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V/0718/2007

Unterstützung von Bürgerradwegen nach dem Programm "Innovativer Radwegebau NRW"

Vorlagen 10.09.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 12.12.2007, TOP 4

Anregung Nr. 64/2007

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Anregung Nr. 64/2007

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Anregung Nr. 64/2007

Beschlussvorlage

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V/0718/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Unterstützung von Bürgerradwegen nach dem Programm "Innovativer Radwegebau NRW" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.11.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
15.11.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
12.12.2007 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Hauptausschuss stimmt dem Verfahrensvorschlag zur organisatorischen und finanziel-
len Unterstützung von Bürgerradwegen nach dem Programm „Innovativer Radwegebau 
NRW“ zu. 
2. Die Anregung 64/2007 der Bürgerinitiative „Radweg Hohenholter Straße“ an den Rat ist 
damit erledigt. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass projektbezogen Kosten entstehen, die derzeit noch nicht 
kalkuliert werden können.  Die Entscheidung erfolgt im Rahmen der zu gegebener Zeit vorzule-
genden Projektbeschlüsse. Folgekosten entstehen nicht, weil die Unterhaltung beim Landesbetrieb 
Straßen NRW verbleiben soll. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit der Anregung 64/2007 beantragt die Bürgerinitiative „Radweg Hohenholter Straße“ den Neu-
bau eines Geh- und Radweges an der Hohenholter Straße (L 529) nach dem Programm „Innovati-
ver Radwegebau NRW“. Gleichgerichtete Bürgerinitiativen haben sich gebildet für den Bau von 
Geh- und Radwegen an der Hanseller Straße (L 529) und der Telgter Straße (L 585). Wegen der 
grundsätzlichen Bedeutung ist hierfür zunächst eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen. 
 
1. Ausgangslage 
 
Radwege außerorts an Landesstraßen liegen in der Baulast des Landes. Seit Jahren reichen die 
Finanzmittel, die dem zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW für den Regierungsbezirk zuge-
Vorlagen-Nr.: 
V/0718/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
Boehme@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.10.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0718/2007 
wiesen werden, nicht aus, um das Bauprogramm zügig abzuarbeiten. Auch in Zukunft ist eher mit 
einer Mittelkürzung zu rechnen. Deshalb wurden alle anstehenden Radwegebaumaßnahmen aus 
Sicht des Landes bewertet und in eine Prioritätenreihung für eine Priorisierung im Regionalrat 
(BZR Münster) gebracht. Für Radwege auf dem Stadtgebiet von Münster ergeben sich derzeit fol-
gende Prioritäten: 
 
Straße Name Abschnitt Priorität Kosten 
L 529 Oberort Albachten – Roxel Rang 7 0,518 Mio € 
L 529 Hohenholter Straße Roxel - Nienberge Rang 10 0,507 Mio € 
L 586 Albersloher Weg Osttor – Stadtgrenze Rang 27 0,905 Mio € 
L 793 Wolbecker Straße Münster – Wolbeck weiterer Bedarf 1,550 Mio € 
L 843 Tilbecker Straße Stadtgrenze – Roxel weiterer Bedarf 0,409 Mio € 
L 885 Amelsbürener Straße Amelsbüren – Hiltrup weiterer Bedarf 0,332 Mio € 
L 529 Hanseller Straße Häger - Stadtgrenze nicht gelistet  
L 585 Telgter Straße Am Borggarten – 
Everswinkeler Straße 
nicht gelistet  
 
 
Der Landesbetrieb geht davon aus, dass der Radweg Oberort bei gleichbleibendem Mittelansatz 
für das Landes-Radwegeprogramm im Regierungsbezirk Münster in ca. 5 Jahren (2012)  gebaut 
werden kann, der Radweg Hohenholter Straße in ca. 7-8 Jahren (2014/2015).  Mit einem Rad-
weg an der L 586 Richtung Albersloh könnte dann um das Jahr 2032 gerechnet werden. Unter 
weiterer Bedarf sind weitere 72 Radwegemaßnahmen ohne Prioritätenreihung mit einem Kosten-
volumen von 37,7 Mio € entsprechend weiteren 75 Jahren Realisierung aufgeführt. Wann die unter 
„Weiterer Bedarf“ für Münster aufgeführten Radwege realisiert werden, ist danach nicht abschätz-
bar. Die Radwege an  Hanseller Straße und Telgter Straße sind im Programm noch gar nicht ent-
halten. 
 
