V/0153/2016
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 - 2025
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Anlage 2_Karte_Baulandprogramm_2016_2025
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k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k k 562-07 871-09 981-04 814-04A 464-05 515-04A 814-04C 814-04B 862-03 541-03 712-02 774-06 515-04B 681-07 431-02 983-04 681-05 562-10 525-08 874-02D 634-02 462-01 344-03 971-07 972-05 681-04C 431-01 825-08 981-06 824-02 333-03 623-06 871-12A 573-07A 515-05 572-08 465-04 441-02 966-05 861-07 623-05 543-04J 333-04 262-06 331-01 Baulandprogramm 2016 - 2025 Wohnbauflächenmonitoring Kartografie und Entwurf: Annemarie Harjans 2016 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Stufe 2 (Flächensicherung) Stand: 01.03.2016 Anlage 2 zur Vorlage V/0153/2016
Beschlussvorlage
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V/0153/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 -
2025
Beratungsfolge
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
07.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
12.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
19.04.2016 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
21.04.2016 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
27.04.2016 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächen management
Vorberatung
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
Vorberatung
04.05.2016 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.05.2016 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Die Fortschreibung des Baulandprogramms 2016-2025 (Anlagen 2 und 3) wird beschlossen.
3. Die Ve rwaltung wird beauftragt, die zur Baulandaktivierung gemäß fortgeschriebenem Ba u-
landprogramm 201 6-2025 erforderlichen liegenschaftlichen, planungsrechtlichen und e r-
schließungstechnischen Schritte in den einschlägigen Arbeitsprogrammen der städtischen
Fachämter zu verankern.
4. Für die daraus resultierenden zusätzlichen Aufgaben im Bereich der Stadtentwicklung und der
Stadtplanung werden zum 01.06.2016 im Teilergebnisplan 0901 folgende Planstellen:
4,00 Stellen EGr. 11 Sachbearbeiter/-in Flächennutzungsplanung/Bauleitplanung
1,00 Stelle EGr. 8 Sachbearbeiter/-in Planungstechnik
Vorlagen-Nr.:
V/0153/2016
Auskunft erteilt:
Herr Bartmann
Ruf:
492-6115
E-Mail:
Bartmann@stadt-muenster.de
Datum:
18.03.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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und im Teilergebnisplan 1202
1,00 Stelle EGr. 11Sachbearbeiter/-in Verkehrsplanung
zusätzlich eingerichtet.
5. Der Antrag A-R/0001/2016 der CDU-Fraktion an den Rat (Anlage 4) ist damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0901
Zeile 11 Personalaufwendungen 2016 196.530
2017 ff. 336.910
(jährlich)
Produktgruppe 1202
Zeile 11 Personalaufwendungen 2016 41.800
2017 ff. 71.660
Die Mittel werden zunächst aus dem Gesamtpersonalbudget getragen und endgültig über den/einen
Nachtragshaushalt bereitgestellt.
Ggf. erforderliche – investive – Kosten für Grunderwerb, Erschließung etc. werden zu den jeweils
entsprechenden Zeitpunkten in gesonderten Vorlagen zur Entscheidung vorgelegt.
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1.)
Im Bericht zur Wohnbaulandentwicklung (Anlage 1) wird die Baulandentwicklung des Jahres 2015
bezogen auf das Baulandprogramm, auf die daraus resultierenden Reserven, den derzeitigen Ba u-
überhang (genehmigte, aber noch nicht fertig gestellte Bauvorhaben) sowie die Fertigstellungen u m-
fassend dargelegt.
Zentrale Erkenntnisse sind:
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit ca. 1.380 WE im Jahr 2015 weiterhin auf
einem hohen Niveau, verfehlt aber das (ehe malige) Ziel des Handlungskonzepts Wohnen von
1.500 WE jährlich um 120 WE.
Das Absinken der Wohnungs -Fertigstellungszahlen um 70 WE gegenüber 2014 geht einher
mit einer erhöhten Wohnungsbauleistung in Bezug auf die fertiggestellten Quadratmeter.
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Die Bautätigkeit fand im Jahr 2015 zu etwa zwei Drittel außerhalb von Baugebieten 1 des Bau-
landprogramms statt. Dies ist auch Ausdruck zu geringer baureifer Baulandreserven und damit
zurückzuführen auf eine zu geringe Baulandaktivierung in den Jahren 2009 – 2013.
Mehr als 80 % der neuerrichteten Wohnungen befanden sich sowohl 2014 als auch 2015 im
Innenbereich. Der Siedlungsbestand hat damit gegenüber den klassischen Neubaugebieten in
ehemaligen Außenbereichslagen eine besondere Bedeutung.
Zum Ende des Jahres 2015 waren Baugenehmigungen für rund 2.500 Wohneinheiten noch
nicht abschließend umgesetzt. Die Zahl hat sich gegenüber 2014 nochmals um ca. 300
Wohneinheiten erhöht.
Die Mehrzahl der Bauüberhänge befindet sich außerhalb von Baugebieten, allerdings hat die
Bedeutung der Baugebiete im Vergleich zum Vorjahr deutlich zugenommen. Dies lässt darauf
schließen, dass das neu aufgelegte umfangreiche Baulandprogramm ab 2014 erste positive
Ergebnisse zeigt.
Alle im Baulandprogramm 2015 – 2020 für das Jahr 2015 dargestell ten Baugebiete sind im
letzten Jahr baureif geworden. Insgesamt wurde damit Bauland für die Errichtung von ca. 750
WE in Baugebieten baureif. Dieser Wert entspricht genau dem (im Rahmen der Aufstellung
des Baulandprogramms 2015 – 2020) angestrebtem Ziel, m ittelfristig durch das Baulandpr o-
gramm Flächen für mindestens ca. 750 WE jährlich in Baugebieten zur Baureife zu entwickeln.
Der Wert von baureifen 750 WE in Baugebieten lag deutlich über der tatsächlichen Baulandin-
anspruchnahme des Jahres 2015 (ca. 400 WE), so dass die baureifen Reserven in Baugebie-
ten insgesamt weiter zugenommen haben und zum Stichtag 31.12.2015 rund 2.950 WE b e-
tragen (der Soll“ -Wert2 liegt zurzeit bei ca. 2.700 WE). Die niedrige Zahl der Inanspruchna h-
men baureifer Grundstücke ist allerdings in erster Linie auf das fehlende Angebot der Vorjahre
zurückzuführen, was insofern rechnerisch auch den „Soll“-Wert beeinflusst.
Für weniger als ein Drittel dieser baureifen Reserven von 2.950 WE ist eine Aktivierung nicht
konkret geplant.
Bereinigt u m Einzelgrundstücke einzelner Eigentümer verbleiben im Wesentlichen ca. fün f-
zehn Eigentümer, bei denen eine Verkaufs -/ bzw. Entwicklungsabsicht bisher nicht erkennbar
ist. Allein drei von diesen verfügen über baureife Grundstücke für ca. 170 WE.
Zu Beschlusspunkt 2.)
Konzept des Baulandprogramms
Im Baulandprogramm werden diejenigen Flächen für eine Entwicklung ausgewählt und genannt, mit
denen die wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele am besten erreicht werden können.
Da die Baulandaktivierung von vielen Faktoren (liegenschaftlichen, planerischen, fachgesetzlichen
etc.) abhängig ist, ist das Baulandprogramm dynamisch und auf eine jährliche Fortschreibung ang e-
legt. Mit dieser Vorlage wird insofern die jährliche Fortschreibung und Ausweitung des B aulandpro-
gramms 2016 – 2025 angestrebt.
Um die lange Laufzeit des fortgeschriebenen Baulandprogramms bis 2025 realistisch abdecken zu
können, wird das Baulandprogramm in zwei Stufen unterteilt (vgl. Abb. 1).
1 Mit Baugebieten sind im Folgenden stets Wohnbaugebiete gemeint, die im Rahmen des Baulandpr ogramms
entwickelt worden sind und damit dem speziellen Baulandmonitoring unterliegen.
2 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten soll dem Vierfachen des durch schnittlichen Baulandve r-
brauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.
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Stufe 1 deckt alle Flächen ab, die planerisch geeignet sind und bei denen mögliche K.O. -Kriterien für
eine Entwicklung (beispielsweise landwirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende Erschließung s-
möglichkeiten) bereits geprüft wurden und die liegenschaftlichen Grunderwerbsverhandlungen (sofern
erforderlich) soweit fortgeschritten sind, dass realistisch von einer Realisierung im angegebenen Zei t-
raum (plus minus ein Jahr) ausgegangen werden kann. Ebenfalls in Stufe 1 we rden konkrete private
Wohnbau-Entwicklungen, insbesondere im Rahmen vorhabenbezogener Bebauungspläne, gelistet.
