Mandari Insight

2045/2026

Baubeschluss für die Instandsetzung der Fahrbahn- und Radwegeoberfläche Thuleweg zwischen Sigwinstraße und Glockenblumenweg

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 04.08.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 14.09.2026, TOP 9.1.2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

631 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Sanierung der Fahrbahndecke um die Verkehrssicherheit für 
Verkehrsteilnehmer*innen wiederherzustellen.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4398 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/665/33 
 
Vorlagen-Nummer 
 2045/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Baubeschluss für die Instandsetzung der Fahrbahn- und Radwegoberfläche Thuleweg 
zwischen Sigwinstraße und Glockenblumenweg  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Mülheim beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Instandset-
zungsmaßnahme der Fahrbahn- und Radwegoberfläche Thuleweg zwischen Sigwinstraße 
und Glockenblumenweg in Köln-Höhenhaus mit Gesamtkosten in Höhe von 400.000 €. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.09.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  400.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Thuleweg zwischen Sigwinstr. und Glockenblumenweg weist erhebliche Fahrbahnschä-
den auf. Zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit wurden seitens des Amtes für Ver-
kehrsmanagement immer wieder punktuelle Reparaturarbeiten durchgeführt. Leider reichen 
die Maßnahmen nicht aus, um die Verkehrssicherheit über einen längeren Zeitraum aufrecht-
zuerhalten. Um eine weitere Schädigung der Straßensubstanz, die kurzfristig eine kostenin-
tensive Generalsanierung nach sich ziehen würde zu vermeiden, ist es notwendig, nun drin-
gend die Fahrbahndecke zu erneuern. Die Maßnahme sieht eine Sanierung der Fahrbahnde-
cke und die Reparatur der zwei Querungsinseln vor.  
Nach einer Kostenschätzung liegen die Gesamtkosten bei circa 400.000 €. 
§ 8 Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8 KAG NRW) 
Gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 KAG NRW besteht für Straßenausbaumaßnahmen, die von dem zu-
ständigen Organ ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden oder die in Ermangelung eines

3 
gesonderten Beschlusses frühestens im Haushalt des Jahres 2024 stehen, ein Beitragserhe-
bungsverbot. Stattdessen erstattet das Land Nordrhein-Westfalen nach § 8a KAG NRW in 
Verbindung mit der Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung vom 27.06.2024 den Ge-
meinden die Beiträge. 
Bei den vorgesehenen Arbeiten handelt es sich jedoch nicht um eine Straßenausbaumaß-
nahme im Sinne des § 8 KAG NRW, sondern um Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbei-
ten, die keinen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen auslösen. 
Finanzierung: 
Die Durchführung der Maßnahmen ist zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit zwingend 
erforderlich. Die Umsetzung ist bis Ende 2026 vorgesehen. 
Da die Stadt Köln als Straßenbaulastträger gesetzlich zur Aufrechterhaltung der Verkehrssi-
cherheit verpflichtet ist, werden die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 
vollinhaltlich eingehalten. Zudem ist eine rechtzeitige Deckensanierung wirtschaftlich sinnvoll, 
da sie deutlich höhere Folgekosten durch eine spätere Generalsanierung verhindert und kos-
tenintensive Notmaßnahmen vermeidet. Sie stellt somit die Substanzerhaltung der Verkehrs-
anlagen sicher. 
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel in Höhe von rd. 400.000 € stehen 
im Haushaltsplan 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in 
der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- 
und Dienstleistungen, bedarfsgerecht zur Verfügung. 
Erläuterung zum Klimaschutz: 
Die Auswirkungen der Gesamtmaßnahme auf den Klimaschutz werden positiv eingeschätzt. 
Durch die Sanierung der Fahrbahn wird es zu erheblichen Verringerungen der Lärmemissio-
nen kommen. Des Weiteren kommt es zur Reduzierung vom CO2 Ausstoß, weil durch die Sa-
nierung Brems- und Anfahrtsvorgänge vor Schlaglöchern reduziert werden. 
 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (1)

14.09.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.1.2 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Sigwinstraße
  • Glockenblumenweg
  • Thuleweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2045/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
04.08.2026
Erstellt
13.07.2026 13:01