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0335/2024

Beantwortung der Anfrage AN/2100/2023 der LIGA zum kommunalen Anteil an der Refinanzierung der Kindertagesstätten aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.11.2023

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 26.01.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3664 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/510/3 
51 14 00 
Vorlagen-Nummer 26.01.2023 
 0335/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 30.01.2024 
 
Beantwortung der Anfrage AN/2100/2023 der LIGA zum kommunalen Anteil an der 
Refinanzierung der Kindertagesstätten aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses 
vom 28.11.2023 
Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2023 wurde folgende Anfrage ge-
stellt: 
 
Wie bereits in der Anfrage 2836/2023 dargestellt, weist die Freie Wohlfahrtspflege 
NRW seit dem Frühjahr 2023 die Landesregierung und die Kommunen auf die dro-
hende Unterfinanzierung des Kindertagesstättensystems als Folge der massiven Ta-
rifkostensteigerungen im TVöD hin. Die Steigerungsrate liegt durch kommunale Zu-
sammenschlüsse bereits bestätigt bei über 10%. Im vergangenen Dezember wurde 
eine Steigerungsrate der KiBiZ-Pauschalen von 3,46% für das aktuell laufende Kita-
Jahr 2023/2024 mitgeteilt. Diese war einhellig als deutlich zu niedrig eingeschätzt wor-
den, so dass das Land vor einigen Monaten 100 Mio. € als zusätzlichen Betrag für die 
Monate 6-12 (ab Januar 2024) des aktuellen Kitajahrs angekündigt und mittlerweile in 
eine verbindliche Zusage gebracht hat, so dass eine teilweise Refinanzierung der 
Kostensteigerung im Landesanteil erfolgt. Dieser beträgt nach §38 KiBiZ rund 40% an 
der Gesamtförderung.  
Dabei ist allerdings unberücksichtigt geblieben, dass gemäß §36 KiBiZ der kommu-
nale Anteil an der Kita-Finanzierung je nach Träger zwischen 47% und 56% beträgt. 
Dessen konkrete Vereinbarung ist zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden 
aber nicht erfolgt, so dass nun weiterhin eine massive Unterfinanzierung der Kölner 
Kitas in freier Trägerschaft droht, hier insbesondere resultierend aus dem nicht gere-
gelten kommunalen Anteil. 
Vor diesem dringlichen Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden 
Frage:  
Beabsichtigt die Stadt Köln ein gesondertes Programm – analog dem Programm 
des Landes NRW – für den kommunalen Anteil noch im Vorgriff auf die nächste 
Regelerhöhung der KiBiZ-Pauschalen für das aktuelle Kita-Jahr?

2 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Land NRW wird sich im laufenden Kita-Jahr mit einer Einmalzahlung, die im Ka-
lenderjahr 2024 ausgezahlt werden soll und nicht für kommunale Kitas bestimmt ist, 
an der Finanzierung der Mehrkosten im Kita-System beteiligen. Insgesamt handelt es 
sich um 100 Mio. € landesweit, von denen rund 6,334 Mio. € auf Kölner Kitas entfal-
len.  
Verfahren und Verteilweg sind bisher vom Land nicht geklärt worden. Die Verwaltung 
wird die Bewilligung schnellstmöglich vornehmen, sobald die entsprechenden Rege-
lungen bekannt sind. 
 
Im Rahmen des „Strukturförderfonds“ wurden die vorhandenen Mittel um 5 Mio. € auf 
stadtweit 10 Mio.€ aufgestockt. Auf das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport ent-
fallen hierbei 4.625.500 Euro (siehe auch Mitteilung 0169/2024 für die Sitzung des Fi-
nanzausschusses am 05.02.2024). Diese Mittel sind nach Beschlusslage jedoch vor-
rangig für den Bereich freiwilliger Förderungen vorgesehen. Sofern nicht benötigte 
Mittel vorhanden sind, können diese auch für pflichtige Bereiche verwendet werden. 
Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Beschlussvorlage in den zweiten 
Gremienlauf 2024 einzubringen. 
 
Nach Einschätzung der Verwaltung werden diese Mittel jedoch nicht ausreichen, um 
eine deutliche Entlastung in allen pflichtigen Bereichen zu erzielen.  
Derzeit laufen daher die verwaltungsseitigen Abstimmungen, um der Auftragslage des 
Ratsbeschlusses vom 07.12.2023 Rechnung zu tragen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

30.01.2024 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
0335/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
26.01.2024
Erstellt
22.01.2024 13:05