Angegeben ist in dieser Stufe jeweils das Jahr der Baureife – diese ist erreicht, wenn verbindliches
Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist. Projekte privater Vorhabenträger hängen zeit-
lich und inhaltlich wesentlich von diesen ab, daher ist die Angabe des Jahres der Baureife hier mit
einer größeren Unsicherheit verbunden. In das Baulandprogramm werden alle Baugebiete bzw.
Wohnbauprojekte aufgenommen, an denen die Stadt aktiv bei der Entwi cklung der Baureife mitwirkt.3
Der ganz konkrete Startschuss für die Aktivierung einer Fläche fällt mit der Zustimmung des ASSVW
zur städtebaulichen Planung und damit verbunden der Aufnahme eines ggf. erforderlichen Baulei t-
planverfahrens.
3 Baugebiete werden im Rahmen dieses Berichts und des Baulandprogramms definiert als Wohnbaulanden t-
wicklungen von einem gewissen Gewicht, bei denen einer oder mehrere der folgenden Schritt e zur Erre ichung
der Baureife erforderlich ist und von der Stadt aktiv begleitet wird: Liegenschaftliche Sicherung (in sbesondere
im Rahmen von SoBoMü), Städtebauliche Qualifizierung (auch im Rahmen von größeren G enehmigungen nach
§ 34 BauGB), Schaffung von Planungsrecht (auch im Rahmen von umfangreichen Befreiungen), Bau öffentl i-
cher Erschließungsanlagen.
Abb. 1: Stufen des Baulandprogramms
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In Stufe 2 des Baulandprogramms sind alle Flächen verzeichnet, die ebenfalls grundsätzlich für eine
Realisierung anstehen, die aber die o.a. Merkmale (insbesondere hinsichtlich liegenschaftlicher Ve r-
fügbarkeit) noch nicht aufweisen. Da es in diesen Fällen noch offen ist, ob und wenn ja wann und in
welcher Größenordnung eine Realisierung überhaupt möglich ist, können für diese Fl ächen keine
weiteren Details angegeben werden. Im Wesentlichen entsprechen die Flächen des Baulandpr o-
gramms Stufe 2 den bereits politisch vom HA im Jahr 2013 beschlossenen Flächen des sogenannten
Wohnsiedlungsflächenkonzepts (vgl. Vorlage V/0230/2013). Flächen des Wohnsiedlungsko nzepts
2025, die bereits ein negatives Vorprüfergebnis (fehlende Entwicklungsfähigkeit aufgrund Emission s-
situation, fehlender Erschließung, naturräumlicher Restriktionen, mangelnder liegenschaftlicher Ve r-
fügbarkeit etc.) aufweisen, werden nicht im Baulandprogramm dargestellt.
Zielwerte für das Baulandprogramm
Der Rat hat mit dem Beschluss zum Handlungskonzept Wohnen (vgl. Vo rlage V/0593/2013) das Ziel
beschlossen, dem Markt in den nächsten Jahren die Möglichkeit zu geben, jährlich mindestens 1.500
Wohneinheiten (WE) fertig zu stellen.
Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine
jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt werden soll.
Unter Berücksichtigung der perspektivischen Wohnungsbedarfe der Flüchtlinge ist von einem B edarf
noch oberhalb von 2.000 WE/jährlich auszugehen. Als Orientierungswert wird hier zunächst eine Ziel-
zahl von bis zu 3.000 WE/jährlich angenommen. Dieser Wert korreliert auch mit der Abschätzung des
Landes zur regionalen Wohnungsneubaunachfrage infolge der Zuwanderung von Flüchtlingen nach
NRW sowie der demografischen Entwicklung. Hier sieht das Land e inen Neubaubedarf in einer Gr ö-
ßenordnung von ca. 12.000 WE bis zum Jahr 2020.4
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die Hälfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung a u-
ßerhalb der Baugebiete entstanden. In den Jahren 2012 bis 2015 lag dieser Wert absolut bei je ca.
1.000 WE (vgl. dazu den Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015, Anlage 1). Sollte tatsäc hlich
eine Neubauleistung von bis zu 3.000 WE/Jahr mittelfristig erreicht werden, kann davon ausgegangen
werden, dass dann auch weiterhin bis zu 1.0 00 WE/Jahr außerhalb der Baugebiete e rrichtet werden.
Insofern wird als Orientierungszahl für die Leistung des Baulandprogramms eine jährliche Baureife
von 2.000 WE angenommen.
Kurzfristig ist dieser Wert aufgrund der langen Vorlaufzeiten der Baulandakti vierung nicht erreic hbar
und kann somit voraussichtlich erst ab dem Jahr 2018 erreicht werden. Dieser Orientierung swert gilt
auch für die Jahre 2020ff, in denen in Stufe 1 des Baulandprogramms noch keine (bzw. nicht ausre i-
chende) Flächen genannt werden. Die in Stufe 2 genannten Flächen werden hierfür derzeit sukzess i-
ve planerisch vorgeprüft und es werden die liegenschaftlichen Verhandlungen geführt, um die V o-
raussetzungen zu schaffen, die Flächen dann in den nächsten Jahren der Stufe 1 des Baulandpr o-
gramms zuzuordnen.
Gegenüber dem beschlossenen Baulandprogramm ergeben sich im Saldo der einzelnen Jahre Ve r-
änderungen. Für das Jahr 2016 ist die nun angestrebte Baureife etwas niedriger als im Baulandpr o-
gramm 2015 – 2020 angenommen. Dies liegt nahezu ausschlie ßlich an zeitlichen Verzögeru ngen in
den vorhabenbezogenen Projekten Südlich Roddestraße (ca. 220 WE) und Sprakel -Ost (ca. 130
WE). Für das Jahr 2017 ist die angestrebte Baureife vergleichbar hoch. In den Jahren 2018 und 2019
hingegen ist sie höher als bisher angenommen und erreicht in diesen Jahren im Durchschnitt den o.a.
Orientierungswert von 2.000 WE/Jahr (vgl. Abb.2). Hinzu kommt, dass die nun angestrebten Zielza h-
4 Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein -Westfalen: „Regionale
Wohnungsneubaunachfrage und Baulandbedarf infolg e der Zuwanderung von Flüchtlingen nach Nor drhein-
Westfalen sowie der demografischen Entwicklung bis 2020“, aktualisierte Modellrechnung mit Unte rstützung der
Wohnungsmarktbeobachtung der NRW.BANK
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len mit höherer Wahrscheinlichkeit erreicht werden können, da alle Baugebiete, die bisher im Bau-
landprogramm verzeichnet waren, die aber noch nicht die nötige Reife (s.o „Konzept des Baulan d-
programms“) besitzen, in die Stufe 2 des hier vorliegenden Entwurfs des Baulandprogramms ve r-
schoben wurden. Dies betrifft Baugebiete mit einer angestrebten Baureife von über 2.000 Wohnei n-
heiten.
Abb. 2: Vergleich der Ziel- und Orientierungswerte für die jährliche Neubauleistung mit der Leistung
des Baulandprogramms 2015 und dem angestrebten Volumen des Baulandprogramms 2016 – 2025
Veränderungen bei der Fortschreibung des Baulandprogramms 2016 – 2025
Gegenüber dem Baulandprogramm 2015 – 2020 haben sich die nachfolgend aufgelisteten konkr eten
Änderungen ergeben.
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 1 (Baulandaktivierung) des Baulandprogramms:
Mitte – Gartenstr. / Niedersachsenring
Mitte – Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege
Mitte – Zentrum Nord
Düesberg / Grafschaft – Nordkirchenweg (ehemals als gewerbliche Baufläche vorgesehen)
Albachten – Steinbrede (ehemals als gewerbliche Baufläche vorgesehen)
Kinderhaus – Südlich Langebusch
Sprakel – östlich Bahn (ehemals als gewerbliche Baufläche vorgesehen)
Diese in Stufe 1 neu aufgenommenen Baugebiete weisen eine Kapazität von ca. 1.900 neuen WE
auf.
Neuaufnahme von Baugebieten in Stufe 2 (Flächensicherung) für die Jahre 2020 – 2025:
Baugebiete mit einer überschlägig ermittelten Kapazität von über 10.000 WE wurden in die Stufe 2
des Baulandprogramms (Flächensicherung) aufgenommen. Diese werden zurzeit planerisch vorg e-
prüft und es finden erste liegenschaftlic he Gespräche statt. Von den genannten ca. 10.000 WE sind
ca. 8.000 WE zusätzlich, die restlichen ca. 2.000 WE beziehen sich auf Flächen, die bereits Teil des
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Baulandprogramms 2015 – 2020 waren, aber aufgrund der bisher fehlenden Reife in die Stufe 2 des
Baulandprogramms verschoben wurden (s.o.).
