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V/0153/2016

Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 - 2025

Vorlagen 22.02.2016

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Anlage 2_Karte_Baulandprogramm_2016_2025

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3.2_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe2

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Ansehen

Anlage 1_Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015

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Ansehen

Anlage 3.1_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe1

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Ansehen

Anlage 4_Antrag a-r-0001-2016 - Baulandentwicklung beschleuningen

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Ansehen

Anlage 2_Karte_Baulandprogramm_2016_2025

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562-07
871-09
981-04
814-04A
464-05
515-04A
814-04C
814-04B
862-03
541-03
712-02
774-06
515-04B
681-07
431-02
983-04
681-05
562-10
525-08
874-02D
634-02
462-01
344-03
971-07
972-05
681-04C
431-01
825-08
981-06
824-02
333-03
623-06
871-12A
573-07A
515-05
572-08
465-04
441-02
966-05
861-07
623-05
543-04J
333-04
262-06
331-01
Baulandprogramm 2016 - 2025 
Wohnbauflächenmonitoring
Kartografie
und Entwurf: Annemarie Harjans
2016
Stufe 1 (Baulandaktivierung)
Stufe 2 (Flächensicherung)
Stand: 01.03.2016
Anlage 2 zur Vorlage V/0153/2016

Beschlussvorlage

25675 Zeichen

V/0153/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 - 
2025 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächen management
                                                                                                                Vorberatung 
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government              
                                                                                                                                       Vorberatung 
04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). 
 
2. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2016-2025 (Anlagen 2 und 3) wird beschlossen. 
 
3. Die Ve rwaltung wird beauftragt, die zur Baulandaktivierung gemäß fortgeschriebenem Ba u-
landprogramm 201 6-2025 erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und e r-
schließungstechnischen Schritte in den einschlägigen Arbeitsprogrammen der städtischen 
Fachämter zu verankern. 
 
4. Für die daraus resultierenden zusätzlichen Aufgaben im Bereich der Stadtentwicklung und der 
Stadtplanung werden zum 01.06.2016 im Teilergebnisplan 0901 folgende Planstellen:  
 
 4,00 Stellen EGr. 11 Sachbearbeiter/-in Flächennutzungsplanung/Bauleitplanung 
1,00 Stelle EGr. 8 Sachbearbeiter/-in Planungstechnik 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0153/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
492-6115 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0153/2016 
und im Teilergebnisplan 1202 
 
 1,00 Stelle EGr. 11Sachbearbeiter/-in Verkehrsplanung 
 
zusätzlich eingerichtet. 
 
5. Der Antrag A-R/0001/2016 der CDU-Fraktion an den Rat (Anlage 4) ist damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0901     
Zeile 11 Personalaufwendungen  2016  196.530  
   2017 ff. 336.910 
(jährlich)  
 
Produktgruppe  1202     
Zeile  11 Personalaufwendungen  2016 41.800  
   2017 ff. 71.660   
 
Die Mittel werden zunächst aus dem Gesamtpersonalbudget getragen und endgültig über den/einen 
Nachtragshaushalt bereitgestellt.  
 
Ggf. erforderliche – investive – Kosten für Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils 
entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
Zu Beschlusspunkt 1.) 
Im Bericht zur Wohnbaulandentwicklung (Anlage 1) wird die Baulandentwicklung des Jahres 2015 
bezogen auf das Baulandprogramm, auf die daraus resultierenden Reserven, den derzeitigen Ba u-
überhang (genehmigte, aber noch nicht fertig gestellte Bauvorhaben) sowie die Fertigstellungen u m-
fassend dargelegt.  
 
Zentrale Erkenntnisse sind: 
 
 Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit ca. 1.380 WE im Jahr 2015 weiterhin auf 
einem hohen Niveau, verfehlt aber das (ehe malige) Ziel des Handlungskonzepts Wohnen von 
1.500 WE jährlich um 120 WE.  
 Das Absinken der Wohnungs -Fertigstellungszahlen um 70 WE gegenüber 2014 geht einher 
mit einer erhöhten Wohnungsbauleistung in Bezug auf die fertiggestellten Quadratmeter.

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V/0153/2016 
 Die Bautätigkeit fand im Jahr 2015 zu etwa zwei Drittel außerhalb von Baugebieten 1 des Bau-
landprogramms statt. Dies ist auch Ausdruck zu geringer baureifer Baulandreserven und damit 
zurückzuführen auf eine zu geringe Baulandaktivierung in den Jahren 2009 – 2013.  
 Mehr als 80 % der neuerrichteten Wohnungen befanden sich sowohl 2014 als auch 2015 im 
Innenbereich. Der Siedlungsbestand hat damit gegenüber den klassischen Neubaugebieten in 
ehemaligen Außenbereichslagen eine besondere Bedeutung. 
 Zum Ende des Jahres 2015 waren Baugenehmigungen für rund 2.500 Wohneinheiten  noch 
nicht abschließend umgesetzt. Die Zahl hat sich gegenüber 2014 nochmals um ca. 300 
Wohneinheiten erhöht.  
 Die Mehrzahl der Bauüberhänge befindet sich außerhalb von Baugebieten, allerdings hat die 
Bedeutung der Baugebiete im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen. Dies lässt darauf 
schließen, dass das neu aufgelegte umfangreiche Baulandprogramm ab 2014 erste positive 
Ergebnisse zeigt.  
 Alle im Baulandprogramm 2015 – 2020 für das Jahr 2015 dargestell ten Baugebiete sind im 
letzten Jahr baureif geworden. Insgesamt wurde damit Bauland für die Errichtung von ca. 750 
WE in Baugebieten baureif. Dieser Wert entspricht genau dem (im Rahmen der Aufstellung 
des Baulandprogramms 2015 – 2020) angestrebtem Ziel, m ittelfristig durch das Baulandpr o-
gramm Flächen für mindestens ca. 750 WE jährlich in Baugebieten zur Baureife zu entwickeln. 
 Der Wert von baureifen 750 WE in Baugebieten lag deutlich über der tatsächlichen Baulandin-
anspruchnahme des Jahres 2015 (ca. 400 WE), so dass die baureifen Reserven in Baugebie-
ten insgesamt weiter zugenommen haben und zum Stichtag 31.12.2015 rund 2.950 WE b e-
tragen (der Soll“ -Wert2 liegt zurzeit bei ca. 2.700 WE). Die niedrige Zahl der Inanspruchna h-
men baureifer Grundstücke ist allerdings in erster Linie auf das fehlende Angebot der Vorjahre 
zurückzuführen, was insofern rechnerisch auch den „Soll“-Wert beeinflusst. 
 Für weniger als ein Drittel dieser baureifen Reserven von 2.950 WE ist eine Aktivierung nicht 
konkret geplant.  
 Bereinigt u m Einzelgrundstücke einzelner Eigentümer verbleiben im Wesentlichen ca. fün f-
zehn Eigentümer, bei denen eine Verkaufs -/ bzw. Entwicklungsabsicht bisher nicht erkennbar 
ist. Allein drei von diesen verfügen über baureife Grundstücke für ca. 170 WE.  
Zu Beschlusspunkt 2.) 
Konzept des Baulandprogramms 
Im Baulandprogramm werden diejenigen Flächen für eine Entwicklung ausgewählt und genannt, mit 
denen die wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele am besten erreicht werden können.  
Da die Baulandaktivierung von vielen Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen 
etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dynamisch und auf eine jährliche Fortschreibung ang e-
legt. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung und Ausweitung des B aulandpro-
gramms 2016 – 2025 angestrebt.  
Um die lange Laufzeit des fortgeschriebenen Baulandprogramms bis 2025 realistisch abdecken zu 
können, wird das Baulandprogramm in zwei Stufen unterteilt (vgl. Abb. 1). 
                                                
1 Mit Baugebieten sind im Folgenden stets Wohnbaugebiete gemeint, die im Rahmen des Baulandpr ogramms 
entwickelt worden sind und damit dem speziellen Baulandmonitoring unterliegen.  
2 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durch schnittlichen Baulandve r-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.

