V/0210/2006
Bebauungsplan Nr. 459 - Beschluss über die Anregungen - Satzungsbeschluss
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Beschlussvorlage
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V/0210/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 459: Sprakel- nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich) 1. Beschluss über die Anregungen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 25.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 17.05.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 459: Sprakel – nörd- lich Landwehr (östlicher Teilbereich) nicht gefolgt: 1.1 Den Bedenken gegen den im Anschluss an das Grundstück In der Au 34 festgesetzten Rad- und Fußweg und der Anregung, diese Wegeverbindung zu verlegen (Anlage 1, Punkt 1). 1.2 Der Anregung, die westliche Plangebietsgrenze in etwa dem heutigen Parzellenzuschnitt anzupassen (Anlage 1, Punkt 2). 1.3 Der Anregung, im Bebauungsplan und der Begründung zu erwähnen, wann Ersatzauf- forstungen abgeschlossen sein werden und das Forstamt bei der Abnahme der Ersatz- aufforstungsmaßnahmen zu beteiligen (Anlage 1, Punkt 3). 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 459: Sprakel – nördlich Landwehr (östlicher Teilbe- reich) wird aufgrund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 459 wird ebenfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel derzeit auf ca. 4,4 Mio. € geschätzt werden. Vorlagen-Nr.: V/0210/2006 Auskunft erteilt: Herr Schröder / Herr Husmann Ruf: 492 61 41 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0210/2006 Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Finanzplanes und Investitionsprogramms 2005 – 2009 bereits teilweise mit 3,73 Mio. € veranschl agt. Die noch nicht veranschlagten Mittel (634.100 €) sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionsprogramm vorge- sehen werden. Die Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch Anliegerleistungen zum überwiegenden Teil ersetzt werden. Begründung: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 459 hat vom 28.11.2005 bis zum 28.12.2005 erneut öffentlich ausgelegen. Während der Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten An- regungen vorgetragen, über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1. bis 1.3 Be- schluss gefasst werden soll. 2. Da der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 459 aufgrund der Beschlussvorschläge 1.1 bis 1.3 nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungs- aufwandes. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 4,4 Mio. € geschätzt. Diese Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Mög- lichkeiten durch Anliegerleistungen zum überwiegenden Teil ersetzt werden. Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Finanzplanes und Investitionsprogramms 2005 – 2009 bereits teilweise mit 3,73 Mio. € veranschl agt. Die noch nicht veranschlagten Mittel (634.100 €) sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionsprogramm vorge- sehen werden. Durch den Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 459 werden keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berück- sichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. I. V. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Anregungen zur erneuten Offenlegung 2. Begründung 3. Plan (verkleinert)
V-0210-2006-Anlage-3-Planverkleinerung.pdf
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 210/2006 Bebauungsplan Nr. 459 -Verkleinerung- Maßstab: 1:2000
V-0210-2006-Anlage-1-Anregungen.pdf
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 210/2006 … Bebauungsplan Nr. 459: Sprakel- nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich) Zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes d es Bebauungsplanes Nr. 459 wurden folgende Anregungen vorgetragen: 1. Die Rechtsanwälte Knecht und Berkenheide vertret en die Interessen des Eigentümers des Grundstücks In der Au 34. Sie wiederholen ihre bereits zur ersten Offenlegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 459 vorgetragenen Einwendungen gegen die Überplanung des Grundstückes ihres Mandanten mit ei nem öffentlichen Fuß- und Rad- weg. Dementsprechende Anregungen wurden bereits zum Verfahren zur 10. Änderung des Bebauungsplanes STM 8: Sprakel vorgetragen. Die Realisierung des festgesetzten Fuß- und Radwege s setze voraus, dass entspre- chende, derzeit im Eigentum des Mandanten stehende Grundstücksflächen der Stadt Münster zur Verfügung gestellt werden. Dazu sei der Eigentümer nicht bereit. In unmittelbarer Nachbarschaft zum Grundstück In de r Au 34 stehe ein Grundstück zur Veräußerung an. Auch über dieses Grundstück könne o hne weiteres diese öffentliche Verkehrsfläche gelegt werden. Um dessen Erwerb soll e sich die Stadt Münster bemü- hen, um darüber die Verkehrsfläche zu führen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregung bezieht sich nicht auf Änderungsinhalt e der erneuten Offenlegung des Bebau- ungsplanes Nr. 459. Sie ist inhaltlich identisch mi t der Anregung zur ersten Offenlegung. Zu dieser Anregung wurde bereits in der Vorlage zur er neuten Offenlegung des Bebauungspla- nes Nr. 459 ausführlich Stellung genommen (Vorlage Nr. 623/2005, Beschlusspunkt 1.2.5 und Anlage 1, Punkt 2). Neue Gesichtspunkte ergeben sich nicht. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.1). 2. Das Amt für Agrarordnung hat grundsätzlich keine Bedenken gegen den Bebauungsplan Nr. 459. Allerdings weist es in seiner Stellungnahm e darauf hin, dass die westliche Be- grenzung des Bebauungsplanes durch einen mehrfach g eknickten Verlauf gekennzeich- net sei und regt an, zu überprüfen, ob - im Sinne e iner zukünftigen wirtschaftlichen Nut- zung der im Westen angrenzenden ackerbaulichen Fläc hen - die Bebauungsplangrenze nicht einen Verlauf erhalten könne, der in etwa dem jetzigen Parzellenzuschnitt ent- spricht. Stellungnahme der Verwaltung: Auch diese Anregung bezieht sich nicht auf Änderung sinhalte der erneuten Offenlegung. Zur ersten Offenlegung hatte das Amt für Agrarordnung s einerzeit ausdrücklich keine Bedenken geäußert. Die jetzige Lage der westlichen Gebietsgrenze ergib t sich durch die Aufteilung des ursprüng- lichen Plangebietes in zwei Teilbereiche, von denen zunächst nur der östliche Teilbereich durch den vorliegenden Bebauungsplan realisiert wer den soll. Der westliche Teilbereich ist derzeit aufgrund der bestehenden Lärmschutzproblema tik – insbesondere in der Nähe der BAB – und der fehlenden Möglichkeit für aktive Lärm schutzmaßnahmen (Wall / Wand) an der Lärmquelle entlang der BAB (Flächen nicht im st ädtischen Eigentum) nicht realisierbar (s. hierzu auch Anlage 2 – Begründung – Nr. 9). Unter Berücksichtigung einer zukünftigen Entwicklun g des westlichen Teilbereiches, eines sinnvollen Zuschnittes der Baugrundstücke und der n otwendigen Erschließung ist die heu- tige westliche Plangebietsgrenze also aus städtebaulichen Gründen richtig und sinnvoll. - 2 - Der Anregung sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.2). 3. Das Forstamt Münster bemerkt in seiner Stellungn ahme, dass in den nunmehr vorliegenden Planunterlagen eine Bilanzierung und V erortung der Ausgleichsflächen erfolgt sei. Es bittet erneut darum, im Bebauungspl an und in der Begründung zu erwäh- nen, wann die Ersatzaufforstungen abgeschlossen sei n werden, soweit dies schon ab- sehbar sei und bemerkt dazu, dass die Ersatzauffors tungen eigentlich nach Rechtsgül- tigkeit des Bebauungsplanes schnellstens ausgeführt sein sollten. Weiterhin bittet das Forstamt um Beteiligung bei der Abnahme der erfolgten Ersatzaufforstungsmaßnahmen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Forstamt Münster hat bereits zur ersten Offenle gung des Bebauungsplanes Nr. 459 umfangreiche Anregungen vorgetragen, denen z. T. im Entwurf zur erneuten Offenlegung (Begründung) entsprochen wurde (s. auch Vorlage Nr. 623/2005 und zugehörige Anlage 1, Punkt 3). Bezüglich des hier von der Forstbehörde erneut erwä hnten Begriffs notwendiger Ersatzauf- forstungen ist noch einmal festzuhalten, dass es im Rahmen der Aufstellung eines Bebau- ungsplanes und der Überplanung von Wald durch eine andere Nutzungsart gemäß § 43 (1) a Landesforstgesetz keines förmlichen Waldumwandlungs verfahrens bedarf. Demzufolge ent- fällt auch die damit verbundene grundsätzliche Ersa tzaufforstungsverpflichtung der Kom- mune. Die im Rahmen dieses Bebauungsplanes festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen, die auch Aufforstungsmaßnahmen umfassen, sind also keine Ersatzaufforstungen im Sinne des Forst- rechtes, sondern das Ergebnis der Berücksichtigung der Belange der Forstwirtschaft sowie der von Natur und Landschaft im Rahmen der bauleitplanerischen Abwägung. Grundsätzlich besteht aus den o. a. Gründen auch ke ine Verpflichtung die Aufforstungsmaß- nahmen unmittelbar nach der Rechtskraft des Bebauun gsplans durchzuführen und das Forstamt dabei zu beteiligen. Ein konkreter Realisi erungszeitpunkt der Aufforstungen kann gegenwärtig auch noch nicht benannt werden. In der Regel wird die Durchführung des Aus- gleichs, in Abhängigkeit von der Finanzmittelbereit stellung, im Zusammenhang mit der Bau- gebietsentwicklung und der Realisierung der zu entw ickelnden Grünflächen im Baugebiet erfolgen. Der Anregung sollte nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.3)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 459 (amtlicher Umring) amtlich
- In der Au 34
Bebauungsplan Nr. 459
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Sprakel - Nördlich Landwehr (östlicher Teilbereich)
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0210/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 27.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37