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V/0128/2018

Bebauungsplan Nr. 553 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 13.02.2018

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Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0128-2018-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

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Ansehen

V-0128-2018-Anlage-2-Begruendung

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Ansehen

553_Plan_Satzungsentwurf

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Ansehen

V-0128-2018-Anlage-5-Denkmalkarteikarte

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Ansehen

V-0128-2018-Anlage-4-Planverkleinerung

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Ansehen

V-0128-2018-Anlage-1-Stellungnahmen

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Ansehen

Beschlussvorlage

6306 Zeichen

V/0128/2018 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 553: Gremmendorf - Albersloher Weg / Angelsachsenweg  
[ehemaliger Britenwohnstandort] 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
08.03.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1 Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.  553 „Gremmen-
dorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg“ wird wie folgt Beschluss gefasst:  
 
1.1 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 553 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:  
 
1.1.1 Das Leitungsrecht  für Erschließungsträger (L -E) auf dem Grundstück Angelsachse n-
weg 15 wird auf eine Trassenführung beschränkt (Anlage 1, Abschnitt I, Punkt 1.3).  
 
1.1.2 Auf besondere Schritte und Vorkehrungen im Umgang mit möglichen Fossillagerstätten 
wird im Bebauungsplan hingewiesen (Anlage 1, Abschnitt I, Punkt 2).  
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander 
wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.  553 nicht 
gefolgt:  
 
1.2.1 Der Anregung, Nebenanlagen  – insbesondere Fahrradabstellanlagen und Anlagen für 
Abfallbehälter – in den Vorgartenbereichen zuzulassen, wird nicht gefolgt (Anlage  1, 
Abschnitt I, Punkt 1.1).  
 
1.2.2 Der Anregung, zusätzliche Pflanzungen und Einfried igungen in den Vorgartenbere i-
chen zuzulassen, wird nicht gefolgt (Anlage 1, Abschnitt I, Punkt 1.2).  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0128/2018 
Auskunft erteilt: 
Herr Beck / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 42 / 492 61 94 
E-Mail: 
Beck@stadt-muenster.de 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.02.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0128/2018 
1.2.3 Der Anregung, das Leitungsrecht für Erschließungsträger (L -E) auf dem Grundstück 
Angelsachsenweg 15 in der Breite zu reduzieren, wird nicht gefolgt (Anlage  1, Ab-
schnitt I, Punkt 1.3).  
 
1.2.4 Der Anregung, in den Bebauungsplan eine Verpflichtung zur Umsetzung aktiver Lär m-
schutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand durch und auf Kosten des Straße n-
baulastträgers aufzunehmen, wird nicht gefolgt (Anlage 1, Abschnitt I, Punkt 1.4).  
 
1.2.5 Der Anregung, dahingehend in terpretiert, dass im Bebauungsplan keine Anbaubere i-
che festgesetzt werden sollen, wird nicht gefolgt (Anlage 1, Abschnitt I, Punkt 3.1).  
 
1.2.6 Der Anregung, dahingehend interpretiert, dass im Bebauungsplan eine andere Art der 
Vorgartengestaltung vorzusehen ist , wird nicht gefolgt (Anlage  1, Abschnitt I, 
Punkt 3.2).  
 
1.2.7 Der Anregung, den Bebauungsplan nicht aufzustellen und die bauliche Ausnutzung der 
Grundstücke deutlich zu erhöhen, wird nicht gefolgt (Anlage 1, Abschnitt I, Punkt 3.3).  
 
1.2.8 Der Anregung, alle Bäume mit einem Stammumfang von über 60  cm (gemessen in ei-
ner Höhe von 1 m über dem Erdboden) zum Erhalt festzusetzen, wird nicht gefolgt (An-
lage 1, Abschnitt I, Punkt 3.4).  
 
2 Der entsprechend de n Beschlussvorschlägen 1.1.1 und 1.1.2  geänderte und ergänzte Entwurf 
des Bebauungsplans Nr. 553 „Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg“ wird gemäß 
§§ 2 und 10 in Verbindung mit § 13a Baugesetzbuch (BauGB) und §§  7 und 41 Gemeindeor d-
nung NRW (GO NRW) als Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 553 wird ebenfalls beschlossen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Mit der Realisierung des Bebauungsplans können im Zusammenhang mit der notwendigen Übe r-
nahme der Entwässerungskanäle in der südwestlichen Stichstraße mittelfri stig Kosten für die Stadt 
Münster entstehen. Die Übernahme ist in Prüfung. Nach erfolgter Kanalerneuerung ist auch der Str a-
ßenoberbau zu erneuern. Eine Kostenschätzung kann noch nicht vorgenommen werden.  
 
 
Begründung:  
 
Der Rat der Stadt Münster hat mit der Vorlage Nr. V/0737/2012 am 07.11.2012 die Aufstellung des 
Bebauungsplans Nr.  553 „Gremmendorf  – Albersloher Weg / Angelsachsenweg“ beschlossen. Der 
Entwurf hat vom 20.11. bis zum 20.12.2017 öffentlich ausgelegen. Im Ra hmen der Offenlegung wur-
den Anregungen seitens der Eigentümerin (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, BImA), des Lan d-
schaftsverbandes Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen sowie zweier Privatpersonen vo r-
gebracht (siehe Anlage 1, Abschnitt I).  
 
Die Beschränkung des ausgewiesenen Leitungsrechts für Erschließungsträger (L -E) auf dem Grun d-
stück Angelsachsenweg 15 auf eine Trassenführung (Beschlussvorschlag 1.1.1) beruht auf ausdrück-
lichem Vorschlag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und berührt  die Eigentümer des unmi t-
telbar angrenzenden Grundstücks. Die Grundzüge der Planung werden hierbei nicht berührt, sodass 
gemäß §  4a Abs.  3 Satz 4 BauGB die betroffenen Eigentümer zur geänderten Planfassung erneut 
eingeschränkt beteiligt und um Stellungnahm e gebeten wurden. Seitens der betroffenen Eigentümer 
sind keine Bedenken oder Anregungen gegenüber dieser geringfügig modifizierten Planung geäußert 
worden, die eine weitere Änderung des Planentwurfs erforderlich machen würden (siehe Anlage  1, 
Abschnitt II).

- 3 - 
V/0128/2018 
Die auf Vorschlag des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen in den 
Bebauungsplan-Entwurf aufgenommenen Hinweise zu möglichen Fossillagerstätten (Beschlussvor-
schlag 1.1.2) weisen keinen Festsetzungscharakter auf, sodass au ch hier kein erneutes Offenl e-
gungserfordernis begründet wird.  
 
Weitere im Rahmen der Beteiligungsverfahren angemerkte Veränderungswünsche an der Planung 
konnten nach verwaltungsinterner Prüfung und Bewertung in der Abwägung unter Berücksichtigung 
der grundlegenden städtebaulichen und gestalterischen Ziele nicht berücksichtigt werden.  
 
Der Bebauungsplan kann somit als Satzung beschlossen werden (Beschlussvorschlag 2).  
 
Die detaillierten Inhalte der Planung sind den Anlagen zu dieser Vorlage zu entnehmen.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
1 Stellungnahmen zur Offenlegung  
2 Begründung  
3 Textliche Festsetzungen  
4 Planverkleinerung  
5 Denkmalkarteikarte

V-0128-2018-Anlage-3-Textliche-Festsetzungen

6927 Zeichen

Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 3 
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0128/2018  
Textliche Festsetzungen   
zum Bebauungsplan Nr. 553:  
Gremmendorf – Albersloher Weg /  
Angelsachsenweg  
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1 Anbauten  
Innerhalb der zeichnerisch gekennzeichneten Anbaubereiche kann je Hauptbaukörper ein 
eingeschossiger Anbau mit der Dachform Flachdach zugelassen werden. Die Grundfläche 
des Anbaus darf maximal 25,0 m² betragen. Die Unterkante Decke des Anbaus darf die 
Unterkante Decke Erdgeschoss des Hauptbaukörpers nicht überschreiten (§ 9 (1) 1 
BauGB i. V. m. § 16 (3) 1 BauNVO).  
1.2  Nebenanlagen, ruhender Verkehr  
1.2.1 In den zeichnerisch gekennzeichneten Vorgartenbereichen sind Nebenanlagen – 
einschließlich Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter  – nicht zuläs-
sig (§ 9 (1) 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO).  
1.2.2 Die Grundfläche der Nebenanlagen darf maximal 20,0 m² je Grundstück, die Höhe 
maximal 2,2 m betragen (§ 9 (1) 4 i.V.m. § 9 (3) BauGB und § 16 (2) 4 BauNVO).  
1.2.3 Stellplätze sind ausschließlich auf den hierfür festgesetzten Flächen (Ga) als Ga-
ragen oder o ffene, ebenerdige Stellplä tze zulässig und dürfen eine Länge von 
6,0 m und eine Breite von 3,5 m nicht überschreiten. Je Hauptbaukörper ist nur ei-
ne Garage oder ein offener, ebenerdiger Stellplatz zulässig  (§ 9 (1) 4 BauGB 
i. V. m. § 12 (6) BauNVO).  
1.3  Baumerhalt  
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt 
werden. Ausfälle sind zu ersetzen (§ 9 (1) 25 b BauGB).  
1.4 Immissionsschutz  
Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Gebäudeseiten müssen bei Errichtung, 
Änderung und Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne des § 48 BauO NRW 
das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den Lärmpegelbereichen (LPB) nach 
DIN 4109 einhalten. Um auch ausreichende Luftaustauschraten in der Nachtzeit bei g e-
schlossenen Fenstern zu erreichen, sind in den Schlafzimmern, die zu den mit LP III und 
IV gekennzeichneten Baugrenzen orientiert sind, schallgedämmte Lüfter vorzusehen 
(§ 9 (1) 24 BauGB).  
2  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen 
(BauO NRW)  
2.1 Vorgärten und Einfriedigungen  
2.1.1 Die zeichnerisch gekennzeichneten Vorgartenbereiche sind mit Ausnahme der er-
forderlichen Zufahrten und Zuwegungen als Rasenflächen zu erhalten bzw. anz u-

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 3 
legen. In den Vorgartenbereichen sind keine Einfriedig ungen zulässig (§ 86 (1) 4 
und 5 BauO NRW).  
2.1.2 Einfriedigungen auf Flächen außerhalb der gekennzeichneten Vorgartenbereiche, 
die den öffentlichen Verkehrsflächen zugewandt sind, sind in Form einer Hecke 
aus heimischen, standortgerechten Laubgehöl zen bis maximal 2 ,0 m Höhe zuläs-
sig. Solche Hecken können auch mit blickdurchlässigen Einfriedigungen in gleicher 
Höhe kombiniert werden (§ 86 (1) 5 BauO NRW).  
2.1.3 Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B. Mauer, Holzzaun) sind nur im rüc k-
wärtigen, straßenabgewandten Grundstücksbereich auf Höhe der Grundstück s-
grenze unmittelbar im Anschluss eines Doppel- oder Reihenhauses zulässig. Die 
Sichtschutzanlage darf  eine Gesamtlänge von 3,0 m und eine Höhe von 2,0  m 
nicht überschreiten (§ 86 (1) 5 BauO NRW).  
3 Hinweise  
3.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften  
Die der  Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum `Planen - Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 
33, eingesehen werden.  
3.2 Baudenkmal  
Die ehem. Siedlung für britische Offiziere am Angelsachsenweg ist mit ihren innerhalb des 
Geltungsbereiches befindlichen Wohngebäuden mit allen Bestandteilen (Garagen, Gä r-
ten, Straßen- und Wegeführungen, die Straßenbeleuchtung und Trafohäuschen) aus der 
Zeit zwischen 1951 und 1955 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen wor den. 
Baudenkmäler zu beseitigen, zu verändern, an einen anderen Ort zu verbringen oder die 
bisherige Nutzung zu ändern, bedarf nach § 9 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen 
(DSchG) der Erlaubnis der Unteren Denkmalbehörde. In allen Fällen muss ein Antrag ge-
stellt werden.  
3.3 Bodendenkmale  
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung ei-
nes Bodendenkmals (kulturgeschic htliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch 
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Münster / 
Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe, LWL - Ar-
chäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster anzuzeigen. Die Fundstelle 
ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.  
Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL -Archäologie für 
Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL -Museum für Naturkunde,  
Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen.  
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der betroff e-
nen Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische Unte r-
suchungen durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen 
sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 3 
3.4  Kampfmittel  
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurzeit nicht vor. Eine Bescheinigung auf 
Kampfmittelfreiheit ist vor Beginn der Bauarbeiten dem Bauordnungsamt vorzulegen. Soll-
ten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten un-
verzüglich einzustellen und die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen.  
3.5  Altlasten  
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei 
den Bauarbeiten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen ergeben, ist unverzüglich 
das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu informieren.  
3.6 Artenschutz  
Aus Gründen des Artenschutzes sind Gehölzentnahmen außerhalb der Brut - und Au f-
zuchtzeiten, d. h. im Herbst / Winter zwischen Oktober und Februar  des Folgejahres  
durchzuführen. Bei Sanierungen, Um- und Ausbauten der vorhandenen Gebäude sind die 
Brutzeiten gebäudebrütender Arten zu beachten. Gegebenen falls ist eine ökologische 
Baubegleitung durchzuführen.  
3.7 Entwässerung  
Es wird empfohlen, die Dachflächen der Anbauten und neu errichteter Garagen vollflächig 
mit mindestens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und z u begrünen sowie bei neuen pri-
vaten Zuwegungen, Zufahrten und offenen, ebenerdigen Stellplätzen wasserdurchlässige 
Materialien (z.B. Porenpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterr a-
sen o.ä.) zu verwenden.

V-0128-2018-Anlage-2-Begruendung

69346 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 24 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0128/2018  
Begründung   
zum Bebauungsplan Nr. 553:  
Gremmendorf – Albersloher Weg /  
Angelsachsenweg  
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2 
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 6 
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 6 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 6 
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ............................................ 6 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 7 
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 7 
6. Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 8 
6.1 Grundzüge der Planung .............................................................................................................. 8 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ......................................................................................... 9 
6.2.1 Nutzungsart ....................................................................................................................... 9 
6.2.2 Nutzungsdichte, bebaubare Flächen, Bauhöhe ................................................................ 9 
6.2.3 Bauweise, Bauform, Firstrichtung, Material, Farbgebung ............................................... 11 
6.2.4 Dachform .......................................................................................................................... 11 
6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen .............................................................................................. 11 
6.2.6 Freiflächen, Begrünung ................................................................................................... 12 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................. 13 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 13 
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur ......................................................................................... 13 
6.6 Grünflächen / Begrünung / Versiegelung .................................................................................. 14 
6.6.1 öffentliche Grünflächen ................................................................................................... 14 
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote ..................................................................................... 14 
6.6.3 Versiegelung ..................................................................................................................... 14 
6.6.4 Ausgleichsflächen ........................................................................................................... 14 
6.6.5 Artenschutz ....................................................................................................................... 15 
6.7 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 15 
6.8 Altlasten / Altstandorte ............................................................................................................... 15 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 16 
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 17 
8. Auswirkungen auf die Umwelt ............................................................................................................. 17 
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung ................................................................................. 17 
8.1.1 Menschen ........................................................................................................................ 17 
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 18 
8.1.3 Boden und Wasser .......................................................................................................... 19 
8.1.4 Klima / Luft ...................................................................................................................... 21 
8.1.5 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 21 
8.1.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 21 
8.2 Zusammenfassung .................................................................................................................... 22 
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 22 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 23

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 2 von 24 
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen 
In Großbritannien besteht, vergleichbar mit dem Stationierungskonzept der Bundeswehr in 
Deutschland, das politische Ziel einer umfassenden Umstrukturierung des britischen Heeres. 
Zwei Kasernenareale in Münster –  die York-Kaserne in Gremmendorf und die Oxfo rd-Kaserne 
in Gievenbeck – sind von dieser Umstrukturierung betroffen und w urden in den vergangenen 
Jahren aufgegeben.  
Im Stadtgebiet Münsters wurden ausgelöst durch diese Umstrukturierung 18 Wohnstandorte 
der britischen Streitkräfte frei, die sich in den Stadtteilen Gievenbeck, Sentrup, Uppenberg, Co-
erde, Rumphorst, Gremmendorf und Angelmodde befinden. Auf insgesamt etwa 36 ha Grund-
stücksfläche verteilen sich 794 Wohneinheiten in unterschiedliche Haustypen.  Nach dem Frei-
zug der York-Kaserne im November 2012 in Gremmendorf – und nachfolgend auch der Oxford-
Kaserne in Gievenbeck – wurden auch sämtliche Wohnstandorte von den  britischen Stationie-
rungskräften aufgegeben.  
 
Abbildung 1: Übersicht der Britenwohnstandorte im Stadtgebiet von Münster  
Die insgesa mt 18 Siedlungen wurden durch das Wiederaufbau ministerium im Rahmen eines 
Sonderwohnungsprogramms – jeweils in Kasernennähe – für Offiziere bzw. Unteroffiziere der 
britischen Stationierungsstreitkräfte realisiert. Sie entstanden mit Ausnahme eines Standor tes1 
in den 1950er und 1960er Jahren als sogenannte „Besatzerhäuser“, wie sie in den damaligen 
Antragsunterlagen genannt wurden. Während das städtebauliche Konzept von Seiten der Stadt 
                                                
1 Lediglich der Wohnstandort Wilhelm-Holthaus-Weg in Gremmendorf stammt aus den 2000er Jahren und wurde als 
Ersatz für einen teilabgerissenen Standort in Gievenbeck (Arnheimweg) neu errichtet.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 3 von 24 
vorgegeben wurde, sind die Gebäudetypen in Zusammenarbeit mit dem briti schen Verteidi-
gungsministerium entstanden.  
Viele der Wohnstandorte haben einen sehr prägenden Siedlungscharakter –  insbesondere be-
zogen auf ihre prägnante städtebauliche Struktur, ihre gestalterische Einheitlichkeit und ihre 
„parkartige“ Freiflächengestaltung. Sie zeichnen sich ferner durch einen hohen Wohnwert mit 
teilweise modernen und noch immer zeitgemäßen Grundrissqualitäten sowie eine für ihre Ent-
stehungszeit teilweise individuelle, qualitätvolle Architektursprache aus. Die Wohnungsgrößen 
in den Sied lungen betragen etwa 70 m² bis 190 m² (überwiegend Reihenhäuser), die Grund-
stücksgrößen gehen von etwa 200 m² bis sogar 1 600 m².  
 
