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V/1064/2006

Veränderungssperre Nr. 97 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 Teilabschnitt II:

Vorlage 28.12.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.3.1

Anlage 1 -Satzung

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Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Plan

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Anlage 1 -Satzung

1977 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 1064/2006 
 
 
S a t z u n g 
 
 
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 97  
für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 Teilabschnitt II: Siemensstraße 
 
 
Der  Rat der Stadt Münster hat am   aufgrund der §§  14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) 
in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW die nachstehende Satzung beschlossen: 
 
§ 1 
 
Diese Satzung umfasst den Bereich der vom Rat aufge stellten 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 137 
Teilabschnitt II: Siemensstraße. 
 
Innerhalb des Geltungsbereiches dieser Satzung liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Münster, 
 
Flur 186, Flurstücke 158, 321, Teile der Flurstücke 24, 320, 327 
 
Flur 187, Flurstücke 191, 239, 242, 256, 258, 269 –  274, 348, 349, 367, 368, 376, 377, 416, 432, 439, 440, 
454 – 456, 461, 462, 464, 467, 468, 477 – 480, 486 – 491, Teile der Flurstücke 14, 299, 389, 392, 
465, 482, 528 
 
Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieser Satzung ist aus dem anliegenden Übersichtsplan ersichtlich. 
 
§ 2 
 
In dem vorbenannten Gebiet dürfen 
 
1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgefü hrt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt wer- 
den, 
 
2. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränd erungen von Grundstücken und baulichen Anla- 
gen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zusti mmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht 
vorgenommen werden. 
 
§ 3 
 
Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderung ssperre baurechtlich genehmigt worden oder aufgrund  
eines anderen baurechtlichen Verfahrens zulässig si nd, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer  
bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. 
 
§ 4 
 
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachu ng in Kraft. Sie tritt außer Kraft, sobald und sowe it für 
ihren Geltungsbereich die Bauleitplanung rechtsverb indlich abgeschlossen ist, unter Berücksichtigung e iner 
zurückgestellten Bauvoranfrage spätestens am 19.09.2008.

Beschlussvorlage

3006 Zeichen

V/1064/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Veränderungssperre Nr. 97 für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 Teilabschnitt II: 
Siemensstraße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Die anliegende 
Satzung 
 
der Stadt Münster über die Veränderungssperre Nr. 97 
für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 Teilabschnitt II: Siemensstraße 
 
wird beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten 
entstehen. 
 
Begründung: 
Der seit 1974 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt II wurde zur planungsrechtlichen Siche-
rung der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im Bereich der Siemensstraße aufgestellt. 
Diesem Bebauungsplan liegt nach einer rechtskräfti gen Änderung die Baunutzungsverordnung i.d.F. von 
1977 zugrunde. Aufgrund dieser Baunutzungsverordnun g ist in den Ge- und GI-Gebieten im Geltungsbe-
reich des Bebauungsplanes die Ansiedlung u.a. von großflächigen Einzelhandelsbetrieben planungsrechtlich 
zulässig. 
 
Zurzeit sind Bestrebungen erkennbar (Bauvoranfragen) in diesem Bereich Einzelhandelsbetriebe anzu-
siedeln. Diese auch aus Sicht des Einzelhandelskonzeptes stadtstrukturell unerwünschten Umnutzungs-
prozesse sind auf der Grundlage der bestehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht hinreichend 
abzuwehren. 
 
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt Münster am 23.08.2006 den Beschluss zur 4. Änderung des 
Bebauungsplan Nr. 137 Teilabschnitt II gefasst. Der Bebauungsplan soll in der Weise geändert werden, 
Vorlagen-Nr.: 
V/1064/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 / 6190 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1064/2006 
dass Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Einzelhandelskonzeptes weit-
gehend ausgeschlossen werden.  
 
Am 19.09.2006 wurde eine Bauvoranf rage zur Errichtung eines Lebensmitteldiscounters auf dem Grund-
stück Siemensstraße 58 für einen Zeitraum von 12 Monaten zurückgestellt.  
 
Damit die Planungsabsichten nicht behindert oder dur ch zwischenzeitliche B auaktivitäten und Nutzungs-
änderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es nach dem Beschluss zur 4. Änderung des 
Bebauungsplanes Nr. 137 Teilabschnitt II nun der Erlass einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB erfor-
derlich. 
 
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre Nr. 97 wi rd bis zum 19.09.2008 begrenzt, da auf die 2-Jah-
resfrist der Zeitraum ab der Zurückstellung der Bauvoranfrage anzurechnen ist. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
1. Satzung über die Veränderungssperre 
2. Übersichtsplan

Anlage 2 - Plan

82 Zeichen

Anlage 2  
zur Vorlage Nr. 1064/2006 
Veränderungssperre Nr. 97 
Maßstab 1:5000 


Beratungsverlauf (4)

08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Siemensstraße 58

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1064/2006
Typ
Vorlage
Datum
28.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37