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V/0153/2016 
Stufe 1 deckt alle Flächen ab, die planerisch geeignet sind und bei denen mögliche K.O. -Kriterien für 
eine Entwicklung (beispielsweise landwirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende Erschließung s-
möglichkeiten) bereits geprüft wurden und die liegenschaftlichen Grunderwerbsverhandlungen (sofern 
erforderlich) soweit fortgeschritten sind, dass realistisch von einer Realisierung im angegebenen Zei t-
raum (plus minus ein Jahr) ausgegangen werden kann. Ebenfalls in Stufe 1 we rden konkrete private 
Wohnbau-Entwicklungen, insbesondere im Rahmen vorhabenbezogener Bebauungspläne, gelistet.  
Angegeben ist in dieser Stufe jeweils das Jahr der Baureife – diese ist erreicht, wenn verbindliches 
Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.  Projekte privater Vorhabenträger hängen zeit-
lich und inhaltlich wesentlich von diesen ab, daher ist die Angabe des Jahres der Baureife hier mit 
einer größeren Unsicherheit verbunden. In das Baulandprogramm werden alle Baugebiete bzw. 
Wohnbauprojekte aufgenommen, an denen die Stadt aktiv bei der Entwi cklung der Baureife mitwirkt.3 
Der ganz konkrete Startschuss für die Aktivierung einer Fläche fällt mit der Zustimmung des ASSVW 
zur städtebaulichen Planung und damit verbunden der Aufnahme eines ggf. erforderlichen Baulei t-
planverfahrens.   
                                                
3 Baugebiete werden im Rahmen dieses Berichts und des Baulandprogramms definiert als Wohnbaulanden t-
wicklungen von einem gewissen Gewicht, bei denen einer oder mehrere der folgenden Schritt e zur Erre ichung 
der Baureife erforderlich ist und von der Stadt aktiv begleitet wird: Liegenschaftliche Sicherung (in sbesondere 
im Rahmen von SoBoMü), Städtebauliche Qualifizierung (auch im Rahmen von größeren G enehmigungen nach 
§ 34 BauGB), Schaffung von  Planungsrecht (auch im Rahmen von umfangreichen Befreiungen), Bau öffentl i-
cher Erschließungsanlagen.  
 
 Abb. 1: Stufen des Baulandprogramms

- 5 - 
V/0153/2016 
In Stufe 2 des Baulandprogramms sind alle Flächen verzeichnet, die ebenfalls grundsätzlich für eine 
Realisierung anstehen, die aber die o.a. Merkmale (insbesondere hinsichtlich liegenschaftlicher Ve r-
fügbarkeit) noch nicht aufweisen. Da es in diesen Fällen noch offen ist,  ob und wenn ja wann und in 
welcher Größenordnung eine Realisierung überhaupt möglich ist, können für diese Fl ächen keine 
weiteren Details angegeben werden. Im Wesentlichen entsprechen die Flächen des Baulandpr o-
gramms Stufe 2 den bereits politisch vom HA im Jahr 2013 beschlossenen Flächen des sogenannten 
Wohnsiedlungsflächenkonzepts (vgl. Vorlage V/0230/2013). Flächen des Wohnsiedlungsko nzepts 
2025, die bereits ein negatives Vorprüfergebnis (fehlende Entwicklungsfähigkeit aufgrund Emission s-
situation, fehlender Erschließung, naturräumlicher Restriktionen, mangelnder liegenschaftlicher Ve r-
fügbarkeit etc.) aufweisen, werden nicht im Baulandprogramm dargestellt. 
 
Zielwerte für das Baulandprogramm 
Der Rat hat mit dem Beschluss zum Handlungskonzept Wohnen (vgl. Vo rlage V/0593/2013) das Ziel 
beschlossen, dem Markt in den nächsten Jahren die Möglichkeit zu geben, jährlich mindestens 1.500 
Wohneinheiten (WE) fertig zu stellen.  
 
Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine 
jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt werden soll. 
 
Unter Berücksichtigung der perspektivischen Wohnungsbedarfe der Flüchtlinge ist von einem B edarf 
noch oberhalb von 2.000 WE/jährlich auszugehen. Als Orientierungswert wird hier zunächst eine Ziel-
zahl von bis zu 3.000 WE/jährlich angenommen. Dieser Wert korreliert auch mit der Abschätzung des 
Landes zur regionalen Wohnungsneubaunachfrage infolge der Zuwanderung von Flüchtlingen nach 
NRW sowie der demografischen Entwicklung. Hier sieht das Land e inen Neubaubedarf in einer Gr ö-
ßenordnung von ca. 12.000 WE bis zum Jahr 2020.4 
 
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die Hälfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung a u-
ßerhalb der Baugebiete entstanden. In den Jahren 2012 bis 2015 lag dieser Wert absolut bei je ca. 
1.000 WE (vgl. dazu den Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015, Anlage 1). Sollte tatsäc hlich 
eine Neubauleistung von bis zu 3.000 WE/Jahr mittelfristig erreicht werden, kann davon ausgegangen 
werden, dass dann auch weiterhin bis zu 1.0 00 WE/Jahr außerhalb der Baugebiete e rrichtet werden. 
Insofern wird als Orientierungszahl für die Leistung des Baulandprogramms eine jährliche Baureife 
von 2.000 WE angenommen.  
 
Kurzfristig ist dieser Wert aufgrund der langen Vorlaufzeiten der Baulandakti vierung nicht erreic hbar 
und kann somit voraussichtlich erst ab dem Jahr 2018 erreicht werden. Dieser Orientierung swert gilt 
auch für die Jahre 2020ff, in denen in Stufe 1 des Baulandprogramms noch keine (bzw. nicht ausre i-
chende) Flächen genannt werden. Die in Stufe 2 genannten Flächen werden hierfür derzeit sukzess i-
ve planerisch vorgeprüft und es werden die liegenschaftlichen Verhandlungen geführt, um die V o-
raussetzungen zu schaffen, die Flächen dann in den nächsten Jahren der Stufe 1 des Baulandpr o-
gramms zuzuordnen.  
 
Gegenüber dem beschlossenen Baulandprogramm ergeben sich im Saldo der einzelnen Jahre Ve r-
änderungen. Für das Jahr 2016 ist die nun angestrebte Baureife etwas niedriger als im Baulandpr o-
gramm 2015 – 2020 angenommen. Dies liegt nahezu ausschlie ßlich an zeitlichen Verzögeru ngen in 
den vorhabenbezogenen Projekten Südlich Roddestraße (ca. 220 WE) und Sprakel -Ost (ca. 130 
WE). Für das Jahr 2017 ist die angestrebte Baureife vergleichbar hoch. In den Jahren 2018 und 2019 
hingegen ist sie höher als bisher angenommen und erreicht in diesen Jahren im Durchschnitt den o.a. 
Orientierungswert von 2.000 WE/Jahr (vgl. Abb.2). Hinzu kommt, dass die nun angestrebten Zielza h-
                                                
4 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen: „Regionale 
Wohnungsneubaunachfrage und Baulandbedarf infolg e der Zuwanderung von Flüchtlingen nach Nor drhein-
Westfalen sowie der demografischen Entwicklung bis 2020“, aktualisierte Modellrechnung mit Unte rstützung der 
Wohnungsmarktbeobachtung der NRW.BANK

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V/0153/2016 
len mit höherer Wahrscheinlichkeit erreicht werden können, da alle Baugebiete, die bisher im Bau-
landprogramm verzeichnet waren, die aber noch nicht die nötige Reife (s.o „Konzept des Baulan d-
programms“) besitzen, in die Stufe 2 des hier vorliegenden Entwurfs des Baulandprogramms ve r-
schoben wurden. Dies betrifft Baugebiete mit einer angestrebten Baureife von über 2.000 Wohnei n-
heiten.  
 
 
 
Abb. 2: Vergleich der Ziel- und Orientierungswerte für die jährliche Neubauleistung mit der Leistung 
des Baulandprogramms 2015 und dem angestrebten Volumen des Baulandprogramms 2016 – 2025  
 
  
Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025 
 
Gegenüber dem Baulandprogramm 2015 – 2020 haben sich die nachfolgend aufgelisteten konkr eten 
Änderungen ergeben. 
 
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 1 (Baulandaktivierung) des Baulandprogramms: 
 
Mitte – Gartenstr. / Niedersachsenring 
Mitte – Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege 
Mitte – Zentrum Nord 
Düesberg / Grafschaft – Nordkirchenweg (ehemals als gewerbliche Baufläche vorgesehen) 
Albachten – Steinbrede (ehemals als gewerbliche Baufläche vorgesehen) 
Kinderhaus – Südlich Langebusch  
Sprakel – östlich Bahn (ehemals als gewerbliche Baufläche vorgesehen) 
 
Diese in Stufe 1 neu aufgenommenen Baugebiete weisen eine Kapazität von ca. 1.900 neuen WE  
auf. 
 
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 2 (Flächensicherung) für die Jahre 2020 – 2025: 
 
Baugebiete mit einer überschlägig ermittelten Kapazität von über 10.000 WE  wurden in die Stufe 2 
des Baulandprogramms (Flächensicherung) aufgenommen. Diese werden zurzeit planerisch vorg e-
prüft und es finden erste liegenschaftlic he Gespräche statt. Von den genannten ca. 10.000 WE sind 
ca. 8.000 WE zusätzlich, die restlichen ca. 2.000 WE beziehen sich auf Flächen, die bereits Teil des

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V/0153/2016 
Baulandprogramms 2015 – 2020 waren, aber aufgrund der bisher fehlenden Reife in die Stufe 2 des 
Baulandprogramms verschoben wurden (s.o.). 
 