Abbildung 2: Übersicht der Britenwohnstandorte in Gremmendorf und Angelmodde (Stadtbezirk 
Südost) 
Gelegen in durchweg integrierter städtebaulicher Lage 2 weisen die Standorte unterschiedliche 
Sanierungsstände auf: Speziell im energetischen Bereich ist darauf hinzuweisen, dass der Grad 
der Dämmung der Gebäudeaußenwände, Dächer , Keller, Fenster und Außentüren größtenteils 
dem damaligen Standard entspricht3. Gleichwohl ist die Kubatur der Gebäude unter städtebau-
lich-energetischen Gesichtspunkten vorteilhaft: Überwiegende Kompaktheit der Baumassen mit 
durchgehend 2 Geschossen ohne Dachaufbauten und ohne Aus- und Anbauten.4 Die Lagequa-
                                                
2 mit Ausnahme des Standortes Von-Hünefeld-Weg / Torminweg / Köhlweg.  
3 Es wird künftigen Käufern der Immobilien empfohlen, eine intensive Besichtigung der Objekte, ggf. mit Unterstüt-
zung durch Fachleute vorzunehmen und die Energiepässe in den Verkaufsexposés der Verkäuferin (Bundesanstalt 
für Immobilienaufgaben (BImA) intensiv zur Kenntnis zu nehmen.  
4 mit wenigen standort- und objektbezogenen Ausnahmen von dieser Regel.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 4 von 24 
litäten der 18 Standorte sind im Quartiers - und Stadtteilzusammenhang je differenziert zu be-
werten.  
Für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Umgang mit den ehemaligen Wohnstandorten hat 
die Stadt Münster ein gesamtstädtisches Konzept erarbeitet. Das „Standorte -
Entwicklungskonzept Briten-Wohnungen in Münster –  Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte“ 
wurde durch den Rat im November 2012 5 beschlossen. Parallel dazu wurden ebenfalls die Auf-
stellungsbeschlüsse der Bebauungspläne gefasst. 6 Zwischenzeitlich wurden gemäß dem Ent-
wicklungskonzept für die überwiegende Anzahl der Britensiedlungen Bebauungspläne aufg e-
stellt. Die Vermarktung des Gebäudebestandes an Endnutzer durch die Bundesanstalt für I m-
mobilienaufgaben ist weit fortgeschritten. Die Siedlung am Ang elsachsenweg gehört zu den 
wenigen britischen Wohnstandorten, für die bislang noch kein Vermarktungsverfahren durchg e-
führt wurde. 
Das vorgenannte gesamtstädtische Konzept hat u. a. zum Ziel, die Mehrzahl der Wohnstandor-
te mit der vorhandenen städtebaulichen und gestalterischen Qualität und ihrem bemerkenswer-
ten Wohnwert im Bestand zu erhalten. Dies wird durch bauleitplanerischen Instrumenteneinsatz 
(Aufstellungsbeschlüsse, Bebauungspläne mit gestalterischen Festsetzungen) flankiert7: 
• zwecks dauerhafter Sicherung der Siedlungsstruktur, ihrer Dichte und Gestalt;  
• zwecks Erhaltung der gestaltprägenden Elemente des Städtebaus und des öffentlichen wie 
öffentlich-wirksamen privaten Freiraums;  
• zwecks geordneter Strukturierung der Stellplatzflächen;  
• zwecks Regelung ergänzender baulicher Optionen (Aus - und Anbau, neues Bauen im B e-
stand).  
Die ehemalige Siedlung für britische Offiziere am Angelsachsenweg weist einen besonders ho-
hen Zeugniswert auf und wurde daher – als einzige der insgesamt 18 britischen Wohnsiedlun-
gen – nach § 2 (2) Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) unter Denkmalschutz 
gestellt. Die Unterschutzstellung umfasst die im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebau-
ungsplans Nr. 553 befindlichen Wohngebäude mit allen Bestandteilen (Garagen, Gär ten, Stra-
ßen- und Wegeführungen, die Straßenbeleuchtung und Trafohäuschen) aus der Zeit zwischen 
1951 und 1955 (vgl. Kapitel 6.9). Durch den Denkmalschutzstatus ist  eine hinreichende Siche-
rung der historischen Gebäudegrundrisse und -kubaturen gewährleistet . Der Bebauungsplan 
Nr. 553 soll ergänzend hierzu Regelungen zu Bereichen, die denkmalrechtlich nicht hinreichend 
steuerbar sind, treffen. Erforderlich sind insbesondere planungsrechtliche Vorgaben in Bezug 
auf Lage und Umfang optionaler Anbauten, zusätzlicher Garagenstandorte sowie von Nebenan-
lagen und Einfriedigungen.  
                                                
5 Vorlagen Nrn. V/0728/2012 und V/0728/2012/1 an den Rat.  
6 Vorlage Nr. V/0737/2012 an den Rat.  
7 Zur Sicherung der siedlungs- und stadtgeschichtlichen Bedeutung der Britenwohnsiedlungen in Münster, besonders 
bezogen auf die Ablesbarkeit hoher städtebaulicher wie gestalterisch-architektonischer Qualitäten im Ensemble 
oder Teilensemble, zielt das Konzept ebenfalls auf die ergänzende Anwendung des Instrumentariums Erhaltungs-
satzung und Denkmalschutz für ausgewählte Einzelgebiete ab.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 5 von 24 
 
Abbildung 3: Auszug aus dem Entwicklungskonzept Britenwohnen - Städtebauliche Ziele für den 
Standort „Angelsachsenweg“ (blau: Erhalt)  
Das Planverfahren zur Schaffung von Planungs recht wird gemäß § 13a Baugesetzbuch 
(BauGB) als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ durchgeführt, da die entsprechenden g e-
setzlichen Voraussetzungen vorliegen: 
• es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung, die der Sicherung baulichen 
Bestandes innerhalb des Siedlungszusammenhanges dient;  
• die zulässige Gesamt-Grundfläche im Plangebiet ist kleiner als 20.000 m²;  
• die Planung ermöglicht / umfasst keine Vorhaben, die der Pflicht zur Durchführung einer 
Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen;  
• Natura-2000-Gebiete werden nicht beeinträchtigt. 
In diesem Zusammenhang entfällt die Durchführung einer Umweltprüfung; die Umweltbelange 
werden gleichwohl in die Planung und deren Abwägung eingestellt. Eingriffe in Natur und Land-
schaft, die aufgrund der Aufst ellung des Bebauungs plans zu erwarten sind, gelten als erfolgt 
oder zulässig; die Vermeidungsgrundsätze des § 1a (3) BauGB werden gleichwohl ebenfalls in 
der Planung und deren Abwägung berücksichtigt.  
Zielrichtung ist die Aufstellung eines einfachen, „nicht qualifizierten“ Bebauungsplans, der keine 
Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung enthält . Die Festsetzung der Art der baulichen 
Nutzung ist nicht notwendig, um die Planungsziele zu erreichen: Welche Vorhaben sich nach 
Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügen, kann der Baunutzungsveror d-
nung entnommen werden, die über § 30 (3) i.V.m. § 34 BauGB Anwendung findet.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 6 von 24 
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 553 befindet sich im Stadtteil Gremmendorf und 
liegt innerhalb vorhandener Wohnbebauung. Der Geltungsbereich wird umfasst von  
• Wohnbebauung und zugehörigen Gartenbereichen im Norden, Süden und Westen so-
wie  
• zwei nicht-städtischen Grünflächen im Osten, die unmittelbar an den Albersloher Weg 
mit seinem Begleitgrün angrenzen.  
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 171,   
Flurstücke 51, 52, 53, 54, 56, 57,  58, 59, 61, 62, 63, 64, 65, 66, 73, 75, 76, 77, 86, 282, 295 , 
299, 303, Teile der Flurstücke 297, 383  
Gemarkung Hiltrup, Flur 25,   
Flurstücke 2, 3, 5, 7, 91, 92, 101, 103, 112, 769, 1092, 1093  
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Plan durch einen grauen Farbstreifen gekenn-
zeichnet.  
3. Planungsrechtliche Situation  
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan  
Im wirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt und en t-
spricht damit den zukünftigen Nutzungen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 553 und 
der darin zulässigen Nutzung werden die städtebaulichen Zielvorstellungen des Flächennu t-
zungsplans konkretisiert. Die Inhalte des Bebauungsplans entsprechen damit dem Entwic k-
lungsgebot des § 8 (2) BauGB.  
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen  
Das Plangebiet liegt derzeit planungsrechtlich überwiegend innerhalb eines im Zusammenhang 
bebauten Ortsteils (sogenannter Innenbereich gemäß § 34 BauGB).  
Ein kleinerer , westlich des Albersloher Weges gelegener Teilbereich befindet sich im räuml i-
chen Umgriff des am 27.06.1977 in Kraft getretenen Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt V: 
„Albersloher Weg (von Paul -Engelhard-Weg bis Otto -Hersing-Weg)“, der eine öffentliche Ver-
kehrsfläche für den geplanten Ausbau des  Albersloher Weges festsetzt („Straßenbebauungs-
plan“). Die östliche Geltungsbereichsgrenze des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 553 ver-
läuft entlang der heutigen bzw. geplanten Verkehrsfläche des Albersloher Weges  gemäß Aus-
bauplanung. Mit Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 553 tritt der überlagerte Bereich (Gemar-
kung Münster, Flur 171, Flurstücke 51, 66, 282, 295, 299, Teile der Flurstücke 297, 303, 383) 
außer Kraft. 
Südlich angrenzend besteht der am 11.03.1994 in Kraft getretene Bebauungsplan Nr.  390: 
„Gremmendorf - Südlich Angelsachsenweg / Westlich Otto-Hersing-Weg“. Das innerhalb dieses 
Planungsgeltungsbereichs gelegene Grundstück Gemarkung Hiltrup, Flur 25, Flurstück 1093 
wird von der vorliegenden Planung überlagert. Mit Inkrafttreten des Bebauungs plans Nr. 553 
tritt der überlagerte Bereich des Bebauungsplans Nr. 390 außer Kraft.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 7 von 24 
Weitere Satzungen, Verordnungen oder Pläne bestehen für den Planbereich nicht.  
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Lage und Nutzungsstruktur im näheren Umfeld 
Das Plangebiet liegt ca. fünf Kilometer südöstlich der Innenstadt Münsters im Stadtteil Gre m-
mendorf und wird größtenteil s von Wohnbebauung umschlossen. Östlich des Plangeltungsbe-
reiches verläuft der Albersloher Weg als überörtliche Verbindungsstraße. 
In unmittelbarer Nähe befindet sich das Stadtbereichszentrum Gremmendorf mit zahlreichen 
Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsangeboten. Etwa 700 m südwestlich des Plangebi e-
tes liegt die Annette -von-Droste-Hülshoff-Grundschule. Der nächstgelegene Kindergarten ist 
fußläufig zu erreichen, ebenso wie die Kirchen und zugehörigen Gemeindehäuser der evangeli-
schen Friedensgemeinde und der katholischen Kirchengemeinde St. Nikolaus  (St.-Bernhard-
Kirche).  
Etwa 300 m nördlich des Plangeltungsbereichs befindet sich die ehemalige York-Kaserne, auf 
der in den nächsten Jahren ein multifunktionales Wohnquartier mit über 1.700 Wohneinheiten 
entstehen soll. Die Planung für das künftige York-Quartier sieht vor, das bestehende Stadtbe-
reichszentrum Gremmendorf durch weitere Nahversorgungsangebote westlich des Albersloher 
Weges zu erweitern. 
Der ebenfalls unweit des Geltungsbereiches gelegene Freizeit - und Erholungsraum „Große 
Lodden“ stellt wohnortnahe Möglichkeiten zur Naherholung sicher. 
Der Standort weist hohe Lagequalitäten aus, ist stadträumlich integrie rt und verfügt mit dem A l-
bersloher Weg über eine gute Anbindung an das Münsteraner Stadtzentrum.  
Nutzungsstruktur und visuelle Prägung im Plangebiet 
Innerhalb des Plangebietes befinden sich Einzel -, Doppel- und Reihenhäuser, die in der Zeit 
zwischen 1951 und 1955 für die Unterbringung britischer Offiziere der York-Kaserne errichtet 
wurden.  
Die ausnahmslos II -geschossigen Gebäude vermitteln mit ihren flachen Satteldächern einen 
homogenen Eindruck. Durch die verschiedenartige Ausrichtung zur Straße und der teilweise 
planmäßig erhöhten Lage entsteht zugleich  ein spannungsreiches Gesamtbild, das durch die 
zum Teil großen und offenen Vorgärten verstärkt wird. Den Wohnhäusern sind größtenteils an-
gebaute Einzelgaragen und freistehende Sammelgaragen zugeordnet.  Im Plangebiet befinden 
sich zwei Trafostationen, deren Entstehungszeit ebenfalls auf die 1950er-Jahre datiert wird. 
Die nähere Umgebung wird überwiegend von I- bis III-geschossiger Wohnbebauung geprägt. 
Die Dichtewerte der umliegenden Bereiche  sind angesichts des hohen Anteils an Einzel -, Dop-
pel- und Reihenhäusern relativ gering. In östlicher Richtung grenzt das Plangebiet an den A l-
bersloher Weg an. 
5. Planungsziele 
Die städtebaulichen Ziele für den ehemaligen Briten-Wohnstandort „Angelsachsenweg“ werden 
– in Übereinstimmung mit dem  gesamtstädtischen „Standorte-Entwicklungskonzept Briten -
Wohnungen in Münster – Zielkonzept für die 18 Wohnstandorte“ – wie folgt definiert:

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 8 von 24 
• Erhalt des vorhandenen einheitlichen Grundcharakters einer Gartenstadt 
• An-/Ausbaukonzept: Ermöglichung rückwärtiger Ausbauten an den Hauptbaukörpern 
(sofern denkmalverträglich) 
• Freiflächenkonzept: Einheitliche Regelungen zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs, 
zur Zulässigkeit von Einfriedigungen sowie Nebenanlagen auf den Privatgrundstücken. 
Die erfolgte denkmalpflegerische Unterschutzstellung der Gesamtanlage (vgl. Kapitel 6.9) stellt 
eine – gemessen an andere Instrumentarien –  weitgehende Sicherung der Bestandsstrukturen 
sicher. Die Umsetzung der o.a. Zielsetzungen kann jedoch nicht hinreichend über den den k-
malpflegerischen Erlaubnisvorbehalt gesteuert werden, sodass ergänzende Regelungen zum 
Erhalt des bestehenden Gartenstadtcharakters und der städtebaulichen Qualitäten im Bebau-
ungsplan zu treffen sind. 
Die Ziele der Planung werden im Bebauungsplan Nr. 553 durch entsprechende zeichnerische 
und textliche Festsetzungen ausformuliert und gesichert. Der aufzustellende Bebauungsplan er-
füllt nicht die Vorrausetzungen des § 30 (1) BauGB, sodass dieser als nicht qualifizierter B e-
bauungsplan („Einfacher Bebauungsplan“) einzustufen ist. 
6. Inhalte des Bebauungsplans 
6.1 Grundzüge der Planung 
Zur Gewährleistung der beabsichtigten städtebaulichen Ordnung sind insbesondere die zeich-
nerischen und textlichen Festsetzungen hinsichtlich 
• der überbaubaren Grundstücksflächen (bestandsorientierte Baugrenzen) 
• der Zulässigkeit von Anbauten 
• der Verortung von Flächen für Garagen bzw. offene, ebenerdige Stellplätze 
• der Vorgärten zum Ausschluss von Nebenanlagen und Einfriedigungen  in diesen Berei-
chen 
von besonderer Bedeutung. Sie stellen die Grundzüge der Planung dar.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 9 von 24 
 
