V/0011/2013
Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Stiftung Magdalenenhospital
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Beschlussvorlage
2622 Zeichen
V/0011/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Übernahme einer Ausfallbürgschaft für die Stiftung Magdalenenhospital Beratungsfolge 05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 06.02.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: In Anwendung der Satzung zur kommunalen Bürgschaftsregelung der Stadt Münster (Vorlage V/0624/2009) werden folgende wesentliche Punkte der Einzelbürgschaft der Stadt Münster b e- schlossen: Der Übernahme einer 80%igen Ausfallbürgschaft für die Stiftung Magdalenenhospital zur Besiche- rung der Umschuldung eines Kredites zum Höchstbetrag von 911.000 € wird zugestimmt. Die Bürgschaft ist begrenzt auf die Laufzeit des Darlehens. Es wird eine Bürgschaftsprovision i.H.v. 0,5 v. H. vom jeweiligen Restkapital zum Jahresende festgesetzt. Begründung: Für den Umbau und der Erweiterung des Altenzentrums Klar astift hat die Stiftung Magdalene n- hospital im Jahr 1993 ein Kredit aufgenommen. Dieser wurde im Jahre 2003 für eine weitere Lau f- zeit von 10 Jahren im Zins gesichert. Zum 28.03.2013 läuft diese Zinsbindung aus. Nach dieser Frist wird die noch verbleibende R estschuld in Höhe von 911.890,98 € entweder fällig oder eine Umschuldung des Vertrags zu neuen, dann aktuellen Zinskonditionen kann vereinbart werden. Bisher wurde die Kreditgewährung durch Gestellung einer Ausfallbürgschaft durch die Stadt Müns- ter abgesichert. Für eine weitere Laufzeit von 10 Jahren wird auch eine Absicherung durch eine kommunale Ausfallbürgschaft gem. den Vorgaben des Ratsbeschlusses V/0694/2009 angestrebt. Für die Übernahme der Ausfallbürgschaft wird gem. Ratsbeschluss V/0624/2009 ein marktübliches Entgelt i.H.v. 0,5 v. H. erhoben Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt Münster aus der Bürgschaft nicht in Anspruch g e- nommen wird. Vorlagen-Nr.: V/0011/2013 Auskunft erteilt: Herr Deppe Ruf: 492 20 20 E-Mail: Deppe@stadt-muenster.de Datum: 08.01.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0011/2013 Gemäß § 41 Abs. 1 Buchstabe p GO NRW hat der Rat der Stadt Münster über die Übernahme von Bürgschaften zu entscheiden. Die Stadt Münster ist zur Übernahme von Bürgschaften im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 87 Abs. 2 Satz 1 GO NW berechtigt. Diese Voraussetzung wird als gegeben a ngesehen. Hinsichtlich der Bürgschaftsübernahme besteht gemäß § 87 Abs. 2 Satz 2 GO NRW eine Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0011/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37