Vor dem Hintergrund, dass es sich bei den Landesstraßen einerseits um hoch frequentierte Stra-
ßen (teilweise auch Autobahnumleitungsstrecken) mit zulässigen Höchstgeschwindigkeiten von 70 
– 100 km/h, schmalen Querschnitten und teilweise Dammlage handelt, die andererseits häufig von 
Radfahrern auf dem Weg zur Schule bzw. Arbeit befahren werden, hat das Land in der Vergan-
genheit nach Wegen gesucht, die den Städten und Gemeinden eine zeitnähere Realisierung er-
möglichen könnten. Hierzu zählte in der Vergangenheit die Möglichkeit der Vorfinanzierung und 
derzeit das Modellvorhaben „Innovativer bzw. kostengünstiger Radwegebau“. 
 
 
2. Innovativer Radwegebau 
 
Das Modell basiert auf dem Gedanken, bürgerschaftliches Engagement für den Bau eines Rad-
wegs organisatorisch und finanziell zu fördern und damit die Realisierung der notwendigen Geh- 
und Radwege zu beschleunigen. Richtlinien des Landes bzw. ein Erlass, der das Verfahren des 
Baus der „innovativen Radwege“ beschreibt, gibt es nicht. Bisher wird nach den folgenden 
Grundsätzen gehandelt: Die Bürgerinitiative gründet einen gemeinnützigen Verein, sammelt Sach- 
und Geldspenden und baut den Radweg in Eigenleistung entsprechend den Vorgaben. Das Land 
übernimmt die Materialkosten für eine Ausführung mit einer wassergebundenen Decke. Der Lan-
desbetrieb Straßen NRW übernimmt die Unterhaltung des fertigen Radweges allerdings nur, wenn 
der Radweg bituminös befestigt ist. Die Grundstücke werden von den Eigentümern per Gestattung 
oder auf dem Pachtwege zur Verfügung gestellt. Die Kommune unterstützt die Bürgerinitiative or-
ganisatorisch und ggfls. finanziell in der Rolle des Veranlassers (per Vereinbarung mit dem Lan-
desbetrieb Straßen NRW).  
 
Insbesondere im ländlichen Raum sind auf diesem Weg in den letzten Jahren eine Reihe von 
Radwegen an Landesstraßen realisiert worden, so z.B. im Bereich Sendenhorst, Warendorf, Oel-
de, Senden, Billerbeck. Die Stadt Uplengen in Ostfriesland gewann 2005 auf der IFMA den Fahr-

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radpreis „Best for Bike“, weil dort sämtliche Radwege in der Gemeinde in Eigenleistung der Bürger 
hergestellt werden. Auch der kommunale Radweg Gittrup – Gelmer wurde durch das Engagement 
einer Interessengemeinschaft beschleunigt realisiert. 
 
3. Sonderfall Hohenholter Straße 
 
Die Hohenholter Straße ist bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m mit 9.100 DTV (durchschnittlicher 
täglicher Verkehr) belastet. Diese Belastung kann sich jeder Zeit schlagartig erhöhen, weil 4 Auto-
bahnumleitungsstrecken hierüber  verlaufen. Seit über 20 Jahren fordern die Anlieger den Bau 
eines Radweges an dieser Straße. Nach derzeitigem Sachstand wäre ein Bau im Rahmen des 
Landesprogramms erst in ca. 7-8 Jahren zu erwarten. Aus diesen Gründen beantragt die Bürger-
initiative „Radweg Hohenholter Straße“ den Neubau des Geh- und Radweges an der Hohenholter 
Straße (L 529) nach dem Programm „Innovativer Radwegebau NRW“ durchzuführen und damit zu 
beschleunigen. 
 
Das Land hat in einem inoffiziellen Gespräch in Aussicht gestellt, für den Radweg Hohenholter 
Straße wegen der besonderen Verhältnisse im Rahmen des Modellvorhabens „Innovativer Rad-
wegebau“ die fertige Planung sowie 100.000 € in 2008 zur Verfügung zu stellen. Die aktuelle Kos-
tenschätzung des Landesbetriebs für den 1.620 m langen Radweg (ohne Ausbau der Straße) 
weist Gesamtkosten von 357.000 € aus. Davon entfallen 230.000 € auf den reinen Bau des Rad-
wegs und 127.000 € auf sonstige Kosten wie Ausgleichsmaßnahmen, Straßenbegleitgrün, Grund-
erwerb, Vermessung. Demnach sind 257.000 € von der Bürgerinitiative „Radweg Hohenholter 
Straße“ in Form von Eigenleistungen bzw. Sach- und Geldspenden aufzubringen. 
 
