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1315/2026

Beantwortung der Anfrage der Fraktion FDP/KSG betreffend "Informations- und Unterstützungsangebote im Bereich Opferschutz" im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren am

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 28.05.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 29.06.2026, TOP 4.1

Anfrage der Fraktion FDP/KSG betreffend "Informations- und Unterstützungsangebote im Bereich Opferschutz"

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anfrage der Fraktion FDP/KSG betreffend "Informations- und Unterstützungsangebote im Bereich Opferschutz"

3891 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Herr Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
An die Vorsitzende des Ausschusses 
Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 
Frau Dîlan Yazicioglu 
 
 
FDP/KSG-Fraktion 
Im Rat der Stadt Köln 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Telefon 0221. 221-23830 
fdp-ksg-fraktion@stadt-koeln.de 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 20.04.2026 
AN/0527/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 23.04.2026 
 
Informations- und Unterstützungsangebote im Bereich Opferschutz 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Frau Vorsitzende, 
 
die FDP/KSG-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Ta-
gesordnung der kommenden Sitzung des Ausschusses Soziales, Seniorinnen und Senioren 
am 23. April 2026 zu setzen.  
 
Die jüngste Berichterstattung über Gewalt in Partnerschaften, und hierbei insbesondere auch 
sexuelle Gewalt, sowie zunehmende Übergriffe auf Einsatzkräfte und andere Personen im 
öffentlichen Dienst zeigt erneut, wie wichtig ein funktionierender und sichtbarer Opferschutz 
ist. Betroffene benötigen niedrigschwellige Zugänge zu Beratung, Schutz und rechtlicher Un-
terstützung – und vor allem klare Informationen darüber, welche Hilfsangebote es in Köln 
gibt und wie diese erreichbar sind. 
 
Vor diesem Hintergrund sind die Bemühungen auf Bundesebene, den Opferschutz auszu-
weiten und Betroffene von häuslicher Gewalt besser zu schützen, etwa durch Tragen einer 
elektronischen Fußfessel, zu begrüßen.  
 
Die Stadt Köln stellt bereits verschiedene Informationen zu Beratungs- und Unterstützungs-
angeboten bereit, etwa zu Frauenhäusern, Beratungsstellen, Präventionsprogrammen oder 
zur anonymen Spurensicherung nach Sexualstraftaten. Diese Angebote umfassen beispiels-
weise Schutzunterkünfte, Beratungsstellen und medizinische Hilfe sowie Hinweise auf Not-
ruf- und Beratungsangebote. (Beratung und https://www.stadt-koeln.de/artikel/20123/ Hilfe 
bei Gewalt - Stadt Köln)  
 
Darüber hinaus existieren in Köln zahlreiche weitere Einrichtungen wie Opferberatungsstel-
len, Gewaltschutzzentren oder Initiativen gegen sexualisierte Gewalt, die Betroffene kosten-
los, anonym und teilweise auch mehrsprachig beraten.

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Angesichts der Vielzahl an Angeboten stellt sich jedoch die Frage, ob diese Informationen für 
Betroffene ausreichend sichtbar, verständlich und zentral auffindbar sind – insbesondere on-
line. 
Gerade in akuten Krisensituationen ist es entscheidend, dass Betroffene schnell Orientierung 
erhalten und die passenden Hilfsangebote finden. Eine transparente und gut zugängliche In-
formationsstruktur kann hierbei einen wichtigen Beitrag leisten. 
 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden 
Fragen: 
 
1. Welche Informationsangebote zum Thema Opferschutz stellt die Stadt Köln aktuell 
bereit, insbesondere online, und über welche zentralen Webseiten oder Plattformen 
können Betroffene diese Informationen finden? 
2. Inwieweit werden Informationen zu rechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Opfer 
von Gewalt – etwa zu Anzeigeverfahren, Opferschutzrechten, anwaltlicher Beratung 
oder Entschädigungsansprüchen – auf den städtischen Informationsseiten transpa-
rent dargestellt? 
3. Wie bewertet die Verwaltung die Auffindbarkeit und Verständlichkeit der bestehenden 
Onlineangebote, insbesondere für Menschen mit Sprachbarrieren oder eingeschränk-
ter Medienkompetenz? 
4. Inwieweit plant die Stadt Köln eine stärkere Bündelung oder Digitalisierung der vor-
handenen Informationen, etwa über ein zentrales Online-Portal oder eine strukturierte 
Übersicht aller lokalen Opferschutzangebote? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
Gez. Ulrich Breite     Dr. Eva-Maria Ritter 
Fraktionsgeschäftsführer    Sozialpolitische Sprecherin

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5844 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/03 
 
Vorlagen-Nummer 28.05.2026 
 1315/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 11.06.2026 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 29.06.2026 
 
Beantwortung der Anfrage der FDP/KSG-Fraktion  betreffend "Informations- und 
Unterstützungsangebote im Bereich Opferschutz" im Ausschuss Soziales, Gesundheit, 
Seniorinnen und Senioren am 23. April 2026 
Mit der Anfrage „Informations- und Unterstützungsangebote im Bereich Opferschutz“ 
(AN/0527/2026) bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. Welche Informationsangebote zum Thema Opferschutz stellt die Stadt Köln aktuell be-
reit, insbesondere online, und über welche zentralen Webseiten oder Plattformen kön-
nen Betroffene diese Informationen finden? 
2. Inwieweit werden Informationen zu rechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Opfer 
von Gewalt – etwa zu Anzeigeverfahren, Opferschutzrechten, anwaltlicher Beratung 
oder Entschädigungsansprüchen – auf den städtischen Informationsseiten transparent 
dargestellt? 
3. Wie bewertet die Verwaltung die Auffindbarkeit und Verständlichkeit der bestehenden 
Onlineangebote, insbesondere für Menschen mit Sprachbarrieren oder eingeschränk-
ter Medienkompetenz? 
4. Inwieweit plant die Stadt Köln eine stärkere Bündelung oder Digitalisierung der vorhan-
denen Informationen, etwa über ein zentrales Online-Portal oder eine strukturierte 
Übersicht aller lokalen Opferschutzangebote? 
 