Zeitliche Verschiebungen von Baugebieten 
 
Zeitlich nach vorne verschoben werden konnten drei städtische Baugebiete: Mitte – Südlich Markweg, 
Amelsbüren - Deermannstraße und Hiltrup – An der Vogelstange. 
 
Zeitlich nach hinten verschoben werden mussten die privaten Projektentwicklungen Mitte – Südlich 
Roddestraße, Sprakel – östlich Sprakeler Straße / westlich DB, Hiltrup – Westfalenstraße (Wohn- und 
Stadtbau) sowie die (teilweise) städtischen Bauge bietsentwicklungen M auritz-Ost – Maikottenweg, 
Roxel – südlich Nottulner Landweg sowie Amelsbüren – Böckenhorst. Ebenfalls nach hinten verscho-
ben werden mussten alle Baugebietsentwicklungen auf den ehemaligen Britenwohnstandorten. 
 
Herausnahme von Baugebieten aus dem Baulandprogramm 
 
Aus Immissionsschutzgründen (Geruchssituation aufgrund benachbarter Tierhaltungsbetriebe) muss-
te das Baugebiet Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach gänzlich aus dem Baulandprogramm 
herausgenommen werden. 
 
Insgesamt hat das Baulandprogramm somit ein Volumen von knapp 18.000 WE bis zum Jahr 
2025 und deckt damit (theoretisch) etwa die Orientierungszahl von 2.000 WE / Jahr für die Jah-
re 2018 – 2025 sowie die geringeren Zielwerte für 2016 und 2017 ab.  
 
Vor dem Hintergrund, dass sich von den ca.  10.000 WE der Stufe 2 des Baulandprogramms erfa h-
rungsgemäß nicht alle Baugebiete werden entwickeln lassen können (aus liegenschaftlichen, immi s-
sionsschutzrechtlichen etc. Gründen), ist es wichtig im Rahmen der angestrebten Planung swerkstatt 
2030 weitere Flächenalternativen zu erörtern und für die Umsetzung vorz ubereiten. Im Übrigen kann 
davon ausgegangen werden, dass es zu weiteren Nachverdichtungen und Umwandlungen im Sie d-
lungsbestand kommen wird, die planerisch begleitet Eingang in das Baulandprogramm fi nden wer-
den. Allein in diesem Jahr wurden drei neue Flächen privater Wohngebietsen twicklungen mit einer 
Kapazität von über 600 Wohneinheiten in das Baulandprogramm aufgenommen. 
 
Das Baulandprogramm der Stufe 1 betrifft zu etwa 75 % (bezogen auf die Anzahl der Wohneinheiten) 
Flächen des Siedlungsbestandes und nur zu etwa 25 % Außenbereichslagen. In Stufe 2 kehrt sich 
dieses Verhältnis um, was allerdings insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass vorhabenbezog e-
ne Entwicklungen (die im Regelfall dem planungs rechtlichen Innenbereich zuzuordnen sind) nur ve r-
einzelt in der Stufe 2 aufgeführt sind. In der Regel sind solche private Entwicklungen zum Zeitpunkt 
der Aufnahme in das Baulandprogramm so konkret, dass von einer hohen Realisierungswahrschei n-
lichkeit ausge gangen werden kann und diese Baugebiete daher direkt in Stufe 1 des Baulandpr o-
gramms aufgenommen werden.  
Zu Beschlusspunkt 3.)  Baulandprogramm als koordinierte Zielplanung 
Das Baulandprogramm ist das Instrument zur Koordin ation der verschiedenen Akt ivitäten in der Ve r-
waltung zur Baulandaktivierung. Mit dem Zieljahr für die Baureife we rden die Zeiträume für die Ve r-
handlungen zur Sicherstellung der Mitwirkung der Eigentümer bzw. Investoren (an den Zielse tzungen 
der Sozialgerechten Bodennutzung, vgl. Vorlage  V/0039/2014), die Bauleitplanung, die Ausbaupl a-
nung und die Erschließungsarbeiten (Kanalbau, Straßenbau) bestimmt. Der Abschluss der Beba u-
ungsplanung ist Voraussetzung für den Bau der öffentlichen Erschließungseinrichtungen.

- 8 - 
V/0153/2016 
 
InfrastrukturErschließung
BevölkerungsprognoseVerbindliche 
Bauleitplanung
REP / FNP 
Bodenbevorratung
Ziele der Stadtentwicklung 
Ziele der Wohnungspolitik
Investitionsprogramm
Flächenbedarfe 
Bauleistung
Baulandmonitoring
Baulandprogramm 
Raum, Zeit, Menge
 
 
 Abb. 3: Koordinationsinstrument Baulandprogramm  
 
 
Um für alle beteiligten Ämte r 
und auch die politischen En t-
scheidungsträger eine 
größtmögliche Transparenz 
herzustellen, wird mit dieser 
Fortschreibung des Baulan d-
programms die Darstellung 
weitergehender Informati o-
nen zur Aktivierung der ei n-
zelnen Baugebiete eing e-
führt. So macht die T abelle 
(vgl. Anlage 3) neben der 
Angabe des Eigentümers 
(öffentlich / privat) und des 
Entwicklers insbesondere 
auch die wesentlichen no t-
wendigen Aktivierungsschri t-
te bis zur Baureife und deren 
aktueller Stand für jedes 
Baugebiet deutlich. 
 
Der Zeitpunkt de r Baureife 
bestimmt den frühest möglichen Beginn der Wohnungsbautätigkeit und liefert damit wichtige Orientie-
rungen für die Planung von Wohnfolgeeinrichtungen. Letztlich betrifft das Baulandprogramm die A r-
beitsprogramme aller Dienststellen, die mit ihren L eistungen entweder zur Baureife oder zur Funkt i-
onsfähigkeit eines Gebietes beitragen. Um die Anforderungen der Baulandaktivierung in den Arbeit s-
programmen berücksichtigen zu können, ist eine Verbindlichkeit des Baulandprogramms erforderlich. 
Darüber hinaus bedarf das Baulandprogramm zu seiner Wirksamkeit einer jährlichen Aktualisierung, 
die mit dieser Vorlage vorgenommen werden soll. 
Zu Beschlusspunkt 4.)  
Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine 
jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt werden soll. Bereits diese Zahlen sind mit dem derzei-
tigen Personalbestand in Anbetracht des sonstigen breiten Aufgabenspektrums nicht zu leisten.  
 
Im Rahmen der perspektivischen Wohnungsbedarfe zur Unterbringung und Integration von Flüchtlin-
gen wird bis auf weiteres eine Orientierungszahl von bis zu 3.000 WE/jährlich angenommen, davon 
2.000 WE/jährlich im Rahmen des Baulandprogramms.  
 
Eine Umsetzung dieser Vorgaben und damit eine planerische Begleitung der wachsenden  Stadt ist in 
Anbetracht der ausgeschöpften personellen Ressourcen ohne die im Beschlusspunkt 4. genan nten 
Stellen nicht zu realisieren. Kompensationsmöglichkeiten sind derzeit nicht gegeben. Eine Vergabe 
von Aufgaben an Dritte entfällt ebenfalls, da es sich um gesamtstädtische Aufgaben und nicht um klar 
abgrenzbare Projekte handelt.  
 
Sofern die zukünftige Aufgabenentwicklung es zulassen sollte, werden die altersbedingten Fluktuatio-
nen der nächsten Jahre zum Stellenabbau genutzt. 
 
Konkreter Personalbedarf weiterer Bereiche der Stadtverwaltung, der mit der Ausweitung des Ba u-
landprogramms verbunden ist, ist hierbei noch nicht inbegriffen.

- 9 - 
V/0153/2016 
Zu Beschlusspunkt 5.) Antrag der CDU-Fraktion A-R/0001/2016 
Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0001/2016 wurde in der Ratssitzung am 17.02.2016 an 
den ASSVW verwiesen. Darin wird die Verwaltung beauftragt, die bisherige Verfahrensweise zum 
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung und Fortschreibung des Baulandprogramms zu optimi eren und 
von der bisherigen Praxis, längerfri stig die Entwicklungspotenziale darzustellen, auf ein mindestens 
jährlich laufendes Berichtswesen für Baulandflächen zur Beschlussfassung umzustellen. 
 