Zeitliche Verschiebungen von Baugebieten
Zeitlich nach vorne verschoben werden konnten drei städtische Baugebiete: Mitte – Südlich Markweg,
Amelsbüren - Deermannstraße und Hiltrup – An der Vogelstange.
Zeitlich nach hinten verschoben werden mussten die privaten Projektentwicklungen Mitte – Südlich
Roddestraße, Sprakel – östlich Sprakeler Straße / westlich DB, Hiltrup – Westfalenstraße (Wohn- und
Stadtbau) sowie die (teilweise) städtischen Bauge bietsentwicklungen M auritz-Ost – Maikottenweg,
Roxel – südlich Nottulner Landweg sowie Amelsbüren – Böckenhorst. Ebenfalls nach hinten verscho-
ben werden mussten alle Baugebietsentwicklungen auf den ehemaligen Britenwohnstandorten.
Herausnahme von Baugebieten aus dem Baulandprogramm
Aus Immissionsschutzgründen (Geruchssituation aufgrund benachbarter Tierhaltungsbetriebe) muss-
te das Baugebiet Roxel - östl. Pienersallee, südl. Meckelbach gänzlich aus dem Baulandprogramm
herausgenommen werden.
Insgesamt hat das Baulandprogramm somit ein Volumen von knapp 18.000 WE bis zum Jahr
2025 und deckt damit (theoretisch) etwa die Orientierungszahl von 2.000 WE / Jahr für die Jah-
re 2018 – 2025 sowie die geringeren Zielwerte für 2016 und 2017 ab.
Vor dem Hintergrund, dass sich von den ca. 10.000 WE der Stufe 2 des Baulandprogramms erfa h-
rungsgemäß nicht alle Baugebiete werden entwickeln lassen können (aus liegenschaftlichen, immi s-
sionsschutzrechtlichen etc. Gründen), ist es wichtig im Rahmen der angestrebten Planung swerkstatt
2030 weitere Flächenalternativen zu erörtern und für die Umsetzung vorz ubereiten. Im Übrigen kann
davon ausgegangen werden, dass es zu weiteren Nachverdichtungen und Umwandlungen im Sie d-
lungsbestand kommen wird, die planerisch begleitet Eingang in das Baulandprogramm fi nden wer-
den. Allein in diesem Jahr wurden drei neue Flächen privater Wohngebietsen twicklungen mit einer
Kapazität von über 600 Wohneinheiten in das Baulandprogramm aufgenommen.
Das Baulandprogramm der Stufe 1 betrifft zu etwa 75 % (bezogen auf die Anzahl der Wohneinheiten)
Flächen des Siedlungsbestandes und nur zu etwa 25 % Außenbereichslagen. In Stufe 2 kehrt sich
dieses Verhältnis um, was allerdings insbesondere darauf zurückzuführen ist, dass vorhabenbezog e-
ne Entwicklungen (die im Regelfall dem planungs rechtlichen Innenbereich zuzuordnen sind) nur ve r-
einzelt in der Stufe 2 aufgeführt sind. In der Regel sind solche private Entwicklungen zum Zeitpunkt
der Aufnahme in das Baulandprogramm so konkret, dass von einer hohen Realisierungswahrschei n-
lichkeit ausge gangen werden kann und diese Baugebiete daher direkt in Stufe 1 des Baulandpr o-
gramms aufgenommen werden.
Zu Beschlusspunkt 3.) Baulandprogramm als koordinierte Zielplanung
Das Baulandprogramm ist das Instrument zur Koordin ation der verschiedenen Akt ivitäten in der Ve r-
waltung zur Baulandaktivierung. Mit dem Zieljahr für die Baureife we rden die Zeiträume für die Ve r-
handlungen zur Sicherstellung der Mitwirkung der Eigentümer bzw. Investoren (an den Zielse tzungen
der Sozialgerechten Bodennutzung, vgl. Vorlage V/0039/2014), die Bauleitplanung, die Ausbaupl a-
nung und die Erschließungsarbeiten (Kanalbau, Straßenbau) bestimmt. Der Abschluss der Beba u-
ungsplanung ist Voraussetzung für den Bau der öffentlichen Erschließungseinrichtungen.
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InfrastrukturErschließung
BevölkerungsprognoseVerbindliche
Bauleitplanung
REP / FNP
Bodenbevorratung
Ziele der Stadtentwicklung
Ziele der Wohnungspolitik
Investitionsprogramm
Flächenbedarfe
Bauleistung
Baulandmonitoring
Baulandprogramm
Raum, Zeit, Menge
Abb. 3: Koordinationsinstrument Baulandprogramm
Um für alle beteiligten Ämte r
und auch die politischen En t-
scheidungsträger eine
größtmögliche Transparenz
herzustellen, wird mit dieser
Fortschreibung des Baulan d-
programms die Darstellung
weitergehender Informati o-
nen zur Aktivierung der ei n-
zelnen Baugebiete eing e-
führt. So macht die T abelle
(vgl. Anlage 3) neben der
Angabe des Eigentümers
(öffentlich / privat) und des
Entwicklers insbesondere
auch die wesentlichen no t-
wendigen Aktivierungsschri t-
te bis zur Baureife und deren
aktueller Stand für jedes
Baugebiet deutlich.
Der Zeitpunkt de r Baureife
bestimmt den frühest möglichen Beginn der Wohnungsbautätigkeit und liefert damit wichtige Orientie-
rungen für die Planung von Wohnfolgeeinrichtungen. Letztlich betrifft das Baulandprogramm die A r-
beitsprogramme aller Dienststellen, die mit ihren L eistungen entweder zur Baureife oder zur Funkt i-
onsfähigkeit eines Gebietes beitragen. Um die Anforderungen der Baulandaktivierung in den Arbeit s-
programmen berücksichtigen zu können, ist eine Verbindlichkeit des Baulandprogramms erforderlich.
Darüber hinaus bedarf das Baulandprogramm zu seiner Wirksamkeit einer jährlichen Aktualisierung,
die mit dieser Vorlage vorgenommen werden soll.
Zu Beschlusspunkt 4.)
Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16.09.2015 hat der Rat entschieden, dass eine
jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt werden soll. Bereits diese Zahlen sind mit dem derzei-
tigen Personalbestand in Anbetracht des sonstigen breiten Aufgabenspektrums nicht zu leisten.
Im Rahmen der perspektivischen Wohnungsbedarfe zur Unterbringung und Integration von Flüchtlin-
gen wird bis auf weiteres eine Orientierungszahl von bis zu 3.000 WE/jährlich angenommen, davon
2.000 WE/jährlich im Rahmen des Baulandprogramms.
Eine Umsetzung dieser Vorgaben und damit eine planerische Begleitung der wachsenden Stadt ist in
Anbetracht der ausgeschöpften personellen Ressourcen ohne die im Beschlusspunkt 4. genan nten
Stellen nicht zu realisieren. Kompensationsmöglichkeiten sind derzeit nicht gegeben. Eine Vergabe
von Aufgaben an Dritte entfällt ebenfalls, da es sich um gesamtstädtische Aufgaben und nicht um klar
abgrenzbare Projekte handelt.
Sofern die zukünftige Aufgabenentwicklung es zulassen sollte, werden die altersbedingten Fluktuatio-
nen der nächsten Jahre zum Stellenabbau genutzt.
Konkreter Personalbedarf weiterer Bereiche der Stadtverwaltung, der mit der Ausweitung des Ba u-
landprogramms verbunden ist, ist hierbei noch nicht inbegriffen.
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Zu Beschlusspunkt 5.) Antrag der CDU-Fraktion A-R/0001/2016
Der Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0001/2016 wurde in der Ratssitzung am 17.02.2016 an
den ASSVW verwiesen. Darin wird die Verwaltung beauftragt, die bisherige Verfahrensweise zum
Bericht zur Wohnbaulandentwicklung und Fortschreibung des Baulandprogramms zu optimi eren und
von der bisherigen Praxis, längerfri stig die Entwicklungspotenziale darzustellen, auf ein mindestens
jährlich laufendes Berichtswesen für Baulandflächen zur Beschlussfassung umzustellen.
