mandari
Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Kommunaler Anteil an der Refinanzierung der Kindertagesstätten

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/2100/2023 vom 23.11.2023

Stand: Am 30.01.2024 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anfrage Kita-Finanzierung

    PDF

    Herunterladen: Anfrage Kita-Finanzierung

    Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.

    Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege in Köln An den Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses Herrn Dr. Ralf Heinen Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 23.11.2023 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Jugendhilfeausschuss 28.11.2023 Kommunaler Anteil an der Refinanzierung der Kindertagesstätten Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie die folgende Anfrage auf die Tagesordnung der Sitzung des Jugendhilfeaus- schusses am 28.11.2023 zu setzen. Wie bereits in der Anfrage 2836/2023 dargestellt, weist die Freie Wohlfahrtspflege NRW seit dem Frühjahr 2023 die Landesregierung und die Kommunen auf die drohende Unterfinanzie- rung des Kindertagesstättensystems als Folge der massiven Tarifkostensteigerungen im TVöD hin. Die Steigerungsrate liegt durch kommunale Zusammenschlüsse bereits bestätigt bei über 10%. Im vergangenen Dezember wurde eine Steigerungsrate der KiBiZ-Pauschalen von 3,46% für das aktuell laufende Kita-Jahr 2023/2024 mitgeteilt. Diese war einhellig als deutlich zu niedrig eingeschätzt worden, so dass das Land vor einigen Monaten 100 Mio. € als zusätzlichen Betrag für die Monate 6-12 (ab Januar 2024) des aktuellen Kitajahrs ange- kündigt und mittlerweile in eine verbindliche Zusage gebracht hat, so dass eine teilweise Re- finanzierung der Kostensteigerung im Landesanteil erfolgt. Dieser beträgt nach §38 KiBiZ rund 40% an der Gesamtförderung. Dabei ist allerdings unberücksichtigt geblieben, dass gemäß §36 KiBiZ der kommunale Anteil an der Kita-Finanzierung je nach Träger zwischen 47% und 56% beträgt. Dessen konkrete Vereinbarung ist zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden aber nicht erfolgt, so- dass nun weiterhin eine massive Unterfinanzierung der Kölner Kitas in freier Trägerschaft droht, hier insbesondere resultierend aus dem nicht geregelten kommunalen Anteil. - 2 - Vor diesem dringlichen Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Frage: Beabsichtigt die Stadt Köln ein gesondertes Programm – analog dem Programm des Landes NRW – für den kommunalen Anteil noch im Vorgriff auf die nächste Regelerhö- hung der KiBiZ-Pauschalen für das aktuelle Kita-Jahr? Mit freundlichen Grüßen gez. Ulli Volland-Dörmann Peter Krücker Marc Ruda Martina Schönhals Jörg Zeyßig Claudia Reischauer Ulrich Bergmann David Klapheck

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2024

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 6.1.3, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

War diese Seite hilfreich?

Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz