0521/2017
Verein Taste of Heimat e.V. , hier: Mitgliedschaft der Stadt Köln
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57 Vorlagen-Nummer 0521/2017 Freigabedatum 21.06.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verein Taste of Heimat e.V. , hier: Mitgliedschaft der Stadt Köln Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft im Verein „Taste of Heimat e.V.“ zum 01.09.2017 zu beantragen. Der Jahresbeitrag beläuft sich auf 250,- Euro für staatliche Organisatio- nen. Der Rat beauftragt den jeweiligen Beigeordneten oder die jeweilige Beigeordnete des Dezernates für Soziales, Integration und Umwelt bzw. den jeweiligen Amtsleiter oder die jeweilige Amtsleiterin des Umwelt- und Verbraucherschutzamtes, die Mitgliedsrechte der Stadt Köln im Verein wahrzunehmen. Die Mittel zur Finanzierung des vorgesehenen Mitgliedsbeitrags in Höhe von jährlich 250,- Euro ste- hen im Teilplan 1401- Umweltordnung, -vorsorge bei Teilplanzeile 16, sonstige ordentliche Aufwen- dungen zur Verfügung. Alternative: Die Stadt Köln verzichtet auf den Vereinsbeitritt. Die Möglichkeiten zur Vernetzung mit dem Taste of Heimat e.V. angeschlossenen Gremium „Ernährungsrat Köln und Umgebung“ unterbleiben. Ausschuss für Umwelt und Grün 07.07.2017 Finanzausschuss 10.07.2017 Rat 11.07.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 250,00 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2018 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 250,00 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Auf Initiative des Vereins „Taste of Heimat e.V.“ wurde am 07.03.2016 der „Ernährungsrat für Köln und Umgebung“ im Historischen Rathaus gegründet. Der Ernährungsrat ist ein Gremium des Vereins, die Satzung des Vereins, der Aufnahmeantrag sowie die Geschäftsordnung liegen als Anlagen bei. Der Verein „Taste of Heimat e.V.“ verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke, insbesondere för- dert er die Verbraucherberatung und den Verbraucherschutz in Köln. Dazu will er ein Kommunikati- ons- und Informationsnetzwerk für regionale Lebensmittelproduzenten, -anbieter und -verbraucher aufbauen und die Entwicklung nachhaltiger lokaler Strukturen fördern sowie eine ressourcenscho- nende Lebensführung und gesunde Ernährung unterstützen. Der Verein hat dazu den Ausbau der Online-Plattform „Taste of Heimat“ für Anbieter und Verbraucher realisiert. Dieses Portal bietet zahlreiche Informationen zu nachhaltigem Konsum, Welternährung, gesunder Ernährung und Direktvermarktung, zeigt Möglichkeiten zur Vernetzung auf und stellt Profile von Verarbeitern und Anbietern regionaler Lebensmittel ein. Die Initiierung und langfristige Etablierung eines Ernährungsrates ist ein weiteres wesentliches Vor- haben des Vereins „Taste of Heimat“. Mit der Gründung des Ernährungsrates für Köln und Umgebung im letzten Jahr ist der erste Schritt bereits vollzogen worden. Zu seinen Aufgaben zählt der Ernährungsrat u.a. die Arbeit in Ausschüssen, die verbindliche Ziele entwickeln und auf dieser Grundlage eine Ernährungsstrategie für Köln und die Umgebung erarbeiten wollen. Dies soll in Zusammenarbeit mit der Kommune erfolgen. Weitere Aufgaben sind u.a. die Bera- tung der kommunalen Politik und Verwaltung in Fragen der Ernährungspolitik, die Vernetzung von Akteuren sowie die Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um das gesellschaftliche Bewusstsein und das Verhalten für eine gesunde, regionale Ernährung zu fördern, sowie regionale Lebensmittelkreisläufe zu stärken. Die Verwaltung unterstützt die Arbeit des „Ernährungsrates für Köln und Umgebung“ seit mehr als 3 einem Jahr und ist an der weiteren Mitwirkung und Mitarbeit für die Metropolregion Köln und Umge- bung interessiert. Mit dem Vereinsbeitritt bei „Taste of Heimat“ wird diese Absicht dokumentiert. Dadurch zeigt die Stadt, dass sie zukünftig verantwortlich nachhaltige Strategien auf kommunaler Ebene entwickeln will. Anlagen 1) Satzung des Vereins „Taste of Heimat e.V.“(Anmerkung: Datum der Satzung: 16.07.2014, Eintrag ins Vereinsregister des Amtsgerichts: 23.01.2015) 2) Aufnahmeformular: Mitgliedschaft im Verein „Taste of Heimat e.V.“ 3) Geschäftsordnung Ernährungsrat Köln und Umgebung
Anlage3_Geschäftsordnung Ernährungsrat Köln und Umgebung
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Anlage1_Satzung des Vereins Taste of Heimat e.V.
