivisch zu verbessern. Da s Personal- und Organisationsamt
hat alle rechtlichen, tariflichen und praktischen M öglichkeiten geprüft, um den Betrof-
fenen auch im Sinne des § 11 Abs. 3 TVöD und des § 9 Teilzeit- und Befristungsge-
setz akzeptable Angebote zu machen. Eine Wiederhers tellung des alten Zustandes
schloss sich jedoch aus verschiedenen Gründen aus.
Um ein dezidiertes Bild von den Arbeitszeitwünschen der betroffenen Mitarbeiterinnen
zu erhalten, wurden diese in einer Umfrage dazu bef ragt. Darauf aufbauend wird im
Rahmen von personellen und organisatorischen Veränd erungen, die eine Stundener-
höhung bedeuten können, den betroffenen Mitarbeiter innen ein entsprechendes An-
gebot zu einer befristeten Erhöhung gemacht. Überwi egend waren die Mitarbeiterin-
nen auch aus persönlichen Gründen an einer Aufstock ung der Arbeitszeit nicht inte-
ressiert. In einer Reihe von Fällen ist es aber inz wischen gelungen, die Arbeitszeiten
der betroffenen Frauen – wenn auch nur befristet – wieder zu erhöhen. Gleichzeitig
wurde vom Personal- und Organisationsamt sichergest ellt, dass die Rückkehrerinnen
eine qualifizierte Beratung zu Arbeitsreduzierungen erhalten und in Verträgen die ge-
wünschte Arbeitszeitreduzierung deutlicher hervorgehoben wird.
Aus Sicht des Frauenbüros sind die gefundenen Lösungen als hilfreicher Kompromiss
zu werten. Grundsätzlich wäre es erstrebenswert, we nn die finanziellen Rahmenbe-
dingungen dafür geschaffen werden, dass den betroff enen Frauen, soweit diese Be-
darf und Interesse an einer dauerhaften Arbeitszeit aufstockung haben, diese wieder
unbefristet gewährt wird.
6.2 Umsetzung des TVöD – Verfahren zu befristet Be schäftigten
Eine Beeinträchtigung der Grundsätze der Frauenförd erung wurde im Berichtszeit-
raum im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen TV öD in Verbindung mit der
Haushaltskonsolidierung verursacht. Die seit Jahren angespannte Haushaltslage
machte es notwendig, die tariflichen Möglichkeiten des TVöD dahingehend zu nutzen,
befristeten Beschäftigten, deren Befristungszeiträu me auslaufen und bei denen aus
Gründen des Personalbedarfs eine weitere Beschäftig ung vorgesehen ist, erst nach
Ablauf einer künstlichen Ausscheidungsfrist von ein em Monat und einem Tag erneut
befristet einzustellen, so dass diese nicht mehr in den Genuss der Überleitungsrege-
lungen und der Besitzstandswahrung des TVÜ kommen.
Den betroffenen Beschäftigten entstehen durch die A nwendung dieses Verfahrens
Einkommenseinbussen von 1 bis zu über 1000 € im Mon at, zusätzlich zum Verlust
eines ganzen Monatseinkommens. Die deutlichen Prote ste des Frauenbüros und des
Personalrats ergaben eine Überprüfung des Vorgehens und der Entwicklung einer
sogenannten Härtefallregelung, die den Betroffenen einen begrenzten Finanzaus-
gleich für einen Übergangszeitraum von sechs Monate n einräumt. Das Verfahren
dauert bis über den Berichtszeitraum an. Im Jahr 20 06 wurde an insgesamt 44 Be-
schäftigte, im Jahr 2007 an 51 und im Jahr 2008 an 11 Beschäftigte ein Finanzaus-
gleich für die Dauer von max. bis zu 6 Monaten gezahlt.
Gegen das Verfahren ist Klage eingereicht worden. I n dem Urteil wurde allerdings
das in Münster praktizierte Verfahren richterlich bestätigt.
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...
6.3 Betriebliche Kommission – Leistungsentgelte nac h TVöD
Durch den TVöD ist ein sog. Leistungsentgelt zum 01.01.2007 eingeführt worden. Der
TVöD sieht vor, dass das jeweilige System der leist ungsbezogenen Bezahlung je-
weils durch eine sogenannte „Betriebliche Kommissio n“ (BK) entwickelt wird. Die BK
wirkt ebenso beim ständigen Controlling nach Einfüh rung des Leistungsentgeltes mit
und ist auch zuständig für die Beratung von schrift lich begründeten Beschwerden, die
sich auf Mängel des Systems bzw. seiner Anwendung b eziehen. Die BK ist paritä-
tisch mit gleich stimmberechtigten Vertretern des P ersonalrates und der Dienststelle
besetzt. Die BK umfasst bei der Stadtverwaltung ach t Mitglieder. Seitens der Dienst-
stelle ist unter anderem die Gleichstellungsbeauftr agte zur Mitarbeit in diesem Gre-
mium benannt worden. Die Belange der schwerbehinder ten Menschen werden u.a.
durch die Entscheidung des Personalrates vertreten, die Vertrauensfrau der Men-
schen mit Behinderungen für die BK zu benennen.
Bei der Erarbeitung der Dienstvereinbarung wurde So rge dafür getragen, dass die
Belange der Chancengleichheit berücksichtigt werden:
• Die Präambel enthält den Satz „Leistungsfeststellu ng und -bewertung geschehen
chancengleich und transparent.“…..
• Bei der Festlegung von Kriterien wurde ausschließl ich solche festgelegt, die nicht
potentiell negative Auswirkungen auf Teilzeitbeschä ftigte haben können (z.
Einsatzbereitschaft bzw. Flexibilität)
• Das Bewertungsverfahren wurde so aufgestellt, das ein sozialer Faktor die unte-
ren – mit einem großen Frauenanteil besetzten Beschäftigtengruppen bevorteilt.
• Bei der vorgeschriebenen Evaluation werden die Unt erschiede zwischen den Ge-
schlechtern, zwischen Teilzeit- und Vollzeitbeschäf tigten, sowie nach Alter analy-
siert um ggf. notwendige Änderungen festzustellen.
Das Frauenbüro hatte sich zudem dafür eingesetzt, d ie Möglichkeit des TVöD zu nut-
zen und die Berechnung des Leistungsentgelts im Ber eich der Zielvereinbarungen
nicht an die Arbeitszeit zu koppeln. Hierfür konnte in der Kommission jedoch keine
Mehrheit hergestellt werden.
6.4 Neue Entwicklungen im Bereich der Schulsekretar iate
Die vereinbarte Arbeitszeit der Schulsekretärinnen richtet sich nach den auf der
Grundlage der Schülerzahlen ermittelten Sekretariat sstunden. Die Arbeitsverträge
wurden bisher jährlich entsprechend der Vorgaben arbeitsvertraglich angepasst.
Im Juli 2008 wurde zur Ermittlung der Arbeitszeiten in Schulsekretariaten der allge-
meinbildenden Schulen ein neuer Berechnungsmodus en twickelt und eingeführt.
Stärker als bisher werden die tatsächlichen Belastu ngen in den Schulsekretariaten
berücksichtigt. Das Stundenvolumen konnte sogar noch ausgeweitet werden.
Das neue Berechnungssystem bietet des Weiteren folgende Vorteile:
• nachvollziehbares, transparentes Berechnungssystem für alle Schulformen,
• geringer Ermittlungsaufwand der Schulsekretariatss tunden durch begrenzte Be-
rechnungsfaktoren,
• unsystematische Sockelbeträge für einzelne Schulfo rmen entfallen,
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...
• Schulen und Schulsekretärinnen sind künftig in der Lage, auf einen Blick zu er-
kennen / zu ermitteln, welcher Stundenumfang ihnen für die Sekretariatstätigkeit
zusteht,
• Festlegung der Sekretariatsstunden für einen länge ren Zeitraum ist möglich, keine
jährlichen Anpassungen mehr.
Die neuen ermittelten Sekretariatsstunden werden su kzessive bis zum Schuljahr
2011 / 2012 angepasst.
Die Arbeitszeiten der Schulsekretärinnen wurden ein vernehmlich bis zum 31.07.09
arbeitsvertraglich angepasst. Evtl. erforderliche p ersonelle Veränderungen (Umset-
zungen etc.) werden nach Gesprächen mit den betroff enen Kräften und den Schullei-
tungen schrittweise umgesetzt.
6.5 Fortbildungsinhalte und -teilnahmen
Fortbildungen sind neben der Berufsbildungsvorberei tung, der Berufsausbildung und
der beruflichen Umschulung ein Teilbereich des lebe nslangen Lernens bei der Stadt-
verwaltung. Sie können fachbezogene oder fachübergr eifende Inhalte haben. Fachli-
che Fortbildungsarbeit ist in die Obhut der Ämter u nd eigenbetriebsähnlichen Einrich-
tungen der Stadtverwaltung gegeben worden. Hierfür stehen dort eigene finanzielle
Mittel zur Verfügung. Fachübergreifende Themen, wie z.B. die Verbesserung von
Bürger-/Kundenorientierung, der Wirtschaftlichkeit oder der Führungskompetenz so-
wie der Anwendung von Informationstechnologie (Word , Excel oder GroupWise), lie-
gen in der organisatorischen Verantwortung des Pers onal- und Organisationsamtes.