Das jährliche Berichtswesen findet bereits seit Jahren Anwendung. Seit der Neuauflage des Bauland-
programms im Jahr 2013 / 2014 wird das Baulandprogramm zudem nicht mehr nur dem ASSVW als
Bericht zur Kenntnis gegeben, sondern es finden darüber hinaus Beratungen in den Bezirksvertretun-
gen statt und das Baulandprogramm wird als koordinierte Zielplanung regelmäß ig vom Rat beschlos-
sen. Diese Tatsache hat im vergangenen Jahr dazu geführt, dass das Baulandprogramm erst im Sep-
tember vom Rat verabschiedet werden konnte. Von der Verwaltung wird eine Beratung und ein B e-
schluss spätestens im zweiten Quartal eines jeden Jahres angestrebt.
Eine weitere Optimierung des Baulandprogramms schlägt die Verwaltung in diesem Jahr vor, in dem
das Baulandprogramm in zwei Stufen (s. Begründung zu 2.) aufgeteilt wird. Damit wird s ichergestellt,
dass für Flächen der konkreten Aktivierungsebene (Stufe 1) eine Realisierung als relativ sicher ang e-
sehen werden kann. Das Baulandprogramm erhält damit in dieser Stufe eine größere Verlässlichkeit.
Flächen der 2. Stufe hingegen sind ebenfalls bereits politisch für eine Wohnbaulanden twicklung im
Grundsatz beschlossen, hier sind aber mögliche K.O. -Kriterien (insbesondere die Verkaufsberei t-
schaft der Eigentümer, aber auch immissionsschutzrechtliche, tec hnische oder grünplanerisch-
naturräumliche K.O.-Kriterien) noch nicht abschließend untersucht wo rden. Alle Flächen sind zwar
grundsätzlich strukturell geeignet und es wird eine Aktivi erung angestrebt, verlässliche Details zum
Jahr der Baureife und insbesondere zur genauen räumlichen Abgrenzung liegen aber noch nicht vor
und können damit auch nicht genannt werden. Dies schafft auch in der Öffentlichkeit insgesamt eine
größere Transparenz.
An allen Flächen der Stufe 2 arbeitet die Verwaltung laufend, um sie weiter zu qualifizieren, mögl iche
K.O.-Kriterien zu ermitteln und die liegenschaftliche Verkaufsbereitschaft abzuklären. In der jährlichen
Fortschreibung des Baulandprogramms können Flächen der Stufe 2 (Flächensicherung) dann – wenn
die Voraussetzungen erfüllt sind – in die Stufe 1 (Baulandaktivierung) aufgenommen werden. Auße r-
dem wird dokumentiert, welche Flächen der Stufe 2 aus welchen Gründen nicht für eine Wohnba u-
entwicklung in Frage kommen (vgl. beispielhaft die Begründung zu 2. „Herausnahme von Baugebi e-
ten aus dem Baulandprogramm“).
Weitere Flächen können durch politischen Beschluss in das Baul andprogramm (Stufe 2) aufgeno m-
men werden. In diesem Zusammenhang kann die grundsätzliche strukturelle Eignung geprüft und
dokumentiert werden. Um die weitere Siedlungsflächenentwicklung gesamtstädtisch konzept ionell
vorzubereiten und zu diskutieren, ist di e Planungswerkstatt 2030 ab dem II. Quartal 2016 geplant.
Darin sollen auch für alle Stadtteile mögliche Siedlungserweiterungsflächen gemeinsam erörtert we r-
den.
Der Antrag A-R/0001/2016 ist damit erledigt.
In Vertretung
gez. Schultheiß
Stadtdirektor
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Anlagen:
Anlage 1: Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015
Anlage 2: Karte Baulandprogramm 2016 – 2025
Anlage 3.1/3.2: Tabelle Baulandprogramm 2016 – 2025 Stufe 1 und 2
Anlage 4: Antrag der CDU-Fraktion an den Rat A-R/0001/2016
Anlage 3.2_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe2
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Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 2 (Flächensicherung) Stand:01.03.2016 Stadtbezirk Mitte Kinderhaus Mitte - Hörster - Parkplatz K inderhaus - südl. Helgolandweg Mitte - Manfred-von-Richthofenstr. (ehem.BW-Standort) Kinderhaus - ehem. Sportplatz Westfalia Mitte - östl. Gartenstr. Mitte - westl.Hammerstr. / Umgehungsstr. Sprakel Mitte - Mauritzheide Sprakel Nord Sprakel - westl. Erweiterung, südl. Landwehr Gievenbeck Gievenbeck - südl. Laxenburg Mauritz-Ost Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 3 M auritz Ost - Westl. Schmittingheide Gievenbeck - nördl. Toppheide (ehem. Institut) Gievenbeck - westl. Technologiepark Gelmer-Dyckburg Gelmer Nord Sentrup Sentrup - Albert-Schweitzer-Str. / Fliednerstr. Handorf Sentrup - westl. Steinfurter Str. (ehem. Eissporthalle) Handorf - östl. Hobbeltstr. / nördl. Lammerbach Mecklenbeck Gremmendorf Mecklenbeck - Schürbusch (ehem. Peter-Wust-Schule) Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 4 Mecklenbeck - Hafkhorst Angelmodde Albachten Angelmodde - Nördl. Homannstr. Albachten - östl./südl. Erweiterung Albachten - Lindenallee / nördl. freie Flur Wolbeck Roxel Wolbeck - südl. Petersheide Roxel - südl. Tilbecker Str., Teil 2 Wolbeck Nord, Berdel Roxel - Nordwest, Teil 1 Hiltrup Nienberge Hiltrup - südl. Pfarrer-Ensink-Weg Nienberge - Waltruper Weg, 2. Teil Häger - nördl. DB Amelsbüren Amelsbüren - südl. /östl. Erweiterung Anlage 3.2 zur Vorlage V/0153/2016 Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 2 (Flächensicherung) Stand:01.03.2016
Anlage 1_Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015
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Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016
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Bericht zur Wohnbaulandentwicklung 2015
1. Rahmenbedingungen
In der Stadt Münster herrscht weiterhin ein dynamis cher Wohnungsmarkt mit großem
Nachfragedruck. Eine in den letzten Jahren zunehmen de Wohnungsknappheit und eine hohe
Nachfrage insbesondere im innerstädtischen Bereich führen in vielen Quartieren zu (z.T. deutlich)
steigenden Mieten und Bodenpreisen.
Dies lässt sich beispielhaft an einigen Kenngrößen festmachen:
- Charakteristische Bodenwerte für Wohnbaugrundstück e für den individuellen Wohnungsbau in
Münster lagen im Jahr 2014 bei 350 €/m² in mittlere n Wohnlagen. Damit liegt Münster in der
Spitzengruppe der NRW-Großstädte hinter Düsseldorf, Köln und Bonn.
1
- Während auf dem Wohnungsmarkt die Mietpreise zwisc hen 2007 und 2015 um 25,3 Prozent
zulegten, verteuerten sich die Immobilienpreise für Häuser um 41,7 und für Wohnungen sogar
um 53,6 Prozent. 2
- Der qualifizierte Mietspiegel 2015 geht davon aus, dass die ortsübliche Vergleichsmiete für
nicht preisgebundenen Wohnraum in den zurückliegend en zwei Jahren um durchschnittlich
2,98 Prozent gestiegen ist.
- Erschlossene Baugrundstücke werden in Münster im S chnitt für 435 € / m² angeboten, 17 %
mehr als im Vorjahr. 3
Bei einer derzeit prognostizierten Einwohnerentwick lung auf etwa 311.000 Einwohnern bis zum
Jahr 2020 (vgl. Vorlage zur Kleinräumigen Bevölkeru ngsprognose V/0637/2014) und einem
weiteren deutlichen Wachstum bis 2030 wird die hohe Nachfrage nach Wohnungen in Münster
auch in den kommenden Jahren weiter anhalten. Hinzu kommen die Wohnungs-Bedarfe, die sich
durch die hohe Zahl an Flüchtlingen ergeben, die su kzessive von den Flüchtlingseinrichtungen in
regulären Wohnraum ziehen. Daher ist trotz vieler N eubauwohnungen der vergangenen Jahre 4
weiter mit einem steigenden Miet- und Bodenpreisniveau zu rechnen.
Gerade bestimmte Zielgruppen – insbesondere Haushal te mit niedrigem Einkommen, Familien,
Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und Studiere nde – haben unter diesen
Rahmenbedingungen eine erhöhte Schwierigkeit, ein passendes Wohnangebot zu finden. Auch als
Standortfaktor für ansiedlungsbereite Unternehmen g ewinnt der Faktor Wohnkosten in Münster
zunehmend an Bedeutung.
2. Konzeptionelle Einbindung des Baulandprogramms u nd Zielwerte
Um den besonderen Herausforderungen des Wohnungs- u nd Baulandmarktes begegnen zu
können hat die Stadt Münster das Handlungskonzept W ohnen erarbeitet (vgl. V/0593/2013). Die
Umsetzung des Handlungskonzeptes soll dazu beitrage n die Wohnungsversorgung insbesondere
für die o.a. Zielgruppen zu verbessern und insgesam t zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt
führen.
