V/0400/2008
Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel (Schulbücher) ab dem Schuljahr 2009/10
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Beschlussvorlage
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V/0400/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel (Schulbücher) ab dem Schuljahr 2009/10 Beratungsfolge 28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Ab dem Schuljahr 2009/2010 wird der Eigenanteil für Lernmittel (Schulbücher) an städtischen Schulen für ALG-II-Empfänger/innen und Empfänger/innen von laufenden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und Jugendhilfegesetz auf Antrag als freiwillige Leistung der Stadt Münster übernommen. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch dies e freiwillige Leistung zusätzliche Kosten in Form von Erstattungsleistungen in Höhe von bis zu 65.000 € für die Jahre 2009 ff. entstehen. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind wie folgt zusätzlich bereitzustellen: Aufwendungen Position Sach- konto Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produkt Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 524100 Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 2009 22.500 Grundschulen Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 524100 Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 2009 15.000 Hauptschulen Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 524100 Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 2009 7.500 Realschulen Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 524100 Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 2009 10.000 Gymnasien Schulbücher nach dem 524100 Lernmittel nach dem 2009 5.000 Berufskollegs Vorlagen-Nr.: V/0400/2008 Auskunft erteilt: Herr Heise Ruf: 492 40 35 E-Mail: HeiseW@stadt-muenster.de Datum: 07.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0400/2008 Lernmittelfreiheitsgesetz Lernmittelfreiheitsgesetz Schulbücher nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 524100 Lernmittel nach dem Lernmittelfreiheitsgesetz 2009 5.000 Förderschulen Insgesamt: 65.000 Begründung: 1. Rückblick Das ehemalige Lernmittelfreiheitsgesetz sah noch bis einschließlich zum Schuljahr 2005/2006 vor, dass die Eigenanteile der Erziehungsberechtigten bei den Lernmitteln • für Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem jetzigen SGB XII • für Empfänger/innen von ALG II und Sozialgeld nach dem SGB II • bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Jugendhilfegesetz vom Schulträger erstattet werden. Mit der Integration des Lernmittelfreiheitsgesetztes in das neue Schulgesetz wurde u.a. auch die Erstattung der Eigenanteile der Erziehungsberechtigten bei Lernmitteln neu geregelt. Demnach haben lediglich noch Empfänger/innen von Hilfe zum Lebens- unterhalt nach dem SGB XII einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung des Eigenanteils. Diese neue Regelung greift somit nur noch für Sozialhilfeempfänger, die als nicht erwerbsfähig eingestuft werden. Bisherige Sozialhilfeempfänger, die dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen können, erhalten seit dem 01.01.2005 Arbeitslosengeld II nach dem SGB II. Somit besteht für Empfän- ger/innen von ALG II und Sozialgeld nach dem SGB II kein Anspruch mehr auf Erstattung des Ei- genanteils. Zur Vermeidung von Härten galt in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbän- den die Übergangsregelung, dass diejenigen, die zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 von der Zahlung der Eigenanteile befreit waren, auch bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 keinen Eigenanteil an den Kosten der Lernmittel zahlen mussten. Im Zuge einer Übergangsregelung seitens des Landes NRW hat der Rat der Stadt Münster in sei- ner Sitzung am 21.09.2005 beschlossen (siehe Vorlage Nr. V/0738/2005), dass befristet für das Schuljahr 2005/2006 der Eigenanteil für Lernmittel für ALG II-Empfänger/innen als freiwillige Leis- tung der Stadt Münster übernommen wird. Damit wurde den bisher von der Zahlung des Eigenan- teils befreiten Erziehungsberechtigten über das Schuljahr 2004/05 hinaus bis zum Ende des Schul- jahres 2005/2006 Bestandsschutz gewährt. Gleich wohl mussten in diesem Zeitraum neu hinzu kommende SGB II-Empfänger/innen von dieser freiwilligen Leistung ausgeschlossen werden. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.06.2006 beschlossen, dass für das Schul- jahr 2006/2007 der Eigenanteil für Lernmittel für Empfänger/innen von ALG II und Sozialgeld nach SGB und Empfänger/innen von Leist ungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Jugend- hilfegesetz als freiwillige Leistung der Stadt Münster nicht weiter übernommen wird. Diese Ent- scheidung wurde u.a. damit begründet, dass die Stadt Münster keine weiteren Leistungen über- nehmen möchte, wenn sich das Land aus seiner ges etzlichen Verpflichtung zurückzieht. Vielmehr wurde davon ausgegangen, dass das Land doch noch reagiert und im Sinne des Konnexitätsprin- zips die Kosten übernehmen würde. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2006 (siehe Vorlage Nr. V/0749/2006) ent- schieden, dass aus Mitteln der Stiftung Siverdes pauschal ein Betrag von jeweils 50.000 € für die Schuljahre 2006/2007 bis einschließlich 2008/2009 zur Verfügung gestellt wird, um den städti- schen Schulen die Möglichkeit zu geben, die Be schaffung von Schulbüchern für Schüler/innen von SGB II-Empfänger/innen und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs- - 3 - V/0400/2008 gesetz zu unterstützen. Über die 1. Ergänzungsvorlage wurde der Kreis auf alle (nicht städtischen) Schulen im Stadtgebiet von Münster erweitert und zusätzlich hierfür 5.000 € jährlich zur Verfügung gestellt. 2. Zum Beschlussvorschlag Die Stiftungsmittel zur Unterstützung der Empfänger/innen von ALG II und Sozialgeld nach dem SGB II und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Ju- gendhilfegesetz laufen mit Ablauf des Schuljahres 2008/2009 aus. Ab dem Schuljahr 2009/2010 fällt somit die Erstattung auf die Personen zurück, die Leistungen nach dem SGB X II erhalten. Für Münster bedeutet dies, dass nur noch rund 40 Antragsteller/innen einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung des Eigenanteils der Lernmittel haben. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten auch die SGB II-Empfänger/innen, Asylbewerber und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Ju- gendhilfegesetz in die Befreiungsregelung einbezogen werden. Durch kostenlose Schulbücher für bedürftige Kinder kann ein wirksamer Beitrag für m ehr Chancengleichheit in der Bildung geleistet werden. Dies haben auch ausdrücklich der Städtetag NRW und die kommunalen Spitzenverbände unter- stützen wollen, in dem der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorgeschlagen wurde, auf die Rückführung des Eigenanteils der Erziehungsberechtigten von 49 % auf 1/3 zu verzichten und unbefristet zu verlängern. Da der Schulträger danach weiterhin lediglich 51 % anstatt künftig 2/3 der Schulbücher stellen müsste, könnte der dadurch entstehende finanzielle Spielraum für die Er- stattung des Eigenanteils verwendet werden. Der Verzicht auf die ohnehin geringe Entlastung fi- nanziell besser gestellter Eltern zu Gunsten der Feistellung Bedürftiger von den Schulbuchkosten wäre angemessen und sozial vertretbar. Nach Auskunft des Städtetages NRW ist diese Initiative jedoch gescheitert. Ausgehend von rund 2.300 Antragstellern wird unter Berücksichtigung der Rückführung des El- ternanteils von bisher 49 % auf 33,33 % (1/3-Regelung) ab dem Schuljahr 2009/2010 von rund 65.000 € jährlich ausgegangen. Diese Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 2009 entsprechend zu- sätzlich zu veranschlagen. I.V. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0400/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37