Abbildung 4: Luftbild des ehemaligen Britenwohnstandorts „Angelsachsenweg“ in Gremmendorf 
(2011) 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Nutzungsart 
Da sich im Plangebiet selbst und angrenzend Wohnbebauung befindet, wird auf die Festlegung 
von Baugebietstypen auf Basis des § 1 (3) BauNVO verzichtet. Es besteht kein Regelungsbe-
darf im Bebauungsplan.  
Die verbleibende Regelung nach § 34 BauGB wird vor dem Hintergrund der Planungsziel e als 
ausreichend erachtet; gebietsuntypische Nutzungen sind damit (weiterhin) nicht möglich.  Was 
sich nach Art der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung einfügt, kann der Baunutzung s-
verordnung entnommen werden, die über § 30 (3) BauGB i.V.m. § 34 BauGB  Anwendung fin-
det. Gleichzeitig wird eine andersartige Nutzung mit hohem Stellplatzbedarf (beispielsweise 
nicht störende Gewerbebetriebe) durch die Verortung von Flächen für Garagen bzw. offene, 
ebenerdige Stellplätze oder auch aufgrund der festgelegten überbaubaren Flächen reguliert.  
6.2.2 Nutzungsdichte, bebaubare Flächen, Bauhöhe 
Die Siedlung Angelsac hsenweg wurde als einzige der 18 Wohnstandorte in die Denkmalliste 
der Stadt Münster eingetragen (vgl. Kapitel 6.9). Vor diesem Hintergrund sind beschränkende 
Regelungen hinsichtlich der baulichen Ausnutzbarkeit der Grundstücksflächen erforderlich.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
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Überbaubare Grundstücksflächen 
Die überbaubaren Grundstücksflächen sind im Bebauungsplan mittels Baukörperfestsetzungen  
zielfokussiert an den Bestandser halt der Siedlung definiert. Auf Grundlage des zurzeit gültigen 
Baurechts gemäß § 34 BauGB würde sich der Nachverdichtungsdruck auch auf die Siedlung 
Angelsachsenweg übertragen und die überlieferte und charakteristische Atmosphäre nachhaltig 
beeinträchtigen und zerstören. Die überbaubare Grundstücksfläche der Bestandsgebäude or i-
entiert sich deshalb am baulichen Bestand, um die städtebauliche Grundstruktur der Siedlung 
zu erhalten.  
Im Bebauungsplan werden für jeden Hauptbaukörper rückwärtige Anbauzonen als Hinweise 
ausgewiesen. Diesbezügliche planungsrechtliche Festsetzungen werden nicht getroffen. In der 
Tiefe untergeordnete Anbauten (bis zu 4,00 m) können auf dieser Grundlage zur Vergrößerung 
der Wohnfläche zugelassen werden. Für die Umsetzung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis 
erforderlich. Ein Anspruch auf eine Realisierung besteht somit nicht.  
Die Anbautiefe von max. 4 m entspricht einem der Gebäudetiefe des Hauptbaukörpers ang e-
messenen Maß, welches ergänzend zum Bestandserhalt die Möglichkeit eröffnet , die Wohnflä-
che merklich, zur Gartenzone hin zu vergrößern.  Die Anbauzonen sind so angeordnet, dass 
Anbauten nicht oder nur im geringem Maße im öffentlichen Straßenraum wirksam werden. Aus 
diesem Grund werden die Anbauzonen für jeden Hauptbaukörper individuell  verortet und di-
mensioniert. Die Anbauoptionen sind als Angebot zur Erweiterung der Wohnfläche wichtig und 
im Sinne des nachhaltigen Erhalts von Wohnqualität und - angeboten in der Siedlung und im 
Stadtteil geboten. Mit den Regelungen zum Nutzungsmaß wird den denkmalrechtlich notwendi-
gen Einschränkungen mit den Privatinteressen der künftigen Grundstückseigentümer durch die 
Zulässigkeit von Anbauten in vordefinierten Bereichen abwägend Rechnung getragen. 
Damit das homogene Gesamt bild und der  Denkmalwert der einzelnen Hauptbaukörper nicht 
beeinträchtigt werden, darf die Unterkante Decke des Anbaus die Unterkante Decke Erdg e-
schoss des Hauptbaukörpers nicht überschreiten. 
Grundflächenzahl 
Derzeit weisen sämtliche private Grundstücksflächen Versiegelungsanteile von unter 25 % auf. 
Trotz unterschiedlicher Grundstücksgrößen –  und damit einhergehend unterschiedlichen Ver-
siegelungsanteilen – wird für das gesamte Plangebiet i m Sinne der Gleichbehandlung eine ei n-
heitliche Grundflächenzahl ( GRZ) von 0,25  festgesetzt. Im Bebauungsplan wird festgesetzt, 
dass die Grundfläche von Anbauten maximal 25,0 m² je Grundstück betragen darf. Dies ermög-
licht im Verhältnis zur bestehenden Wohnfläche eine maßvolle Erweiterung, ohne hierbei das 
überlieferte Siedlungsbild zu beeinträchtigen.  
Zahl der Vollgeschosse 
Der Fortbestand der derzeitigen Geschossigkeiten der Bestandsgebäude ist  durch die Den k-
maleintragung hinreichend gesichert.  
Damit sich die Kubaturen der Anbauten gegenüber dem denkmalgeschützten Hauptbaukörper 
baulich unterordnen, ermöglicht der Bebauungsplan nur I-geschossige Anbauten.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
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6.2.3 Bauweise, Bauform, Firstrichtung, Material, Farbgebung 
Der Bebauungsplan beschränkt sich in seinem Regelungsumfang auf die aus städtebaulicher 
und denkmalpflegerischer Sicht für den dauerhaften Erhalt der bestehenden Gestaltqualitäten  
notwendigen Festsetzungen. Die zulässige Bauweise bemisst sich weiterhin nach den jeweil i-
gen Zulässigkeitsmaßstäben gemäß § 34 (1) BauGB . Im Übrigen gelten die baukonstruktiven 
und gestalterischen Vorgaben, die im Rahmen der denkmalrechtlichen Erlaubnis antragsbez o-
gen vorgegeben werden. 
6.2.4 Dachform 
Die Dachform wird lediglich für die Wohnhäuser ergänzenden Anbauten festgesetzt. Als Dach-
form wird für die Anbauten das Flachdach festgesetzt, um diese unterzuordnen und dami t der 
Architektursprache der 1950er Jahre weiterhin eine eigenständige und einheitliche Prägung zu 
geben.  
6.2.5 Stellplätze, Nebenanlagen 
Nebenanlagen 
Prägend für die ehemals von den britischen Streitkräften genutzten Wohnsiedlungen sind die 
freien Vorgärten, die größtenteils lediglich mit niedrigem Bewuchs (Rasen) oder Einzelbäumen 
bepflanzt sind. Trotz der erfolgten Denkmal eintragung ist gestalterisch der sehr bedeutsame 
und damit sensible Freiraumbereich nicht hinreichend vor Veränderungen geschützt. Damit von 
den grundsätzlich zulässigen Nebenanlagen keine Störwirkungen ausgehen, werden diese im 
Bebauungsplan in den  Vorgartenbereichen ausgeschlossen.  Fahrradabstellanlagen, Anlagen 
für Abfallbehälter oder sonst ige Nebenanlagen können angesichts der großen Grundstücke 
auch in den rückwärtigen Gärten errichtet werden. 
Des Weiteren sollen vor dem Hintergrund der die Siedlung prägenden, großen und zusammen-
hängenden Grün- und Freiflächenanteile der Grundstücke keine „Zersiedlung“ und eine mö g-
lichst geringe Versiegelung der privaten Freiflächen mit weiteren baulichen Anlagen erreicht 
werden, so dass die Grundfläche für Nebenanlagen auf 20,00 m² und die Höhe auf 2,20 m be-
schränkt wird. Garagen und Stellplatzanlagen sind gemäß BauGB nicht als  Nebenanlagen ein-
zustufen, so dass deren Ausmaße hier nicht einzurechnen sind.  
Ruhender Verkehr 
Auf Grundlage des zugrundeliegenden Stellplatzkonzeptes wird für jeden Hauptbaukörper  ein 
Stellplatz im Bebauungsplan zugewiesen. Die hierfür erforderlichen Flächen (Ga) werden größ-
tenteils auf den Grundrissen der bestehenden Bestandsgaragen festgesetzt. Zulässig sind aus-
schließlich Garagen und ebenerdige, offene Stellplät ze. Überdachte Stellplätze (Carport s) oder 
Tiefgaragen würden das homogene Siedlungsbild erheblich stören und den Denkmalwert her-
absetzen, weshalb diese im Bebauungsplan nicht vorgesehen sind.  
Die Hauptbaukörper im Bereich des südwestlichen Erschließungsstiches weisen derzeit teilwei-
se kei ne unmittelbar zugeordneten Garagen auf, weshalb der Bebauungsplan ergänzende 
Stellplatzangebote ausweist. Die Verortung der zusätzlichen Stellplatzflächen erfolgte in Anleh-
nung an die Ausrichtung bereits bestehender Garagen sowie unter Berücksichtigung de r Lage 
bestehender Einfriedigungen und des  zu erhaltenden Baumbestandes . Teilweise werden zu-
gunsten individueller Lösungen größere Flächen für Garagen und ebenerdige, offene Stellplätze

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 12 von 24 
(Ga) ausgewiesen. Um auszuschließen, dass auf diesen Flächen überproportional große Gara-
gen bzw. Stellplätze errichtet werden, wird d essen Grundfläche im Bebauungsplan durch Vor-
gabe eines maximalen Längen- und Breitenmaßes beschränkt. Die festgesetzten Maße (6,0 m 
x 3,5 m) orientieren sich an den Dimensionen der bereits bestehenden Garagen und entspre-
chen somit dem Grundcharakter der Siedlung.  
6.2.6 Freiflächen, Begrünung 
Vorgartenbereiche 
Die vorwiegend freien Vorgartenbereiche sind ein charakteristisches Siedlungsmerkmal  und 
tragen entscheidend zum Denkmalwert der Gesamtanlage bei. Aus diesem Grund wird festg e-
setzt, dass diese in der Planzeichnung gesondert gekennzeichneten Bereiche mit Ausnahme 
der erforderlichen Zufahrten und Zuwegungen als Rasenflächen  zu erhalten bzw. anzulegen  
sind. Innerhalb der Grundstücksflächen, die von der der südwestlichen Stichstraße erschlossen 
werden, werden keine Vorgartenbereiche definiert, da hier eine klare Abgrenzung angesichts 
der orthogonalen Ausrichtung der Hauptgebäude, der Zufahrtssituation (westlich der Stichstr a-
ße) bzw. der Lage der Terrassenbereiche und deren Zugänge ( östlich der Stichstraße)  nicht 
möglich ist.  Zudem bestehen hier bereits heute zahlreiche Einfriedigungen, sodass hier – in 
deutlicher Abgrenzung zum übrigen Plangebiet – nicht der Charakter freier Vorgartenbereiche  
vorherrscht. 
Südlich des Bestandsgebäudes Angelsachsenweg 14a befindet sich eine derzeit öffentlich g e-
widmete Verkehrsfläche, die ungeachtet dessen als Vorgartenbereich festgesetzt wird. Die Fl ä-
che wird nicht z ur Abwicklung des Verkehrs benötigt, sodass diese perspektivisch an den E i-
gentümer des angrenzenden Grundstücks veräußert werden kann. 
Einfriedigungen 
Da Einfriedigungen jeglicher Art das Erscheinungsbild der Siedlung als Gartenstadt erheblich 
beinträchtigen können, sind diese innerhalb der Vorgärten ausgeschlossen. Einfriedigungen auf 
Flächen außerhalb der Vorgärten, die den öffentlichen Verkehrsflächen zugewandt sind, sind in 
Form einer Hecke aus heimischen, standortgerechten Laubgehölzen bis maximal 2,0 m Höhe 
zulässig. Solche Hecken können auch mit blickdurchlässigen Einfriedigungen in gleicher Höhe 
kombiniert werden (§ 86 (1) 4 und 5 BauO NRW).  Mit dieser Festsetzung wird das im Straßen-
raum wahrnehmbare städtebauliche Bild in der Typik sowie eine harmonische Einheitlichkeit im 
Außenwohnbereich gesichert bzw. geschaffen.  
Um die privaten Terrassenbereiche bei Doppel- und Reihenhäusern baulich-visuell abschirmen 
zu können, werden blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B. Mauer, Holzzaun) in den 
rückwärtigen, straßenabgewandten Grundstücksbereichen zugelassen. Die Sichtschutzanlage 
muss auf Höhe der Grundstücksgrenze errichtet werden. Die zulässige Höhe (2,00 m) und Län-
ge (3,00 m) werden im Bebauungs plan beschränkt, damit sic h die Anlage gegenüber dem 
Hauptbaukörper baulich unterordnet . Insgesamt wird den privaten Bedürfnissen und Gestal-
tungsfreiheiten in Abwägung mit dem allgemeinen Ziel einer umfassenden Sicherung des tr a-
dierten Siedlungsbildes Rechnung getragen.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 13 von 24 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
Der Angelsachsenweg ist über den Albersloher Weg  an das übergeordnete Straßennetz ange-
bunden. Durch die großzügige Dimensionierung der öffentlichen Verkehrsflächen ist innerhalb 
des Angelsachsenweges eine ausreichende Anzahl an öffentlichen Besucherstellplätzen bereits 
im Bestand vorhanden. Die Haupterschließung verfügt über einen einseitigen Gehweg. Trotz 
des zu erwartenden Mehrverkehrs im Zusammenhang mit der geplanten Anbindung eines Teil-
bereichs des künftigen „York-Quartiers“ an den Angelsachsenweg ist der Ausbauzustand hier 
als ausreichend einzustufen.  
Im Zuge der erforderlichen Erneuerung der Kanalisation in der im  Südwesten des Planbereichs 
gelegenen Stichstraße wird voraussichtlich auch der Straßenoberbau erneuert. Eine öffentliche 
Widmung ist vorgesehen. Die Querschnittbreite der Stichstraße wird gegebenenfalls reduziert. 
Da konkrete Ausbaupläne noch nicht vorliegen, weist der Bebauungsplan eine öffentliche Ver-
kehrsfläche entsprechend des heutigen Ausbauzustands aus. 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
Die Versorgung mit Strom, Wasser und Gas erfolgt über bestehende Leitungssysteme . Für 
notwendige Verbesserungen der Telekommunikations infrastruktur sind –  sofern erforderlich –  
die öffentlichen Verkehrsflächen ausreichend für die gegebenenfalls ergänzende Aufnahme von 
Leitungen dimensioniert.  
Das im Bebauungsplan  Nr. 390 „Gremmendorf - Südlich Angelsachsenweg / Westlich Otto -
Hersing-Weg“ festgesetzte Leitungsrecht für Erschließungsträger (LE-Fläche) wird in den neuen 
Bebauungsplan Nr. 553 übernommen, da diese Fläche im Zuge de r Neuaufstellung überplant 
wird. 
Die Entwässerung erfolgt nach wie vor im Trennsystem. Das anfallende Regen-  und Schmutz-
wasser kann über die vorhandenen Kanäle abgeleitet werden.  
Die in der südwestlichen Stichstraße verlaufenen Kanäle müssen künftig öffentlich sein und 
sind zu erneuern. 
Zudem werden die zwei bestehenden Regenwasserkanäle im Bereich des Grundstückes A n-
gelsachsenweg 15 durch Ausweisung eines Leitungsrechts für Erschließungsträger (L -E) pla-
nungsrechtlich gesichert. Über die Kanäle wird das anfallende Niederschlagswasser in den süd-
lich an das Plangebiet angrenzenden Nebengraben des Erdelbaches transportiert (vgl. Kapitel 
6.6.3). 
Die Abfallentsorgung erfolgt durch eine Entsorgungsfirma. Die Verkehrsflächen sind für die Be-
fahrung von Müllfahrzeugen ausreichend dimensioniert.  
6.5 Gemeinbedarf / soziale Infrastruktur 
Das „Standorte-Entwicklungskonzept Briten- Wohnungen in Münster –  Zielkonzept für die 18 
Wohnstandorte“ sieht für die Britensiedlung Angelsachsenweg keinen Kita-Standort vor.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 14 von 24 
6.6 Grünflächen / Begrünung / Versiegelung 
6.6.1 öffentliche Grünflächen 
Ein Bedarf an öffentlichen Spielflächen besteht für diesen Bereich nicht , weshalb im Bebau-
ungsplan keine diesbezügliche Ausweisung erfolgt. 
6.6.2 Anpflanz- und Erhaltungsgebote 
Die reichhaltige Baumkulisse ist ein besonderes Charakteristikum der Siedung. Der städtebau-
lich besonders prägende Baumbestand wird, sofern zugleich eine hohe ökologische Wertigkeit 
vorliegt, zum Erhalt festgesetzt. Zur dauerhaften Sicherung wi rd im Bebauungsplan ergänzend 
geregelt, dass die zum Erhalt festgesetzten Bäume nicht beschädigt, beeinträchtigt oder besei-
tigt werden dürfen und Ausfälle zu ersetzen sind. 
6.6.3 Versiegelung 
In den südlich an das Plangebiet angrenzende n Nebengraben (Gemarkung Hiltrup, Flur 25 , 
Flurstück 914; Gewässernummer 32742) des  Erdelbaches wird über die Kanalisation Niede r-
schlagswasser eingeleitet. Eine vorherige Drosselung findet nicht statt. Zudem besteht  im ge-
samten Einzugsbereich des Erdelbaches bereits ein hohes Wasseraufkommen, sodass wasser-
rechtlich derzeit eine Einleitungsmenge von 406 l/s nicht überschritten werden darf. Im Sinne 
der Wasserwirtschaft wird vor diesem Hintergrund empfohlen, die Dachflächen der Anbauten 
und neu errichteter Garagen vollflächig mit mindestens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und 
zu begrünen. Zusätzlich wird empfohlen, bei neuen privaten  Zuwegungen, Zufahrten sowie of-
fenen, ebenerdigen Stellplätzen wasserdurchlässige Materialien (z.B. Porenpflaster, offenfugige 
Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) zu verwenden.  Der Bebauungsplan ent-
hält einen entsprechenden Hinweis. 
Gegenüber der bisherigen planungsrechtlichen Situation, nach der sich die Zulässigkeit von 
Vorhaben anhand des § 34 BauGB bemisst, wirkt der Bebauungsplan einer ansonsten mögl i-
chen signifikanten Nachverdichtung entgegen. Die getroffenen Baukörperfestsetzungen verhin-
dern in Verbindung mit der Begrenzung der Grundfläche von Anbauten auf 25 m², dass die Ein-
leitungsmenge in das Fließgewässer durch die bevorstehende zivile Nachnutzung der ehemal i-
gen Britenhäuser signifikant zunimmt.  
6.6.4 Ausgleichsflächen 
Gemäß § 13a (2) Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauung s-
plans zu erwarten sind, als im Sinne des § 1 a (3) Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent-
scheidung erfolgt oder zulässig.  
Generell soll durch den Bebauungsplan der Umfang der  möglichen Eingriffe minimiert werden. 
Bodenversiegelungen werden auf das notwendige Maß begrenzt. Da es sich im Plangebiet um 
bereits bebaute und versiegelte Bereiche handelt (Bestandsbebauung), erfolgt durch die Pl a-
nung nur ein geringer Eingriff in Form von möglichen Anbauten zur Vergrößerung der Wohnflä-
che. Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen im rückwärtigen Bereich sind gemäß § 34 BauGB 
bereits im Bestand zulässig.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 15 von 24 
6.6.5 Artenschutz 
Der Bebauungsplan enthält den Hinweis, dass aus Gründen des Artenschutzes Gehölzentnah-
men außerhalb der Brut - und Aufzuchtzeiten, d. h. im Herbst / Winter zwischen Oktober und 
Februar des Folgejahres durchzuführen  sind. Bei Sanierungen, Um - und Ausbauten der vor-
handenen Gebäude sind die Brutzeiten gebäudebrütender Arten zu beachten. Gegebenenfalls 
ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen. 
6.7 Immissionsschutz 
Das Plangebiet ist erheblichen Verkehrslärmemissionen, die von der angrenzenden Hauptver-
kehrsstraße Albersloher Weg ausgehen, ausgesetzt. Auf Grundlage der Ver kehrsdaten aus 
dem Lärmgutachten zum Ausbau des Albersloher Weges, Planungsbüro für Lärmschutz, Feb. 
2012 wurde durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eine Verkehrslärmpro g-
nose mit Soundplan Essential 3.0 erstellt. Die verkehrstechnischen Orientierungswerte der DIN 
18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) am 
Tag werden im Bereich der ersten Häuserreihe (Angelsachsenweg 3, 4 und 4a) um maximal 12 
dB(A) überschritten. An den straßenabgewandten Sei ten der Wohngebäude werden nur noch 
geringfügige oder gar keine Überschreitungen der Orientierungswerte ermittelt. Aufgrund der 
Bestandssituation und der Möglichkeit an der lärmabgewandten Seite der Gebäude Außen-
wohnbereiche zu errichten, die ein mit dem W ohnen verträgliches Lärmniveau aufweisen, kann 
von aktiven Schallschutzmaßnahmen abgesehen werden. 
Zur Sicherung verträglicher Innenraumpegel werden für Gebäude, in denen erhöhte Lärmei n-
wirkungen festgestellt wurden, durch die Festsetzung von Lärmpegelbere ichen nach DIN 4109, 
„Schallschutz im Hochbau“, entsprechende Vorkehrungen zum passiven Schallschutz getroffen 
(Lärmpegelbereiche III und IV). Dies betrifft die im Bestand vorhandenen Gebäude Angelsac h-
senweg 3, 4, 4a und 6a. Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Gebäudeseiten mü s-
sen bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne des 
§ 48 BauO NRW das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den Lärmpegelbereichen 
(LPB) nach DIN 4109 einhalten. Um auch ausreichende Luftaustauschraten in der Nachtzeit bei 
geschlossenen Fenstern zu erreichen, sind in den Schlafzimmern, die zu den mit LPB III und IV 
gekennzeichneten Baugrenzen orientiert sind, schallgedämmte Lüfter vorzusehen. Die Festset-
zung der Lärmpegelbereiche ist hinr eichend bestimmt, da eine dem Gebäudebestand abwei-
chende Stellung der Gebäude durch die engen Baugrenzen ausgeschlossen ist. Die weiter 
westlich gelegenen Baufenster halten die Orientierungswerte für WA -Gebiete ein oder übe r-
schreiten diese nur geringfügig.  
Für die Nutzung des jetzt vorhandenen Bestandes sind Lärmschutzmaßnahmen nicht erforder-
lich. Wird ein Gebäude neu errichtet, verändert und/oder erweitert, sind die festgesetzten Vo r-
kehrungen gegen den einwirkenden Verkehrslärm durch den Hauseigentümer umzusetzen. 
6.8 Altlasten / Altstandorte 
Innerhalb des Plangebiets sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Altlastenverdachtsfl ä-
chen, die im Sinne der Außen- und Signalwirkung entsprechend gekennzeichnet werden müss-
ten, bekannt.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 16 von 24 
6.9 Denkmalschutz / Archäologie 
Baudenkmäler 
Als einzige der 18 ehemaligen Wohnstandorte britischer Militärangehöriger in Münster wurde 
die Siedlung Angelsachsenweg in ihrer Gesamtheit  in die Denkmalliste der Stadt Münster ei n-
getragen. Die Unterschutzstellung umfasst die im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebau-
ungsplans Nr. 553 befindlichen Wohngebäude mit allen Bestandteilen (Garagen, Gärten, Str a-
ßen- und Wegeführungen, die Straßenbeleuchtung und Trafohäuschen) aus der Zeit zwischen 
1951 und 1955. 
In der Denkmalwertbegründung werden siedlungsgeschichtliche, städtebauliche und wissen-
schaftliche (baugeschichtliche) Gründe für die Unterschutzstellung angeführt. Die Siedlung ist 
ein signifikantes bauliches Zeugnis der Besatzungszeit, das die frühe Nachkriegsgeschichte der 
Bundesrepublik im Allgemeinen, sowie der Geschichte der Stadt Münster als Militärstandort im 
Besonderen dokumentiert.  
Die errichteten Häuser bilden einen frühen, 1950 planmäßig entwickelten Siedlungsschwer-
punkt, der  den Ausbau dieses Stadtteils nach 1945 anschauli ch dokumentiert.  Ein weiteres 
Charakteristikum ist, dass die Siedlung über mehrere Build-Programme hinweg bruchlos dem 
städtebaulichen Leit bild der modernen Gartenstadt folgt. Dabei setzten alle Architekten und 
Bauträger, die mit Planung und Umsetzung der Besatzerwohnungen betraut waren, die lockere, 
offene Bauweise mit großen Gartengrundstücken, die versetzte Anordnung der Gebäude, die 
planvoll angelegte, leicht bewegte Topographie und den Verzicht auf ein orthogonales Straßen-
netz zugunsten geschwungener W egeführung und Stichstraßen fort. Diese Art von Siedlung 
war richtungsweisend für die weitere Entwicklung dieser Bauaufgabe in den fünfziger Jahren . 
Mit der Siedlung Angelsachsenweg ist ein gut erhaltenes Beispiel dieses  vorbildhaften Sied-
lungstyps überliefert. Die Besonderheit der Häuser besteht in der konsequenten V erwendung 
zweigeschossiger Wohnhäuser, die als schlichte, kubische Putzbauten mit flachen, z.T. asy m-
metrischen Satteldächern ohne Dachüberstand und bündig in der Fläche sitzenden Fenstern 
ausgeführt sind. Die Wohnhäuser am Angelsachsenweg gehören zu den frühen und seltenen 
Beispielen moderner Wohnhausarchitektur in Münster und besitzen somit einen hohen Zeug-
niswert für die Wohnhausarchitektur und -ausstattung der Nachkriegszeit dieser Stadt.  
Bodendenkmäler 
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen weist auf mögliche 
Fossillagerstätten hin. Fossilien können als Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus 
erdgeschichtlicher Zeit Bodendenkmalwert haben. Generell können bei Bodeneingriffen in einer 
über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft jederzeit archäologische Funde und Be-
funde auftreten sowie Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenbefunde, Mauern, Einzel-
funde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkm ä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden textl i-
chen Hinweis.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 17 von 24 
7. Flächenbilanz 
Plangebiet gesamt 4,61 ha 100 % 
Öffentliche Verkehrsfläche 0,64 ha 13,9 % 
Bauflächen 3,97 ha 86,1 % 
Tabelle 1: Flächenbilanz 
8. Auswirkungen auf die Umwelt 
Für die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans wurde das Verfahren nach § 13a BauGB 
gewählt. Eine für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens unzulässige Beeinträchtigung 
der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter (FFH - bzw. Vogelschutzge-
biete) ist ebenso ausgeschlossen wie die Begründung der Zulässigkei t eines UVP -pflichtigen 
Vorhabens nach Bundes- oder Landesrecht.  
Im Rahmen der beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung entfallen die formale Umwel t-
prüfung und der Umweltbericht. Die wesentlichen Umweltbelange werden im vorliegenden U m-
weltprotokoll zusammengefasst dargestellt. 
8.1 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung  
8.1.1 Menschen 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
Das Bebauungsplangebiet umfasst die ehemalige Siedlung für britische Offiziere am Angel-
sachsenweg. Die Siedlungsstruk tur weist charakteristische städtebauliche und gestalterische 
Qualitäten mit großen Gartenflächen auf. Die Siedlung entstand in den 1950er Jahren und ist 
heute unter Denkmalschutz gestellt (s. Punkt 8.1.6).  
Mit den westlich gelegenen Waldflächen „Große Lodden“ und dem Dortmund-Ems-Kanal befin-
den sich im Umfeld der Siedlung gut geeignete Naherholungsbereiche.  
Lärm 
Das Plangebiet ist einer erheblichen Verkehrslärmvorbelastung durch die angrenzende Haupt-
verkehrsstraße Albersloher Weg ausgesetzt. Auf Grundlag e der Verkehrsdaten aus dem Lär m-
gutachten zum Ausbau des Albersloher Weges (Planungsbüro für Lärmschutz, Feb. 2012) wur-
de durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit eine Verkehrslärmprognose mit 
Soundplan Essential 3.0 erstellt.  
Die verkehrstechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, Teil 1 „Schallschutz im Städtebau“ 
für ein Allgemeines Wohngebiet von 55 dB(A) am Tag werden im Bereich der ersten Häuserrei-
he (Angelsachsenweg 3, 4 und 4a) um maximal 12 dB(A) überschritten. An den str aßenabge-
wandten Seiten der Wohngebäude werden nur noch geringfügige oder gar keine Überschrei-
tungen der Orientierungswerte ermittelt. Aufgrund der Bestandssituation und der Möglichkeit, an 
der lärmabgewandten Seite der Gebäude Außenwohnbereiche zu errichten, die ein mit dem

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 18 von 24 
Wohnen verträgliches Lärmniveau aufweisen, kann von aktiven Schallschutzmaßnahen abg e-
sehen werden. 
Zur Sicherung verträglicher Innenraumpegel werden für Gebäude, in denen erhöhte Lärmei n-
wirkungen festgestellt wurden, durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109, 
„Schallschutz im Hochbau“, entsprechende Vorkehrungen zum passiven Schallschutz getroffen 
(Lärmpegelbereiche III und IV). Dies betrifft die im Bestand vorhandenen Gebäude Angelsac h-
senweg 3, 4, 4a und 6a. Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Gebäudeseiten müs-
sen bei Errichtung, Änderung oder Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne des 
§ 48 BauO NRW das resultierende Schalldämmmaß entsprechend den Lärmpegelbereichen 
(LPB) nach DIN 4109 einhalten. Um auch ausreichende Luftaustauschraten in der Nachtzeit bei 
geschlossenen Fenstern zu erreichen, sind in den Schlafzimmern, die zu den mit LPB III und IV 
gekennzeichneten Baugrenzen orientiert sind, schallgedämmte Lüfter vorzusehen.  
Die Festsetzung der Lärmpe gelbereiche ist hinreichend bestimmt, da eine dem Gebäudebe-
stand abweichende Stellung der Gebäude durch die engen Baugrenzen ausgeschlossen ist. 
Die weiter westlich gelegenen Baufelder halten die Orientierungswerte für Allgemeine Wohng e-
biete (WA) ein oder überschreiten diese nur geringfügig.  
Für die Nutzung des jetzt vorhandenen Bestandes sind Lärmschutzmaßnahmen nicht erforder-
lich. Wird ein Gebäude neu errichtet, verändert und/oder erweitert, sind die festgesetzten Vo r-
kehrungen gegen den einwirkenden Verkehrslärm durch den Hauseigentümer umzusetzen. 
Luftschadstoffe 
Eine Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Schadstoffbelastungen nach der 39. Bun-
desimmissionsschutzverordnung ist im Plangebiet auch unter Berücksichtigung des hohen Ver-
kehrsaufkommens auf dem angrenzenden Albersloher Weg aufgrund der guten Durchlüftung s-
verhältnisse auf dieser Hauptverkehrsstraße nicht zu erwarten.  
8.1.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
Bei dem Plangebiet handelt es sich um die bestehende ehemalige Britensiedlung im Bereich 
Angelsachsenweg. Die Siedlung zeichnet si ch durch eine geringe Bebauungs dichte und Ve r-
siegelungsrate aus mit – gemessen an heutigen Verhältnissen – großen rückwärtigen Gärten. 
Die Gärten sind geprägt durch älteren Baum - und Gehölzbestand sowie Rasenflächen. Insbe-
sondere im südwestlichen Teil des Plangebietes hat sich ein dichter Baumaufwuchs entwickelt. 
Bei den Bäumen in der Siedlung handelt es sich überwiegend um heimische Laubbaumarten 
wie Ahorn, Hainbuchen, Eichen, Birken, Linden, vereinzelt Eschen und weitere Arten. Die Gä r-
ten dienen generell als Lebensraum für Vogel- und Fledermausarten, die an den Siedlungsraum 
angepasst sind und dort relativ häufig vorkommen (zu planungsrelevanten Arten s.u. Arte n-
schutz). 
Die Baugrenzen umfassen die bereits bestehenden Gebäude, darüber hinaus werden rückseitig 
untergeordnete, begrenzte Anbauten ermöglicht . Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen im 
rückwärtigen Bereich sind bereits im Bestand gemäß § 34 BauGB zulässig. Die Grundflächen-
zahl (GRZ) wird mit 0,25 festgesetzt. Auch unter Berücksichtigung zulässiger Überschreitungen 
dieser GRZ handelt es sich um eine geringe zulässige Versiegelungsrate.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 19 von 24 
Die besonders erhaltenswerten Bäume werden im Bebauungspl an festgesetzt. Die Vorausse t-
zungen für den Erhalt des nicht explizit festgesetzten Baumbestandes sind durch die eing e-
schränkten Bau- und Versiegelungspotenziale gegeben. Die Lebensraumfunktion für Tierarten 
des Siedlungsraums bleibt grundsätzlich erhalten.  
Eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft erfolgt nicht, da im 
angewandten Verfahren nach § 13a BauGB Eingriffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebau-
ungsplans zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.  
Artenschutz 
Für die ehemalige Britensiedlung am Angelsachsenweg wurde eine Potenzialabschätzung bzw. 
Artenschutzprüfung Stufe I durchgeführt. Zum Vergleich wurden Ergebnisse der Artenschut z-
prüfungen Avifauna und Fledermäuse fü r das Untersuchungsgebiet am Lilienthalweg in Gre m-
mendorf, ca. 350 m nordöstlich, herangezogen.  
Im Ergebnis des Artenschutzgutachtens ist festzuhalten, dass durch die Aufstellung des B e-
bauungsplans noch keine konkrete Beeinträchtigung der beiden Artengruppen Vögel und Fl e-
dermäuse absehbar ist. Erst sobald Bauanträge vorliegen, sind Auswirkungen auf die Gebäude 
und die Vegetation zu prognostizieren.  
Hinsichtlich der planungsrelevanten Vogelarten ist lediglich der Gartenrotschwanz innerhalb des 
Planungsraumes nicht ausgeschlossen. Bei größeren Baumaßnahmen mit einem erheblichen 
Eingriff in den Baumbestand ist  zuvor das Vorkommen des Gartenrotschwanzes zu unters u-
chen.  
Hinsichtlich der nicht planungsrelevanten, häufigen Vogelarten bleibt auch bei Beeinträchti gung 
/ Vernichtung einzelner Brutreviere die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs - 
und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten. Zum Schutz der Vögel sind Gehöl z-
entnahmen außerhalb der Brutzeit, d.h. zwischen Oktober und Februar  des Folgejahres, durch-
zuführen. Ein diesbezüglicher Hinweis erfolgt im Bebauungsplan. Bei Sanierungen -, Um- und 
Ausbauten der vorhandenen Gebäude sind die Brutzeiten gebäudebrütender Arten zu berüc k-
sichtigen.  
Fledermausquartiere sind in den vorhandenen Gebäuden oder möglichen Höhlen bzw. Spalten 
in den älteren Bäumen nicht ausgeschlossen. Sofern Baumaßnahmen während der Aktivität s-
phase der Fledermäuse durchgeführt werden, sind diese mit Hilfe einer ökologischen Baube-
gleitung durchzuführen.  
Die ggf. erforderlic hen Artenschutzmaßnahmen hinsichtlich Vogel - und Fledermausarten wer-
den im jeweiligen Bauantragsverfahren festgelegt. 
8.1.3 Boden und Wasser 
Derzeitige Umweltsituation/Auswirkungen der Planung 
Der natürliche Boden des Plangebietes, gemäß Umweltkataster ein Podsol-Pseudogley, ist 
durch die bestehende Siedlung bereits verändert. Allerdings zeichnet sich die ehemalige Briten-
siedlung durch eine geringe Versiegelungsrate aus. In den unversiegelten Bereichen kommen 
die Bodenfunktionen wie Versickerung und Filterung von Niederschlagswasser noch zum Tr a-
gen. Der Bebauungsplan ermöglicht in eingeschränktem Maß Neuversiegelungen, die Grund-
flächenzahl bleibt mit einer GRZ von maximal 0,25 jedoch gering.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 20 von 24 
Oberflächengewässer befinden sich nicht im Plangebiet.  
Zur Entwässerung des Plangebietes liegt eine Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde mit 
folgenden wesentlichen Inhalten vor: 
„Das Plangebiet entwässert in den Nebengraben des Erdelbac hs (Gewässernummer neu: 
32742). Die Erlaubnis zur Einleitung von Niederschlagswass er ist durch die Untere Wasserbe-
hörde bis zum 31.12.2019 befristet erteilt worden, weil keine Rückhaltung vor Einleitung in den 
Nebengraben des Erdelbaches errichtet werden konnte. In einem Abstimmungstermin vom 
20.06.2007 zwischen Stadt Münster und Bezirk sregierung wurden Vereinbarungen getroffen, 
wie zukünftig mit Einleitungen in den Erdelbach zu verfahren sei.  Einige vereinbarte Maßnah-
men sind bereits umgesetzt worden. Das o.g. Gewässer wurde umgelegt und fließt nicht mehr 
durch das Wohngebiet Schlesiens traße. Im neuen Einmündungsbereich wurde eine ökologi-
sche Verbesserung des Erdelbaches ausgeführt. Der Nebengraben selbst wurde im Oberlauf 
aufgeweitet und in die Grünfläche zwischen Otto- Hersing-Weg und Franken- /Normannenweg 
verlegt. Im weiteren Verlauf ( Unterhalb des Durchgangs zur Pommernstraße) gibt es noch P o-
tenzial, das Gewässer ebenfalls aufzuweiten und in die Grünfläche zu verlegen.  Da es im g e-
samten Einzugsbereich des Erdelbaches schwierig zu sein scheint, Flächen für Rückhaltungen 
zu finden, wurde in der Besprechung vom 20.06.2007 mit der Bezirksregierung vereinbart, dass 
„keine weitere Bebauung im E rdelbachtal durchgeführt wird.“ Unter dieser Prämisse ist eine 
weitere Verdichtung im Einzugsgebiet des Erdelbaches nur dann ohne Rückhaltung möglich, 
wenn die zurzeit erlaubte Einleitungswassermenge von 406 l/s nicht überschritten wird. Die limi-
tierte Einleitungsmenge kann dazu führen, dass eine geringere oder keine weitere Befestigung 
im B -Plan-Gebiet ohne Rückhaltung innerhalb des Einzugsgebiets mögli ch ist. Alternativ ist 
durch die Gemeinde nachzuweisen, dass zusätzlich anfallendes Niederschlagswas ser ortsnah 
gemeinwohlverträglich beseitigt werden kann (§ 49 Landeswassergesetz-LWG). Zudem wird im 
B-Plan die Möglichkeit eröffnet, im rückwärtigen Gebäudebereich Anbauten vorzunehmen. Zu-
sätzlich können neue Parkflächen geschaffen werden. Tendenziell vergrößert sich dann die a b-
zuleitende Niederschlagsfläche. Je dichter die Bebauung zukünftig wird, desto größer wird die 
Erfordernis, eine Rückhaltung innerhalb des entwässerten Gebiets vorzusehen. Die Erlaubnis 
zur Einleitung von Niederschlagswasser ist durch die Untere Wasserbehörde bis zum  
31.12.2019 befristet erteilt worden, weil keine Rückhaltung vor Einleitung in den Nebengraben 
des Erdelbachs errichtet werden konnte.“  
Gegenüber der bisherigen planungsrechtlichen Situation, nach der sich die Zulässigkeit von 
Vorhaben anhand des § 34 BauGB bemisst, wirkt der Bebauungsplan einer ansonsten mögl i-
chen signifikanten Nachverdichtung entgegen. Die getroffenen Baukörperfestsetzungen verhi n-
dern in Verbindung mit der Begrenzung der Grundfläche der Anbauten auf 25 m², dass die Ei n-
leitungsmenge in das Fließgewässer durch die bevorstehende zivile Nachnutzung der ehemal i-
gen Britenhäuser signifikant zunimmt.  
Im Sinne der Wasserwirtschaft ent hält der Bebauungsplan den Hinweis, dass Dachbegr ü-
nungsmaßnahmen und die Verwendung wasserdurchlässiger Oberflächenmaterialien (z.B. P o-
renpflaster, offenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.)  bei privaten Zu-
wegungen, Zufahrten sowie offenen, ebenerdigen Stellplätzen empfohlen werden. 
Altlasten/- Verdachtsflächen sind gemäß Umweltkataster im Plangebiet nicht bekannt. Zu B o-
dendenkmälern s. Punkt 8.1.6 (Kulturgüter).

