2045/2026
Baubeschluss für die Instandsetzung der Fahrbahn- und Radwegeoberfläche Thuleweg zwischen Sigwinstraße und Glockenblumenweg
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Sanierung der Fahrbahndecke um die Verkehrssicherheit für Verkehrsteilnehmer*innen wiederherzustellen.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/665/33 Vorlagen-Nummer 2045/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Baubeschluss für die Instandsetzung der Fahrbahn- und Radwegoberfläche Thuleweg zwischen Sigwinstraße und Glockenblumenweg Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Instandset- zungsmaßnahme der Fahrbahn- und Radwegoberfläche Thuleweg zwischen Sigwinstraße und Glockenblumenweg in Köln-Höhenhaus mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000 €. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.09.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 400.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Thuleweg zwischen Sigwinstr. und Glockenblumenweg weist erhebliche Fahrbahnschä- den auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden seitens des Amtes für Ver- kehrsmanagement immer wieder punktuelle Reparaturarbeiten durchgeführt. Leider reichen die Maßnahmen nicht aus, um die Verkehrssicherheit über einen längeren Zeitraum aufrecht- zuerhalten. Um eine weitere Schädigung der Straßensubstanz, die kurzfristig eine kostenin- tensive Generalsanierung nach sich ziehen würde zu vermeiden, ist es notwendig, nun drin- gend die Fahrbahndecke zu erneuern. Die Maßnahme sieht eine Sanierung der Fahrbahnde- cke und die Reparatur der zwei Querungsinseln vor. Nach einer Kostenschätzung liegen die Gesamtkosten bei circa 400.000 €. § 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8 KAG NRW) Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu- ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines 3 gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe- bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge- meinden die Beiträge. Bei den vorgesehenen Arbeiten handelt es sich jedoch nicht um eine Straßenausbaumaß- nahme im Sinne des § 8 KAG NRW, sondern um Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbei- ten, die keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auslösen. Finanzierung: Die Durchführung der Maßnahmen ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich. Die Umsetzung ist bis Ende 2026 vorgesehen. Da die Stadt Köln als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi- cherheit verpflichtet ist, werden die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 vollinhaltlich eingehalten. Zudem ist eine rechtzeitige Deckensanierung wirtschaftlich sinnvoll, da sie deutlich höhere Folgekosten durch eine spätere Generalsanierung verhindert und kos- tenintensive Notmaßnahmen vermeidet. Sie stellt somit die Substanzerhaltung der Verkehrs- anlagen sicher. Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 400.000 € stehen im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, bedarfsgerecht zur Verfügung. Erläuterung zum Klimaschutz: Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. Durch die Sanierung der Fahrbahn wird es zu erheblichen Verringerungen der Lärmemissio- nen kommen. Des Weiteren kommt es zur Reduzierung vom CO2 Ausstoß, weil durch die Sa- nierung Brems- und Anfahrtsvorgänge vor Schlaglöchern reduziert werden. Anlagen
Beratungsverlauf (1)
Orte (3)
- Sigwinstraße
- Glockenblumenweg
- Thuleweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2045/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 04.08.2026
- Erstellt
- 13.07.2026 13:01