Das jährliche Berichtswesen findet bereits seit Jahren Anwendung. Seit der Neuauflage des Bauland-
programms im Jahr 2013 / 2014 wird das Baulandprogramm zudem nicht mehr nur dem ASSVW als 
Bericht zur Kenntnis gegeben, sondern es finden darüber hinaus Beratungen in den Bezirksvertretun-
gen statt und das Baulandprogramm wird als koordinierte Zielplanung regelmäß ig vom Rat beschlos-
sen. Diese Tatsache hat im vergangenen Jahr dazu geführt, dass das Baulandprogramm erst im Sep-
tember vom Rat verabschiedet werden konnte. Von der Verwaltung wird eine Beratung und ein B e-
schluss spätestens im zweiten Quartal eines jeden Jahres angestrebt.  
 
Eine weitere Optimierung des Baulandprogramms schlägt die Verwaltung in diesem Jahr vor, in dem 
das Baulandprogramm in zwei Stufen (s. Begründung zu 2.) aufgeteilt wird. Damit wird s ichergestellt, 
dass für Flächen der konkreten Aktivierungsebene (Stufe 1) eine Realisierung als relativ sicher ang e-
sehen werden kann. Das Baulandprogramm erhält damit in dieser Stufe eine größere Verlässlichkeit. 
 
Flächen der 2. Stufe hingegen sind ebenfalls bereits politisch für eine Wohnbaulanden twicklung im 
Grundsatz beschlossen, hier sind aber mögliche K.O. -Kriterien (insbesondere die Verkaufsberei t-
schaft der Eigentümer, aber auch immissionsschutzrechtliche, tec hnische oder grünplanerisch-
naturräumliche K.O.-Kriterien) noch nicht abschließend untersucht wo rden. Alle Flächen sind zwar 
grundsätzlich strukturell geeignet und es wird eine Aktivi erung angestrebt, verlässliche Details zum 
Jahr der Baureife und insbesondere zur genauen räumlichen Abgrenzung liegen aber noch nicht vor 
und können damit auch  nicht genannt werden. Dies schafft auch in der Öffentlichkeit insgesamt eine 
größere Transparenz. 
 
An allen Flächen der Stufe 2 arbeitet die Verwaltung laufend, um sie weiter zu qualifizieren, mögl iche 
K.O.-Kriterien zu ermitteln und die liegenschaftliche Verkaufsbereitschaft abzuklären. In der jährlichen 
Fortschreibung des Baulandprogramms können Flächen der Stufe 2 (Flächensicherung) dann – wenn 
die Voraussetzungen erfüllt sind – in die Stufe 1 (Baulandaktivierung) aufgenommen werden. Auße r-
dem wird dokumentiert, welche Flächen der Stufe 2 aus welchen Gründen nicht für eine Wohnba u-
entwicklung in Frage kommen (vgl. beispielhaft die Begründung zu 2. „Herausnahme von Baugebi e-
ten aus dem Baulandprogramm“). 
 
Weitere Flächen können durch politischen Beschluss in das Baul andprogramm (Stufe 2) aufgeno m-
men werden. In diesem Zusammenhang kann die grundsätzliche strukturelle Eignung geprüft und 
dokumentiert werden. Um die weitere Siedlungsflächenentwicklung gesamtstädtisch konzept ionell 
vorzubereiten und zu diskutieren, ist di e Planungswerkstatt 2030 ab dem II. Quartal 2016 geplant. 
Darin sollen auch für alle Stadtteile mögliche Siedlungserweiterungsflächen gemeinsam erörtert we r-
den. 
 
Der Antrag A-R/0001/2016 ist damit erledigt. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez. Schultheiß 
Stadtdirektor

- 10 - 
V/0153/2016 
Anlagen: 
 
Anlage 1:   Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 
Anlage 2:   Karte Baulandprogramm 2016 – 2025 
Anlage 3.1/3.2:  Tabelle Baulandprogramm 2016 – 2025 Stufe 1 und 2 
Anlage 4:   Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0001/2016

Anlage 3.2_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe2

1476 Zeichen

Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 2 (Flächensicherung) Stand:01.03.2016
Stadtbezirk Mitte Kinderhaus
Mitte - Hörster - Parkplatz K inderhaus - südl. Helgolandweg
Mitte - Manfred-von-Richthofenstr. (ehem.BW-Standort) Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia
Mitte - östl. Gartenstr.
Mitte - westl.Hammerstr. / Umgehungsstr. Sprakel
Mitte - Mauritzheide Sprakel Nord
Sprakel - westl. Erweiterung, südl. Landwehr
Gievenbeck
Gievenbeck -  südl. Laxenburg Mauritz-Ost
Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3 M auritz Ost - Westl. Schmittingheide
Gievenbeck - nördl. Toppheide (ehem. Institut)
Gievenbeck - westl. Technologiepark Gelmer-Dyckburg
Gelmer Nord
Sentrup
Sentrup - Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. Handorf
Sentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eissporthalle) Handorf - östl. Hobbeltstr. / nördl. Lammerbach
Mecklenbeck Gremmendorf
Mecklenbeck - Schürbusch (ehem. Peter-Wust-Schule) Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 4
Mecklenbeck - Hafkhorst
Angelmodde
Albachten Angelmodde - Nördl. Homannstr.
Albachten - östl./südl. Erweiterung
Albachten - Lindenallee / nördl. freie Flur Wolbeck
Roxel Wolbeck - südl. Petersheide
Roxel - südl. Tilbecker Str., Teil 2 Wolbeck Nord, Berdel
Roxel - Nordwest, Teil 1
Hiltrup
Nienberge Hiltrup - südl. Pfarrer-Ensink-Weg
Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil
Häger - nördl. DB Amelsbüren
Amelsbüren - südl. /östl. Erweiterung
Anlage 3.2 zur Vorlage V/0153/2016

Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 2 (Flächensicherung) Stand:01.03.2016

Anlage 1_Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015

23313 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016 
Seite 1 
 
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 
1. Rahmenbedingungen  
In der Stadt Münster herrscht weiterhin ein dynamis cher Wohnungsmarkt mit großem 
Nachfragedruck. Eine in den letzten Jahren zunehmen de Wohnungsknappheit und eine hohe 
Nachfrage insbesondere im innerstädtischen Bereich führen in vielen Quartieren zu (z.T. deutlich) 
steigenden Mieten und Bodenpreisen.  
Dies lässt sich beispielhaft an einigen Kenngrößen festmachen: 
- Charakteristische Bodenwerte für Wohnbaugrundstück e für den individuellen Wohnungsbau in 
Münster lagen im Jahr 2014 bei 350 €/m² in mittlere n Wohnlagen. Damit liegt Münster in der 
Spitzengruppe der NRW-Großstädte hinter Düsseldorf, Köln und Bonn. 
1  
- Während auf dem Wohnungsmarkt die Mietpreise zwisc hen 2007 und 2015 um 25,3 Prozent 
zulegten, verteuerten sich die Immobilienpreise für  Häuser um 41,7 und für Wohnungen sogar 
um 53,6 Prozent. 2 
- Der qualifizierte Mietspiegel 2015 geht davon aus,  dass die ortsübliche Vergleichsmiete für 
nicht preisgebundenen Wohnraum in den zurückliegend en zwei Jahren um durchschnittlich 
2,98 Prozent gestiegen ist. 
- Erschlossene Baugrundstücke werden in Münster im S chnitt für 435 € / m² angeboten, 17 % 
mehr als im Vorjahr. 3 
Bei einer derzeit prognostizierten Einwohnerentwick lung auf etwa 311.000 Einwohnern bis zum 
Jahr 2020 (vgl. Vorlage zur Kleinräumigen Bevölkeru ngsprognose V/0637/2014) und einem 
weiteren deutlichen Wachstum bis 2030 wird die hohe  Nachfrage nach Wohnungen in Münster 
auch in den kommenden Jahren weiter anhalten. Hinzu  kommen die Wohnungs-Bedarfe, die sich 
durch die hohe Zahl an Flüchtlingen ergeben, die su kzessive von den Flüchtlingseinrichtungen in 
regulären Wohnraum ziehen. Daher ist trotz vieler N eubauwohnungen der vergangenen Jahre 4 
weiter mit einem steigenden Miet- und Bodenpreisniveau zu rechnen.  
Gerade bestimmte Zielgruppen – insbesondere Haushal te mit niedrigem Einkommen, Familien, 
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Studiere nde – haben unter diesen 
Rahmenbedingungen eine erhöhte Schwierigkeit, ein passendes Wohnangebot zu finden. Auch als 
Standortfaktor für ansiedlungsbereite Unternehmen g ewinnt der Faktor Wohnkosten in Münster 
zunehmend an Bedeutung.  
2. Konzeptionelle Einbindung des Baulandprogramms u nd Zielwerte 
Um den besonderen Herausforderungen des Wohnungs- u nd Baulandmarktes begegnen zu 
können hat die Stadt Münster das Handlungskonzept W ohnen erarbeitet (vgl. V/0593/2013). Die 
Umsetzung des Handlungskonzeptes soll dazu beitrage n die Wohnungsversorgung insbesondere 
für die o.a. Zielgruppen zu verbessern und insgesam t zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt 
führen. 
  
Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Erhöhung de s Angebots an Wohnungen, um der 
gewachsenen Nachfrage gerecht werden zu können. Dah er liegt ein besonderes Augenmerk 
darauf, die Anzahl der Wohnungsbaufertigstellungen in Münster weiter zu steigern.  
 
                                                
1 Vgl. Bodenmarktbericht NRW 2015 
2 Vgl. Immobilienscout24.de „Aktuelle Immobilienpreise auf dem Wohnungsmarkt“,  
http://www.immobilienscout24.de/immobilienbewertung/ratgeber/mietpreise-und-
kaufpreise/mietspiegel/mietspiegel-muenster.html, abgerufen am 11.02.2015 
3 LBS-Studie „Markt für Wohnimmobilien 2015“ 
4 In Bezug auf den relativen Wohnungszuwachs lag Münster in den Jahren 2000-2011 unter den NRW-
Großstädten mit Abstand an erster Position

Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016 
Seite 2 
 
     
   Abb. 1: Lage der Neubauwohnungen  
Diesbezüglich hat der Rat mit dem Handlungskonzept Wohnen das Ziel beschlossen, dem Markt in 
den nächsten Jahren die Möglichkeit zu geben, jährl ich mindestens 1.500 Wohneinheiten (WE) 
fertig zu stellen.  
 
Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16. 09.2015 hat der Rat entschieden, dass 
eine jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt werden soll. 
 
Unter Berücksichtigung der perspektivischen Wohnung sbedarfe der Flüchtlinge ist von einem 
Bedarf noch oberhalb von 2.000 WE/jährlich auszugehen. Als Orientierungswert wird hier zunächst 
eine Zielzahl von bis zu 3.000 WE/jährlich angenommen.  
 
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die H älfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung 
außerhalb der Baugebiete entstanden. In den Jahren 2012 bis 2015 lag dieser Wert absolut bei je 
ca. 1.000 WE. Sollte tatsächlich eine Neubauleistung von bis zu 3.000 WE/Jahr mittelfristig erreicht 
werden, kann davon ausgegangen werden, dass dann au ch weiterhin bis zu 1.000 WE/Jahr 
außerhalb der Baugebiete errichtet werden. Insofern  wird als Orientierungszahl für die Leistung 
des Baulandprogramms eine jährliche Baureife von 2.000 WE angenommen.  
 
Gemäß Handlungskonzept Wohnen sollen mindestens die  Hälfte der neu errichteten Wohnungen 
im Rahmen der Innenentwicklung realisiert werden. D ieser Wert wurde in den letzten zehn Jahren 
regelmäßig deutlich überschritten (vgl. Abb. 1). Um  die Orientierungsgröße von jährlich 3.000 WE 
Gesamtneubauleistung erreichen zu können sind insof ern auch vermehrt bisherige 
Außenbereichsflächen zu Wohngebieten zu entwickeln. 
 
 
Insofern ist das Baulandprogramm als wesentlicher T eil des Prozesses der Baulandentwicklung 
ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Handlungskonzepts Wohnen.

Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016 
Seite 3 
 
  
 Abb. 3: Stufen des Baulandprogramms 
 
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche zur 
Baureife ist ein langwieriger und komplexer 
Prozess, der durch eine Vielzahl politischer 
Entscheidungen begleitet wird. Dieser Prozess 
kann in Phasen eingeteilt werden (vgl. Abb. 2). 
Die Stadt Münster hat für die einzelnen Phasen 
konzeptionelle Bausteine entwickelt, die 
systematisch aufeinander aufbauen und eine 
ganzheitliche Bearbeitung der 
Baulandproblematik erleichtern.  
Die Phase I wird durch das o.a. Kommunale 
Handlungskonzept Wohnen abgedeckt.  
Das Baulandprogramm steht für die Phasen II 
und III. Im Baulandprogramm werden 
diejenigen Flächen für eine Entwicklung 
ausgewählt, mit denen die wohnungs- und 
stadtentwicklungspolitischen Ziele am besten 
erreicht werden können. Um die lange Laufzeit 
des fortgeschriebenen Baulandprogramms bis 
2025 realistisch abdecken zu können, wird das 
Baulandprogramm in zwei Stufen unterteilt (vgl. 
Abb. 3). 
Stufe 1 deckt alle Flächen ab, die planerisch geeig net sind und bei denen insofern mögliche K.O.-
Kriterien für eine Entwicklung (beispielsweise land wirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende 
Erschließungsmöglichkeiten) bereits geprüft wurden und die  liegenschaftlichen 
Grunderwerbsverhandlungen (sofern erforderlich) sow eit fortgeschritten sind, dass realistisch von 
einer Realisierung im angegebenen Zeitraum (plus mi nus ein Jahr) ausgegangen werden kann. 
Ebenfalls in Stufe 1 werden konkrete private Wohnba u-Entwicklungen, insbesondere im Rahmen 
vorhabenbezogener Bebauungspläne, gelistet. 
In Stufe 2 des 
Baulandprogramms sind alle 
Flächen verzeichnet, die 
ebenfalls grundsätzlich für eine 
Realisierung anstehen, die aber 
die o.a. Merkmale (insbesondere 
hinsichtlich liegenschaftlicher 
Verfügbarkeit) noch nicht 
aufweisen. Da es in diesen 
Fällen noch offen ist, ob und 
wenn ja wann eine Realisierung 
überhaupt möglich ist, werden 
für diese Flächen keine weiteren 
Details angegeben. Im 
Wesentlichen entsprechen die 
Flächen des Baulandprogramms 
Stufe 2 den bereits politisch vom 
HA im Jahr 2013 beschlossenen 
Flächen des sogenannten 
Wohnsiedlungsflächenkonzepts 
(vgl. Vorlage V/0230/2013).  
 
Die IV. Phase umfasst die 
konkrete Nutzungsvorbereitung 
der Grundstücke. 
 
 
Abb. 2: Phasen der Wohnbaulandentwicklung   
(Quelle: Handlungsprogramm Wohnen 1993) 
 
 
Flächen-
sicherung 
Ziele Bedarfe 
Bauland-
aktivierung 
Nutzungs-
vorbereitung 
Leitbilder 
Mengengerüste 
Prognosen 
Konzepte 
Bodenbevorratung 
REP 
FNP 
Vertragliche Regelungen 
Wettbewerb 
Bebauungsplan 
Bodenordnung 
Erschließung 
Vermarktung 
Baugenehmigung 
Wohnungsbaufö
rderung 
Phase I 
Phase II 
Phase III 
Phase IV

Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016 
Seite 4 
 
      Abb. 4: Wohnungsbau-Fertigstellungen 1985 - 2015  
 
 
3. Wohnungsbau-Fertigstellungen 
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit ca. 1.380 WE im Jahr 2015 weiterhin auf einem 
hohen Niveau. Zwar ist die Zahl gegenüber dem Vorja hr leicht gesunken und verfehlt damit knapp 
das Ziel des Handlungskonzepts Wohnen von 1.500 WE jährlich um 120 WE. Sie liegt aber weiter 
auf einem hohen Niveau (vergleichbar der Jahre 2008  – 2011). Grundsätzlich ist das hohe Niveau 
weiterhin Ausdruck der derzeit günstigen wirtschaft lichen Rahmenbedingungen (Einkommen, 
Zinsniveau, Arbeitsplatzentwicklung) und der Attraktivität der Stadt als Wohnstandort und bekräftigt 
die Notwendigkeit, die Baulandentwicklung weiter zu  forcieren. Mehr als drei Viertel der fertig 
gestellten Wohnungen befanden sich in Mehrfamilienhäusern, nur knapp ein Viertel entfiel auf den 
Einfamilienhausbau. 
 
Im Jahr 2015 wurden 305 Wohnungen als Abriss regist riert. Diese Zahl fällt gegenüber dem 
Vorjahr mit nur 114 Abrissen recht hoch aus. Die St atistiker weisen in diesem Zusammenhang 
darauf hin, dass durch Vorgaben des "Statistischen Landesamtes Information und Technik 
Nordrhein-Westfalen" seit Beginn des Jahres 2015 nu r noch das Jahr der Abrissgenehmigung 
erfasst wird. So ist zu vermuten, dass einige der 3 05 Wohnungen, für die bereits eine 
Abrissgenehmigung erteilt wurde, noch existieren. 
 