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Satzung des Vereins Taste of Heimat e.V., Köln § 1 Name und Sitz (1) Der Verein führt den Namen: Taste of Heimat. (2) Der Verein hat seinen Sitz in Köln. Er soll beim Vereinsregister des Amtsgerichts Köln eingetragen werden und trägt dann den Zusatz e.V. (3) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. § 2 Zweck (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. (2) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein deckt seine Mittel in erster Linie aus Mitgliedsbeiträgen, freiwilligen Beiträgen und Spenden. (3) Zur Erfüllung der Vereinszwecke sind zusätzlich öffentliche Zuwendungen anzustreben. (4) Zweck des Vereins ist die Förderung der Volksbildung und die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz. (5) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch 1. die Förderung eines grundlegenden Wandels der Agrarpolitik und die aktive Unterstützung der Entwicklung nachhaltiger lokaler Strukturen 2. die Schulung des allgemeinen Bewusstseins zu Themen der Welternährung sowie das Vorschub leisten einer ressourcenschonenden Lebensführung und gesunden Ernährung 3. den Aufbau eines Kommunikations- und Informations-Netzwerks für regionale Lebensmittelproduzenten, -anbieter und -verbraucher 4. den Ausbau der gleichnamigen Online-Plattform sowie die Einbindung von Social-Media-Strategien und den Aufbau einer aktiven Community 5. Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Herstellung und Verbreitung von Medien und Materialien aller Art zur Weiterentwicklung des gesellschaftlichen Bewusstseins und des konkreten Verhaltens 6. die Zusammenarbeit und Vernetzung mit Einzelpersonen, Organisationen, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, staatlichen und überstaatlichen Stellen auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene, die ähnliche Ziele verfolgen. § 3 Mitgliedschaft (1) Dem Verein können natürliche und juristische Personen beitreten, die die Zielsetzung des Vereins bejahen. Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit. (2) Der Verein hat: - ordentliche Mitglieder, - fördernde Mitglieder und - Ehrenmitglieder (3) Nur ordentliche Mitglieder sind stimmberechtigt. (4) Ordentliche Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. (5) Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die durch Zuwendungen, Beitragszahlungen oder sonstige Leistungen die Vereinsziele unterstützen. (6) Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden, die sich um die Ziele des Vereins besonders verdient gemacht haben. Ein Ehrenmitglied unterliegt aber nicht der Beitragspflicht. Der Vorstand kann eine Ehrenmitgliedschaft aussprechen und Ehrenmitglieder zu Schirmherren des Vereins ernennen. (7) Der Vorstand kann die Ehrenpräsidentschaft verleihen. § 4 Beendigung der Mitgliedschaft (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss sowie ferner bei natürlichen Personen durch Tod und bei juristischen Personen durch Auflösung. (2) Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Er ist zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zulässig. Die Beitragspflicht wird dadurch nicht berührt, sie besteht bis zum Ablauf des laufenden Geschäftsjahres. (3) Der Verein kann ein Mitglied aus wichtigem Grunde ausschließen (z.B. Schwerwiegender Verstoß gegen die Ziele des Vereins u.a.). Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Das betroffene Mitglied hat das Recht, binnen zwei Wochen ab Zugang der schriftlichen Mitteilung des Ausschlusses die Mitgliederversammlung anzurufen, spätestens zwei Wochen vor der nächsten Mitgliederversammlung. Der Aufruf der Mitgliederversammlung muss schriftlich erfolgen. Er hat aufschiebende Wirkung. So geschehen, entscheidet die Mitgliederversammlung über den Ausschluss mit 2/3 Mehrheit. Die Entscheidung wird dem betroffenen Mitglied schriftlich mitgeteilt. Der Ausschluss wird wirksam mit dem Zugang der schriftlichen Mitteilung des Vorstandsbeschlusses oder der Entscheidung der Mitgliederversammlung. (4) Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen. § 5 Mittelverwendung (1) Über die Höhe der Beiträge beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung. Für fördernde Mitglieder wird der Jahresbeitrag im Einzelfall mit dem Vorstand vereinbart. (2) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. 3) Tätigkeiten, die den Verein betreffen, sind grundsätzlich ehrenamtlich. Vereinsmitglieder, die auf Grundlage von Dienst- oder Werkverträgen zwischen dem Verein und dem Mitglied unabhängig von ihrer Mitgliedschaft Leistungen erbringen, sind marktüblich zu vergüten. (4) Jeder Beschluss über die Änderung der Satzung, die Zwecke und Aufgaben des Vereins gem. § 2 betrifft, ist vor dessen Anmeldung beim Registergericht dem zuständigen Finanzamt vorzulegen. § 6 Organe des Vereins Vereinsorgane sind - die Mitgliederversammlung - der Vorstand § 7 Vorstand (1) Der Vorstand - auch im Sinne des § 26 BGB - besteht aus dem Vorsitzenden, ein oder zwei stellvertretenden Vorsitzenden, darunter einem Schatzmeister und bis zu sechs Beisitzern. Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Die Vertretung erfolgt jeweils durch zwei Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. (2) Die Mitglieder des Vorstandes werden erstmalig von der Gründungsversammlung, danach jeweils für die Dauer von zwei Jahren von der ordentlichen Mitgliederversammlung gewählt. Der Vorstand bleibt bis zu einer Neuwahl im Amt. (3) Der Vorstand wird vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden einberufen. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. (4) Im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens von Mitgliedern des Vorstandes können neue Vorstandsmitglieder vom Vorstand kooptiert werden. Die Kooption bedarf der Bestätigung durch die folgende Mitgliederversammlung. (5) Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Beschlüsse können auch schriftlich (im Umlaufverfahren z.B. per Email) oder in Eilfällen auf telefonischem Wege herbeigeführt werden; im letzteren Falle ist eine schriftliche Bestätigung erforderlich. § 8 Beirat (1) Der Vorstand kann einen Beirat bestellen; er soll aus nicht mehr als 10 Mitgliedern bestehen. (2) Der Vorsitzende des Beirats soll Mitglied des Vereins sein. Er wird vom Vorstand im Einvernehmen mit den Mitgliedern des Beirats bestellt. Ersatzweise führen der Vorsitzende des Vereins oder einer seiner Stellvertreter den Vorsitz im Beirat. (3) Der Beirat steht dem Vorstand beratend zur Seite. § 9 Mitgliederversammlung (1) Ordentliche Mitgliederversammlungen sollen grundsätzlich alle zwei Jahre stattfinden. Die Mitglieder werden vom Vorstand dazu mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich eingeladen. (2) Anträge, die spätestens eine Woche vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingegangen sind, müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden. (3) Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. (4) Außerordentliche Mitgliederversammlungen sind einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel aller Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt. Darüber hinaus kann der Vorstand nach Bedarf außerordentliche Mitgliederversammlungen in einer von ihm angemessenen gehaltenen Frist einberufen. (5) Den Vorsitz der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende oder in seinem Einvernehmen ein anderes Vorstandsmitglied. (6) Die Mitgliederversammlung ist für alle Aufgaben zuständig, soweit sie nicht dem Vorstand obliegen. Sie ist ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten: a) Stimmrechtsverteilung. b) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das nächste Geschäftsjahr c) Entgegennahme des Jahresberichtes des Vorstandes, des Rechnungsprüfungsberichtes des Verwaltungsrates, Entlastung des Vorstands d) Festsetzung der Höhe und Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags e) Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands, des Beirats und des Verwaltungsrats f) Änderung der Satzung g) Auflösung des Vereins h) Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Aufnahmeantrags i) Ausschluss eines Vereinsmitglieds j) Ernennung von Ehrenmitgliedern (7) Beschlussmehrheit hat die Mehrheit der anwesenden Organmitglieder. Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen; sie sind vom Leiter der Mitgliederversammlung und von dem zu Beginn jeder Mitgliederversammlung zu wählenden Protokollführer zu unterzeichnen. (8) Wahlen erfolgen geheim, falls nicht die Versammlung einstimmig Wahl durch Akklamation beschließt. § 10 Satzungsänderungen (1) Satzungsänderungen werden der Mitgliederversammlung vom Vorstand zur Abstimmung vorgelegt. Ihre Annahme erfordert eine Mehrheit von Zweidrittel der abgegebenen Stimmen. (2) Satzungsänderungen, die vom zuständigen Amtsgericht (Vereinsregister), von Aufsichtsbehörden oder vom Finanzamt aus formellen Gründen verlangt werden, kann der Vorstand allein beschließen. Er muss jedoch die nächste Mitgliederversammlung unterrichten. § 11 Auflösung der Gesellschaft (1) Der Verein wird aufgelöst, wenn dies in zwei aufeinanderfolgenden Mitgliederversammlungen, die mindestens sechs Wochen auseinander liegen müssen, mit jeweiliger Dreiviertel-Mehrheit beschlossen wird. (2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Organisation Foodsharing e.V., Köln, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, in der Satzung des Vereins definierte Zwecke zu verwenden hat. § 12 Inkrafttreten Diese von der Gründungsversammlung am 16.07.2014 beschlossene und am 08.07.2014 überarbeitete Satzung tritt sofort in Kraft.