Diese Aufgabe wird in Zusammenarbeit mit dem Amt fü r Schule und Weiterbildung /
Volkshochschule wahrgenommen und durchgeführt.
Die nachfolgenden Tabellen geben den Teilnahmeumfan g. Deutlich wird eine rück-
gängige Teilnahme an fachübergreifenden Themen vom Jahr 2005 auf das Jahr
2006. Hier wirken sich Spar- und Konsolidierungspro gramme, Stellenabbau und die
Erhöhung der Arbeitszeit für Beamten/-innen sowie i nsgesamt Arbeitsverdichtungen
aus.
- 25 -
...
Tabelle 10:
Anzahl der Teilnahmen an internen Fortbildungsveran staltungen (ohne Führungskräf-
tefortbildungen und ohne Schulungen zur Informationstechnologie- IT)
Jahr Gesamt w m Frauenquote %
2004 1.174 720 454 61,31
2005 1.201 768 433 63,97
2006 937 564 373 60,23
2007 651 420 231 64,51
Gesamt 3.963 2.472 1.491 62,37
Tabelle 11:
Anzahl der Fortbildungsteilnahmen an internen IT-Schulungen
Jahr Gesamt w m Frauenquote %
2004 296 146 150 49,32
2005 171 88 83 51,46
2006 291 210 81 72,16
2007 375 162 213 43,20
Gesamt 1.133 606 527 53,48
6.6 Fortbildung Gender
Die Fortbildung: „Geschlechtergerechte Sichtweisen - oder: „Was ist Gender -
Mainstreaming?“ vermittelte den Teilnehmerinnen und Teilnehmern den Ansatz des
Gender - Gedankens und zeigte die damit verbundene n Handlungsoptionen in der
täglichen Arbeit bei Arbeits- und Entscheidungsproz essen -auch anhand von Beispie-
len- praxisnah auf. Die Anmelderesonanz für diese V eranstaltung war sehr gering, so
dass sie im internen Fortbildungsprogramm 2008 nich t mehr aufgenommen wurde.
Es hat jedoch in einzelnen Fachämtern teilweise spe zifische Fortbildungen zum
Thema gegeben.
Bei der Einführung des Neuen kommunalen Finanzmanag ements sind bereits in den
vorbereitenden Schulungen die Projektverantwortlich en in den Fachämtern hinsicht-
lich der grundsätzlichen Bedeutung und der Inhalte einer geschlechtsdifferenzierten
Haushaltsaufstellung informiert worden.
6.7 Fortbildungsreihe Bäder: Schutz vor sexueller B elästigung - Fortsetzung für
Mitarbeiter/innen
Der Besuch der Fortbildung „Kundenorientierter und verantwortungsvoller Umgang
mit schwierigen Situationen im Bad“ zur Prävention vor sexuellen Belästigungen (ver-
ursacht durch Kundinn/en gegenüber anderen Kund/inn /en) wurde allen Beschäftig-
ten der Bäder als interne Fortbildung in den Jahren 2004 - 2006 angeboten. Nach-
dem 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilgenomme n hatten und keine Anmeldun-
gen mehr eingingen, wurde das Fortbildungsangebot n ach Abstimmung mit dem
Sportamt vorübergehend ausgesetzt.
Im Rahmen der Fortbildungsplanung 2009 wird gemeins am mit dem Sportamt ge-
prüft, ob es einen Teilnehmerkreis für eine Neuauflage gibt.
- 26 -
...
Das Fortbildungsprogramm der Stadtverwaltung wird j eweils als Entwurf dem Frau-
enbüro vorgelegt. Frauenspezifische Angebote u.a im Bereich der Selbstverteidigung
sind regelmäßig enthalten.
6.8 Betriebskindergarten
In der Einrichtung der AWO an der Fürstenbergstr. s tehen insgesamt 35 Plätze für
Kinder ab dem 4. Lebensmonat zur Verfügung.
Die Stadt Münster besitzt seit 1997 ein vertraglich gesichertes Belegungsrecht für
max. 15 Plätze. Das Ziel, „Rückkehrern/innen“ den Wiedereinstieg in das Berufsleben
zu erleichtern, konnte in der Vergangenheit erreicht werden.
Tabelle 12:
Entwicklung der Belegungszahlen für die Stadt Münst er (Stand jeweils zu Beginn des
Kindergartenjahres)
Kinder-
gartenjahr
Kinder
unter 3 Jah-
ren
Kinder
über 3 Jah-
ren
belegte Plät-
ze insgesamt
2004/05 4 7 11
2005/06 6 6 12
2006/07 7 4 11
2007/08 4 6 10
Im Jahre 2007 waren die Anmeldungen zum Betriebskin dergarten gegenüber den
Vorjahren rückläufig. Das Personal- und Organisatio nsamt hat im Frühjahr 2008
durch einen Intranet-Aufruf nochmals auf die Einric htung „Betriebskindergarten“ hin-
gewiesen. Der Aufruf zeigte große Resonanz, aufgrun d der vielen Anfragen konnten
für das Kindergartenjahr 2008/09 kurzfristig 3 Kind er unter 3 Jahren in den Betriebs-
kindergarten aufgenommen werden. Die insgesamt vorh andenen Vormerkungen sind
alle vermittelt worden.
In Vorjahren konnten teilweise trotz vorhandener Vo rmerkliste nicht alle zur Verfü-
gung stehenden 15 Plätze belegt werden, da im Berei ch der kleinen altersgemischten
Gruppen eine ausgewogene Altersstruktur vorhanden s ein muss. Sowohl in den zu-
rückliegenden Jahren als auch zum gegenwärtigen Zei tpunkt kann festgestellt, dass
Anmeldungen von Kindern über 3 Jahren sehr selten sind.
6.9 Integrationsvereinbarung gem. § 83 SGB IX - Reh abilitation und Teilhabe be-
hinderter Menschen für die Stadtverwaltung Münster
Die am 23.10.2001 erstmals geschlossene Integratio nsvereinbarung wurde zwi-
schenzeitlich jeweils zum Ablauf der Gültigkeit mod ifiziert und ist nunmehr bis zum
31.12.2012 gültig. Sowohl bei den inhaltlichen/reda ktionellen Anpassungen als auch
bei der steuernden Begleitung der Umsetzung der Int egrationsvereinbarung wurde
und wird die Frauenbeauftragte eng beteiligt. Es wi rd weiterhin versucht, Projekte zur
zusätzlichen Beschäftigung von Schwerbehinderten, b ei denen insbesondere Frauen
berücksichtigt werden können, zu initiieren. Die Re alisierung stellt sich aufgrund der
Haushaltslage jedoch als schwierig dar.
- 27 -
...
7. Tätigkeiten der Frauenbeauftragten auf der Grund lage des Landesgleichstel-
lungsgesetzes im Berichtszeitraums
7.1 Beteiligung nach § 17 (1) LGG
Das Frauenbüro erhält alle Verfügungen im Bereich Organisation und Personal, bevor
sie dem Personalrat vorgelegt werden. Fragen und notwendige Erläuterungen werden
im Rahmen konstruktiver Zusammenarbeit mit dem Pers onal- und Organisationsamt
erledigt.
Das Frauenbüro wurde vom 01.01.2004 bis 31.12.2007 an insgesamt 7 856 Verfah-
ren beteiligt und ist in 220 Fällen über die Kenntn isnahme hinaus tätig geworden. Im
Einzelnen handelt es sich dabei um die persönliche Beteiligung an Auswahlgesprä-
chen, Mitarbeit in Organisationsprozessen, Nachfrag en zu einzelnen Organisations-
entscheidungen, Gesprächen in Zusammenhang mit Abma hnungen und Kündigun-
gen u.v.a.m. Manche Projekte umfassen dabei auch lä ngere Zeiträume von bis zu ei-
nem Jahr. In einem Fall (Besetzung Leitung Amt für Schule und Weiterbildung)
musste die Beteiligung nachträglich hergestellt und das Verfahren neu eröffnet wer-
den.
7.2 Beteiligung nach § 17 (2) LGG
Im Berichtszeitraum suchten 135 Kolleginnen und Kol legen (9 Männer, 126 Frauen)
Rat oder Informationen im Frauenbüro. Dabei handelt es sich um eine Vielzahl unter-
schiedlicher Anliegen – von der einfachen Auskunft zu Fragen der Elternzeit, über
Unterstützung bei Problemen mit der Umsetzung der A rbeitszeitvorstellungen, Hilfen
bei sexueller Belästigung und persönlichen Personal entwicklungswünschen bis hin
zur Beteiligung bei Beurteilungsgesprächen. Der zei tliche Aufwand variiert dabei zwi-
schen fünfminütigen Informationsgesprächen und Verh andlungsprozessen, die sich
über mehrere Tage und Wochen hin ziehen. Einen groß en Raum nahmen Anfragen
und Beschwerden im Zusammenhang mit der Haushaltsko nsolidierung und der Um-
setzung des Rödl-Gutachtens ein.