Ein wesentlicher Baustein ist dabei die Erhöhung de s Angebots an Wohnungen, um der
gewachsenen Nachfrage gerecht werden zu können. Dah er liegt ein besonderes Augenmerk
darauf, die Anzahl der Wohnungsbaufertigstellungen in Münster weiter zu steigern.
1 Vgl. Bodenmarktbericht NRW 2015
2 Vgl. Immobilienscout24.de „Aktuelle Immobilienpreise auf dem Wohnungsmarkt“,
http://www.immobilienscout24.de/immobilienbewertung/ratgeber/mietpreise-und-
kaufpreise/mietspiegel/mietspiegel-muenster.html, abgerufen am 11.02.2015
3 LBS-Studie „Markt für Wohnimmobilien 2015“
4 In Bezug auf den relativen Wohnungszuwachs lag Münster in den Jahren 2000-2011 unter den NRW-
Großstädten mit Abstand an erster Position
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Abb. 1: Lage der Neubauwohnungen
Diesbezüglich hat der Rat mit dem Handlungskonzept Wohnen das Ziel beschlossen, dem Markt in
den nächsten Jahren die Möglichkeit zu geben, jährl ich mindestens 1.500 Wohneinheiten (WE)
fertig zu stellen.
Mit Beschluss zum Baulandprogramm 2015-2020 vom 16. 09.2015 hat der Rat entschieden, dass
eine jährliche Bauleistung von 2.000 WE angestrebt werden soll.
Unter Berücksichtigung der perspektivischen Wohnung sbedarfe der Flüchtlinge ist von einem
Bedarf noch oberhalb von 2.000 WE/jährlich auszugehen. Als Orientierungswert wird hier zunächst
eine Zielzahl von bis zu 3.000 WE/jährlich angenommen.
In den letzten Jahren ist regelmäßig mehr als die H älfte der jährlichen Wohnungsneubauleistung
außerhalb der Baugebiete entstanden. In den Jahren 2012 bis 2015 lag dieser Wert absolut bei je
ca. 1.000 WE. Sollte tatsächlich eine Neubauleistung von bis zu 3.000 WE/Jahr mittelfristig erreicht
werden, kann davon ausgegangen werden, dass dann au ch weiterhin bis zu 1.000 WE/Jahr
außerhalb der Baugebiete errichtet werden. Insofern wird als Orientierungszahl für die Leistung
des Baulandprogramms eine jährliche Baureife von 2.000 WE angenommen.
Gemäß Handlungskonzept Wohnen sollen mindestens die Hälfte der neu errichteten Wohnungen
im Rahmen der Innenentwicklung realisiert werden. D ieser Wert wurde in den letzten zehn Jahren
regelmäßig deutlich überschritten (vgl. Abb. 1). Um die Orientierungsgröße von jährlich 3.000 WE
Gesamtneubauleistung erreichen zu können sind insof ern auch vermehrt bisherige
Außenbereichsflächen zu Wohngebieten zu entwickeln.
Insofern ist das Baulandprogramm als wesentlicher T eil des Prozesses der Baulandentwicklung
ein wichtiger Baustein zur Umsetzung des Handlungskonzepts Wohnen.
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Abb. 3: Stufen des Baulandprogramms
Die Entwicklung einer einzelnen Fläche zur
Baureife ist ein langwieriger und komplexer
Prozess, der durch eine Vielzahl politischer
Entscheidungen begleitet wird. Dieser Prozess
kann in Phasen eingeteilt werden (vgl. Abb. 2).
Die Stadt Münster hat für die einzelnen Phasen
konzeptionelle Bausteine entwickelt, die
systematisch aufeinander aufbauen und eine
ganzheitliche Bearbeitung der
Baulandproblematik erleichtern.
Die Phase I wird durch das o.a. Kommunale
Handlungskonzept Wohnen abgedeckt.
Das Baulandprogramm steht für die Phasen II
und III. Im Baulandprogramm werden
diejenigen Flächen für eine Entwicklung
ausgewählt, mit denen die wohnungs- und
stadtentwicklungspolitischen Ziele am besten
erreicht werden können. Um die lange Laufzeit
des fortgeschriebenen Baulandprogramms bis
2025 realistisch abdecken zu können, wird das
Baulandprogramm in zwei Stufen unterteilt (vgl.
Abb. 3).
Stufe 1 deckt alle Flächen ab, die planerisch geeig net sind und bei denen insofern mögliche K.O.-
Kriterien für eine Entwicklung (beispielsweise land wirtschaftliche Geruchsimmissionen, fehlende
Erschließungsmöglichkeiten) bereits geprüft wurden und die liegenschaftlichen
Grunderwerbsverhandlungen (sofern erforderlich) sow eit fortgeschritten sind, dass realistisch von
einer Realisierung im angegebenen Zeitraum (plus mi nus ein Jahr) ausgegangen werden kann.
Ebenfalls in Stufe 1 werden konkrete private Wohnba u-Entwicklungen, insbesondere im Rahmen
vorhabenbezogener Bebauungspläne, gelistet.
In Stufe 2 des
Baulandprogramms sind alle
Flächen verzeichnet, die
ebenfalls grundsätzlich für eine
Realisierung anstehen, die aber
die o.a. Merkmale (insbesondere
hinsichtlich liegenschaftlicher
Verfügbarkeit) noch nicht
aufweisen. Da es in diesen
Fällen noch offen ist, ob und
wenn ja wann eine Realisierung
überhaupt möglich ist, werden
für diese Flächen keine weiteren
Details angegeben. Im
Wesentlichen entsprechen die
Flächen des Baulandprogramms
Stufe 2 den bereits politisch vom
HA im Jahr 2013 beschlossenen
Flächen des sogenannten
Wohnsiedlungsflächenkonzepts
(vgl. Vorlage V/0230/2013).
Die IV. Phase umfasst die
konkrete Nutzungsvorbereitung
der Grundstücke.
Abb. 2: Phasen der Wohnbaulandentwicklung
(Quelle: Handlungsprogramm Wohnen 1993)
Flächen-
sicherung
Ziele Bedarfe
Bauland-
aktivierung
Nutzungs-
vorbereitung
Leitbilder
Mengengerüste
Prognosen
Konzepte
Bodenbevorratung
REP
FNP
Vertragliche Regelungen
Wettbewerb
Bebauungsplan
Bodenordnung
Erschließung
Vermarktung
Baugenehmigung
Wohnungsbaufö
rderung
Phase I
Phase II
Phase III
Phase IV
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Abb. 4: Wohnungsbau-Fertigstellungen 1985 - 2015
3. Wohnungsbau-Fertigstellungen
Die Zahl der Wohnungsbaufertigstellungen lag mit ca. 1.380 WE im Jahr 2015 weiterhin auf einem
hohen Niveau. Zwar ist die Zahl gegenüber dem Vorja hr leicht gesunken und verfehlt damit knapp
das Ziel des Handlungskonzepts Wohnen von 1.500 WE jährlich um 120 WE. Sie liegt aber weiter
auf einem hohen Niveau (vergleichbar der Jahre 2008 – 2011). Grundsätzlich ist das hohe Niveau
weiterhin Ausdruck der derzeit günstigen wirtschaft lichen Rahmenbedingungen (Einkommen,
Zinsniveau, Arbeitsplatzentwicklung) und der Attraktivität der Stadt als Wohnstandort und bekräftigt
die Notwendigkeit, die Baulandentwicklung weiter zu forcieren. Mehr als drei Viertel der fertig
gestellten Wohnungen befanden sich in Mehrfamilienhäusern, nur knapp ein Viertel entfiel auf den
Einfamilienhausbau.
Im Jahr 2015 wurden 305 Wohnungen als Abriss regist riert. Diese Zahl fällt gegenüber dem
Vorjahr mit nur 114 Abrissen recht hoch aus. Die St atistiker weisen in diesem Zusammenhang
darauf hin, dass durch Vorgaben des "Statistischen Landesamtes Information und Technik
Nordrhein-Westfalen" seit Beginn des Jahres 2015 nu r noch das Jahr der Abrissgenehmigung
erfasst wird. So ist zu vermuten, dass einige der 3 05 Wohnungen, für die bereits eine
Abrissgenehmigung erteilt wurde, noch existieren.
Die nach der Zahl der fertig gestellten Wohnungen w ichtigsten Baugebiete und
Wohnungsbauprojekte im vergangenen Jahr sind in Abb . 8 am Ende des Berichts aufgelistet.
Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen „Ba ugebieten“
5 und sogenannter „spontaner
5 Baugebiete werden im Rahmen dieses Berichts und de s Baulandprogramms definiert als
Wohnbaulandentwicklungen von einem gewissen Gewicht , bei denen einer oder mehrere der folgenden
Schritte zur Erreichung der Baureife erforderlich i st und von der Stadt aktiv begleitet wird: Liegensc haftliche
Sicherung (insbesondere im Rahmen von SoBoMü), Städ tebauliche Qualifizierung (auch im Rahmen von
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Bautätigkeit“, bei der die Stadt zwar begleitend in unterschiedlichem Umfang tätig wird (nicht
zuletzt zur Erteilung der Baugenehmigung), bei dene n die Kriterien zur Annahme eines
Baugebietes aber nicht erfüllt sind.
Das Absinken der Wohnungs-Fertigstellungszahlen in den Jahren 2014 und 2015, verglichen mit
den beiden Jahren 2012 und 2013 (vgl. Abb. 4), ist insbesondere auf die geringeren Wohnungs-
Fertigstellungen im Mehrfamilienhausbereich zurückz uführen. Bei detaillierter Betrachtung der
Zahlen der letzten Jahre fällt dabei auf, dass die beiden „Ausnahme“-Jahre (2012 und 2013 mit
jeweils fast 2.000 Wohnungsfertigstellungen) insbes ondere auf eine besonders hohe Zahl an
Fertigstellungen im Appartement-Bereich (Wohnungen mit nur 1-2 Räumen) zurückzuführen sind.
In diesen Zeitraum fallen auch die Fertigstellungen mehrerer privater wie öffentlicher
Studentenwohnanlagen, die insofern als eine Ursache für die sehr hohen Fertigstellungszahlen
dieser Jahre angenommen werden können. Bereits im J ahr 2014 ist insbesondere die Zahl der
Fertigstellungen dieser kleinen Wohnungen wieder au f das Niveau von 2010 und 2011
zurückgefallen, wohingegen die Fertigstellungszahle n größerer Wohnungen (ab 3 Räumen) seit
dem Jahr 2007 relativ konstant jeweils zwischen ca. 450 und 600 Wohneinheiten liegen.
Diese Entwicklung wird im Jahr 2015 auch dadurch de utlich, dass das Absinken der Wohnungs-
Fertigstellungszahlen um weitere 70 WE einhergeht m it einer erhöhten Wohnungsbauleistung in
Bezug auf die fertiggestellten Quadratmeter. Dies i st ebenfalls Beleg dafür, dass weniger kleinere
Wohnungen und vielmehr im Durchschnitt größere Wohneinheiten errichtet worden sind.
Die Fertigstellungen im Eigenheimbau bewegten sich in Münster seit den 90er-Jahren auf einem
durchschnittlichen Niveau zwischen 400 WE und 650 WE. 2007 wurde mit 652 WE ein Spitzenwert
erzielt. Nach dem Auslaufen der Eigenheimzulage san k der Eigenheimbau auf unter 400 WE in
2009, konnte danach aber wieder zulegen. Ein kontin uierliches Absinken seit dem Jahr 2012 fällt
zusammen mit dem deutlichen Absinken baureifer Reserven unter den „Soll“-Wert
6 (vgl. auch Abb.
6) sowie wenigen neu erschlossenen Einfamilienhausg ebieten und ist voraussichtlich dadurch
begründet. Dies drückt sich auch in einem geringen Überhang an genehmigten, aber noch nicht
fertig gestellten Einfamilienhäusern aus (s. unter 4.) Trotz dieser ungünstigen Voraussetzungen
verbleibt im Jahr 2015 ein stabiles Sockelniveau von ca. 300 Wohneinheiten.
Seit den 90er-Jahren wurden traditionell die meisten neuen Wohnungen in von der Stadt geplanten
(bzw. aktiv begleiteten) Baugebieten fertig gestell t. Seitdem ist der Anteil der Bautätigkeit, der auf
die Baugebiete entfällt, tendenziell rückläufig. Wä hrend zu Beginn der 90er-Jahre noch über 80 %
der neuen Wohnungen innerhalb der Baugebiete fertig gestellt wurden, sank dieser Wert im
Zeitraum zwischen 2002 und 2011 im Durchschnitt auf unter 60 %. Seit dem Jahr 2012 schließlich
liegt der Anteil unter 50 % und erreichte in den Jahren 2014 und 2015 einen Anteil von etwa einem
Drittel. Die Bautätigkeit außerhalb von Baugebieten insbesondere im Siedlungsbestand hat damit
entsprechend an Bedeutung gewonnen. Dies kann zum e inen Ausdruck zu geringer baureifer
Baulandreserven sein, zum anderen kommt darin vermu tlich auch die besondere Attraktivität der
inneren Stadt und der dortige Nachfragedruck zum Tr agen, denn die große Mehrzahl der
Baugebiete befindet sich außerhalb des Innenstadtrings.
Die nach der Zahl der fertiggestellten Wohnungen wi chtigsten Baugebiete und
Wohnungsbauprojekte sind in Abbildung 8 am Ende die ses Berichts aufgelistet. Unter anderem
waren dies im Jahr 2015 zwei Wohnbauvorhaben der Wo hn- und Stadtbau (ein Projekt an der
Ecke Steinfurter Straße / Grevener Straße mit 53 Wohneinheiten, von denen 17 öffentlich gefördert
sind sowie ein anderes Projekt in gleicher Größenordnung rund um die ehemalige Sebastiankirche
an der Hammer Straße).
größeren Genehmigungen nach § 34 BauGB), Schaffung von Planungsrecht (auch im Rahmen von
umfangreichen Befreiungen), Bau öffentlicher Erschließungsanlagen.
6 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten sol l dem Vierfachen des durchschnittlichen
Baulandverbrauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.
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Abb. 5: Baulandbereitstellung und Baulandverbrauch
4. Genehmigte Wohnbauvorhaben – Wohnungen im Bau
Eine Vielzahl von Wohnungsbauvorhaben ist zurzeit i m Bau. Die Höhe der im Jahr 2016 fertig
gestellten Wohneinheiten kann zum jetzigen Zeitpunk t naturgemäß noch nicht prognostiziert
werden, dennoch gibt die Anzahl der bereits genehmi gten, aber noch nicht fertig gestellten
Wohnbauvorhaben einen ersten Anhaltspunkt dafür, ob kurzfristig mit einem weiter regen
Wohnungsbaugeschehen gerechnet werden kann. Die Gen ehmigungen wurden in der Mehrzahl
im Jahr 2015, teilweise aber auch bereits im Jahr 2 014 oder sogar 2013 erteilt. Die Bauvorhaben
werden in der Regel zurzeit realisiert
7 und damit im Jahr 2016 oder aber 2017 voraussichtlich fertig
gestellt.
Zum Ende des Jahres 2015 waren Baugenehmigungen für rund 2.500 Wohneinheiten noch nicht
abschließend umgesetzt. Die Zahl hat sich gegenüber 2014 nochmals um ca. 300 Wohneinheiten
erhöht. Die knappe Mehrzahl davon befindet sich auß erhalb von Baugebieten, allerdings hat die
Bedeutung der Baugebiete im Vergleich zum Vorjahr d eutlich zugenommen. Dies lässt darauf
schließen, dass das neu aufgelegte umfangreiche Bau landprogramm ab 2014 erste positive
Ergebnisse zeigt. Größtenteils handelt es sich bei den noch offenen Baugenehmigungen um
Mehrfamilienhausbebauungen, im Einfamilienhausberei ch stehen nur ca. 360 Wohneinheiten zur
Realisierung aus.
Die nach der Zahl der fertigzustellenden Wohnungen wichtigsten Baugebiete und
Wohnungsbauprojekte dieser genehmigten Bauanträge s ind in der Abb. 8 am Ende dieses
Berichts aufgelistet. Insbesondere sind dies das Ba ugebiet auf dem ehemaligen Winkhaus-
Gelände sowie Projekte an der Hüfferstraße und am Bahnhof (ehem. Metropolis-Kino).
5. Baulandreserven
Die Sicherstellung eines
ausreichenden Angebots an
baureifem Bauland für den
Wohnungsbau ist eine
zentrale Aufgabe der Stadt im
Rahmen der Kommunalen
Wohnungspolitik. Nur damit
kann vorgesorgt werden, dass
der Markt auch zukünftig die
Möglichkeit bekommt,
ausreichend neue Wohnungen
zu bauen. Da das kurzfristig
realisierbare Potenzial der
„spontanen Bautätigkeit“
außerhalb von Baugebieten
nicht genau ermittelt werden
kann, werden unter den
Baulandreserven diejenigen
Flächen und Baugebiete
behandelt, bei denen die Stadt
die Baureife aktiv begleitet hat
und die somit für eine
Bebauung sofort zur
Verfügung stehen.