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 21 von 24 
8.1.4 Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
Das Plangebiet weist gemäß Umweltkataster keine besonderen Klimafunktionen auf. Es liegt 
innerhalb der locker bebauten Siedlungsbereic he, dieser Charakter bleibt auf grund der be-
schränkten zulässigen Neuversiegelung auch zukünftig weitgehend erhalten. Maßgebliche 
Auswirkungen auf den Klimawandel sind nicht zu erwarten. Der Schatten der hohen Bäume übt 
an sonnigen und warmen Sommertagen mit Hitzebelastung eine Entlastungswirkung aus.   
8.1.5 Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
Die ausnahmslos II -geschossigen Gebäude vermitteln mit ihren flachen Satteldächern einen 
homogenen Eindruck. Durch die verschiedenartige Ausrichtung zur Straße und die teilweise 
planmäßig erhöhte  Lage entsteht zugleich ein spannungsreiches Gesamtbild, das durch die 
zum Teil großen und offenen Vorgärten verstärkt wird. Den Wohnhäusern sind größtentei ls an-
gebaute Einzelgaragen und freistehende Sammelgaragen zugeordnet. Die Siedlung ist gekenn-
zeichnet durch relativ große Gärten und einen prägenden Baumbestand. Das charakteristische 
Siedlungsbild der ehemaligen Britensiedlung bleibt auf Basis der Untersc hutzstellung als 
Denkmal (s. Punkt 8.1.6) sowie der Festsetzungen des Bebauungsplans weitgehend erhalten.  
Die nähere Umgebung wird überwiegend von I - bis III-geschossiger Wohnbebauung geprägt. 
Die Dichtewerte der umliegenden Bereiche sind angesichts des hohen Anteils an Einzel -, Dop-
pel- und Reihenhäusern relativ gering. Die ehemalige Britensiedlung am Angelsachsenweg fügt 
sich im Bestand und in der Planung gut in die Umgebung ein.  
8.1.6 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung 
Die ehemalige Siedlung für britische Offiziere am Angelsachsenweg weist einen besonders ho-
hen siedlungsgeschichtlichen, städtebaulichen und baugeschichtlichen Zeugniswert auf und 
wurde daher nach § 2 (2) Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) unter Denkmal-
schutz gestellt. Die Unterschutzstellung umfasst die im Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Nr. 553 befindlichen Wohngebäude mit allen Bestandteilen (Garagen, Gärten, Straßen - und 
Wegeführungen, die Straßenbeleuchtung und Trafohäuschen) aus der Zeit zwischen 1951 und 
1955. Durch den Denkmalschutzstatus ist eine hinreichende Sicherung der historischen G e-
bäudegrundrisse und -kubaturen gewährleistet.  
Der Bebauungsplan Nr. 553 trifft ergänzend hierzu Regelungen zu Bereichen, die den kmal-
rechtlich nicht hinreichend steuerbar sind. Erforderlich sind insbesondere planungsrechtliche 
Vorgaben in Bezug auf Lage und Umfang optionaler Anbauten, zusätzlicher Garagenstandorten 
sowie von Nebenanlagen und Einfriedigungen.   
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen weist auf mögliche 
Fossillagerstätten hin. Fossilien können als Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus 
erdgeschichtlicher Zeit Bodendenkmalwert haben.

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 22 von 24 
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden textl i-
chen Hinweis (s. Punkt 6.9).  
8.2 Zusammenfassung 
Bedingt durch die Nähe zum Albersloher Weg kommt es in der ersten Häuserreihe z u deutli-
chen Überschreitungen der verkehrstechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, denen 
durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen begegnet wird.  
Mit Blick auf den Artenschutz kann der Gartenrotschwanz als planungsrelevante Art im Bebau-
ungsplangebiet nicht ausgeschlossen werden. Es sind Bauzeitenregelungen und ggf. Auflagen 
zum Artenschutz im Rahmen der Baugenehmigungen zu beachten. Der zulässige Eingriff in Na-
tur und Landschaft ist durch die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,25  auf ein geringfüg iges 
Maß beschränkt. Ein Ausgleich ist bei einem Bebauungsplan der Innenentwicklung nicht erfor-
derlich. Sonstige erhebliche Umweltauswirkungen des Bebauungsplans sind nicht festzustellen.   
Dem Denkmalschutz wird durch die Unterschutzstellung der Siedlung sowie ergänzende Reg e-
lungen des Bebauungsplans Rechnung getragen.  
Quellenangaben 
1. Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge, Sitz Münster GmbH (2012): Albersloher Weg – 
Geplanter Ausbau zwischen Angelsachsenweg und Osttor 
2. Faunistische Gutachten (2017): Bebauungsplan 553 „Gremmendorf – Albersloher Weg / A n-
gelsachsenweg“, M. Schwartze 
9. Gesamtabwägung 
Die Planung verfolgt primär das  Ziel, die erfolgte denkmalrechtliche Unterschutzstellung  der 
ehemaligen Britensiedlung Angelsachsenweg  durch geeignete Fests etzungen im Bebauung s-
plan zu verfestigen . Der Bebauungsplan ist ergänzend erforderlich, um den vorhandenen ein-
heitlichen Grundc harakter einer Gartenstadt dauerhaft zu sichern. Durch die Ermöglichung 
rückwärtiger Ausbauten an den Hauptbaukörpern wird hierbei den heutigen Wohnraumanforde-
rungen im Hinblick auf die künftigen Eigentümer bzw. Nutzer abwägend Rechnung getragen. 
Das Plangebiet ist grundsätzlich dem ungeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB zuzuor d-
nen. Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung, der den sich aus der vor-
handenen Eigenart des Gebiets ergebenden Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert. 
Es werden lediglich Anbauzonen definiert, die bebaut werden können, wenn das Vorhaben den 
Denkmalwert der Siedlung nicht beeinträchtigt.  
Die einheitliche Form der Siedlung bleibt durch die am Bestand orientierten Festsetzungen so-
wie die erfolgte Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Münster gewahrt. Mit dem Bebau-
ungsplan wird eine geordnete Stellplatzausweisung und -anordnung vorgegeben und ein mögli-
ches ungeordnetes und siedlungsbildbeeinträchtigendes Parken in der Siedlung geleitet und 
geordnet. Die Zulässigkeit von Einfriedigungen sowie Nebenanlagen auf privaten Grundstück s-
flächen wird einheitlich geregelt. 
Die Auswirkungen auf die Umwelt sind im Fazit überschaubar: Wesentliche Beeinträchtigungen 
der Schutzgüter sind auf Basis der Festsetzungen des Bebauungsplans nicht festzustellen und

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 23 von 24 
auch künftig nicht zu erwarten. Hinsichtlich der planungsrelevanten Vogelarten ist lediglich der 
Gartenrotschwanz innerhalb des Planungsraumes nicht ausgeschlossen. Bei größeren Bau-
maßnahmen mit einem erheblichen Eingriff in den Baumbestand ist das Vorkommen des Ga r-
tenrotschwanzes zu untersuchen. Hinsichtlich der nicht planungsrelevanten, häufigen Vogelar-
ten bleibt auch bei Beeinträchtigung / Vernichtung einzelner Brutreviere die ökologische Funkt i-
on der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhalten.  
Im Verfahren entfällt die Erforderlichkeit der Kom pensation der planungsbedingten Eingriffe in 
Natur und Landschaft; Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Eingriffen wurden im 
Rahmen des Planungsprozesses gleichwohl geprüft und abwägend berücksichtigt. Die durch 
die Planung ermöglichte Neuver siegelung beschränkt sich auf kleinflächige  Anbauten, ergän-
zende Garagen bzw. offene, ebenerdige Stellplätze. Auch aufgrund der für Wohngebiete im 
Stadtgebiet Münster sehr geringen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,25 und die – im Verhältnis zu 
den umliegenden Gärten – eng gefassten Baufenster wird der für diese Siedlung typische Gar-
tenstadtcharakter dauerhaft gesichert. D urch die Planung ist gewährleistet, dass  erhaltenswer-
tes Altgehölz nicht beseitigt wird. Der Bebauungsplan unterstützt ergänzend das stadtstrukturel-
le Oberziel der Innenentwicklung vor Außenentwicklung.  
Besondere Auswirkungen der Planung auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Bevölkerung – 
insbesondere auf die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse, die Belange der 
Familien, der jungen, alten und behinderten Menschen, Migranten sowie die unterschiedliche 
Auswirkungen auf Frauen und Männer – sind nicht ersichtlich. 
Die Wahrung der bestehenden städtebaulichen und gestalterischen Qualität der Siedlungsstruk-
tur und des Denkmalwerts überwiegt im vorliegenden Planfall die Bau-  und Gestaltungsfreiheit 
des Einzelnen. Die weiterhin zu sichernde eigenständige und einheitliche Prägung und Charak-
teristik der Siedlung ist bedeutsam, da der prägende Bautyp des ehemaligen Britenwohnstan-
dortes in seiner Grundkonfiguration und seinen die Gestalt bestimmenden Elementen – auch in 
der Ablesbarkeit der historischen Stadtteil-Entwicklung – erkennbar bleibt.  
Die städtebaulich und stadtgestalterisch einschränkend wirkenden und vorgenommenen Fest-
setzungen des Bebauungsplans stellen in Abwägung mit der (künftigen) individuellen Flexibilität 
und Freiheit der Eigentümerinnen und Eigentümer keinerlei besondere oder unbeabsichtigte 
Härte dar. Die  Gebäudetypen sind im Bestand vorhanden und deren Bestandserhalt ist das 
planerische Hauptziel; zum anderen wird aktiv eine Variabilität und Optimierung der baulichen 
Bestandssituation vorgesehen.  
Die Verwirklichung des Bebauungsplans wird sich auf die persönlichen Lebensumstände der im 
Umfeld des Plangebiets lebenden Menschen aufgrund der Beplanung des baulichen Bestandes 
nur unwesentlich auswirken; nachteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht 
sind nicht ersichtlich. 
10. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Die Grundstücksflächen mit den vorhandenen Wohngebäuden stehen im Eigentum der Bun-
desanstalt für Immobilienaufgaben (BImA). Die BImA beabsichtigt, die Liegenschaften im Rah-
men eines oder mehrerer Bieterverfahren an Endverbraucher zu veräußern.  
Die öffentlichen Verkehrsflächen stehen mit Ausnahme der im Südwesten des Plangebietes ge-
legenen Stichstraße im Eigentum der Stadt Münster. Die Stadt beabsichtigt, die derzeit im E i-

Bebauungsplan Nr. 553 
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
 
Begründung / Seite 24 von 24 
gentum der BImA stehende Stichstraße zu übernehmen. Die hier verlaufenen Kanäle sollen er-
neuert werden. Im Zuge der M aßnahme wird in diesem Bereich voraussichtlich auch der Str a-
ßenoberbau erneuert.  
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage zu  dem 
durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung be-
schlossenen Bebauungsplan Nr. 553: Gremmendorf – Albersloher Weg / 
Angelsachsenweg.  
Münster, den __________  
 
  
Markus Lewe  
Oberbürgermeister

553_Plan_Satzungsentwurf

18420 Zeichen

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0,25 
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57 
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186 
180 
177 
115 
418 
430 
407 
406 
388 
108 
114 
113 
286 
265 
257 
112 
228 
226 
241 
240 
151 
176 
150 
175 
149 
173 
86 
111 
110 
122 
109 
121 
120 
119 
118 
117 
116 
216 
213 
210 
209 
229 
200 
132 
172 
191 
171 
170 
169 
164 
163 
159 
156 
178 155 
443 
442 
440 
448 447 
446 
412 
414 
382 
381 
380 
379 
378 
408 
395 
394 393 
405 
392 
404 
391 
403 
390 
402 
445 
389 
401 
387 
399 386 
398 397 
396 
411 
410 409 439 
438 
425 
437 
424 
423 
435 422 
434 
421 433 
420 
432 
419 431 
417 
429 
416 
428 
415 
346 
340 
377 
361 
370 
368 
1984 
1746 
647 
161 
1808 
1747 
248 
175 
160 
154 
2029 
2014 
1985 
2062 
2060 
2059 
142 
2005 
413 
353 
951 
943 
935 
919 
931 
928 
903 
900 
884 
880 
830 
844 
751 
757 
747 
629 
1071 
103 
976 
1105 
1115 
562 
574 
975 
974 973 
581 
969 
968 
967 
946 
945 944 
911 
910 
908 
906 
937 936 
923 
922 
934 
921 
933 
920 
918 
917 
578 
576 
1131 
1030 993 582 
930 
916 
915 
929 
914 
913 
912 
925 
881 
905 
878 
892 
904 
891 
890 
902 
888 
887 
899 
889 
901 
886 
898 
885 
897 
896 
883 
895 
894 
893 
876 
875 
771 
755 
770 
754 
748 
753 752 
750 
749 
759 
758 
772 
756 
622 
628 627 
624 
623 
1130 
1129 
1128 
1127 
1126 
1125 
1124 
1123 
1107 1106 
1104 
1133 
1132 
1122 
395 
394 
1073 
1092 
1085 
1093 
1072 
1059 
1058 
1070 
1057 
1044 
205 
203 
201 
208 
206 
101 
200 
1020 
1032 
204 
1031 
980 979 
978 
977 
995 
1007 
153 
152 
112 
1060 
1045 
994 
1006 
991 
956 955 
972 
954 953 
970 
952 
971 
580 
579 
577 
982 
573 
981 
996 
942 941 940 939 
938 
1134 
575 
Flur 025 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga 
Ga Ga 
Ga 
Ga Ga 
  
Nachdruck und Vervielfältigung 
jeder Art, auch einzelner Teile, 
sowie die Anfertigung von Ver-
größerungen oder Verkleine-
rungen sind verboten und wer-
den aufgrund des Urheber-
schutzgesetzes gerichtlich 
verfolgt.  
 
Plangrundlage  
Stand 08/2017  
Rechtsgrundlagen: 
• Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBI. I S. 3634) 
• Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786) 
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Lande sbauordnung – (BauO NRW) in der Fassung der 
Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV.NRW. S. 256), zuletzt geändert durch § 90 Abs. 1 Satz 2 der Landesba uordnung 
vom 15.12.2016 (GV.NRW. S. 1162) 
• Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen 2016 (L andesbauordnung 2016 – BauO NRW 2016) vom 15.12.201 6 
(GV.NRW. S. 1162), zuletzt geändert durch Artikel 1  des Gesetzes zur Änderung der Bauordnung für das L and 
Nordrhein-Westfalen (Landesbauordnung – BauO NRW) vom 21.12.2017 (GV.NRW. S. 1005) 
• Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (G O NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07. 1994 
(GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.11.2016 (GV.NRW. S. 966) 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am __________ zu dem vom 20.11.2017 bis zum 20.12.2017 öffentlich ausgel egten Entwurf des 
Bebauungsplans Nr. 553 Änderungen und Ergänzungen beschlossen, die insgesamt durch diese Planfassung wiedergegeben werden.  
 
 
 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß §§ 2 und 10 i.V.m. §  13a BauGB und §§ 7 und 41 GO NRW durch den Rat der  Stadt Münster am 
__________ als Satzung beschlossen worden.  
 
 
 
 
 
Münster, __________  
 
 
 
 
 
 
Oberbürgermeister        Schriftführer  
 
 
Dieser Bebauungsplan ist gemäß § 10 BauGB mit der B ekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster Nr. __ _ vom __________ in Kraft 
getreten.  
 
 
Münster, __________  
 
Der Oberbürgermeister  
im Auftrag  
 
 
 
Bebauungsplan Nr. 553
Münster / Hiltrup 
1:1000 
Gemarkung: 
Flur: 
Maßstab: 
171        / 25 Bebauungsplan Nr. 553 
Zeichenerklärung 
Gremmendorf - 
Albersloher Weg / 
Angelsachsenweg 
Festsetzungen des Bebauungsplanes 
Bestandsangaben 
Flurgrenze 
Flurstücksgrenze 
Topografische Umrisslinie 
Baum 
Wohngebäude 
(hier mit Hausnummer und Geschosszahl) 
Wirtschaftsgebäude 
Öffentliche Gebäude 
I
10 
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs 
des Bebauungsplans 
Maß der baulichen Nutzung 
Grundflächenzahl 0,25 
Überbaubare Grundstücksflächen 
Baugrenze 
Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen 
Bepflanzungen sowie von Gewässern 
Bäume 
Flächen für Garagen 
Nebenanlagen und Gemeinschaftsanlagen 
Ga 
Hinweise 
Vorgeschlagene Abgrenzung 
(Grundstücke) 
Sonstige Festsetzungen 
Vorgartenbereich, Ausschluss von Einfriedungen 
(siehe textliche Festsetzungen 1.2.1 und 2.1.1) 
Straßenverkehrsflächen 
Verkehr 
Straßenbegrenzungslinie 
Mit Leitungsrechten L zu belastende Flächen 
zugunsten der Erschließungsträger E 
L
E
Lärmpegelbereich III nach DIN 4109 
Besondere schallschutztechnische Vorkehrungen 
Lärmpegelbereich IV nach DIN 4109 
Anbaubereiche (siehe textliche Festsetzungen 1.1) 
Nachrichtliche Übernahme 
Umgrenzung von Anlagen, die dem Denkmalschutz 
unterliegen (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG, 
siehe textliche Festsetzungen 3.2) 
Gemarkungsgrenze 
1  Textliche Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB)  
1.1 Anbauten  
Innerhalb der zeichnerisch gekennzeichneten Anbaubereiche kann je Hauptbaukörper ein eingeschossi- 
ger Anbau mit der Dachform Flachdach zugelassen werden. Die Grundfläche des Anbaus darf maximal 
25,0 m² betragen. Die Unterkante Decke des Anbaus d arf die Unterkante Decke Erdgeschoss des 
Hauptbaukörpers nicht überschreiten (§ 9 (1) 1 BauGB i. V. m. § 16 (3) 1 BauNVO).  
1.2  Nebenanlagen, ruhender Verkehr  
1.2.1 In den zeichnerisch gekennzeichneten Vorgarte nbereichen sind Nebenanlagen – einschließlich 
Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter – nicht zulässig (§ 9 (1) 4 BauGB i. V. m. 
§ 14 (1) BauNVO).  
1.2.2 Die Grundfläche der Nebenanlagen darf maximal  20,0 m² je Grundstück, die Höhe maximal 
2,2 m betragen (§ 9 (1) 4 i.V.m. § 9 (3) BauGB und § 16 (2) 4 BauNVO).  
1.2.3 Stellplätze sind ausschließlich auf den hierf ür festgesetzten Flächen (Ga) als Garagen oder offe- 
ne, ebenerdige Stellplätze zulässig und dürfen eine Länge von 6,0 m und eine Breite von 3,5 m 
nicht überschreiten. Je Hauptbaukörper ist nur eine Garage oder ein offener, ebenerdiger Stell- 
platz zulässig (§ 9 (1) 4 BauGB i. V. m. § 12 (6) BauNVO).  
1.3  Baumerhalt  
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Aus-
fälle sind zu ersetzen (§ 9 (1) 25 b BauGB).  
1.4 Immissionsschutz  
Entlang der gekennzeichneten Baugrenzen bzw. Gebäudeseiten müssen bei Errichtung, Änderung und 
Erweiterung der Gebäude Aufenthaltsräume im Sinne d es § 48 BauO NRW das resultierende Schall- 
dämmmaß entsprechend den Lärmpegelbereichen (LPB) n ach DIN 4109 einhalten. Um auch ausrei- 
chende Luftaustauschraten in der Nachtzeit bei gesc hlossenen Fenstern zu erreichen, sind in den 
Schlafzimmern, die zu den mit LP III und IV gekennz eichneten Baugrenzen orientiert sind, schallge- 
dämmte Lüfter vorzusehen (§ 9 (1) 24 BauGB).  
 