8. Bekanntmachung des Frauenförderplans
Der Frauenförderplan wurde im Anschluss an die Besc hlussfassung durch den Rat
als Broschüre unter dem Titel „Programm für Chancengleichheit“ gedruckt und mit ei-
nem Anschreiben vom Oberbürgermeister an alle Ämter verteilt.
Der Frauenförderplan und das Landesgleichstellungsg esetz sind im Intranet und In-
ternet eingestellt.
- 28 -
...
9. Statistische Informationen zum Personalbestand z um Stand 31.12.2007
9.1 Allgemeine Daten
Tabelle 13:
Beamte/Angestellte nach Laufbahn und Vergütungsgruppen (Voll- und Teilzeit)
Stadt Müns-
ter
(Ikl. Mitarbeiter/
innen in Eltern-
zeit und Son-
derurlaub)
(1) Allge-
meine Ver-
waltung
(2) Gesun d-
heit, Sozia-
les, Erzie-
hung
(3)Technisc
her Bereich
(5) Kultur
(4) Feuer-
wehr
(6) Schreib-
dienst
(7) Hand-
werklicher
Bereich
BesGr/
Entgeltgruppe Gesamt* m w % w m w m w m w m w m w m w
B 10 1 1 0 0,00% 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B 6 3 2 1 33,33% 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
B 5 2 1 1 50,00% 1 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
GSV 7 5 2 28,57% 0 1 1 0 1 0 4 0 0 0 0 0
Summe: 13 9 4 30,77% 4 3 1 0 1 0 4 0 0 0 0 0
B2 / A16 16 13 3 18,75% 8 0 0 2 4 0 0 1 1 0 0 0
A15 31 26 5 16,13% 7 5 6 0 11 0 1 0 1 0 0 0
A14 42 34 8 19,05% 20 4 4 2 7 0 2 2 1 0 0 0
A13hD 22 13 9 40,91% 10 5 1 1 1 2 0 1 1 0 0 0
G15Ü 2 2 0 0,00% 0 0 0 0 0 0 2 0 0 0 0 0
G15 24 14 10 41,67% 4 1 3 7 5 1 2 1 0 0 0 0
G14 56 28 28 50,00% 10 10 2 8 14 4 2 6 0 0 0 0
G13 50 25 25 50,00% 2 10 2 7 19 4 2 4 0 0 0 0
Summe: 243 155 88 36,21% 61 35 18 27 61 11 11 15 4 0 0 0
A13gD 44 41 3 6,82% 28 2 3 1 10 0 0 0 1 0 0 0
A12 135 99 36 26,67% 65 24 4 5 20 7 0 0 10 0 0 0
A11 175 95 80 45,71% 64 54 6 12 15 11 0 3 10 0 0 0
A10 187 51 142 75,94% 51 128 0 13 0 1 0 0 0 0 0 0
A09gD 20 7 13 65,00% 4 13 0 0 0 0 0 0 3 0 0 0
G12 80 70 10 12,50% 8 1 7 3 52 3 1 3 0 0 0 0
G11 175 101 74 42,29% 18 20 10 5 67 44 6 7 0 0 0 0
G10 165 98 67 40,61% 31 15 16 28 47 9 3 13 0 0 1 2
G09 389 124 265 68,12% 30 58 51 180 8 4 17 12 0 0 0 0
TVK B 64 40 24 37,50% 0 0 0 0 0 0 40 24 0 0 0 0
Summe: 1434 726 714 49,79% 299 315 97 247 219 79 67 62 24 0 1 2
A09mD Fn3 39 37 2 5,13% 6 2 0 0 0 0 0 0 31 0 0 0
A09mD 112 93 19 16,96% 13 19 0 0 0 0 0 0 80 0 0 0
A8 190 101 89 46,84% 31 89 0 0 0 0 0 0 70 0 0 0
A7 143 90 53 37,06% 23 53 0 0 0 0 0 0 67 0 0 0
A6 6 3 3 50,00% 3 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
G09V 190 123 67 35,26% 16 20 2 6 67 22 2 9 0 4 37 2
G08 338 78 260 76,92% 17 91 5 120 15 24 0 3 0 21 19 1
G07 91 86 5 5,49% 0 0 0 0 3 1 0 0 0 0 83 4
G06 716 294 419 58,52% 12 52 9 81 8 17 1 22 0 205 205 14
G05 462 233 229 49,57% 4 9 0 90 0 0 4 7 0 85 174 9
G04 187 140 47 25,13% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
G03 106 30 76 71,70% 0 0 0 43 0 0 0 0 0 4 0 0
G02 173 14 159 91,91% 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Summe: 2753 1322 1428 51,87% 125 338 16 340 93 64 7 41 248 319 518 30
Insgesamt: 4443 2212 2234 50,28% 428 656 114 587 313 143 78 103 272 319 519 32
- 29 -
...
9.2 Beförderungen/Höhergruppierungen (2004 – 2007)
Tabelle 14:
Beförderungen/Höhergruppierungen im Berichtszeitraum
BesGr/Ent-
geltgruppe
Beförderungen
2004 - 2007
Höhergruppierungen
2004 - 2007
Gesamt
2004 - 2007
m
w
Gesamt
Frauen-
quote
m
w
Gesamt
Frauen-
quote
m
w
Gesamt
Frauen-
quote
Höherer Dienst Höherer Dienst Höherer Dienst
B2 / A16 1 0 1 0,00% B2 / A16 1 0 1 0,00%
A15 4 0 4 0,00% A15 4 0 4 0,00%
A14 3 0 3 0,00% A14 3 0 3 0,00%
A13 h.D. 4 3 7 42,86% A13 h.D. 4 3 7 42,86%
G15Ü 0 0 0 0,00% G15Ü 0 0 0 0,00%
G15 1 0 1 0,00% G15 1 0 1 0,00%
G14 10 5 15 33,33% G14 10 5 15 33,33%
G13 7 7 14 50,00% G13 7 7 14 50,00%
Summe: 12 3 15 20,00% Summe: 18 12 30 40,00% Summe: 30 15 45 33,33%
Gehobener Dienst Gehobener Dienst Gehobener Dienst
A13 g.D. 5 0 5 0,00% A13 g.D. 5 0 5 0,00%
A12 13 9 22 40,91% A12 13 9 22 40,91%
A11 17 24 41 58,54% A11 17 24 41 58,54%
A10 10 23 33 69,70% A10 10 23 33 69,70%
A09 g.D. 7 3 10 30,00% A09 g.D. 7 3 10 30,00%
G12 27 7 34 20,59% G12 27 7 34 20,59%
G11 33 27 60 45,00% G11 33 27 60 45,00%
G10 36 35 71 49,30% G10 36 35 71 49,30%
G09 46 78 124 62,90% G09 46 78 124 62,90%
TVK B 1 0 1 0,00% TVK B 1 0 1 0,00%
Summe: 52 59 111 53,15% Summe: 143 147 290 50,69% Summe: 195 206 401 51,37%
Mittlerer Dienst Mittlerer Dienst Mittlerer Dienst
A09 m.D.
Fn3
0 0 0 0,00%
A09 m.D.
Fn3 0 0 0 0,00%
A09 m.D. 38 6 44 13,64% A09 m.D. 38 6 44 13,64%
A8 54 31 85 36,47% A8 54 31 85 36,47%
A7 37 5 42 11,90% A7 37 5 42 11,90%
A6 1 1 2 50,00% A6 1 1 2 50,00%
G09V 24 22 46 47,83% G09V 24 22 46 47,83%
G08 29 59 88 67,05% G08 29 59 88 67,05%
G07 28 2 30 6,67% G07 28 2 30 6,67%
G06 61 170 231 73,59% G06 61 170 231 73,59%
G05 65 37 102 36,27% G05 65 37 102 36,27%
G04 47 10 57 17,54% G04 47 10 57 17,54%
G03 7 44 51 86,27% G03 7 44 51 86,27%
G02 8 6 14 42,86% G02 8 6 14 42,86%
Summe: 130 43 173 24,86% 269 350 619 56,54% 399 393 792 49,62%
Insgesamt: 194 105 299 35,12% 430 509 939 54,21% 624 614 1238 49,60%
- 30 -
...
