Mandari Insight

V/0400/2008

Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel (Schulbücher) ab dem Schuljahr 2009/10

Vorlagen 07.05.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 19

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

7709 Zeichen

V/0400/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Übernahme des Eigenanteils für Lernmittel (Schulbücher) ab dem Schuljahr 2009/10 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Ab dem Schuljahr 2009/2010 wird der Eigenanteil für Lernmittel (Schulbücher) an städtischen 
Schulen für ALG-II-Empfänger/innen und Empfänger/innen von laufenden Leistungen nach dem 
Asylbewerberleistungsgesetz und Jugendhilfegesetz auf Antrag als freiwillige Leistung der Stadt 
Münster übernommen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch dies e freiwillige Leistung zusätzliche Kosten in Form 
von Erstattungsleistungen in Höhe von bis zu 65.000 € für die Jahre 2009 ff. entstehen. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die erforderlichen Mittel sind wie folgt zusätzlich bereitzustellen: 
 
Aufwendungen  
Position Sach- 
konto 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Produkt 
Schulbücher nach dem 
Lernmittelfreiheitsgesetz 
524100 Lernmittel nach dem 
Lernmittelfreiheitsgesetz 
2009 22.500 Grundschulen 
Schulbücher nach dem 
Lernmittelfreiheitsgesetz 
524100 Lernmittel nach dem 
Lernmittelfreiheitsgesetz 
2009 15.000 Hauptschulen 
Schulbücher nach dem 
Lernmittelfreiheitsgesetz 
524100 Lernmittel nach dem 
Lernmittelfreiheitsgesetz 
2009 7.500 Realschulen 
Schulbücher nach dem 
Lernmittelfreiheitsgesetz 
524100 Lernmittel nach dem 
Lernmittelfreiheitsgesetz 
2009 10.000 Gymnasien 
Schulbücher nach dem 524100 Lernmittel nach dem 2009 5.000 Berufskollegs 
Vorlagen-Nr.: 
V/0400/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Heise 
Ruf: 
492 40 35 
E-Mail: 
HeiseW@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0400/2008 
Lernmittelfreiheitsgesetz Lernmittelfreiheitsgesetz 
Schulbücher nach dem 
Lernmittelfreiheitsgesetz 
524100 Lernmittel nach dem 
Lernmittelfreiheitsgesetz 
2009 5.000 Förderschulen 
 
Insgesamt: 65.000  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Rückblick
 
  
Das ehemalige Lernmittelfreiheitsgesetz sah noch bis einschließlich zum Schuljahr 2005/2006 vor, 
dass die Eigenanteile der Erziehungsberechtigten bei den Lernmitteln  
 
• für Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem jetzigen SGB XII 
• für Empfänger/innen von ALG II und Sozialgeld nach dem SGB II 
• bei Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Jugendhilfegesetz 
 
vom Schulträger erstattet werden. Mit der Integration des Lernmittelfreiheitsgesetztes in das neue 
Schulgesetz wurde u.a. auch die Erstattung der Eigenanteile der Erziehungsberechtigten bei 
Lernmitteln neu geregelt. Demnach haben lediglich noch Empfänger/innen von Hilfe zum Lebens-
unterhalt nach dem SGB XII einen gesetzlichen Anspruch auf Erstattung des Eigenanteils. Diese 
neue Regelung greift somit nur noch für Sozialhilfeempfänger, die als nicht erwerbsfähig eingestuft 
werden. Bisherige Sozialhilfeempfänger, die dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehen können, 
erhalten seit dem 01.01.2005 Arbeitslosengeld II nach dem SGB II. Somit besteht für Empfän-
ger/innen von ALG II und Sozialgeld nach dem SGB II kein Anspruch mehr auf Erstattung des Ei-
genanteils. Zur Vermeidung von Härten galt in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbän-
den die Übergangsregelung, dass diejenigen, die zu Beginn des Schuljahres 2004/2005 von der 
Zahlung der Eigenanteile befreit waren, auch bis zum Ende des Schuljahres 2004/2005 keinen 
Eigenanteil an den Kosten der Lernmittel zahlen mussten.  
 