 
 
Antwort der Verwaltung 
 
Die angesprochene Thematik befindet sich im Wesentlichen im Zuständigkeitsbereich der Po-
lizei. Seitens des Zentrums für Kriminalprävention und Sicherheit wurde folgende Auskunft 
übermittelt. 
 
 
zu den Fragen 1 und 2: 
 
Der Opferschutz der Polizei Köln bietet Betroffenen von Straftaten sowie deren Angehörigen 
umfassende Unterstützung und Beratung an. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Institution 
der Opferschutzbeauftragten der Polizei, die als direkte Ansprechpartner*innen zur Verfügung

2 
 
stehen. Die Beauftragten helfen Betroffenen, die Situation nach einer Straftat besser zu be-
wältigen, informieren über mögliche nächste Schritte und vermitteln bei Bedarf an speziali-
sierte Hilfsangebote. Dazu gehören beispielsweise Beratungsstellen, therapeutische Unter-
stützung oder Schutzunterkünfte. Dazu zählt unter anderem die Kölner Opferhilfe e. V., die 
psychologische Soforthilfe, persönliche Beratung und in bestimmten Fällen auch finanzielle 
Unterstützung anbietet. Auch die Stiftung Kölner Opferhilfe unterstützt Betroffene beispiels-
weise bei der Bewältigung von Traumafolgen oder bei der Finanzierung notwendiger Maßnah-
men. 
 
In Zusammenarbeit mit Organisationen wie dem WEISSER RING sowie regionalen Hilfsnetz-
werken stellt die Polizei schnelle und unkomplizierte Unterstützung sicher. 
 
Darüber hinaus informiert die Polizei über die Rechte von Opfern und erklärt den Ablauf eines 
möglichen Strafverfahrens. Betroffene erhalten so Orientierung und Sicherheit im Umgang mit 
Behörden und Justiz. Ergänzend dazu bietet die Polizei auch präventive Beratung an, etwa 
zum Schutz vor weiteren Straftaten oder zur allgemeinen Kriminalprävention; hierfür ist das 
Kriminalkommissariat Kriminalprävention/Opferschutz (KK KPO) zuständig. 
 
Insgesamt verfolgt der Opferschutz der Polizei Köln das Ziel, Betroffene nicht nur unmittelbar 
nach einer Straftat zu unterstützen, sondern ihnen ihre Rechte aufzuzeigen und den Zugang 
zu passenden Hilfsangeboten zu erleichtern. 
 
 
 
zur Frage 3: 
 
Die Auffindbarkeit der bestehenden Onlineangebote wird als gewährleistet bewertet. Sowohl 
die Angebote der Polizei Köln als auch übergreifende Informations- und Unterstützungsange-
bote sind auffindbar. Dazu zählen beispielsweise Angebote des WEISSEN RINGS sowie ver-
schiedene Hilfetelefon-Strukturen, die bei entsprechenden Suchanfragen unmittelbar ange-
zeigt werden.  
 
Insbesondere das Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ ist gut auffindbar. Es bietet Be-
ratung per Telefon, Online-Beratung, Beratung in 18 Sprachen, Beratung in Gebärdensprache 
und Leichte Sprache an. 
 
Die Onlineangebote der Polizei Köln sind mehrsprachig verfügbar und umfassen Inhalte in 
leichter Sprache sowie in Gebärdensprache; darüber hinaus sind sie barrierefrei zugänglich 
gestaltet. Die Polizei orientiert sich hierbei an den Vorgaben des Behindertengleichstellungs-
gesetz (BGG) sowie der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer je-
weils gültigen Fassung. 
 
Insgesamt ist damit auch für Menschen mit Sprachbarrieren oder eingeschränkter Medien-
kompetenz eine niedrigschwellige und möglichst umfassende Erreichbarkeit gewährleistet. 
 
 
 
zur Frage 4: 
 
Die vorhandenen Informations- und Unterstützungsangebote im Bereich Opferschutz sind be-
reits heute in vielfältiger Weise im Internet auffindbar und für unterschiedliche Zielgruppen zu-
gänglich. 
 
Das Thema Opferschutz besitzt für die Stadt Köln einen hohen Stellenwert; entsprechend ist 
es ein zentrales Anliegen, dass Betroffene sowie Interessierte möglichst umfassend und nied-
rigschwellig über bestehende Hilfsangebote informiert werden. 
 
Bereits jetzt stellt die Stadt Köln mit der zentralen Informationsseite „Beratung und Hilfe bei 
Gewalt“ – auf die sich die Anfrage auch bezieht – ein strukturiertes Angebot bereit. Diese In-
formationen sind – wie der gesamte städtische Internetauftritt – barrierefrei und mehrsprachig

3 
 
aufbereitet. Damit ist sowohl eine Orientierung für Betroffene als auch eine präventive Infor-
mation ermöglicht. 
 
Eine darüberhinausgehende stärkere Bündelung der – wie zuvor dargestellt – bereits gut auf-
findbaren Informationen ist aktuell nicht geplant. 
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (2)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
29.06.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 4.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1315/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
28.05.2026
Erstellt
04.05.2026 10:28