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V/0154/2023

Wahl von Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion für den beim Amtsgericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss

Vorlagen 07.03.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2023, TOP 12

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1369 Zeichen

Anlage A zur V/0154/2023 
Kurzüberblick 
Wahl der Vertrauenspersonen zur Bildung des Schöffenwahlausschusses i.S.d. §§ 40ff. GVG. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel der Ausschussbildung zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen 
für die kommende Amtsperiode 2024-2028 verfolgt. Hierzu sind zunächst die sieben Vertrau-
enspersonen - als Teilziel - zu wählen, die im Ausschuss in beisitzender Funktion tätig wer-
den. Nach Anhörung der Bezirksvertretungen wird dem Rat in der Sitzung am 10.05.2023 die 
nachfolgend an das Amtsgericht Münster zu übersendende Vorschlagsliste mit den Bewerbe-
rinnen und Bewerbern für das Ehrenamt bei Gericht zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0208 Wahlen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

2851 Zeichen

V/0154/2023 
V/0154/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Wahl von Vertrauenspersonen in beisitzender Funktion für den beim Amtsgericht zu bildenden 
Schöffenwahlausschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   22.03.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   22.03.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den beim Amtsgericht Münster zu bildenden Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöf-
fen im Sinne der §§ 40ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) werden als Vertrauenspersonen ge-
wählt:  
 
 
1. _____________________________________ 5. _______________________________ 
 
2. _____________________________________ 6. _______________________________ 
 
3. _____________________________________ 7. _______________________________ 
 
4. _____________________________________ 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der beim Amtsgericht zu bildende Schöffenwahlausschuss im Sinne der §§ 40ff. GVG wählt aus der 
Vorschlagsliste, die dem Rat nach Anhörung der Bezirksvertretungen in der Sitzung am 10.05.2023 
zur Beschlussfassung vorgelegt wird, die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024 – 2028.  
 
Amt für Bürger - und 
Ratsservice 
 
14.03.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Waldeyer 
Telefon: 492-3307 
w aldeyer@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0154/2023 
Der Ausschuss besteht aus der Richterin bzw. dem Richter beim Amtsgericht als Vorsitzende(n) und 
einem von der Landesregierung zu bestimmenden Verwaltungsbeamten sowie sieben Vertrauens-
personen als Beisitzerin bzw. Beisitzer, § 40 Absatz 2 Satz 1 GVG.  
 
Die Vertrauenspersonen sind vom Rat bis zum 31. Mai jedes fünften Jahres zu wählen. Sie werden 
gemäß § 40 Absatz 3 Satz 1 GVG aus den Einwohnern des Amtsgerichtsbezirks mit einer Mehrheit 
von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mit-
gliederzahl des Rates, gewählt. 
 
Analog des Wahlverfahrens für Ausschüsse gemäß § 50 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das 
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ergibt sich für die Fraktionen folgende Verteilung: 
 
CDU-Fraktion  3 Vertrauenspersonen 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 2 Vertrauenspersonen 
SPD-Fraktion 1 Vertrauensperson 
ggf. Losentscheid FDP-Fraktion, Fraktion Die LINKE.  1 Vertrauensperson 
und Internationale Fraktion Die PARTEI/ÖDP  
 
Im Jahre 2018 sind in den Ausschuss und anlässlich der Wahl zur Amtsperiode 2019 – 2023 folgende 
Personen gewählt worden: 
 
1. Ratsfrau Christel Loschelder (CDU) 5. Ratsherr Philipp Hagemann (SPD) 
2. Ratsherr Bruno Kleine Borgmann (CDU) 6. Frau Christine Schulz (GRÜNE) 
3. Herr Josef Rickfelder (CDU) 7. Herr Thomas Marczinkowski (GRÜNE) 
4. Ratsfrau Maria Winkel (SPD)  
  
 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

22.03.2023 Hauptausschuss
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2023 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0154/2023
Typ
Vorlagen
Datum
07.03.2023
Erstellt
07.03.2023 15:46