Die nach der Zahl der fertig gestellten Wohnungen w ichtigsten Baugebiete und 
Wohnungsbauprojekte im vergangenen Jahr sind in Abb . 8 am Ende des Berichts aufgelistet. 
Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen „Ba ugebieten“ 
5 und sogenannter „spontaner 
                                                
5 Baugebiete werden im Rahmen dieses Berichts und de s Baulandprogramms definiert als 
Wohnbaulandentwicklungen von einem gewissen Gewicht , bei denen einer oder mehrere der folgenden 
Schritte zur Erreichung der Baureife erforderlich i st und von der Stadt aktiv begleitet wird: Liegensc haftliche 
Sicherung (insbesondere im Rahmen von SoBoMü), Städ tebauliche Qualifizierung (auch im Rahmen von

Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016 
Seite 5 
 
Bautätigkeit“, bei der die Stadt zwar begleitend in  unterschiedlichem Umfang tätig wird (nicht 
zuletzt zur Erteilung der Baugenehmigung), bei dene n die Kriterien zur Annahme eines 
Baugebietes aber nicht erfüllt sind.  
 
Das Absinken der Wohnungs-Fertigstellungszahlen in den Jahren 2014 und 2015, verglichen mit 
den beiden Jahren 2012 und 2013 (vgl. Abb. 4), ist insbesondere auf die geringeren Wohnungs-
Fertigstellungen im Mehrfamilienhausbereich zurückz uführen. Bei detaillierter Betrachtung der 
Zahlen der letzten Jahre fällt dabei auf, dass die beiden „Ausnahme“-Jahre (2012 und 2013 mit 
jeweils fast 2.000 Wohnungsfertigstellungen) insbes ondere auf eine besonders hohe Zahl an 
Fertigstellungen im Appartement-Bereich (Wohnungen mit nur 1-2 Räumen) zurückzuführen sind. 
In diesen Zeitraum fallen auch die Fertigstellungen  mehrerer privater wie öffentlicher 
Studentenwohnanlagen, die insofern als eine Ursache  für die sehr hohen Fertigstellungszahlen 
dieser Jahre angenommen werden können. Bereits im J ahr 2014 ist insbesondere die Zahl der 
Fertigstellungen dieser kleinen Wohnungen wieder au f das Niveau von 2010 und 2011 
zurückgefallen, wohingegen die Fertigstellungszahle n größerer Wohnungen (ab 3 Räumen) seit 
dem Jahr 2007 relativ konstant jeweils zwischen ca. 450 und 600 Wohneinheiten liegen. 
 
Diese Entwicklung wird im Jahr 2015 auch dadurch de utlich, dass das Absinken der Wohnungs-
Fertigstellungszahlen um weitere 70 WE einhergeht m it einer erhöhten Wohnungsbauleistung in 
Bezug auf die fertiggestellten Quadratmeter. Dies i st ebenfalls Beleg dafür, dass weniger kleinere 
Wohnungen und vielmehr im Durchschnitt größere Wohneinheiten errichtet worden sind. 
 
Die Fertigstellungen im Eigenheimbau bewegten sich in Münster seit den 90er-Jahren auf einem 
durchschnittlichen Niveau zwischen 400 WE und 650 WE. 2007 wurde mit 652 WE ein Spitzenwert 
erzielt. Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage san k der Eigenheimbau auf unter 400 WE in 
2009, konnte danach aber wieder zulegen. Ein kontin uierliches Absinken seit dem Jahr 2012 fällt 
zusammen mit dem deutlichen Absinken baureifer Reserven unter den „Soll“-Wert 
6 (vgl. auch Abb. 
6) sowie wenigen neu erschlossenen Einfamilienhausg ebieten und ist voraussichtlich dadurch 
begründet. Dies drückt sich auch in einem geringen Überhang an genehmigten, aber noch nicht 
fertig gestellten Einfamilienhäusern aus (s. unter 4.) Trotz dieser ungünstigen Voraussetzungen 
verbleibt im Jahr 2015 ein stabiles Sockelniveau von ca. 300 Wohneinheiten. 
 
Seit den 90er-Jahren wurden traditionell die meisten neuen Wohnungen in von der Stadt geplanten 
(bzw. aktiv begleiteten) Baugebieten fertig gestell t. Seitdem ist der Anteil der Bautätigkeit, der auf  
die Baugebiete entfällt, tendenziell rückläufig. Wä hrend zu Beginn der 90er-Jahre noch über 80 % 
der neuen Wohnungen innerhalb der Baugebiete fertig  gestellt wurden, sank dieser Wert im 
Zeitraum zwischen 2002 und 2011 im Durchschnitt auf  unter 60 %. Seit dem Jahr 2012 schließlich 
liegt der Anteil unter 50 % und erreichte in den Jahren 2014 und 2015 einen Anteil von etwa einem 
Drittel. Die Bautätigkeit außerhalb von Baugebieten  insbesondere im Siedlungsbestand hat damit 
entsprechend an Bedeutung gewonnen. Dies kann zum e inen Ausdruck zu geringer baureifer 
Baulandreserven sein, zum anderen kommt darin vermu tlich auch die besondere Attraktivität der 
inneren Stadt und der dortige Nachfragedruck zum Tr agen, denn die große Mehrzahl der 
Baugebiete befindet sich außerhalb des Innenstadtrings.  
 
Die nach der Zahl der fertiggestellten Wohnungen wi chtigsten Baugebiete und 
Wohnungsbauprojekte sind in Abbildung 8 am Ende die ses Berichts aufgelistet. Unter anderem 
waren dies im Jahr 2015 zwei Wohnbauvorhaben der Wo hn- und Stadtbau (ein Projekt an der 
Ecke Steinfurter Straße / Grevener Straße mit 53 Wohneinheiten, von denen 17 öffentlich gefördert 
sind sowie ein anderes Projekt in gleicher Größenordnung rund um die ehemalige Sebastiankirche 
an der Hammer Straße). 
                                                                                                                                                            
größeren Genehmigungen nach § 34 BauGB), Schaffung von Planungsrecht (auch im Rahmen von 
umfangreichen Befreiungen), Bau öffentlicher Erschließungsanlagen.  
6 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten sol l dem Vierfachen des durchschnittlichen 
Baulandverbrauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.

Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016 
Seite 6 
 
 
Abb. 5: Baulandbereitstellung und Baulandverbrauch 
 
4. Genehmigte Wohnbauvorhaben – Wohnungen im Bau 
Eine Vielzahl von Wohnungsbauvorhaben ist zurzeit i m Bau. Die Höhe der im Jahr 2016 fertig 
gestellten Wohneinheiten kann zum jetzigen Zeitpunk t naturgemäß noch nicht prognostiziert 
werden, dennoch gibt die Anzahl der bereits genehmi gten, aber noch nicht fertig gestellten 
Wohnbauvorhaben einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob  kurzfristig mit einem weiter regen 
Wohnungsbaugeschehen gerechnet werden kann. Die Gen ehmigungen wurden in der Mehrzahl 
im Jahr 2015, teilweise aber auch bereits im Jahr 2 014 oder sogar 2013 erteilt. Die Bauvorhaben 
werden in der Regel zurzeit realisiert 
7 und damit im Jahr 2016 oder aber 2017 voraussichtlich fertig 
gestellt.  
 
Zum Ende des Jahres 2015 waren Baugenehmigungen für  rund 2.500 Wohneinheiten noch nicht 
abschließend umgesetzt. Die Zahl hat sich gegenüber  2014 nochmals um ca. 300 Wohneinheiten 
erhöht. Die knappe Mehrzahl davon befindet sich auß erhalb von Baugebieten, allerdings hat die 
Bedeutung der Baugebiete im Vergleich zum Vorjahr d eutlich zugenommen. Dies lässt darauf 
schließen, dass das neu aufgelegte umfangreiche Bau landprogramm ab 2014 erste positive 
Ergebnisse zeigt. Größtenteils handelt es sich bei den noch offenen Baugenehmigungen um 
Mehrfamilienhausbebauungen, im Einfamilienhausberei ch stehen nur ca. 360 Wohneinheiten zur 
Realisierung aus.  
 
Die nach der Zahl der fertigzustellenden Wohnungen wichtigsten Baugebiete und 
Wohnungsbauprojekte dieser genehmigten Bauanträge s ind in der Abb. 8 am Ende dieses 
Berichts aufgelistet. Insbesondere sind dies das Ba ugebiet auf dem ehemaligen Winkhaus-
Gelände sowie Projekte an der Hüfferstraße und am Bahnhof (ehem. Metropolis-Kino). 
 