Anlage2_ Aufnahmeformular Taste of Heimat e.V.
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MITGLIEDANTRAG Aufnahmeformular auf Mitgliedschaft im Verein “Taste of Heimat e.V.” Marsiliusstraße 36, 50937 Köln info@tasteofheimat.de Ich beantrage hiermit die Aufnahme als Mitglied in den Verein „Taste of Heimat e.V.“ Die Mitgliedschaft soll ab ………………………… beginnen (Mitglieds-Nr. ……………………) Angaben des/der Antragstellers/in: Name, Vorname Geburtsdatum Straße PLZ / Wohnort Telefon Email Je nach ihren persönlichen Möglichkeiten und Interessen können Sie aktiv im Verein „Taste of Heimat e.V.“ mitwirken oder aber als Fördermitglied die Arbeit unterstützen (bitte zutreffendes ankreuzen). Fördermitgliedschaft Ich möchte das Institut als Fördermitglied ideell unterstützen, über seine Arbeit informiert werden und an seinen Fachtagungen und Kongressen teilnehmen. Aktive Mitgliedschaft Ich möchte aktiv an der inhaltlichen Arbeit des Instituts mitwirken. Ich möchte das Institut durch Mitarbeit im Organisationsbüro unterstützen. Ich möchte das Institut auf andere Art und Weise unterstützen. Und zwar so: …………………………….. Mitgliedsbeitrag Der Jahresbeitrag für eine Mitgliedschaft (Fördermitgliedschaft & aktive Mitgliedschaft) beträgt (zutreffendes bitte ankreuzen): Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner 25 € freiwillige Erhöhung auf ……… € Erwachsene Mitglieder 50 € freiwillige Erhöhung auf ……… € Unternehmen ohne abhängig Beschäftigte 100 € freiwillige Erhöhung auf ……… € Unternehmen mit bis zu 5 Vollzeitbeschäftigten (entsprechend § 23 I KSchG) 125 € freiwillige Erhöhung auf ……… € Unternehmen mit 6 - 50 Vollzeitbeschäftigten 175 € freiwillige Erhöhung auf ……… € Staatliche / halbstaatliche Organisationen 250 € freiwillige Erhöhung auf ……… € Unternehmen mit 51-100 Vollzeitbeschäftigten 325 € freiwillige Erhöhung auf ……… € Unternehmen mit mehr als 100 Vollzeitbeschäftigten 750 € freiwillige Erhöhung auf ……… € NGOs lokal / regional 100 € freiwillige Erhöhung auf ……… € NGOs national 250 € freiwillige Erhöhung auf ……… € im Bankeinzugsverfahren durch Lastschrift (Bankverbindung s.u.) bzw. Überweisung zu genanntem Datum per Dauerauftrag auf das Konto des Vereins (bitte zutreffendes ankreuzen). Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich entrichtet und zum entsprechenden Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung fällig. Fällt dieses Datum nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag. Die jeweiligen Beiträge können durch einen Antrag beim Vorstand ggf. ermäßigt werden. Ich verpflichte mich, sofern meinem Antrag stattgegeben wird, die Vereinszwecke tatkräftig zu unterstützen. Satzungsgemäß festgesetzte Mitgliedsbeiträge werde ich entrichten. Ich erkenne außerdem die Vereinssatzung verbindlich an. Ort, Datum Unterschrift ……………………………………………………………………………………….. (bei Minderjährigen Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters) Alle Daten werden vom Verein nur für Zwecke des Vereins erhoben, verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben. SEPA-Lastschriftmandat (wiederkehrende Zahlungen) Gläubiger-Identifikationsnummer: ………………….…………. Mandatsreferenz (/Mitgliedsnummer ): ………….………….. Ich ermächtige den Verein „Taste of Heimat e.V.“, den von mir zu entrichtenden Monats-/Jahresbeitrag in Höhe von …………….. € mittels Lastschrift von meinem Konto einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Verein Taste of Heimat auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Kreditinstitut: …………………………………………………………… Konto-Nr.: …………………… BIC: ………………………………. Konto-Inhaber: ………………………………………………………… BLZ: ……………………………… IBAN: DE _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ _ _ I _ _ Die Daten werden zur Vereinsverwaltung auf elektronischen Datenträgern während der Mitgliedschaft gespeichert. ………………………………………… , den …………………….. …………………………………………………………………………………. (Ort) (Datum) Unterschrift (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) (Bei Minderjährigen ist die Unterschrift des/r Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. Mit der Unterschrift erklärt/en sich der/die Erziehungsberechtigte/n bereit, die Beitragszahlung bis zu Volljährigkeit des Kindes zu übernehmen.)
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0521/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 21.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27