2  Textliche Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung No rdrhein-Westfalen (BauO NRW)  
2.1 Vorgärten und Einfriedigungen  
2.1.1 Die zeichnerisch gekennzeichneten Vorgartenbe reiche sind mit Ausnahme der erforderlichen Zu- 
fahrten und Zuwegungen als Rasenflächen zu erhalten bzw. anzulegen. In den Vorgartenberei- 
chen sind keine Einfriedigungen zulässig (§ 86 (1) 4 und 5 BauO NRW).  
2.1.2 Einfriedigungen auf Flächen außerhalb der gek ennzeichneten Vorgartenbereiche, die den öffent- 
lichen Verkehrsflächen zugewandt sind, sind in Form  einer Hecke aus heimischen, standortge- 
rechten Laubgehölzen bis maximal 2,0 m Höhe zulässig. Solche Hecken können auch mit blick- 
durchlässigen Einfriedigungen in gleicher Höhe kombiniert werden (§ 86 (1) 5 BauO NRW).  
2.1.3 Blickdichte, bauliche Sichtschutzanlagen (z.B . Mauer, Holzzaun) sind nur im rückwärtigen, stra- 
ßenabgewandten Grundstücksbereich auf Höhe der Grun dstücksgrenze unmittelbar im An- 
schluss eines Doppel- oder Reihenhauses zulässig. Die Sichtschutzanlage darf eine Gesamtlän- 
ge von 3,0 m und eine Höhe von 2,0 m nicht überschreiten (§ 86 (1) 5 BauO NRW).  
 
3 Hinweise  
3.1  Der Planung zugrundeliegende Vorschriften  
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Ges etze, Verordnungen, Erlasse und DIN-
Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei d er Stadt Münster, im Kundenzentrum `Planen - 
Bauen - Umwelt‘ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden.  
3.2 Baudenkmal  
Die ehem. Siedlung für britische Offiziere am Angel sachsenweg ist mit ihren innerhalb des Geltungsbe- 
reiches befindlichen Wohngebäuden mit allen Bestand teilen (Garagen, Gärten, Straßen- und Wegefüh- 
rungen, die Straßenbeleuchtung und Trafohäuschen) a us der Zeit zwischen 1951 und 1955 in die 
Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Baudenkmäler zu beseitigen, zu verändern, an ei- 
nen anderen Ort zu verbringen oder die bisherige Nu tzung zu ändern, bedarf nach § 9 Denkmalschutz- 
gesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) der Erlaubnis de r Unteren Denkmalbehörde. In allen Fällen muss 
ein Antrag gestellt werden.  
3.3 Bodendenkmale  
Gemäß § 15 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG) ist die Entdeckung eines Boden- 
denkmals (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürli- 
chen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich der Stadt Mü nster / Städtische Denkmalbehörde oder dem 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL - Archäolog ie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 
Münster anzuzeigen. Die Fundstelle ist nach § 16 DSchG unverändert zu erhalten.  
Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage v or Beginn) der LWL-Archäologie für Westfalen, An 
den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum f ür Naturkunde, Referat Paläontologie, Sentru- 
per Straße 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen.  
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauft ragten ist das Betreten der betroffenen Grundstü- 
cke zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder p aläontologische Untersuchungen durchführen zu 
können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Fläch en sind für die Dauer der Untersuchungen frei- 
zuhalten.  
3.4  Kampfmittel  
Hinweise auf eine Kampfmittelbelastung liegen zurze it nicht vor. Eine Bescheinigung auf Kampfmittel- 
freiheit ist vor Beginn der Bauarbeiten dem Bauordnungsamt vorzulegen. Sollten während der Bauarbei- 
ten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarb eiten unverzüglich einzustellen und die Feuerwehr 
der Stadt Münster zu verständigen.  
3.5  Altlasten  
Für den Planbereich sind keine Altlast-/ Verdachtsflächen bekannt. Sollten sich jedoch bei den Bauarbei- 
ten Hinweise auf schädliche Bodenveränderungen erge ben, ist unverzüglich das Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit zu informieren.  
3.6 Artenschutz  
Aus Gründen des Artenschutzes sind Gehölzentnahmen außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, d. h. 
im Herbst / Winter zwischen Oktober und Februar des  Folgejahres durchzuführen. Bei Sanierungen, 
Um- und Ausbauten der vorhandenen Gebäude sind die Brutzeiten gebäudebrütender Arten zu beach- 
ten. Gegebenenfalls ist eine ökologische Baubegleitung durchzuführen.  
3.7 Entwässerung  
Es wird empfohlen, die Dachflächen der Anbauten und  neu errichteter Garagen vollflächig mit mindes- 
tens 10 cm Bodensubstrat zu bedecken und zu begrüne n sowie bei neuen privaten Zuwegungen, Zu- 
fahrten und offenen, ebenerdigen Stellplätzen wasse rdurchlässige Materialien (z.B. Porenpflaster, of- 
fenfugige Pflasterungen, Rasengittersteine, Schotterrasen o.ä.) zu verwenden.

V-0128-2018-Anlage-5-Denkmalkarteikarte

30729 Zeichen

Stadt Stadtte il Stadtbezirk Gemarkung Listenteil Tag der Erfassu ng 
Gremmendorf Süd-Ost Münster und Hiltrup A 22.04.2013 
MÜNSTER 
Straße Stat. Bezirk Gauß-Krüger-Koordinaten Klasse Tag der Eintra-
Angelsachsenweg 3-19, 20, 21-47 (ungerade) 81 D 
gung 
2L,, O~. l.O/f, 
BezeichnungfTyp 
Ehemalige Siedlung für britische Offiziere , Angelsachsenweg 3-47 einschließlich Wohngebäuden, Garagen , Gärten, Straßen- und Wegeführung, Stra-
ßenbeleuchtunQ und Trafohäuschen 
Städtische Denkmalbehörde 
1. / Ä"<V 
Mechthild Mennebröcker 
Literatur 
Tippach , Thomas : Wohnungsbau für die Besat­
zungs- und Stationierungsstreitkräfte in Westfalen . 
In: Westfalen . Denkmalpflege in Westfalen . Auf­
sätze und Berichte der Jahre 1999-2003. Hefte für 
Geschichte , Kunst und Volkskunde, Bd. 81 , 2003 
Dr. Niemeyer, Marion: Gutachten zur Begründung 
des Denkmalwertes , LWL- Denkmalpflege , Land­
schafts- und Baukultur in Westfalen 
Karte 
Siehe Anlage 
Film-Nr. 
Digital 
Neg.-N r. 
Karte 
Maßstab 
Seiten-
zahl 
8 
Hausakte 
Objekt-
Nr. 
2020 
Anlage 5 
zur Vorlage Nr. V/0128/2018

Ehemalige Siedlung für britische Offiziere , Angelsachsenweg 3-47 
Wertung 
Denkmalwert ist die Siedlung Angelsachsenweg 3-47 bestehend aus 
den Wohnhäusern mit Terrassen , angebauten Pergolen usw., die ange­
bauten Einzelgaragen bzw. freistehenden Sammelgaragen , die Gärten, 
die Straßen- und Wegeführungen , die Straßenbeleuchtung und Trafo­
häuschen aus der Zeit zwischen 1951-1955. Die Gebäude sind im Äu­
ßeren wie Inneren einschließlich wandfester Ausstattung - bis auf einige 
Sanitärräume - unverändert erhalten und tragen mit allen Bestandteilen 
zum Denkmalwert bei.
1 
Nach der Kapitulation wurde im Sommer 1945 im Nordwesten Deutsch­
lands eine britische Zone eingerichtet , die die heutigen Bundesländer 
Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen 
umfasste. Verwaltet wurde die Zone zunächst von einem dezentral or­
ganisierten Hauptquartier der Besatzer in den ostwestfälischen Städten 
Bünde, Minden, Bad Oeynhausen . 
Gleichzeitig bezogen die britischen Truppen die Kasernenanlagen vor 
allem in den Garnisonsstandorten der Besatzungszone . Schon bald 
nach Ende des Zweiten Weltkrieges begannen die britischen Truppen, 
ihre Familien nach Deutschland nachkommen zu lassen. 1948 führten 
die Briten ihre Truppen zunächst auf Friedensstärke zurück , wobei man 
vor allem auf langgediente Soldaten zurückgriff, wodurch der Anteil ver­
heirateter Militärangehöriger drastisch stieg. Sie hatten ein Anrecht auf 
Familienzusammenführung, was zu einem hohen Bedarf an Wohnraum 
führte. Zusammenführung und Beschaffung des Wohnraums war zu 
diesem Zeitpunkt eine rein britische Angele~enheit und wurde unter 
dem Begriff ,Operation Union' durchgeführt. 
1 Vergl. Gutachten zum Denkmalwert der Siedlung für Britische Offiziere in Münster­
Gremmendorf, Angelsachsenweg 3-47 der LWL-Denkmalpflege vom 30.08.13. Das 
Gutachten ist Bestandteil der Denkmalkarteikarte und des Eintragungsbe scheides. 
2 Tippach, Thomas: Wohnungsbau für die Besatzungs- und Stationierungsstreitkräfte 
in Westfalen. In: Westfalen. Denkmalpfl ege in Westfalen. Aufsätze und Berichte der 
Jahre 1999-2003. Hefte für Geschichte , Kunst und Volkskunde , Bd. 81, 2003, S. 
241. 
Objekt-Nr. 
2020 
Die Wohnraumbeschaffung versuchte man zunächst durch Beschlag­
nahme bestehender Wohnungen und Häuser zu lösen. langfristig wähl­
te man den Weg , für die britischen Besatzer bzw. Alliierten neue Sied­
lungen zu bauen. Hierzu entwickelten ab 1950 die Länder zusammen 
mit der britischen Armee das Bauprogramm ,Build II', dem sich bis in die 
1960er Jahre zahlreiche, z.T. schnell aufeinander folgende Nachfolge ­
programme anschlossen. Gingen die ersten Truppenerhöhungen über­
wiegend von britischer Seite aus, so nahmen ab 1950 weltpolitische 
Ereignisse auf die Stationierung Besatzer- bzw. Alliertentruppen Ein­
fluss. Insbesondere der Ausbruch des Koreakrieges löste bei der Bun­
desregierung den Wunsch nach einer Verstärkung der Truppen aus, 
was u.a. zu dem Bauprogramm Build-111 führte . 
Bereits 1948 hatte auf britischer Seite eine Arbeitsgruppe den Unter­
kunftsbedarf für Soldaten mit Familie ermittelt mit dem Ergebnis, dass 
ca. 420 Wohneinheiten , darunter ca. 140 Offiziershäuser, notwendig 
waren. Die Beschaffung dieser Wohnungen war ab 1948 nicht mehr 
britische Angelegenheit , sondern Aufgabe der Länder. Noch im selben 
Jahr entschied man sich für einen flächendeckenden Neubau von Sol­
datenwohnungen im Rahmen eines weiteren Bauprogramms (Build 11) 
und beteiligte die Rheinische bzw. Westfälische Heimstätte ab 1950 bei 
dessen Umsetzung.
3 
Um die architektonische Qualität der Gebäude sicherzuste llen, wurden 
1950 zudem Privatarchitekten mit den Entwurfsarbeit en der verschiede ­
nen Haustypen beauftragt: Walter Köngeter und Alfons Leitl, die 1950 
Pläne für das um 66 Wohnungen aufgestockte Build II-Programm ent­
wickelten (486 Einheiten).4 1950/51 folgten Build III+ IV, 1952/53 Build 
V-VII, 1954 und 1955 Build VIII-XIV, wobei je nach Standort sowohl 
Planverfasser wie auch Bauträger wechselten . Ausgangspunkt aller 
3 Politisches Ziel war die Förderung Gemeinnütziger Wohnungsbaugese llschaften. 
Gleichzeitig hielt man diese Lösung für kostensparend . 
4 Erstes Programm war die ,Operation Union', dann folgte das zweite Programm, dass 
folgerichtig als ,Build II' bezeichnet wurde. 
2

Ehemalige Siedlung für britische Offiziere, Angelsachsenweg 3-47 
Build-Programme war das Anforderungsprofil des britischen Militärs, das 
Wohnungsgröße und -ausstattung, Geschoßzahl , Bebauungsdichte , 
zuge lassene Baustoffe und Art der Bauausführung weitgehend festleg ­
te. Dabei erwies sich die zweigeschossige, unterkellerte Ausführung als 
heller Putzbau mit flachem Satteldach und bündig in der Fläche sitzen­
den Fenstern als wichtige Konstante über alle Build-Programme hinweg 
und wurde schnell zum Erkennungsmerkmal der britischen Besatzer­
bzw. Alliiertensiedlungen. Darüber hinaus sollten die Siedlungen gene­
rell im Einzugsbereich der zugehörigen Kasernen liegen und jedes Haus 
mit einer eigenen Garage ausgestattet sein. Die Umsetzung dieser Vor­
gaben lag beim Wiederaufbauministerium und bei den Bauträgern 
(s.o.). Die betroffenen Städte und Gemeinden wurden an der Auswahl 
der Bauplätze beteiligt, um den Kommunen Einfluss auf die eigene städ­
tebauliche Entwicklung zu gewährleisten. Die letzte Entscheidung aber 
lag bei den zuständigen Behörden auf britischer Seite.5 
Schwierigkeiten mit den kommunalen Entscheidungsträgern waren sel­
ten, da die Kasernen in der Regel am Rand der Stadt- bzw. Ortszentren 
lagen, wo ausreichend Bauland zur Verfügung stand. Es zeigte sich 
allerdings bald, dass die Bedarfsberechnungen der Briten stetig korri­
giert werden mussten, da zuverlässige Voraussagen zum Anteil verhei­
rateter Soldaten nur kurzfristig geleistet werden konnten. Dies führte 
dazu, dass man die überwiegende Zahl der Siedlungen sukzessive er­
weitern musste, wie die über mehrere Build-Programme gewachsene 
Siedlung am Angelsachsenweg in Münster Gremmendorf beispielhaft 
dokumentiert . Trotz der nicht ganz einfachen Planungsvoraussetzung 
gelangen nach Aussage des Wiederaufbauminis teriums „vorbildliche 
Anlagen", die „neuzeitliche[„ .], städtebauliche[„.] Vorstellungen verwirk­
lichten" und „auch in baukulture ller Hinsicht erzieherisch wirken sollten".6 
In der ehemaligen Garnisonstadt Münster sind ab 1950 ca. zwanzig 
Siedlungen unterschiedlicher Größe für britische Armeeangehörige ent­
standen. Sie liegen im näheren Umfeld der vier Standorte Gremmendorf 
(York-Kaserne) , Gievenbeck (Oxford-Kaserne) , Uppenberg (Lincoln-
5 Tippach S. 250. 
6 Zitat des Wiederaufba uministeriums nach Tippach S 252. 
Objekt-Nr. 
2020 
Kaserne), Rumphorst und Coerde (Portsmouth-Kaserne.
7 
Die Bautätig­
keit setzte mit dem zweiten Programm zur Errichtung von Besatzerwoh­
nungen ein, das die Bezeichnung Build-11 erhielt (Nachfolgeprogramm 
des Land Operation Union-Programms von 1949/50). 
Zu den ersten Standorten, die in der Stadt mit neuen Wohnbauten ver­
sehen wurden, gehörte die York-Kaserne. Für die Offiziere der dort seit 
ca. 1947 /48 stationierten Einheiten entstanden südlich der Kaserne am 
Heeremann Weg (heute Angelsachsenweg) Einfamilienhäuser, für die 
Unteroffiziere errichtete man östlich der Kaserne Wohnungen am Lilien­
thalweg. Diese räumliche Trennung der Dienstgrade blieb bei der Um­
setzung weiterer Build-Programme bestehen, wobei man die Siedlung 
der Offiziershäuser am Angelsachsenweg sukzessive vergrößerte ,8 
während für die niedrigeren Dienstgrade mehrere neue Siedlungs­
schwerpunkte im Osten Gremmendorfs hinzukamen. 
Die Offiziere wohnten bis zur Fertigstel lung der neuen Häuser am An­
gelsachsenweg in den Offiziers- und Unteroffiziershäusern der ehemali­
gen Luftnachrichtenkaserne am Gustav-Tweer-Weg und Paul­
Engelhard-Weg sowie in mehreren Privathäusern , die zu diesem Zweck 
beschlagnahmt worden waren. Im Mai 1950 teilte der British Resident 
Mr. Godrich der Stadt Münster mit, dass die Entscheidung für den Neu­
bau von 48 Wohnungen gefallen sei. Das zuständige Wiederaufbaumi­
nisterium übergab einen großen Teil der praktischen Umsetzung der 
Neuen Heimat als Bauträger; Das Planungsamt der Stadt Münster ent­
wickelte umgehend ein Siedlungskonzept für den Geländestreifen zwi-
7 Erste Wohneinheiten entstanden 1951 für Offiziere und Unteroffiziere in den Stadt­
teilen Uppenberg, Rumphorst/Coerde und Gremmendorf. Bereits im Jahr darauf folgt 
eine erste Erweiterung dieser Siedlungen im Zuge des Build-111-Programms , wobei 
auch hier Wohnraum für höhere Ränge entstand. Gleichzeitig errichtete man erst­
mals eine Siedlung in Gievenbeck . Alle vier Standorte werden sukzessive bis in die 
frühen 1960er bzw. bis Mitte der 1960er Jahre erweitert (zuletzt Coerde 1964/65),7 
wobei - dem verfügbaren Bauland , leitplanerischen Zielsetzungen u.ä. geschuldet -
zumeist mehrere Siedlungsschwerpunkte entstanden. 
8 Es kam für die Offiziere lediglich 1952 eine kleine Häuserreihe am Wiegandweg 
hinzu. 
3

