0335/2024
Beantwortung der Anfrage AN/2100/2023 der LIGA zum kommunalen Anteil an der Refinanzierung der Kindertagesstätten aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.11.2023
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3664 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/51/510/3 51 14 00 Vorlagen-Nummer 26.01.2023 0335/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 30.01.2024 Beantwortung der Anfrage AN/2100/2023 der LIGA zum kommunalen Anteil an der Refinanzierung der Kindertagesstätten aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 28.11.2023 Zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2023 wurde folgende Anfrage ge- stellt: Wie bereits in der Anfrage 2836/2023 dargestellt, weist die Freie Wohlfahrtspflege NRW seit dem Frühjahr 2023 die Landesregierung und die Kommunen auf die dro- hende Unterfinanzierung des Kindertagesstättensystems als Folge der massiven Ta- rifkostensteigerungen im TVöD hin. Die Steigerungsrate liegt durch kommunale Zu- sammenschlüsse bereits bestätigt bei über 10%. Im vergangenen Dezember wurde eine Steigerungsrate der KiBiZ-Pauschalen von 3,46% für das aktuell laufende Kita- Jahr 2023/2024 mitgeteilt. Diese war einhellig als deutlich zu niedrig eingeschätzt wor- den, so dass das Land vor einigen Monaten 100 Mio. € als zusätzlichen Betrag für die Monate 6-12 (ab Januar 2024) des aktuellen Kitajahrs angekündigt und mittlerweile in eine verbindliche Zusage gebracht hat, so dass eine teilweise Refinanzierung der Kostensteigerung im Landesanteil erfolgt. Dieser beträgt nach §38 KiBiZ rund 40% an der Gesamtförderung. Dabei ist allerdings unberücksichtigt geblieben, dass gemäß §36 KiBiZ der kommu- nale Anteil an der Kita-Finanzierung je nach Träger zwischen 47% und 56% beträgt. Dessen konkrete Vereinbarung ist zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden aber nicht erfolgt, so dass nun weiterhin eine massive Unterfinanzierung der Kölner Kitas in freier Trägerschaft droht, hier insbesondere resultierend aus dem nicht gere- gelten kommunalen Anteil. Vor diesem dringlichen Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der folgenden Frage: Beabsichtigt die Stadt Köln ein gesondertes Programm – analog dem Programm des Landes NRW – für den kommunalen Anteil noch im Vorgriff auf die nächste Regelerhöhung der KiBiZ-Pauschalen für das aktuelle Kita-Jahr? 2 Stellungnahme der Verwaltung: Das Land NRW wird sich im laufenden Kita-Jahr mit einer Einmalzahlung, die im Ka- lenderjahr 2024 ausgezahlt werden soll und nicht für kommunale Kitas bestimmt ist, an der Finanzierung der Mehrkosten im Kita-System beteiligen. Insgesamt handelt es sich um 100 Mio. € landesweit, von denen rund 6,334 Mio. € auf Kölner Kitas entfal- len. Verfahren und Verteilweg sind bisher vom Land nicht geklärt worden. Die Verwaltung wird die Bewilligung schnellstmöglich vornehmen, sobald die entsprechenden Rege- lungen bekannt sind. Im Rahmen des „Strukturförderfonds“ wurden die vorhandenen Mittel um 5 Mio. € auf stadtweit 10 Mio.€ aufgestockt. Auf das Dezernat für Bildung, Jugend und Sport ent- fallen hierbei 4.625.500 Euro (siehe auch Mitteilung 0169/2024 für die Sitzung des Fi- nanzausschusses am 05.02.2024). Diese Mittel sind nach Beschlusslage jedoch vor- rangig für den Bereich freiwilliger Förderungen vorgesehen. Sofern nicht benötigte Mittel vorhanden sind, können diese auch für pflichtige Bereiche verwendet werden. Die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Beschlussvorlage in den zweiten Gremienlauf 2024 einzubringen. Nach Einschätzung der Verwaltung werden diese Mittel jedoch nicht ausreichen, um eine deutliche Entlastung in allen pflichtigen Bereichen zu erzielen. Derzeit laufen daher die verwaltungsseitigen Abstimmungen, um der Auftragslage des Ratsbeschlusses vom 07.12.2023 Rechnung zu tragen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0335/2024
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 26.01.2024
- Erstellt
- 22.01.2024 13:05