4. Hanseller Straße, Telgter Straße und andere 
 
Für die Radwege an der Hanseller Straße und der Telgter Straße liegt noch keine Planung vor. 
Allerdings sind schon Vorüberlegungen vor Ort angestellt worden wie Lage der Radwege,  Grund-
besitz etc. Auch stehen für die Telgter Straße 10.000 € für 2007 abrufbar bereit. Beide Initiativen 
sind sehr aktiv. 
 
Erste Zeitungsberichte lassen darauf schließen, dass weitere Initiativen für Bürgerradwege an 
Landstraßen auf dem Gebiet der Stadt Münster nicht auszuschließen sind. Deshalb ist hier zu-
nächst eine Grundsatzentscheidung über das zukünftige Engagement der Stadt Münster erforder-
lich. 
 
5. Verfahrensvorschlag für Bürgerradwege 
 
In Anbetracht der nicht unerheblichen Gefährdung von Radfahrern auf Landstraßen, die nicht über 
separate Radwege verfügen, und dem Stellenwert, welcher der Verkehrsunfallprävention in Müns-
ter eingeräumt wird, sind die langen Realisierungszeiträume für Geh- und Radwege an den Stra-
ßen in der Baulast des Landes völlig indiskutabel.  
 
Die Verwaltung empfiehlt deshalb, im Interesse der Verkehrssicherheit der Bürgerinnen und Bür-
ger dem Beispiel der Umlandgemeinden folgend das Angebot des Landes zur Realisierung von 
Bürgerradwegen an Straßen in der Baulast des Landes nach dem Programm „Innovativer Radwe-
gebau NRW“ organisatorisch und finanziell zu unterstützen.  
 
Voraussetzung ist, dass die Bürgerinitiative einen gemeinnützigen Verein gründet, das grundsätzli-
che Einvernehmen der Grundstücksbesitzer einholt und sich bereit erklärt, den eigentlichen Bau 
des Radwegs nach den Vorgaben des Landesbetrieb Straßen NRW durchzuführen. Sämtliche 
Beauftragungen und Bestellungen erfolgen durch den Verein. 
 
Die Stadt Münster übernimmt im Rahmen ihrer finanziellen und personellen Möglichkeiten die Pla-
nung des Radwegs einschließlich aller Abstimmungen, erstellt den landschaftspflegerischen Be-
gleitplan, übernimmt die Vermessungsarbeiten und die Bauüberwachung, beantragt, verwaltet und

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leitet die Fördermittel des Landes weiter an den Verein. Darüber hinaus stellt die Stadt, soweit sie 
betroffene Grundeigentümerin ist, ihre Grundstücke entgeltfrei zur Verfügung. Bei Fremdgrundstü-
cken hilft sie im Rahmen ihrer finanziellen und per sonellen Möglichkeiten bei der Bereitstellung 
bzw. der Flächen durch Gestattung, Pacht, Ersa tzflächen etc. Außerdem übernimmt sie die Kos-
tendifferenz wassergebundene Decke – bituminöse Decke i.H.v. aufgerundet 8 €/qm. 
 
Um den Haushalt nicht zusätzlich zu belasten bzw. das laufende stadteigene Radwegeprogramm 
nicht zu beeinträchtigen wird vorgeschlagen, die für das begrenzte Programm Bürgerradwege er-
forderlichen Finanzmittel gemäß § 51 Abs. 6 BauO NRW aus Stellplatzablösemitteln zu finanzie-
ren. Deshalb ist vorgesehen, für die einzelnen Projekte zu gegebener Zeit jeweils gesonderte Be-
schlussvorlagen zu erstellen.  
 
Es bleibt festzuhalten, dass die Realisie rung der notwendigen Radwege nach dem Programm „In-
novativer Radwegebau NRW“ nur gelingt, wenn Verein, Stadt und Landesbetrieb engagiert und 
pragmatisch zusammenarbeiten und Abstriche gegenüber einer konventionellen Realisierung ein-
kalkuliert werden. Im Interesse der Verkehrssicherheit erscheint es jedoch gerechtfertigt, diesen 
Weg zu beschreiten. 
 
Die Bezirksvertretungen erhalten die Vorlage 718/2007 im Anschluss als Bericht zur Information. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez.  
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anregung Nr. 64/2007 der Bürgerinitiative „Radweg Hohenholter Straße“

Beratungsverlauf (3)

15.11.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.12.2007 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Hohenholter Straße
  • Hanseller Straße
  • Telgter Straße 10
  • Wolbecker Straße
  • Tilbecker Straße
  • Amelsbürener Straße
  • Everswinkeler Straße
  • Albersloher Weg
  • Am Borggarten
  • Oberort
  • Osttor

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0718/2007
Typ
Vorlagen
Datum
10.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37