9.3 Tabelle 15:
Mitarbeiter/innen in Elternzeit/Elternzeit mit Teil zeitbeschäftigung/ in
Sonderurlaub
Elternzeit Sonderurlaub
BesGr/Entgeltgruppe
m w Gesamt m w Gesamt
B2 / A16 0 0 0 0 0 0
A15 0 0 0 0 0 0
A14 0 0 0 0 0 0
A13hD 0 0 0 0 0 0
G15Ü 0 0 0 0 0 0
G15 0 0 0 0 0 0
G14 0 0 0 0 0 0
G13 0 1 1 0 0 0
Summe: 0 1 1 0 0 0
A13gD 0 0 0 0 0 0
A12 0 1 1 0 0 0
A11 0 3 3 0 3 3
A10 0 8 8 0 7 7
A09gD 0 2 2 0 3 3
G12 0 0 0 0 0 0
G11 0 4 4 1 3 4
G10 0 2 2 0 2 2
G09 0 10 10 1 10 11
TVK B 0 3 3 0 1 1
Summe: 0 33 33 2 29 31
A09mD Fn3 0 0 0 0 0 0
A09mD 0 0 0 0 0 0
A8 0 3 3 0 4 4
A7 0 5 5 0 5 5
A6 0 0 0 0 1 1
G09V 0 0 0 0 0 0
G08 0 13 13 0 13 13
G07 0 0 0 0 1 1
G06 0 3 3 0 22 22
G05 0 15 15 1 13 14
G04 0 0 0 0 1 1
G03 0 0 0 0 5 5
G02 0 2 2 0 2 2
Summe: 0 41 41 1 67 68
Insgesamt: 0 75 75 * 3 96 99 *
* Im Vergleich zum letzten Bericht sind die Gesamtsummen geringer. Dies ist dadurch bedingt, dass aus
dv-technischen Gründen die Kräfte, die während einer Be urlaubung eingesetzt sind, nicht mehr geson-
dert gefiltert werden können. Einzelfälle sind in den Zahlen enthalten.
- 31 -
...
9.4 Teilzeit/Altersteilzeit
Tabelle 16:
Teilzeitbeschäftigungen getrennt nach Besoldungs- und Vergütungsgruppen
BesGr/Entgeltgruppe Gesamt männlich weiblich Frauenquote
B2 / A16 0 0 0 0,00%
A15 1 1 0 0,00%
A14 7 2 5 71,43%
A13hD 3 0 3 100,00%
G15Ü + V 3 0 3 100,00%
G15 0 0 0 0,00%
G14 13 1 12 92,31%
G13 + V 15 2 13 86,67%
Summe: 42 6 36 85,71%
A13gD 3 2 1 33,33%
A12 23 15 8 34,78%
A11 49 6 43 87,76%
A10 61 6 55 90,16%
A09gD 3 0 3 100,00%
G12 10 6 4 40,00%
G11 39 10 29 74,36%
G10 41 5 36 87,80%
G09 122 44 78 63,93%
TVK B 0 0 0 0,00%
Summe: 351 94 257 73,22%
A09mD Fn3 5 5 0 0,00%
A09mD 14 3 11 78,57%
A8 47 6 41 87,23%
A7 20 1 19 95,00%
A6 1 1 0 100,00%
G09V 76 14 62 81,58%
G08 123 6 117 95,12%
G07 4 2 2 50,00%
G06 245 18 227 92,65%
G05 112 10 102 91,07%
G04 33 2 31 93,94%
G03 71 19 52 73,24%
G02 146 5 141 96,58%
Summe: 897 92 805 89,74%
Insgesamt: 1290 192 1098 85,12%
- 32 -
...
Tabelle 17:
Übersicht über Teilzeitformen
Arbeitszeit/ Woche Gesamt M W Frauenquote
unter 19,25 309 33 276 89,32%
19,25 - 20,99 452 46 406 89,82%
21,00 - 25,99 221 21 200 90,50%
26,00 - 30,99 170 32 138 81,18%
31,00 - 38,49 138 58 80 57,97%
Summe: 1290 190 1100 85,27%
- 33 -
...
Tabelle 18:
Mitarbeiter/innen in Altersteilzeit
Besoldungs-
/Vergütungs-
/Lohngruppe Gesamt m w Frauenquote
B 10 0 0 0 0,00%
B 6 0 0 0 0,00%
B 5 0 0 0 0,00%
GSV 0 0 0 0,00%
Summe: 0 0 0 0,00%
B2 / A16 1 1 0 0,00%
A15 2 2 0 0,00%
A14 3 3 0 0,00%
A13hD 0 0 0 0,00%
G15Ü 0 0 0 0,00%
G15 0 0 0 0,00%
G14 0 0 0 0,00%
G13 0 0 0 0,00%
Summe: 6 6 0 0,00%
A13gD 5 5 0 0,00%
A12 4 4 0 0,00%
A11 3 2 1 33,33%
A10 2 0 2 100,00%
A09gD 0 0 0 0,00%
G12 5 5 0 0,00%
G11 1 1 0 0,00%
G10 5 4 1 20,00%
G09 5 3 2 40,00%
TVK B 2 2 0 0,00%
Summe: 32 26 6 18,75%
A09mD Fn3 0 0 0 0,00%
A09mD 0 0 0 0,00%
A8 0 0 0 0,00%
A7 0 0 0 0,00%
A6 0 0 0 0,00%
G09V 1 0 1 100,00%
G08 9 4 5 55,56%
G07 1 1 0 0,00%
G06 13 4 9 69,23%
G05 12 9 3 25,00%
G04 0 0 0 0,00%
G03 0 0 0 0,00%
G02 0 0 0 0,00%
Summe: 36 18 18 50,00%
Insgesamt: 74 50 24 32,43%
- 34 -
...
9.5 Geringfügig Beschäftigte
Tabelle 19:
Bereich Gesamt w m Frauenquote
Amt für Schule und
Weiterbildung 545
423 122 77,61%
Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien 197
111 86 56,35%
Sonstige Bereiche 32 13 19 40,63%
Gesamt 774 547 227 70,67%
9.6. Beschäftigte in besonderen Funktionen
Tabelle 20:
Funktion Gesamt m w
Frauenquote
%
Beigeordnete/r 5 3 2 40,00%
Dezernent/in 3 3 0,00%
Amtsleiter/in / Werklei-
ter/in / Verwaltungsdi-
rektor/in 33 24 9 27,27%
Abteilungsleiter/in 50 42 8 16,00%
Fachstellenleiter/in /
Leiter/in / Verwaltungs-
leiter/in 194 119 75 38,66%
Referent/in 6 3 3 50,00%
Gesamt 291 194 97 33,33%
- 35 -
...
B Frauenförderplan 2010 - 2012
1. Präambel
Auf der Grundlage des Landesgleichstellungsgesetzes NW (LGG) und als Arbeitge-
berin dem Ziel der Chancengleichheit als Basis ress ourcenschonender Aufgaben-
wahrnehmung verpflichtet, ist dieser Frauenförderpl an (FFP) Bestandteil der Perso-
nalentwicklungsplanung der Stadt Münster. Seine Ums etzung und Wirkung wird im
Rahmen des Neuen Steuerungsmodells als gesamtstädtische Aufgabe definiert.
Die Stadt Münster sieht sich in der Pflicht,
• eine gerechte Verteilung von beruflichen Chancen f ür alle,
• eine Erhöhung des Frauenanteils in den Bereichen, in denen sie unterrepräsen-
tiert sind,
• mitarbeiterinnen- und mitarbeitergerechte flexible Arbeitsplatz- und Arbeitszeitor-
ganisation für alle und
• Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle
zu erwirken.
Diesen Zielen dienen alle in diesem Frauenförderpla n festgelegten Grundsätze und
Maßnahmen.
- 36 -
...
2. Quantitative Veränderungsmöglichkeiten
2.1 Prognosedaten und Orientierungsmarken für den Z eitraum 2010 – 2012
Tabelle 21:
Gesamtzahl tariflich Be-
schäftigte/Beamte Stichtag
Dez. 2006
Prognose
Ausscheiden
Gesamt 2010
- 2012
Prognose tariflich Be-
schäftigte/ Beamte
2010 – 2012
BesGr/Entgeltgruppe
männlich
weiblich
Gesamt
Frauen-quote
männlich
weiblich
Gesamt
männlich
weiblich
Gesamt
Maximal
erreich-
bare
Frauen-
quote
(=Orien-
tierungs-
marke)
B 10 1 0 1 0,00% - - - - - -
B 6 2 1 3 33,33% - - - - - -
B 5 1 1 2 50,00% - - - - - -
GSV 5 2 7 28,57% 0 0 0 0 0 0
9 4 13 30,77% 0 0 0 0 0 0
B2 / A16 13 3 16 18,75% 1 1 2 12 4 16 25%
A15 26 5 31 16,13% 1 0 1 25 6 31 19%
A14 34 8 42 19,05% 4 0 4 30 12 42 29%
A13hD 13 9 22 40,91% 2 0 2 11 11 22 50%
G15Ü 2 0 2 0,00% 0 0 0 2 0 2 0%
G15 14 10 24 41,67% 1 0 1 13 11 24 46%
G14 28 28 56 50,00% 0 0 0 28 28 56 50%
G13 25 25 50 50,00% 2 0 2 23 27 50 54%
155 88 243 36,21% 11 1 12 144 99 243
A13gD 41 3 44 6,82% 0 0 0 41 3 44 7%
A12 99 36 135 26,67% 2 0 2 97 38 135 28%
A11 95 80 175 45,71% 2 0 2 93 82 175 47%
A10 51 142 187 75,94% 0 2 2 51 142 193 74%
A09gD 7 13 20 65,00% 0 0 0 7 13 20 65%
G12 70 10 80 12,50% 9 0 9 61 19 80 24%
G11 101 74 175 42,29% 1 3 4 100 75 175 43%
G10 98 67 165 40,61% 10 1 11 88 77 165 47%
G09 124 265 389 68,12% 3 6 9 121 268 389 69%
TVK B 40 24 64 37,50% 1 2 3 39 25 64 39%
726 714 1434 49,79% 28 14 42 698 742 1440
A09mD Fn3 37 2 39 5,13% 1 0 1 36 3 39 8%
A09mD 93 19 112 16,96% 0 0 0 93 19 112 17%
A8 101 89 190 46,84% 0 1 1 101 89 190 47%
A7 90 53 143 37,06% 0 0 0 90 53 143 37%
A6 3 3 6 50,00% 0 0 0 3 3 6 50%
G09V 123 67 190 35,26% 8 3 11 115 75 190 39%
G08 78 260 338 76,92% 8 5 13 70 268 338 79%
G07 86 5 91 5,49% 1 0 1 85 6 91 7%
- 37 -
...