Ehemalige Siedlung für britische Offiziere, Angelsachsenweg 3-47 
sehen Umgehungsbahn und ehemaliger Luftnachrichtenkaserne 
(23.5.1950). Standort , städtebauliches Konzept mit einer Vielzahl an 
Reihenhäusern entsprachen nicht dem Build-Programm und fanden 
daher keine Zustimmung der Briten. 
Mit der Neuen Heimat entwicke lte die Stadt eine neue städtebauliche 
Lösung - weiter südlich - am Heeremannweg (heute Angelsachsenweg) 
für die durch das Build-Programm vorgegebenen Einfamilienhäuser des 
Typs V, die 1951/52 in großen Teilen realisiert wurde. Der Bautyp war 
auf Wunsch der britischen Armee 1950 von den beiden Architekten Le­
onhard Schulze und Wilhelm Hesse aus Köln entworfen worden. Als 
Grundlage für die Offizierswohnungen diente ihr Wohnungstyp für das 
ZECO-Programm (Wohnungen für das Zonale Exekutivbüro) , der die 
Britische Armee überzeugt hatte. Ende Oktober wurde der Bauantrag 
eingereicht, im Januar folgte der Bauschein und am 22.6.1951 waren 
neun von ursprünglich vierzehn geplanten Häusern fertig gestellt, die 
giebel- bzw. traufständig mit rückwärtig angefügten Garagen frei auf 
den großen Grundstücken an einer vom Angelsachsenweg abgehenden 
Stichstraße stehen. Den Planern stand nur ein einziger Haustyp zur Ver­
fügung und dennoch gelang durch lockere Reihung der Gebäude, ver­
schiedenartige Ausrichtung zur Straße, offene Vorgärten und eine 
planmäßig erhöhte Lage eine gleichermaßen lebhafte wie großzügige 
Siedlungsstruktur . 
Bei den Gebäuden handelt es sich um vollunterkellerte , zweigeschossi­
ge Putzbauten über L-förmigem Grundriss mit flachem Satteldach, dass 
über dem vorspring enden Gebäudeteil (Treppenhaus und Küche) abge­
schleppt ist. Alle Häuser verfügten über einen überdachten Freisitz 
(Pergola) und Balkone. 
Mit insgesamt 189qm Wohnfläche lagen die Häuser deutlich über den 
vorgesehen 165qm des Bauprogramms. Im Erdgeschoß befanden sich 
die repräsentativen Wohnräume , im Obergeschoss die privaten Zim­
mern von Eltern und Kindern. Das Dach war nicht ausgebaut. 
Objekt-Nr. 
2020 
Zur Straße haben Hesse und Schulze die Garderobe, Gästetoilette, 
Personalraum (Mädchenzimmer) bzw. Treppenhaus und daran an­
schließend eine lange, schmale Küche mit Speisekammer angeordnet, 
wobei das Haus verhältnismäßig kleine Fensteröffnungen zur Straße 
besitzt. Dagegen ist das zum Garten liegende Wohn- bzw. Esszimmer 
großzügig durchfenstert. Das große Wohnzimmer hatte man auf aus­
drücklichen Wunsch der Briten zudem mit einem offenen Kamin ausge­
stattet. Im Obergeschoss gibt es neben dem Familienbad und separater 
Toilette ein großes Elternschlafzimmer, das über eine Ankleide mit dem 
Bad verbunden war. Es verfügt zudem über ein zweites Nebenzimmer, 
das durch einen Stichflur von der Treppendiele getrennt war. Ausstat­
tung und Struktur des Elternbereichs waren auf diese Weise großzügig 
und komfortabel ausgestattet und unterscheiden sich deutlich von den 
deutschen Baugepflogenheiten . 
Wie der Parkettboden im Wohnzimmer, die Eichenholztreppe der Diele, 
die Einbauschränke in Schlafzimmern und Ankleideraum beispielhaft 
zeigen , weisen die Häuser eine gehobene wandfeste Ausstattung auf, 
die von den Briten im Build-Programm festgelegt worden war. Die quali­
tätvolle handwerkliche Ausführung war dagegen dem Können der aus­
führenden Handwerker geschuldet. Wie detailliert die Vorgaben waren 
zeigt die Vorgabe eines bestimmten Herdtyps, mit dem die Einbaukü­
chen ausgestattet wurden. Insgesamt lagen die Häuser weit über dem 
Standard der wenigen Neubauten, die in der noch weitgehend zerstör­
ten Stadt Münster entstanden. 
Bauten des Bui/d-111-Programms am Angelsachsenweg 
Kurz nach Inkrafttreten der Operation Build-11 begann im Mai 1950 die 
Planung für das nächste Bauprogramm, da das Ersuchen der Bundes­
republik um Aufstockung der stationierten Truppen schnell zu weiterem 
Wohnungsbedarf geführt hatte. Am Angelsachsenweg wurden von der 
Neuen Heimat die noch nicht realisierten fünf Häuser des Build-11-
Programms sowie neun weitere Bauten am Angelsachsenweg errichtet , 
die alle dem vorgegebenen Typ V folgten. 
4

Ehemalige Siedlung für britische Offiziere , Angelsachsenweg 3-47 
Sie entstanden zwischen September 1951 und Januar 1952 nach Plä­
nen des Münsteraner Architekten Ernst Horst, wobei man bemerkens­
werterweise für die Häuser Angelsachsenweg 5 bis 19 den Typs V als 
Doppelhaus (DH) umsetze , die man zu Kettenhäuser addierte. Angel­
sachsenweg 3, 4, 14a und 14-20 errichtete man als Einzelhäuser (EH). 
Bemerkenswert ist die Ausführung als DH deshalb, weil die Briten 
nachwievor die Zulassung Reihenhäuser für ihre Offiziere offiziell ab­
lehnten . Man ist bislang davon ·ausgegangen , dass diese Art der Be­
bauung in Build-111 für Offiziere noch ausgeschlossen war.9 Beide Vari­
anten weisen eine identische Innenstruktur und wandfeste Ausstattung 
auf. 
Es wurde aber nicht nur die ursprünglich für Unteroffiziere vorgesehene 
Reihenhauslösung umgesetzt, zugleich verkleinerte man die Gärten , um 
eine größere Ausnutzung der verfügbaren Siedlungsfläche zu ermögli­
chen.10 Um die Kosten zu senken, reduzierte man zudem die Wohnf lä­
che auf 154 qm, was zu einer Modifizierung der Grundrisse führte . Die 
Treppendie le wurde deutlich verkleinert (gewendelte Treppe) und seit­
lich angeordnet. 
Die Küche verlagerte man zur Gartenseite, wodurch sich der Wohn- und 
Essbereich deutlich verkleinerte . Durch die Verlagerung der Treppe ver­
änderte sich die Organisation der privaten Räume im Obergeschoss , in 
dem die Ank leide zwischen Kinder- und Elternschlafzimmer rückte und 
der direkte Zugang zum Bad entfiel. Der zweite Nebenraum mit Stichflur 
entfiel, wodurch der komfortable, private Bereich für die Erwachsenen 
aufgegeben wurde . 
Man verzichtet also auf ein Zimmer und organisierte das Raumpro­
gramm um, wobei man sich nicht nur erstmals den deutschen Wohnvor­
stellungen annäherte , sondern auf Wunsch des zuständigen Ministeri-
9 Tippach S. 254 mit Anm. 106_ 
10 Nach Vorgabe des Wiederaufbauministerium s durften max. 12 Einheiten pro ha für 
Offiizierswohnung en nicht überschritten werden_ 
Objekt-Nr. 
2020 
ums identische Grundstrukturen mit seitlichem Treppenhaus wählte, 
damit für die geplante Nachnutzung durch heimische Mieter eine un­
komplizierte Teilung in zwei Wohneinheiten möglich war.11 Die Qualität 
der Ausstattung blieb dagegen gleichbleibend hoch, wobei man den 
Briten in langwieri~en Verhandlungen den Verzicht auf einen Kamin 
abringen konnte.1 Für die Kettenhäuser am Angelsachsenweg 3-19 
verwendete man diese neue Variante Typ V/ EH von Build III als Dop­
pelhausvariante und fügte sie mittels Garagen zu einer durchlaufenden 
Häuserkette entlang des Angelsachsenweges. 
Build IVN: Angelsachsen weg 21-27 
Im August 1952 wird die Stadt Münster vom Wiederaufbauministerium 
aufgefordert, weitere Grundflächen für den Wohnungsbedarf der briti­
schen Soldaten vorzuschlagen. Bauträger ist dieses Mal die Provinzielle 
Treuhandstelle für Wohnungs- und Kleinsiedlungswesen der ,Westfä ­
lisch-Lippischen Heimstätte' in Dortmund , die dem Planungsamt der 
Stadt nahelegt , sich „nach wirtschaftliche n und fachtechnischen Erwä­
gungen [für ein] Gelände im näheren Zusammenhang mit den südlich 
der Kaserne Gremmendorf bereits ausgeführten Offiziers[ .. . ]­
Wohnungen gemäß Build III" zu entscheiden .13 Bis August 1952 entwi­
ckelte die Stadt einen Bebauungsplan für insgesamt 19 Offiziersbauten 
am Wiegandweg 14 und drei Wohneinheiten am Angelsachsenweg . Das 
Sonderbüro für Besatzungsbau der Westfälisch -Lippischen Wohnstätte 
entwarf für beide Gremmendorfer Standorte eine neue Variante von Typ 
V für die Offiziershäuser, die ab Juli 1953 errichtet wurden . Am Wie­
gandweg hat man die Wohneinheiten als Doppelhäuser , am Ange lsach­
senweg als ein Reihenhaus mit freistehender Sammelgarage westlich 
der Kettenhäuser realisiert. Diese Reihenhauslösung war - nach lan-
11 Die kleine Kammer neben dem Bad im Erdgeschoß ging auf den ausdrücklich en 
Wunsch der deutschen Seite zurück. 
12 Tippach s. 254f. 
13 Schreiben des Bauträgers an Stadt und Kreis Münster mit Datum vom 17_9_ 1951. 
Bauregistratur der Stadt Münster 61/301 1. 
14 Bebauungspl an 2937. Bauregistratur der Stadt Münster 61/301 1 _ 
5

Ehemalige Siedlung für britische Offiziere, Angelsachsenweg 3-47 
gern Widerstand - mit dem Build-IV-Programm nun auch offiziell von 
britischer Seite für Offiziershäuser akzeptiert. Mit Zustimmung der Briten 
fallen darüber hinaus die Grundstücke und Häuser etwas kleiner aus, 
was an der zunehmend angespannten Haushaltssituation der Bundes­
regierung lag. 
Für die Offizierswohnungen sah das Build-IV-Programm ca. 115qm vor, 
was den Wohneinheiten des Reihenhauses in etwa entspricht. 15 Mit der 
Reduzierung der Gebäudegröße ging eine Vereinfachung des Raum­
programms einher, so dass nur eine kleine Treppendiele mit Garderobe 
und WC sowie Küche, Ess- und Wohnzimmer im Erdgeschoß zur Ver­
fügung standen. Im Obergeschoss waren vier, z.T. sehr kleine Schlaf­
räume und ein kleineres Wannenbad untergebracht, wobei das kleins­
ten Zimmer für das Personal (Mädchenzimmer) vorgesehen war. Die 
Ausstattung ist etwas einfacher, da man auf offene Kamine und Wand­
schränke verzichtete , wobei die Qualität der handwerklichen Ausführung 
gleich blieb. Das Reihenhaus dokumentiert anschaulich die Verände­
rung im Wohnungsbau für britische Soldaten um 1952/53, die auf den 
wachsenden Einfluss der deutschen Seite zurückgeht. Dies lag wohl 
maßgeb lich an der Auflösung des Besatzungstatus ' im Jahr 1952, mit 
dem die Bundesregierung zwar weiterhin in enger Absprache mit den 
britischen Entscheidungsträgern , aber erstmals allein verantwortlich 
diese Aufgabe wahrnahm. 
Build VNI : Ange/sachsenweg 27-49 
Mitte 1952 entwickelte die Westfälisch-Lippische Wohnstätte zusammen 
mit dem Stadtplanungsamt Münster den Bebauungsplan für die Erweite­
rung der Siedlung nach Südwesten. Auf dem ehemaligen Kruken-
15 Die entsprechende Bauakte steht nicht zur Verfügung, weshalb die Frage nach dem 
Architekten zunächst noch offen bleibt und keine genauen Angaben zu Planungs­
und Bauzeit sowie den Quadratmeterzahlen gemacht werden können. Es stehen für 
das Reihenhaus Angelsachsenweg 21 -27 die Angaben der Broschüre des Stadtpla­
nungsamte s zu den britischen Wohnungen im Stadtgebiet Münster zur Verfügung , 
wobei die dort angegebene Quadratmeterzah l von ca. 137-160qm eindeutig zu hoch 
ist. 
Objekt-Nr. 
2020 
kamp'schen Garten, der sich südwestlich an das Reihenhaus Angel­
sachsenweg 21-27 anschloss, sollten weitere Offizierswohnungen ent­
stehen. 
Dabei ist es nicht die Westfälisch-Lippische Heimstätte , sondern der 
entwerfende Architekt Peter Poelzig, der im Oktober 1954 für die West­
fälische Handwerksbau AG Dortmund als neuer Bauträgerin den Bauan­
trag einreicht. Poelzig betrieb in Duisburg ein Bauatelier und entwickelte 
im Auftrag des nordrheinwestfälischen Finanzbauamtes mit Karl Schuck 
für das Build-Vl-Programm zwei neue Typenpläne - Typ III und Typ IV-, 
so dass nun - zusammen mit Typ V - insgesamt drei Haustypen für Offi­
ziershäuser zur Verfügung standen. Ziel war es, eine weitere Differen­
zierung nach Dienstgradgruppen zu ermög lichen, die Typ III mit einer 
Wohnfläche von ca. 140qm und Typ IV mit ca. 120qm für Offiziere vor­
sah, während der Typ V nun mit einer Wohnf läche von 1 OOqm für Sub­
alternoffiziere verfügbar war. 
Am Angelsachsenweg errichtete man an einer neuen Stichstraße mit 
kleinem Wendehammer acht Gebäude mit insgesamt 10 Wohneinhei ­
ten, bei denen es sich um drei Varianten der beiden neuen Typen han­
delt: Typ III wird als Einfamilienhaus , der Typ IV sowohl als Einfamilien­
wie auch als Doppelhaus ausgeführt wurde . Dabei konzentrierte man 
die Einfamilienhäuser auf dem ruhigeren, leicht erhöht liegenden Be­
reich am Wendehammer, während die Doppelhäuser am Anfang der 
neuen Stichstraße stehen. Kleine zumeist geschwungene Wege führen 
von der Straße zu den Eingängen der Häuser, die der Architekt nach 
Norden - zum Angelsachsenweg hin - ausgerichtet hat. Jedes einzelne 
Wohnhaus steht - wie die übrigen der Siedlung - leicht erhöht auf einer 
künstlichen Anschüttung, so dass das Gelände im Ganzen, wie auch die 
Gärten im Einzelnen eine leicht bewegte Topographie aufweisen, wobei 
man auf eine Unterteilung der Gartenbereiche verzichtet. Innerhalb die­
ses Geländes sind die Gebäude schräg zur Stichstraße angeordnet, 
was zu einer aufgelockerten, abwechslungsreichen Struktur führt, die 
schon die bestehenden Siedlungsteile charakterisiert . 
6