7 In geringem Umfang kommt es auch vor, dass Genehmi gungen aus verschiedenen Gründen nicht
umgesetzt werden.
Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016
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Abb. 6: Baureifes Wohnbauland – Soll / Ist Vergleich
Im Rahmen des Baulandmonitorings werden daher seit Langem Baulandbereitstellung und
Baulandverbrauch bilanziert. Dadurch kann überprüft werden, ob das Angebot an baureifen
Baulandreserven noch den qualitativen und quantitat iven Anforderungen entspricht. In den Jahren
2009 - 2013 war der Baulandverbrauch stets, z.T. de utlich, höher als die Baulandbereitstellung
mittels Baulandprogramm (vgl. Abb. 5).
Diese Entwicklung führte dazu, dass die baureifen B aulandreserven erheblich zurückgingen und
zuletzt unter den „Soll“-Wert
8 gesunken sind. Dieser Trend konnte mit der deutlich en Ausweitung
der Baulandaktivitäten und dem neuen Baulandprogram m 2014-2020 (vgl. Vorlage V/0115/2014)
vorerst gestoppt werden.
So wurden im letzten Jahr alle im Baulandprogramm 2 015 – 2020 für das Jahr 2015 dargestellten
Flächen baureif. Lediglich eine Fläche in Mecklenbe ck wurde insofern nur teilweise baureif, da für
innenliegende Grundstücksteile in diesem Jahr noch eine öffentliche Erschließung gebaut werden
muss. Dieses Teilgebiet wird insofern in das Baulan dprogramm 2016 – 2025 übergeleitet.
Insgesamt wurde damit Bauland für die Errichtung vo n ca. 750 WE baureif. Dieser Wert entspricht
genau dem (im Rahmen der Aufstellung des Baulandpro gramms 2015 – 2020) angestrebtem Ziel,
mittelfristig Flächen für mindestens ca. 750 WE in neuen Baugebieten jährlich zur Baureife zu
entwickeln.
Die leichten Differenzen in Bezug auf die bisher fü r 2015 vorgesehene Zielkennzahl von 784 WE
sind mit dem o.a. Teil-Baugebiet in Mecklenbeck sow ie geänderten Kapazitäten in einzelnen
anderen Baugebieten zu erklären.
8 Der Vorrat an baureifen Flächen in Baugebieten sol l dem Vierfachen des durchschnittlichen
Baulandverbrauchs der letzten fünf Jahre entsprechen.
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Abb. 7: Restkapazitäten in baureifen Wohngebieten
Der Wert von 750 baureifen
WE in Baugebieten lag auch
deutlich über dem
Baulandverbrauch des
Jahres 2015 (ca. 400 WE),
so dass die baureifen
Reserven in Baugebieten
insgesamt weiter
zugenommen haben und
zum Stichtag 31.12.2015
rund 2.950 WE betragen.
Damit liegen sie über dem
„Soll“-Wert, der zurzeit bei
ca. 2.700 WE liegt (vgl.
Abb. 6). Die niedrige Zahl
der Inanspruchnahmen
baureifer Grundstücke ist
allerdings in erster Linie auf
das fehlende Angebot der
Vorjahre zu zurückzuführen.
Diese Restkapazitäten von rund 2.950 WE in baureife n Gebieten sind darüber hinaus im Hinblick
auf die tatsächliche Verfügbarkeit zu relativieren. So sind mit dem o.a. Wert sämtliche
Restkapazitäten in allen im Baulandmonitoring erfas sten Baugebieten berücksichtigt. Als
Restkapazität werden dabei alle Grundstücke gewertet, auf denen die angestrebte Wohnbebauung
noch nicht fertiggestellt ist.
Um zu ermitteln, welches Potenzial dieser Reserven bisher noch nicht genutzt wird, muss man von
dieser Zahl die in Umsetzung (erteilte Baugenehmigung) sowie in Vorbereitung (Vermarktung bzw.
geplante Bebauung bekannt) befindlichen Wohnbauvorh aben abziehen. Im Ergebnis ist für
weniger als ein Drittel dieser Reserven eine Umsetzung bzw. Vermarktung nicht bekannt (vgl. Abb.
7). Bereinigt um Einzelgrundstücke einzelner Eigentümer verbleiben im Wesentlichen ca. fünfzehn
Eigentümer, bei denen eine Verkaufs-/ bzw. Entwickl ungsabsicht bisher nicht erkennbar ist. Allein
drei von diesen verfügen über baureife Grundstücke für ca. 170 WE.
Die Reserven mit unbekannter Vermarktung liegen nah ezu ausschließlich in älteren Baugebieten
und es ist davon auszugehen, dass – aufgrund fehlender liegenschaftlicher Verfügbarkeit – nur ein
kleinerer Teil dieser Reserven tatsächlich jährlich aktiviert werden kann.
Die Restkapazitäten verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Größere Baugebiete mit
Restkapazitäten gibt es dabei in Mecklenbeck-Mitte, Wolbeck-Nord und in Sprakel. Als
bedeutende baureife Projekte können die Bebauung de s ehemaligen „TÜV“-Geländes an der
Steinfurter Straße sowie die geplante Bebauung der Wohn- und Stadtbau am Arnheimweg
genannt werden. Weitere größere Restkapazitäten sind der Abb. 8 zu entnehmen.
6. Fortschreibung des Baulandprogramms
Mit dem Baulandprogramm 2016 - 2025 werden diejenig en Flächen für eine Entwicklung zur
Baureife
9 ausgewählt, mit denen die wohnungs- und stadtentwi cklungspolitischen Ziele am besten
erreicht werden können. Es werden alle Flächen in d as Baulandprogramm aufgenommen, bei
denen die Stadt die Entwicklung der Baureife aktiv begleitet. Auf Grund des langen Zeitraums des
Baulandprogramms bis zum Jahr 2025 werden die ausge wählten Flächen in zwei Stufen in das
Baulandprogramm eingestellt (vgl. Kapitel 2).
9 Die Baureife ist erreicht, wenn verbindliches Planungsrecht vorliegt und die Fläche erschlossen ist.
Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016
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Im Ergebnis soll mittelfristig in allen Jahren der Orientierungswert von 2.000 WE zur Baureife
entwickelt werden (vgl. Kapitel 2). Kurzfristig ist dieser Wert aufgrund der langen Vorlaufzeiten der
Baulandaktivierung nicht erreichbar und kann somit voraussichtlich erst ab dem Jahr 2018 erreicht
werden. Dieser Orientierungswert gilt auch für die Jahre 2020ff, in denen in Stufe 1 des
Baulandprogramm noch keine (bzw. nicht ausreichende ) Flächen genannt werden. Die in Stufe 2
genannten Flächen werden hierfür derzeit sukzessive planerisch vorgeprüft und es werden die
liegenschaftlichen Verhandlungen geführt, um die Voraussetzungen zu schaffen, die Flächen dann
in den nächsten Jahren der Stufe 1 des Baulandprogramms zuzuordnen.