G06 294 419 716 58,52%
10 9 19 284 429 713 60%
G05 233 229 462 49,57% 7 2 9 226 236 462 51%
G04 140 47 187 25,13% 0 3 3 140 47 187 25%
G03 30 76 106 71,70% 0 2 2 30 76 106 72%
G02 14 159 173 91,91% 0 3 3 14 159 173 92%
1322 1428 2753 51,87% 35 28 63 1287 1463 2750 53%
Insgesamt: 2212 2234 4443 50,28% 74 43 117 2129 2304 4433 52%
Die Tabelle zeigt im letzten Abschnitt die maximal erreichbare Frauenquote. Fett ge-
druckt sind die Orientierungsmarken, bei denen noch eine Unterrepräsentanz be-
steht. In die Tabelle sind die Mitarbeiter/innen au fgenommen, die altersbedingt oder
auf Grund einer bereits geschlossenen Altersteilzei tvereinbarung im Berichtszeitraum
2010-2012 definitiv ausscheiden werden (Hinweis: be i den Mitarbeiter/innen mit Al-
tersteilzeit ist das der Termin, an dem diese in di e Freistellung gehen, d.h. definitiv
nicht mehr im Dienst sind). Bei der Prognose für di e Anzahl der tariflich Beschäftig-
te/Beamten in 2010 wurde davon ausgegangen, dass
a) alle durch altersbedingtes Ausscheiden frei werd enden Stellen wieder besetzt
werden
b) alle Stellen die jetzt mit Frauen besetzt sind w ieder mit Frauen besetzt werden
c) alle Stellen die zur Zeit mit Männern besetzt si nd mit Frauen wieder besetzt wer-
den
Die Orientierungsmarken bilden daher ein theoretisc hes Rechenmodell, aber natür-
lich auch die Basis für Veränderungen in der Frauenquote.
In den mit Frauen unterrepräsentierten Bereichen er geben sich dadurch die ausge-
wiesenen Orientierungsmarken. Danach wäre eine deut liche Verbesserung der Frau-
enquote in den Bereichen B2/A16 , A15 und A 14 und eine eher marginale Verbesse-
rung in den Bereichen A 13 gD, A 12, A 9 mD, G 12 u nd G 10 möglich, wenn die un-
ter a-c getroffenen Annahmen zutreffen würden. Davo n ist nicht auszugehen, da bei
der Wiederbesetzung die Entscheidung nur dann unter Berücksichtigung der Frau-
enquote getroffen werden kann, wenn mehrere Bewerbe r/innen gleich geeignet sind
(s. hierzu Ausführungen unter A 4.1.1).
3. Qualitative Maßnahmen
Personalentwicklung und Chancengleichheit im demographischen Wandel
Der demographische Wandel wie er sich in Münster da rstellt, hat auch Auswirkungen
auf die Aufgaben der Kommune als Arbeitgeberin.
- 38 -
...
Zur besseren Übersicht ist hier eine Grafik (Stand 2009) eingepflegt, welche einen
Überblick über den derzeitigen Altersdurchschnitt – aufgeteilt nach weiblichen und
männlichen Mitarbeitern – gibt:
Bei einem Vergleich der Altersstruktur von Frauen und Männern sind Unterschiede zu
erkennen. Frauen sind in der Altersgruppe der 40 bi s 54-jährigen besonders überrep-
räsentiert, während in der Altersgruppe der 55 bis 50-jährigen Männer besonders
überrepräsentiert sind. Diese Struktur wird von ver schiedenen Faktoren wie Eltern-
oder Ausbildungszeiten beeinflusst.
Die Leistungsfähigkeit der Kommune hängt vor diesem Hintergrund auch davon ab,
wie sie die die familiären und Lebensphasen bedingten Bedürfnisse der Beschäftigten
und die Erfordernisse des betrieblichen Alltags miteinander in Einklang bringt.
Hier zu gehört zum einen, die im täglichen Umgang b zw. praktizierten und bewährten
Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf w eiterhin flexibel zu handhaben
und ggf. noch weiter individuell auszugestalten und mit weiteren Bausteinen zu er-
gänzen. Zum anderen müssen auch gezielte Anpassunge n hinsichtlich des Umgangs
mit den Beschäftigten erarbeitet werden, die Pflege aufgaben in der Familie überneh-
men oder anderweitig Verantwortung für entsprechende Betreuungsaufgaben haben.
Bereits seit einigen Jahren nehmen die Beurlaubunge n von Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern, die ältere Angehörige pflegen oder in Form von Teilzeit betreuen zu.
Durch das Inkrafttreten des Pflegegesetzes seit 01. 07.2008 besteht jetzt darüber hin-
aus für alle Betroffenen die Möglichkeit sich bis z u sechs Monaten für die Pflege frei-
stellen zu lassen. Eine besondere Herausforderung b esteht dabei darin, dass solche
Pflegeentscheidungen, anders als die Aufnahme von E lternzeit meist kurzfristig erfol-
gen müssen.
Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung Münster im März Mitarbei-
ter/innen der Stadtverwaltung Münster
0
200
400
600
800
1000
1200
15-19
J.
20 - 24
J.
25 - 29
J.
30 - 34
J.
35 - 39
J.
40 - 44
J.
45 - 49
J.
50 - 54
J.
55 - 59
J.
ab 60
J.
AltersstufeAlterstufen
männlich
weiblich
Anzahl Mitarbeiter/in
Anz ahl Mitarbeiter/innen
- 39 -
...
Aus Sicht des Frauenbüros ist es als problematisch zu werten, dass Sonderurlaub
und Teilbeschäftigung zur Pflege nur in Abhängigkei t zu einer festgestellten Pflege-
stufe bewilligt wird. Früher waren hier individuel le Entscheidungen der Beschäftigten
möglich. In einigen Fällen führte dies dazu, dass g enehmigte Sonderurlaube nach
Ablauf der Befristung nicht verlängert wurden, ohne dass die häusliche Situation eine
Änderung erfahren hat.
3.1 Motivation der Beurlaubten zur Rückkehr
Die beurlaubten Mitarbeiter/innen sind für den Per sonaleinsatz eine wichtige Res-
source. Der persönliche Kontakt zu den Beurlaubten wird gepflegt und ausgebaut.
Dies geschieht nicht nur über übliche Informationen wie Forum Intern, Informationen
über Fortbildungen und direkte Ansprachen sondern a uch über das jährliche stattfin-
dende Beurlaubtentreffen.
Hier soll mit dem in 2009 fertig gestellten Rückkeh rkonzept eine verbesserte syste-
matische Vorgehensweise erreicht werden. Dabei werd en Aufgaben, Verantwortlich-
keiten und Zuständigkeiten der Mitwirkenden – insbe sondere auch der direkten Füh-
rungskräfte in den Fachämtern – geregelt. Das Rückk ehrkonzept soll allen Beteiligten
eine transparente, eigenverantwortliche und zielori entierte Zusammenarbeit ermögli-
chen.
Vorrangiges Ziel ist der reibungslose und gelungene Wiedereinstieg in das Berufsle-
ben. Insbesondere sollen die Beurlaubten motiviert werden, sich möglichst frühzeitig
für einen Wiedereinstieg in den Beruf zu entscheide n, auch wenn dies für den Anfang
zunächst über einen Einsatz mit geringen Stundenant eilen erfolgt. Die Entwicklung
und die Umsetzung der hierfür erforderlichen Rahmen bedingungen wie Arbeitszeit,
Telearbeit etc. werden vom Personal- und Organisationsamt weiter begleitet.