Im Zuge einer Übergangsregelung seitens des Landes NRW hat der Rat der Stadt Münster in sei-
ner Sitzung am 21.09.2005 beschlossen (siehe Vorlage Nr. V/0738/2005), dass befristet für das 
Schuljahr 2005/2006 der Eigenanteil für Lernmittel für ALG II-Empfänger/innen als freiwillige Leis-
tung der Stadt Münster übernommen wird. Damit wurde den bisher von der Zahlung des Eigenan-
teils befreiten Erziehungsberechtigten über das Schuljahr 2004/05 hinaus bis zum Ende des Schul-
jahres 2005/2006 Bestandsschutz gewährt. Gleich wohl mussten in diesem Zeitraum neu hinzu 
kommende SGB II-Empfänger/innen von dieser freiwilligen Leistung ausgeschlossen werden.  
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 21.06.2006 beschlossen, dass für das Schul-
jahr 2006/2007 der Eigenanteil für Lernmittel für Empfänger/innen von ALG II und Sozialgeld nach 
SGB und Empfänger/innen von Leist ungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Jugend-
hilfegesetz als freiwillige Leistung der Stadt Münster nicht weiter übernommen wird. Diese Ent-
scheidung wurde u.a. damit begründet, dass die Stadt Münster keine weiteren Leistungen über-
nehmen möchte, wenn sich das Land aus seiner ges etzlichen Verpflichtung zurückzieht. Vielmehr 
wurde davon ausgegangen, dass das Land doch noch reagiert und im Sinne des Konnexitätsprin-
zips die Kosten übernehmen würde. 
 
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 27.09.2006 (siehe Vorlage Nr. V/0749/2006) ent-
schieden, dass aus Mitteln der Stiftung Siverdes pauschal ein Betrag von jeweils 50.000 € für die 
Schuljahre 2006/2007 bis einschließlich 2008/2009 zur Verfügung gestellt wird, um den städti-
schen Schulen die Möglichkeit zu geben, die Be schaffung von Schulbüchern für Schüler/innen von 
SGB II-Empfänger/innen und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-

- 3 - 
V/0400/2008 
gesetz zu unterstützen. Über die 1. Ergänzungsvorlage wurde der Kreis auf alle (nicht städtischen) 
Schulen im Stadtgebiet von Münster erweitert und zusätzlich hierfür 5.000 € jährlich zur Verfügung 
gestellt.  
 
2. Zum Beschlussvorschlag
 
 
Die Stiftungsmittel zur Unterstützung der Empfänger/innen von ALG II und Sozialgeld nach dem 
SGB II und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bzw. Ju-
gendhilfegesetz laufen mit Ablauf des Schuljahres 2008/2009 aus. Ab dem Schuljahr 2009/2010 
fällt somit die Erstattung auf die Personen zurück, die Leistungen nach dem SGB X II erhalten. Für 
Münster bedeutet dies, dass nur noch rund 40 Antragsteller/innen einen gesetzlichen Anspruch auf 
Erstattung des Eigenanteils der Lernmittel haben. Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten auch 
die SGB II-Empfänger/innen, Asylbewerber und Empfänger/innen von Leistungen nach dem Ju-
gendhilfegesetz in die Befreiungsregelung einbezogen werden. Durch kostenlose Schulbücher für 
bedürftige Kinder kann ein wirksamer Beitrag für m ehr Chancengleichheit in der Bildung geleistet 
werden. 
 
Dies haben auch ausdrücklich der Städtetag NRW und die kommunalen Spitzenverbände unter-
stützen wollen, in dem der nordrhein-westfälischen Landesregierung vorgeschlagen wurde, auf die 
Rückführung des  Eigenanteils der Erziehungsberechtigten von 49 % auf 1/3 zu verzichten und 
unbefristet zu verlängern. Da der Schulträger danach weiterhin lediglich 51 % anstatt künftig 2/3 
der Schulbücher stellen müsste, könnte der dadurch entstehende finanzielle Spielraum für die Er-
stattung des Eigenanteils verwendet werden. Der Verzicht auf die ohnehin geringe Entlastung fi-
nanziell besser gestellter Eltern zu Gunsten der Feistellung Bedürftiger von den Schulbuchkosten 
wäre angemessen und sozial vertretbar. Nach Auskunft des Städtetages NRW ist diese Initiative 
jedoch gescheitert.   
 
Ausgehend von rund 2.300 Antragstellern wird unter Berücksichtigung der Rückführung des El-
ternanteils von bisher 49 % auf 33,33 % (1/3-Regelung) ab dem Schuljahr 2009/2010 von rund 
65.000 € jährlich ausgegangen. Diese Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 2009 entsprechend zu-
sätzlich zu veranschlagen. 
 
 
I.V. 
 
 
 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

28.05.2008 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0400/2008
Typ
Vorlagen
Datum
07.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37