Anlage 1 zur Vorlage V/0153/2016
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Abb. 8: Übersicht – Bericht zur Wohnbaulandentwicklung
Anlage 3.1_Tabelle_Baulandprogramm_Stufe1
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Stand: 01.03.2016 - noch nicht abgeschlossen vorhanden nicht erforderlich abgeschlossen größtenteils vorhanden Freigabe Städtebaul. Konzept Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2016 Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Baureif 2016 Bebauungsplanverfahren noch nicht rechtskräftig X Privat431-01 033 33Mitte - Hafencenter - X Privat441-02 0162 162Hohenzollernring / Bernsmeyerstiege - Bau der Erschließung wird vorbereitetStadt543-04J 050 50Mecklenbeck - Mitte, westl. Dingbänger Weg, Teil 2 X Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Privat623-06 0160 160Kinderhaus - westl. Regina-Prothmann-Str. - Bau der Erschließung wird vorbereitetX Privat825-08 390 39Gremmendorf - Gremmendorfer Weg - Vermarktungskonzept BIMA liegt noch nicht vor X BIMA861-07 070 70Angelmodde - Schlesienstr. / Albersloher Weg - Bau der Erschließung wird vorbereitetX Stadt874-02D 820 82Wolbeck Nord nördl. Am Borggarten, nordwestl. Teil 2 X Bau der Erschließung wird vorbereitetX Stadt971-07 3036 66Hiltrup - Langestr. / Malteserstr X Bau der Erschließung wird vorbereitetStadt981-06 1640 56Amelsbüren - nördl. Deermannstr. X 167551 718insgesamt baureif 2016 Seite 1 von 5 Anlage 3.1 zur Vorlage V/0153/2016 Freigabe Städtebaul. Konzept Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2016 Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Baureif 2017 Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Privat262-06 070 70Mitte - Gartenstr. /Niedersachsenring - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Privat331-01 045 45Mitte - östl. Dahlweg / Südpark - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Privat333-03 0220 220Mitte - südl. Roddestr. - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Privat333-04 045 45Mitte - nördl. Roddestr. - freiwillige Umlegung erforderlichX Privat464-05 105210 315Mitte - südl. Markweg X Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Privat541-03 80270 350Mecklenbeck - Meckmannweg / Schwarzer Kamp (Beresa) X - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt572-08 055 55Roxel - südl. Nottulner Landweg X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt623-05 045 45Kinderhaus - südl. Ermlandweg X Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Privat681-05 4787 134Sprakel - östl. Sprakeler Str /westl. DB - 2321047 1279insgesamt baureif 2017 Seite 2 von 5 Freigabe Städtebaul. Konzept Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2016 Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Baureif 2018 Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden X Privat431-02 0375 375Mitte - Neuhafen / Hafenkante - Städtebauliches Qualifizierungsverfahren in Bearbeitung X Privat462-01 0400 400Mitte - Zentrum Nord - Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X W+S465-04 090 90Mitte - Hoher Heckenweg / Sibeliusstraße Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen515-04A 0380 380Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 1 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X W+S525-08 0225 225Sentrup - Muckermannweg Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen814-04A 50400 450Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 1 Vermarktungskonzept BIMA liegt noch nicht vor X BIMA824-02 050 50Gremmendorf - Lilienthalweg - Bebauungsplanverfahren noch nicht abgeschlossen X Privat871-09 11585 200Wolbeck - Am Steintor / Petersheide - Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt871-12A 3060 90Wolbeck - Westl. Brandhoveweg X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt966-05 050 50Hiltrup - an der Vogelstange X 1952115 2310insgesamt baureif 2018 Seite 3 von 5 Freigabe Städtebaul. Konzept Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2016 Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Baureif 2019 Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt344-03 2040 60Düesberg - Nordkirchenweg X Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X Stadt515-05 2040 60Gievenbeck - Borghorstweg Städtebauliches Qualifizierungsverfahren muss durchgeführt werden Stadt562-07 180120 300Albachten - östl.Erw. südl. Teil X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt562-10 50100 150Albachten - Steinbrede X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt573-07A 2060 80Roxel - südl. Tilbecker Str., Teil 1 X Städtebauliches Qualifizierungsverfahren muss durchgeführt werden Stadt634-02 4090 130Kinderhaus - südl. Langebusch X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt681-07 60140 200Sprakel - östl.Bahn X Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen712-02 1400 140Mauritz Ost - Maikottenweg X Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen814-04B 100350 450Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 2 VEP des Vorhabenträgers liegt noch nicht vor W+S972-05 25150 175Hiltrup - Westfalenstr (ehem. Baumschule Eschweiler) X Bebauungsplanverfahren muss durchgeführt werden Stadt981-04 7575 150Amelsbüren - nordwestl. Am Dornbusch X 7301165 1895insgesamt baureif 2019 Seite 4 von 5 Freigabe Städtebaul. Konzept Schaffung Planungs- recht Liegen- schaftl. Sicherung Stadt / W + S Dritte / Privat Entwickler Kennziffer Gebiet EfaMefa insg. WE-Kapazität 2016 Baulandprogramm 2016 - 2025 Stufe 1 (Baulandaktivierung) Eigentum Bau der öff. Erschließ- ung Schritte zur Baureife Aktueller Stand Baureif 2020 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen515-04B 0400 400Gievenbeck - Oxford-Kaserne Abschnitt 2 Bau Lärmschutzwall erforderlichStadt681-04C 500 50Sprakel - westl. Erweiterung, nördl. Landwehr 2. Teil X Sportflächen müssen zunächst verlagert werden Stadt774-06 80160 240Handorf - Kirschgarten / Bäder X Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen814-04C 0350 350Gremmendorf - York-Kaserne Abschnitt 3 Liegenschaftliche Sicherung in Vorbereitung X noch offen862-03 15050 200Angelmodde - Südl. Hiltruper Str. Reithalle muss verlagert werdenX Stadt983-04 7030 100Amelsbüren - Böckenhorst 350990 1340insgesamt baureif 2020 16745868 7542Summe 2016 bis 2020 Seite 5 von 5
Anlage 4_Antrag a-r-0001-2016 - Baulandentwicklung beschleuningen
2701 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0001/2016 CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de ANTRAG 11. Januar 2016 BAULANDENTWICKLUNG BESCHLEUNIGEN - WOHNRAUM SCHNELL SCHAFFEN Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen und der Rat der Stadt Münster mögen beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Verfahrensweise zum Bericht zur Wohnbauland- entwicklung und Fortschreibung des Baulandprogramms zu optimieren. Von der bisherigen Praxis, längerfristig die Entwicklungspotenziale darzustellen, soll auf ein mindestens jährlich laufendes Berichtswesen für Baulandflächen zur Beschlussfassung umgestellt werden. Begründung: Die Bereitstellung und Gewinnung von Wohnbauland ist unter den gegebenen Rahmenbedin- gungen noch einmal zu beschleunigen. Nicht nur die bisher geplante Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums, sondern auch die zusätzliche Aufgabe Flüchtlinge zu integrieren, zwingt zu einer beschleunigten Entwicklung von Baulandflächen. Die bisherige Praxis der Darstellung von Wohnbaulandentwicklungen und dessen Fortschreibung hat sich für den Einstieg bewährt. Die Diskussion über die zu entwickelnden Flächen wird konzentriert und weit gefächert geführt. Die bisher gemachte Erfahrung zeigt jedoch auch, dass durch zeitliche Verschiebungen in der Entwicklung von Flächen und kurzfristig neu zur Verfügung stehenden Flächen der Zeitraum der bisherigen Berichterstattung zu lang bemessen ist, um hier sehr kurzfristig auf die Änderungen oder Ergänzungen reagieren zu können. Mögliche Veränderungen oder Ergänzungen werden zudem in Beschlussvorlagen mit dem gleichen Aufwand erstellt wie die Darstellung der Ursprungsvorlage. Um hier schneller auf Veränderungen und Ergänzungen reagieren zu können, soll unter Beteiligung der Bezirksvertretungen ein laufendes Berichtswesen von Baulandflächen etabliert werden. Es soll sich auf die Kernaussagen und der Beurteilung der Flächen beschränken. Dieses Berichtswesen soll öffentlich gemacht werden, um als Anregung für die Meldung weiterer möglicher Baulandflächen zu dienen. gez. Stefan Weber Frank Baumann Horst Beitelhoff Georg Berding Olaf Bloch Peter Börgel Heinz-G. Buddenbäumer Simone Wendland Olaf Dreßen Dr. Dietmar Erber Sven Gotthal Walter von Göwels Richard Halberstadt Gilbert Hartmann Jens Christian Heinemann Bruno Kleine Borgmann Jan Leiße Stefan Leschniok Christel Loschelder Hans Neumann Andreas Nicklas Karin Reismann Josef Schliemann Angela Stähler Manfred Wenzel
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (63)
- Gartenstraße
- Umgehungsstraße
- Albert-Schweitzer-Straße
- Fliednerstraße
- Steinfurter Straße
- Hobbeltstraße
- Homannstraße
- Lindenallee
- Tilbecker Straße
- Schlesienstraße
- Langestraße
- Deermannstraße
- Roddestraße
- Sibeliusstraße
- Hiltruper Straße
- Grevener Straße
- Hammer Straße
- Hüfferstraße
- Sprakeler Straße
- Westfalenstraße
- Pienersallee
- Mauritzstraße 7
- Helgolandweg
- Hafkhorst
- Pfarrer-Ensink-Weg
- Waltruper Weg
- Hohenzollernring
- Gremmendorfer Weg
- Albersloher Weg
- Dahlweg
- Markweg
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp
- Nottulner Landweg
- Ermlandweg
- Hoher Heckenweg
- Muckermannweg
- Lilienthalweg
- Brandhoveweg
- Nordkirchenweg
- Borghorstweg
- Maikottenweg
- Böckenhorst
- Arnheimweg
- Niedersachsenring
- Am Borggarten
- Am Steintor
- Am Dornbusch
- Schmittingheide
- Bernsmeyerstiege
- Mauritzheide
- Kirschgarten
- Kinderhaus
- Lammerbach
- Schürbusch
- Freie Flur
- Petersheide
- Steinbrede
- Langebusch
- Grafschaft
- Landwehr 2
- Berdel
- Düesberg
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0153/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37