3.2 Unterstützung für pflegende und ältere Angehöri ge betreuende Beschäftigte
Zunehmend mehr Beschäftigte sehen sich in der Pflic ht zu pflegende Angehörige zu
betreuen. Wenn die Voraussetzung einer Pflegestufe erfüllt ist, können sie auf der
Grundlage des Gesetzes zur strukturellen Weiterentw icklung der Pflegeversicherung
bis zu einem halben Jahr Beurlaubung (Pflegezeit) i n Anspruch nehmen) oder die Ar-
beitszeit (auch für einen längeren Zeitraum) reduzi eren. Anders als bei der Beurlau-
bung oder Arbeitszeitreduzierung aus Gründen der Ki nderbetreuung, müssen hier im
Regelfall mit geringem zeitlichem Vorlauf sehr schn ell entsprechende Entscheidun-
gen getroffen werden. Um die Beschäftigten hierbei zu unterstützen, werden die dafür
notwendigen Informationen (gesetzliche und sozialve rsicherungsrechtliche Regelun-
gen, Angebote des Infobüros Pflege, Möglichkeiten d er Telearbeit etc) zusammenge-
stellt und als Informationspaket an die betroffenen Beschäftigten weitergegeben. Wie
bei der Beurlaubung aus Gründen der Kinderbetreuung wird von der Führungskraft
auch in diesem Fall verpflichtend ein „Weggehgesprä ch“ geführt, in dem gemeinsam
praxisnahe Lösungen für eine mögliche Vereinbarkeit von Pflege und Arbeit gesucht
oder Informationsabsprachen getroffen werden. Gleic hzeitig klärt das Personal- und
Organisationsamt mit dem beteiligten Fachamt zeitna he Lösungen für personellen
Ersatz.
- 40 -
...
3.3 Telearbeit
Der Arbeitsmarkt, das soziale Umfeld und die persön lichen Ziele der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter stehen unter einem stetigen Wandel. Die Telearbeit wird daher auch
künftig bei der Stadtverwaltung als ein Instrument perspektivischer Personalplanung
eine Rolle spielen. Nach Beendigung der Erprobungsphase am 31.12.2008 wurde auf
Grund der positiven Erfahrungen die Telearbeit ab d em 01.01.2009 dauerhaft einge-
führt .
Zukünftig soll Telearbeit zugelassen werden, wenn f olgende Voraussetzungen erfüllt
sind:
• Geeignetheit der Telearbeitnehmerin / des Telearbe itnehmers
• Geeignetheit der Tätigkeit
• Wirtschaftlichkeit
Die bisherige Dienstvereinbarung zur alternierenden Telearbeit (Erprobungszeitraum)
sowie die Rahmenbedingungen werden im oben genannten Sinne modifiziert.
Die Entscheidung über die Teilnahme an der alternie renden Telearbeit trifft das Per-
sonal- und Organisationsamt in Abstimmung mit dem F achamt unter Beteiligung der
citeq, des Personalrates, der Frauenbeauftragten, d er Sicherheitsingenieur/in und
ggf. der Vertrauensperson der Menschen mit Behinderungen.
Telearbeit wird dabei auch als ergänzender Baustein zum Rückkehrkonzept wie zu
Angeboten für pflegende Angehörige gesehen.
Gleichzeitig wird vom Personal- und Organisationsamt die Telearbeit mit Blickrichtung
auf die perspektivischen Möglichkeiten weiterentwickelt.
4. Weitere Maßnahmen
4.1 Präsentation von Stellen
Die Stellenpräsentation bei intern ausgeschriebenen Stellen hat sich bewährt. Das
Instrument wird weitergeführt.
4.2 Mentoring - Übernahme als kontinuierliches Ang ebot
Nach dem erfolgreichen Abschluss des Pilotprojektes „Mentoring im Münsterland“,
Zielgruppe: Frauen, wurde das Angebot 2009 in einer modifizierten Form im Fortbil-
dungsprogramm aufgenommen.
Dabei wird auch Männern die Möglichkeit der Teilnah me am Mentoring sowohl als
Mentor, als auch als Mentee gegeben. Der Nutzen ein er geschlechtsheterogenen Zu-
sammenstellung der Mentoring-Tandems könnte durch e inen Austausch der unter-
schiedlichen Perspektiven für beide Seiten noch grö ßer sein. Gleichzeitig werden je-
doch weiterhin auch geschlechtshomogene Tandems erm öglicht. Der schon im Pilot-
projekt realisierte interkommunale Ansatz wird beib ehalten. Es sind neben Münster
die Städte Rheine und Greven, die Gemeinde Laer, di e Kreise Warendorf und Stein-
furt beteiligt. Die Federführung des Gesamtprojekts liegt beim Frauenbüro. Das Pro-
jekt, an dem aus der Stadtverwaltung insgesamt 11 M entees (6 w / 5 m) und sieben
- 41 -
...
Mentoren und Mentorinnen (3 w / 4 m) teilnehmen, wi rd evaluiert. Die Ergebnisse
werden in die Konzeptweiterentwicklung einfließen.
4.3 Leistungsentgelte nach TVöD
Die Dienstvereinbarung zum Leistungsentgelt bei de r Stadtverwaltung Münster nach
§ 18 TVöD ist zum 01.01.2008 in Kraft getreten. Das Leistungsentgelt ist eine variab-
le und leistungsorientierte Bezahlung zusätzlich zu m Tabellenentgelt. Es soll dazu
beitragen, die öffentlichen Dienstleistungen zu ver bessern. Zugleich sollen Motivati-
on, Eigenverantwortung und Führungskompetenz gestärkt werden.
Das Leistungsentgelt ist nach der Dienstvereinbarun g grundsätzlich allen Beschäftig-
ten der Stadtverwaltung chancengleich zugänglich. A usdrücklich bekräftigt die
Dienstvereinbarung, dass die Leistungsfeststellunge n und -bewertungen chancen-
gleich und transparent geschehen.
Bei Teilzeitbeschäftigten bemisst sich das Leistung sentgelt im Verhältnis der arbeits-
vertraglich vereinbarten Arbeitszeit zur tariflich oder gesetzlich vorgesehenen regel-
mäßigen Arbeitszeit. Die Leistungsbewertung umfasst zu 70% vier Leistungskriterien
sowie zu 30% ein bis drei Leistungsziele. Sie müsse n beeinflussbar und in der regel-
mäßigen Arbeitszeit erreichbar sein.
Die Dienstvereinbarung sieht ein regelmäßiges Contr olling sowie eine Evaluation vor
um unter anderem ihre Anwendung und Folgerungen dar aus zur Weiterentwicklung
des Systems feststellen zu können. Es geht dabei z. B. um den fairen Anteil aller vor-
handenen Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen am Leistun gsentgelt sowie zwischen
Frauen und Männern. Die Frauenbeauftragte wirkt als Mitlied der zuständigen be-
trieblichen Kommission weiterhin an der Umsetzung, der Evaluation und dem Control-
ling der Dienstvereinbarung mit.
4.4 Auswirkungen des KIBIZ auf Erzieherinnen und Ki nderpflegerinnen
Mit Wirkung vom 01.08.2008 ist das neue Kinderbildu ngsgesetz (KIBIZ) in Kraft ge-
treten. Gem. § 19 KIBIZ wird die finanzielle Förder ung der Kindertageseinrichtungen
zukünftig in Form von Pauschalen für jedes in einem Kindergartenjahr in einer Kinder-
tageseinrichtung aufgenommene Kind (Kindpauschalen) gezahlt. Grundlage der Pau-
schale ist neben dem Alter des Kindes die, ebenfall s neu eingeführte, von den Eltern
gebuchte Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Wochenstunden.
Die Kindpauschalen ergeben sich aus der Anlage 1 zu § 19 KIBIZ.
Dementsprechend gibt es ab dem 01.08.2008 nunmehr 3 Gruppenformen:
Gruppenform I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zu Einschulung
Gruppenform II: Kinder im Alter von unter drei Jahr en
Gruppenform III: Kinder im Alter von drei Jahren u nd älter
Die Anlage I zu § 19 KIBIZ bestimmt dabei je nach G ruppenform ebenfalls über die
Qualität und entsprechend der gebuchten Betreuungsz eit über die Anzahl der
Betreuungsstunden und damit des einzusetzenden Personals.
In den Gruppenformen I und II ist zukünftig nur noc h der Einsatz von Fachkräften
möglich. Nur in der Gruppenform III ist neben dem E insatz einer Fachkraft noch der
Einsatz einer Kinderpflegerin möglich.
- 42 -
...
In Ausführung des § 26 Abs. 2 Nr. 3 KIBIZ haben die kommunalen Spitzenverbände,
die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege, die Kirchen und die Oberste Lan-
desjugendbehörde NRW eine Vereinbarung über die erf orderliche Ausbildung sowie
des Personalschlüssels des ab dem 01.08.2008 in Tag eseinrichtungen tätigen Per-
sonals abgeschlossen.
Entsprechend § 1 der Vereinbarung sind sozialpädago gische Fachkräfte: staatlich
anerkannte Erzieher/innen, staatlich anerkannte Hei lerziehungspfleger/innen und Ab-
solventen/innen von Studiengängen der sozialen Arbe it mit staatlicher Anerkennung
sowie von Diplom-, Bachelor- und Masterstudiengänge n der Erziehungswissenschaf-
ten mit Schwerpunkt Kleinkind-/Elementarpädagogik.