5. Baulandreserven  
Die Sicherstellung eines 
ausreichenden Angebots an 
baureifem Bauland für den 
Wohnungsbau ist eine 
zentrale Aufgabe der Stadt im 
Rahmen der Kommunalen 
Wohnungspolitik. Nur damit 
kann vorgesorgt werden, dass 
der Markt auch zukünftig die 
Möglichkeit bekommt, 
ausreichend neue Wohnungen 
zu bauen. Da das kurzfristig 
realisierbare Potenzial der 
„spontanen Bautätigkeit“ 
außerhalb von Baugebieten 
nicht genau ermittelt werden 
kann, werden unter den 
Baulandreserven diejenigen 
Flächen und Baugebiete 
behandelt, bei denen die Stadt 
die Baureife aktiv begleitet hat 
und die somit für eine 
Bebauung sofort zur 
Verfügung stehen. 
                                                
7 In geringem Umfang kommt es auch vor, dass Genehmi gungen aus verschiedenen Gründen nicht 
umgesetzt werden.

Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016 
Seite 7 
 
 
 
    Abb. 6: Baureifes Wohnbauland – Soll / Ist Vergleich 
 
 
Im Rahmen des Baulandmonitorings werden daher seit Langem Baulandbereitstellung und 
Baulandverbrauch bilanziert. Dadurch kann überprüft  werden, ob das Angebot an baureifen 
Baulandreserven noch den qualitativen und quantitat iven Anforderungen entspricht. In den Jahren 
2009 - 2013 war der Baulandverbrauch stets, z.T. de utlich, höher als die Baulandbereitstellung 
mittels Baulandprogramm (vgl. Abb. 5).  
 
Diese Entwicklung führte dazu, dass die baureifen B aulandreserven erheblich zurückgingen und 
zuletzt unter den „Soll“-Wert 
8 gesunken sind. Dieser Trend konnte mit der deutlich en Ausweitung 
der Baulandaktivitäten und dem neuen Baulandprogram m 2014-2020 (vgl. Vorlage V/0115/2014) 
vorerst gestoppt werden.  
 
So wurden im letzten Jahr alle im Baulandprogramm 2 015 – 2020 für das Jahr 2015 dargestellten 
Flächen baureif. Lediglich eine Fläche in Mecklenbe ck wurde insofern nur teilweise baureif, da für 
innenliegende Grundstücksteile in diesem Jahr noch eine öffentliche Erschließung gebaut werden 
muss. Dieses Teilgebiet wird insofern in das Baulan dprogramm 2016 – 2025 übergeleitet. 
Insgesamt wurde damit Bauland für die Errichtung vo n ca. 750 WE baureif. Dieser Wert entspricht 
genau dem (im Rahmen der Aufstellung des Baulandpro gramms 2015 – 2020) angestrebtem Ziel, 
mittelfristig Flächen für mindestens ca. 750 WE in neuen Baugebieten jährlich zur Baureife zu 
entwickeln. 
 
Die leichten Differenzen in Bezug auf die bisher fü r 2015 vorgesehene Zielkennzahl von 784 WE 
sind mit dem o.a. Teil-Baugebiet in Mecklenbeck sow ie geänderten Kapazitäten in einzelnen 
anderen Baugebieten zu erklären.  
 
                                                
8 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten sol l dem Vierfachen des durchschnittlichen 
Baulandverbrauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.

Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016 
Seite 8 
 
 
 
Abb. 7: Restkapazitäten in baureifen Wohngebieten  
 
Der Wert von 750 baureifen 
WE in Baugebieten lag auch 
deutlich über dem 
Baulandverbrauch des 
Jahres 2015 (ca. 400 WE), 
so dass die baureifen 
Reserven in Baugebieten 
insgesamt weiter 
zugenommen haben und 
zum Stichtag 31.12.2015 
rund 2.950 WE betragen. 
Damit liegen sie über dem 
„Soll“-Wert, der zurzeit bei 
ca. 2.700 WE liegt (vgl. 
Abb. 6). Die niedrige Zahl 
der Inanspruchnahmen 
baureifer Grundstücke ist 
allerdings in erster Linie auf 
das fehlende Angebot der 
Vorjahre zu zurückzuführen. 
 
Diese Restkapazitäten von rund 2.950 WE in baureife n Gebieten sind darüber hinaus im Hinblick 
auf die tatsächliche Verfügbarkeit zu relativieren.  So sind mit dem o.a. Wert sämtliche 
Restkapazitäten in allen im Baulandmonitoring erfas sten Baugebieten berücksichtigt. Als 
Restkapazität werden dabei alle Grundstücke gewertet, auf denen die angestrebte Wohnbebauung 
noch nicht fertiggestellt ist.  
 
Um zu ermitteln, welches Potenzial dieser Reserven bisher noch nicht genutzt wird, muss man von 
dieser Zahl die in Umsetzung (erteilte Baugenehmigung) sowie in Vorbereitung (Vermarktung bzw. 
geplante Bebauung bekannt) befindlichen Wohnbauvorh aben abziehen. Im Ergebnis ist für 
weniger als ein Drittel dieser Reserven eine Umsetzung bzw. Vermarktung nicht bekannt (vgl. Abb. 
7). Bereinigt um Einzelgrundstücke einzelner Eigentümer verbleiben im Wesentlichen ca. fünfzehn 
Eigentümer, bei denen eine Verkaufs-/ bzw. Entwickl ungsabsicht bisher nicht erkennbar ist. Allein 
drei von diesen verfügen über baureife Grundstücke für ca. 170 WE.  
 
Die Reserven mit unbekannter Vermarktung liegen nah ezu ausschließlich in älteren Baugebieten 
und es ist davon auszugehen, dass – aufgrund fehlender liegenschaftlicher Verfügbarkeit – nur ein 
kleinerer Teil dieser Reserven tatsächlich jährlich aktiviert werden kann.  
 
Die Restkapazitäten verteilen sich über das gesamte  Stadtgebiet. Größere Baugebiete mit 
Restkapazitäten gibt es dabei in Mecklenbeck-Mitte,  Wolbeck-Nord und in Sprakel. Als 
bedeutende baureife Projekte können die Bebauung de s ehemaligen „TÜV“-Geländes an der 
Steinfurter Straße sowie die geplante Bebauung der Wohn- und Stadtbau am Arnheimweg 
genannt werden. Weitere größere Restkapazitäten sind der Abb. 8 zu entnehmen. 
 
6. Fortschreibung des Baulandprogramms 
Mit dem Baulandprogramm 2016 - 2025 werden diejenig en Flächen für eine Entwicklung zur 
Baureife 
9 ausgewählt, mit denen die wohnungs- und stadtentwi cklungspolitischen Ziele am besten 
erreicht werden können. Es werden alle Flächen in d as Baulandprogramm aufgenommen, bei 
denen die Stadt die Entwicklung der Baureife aktiv begleitet. Auf Grund des langen Zeitraums des 
Baulandprogramms bis zum Jahr 2025 werden die ausge wählten Flächen in zwei Stufen in das 
Baulandprogramm eingestellt (vgl. Kapitel 2). 
 
                                                
9 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.

Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016 
Seite 9 
 
Im Ergebnis soll mittelfristig in allen Jahren der Orientierungswert von 2.000 WE zur Baureife 
entwickelt werden (vgl. Kapitel 2). Kurzfristig ist  dieser Wert aufgrund der langen Vorlaufzeiten der 
Baulandaktivierung nicht erreichbar und kann somit voraussichtlich erst ab dem Jahr  2018 erreicht 
werden. Dieser Orientierungswert gilt auch für die Jahre 2020ff, in denen in Stufe 1 des 
Baulandprogramm noch keine (bzw. nicht ausreichende ) Flächen genannt werden. Die in Stufe 2 
genannten Flächen werden hierfür derzeit sukzessive  planerisch vorgeprüft und es werden die 
liegenschaftlichen Verhandlungen geführt, um die Voraussetzungen zu schaffen, die Flächen dann 
in den nächsten Jahren der Stufe 1 des Baulandprogramms zuzuordnen.

Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016 
Seite 10 
 
 
 
Abb. 8: Übersicht – Bericht zur Wohnbaulandentwicklung

Anlage 3.1_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe1

6931 Zeichen

Stand: 01.03.2016
-
noch nicht abgeschlossen
vorhanden
nicht erforderlich
 abgeschlossen
größtenteils vorhanden



Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2016
Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) 
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2016
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
rechtskräftig
X Privat431-01 033 33Mitte - Hafencenter  -
X Privat441-02 0162 162Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege  -
Bau der Erschließung wird vorbereitetStadt543-04J 050 50Mecklenbeck - Mitte, westl. Dingbänger Weg, Teil 2 X  
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
X Privat623-06 0160 160Kinderhaus - westl. Regina-Prothmann-Str.  -
Bau der Erschließung wird vorbereitetX Privat825-08 390 39Gremmendorf - Gremmendorfer Weg  -
Vermarktungskonzept BIMA liegt noch 
nicht vor
X BIMA861-07 070 70Angelmodde - Schlesienstr. / Albersloher Weg  -
Bau der Erschließung wird vorbereitetX Stadt874-02D 820 82Wolbeck Nord  nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2 X  
Bau der Erschließung wird vorbereitetX Stadt971-07 3036 66Hiltrup - Langestr. / Malteserstr X  
Bau der Erschließung wird vorbereitetStadt981-06 1640 56Amelsbüren - nördl. Deermannstr. X  
167551 718insgesamt baureif 2016
Seite 1 von 5
Anlage 3.1 zur Vorlage V/0153/2016

Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2016
Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) 
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2017
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X Privat262-06 070 70Mitte - Gartenstr. /Niedersachsenring  -
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X Privat331-01 045 45Mitte - östl. Dahlweg / Südpark   -
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X Privat333-03 0220 220Mitte - südl. Roddestr.   -
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X Privat333-04 045 45Mitte - nördl. Roddestr.   -
freiwillige Umlegung erforderlichX Privat464-05 105210 315Mitte - südl. Markweg X  
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
X Privat541-03 80270 350Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp 
(Beresa)
X  -
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt572-08 055 55Roxel - südl. Nottulner Landweg X 
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt623-05 045 45Kinderhaus - südl. Ermlandweg X 
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
X Privat681-05 4787 134Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB  -
2321047 1279insgesamt baureif 2017
Seite 2 von 5

Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2016
Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) 
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2018
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
X Privat431-02 0375 375Mitte - Neuhafen / Hafenkante  -
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren 
in Bearbeitung
X Privat462-01 0400 400Mitte - Zentrum Nord  -
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X W+S465-04 090 90Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße  
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen515-04A 0380 380Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1  
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X W+S525-08 0225 225Sentrup - Muckermannweg  
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen814-04A 50400 450Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1  
Vermarktungskonzept BIMA liegt noch 
nicht vor
X BIMA824-02 050 50Gremmendorf - Lilienthalweg  -
Bebauungsplanverfahren noch nicht 
abgeschlossen
X Privat871-09 11585 200Wolbeck - Am Steintor / Petersheide  -
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt871-12A 3060 90Wolbeck - Westl. Brandhoveweg X 
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt966-05 050 50Hiltrup - an der Vogelstange X  
1952115 2310insgesamt baureif 2018
Seite 3 von 5

Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2016
Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) 
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2019
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt344-03 2040 60Düesberg  - Nordkirchenweg X 
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X Stadt515-05 2040 60Gievenbeck - Borghorstweg  
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren 
muss durchgeführt werden
Stadt562-07 180120 300Albachten - östl.Erw. südl. Teil X 
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt562-10 50100 150Albachten - Steinbrede X 
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt573-07A 2060 80Roxel - südl. Tilbecker Str., Teil 1 X 
Städtebauliches Qualifizierungsverfahren 
muss durchgeführt werden
Stadt634-02 4090 130Kinderhaus - südl. Langebusch X 
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt681-07 60140 200Sprakel - östl.Bahn X 
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen712-02 1400 140Mauritz Ost - Maikottenweg X 
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen814-04B 100350 450Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2  
VEP des Vorhabenträgers liegt noch 
nicht vor
W+S972-05 25150 175Hiltrup - Westfalenstr (ehem. Baumschule Eschweiler) X  
Bebauungsplanverfahren muss 
durchgeführt werden
Stadt981-04 7575 150Amelsbüren - nordwestl. Am Dornbusch X 
7301165 1895insgesamt baureif 2019
Seite 4 von 5

Freigabe 
Städtebaul. 
Konzept
Schaffung 
Planungs-
recht
Liegen-
schaftl. 
Sicherung
Stadt / 
W + S
Dritte / 
Privat
Entwickler
Kennziffer Gebiet
EfaMefa insg.
WE-Kapazität 2016
Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) 
Eigentum
Bau der öff. 
Erschließ-
ung
Schritte zur Baureife Aktueller Stand
Baureif 2020
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen515-04B 0400 400Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2  
Bau Lärmschutzwall erforderlichStadt681-04C 500 50Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr 2. Teil X  
Sportflächen müssen zunächst verlagert 
werden
Stadt774-06 80160 240Handorf - Kirschgarten / Bäder X 
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen814-04C 0350 350Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3  
Liegenschaftliche Sicherung in 
Vorbereitung
X noch offen862-03 15050 200Angelmodde - Südl. Hiltruper Str.  
Reithalle muss verlagert werdenX Stadt983-04 7030 100Amelsbüren - Böckenhorst  
350990 1340insgesamt baureif 2020
16745868 7542Summe 2016  bis 2020
Seite 5 von 5

Anlage 4_Antrag a-r-0001-2016 - Baulandentwicklung beschleuningen

2701 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2016 
 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de  
 
ANTRAG 
 
11. Januar 2016 
 
BAULANDENTWICKLUNG BESCHLEUNIGEN 
- WOHNRAUM SCHNELL SCHAFFEN 
 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und der Rat der Stadt 
Münster mögen beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Verfahrensweise zum Bericht zur Wohnbauland-
entwicklung und Fortschreibung des Baulandprogramms zu optimieren. Von der bisherigen Praxis, 
längerfristig die Entwicklungspotenziale darzustellen, soll auf ein mindestens jährlich laufendes 
Berichtswesen für Baulandflächen zur Beschlussfassung umgestellt werden. 
 
Begründung: 
 
Die Bereitstellung und Gewinnung von Wohnbauland ist unter den gegebenen Rahmenbedin-
gungen noch einmal zu beschleunigen. Nicht nur die bisher geplante Bereitstellung bezahlbaren 
Wohnraums, sondern auch die zusätzliche Aufgabe Flüchtlinge zu integrieren, zwingt zu einer 
beschleunigten Entwicklung von Baulandflächen. Die bisherige Praxis der Darstellung von 
Wohnbaulandentwicklungen und dessen Fortschreibung hat sich für den Einstieg bewährt. Die 
Diskussion über die zu entwickelnden Flächen wird konzentriert und weit gefächert geführt. Die 
bisher gemachte Erfahrung zeigt jedoch auch, dass durch zeitliche Verschiebungen in der 
Entwicklung von Flächen und kurzfristig neu zur Verfügung stehenden Flächen der Zeitraum der 
bisherigen Berichterstattung zu lang bemessen ist, um hier sehr kurzfristig auf die Änderungen oder 
Ergänzungen reagieren zu können. Mögliche Veränderungen oder Ergänzungen werden zudem in 
Beschlussvorlagen mit dem gleichen Aufwand erstellt wie die Darstellung der Ursprungsvorlage. Um 
hier schneller auf Veränderungen und Ergänzungen reagieren zu können, soll unter Beteiligung der 
Bezirksvertretungen ein laufendes Berichtswesen von Baulandflächen etabliert werden. Es soll sich 
auf die Kernaussagen und der Beurteilung der Flächen beschränken. Dieses Berichtswesen soll 
öffentlich gemacht werden, um als Anregung für die Meldung weiterer möglicher Baulandflächen zu 
dienen. 
   
gez.  
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
Simone Wendland 
 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
 
 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

Beratungsverlauf (11)

07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 4.1 Vorberatung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.05.2016 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (63)

  • Gartenstraße
  • Umgehungsstraße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Fliednerstraße
  • Steinfurter Straße
  • Hobbeltstraße
  • Homannstraße
  • Lindenallee
  • Tilbecker Straße
  • Schlesienstraße
  • Langestraße
  • Deermannstraße
  • Roddestraße
  • Sibeliusstraße
  • Hiltruper Straße
  • Grevener Straße
  • Hammer Straße
  • Hüfferstraße
  • Sprakeler Straße
  • Westfalenstraße
  • Pienersallee
  • Mauritzstraße 7
  • Helgolandweg
  • Hafkhorst
  • Pfarrer-Ensink-Weg
  • Waltruper Weg
  • Hohenzollernring
  • Gremmendorfer Weg
  • Albersloher Weg
  • Dahlweg
  • Markweg
  • Meckmannweg
  • Schwarzer Kamp
  • Nottulner Landweg
  • Ermlandweg
  • Hoher Heckenweg
  • Muckermannweg
  • Lilienthalweg
  • Brandhoveweg
  • Nordkirchenweg
  • Borghorstweg
  • Maikottenweg
  • Böckenhorst
  • Arnheimweg
  • Niedersachsenring
  • Am Borggarten
  • Am Steintor
  • Am Dornbusch
  • Schmittingheide
  • Bernsmeyerstiege
  • Mauritzheide
  • Kirschgarten
  • Kinderhaus
  • Lammerbach
  • Schürbusch
  • Freie Flur
  • Petersheide
  • Steinbrede
  • Langebusch
  • Grafschaft
  • Landwehr 2
  • Berdel
  • Düesberg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0153/2016
Typ
Vorlagen
Datum
22.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37