Die in den Einrichtungen am 15.03.2008 tätigen Kind erpflegerinnen im Sinne des § 2
der Vereinbarung, die nunmehr auf Grund der Neustru kturierung der Gruppenformen
im Rahmen von Fachkraftstunden eingesetzt werden, können im Rahmen einer
Übergangsregelung bis zum 31.07.2011 weiterhin auf ihren bisherigen Stellen
verbleiben. Zunächst war festgelegt, dass nach dem 31.07.2011 die Kinderpflegerin-
nen nur noch dann weiter eingesetzt werden können, wenn sie sich zu einer sozial-
pädagogischen Fachkraft weiterqualifiziert oder mit einer solchen Qualifizierung be-
gonnen haben. Nach Interventionen der Träger, der k ommunalen Spitzenverbände
und der LAG der Frauenbüros wurde diese Frist auf d en 31.07.2012 verlängert, um
auf diese Weise einen realistischen Zeitraum für di e Qualifizierungsmaßnahmen zu
schaffen. Ebenfalls wurde die Möglichkeit eingeräum t, langjährig beschäftigte Kinder-
pflegerinnen in besonders begründeten Ausnahmefälle n mit der Hälfte der Arbeitszeit
weiterhin auch in den Gruppenformen I und II einsetzen zu können.
4.5 Auswirkungen auf die städtischen Kindertagesein richtungen
Zum 01.08.2008 wurden die Gruppen in den städtische n Kindertageseinrichtungen
entsprechend den Vorgaben des KIBIZ umstrukturiert.
In elf Fällen wurden Erzieherinnen, die in der Funk tion als Kinderpflegerin eingesetzt
wurden, nunmehr als Fachkraft eingesetzt und eingr uppiert. In zwei Fällen wurde, da
eine Ausbildung als Fachkraft nicht vorliegt, bis z ur Regelung der erforderlichen Qua-
lifizierungsmaßnahmen eine entsprechende Zulage ver fügt. In zwei Fällen erfolgte
einvernehmlich eine Umsetzung auf eine Stelle in ei ner anderen Einrichtung. Die
Entwicklung zum Einsatz der Kinderpflegerinnen wird im Rahmen der des Frauenför-
derplans weiter verfolgt.
4.6 Frauen in der Feuerwehr
In 2009 legte die Verwaltung einen Bericht zur Mitw irkung von Frauen bei der Feuer-
wehr vor und schlug über die bereits vorhandenen An gebote hinaus vor, insbesonde-
re das Informationsangebot auszubauen und über Deta ils und Anforderungen des
Auswahlverfahrens zu informieren. Ferner sollen auc h städtische Auszubildende in
technischen Bereichen gezielt auf die Ausbildungsmö glichkeit bei der Feuerwehr
aufmerksam gemacht werden.
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses wurd e die Verwaltung zudem be-
auftragt, sich den grundsätzlichen Aussagen der Han dlungsempfehlungen des Deut-
schen Städtetags vom 24.03.2009 zur „Förderung der Chancengleichheit von Frauen
bei der Berufsfeuerwehr“ anzuschließen, die dort vo rgeschlagenen Maßnahmen mit
örtlichem Bezug auf ihre Anwendbarkeit einschließli ch des ggf. erforderlichen Res-
- 43 -
...
sourcenbedarfs zu prüfen und entsprechend in den zuständigen Ratsgremien darüber
zu berichten.
Als Arbeitsauftrag im Sinne des Frauenförderplans w urde dazu festgelegt, dass die
Handlungsempfehlungen des Deutschen Städtetags nach folgenden Kriterien geprüft
und umgesetzt werden sollen:
• Empfehlungen, die in Münster bereits umgesetzt und ggf. optimiert werden kön-
nen
• Erarbeiten und schnellstmögliches Umsetzen von öff entlichkeitswirksamen, wer-
benden Maßnahmen (Internetauftritt u.ä.)
• Wünschenswerte Empfehlungen, für die Kooperationsp artner und ggf. weitere
Ressourcen benötigt werden.
• Empfehlungen, bei denen weitere Ergebnisse aus dem Städtetag oder den wis-
senschaftlichen Begleituntersuchungen abgewartet werden müssen.
Im Ergebnis wurden als erste Schritte auf dieser Gr undlage folgende Veränderungen
bzw. Vorhaben vorgenommen:
Der in Münster durchgeführte Sporttest wird dahinge hend modifiziert, dass zukünftig
die Zeit gestoppt wird, in der eine vorgegeben Stre cke zurückgelegt wird. Bisher wur-
de gewertet, welche Strecke in einer vorgegebenen Z eit absolviert wurde. Durch das
Auf- bzw. Abrunden von Teilstrecken kam es dabei zw angsläufig zu Ungenauigkei-
ten. In die Sportaufgaben wurden zudem bereits Span nungsübungen eingebunden
und zusätzlich Techniknoten vergeben. Diese Änderun gen tragen den sportlichen
Fähigkeiten von Frauen besonders Rechnung.
Für weitere mögliche Veränderungen (zum Beispiel hi nsichtlich der Kraftübungen)
wird das Ergebnis der Deutschen Sporthochschule abgewartet.
Die Abschaffung des Rankings wird für Münster abgel ehnt. Im Ranking werden nicht
nur die Sportübungen sondern auch die Theorieleistu ngen und Ergebnisse des prak-
tischen Tests mit jeweils einem Drittel bewertet. D .h. aus im Schnitt 80 Bewerbern
und Bewerberinnen, die nach Auswertung der theoreti schen Testergebnisse zum
sportlich-praktischen Test eingeladen werden, werde n je nach Stellenzahl zwischen
30 und 40 Bewerber/innen für das Vorstellungsgespräch ausgewählt. Die Gewichtung
nicht nur von Sport- sondern auch von Theorie- und Praxisleistungen führt dazu, dass
schlechte Leistungen in einem Bereich durch gute Le istungen in einem anderen Be-
reich ausgeglichen werden können. Ein Abschaffen de s Rankings würde bedeuten,
dass die Anforderungen sowohl im Sport wie auch in der Praxis so hoch geschraubt
werden müssen, dass nur maximal 30 bis 40 Bewerber/ innen überhaupt die Übungen
schaffen, um ins Vorstellungsgespräch zu gelangen. Ein Ausgleich wäre dann nicht
mehr möglich. Zur besseren Information über den kör perlichen Eignungstest wurde
eine mit Fotos hinterlegte Beschreibung auf der Homepage der Feuerwehr platziert.
Trainingskurse und Probetests werden in Münster nic ht von der Feuerwehr durchge-
führt, da hierfür die erforderlichen personellen un d finanziellen Ressourcen fehlen.
Bei Bedarf könnten entsprechende Angebote jedoch vo n privaten Institutionen entwi-
ckelt werden.
- 44 -
...
Die geforderte Erweiterung der zugelassenen Handwer ksberufe wurde in Münster
schon vor langem vollzogen. Des Weiteren werden die Berufe im feuerwehrtechni-
schen Dienst auf Jobbörsen und Ausbildungsmessen ge zielt vorgestellt. Bereits zum
zweiten Mal wird eine weibliche Auszubildende in de r Kfz-Werkstatt der Feuerwehr
zur Kfz-Mechatronikerin ausgebildet.
Wegen der großen Bandbreite der Bewerbungen ist für Münster die Übernahme des
Düsseldorfer Modells (verkürzte handwerklich-techni sche Ausbildung + Ausbildung
zum Brandmeister bzw. zur Brandmeisterin) nicht zie l führend, zudem eine besonde-
re Wirkung auf eine erhöhte Frauenbeteiligung dadur ch nicht zwangsläufig zu erwar-
ten ist.
Werbende Aktionstage werden im Zusammenhang mit Ang eboten für die Jugendfeu-
erwehr und dem Girls´Day regelmäßig durchgeführt. D iese Veranstaltungen und die
dazugehörige Berichterstattung zeigen auch in der Ö ffentlichkeit, dass die Feuerwehr
nicht ausschließlich männlich geprägt sein muss.
Weibliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr wer den zukünftig gezielt mit einem
auffordernden Anschreiben über aktuelle Ausschreibu ngen für die Berufsfeuerwehr
Münster informiert.
Darüber hinaus wird die Stadt Münster die Ergebniss e aus den vom Städtetag NW
koordinierten Forschungs- und Werbevorhaben weiter verfolgen und die Einbezie-
hung in die Arbeit vor Ort prüfen.
4.7 Angebote für Führungsnachwuchskräfte
Auch vor dem Hintergrund des Stellenabbaus und des damit verbundenen Rückgang
von Führungspositionen, muss motivierten und leistu ngsstarken Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern eine Möglichkeit der beruflichen Entwi cklung geboten werden. Soweit
Führungsfunktionen zu besetzen sind, ist die Auswah l eigener Mitarbeiter/innen ein
Mittel der Personalförderung. Ein anderes ist die Ü bernahme von Funktionen in be-
sonderen Arbeitsformen, z. B. Projektleitungen.
Das Ziel ein Verfahren zu entwickeln und möglichst auch bereits mit dessen Erpro-
bung zu beginnen, das die Auswahl von infrage komme nden Frauen und Männern für
Führungspositionen über das bisherige Verfahren hin aus an weitere Aktivitäten kop-
pelt, wird deshalb wieder aufgenommen. Ziel soll es sein, deutlich zu machen, dass
die Übernahme von Führungsaufgaben an den Verbund v erschiedener Merkmale ge-
knüpft ist. Eines könnte die Teilnahme an ausgewähl ten Schulungen sein. Konkrete
Vorstellungen, die insbesondre auch das Führungsint eresse von Frauen ansprechen,
sollen in einer Arbeitsgruppe entwickelt werden, di e sich aus Mitarbeiter/innen des
Amtes 10, des Frauenbüros und des Personalrates zusammensetzen wird.
4.8 Weiterentwicklung der Führungskräfteschulung
Die im vergangenen Berichtszeitraum begonnen Arbeit an einem Konzept für Füh-
rungskräfteschulungen wird weitergeführt. Die Arbei t der Führungskräftezirkel wird
hinsichtlich ihrer Einschätzung der Teilnehmer/innen ausgewertet und ggf. optimiert.
Darüber hinaus werden weitere Bausteine erarbeitet, die insbesondere auch die pra-
xisbezogenen Aufgaben der Führungskräfte bezogen au f die Umsetzung des Rück-
kehrkonzepts, des Umgangs mit Vereinbarkeit von Fam ilie und Beruf insbesondere
bei pflegenden Angehörigen. Angestrebt wird letztli ch ein Gesamtkonzept mit ver-
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pflichtenden Fortbildungen und Zirkeln, da die im E ntwurfskonzept formulierten Ziele
„Verantwortung übernehmen - zielwirksam führen – Ve ränderungen gestalten“ nur in
einem ganzheitlichen und regelmäßig nachgehaltenen Umsetzungsprozess für eine
dauerhafte Verbesserung der Führungsleistung Wirkung erzielen können.
4.9 Fortbildung
Fortbildungsreihe Bäder: Schutz vor sexueller Belästigung - Fortsetzung für
Mitarbeiter/innen
Im Rahmen der Fortbildungsplanung wird gemeinsam m it dem Sportamt geprüft, ob
es einen Teilnehmerkreis für eine Neuauflage gibt. der Fortbildung „Kundenorientier-
ter und verantwortungsvoller Umgang mit schwierigen Situationen im Bad“ zur Prä-
vention vor sexuellen Belästigungen (verursacht dur ch Kund/inn/en gegenüber ande-
ren Kund/inn/en)
4.10 Jobrotation
Vor dem Hintergrund der fortdauernden Haushaltskons olidierung und den Herausfor-
derungen des demographischen Wandels kann das Instr ument der Jobrotation für die
Personalentwicklung und den Personaleinsatz in der Stadtverwaltung künftig eine
wichtige Rolle spielen. Es bleibt deshalb auch im S inne einer ressourcenorientierten
Personalentwicklung, die auch positive Wirkung auf Frauenförderung erzielen kann,
weiterhin eine Aufgabe, den stellenwertneutralen We chsel systematisch zu fördern.
Die Implementierung eines entsprechenden Systems mu ss allerdings sensibel mit
den Befürchtungen und Vorbehalten der Beschäftigten umgehen, einvernehmlich mit
dem Personalrat erfolgen und ist als längerfristiger Prozess anzulegen.
5. Veröffentlichung des Frauenförderplans
Der Frauenförderplan wird als Broschüre gedruckt un d ins Intranet sowie ins Internet
(
www.muenster.de/stadt/frauenbuero ) eingestellt.
6. In Kraft treten
Der Frauenförderplan tritt mit der Beschlussfassung des Rates am 01.01.2010 in
Kraft.
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Verzeichnis der Tabellen
Tabelle 1 Frauenquote vergütungsgruppen-/besoldungs gruppenbezogen für Beamte
und Angestellte – Stand Nov. 2003
Tabelle 2 Frauenquote vergütungsgruppen-/besoldungs gruppenbezogen für Beamte
und Angestellte – Stand Nov. 2006
Tabelle 3 Anzahl der Bewerbungen und Vorstellungsge sprächen
Tabelle 4 Eingesparte Stellen im Berichtszeitraum
Tabelle 5 Frauenquote im Ausbildungs-/ Aufstiegsbe reich
Tabelle 6 Anzahl der Beurlaubten
Tabelle 7 Aufstellung Rückkehrer/innen mit Arbeitsz eitanteilen
Tabelle 8 Anzahl der Teilnahmen an Fortbildungen zu m Thema „Führungsleistung“
Tabelle 9 Auswertung der Regelbeurteilungen
Tabelle 10 Anzahl der Teilnahmen an internen Fortbi ldungsveranstaltungen (ohne Füh-
rungskräftefortbildungen und ohne Schulungen zur Informationstechnologie-
IT)
Tabelle 11 Anzahl der Fortbildungsteilnahmen an int ernen IT-Schulungen
Tabelle 12 Entwicklung der Belegungszahlen für die Stadt Münster (Stand jeweils zu Be-
ginn des Kindergartenjahres)
Tabelle 13 Beamte/Angestellte nach Laufbahn und Ver gütungsgruppen (Voll- und Teil-
zeit)
Tabelle 14 Beförderungen/Höhergruppierungen im Beri chtszeitraum
Tabelle 15 Mitarbeiter/innen in Elternzeit/Elternze it mit Teilzeitbeschäftigung/ in Sonderur-
laub
Tabelle 16 Teilzeitbeschäftigungen getrennt nach Be soldungs- und Vergütungsgruppen
Tabelle 17 Übersicht über Teilzeitformen
Tabelle 18 Mitarbeiter/innen in Altersteilzeit
Tabelle 19 Geringfügig Beschäftigte
Tabelle 20 Beschäftigte in besonderen Funktionen
Tabelle 21 Prognosedaten und Orientierungsmarken fü r den Zeitraum 2010 – 2012
Beschlussvorlage
3306 Zeichen
V/0825/2009 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Programm für Chancengleichheit - Bericht zum Frauenförderplan 2004 - 2006 und Frauenförderplan 2010 - 2012 Beratungsfolge 20.04.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 27.04.2010 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 28.04.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Bericht zum Frauenförderplan 2004 – 2006 und die Fortschreibung bis 2009 (siehe Anlage Teil A) wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Frauenförderplan 2010 – 2012 (siehe Anlage Teil B) wird beschlossen Begründung: Gemäß § 5 a) Landesgleichstellungsgesetz vom 20.11.1999 ist die Stadt Münster verpflichtet, nach Ablauf des Frauenförderplans einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchge- führten Maßnahmen zu erarbeiten und gemeinsam mit der Fortschreibung vorzulegen. Am 14.07.2004 ist der Frauenförderplan der Stadtverwaltung in Kraft getreten. Gleichzeitig mit dem folgenden Bericht zu den Ergebnissen des Frauenförderplans 2004 bis 2006 wird jetzt die Fortschreibung für 2010 -2012 dem Rat zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vorgelegt. Die zeitliche Verschiebung zur Vorlage des Berichts ist aus den in der Kumulation erheblichen Mehrbe- lastungen durch Aufgaben bezüglich der Haushaltskonsolidierung sowie der Einführung des Tarif- vertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) und den damit verbundenen technischen wie inhaltli- chen Umstellungen und der Einführung des Leistungsentgelts verbunden. Trotz des formal abge- laufenen Zeitraums, wurde in den Jahren 2006 bis heute nach den Maßgaben dieses Plans weiter verfahren bzw. fortgeschrieben. Vorlagen-Nr.: V/0825/2009 Auskunft erteilt: Herr Heise Ruf: 492 40 35 E-Mail: HeiseW@stadt-muenster.de Datum: 03.12.2009 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0825/2009 Die Einführung des TVÖD bewirkt zudem, dass die quantitativen Angaben zu den Anteilen von Männern und Frauen und den Orientierungsmarken aus dem Berichtszeitraum mit den aktuellen und künftigen Daten nicht vergleichbar sind. Die Fortschreibung des Frauenförderplans beschränkt sich jedoch nicht auf Daten und Fakten, um Benachteiligungen und Defizite aufzeigen, sondern benennt Handlungsfelder und Maßnahmen zur Förderung von Frauen in der Stadtverwaltung Münster. Hierzu gehören zum einen alle strukturel- len wie individuellen Maßnahmen um die Möglichkeiten zur Vereinbarkeit familiärer und beruflicher Belange (u.a. durch Ausbau der Telearbeit) noch weiter zu verbessern, aber auch Konzepte und Projekte (u.a. Jobrotation, Rückkehrkonzept), die die Auswirkungen des demographischen Wan- dels in der Stadtverwaltung in den Blick nehmen. Der Frauenförderplan 2010 bis 2012 unterstützt die Ziele des Handlungskonzepts demografischer Wandel in den Bereichen • geschlechtersensible Stadtentwicklung, • familienfreundliche und generationengerechte Stadtentwicklung, • finanzieller Nachhaltigkeit • sowie Einwohner/innen und öffentliche Infrastruktur, • und insbesondere bei der Stärkung der Stadt Münster im Wettbewerb der Regionen. In Vertretung Dr. Heinrichs Anlagen: Frauenförderplan der Stadt Münster 2010 - 2012
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (1)
- Fürstenbergstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0825/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.12.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37