Ehemalige Siedlung für britische Offiziere , Angelsachsenweg 3-47 
Das Baugesuch für die insgesamt 11 Wohneinheiten wurde von Poelzig 
im Oktober 1954 eingereicht. Noch im selben Jahr erteilte die Stadt die 
Baugenehmigung und bis November 1955 waren die acht Häuser fertig 
gestellt. Vier der acht Gebäude errichtete man als Einfamilienhäuser 
des Typs III mit einer Wohnfläche von ca. 160qm. 
Durch den Teilausbau des Daches verfügen diese Offiziershäuser - wie 
Typ V des Build-11-Programms - über acht Wohnräume (Wohnzimmer 
mit Terrasse und Elterschlafzin1mer mit Balkon). Insgesamt zeichnet 
sich dieser Haustyp durch eine Großzügigkeit aus, die sich auch in der 
Größe von Wohn - und Essraum sowie der Trennung von Bad und Toi­
lette zeigt (ohne den Stand der ersten Häuser am Angelsachsenweg 
aus dem Build-11-Programm zu erreichen) . Darüber hinaus räumt man 
der Diele wieder mehr Platz ein, die im Obergeschoss als Treppenflur 
noch größer ausfällt als im Erdgeschoss , da hier eine Treppe ins Dach­
zimmer führt. Zudem ist die Diele wieder in die Mitte der Traufwand ge­
rückt, was möglicherweise durch die Lage der Häuser zur Stichstraße 
begründet ist. Allerdings ist dadurch die Absicht einer nachträglichen 
Teilung des Hauses in zwei Wohneinhe iten, die die Doppelhäuser von 
Build II 1 prägt, nicht eindeutig ablesbar. 16 
Die wandfeste Ausstattung und ihre handwerkliche Ausführung von Typ 
II 1 entsprechen dem gehobenen Standard vorausgehender Programme, 
wobei das Ausstattungsprogramm deutlich komfortabler ist als bei den 
Häusern von Build III und IV. Es fällt allerdings auf, dass das große 
Wohnzimmer über einen Kamin und das darüber liegende, große 
Schlafzimmer über Wandschränke und einen eigenen kleinen Balkon 
verfügt. 
Am Anfang der neuen Stichstraße stehen die etwas kleineren, weniger 
großzügig ausgestatteten Häuser des Typs IV als Doppelhaus mit 
Sammelgarage (nur Nr. 35 als Einzelhaus ausgeführt) . Ein Hinweis, für 
welchen Dienstgrad die ca. 140 qm großen Wohnungen mit sechs Zirn-
16 Darüber fehlt das zweite Badezimmer im Obergeschoß. 
Objekt-Nr . 
2020 
mern vorgesehen waren, ist den Bauakten nicht zu entnehmen. Im Ver­
gleich mit Typ III ist das Raumprogramm vereinfacht, wobei die Wohn­
räume im Erdgeschoss kleiner ausgeführt sind. Erstmalig wird innerhalb 
der Build-Programme auf das kleine Zimmer für Kindermädchen/ Haus­
haltshilfe o.ä. im Erdgeschoss verzichtet. Da auch bei diesem Haustyp 
Eingang und Treppe in der Mitte der Traufwand liegen, scheint eine kos­
tengünstige nachträgliche Teilung in zwei Wohneinheiten auch hier nicht 
vorbereitet zu sein. 
Im Wohnraum findet sich der obligatorische offene Kamin und zwei der 
vier Schlafzimmer im Obergeschoss verfügen über Wandschränke . 
Auch bei diesen Bauten entspricht die handwerkliche Umsetzung der 
wandfesten Ausstattung dem hohen Standard der Build VII Programme . 
Denkmalwertbegründung 
Die 1951-1955 errichtete Siedlung ist bedeutend für die Geschichte des 
Menschen, hier der Menschen der Stadt Münster . Die Stadt Münster war 
seit ihrer Zugehörigkeit zu Preußen im· frühen 19. Jahrhundert ein be­
deutender Militärstandort und Sitz eines Oberkommandos und wurde -
nach vorüber gehender Truppenreduzierung als Folge des Ersten Welt­
krieges - ab 1934 wieder zu einem großen Stützpunkt mit Oberkom­
mandostellen von Heer und Luftwaffe ausgebaut. Auch nach 1945 blie­
ben die zahlreichen militärischen Anlagen für die Entwicklung der Stadt 
von Bedeutung, da die ehemalige Garnisonstadt Truppenstandort der 
Britischen Rheinarmee wurde . Ende der vierziger Jahre/Anfang der 
fünfziger Jahre bezogen britische Einheiten einen Großteil der vorhan­
denen Kasernen und Kommandobehörden, die zumeist an der Periphe­
rie der Stadt lagen, wo sie - wie das Beispiel in Gremmendorf zeigt -
Keimzellen eines neuen Siedlungswachstums wurden. Mit der Siedlung 
für britische Militärangehörige am Angelsachsenweg 3-45 ist daher ein 
signifikantes bauliches Zeugnis der Besatzungszeit erhalten, das die 
frühe Nachkriegsgeschichte der Bundesrepublik im allgemeinen, sowie 
der Geschichte der Stadt Münster als Militärstandort im Besonderen 
dokumentiert. 
7

Ehemalige Siedlung für britische Offiziere, Angelsachsenweg 3-47 
Insgesamt erhielten im Verlauf der Buildprogramme viele tausend Sol­
daten nach und nach eigene Wohnungen , die bis heute als Siedlungs­
komplexe die Stadtbilder prägen. Im Fall der Britensiedlung am Angel­
sachsenweg in Münster-Gremmendorf bilden die Häuser zudem einen 
frühen , 1950 planmäßig entwickelten Siedlungsschwerpunkt , die den 
Ausbau dieses Stadtteils nach 1945 anschaulich dokumentiert. Die 
Siedlung Angelsachsenweg 3-45 ist daher aus siedlungsgeschichtlichen 
Gründen bedeutend für die Menschen in Münster , hier der Menschen in 
Münster-Gremmendorf . 
Darüber hinaus lässt sich feststellen , dass am Angelsachsenweg zwi­
schen 1951 und 1955 eine Siedlung entstand, die über mehrere Build­
Programme hinweg bruchlos dem städtebaulichen Leitbild der moder­
nen Gartenstadt folgt. Dabei setzten alle Architekten und Bauträger, die 
mit Planung und Umsetzung der Besatzerwohnungen betraut waren, die 
lockere, offene Bauweise mit großen Gartengrundstücken, die versetzte 
Anordnung der Gebäude , die planvoll angelegte , leicht bewegte Topo­
graphie und den Verzicht auf ein orthogona les Straßennetz zugunsten 
geschwungener Wegeführung und Stichstraßen fort. Diese Art von 
Siedlung war richtungsweisend für die weitere Entwicklung dieser Bau­
aufgabe in den fünfziger Jahren , so dass letztlich der Wunsch des Wie­
deraufbauministeriums, mit Hilfe der Build-Programme moderne städte­
bauliche Anlagen zu schaffen, die „auch in baukultureller Hinsicht er­
zieherisch wirken sollten'', in Erfüllung gegangen ist.
17 
Mit der Siedlung 
Angelsachsenweg 3-45 ist ein gut erhaltenes Beispiel dieser vorbildhaf­
ten Siedlungstyps überliefert, weshalb städtebauliche Gründe für ihre 
Erhaltung und Nutzung sprechen . 
Die Besonderheit der Häuser besteht in der konsequenten Verwendung 
zweigeschossiger Wohnhäuser, die als schlichte, kubische Putzbauten 
mit flachen , z.T. asymmetrischen Satteldächern ohne Dachüberstand 
und bündig in der Fläche sitzenden Fenstern ausgeführt sind. Waren 
Geschosszahl, Raumprogramm, Baumaterialien und Abstandsflächen 
17 Tippach S. 252. 
Objekt-Nr. 
2020 
etc. weitgehend von den britischen Behörden vorgegeben (Baupro­
gramme) , so lag die planerische und gestalterische Umsetzung dieser 
Vorgaben in Händen deutscher Architekten und Handwerker . Alfons 
Leitl, Walter Köngeter und die ihnen folgenden Architekten entwarfen 
schlichte , im Inneren wie im Äußeren der Nachkriegsmoderne verpflich­
tete Wohnhäuser für die Offiziere der britischen Truppen, die sich pro­
grammatisch von den Gestaltungsprinzipien der Heimatschutzarchitek­
tur, welche einen Großteil des Baugeschehens der zwanziger bis vierzi­
ger Jahre in Westfalen bestimmte , absetzten. Dabei weisen die Häuser 
mit ihrer wandfesten Ausstattung eine hohe Qualität der handwerklichen 
Ausführung auf. In der ehemaligen Garnison- und Provinzialhauptstadt 
Münster blieb - wie in den ländlichen Regionen Westfalens - diese Ar­
chitekturrichtung für die Wohnhausarchitektur bestimmend , da die Bau­
herren bis weit in die fünfziger Jahre weitgehend auf die Fortsetzung 
tradierter Formen und Materialien setzten. Bauten der Nachkriegsmo­
derne waren zu Beginn der fünfziger Jahre dagegen vergleichsweise 
selten.18 Die Wohnhäuser am Angelsachsenweg gehören zu den frühen 
und seltenen Beispielen moderner Wohnhausarchitektur in Münster und 
besitzen somit einen hohen Zeugniswert für die Wohnhausarchitektur 
und -ausstattung der Nachkriegszeit dieser Stadt, so dass wissenschaft­
liche, hier baugeschicht liche Gründe für ihre Erhaltung und Nutzung 
sprechen. 
18 Beispielswei se das Wohnhaus Schilgen 1951 nach Plänen von Dominikus Böhm, 
Haus Klockenbusch 1952 nach Plänen von Max Clemens von Hausen in der Kapi­
telstrasse , Wohnhaus am Pleistermühlenweg 95 1953 nach Plänen von Kurt Diening 
und Hans Rohling. 
8

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15 15 a 17 
17 a 19 21 
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92 96 98 
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Angelsachsenweg 
Angelsachsenweg 
Angelsachsenweg 
Angelsachsenweg 
Otto-Hersing-W
eg 
Otto-Hersing-Weg 
Frankenweg 
Wiegandweg 
W
iegandweg 
Keltenweg 
Albersloher W
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33 
16 
18 
12 
10 
20 
14 58 
63 
63a 
61 
57 
71 
69 
73 
55 
38 
24 
72 
70 
68 
42 
43 
45 
26 
4a 
4
6a 
5
8
6
10a 
7
35 37 
39 41 
12a 
9
14a 
11 
43 
62 
65 
66 
64 
67 
60 
59 
31 
27 
44 
34a 
36 
3
26a 
26b 
20b 
26 
24 
18 
16 
8
34 
38 
10 
36 
12 
28 
4
30 
6
32 
34 
5
7
342 
3
44 
24 
36a 
30 
32a 20a 
28 
554 
23 
1
550 
40 
26 
22d 
22e 
32 
22b 
33 
22a 
21 
22c 
31 
23 
22 
9
11 
20 
14 
30a 
40 
299 
295 
324 
303 
297 
76 
58 
57 
282 
77 
56 
54 
75 
53 
73 
52 
66 
51 
65 
64 
63 
61 
59 
7
5
3
2
92 
91 
769 
62 
133 
1327 
1995 
1767 
1031 
145 
199 
1998 
1997 
1993 
1992 
1994 
466 
465 
464 
462 
33 
32 27 
484 
481 
480 
479 
478 
477 
22 
476 
475 
473 
472 
471 
470 
469 
468 467 
17 
474 
267 
505 
510 
384 
504 
1120 
1119 
1121 
364 
329 
1835 
2000 
1996 
1991 
1326 
400 
483 
503 
502 
456 
195 
482 
305 
463 
460 
270 
27 
28 
289 
97 
96 
95 
94 
383 
4
352 
351 
441 
436 
123 
426 
427 
274 
273 
365 
349 347 
339 
331 
348 
256 
115 
418 
430 
407 
406 
388 
108 
114 
113 
257 
112 
228 
226 
151 
176 
175 
173 
86 
111 
110 
122 
109 
121 
120 
119 
118 
117 
116 
210 
209 
229 
200 
172 
171 
170 
169 
164 
163 
159 
156 
155 
440 
448 447 
446 
412 
414 
378 
408 
395 
394 393 
405 
392 
404 
391 
403 
390 
402 
389 
401 
387 
399 386 
398 397 
396 
411 
410 409 439 
438 
425 
437 
424 
423 
435 422 
434 
421 433 
420 
432 
419 431 
417 
429 
416 
428 
415 
346 
340 
377 
361 
1746 
413 
353 
919 
928 
903 
900 
884 
880 
103 
976 
1115 
975 
974 973 
969 
968 
967 
911 
910 
908 
906 
923 
922 
921 
920 
918 
917 
1131 
916 
915 
9
914 
913 
912 
905 
878 
892 
904 
891 
890 
902 
888 
887 
899 
889 
901 
886 
898 
885 
897 
896 
883 
895 
894 
893 
875 
1130 
1129 
1128 
1127 
1126 
1125 
1124 
1123 
1133 
1132 
1122 
1092 
1085 
1093 
208 
101 
980 979 
978 
977 
112 
972 
970 
971 
1134 
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Angelsachsenweg 
Angelsachsenweg 
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0128/2018 
Gremmendorf - Albersloher Weg / Angelsachsenweg 
Verkleinerung - Maßstab 1:2000 Bebauungsplan Nr. 553

V-0128-2018-Anlage-1-Stellungnahmen

16645 Zeichen

Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 1 von 7 
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0128/2018  
Stellungnahmen  
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 553:  
Gremmendorf – Albersloher Weg /  
Angelsachsenweg  
I  Stellungnahmen zur Offenlegung  
Zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs  vom 20.11. bis zum 20.12. 2017 
wurden folgende Stellungnahmen abgegeben:  
 
1  Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)  
1.1  Es wird angeregt,  Nebenanlagen – insbesondere Fahrradabstellanlagen und Anlagen für 
Abfallbehälter – in den Vorgartenbereichen zuzulassen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch den Ausschluss von Nebenanlagen sollen die charakteristischen 
Vorgartenbereiche von Bebauung freigehalten werden, um das überlieferte Siedlungsbild 
im Sinne des Denkmalschutzes zu bewahren. Angesichts der großen Grundstücke 
können Fahrradabstellanlagen und Anlagen für Abfallbehälter  ohne hohen baulichen und 
finanziellen Aufwand in den seitlichen Abstandsflächen der  Wohngebäude bzw. in den 
rückwärtigen Gartenbereichen errichtet werden. U nzumutbare Distanzen zu den 
Hauseingängen sind hiermit nicht verbunden. Die städtischen Ziele zur Förderung des 
Radverkehrs werden nicht beeinträchtigt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung , Nebenanlagen – insbesondere Fahrradabstellanlagen und Anlagen für 
Abfallbehälter – in den Vorgartenbereichen zuzulassen,  wird nicht  gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.1).  
 
1.2  Es wird angeregt, zusätzliche Pflanzungen und Einfriedi gungen in den 
Vorgartenbereichen zuzulassen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die getroffene Festsetzung ist vor allem wegen des Denkmalwertes der freien 
Vorgartenflächen erforderlich. Es liegt kein unverhältnismäßiger Eingriff in die Rechte und 
Freiheiten der der zeitigen Grundstückseigentümerin – bzw. der künftigen Eigentümer 
nach erfolgter Vermarktung – vor. Die Landesbauordnung NRW sieht ausdrücklich vor, 
dass Regelungen zur Zulässigkeit von Einfriedig ungen und Vorgartenbereichen über 
planungsrechtliche Festsetzungen getroffen werden können. Außerdem geht mit dem 
Verbot kein Attraktivitätsverlust der Liegenschaften einher. Im Gegenteil sichert die 
getroffene Festsetzung das überlieferte städtebaulich homogene  Gesamtbild und somit 
ein markantes Qualitätsmerkmal der denkmalgeschützten Wohnsiedlung. Daher ist aus

Bebauungsplan Nr. 553  
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg  
  
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 2 von 7 
Sicht der Verwaltung auch nicht davon auszugehen, dass die hier getroffenen 
Festsetzungen die Vermarktungschancen erschweren.  
Ein Charakteristikum dieser Siedlung der 1950er Jahre sind die offenen, nicht 
eingegrenzten Vorgärten. Sie prägen das weitläufige und homogene 
Gesamterscheinungsbild der Siedlung nach den städtebaulichen Vorstellungen der 
damaligen Zeit. Private Rückzugsmöglichkeiten sind in vollem Umfang in den 
rückwärtigen Gärten gegeben. Der Hinweis der Eingeberin, dass die freien 
Vorgartenflächen ohne Einfriedig ungen und Sträucher nicht aus ästhetischen, 
gestalterischen oder kulturellen, sondern aus wirtschaftlichen und pragmatischen 
Gründen angelegt wurden, ändert nichts an der grundsätzlich denkmalwerten Eigenschaft 
dieses Gestaltungselementes. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass 
auch in anderen ehemaligen Britensiedlungen in Münster restriktive Vorgaben zur 
Vorgartengestaltung festgesetzt wurden, obwohl diese keinen Denkmalschutz genießen. 
Der Wohnsiedlung am Angelsachsenweg kommt aufgrund ihrer  – auch richterlich 
bestätigten – Denkmaleigenschaft ein besonderer Schutzanspruch zu, sodass von der  
vorgesehenen Regelung nicht abgesehen werden kann.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, zusätzliche Pflanzungen und Einfriedig ungen in den Vorgartenbereichen 
zuzulassen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.2).  
 
1.3  Es wird angeregt, das Leitungsrecht für Erschließungsträger (L- E) auf dem Grundstück 
Angelsachsenweg 5 auf eine Trassenführung zu beschränken und diese in der Breite zu 
reduzieren.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die auf dem Grundstück  verlaufenden Kanäle sind notwendig, um das innerhalb der 
Siedlung anfallende Regenwasser in den  Nebengraben des Erdelbachs abzuleiten. Für 
den Fall, dass eine Kanalerneuerung erforderlich wird, wurde im Offenlegungsentwurf 
eine zweite Trasse durch ein Leitungsrecht für Erschließungsträger (L- E) berücksichtigt. 
Nach Rücksprache mit dem städtischen Tiefbauamt kann die Alternativtrasse zugunsten 
einer flexibleren Gartengestaltung für den künftigen Eigentü mer zurückgenommen 
werden. Die von dieser Änderung betroffenen Eigentümer des angrenzenden, außerhalb 
des Plangeltungsbereichs gelegenen Grundstücks w urden beteiligt . Im Rahmen dieser 
eingeschränkten Beteiligung nach §  4a Abs. 3 Satz  4 BauGB  wurden keine Bedenken 
geäußert (s.u. Abschnitt II).  
Die festgesetzte Breite der L- E-Fläche ist erforderlich, um hier ggf. Reparatur - und 
Wartungsarbeiten vornehmen zu können. Eine Reduzierung des Querschnittes im 
Bebauungsplan kann somit nicht erfolgen.  
Beschlussvorschläge:  
Der Anregung, das Leitungsrecht für Erschließungsträger (L -E) auf dem Grundstück 
Angelsachsenweg 15 auf eine Trassenführung zu beschränken, wi rd gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.1.1, siehe Abbildung 1).

Bebauungsplan Nr. 553  
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg  
  
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 3 von 7 
            
Abbildung 1 zu Beschlussvorschlag 1.1.1:  
Beschränkung des LE-Rechtes auf dem Grundstück Angelsachsenweg 15 auf eine Trassenführung  
(links Planfassung zur Offenlegung, rechts geänderter Plan zum Satzungsbeschluss)  
 
Der Anregung, das Leitungsrecht für Erschließungsträger (L -E) auf dem Grundstück 
Angelsachsenweg 15 in der Breite zu reduzieren, wird nicht gefolgt 
(Beschlussvorschlag 1.2.3).  
 
1.4  Es wird angeregt, in den Bebauungsplan eine Verpflichtung zur Umsetzung aktiver 
Lärmschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand durch und auf Kosten des 
Straßenbaulastträgers aufgrund des geplanten Ausbaus des Albersloher Weges  
aufzunehmen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bei der  Ausbauplanung des Albersloher W eges wurden keine aktiven 
Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzwand) vorgesehen, da die prognostizierten 
Verkehrslärmimmissionen im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr.  553 
keinen Anspruch auf Lärmvorsorge nach der 16.  Bundesimmissionsschutzverordnung 
(16. BImSchV) begründen. Der Straßenbaulastträger ist – basierend auf den Ergebnissen 
des hierfür erstellten schaltechnischen Gutachtens  – nicht verpflichtet, etwaige 
Maßnahmen umzusetzen, weshalb in den Bebauungsplan kein entsprechender Hinweis 
aufgenommen wird.  
Lediglich drei der insgesamt 37 Wohngebäude befinden sich im Nahbereich des 
Albersloher Weges. Durch die Festsetzung von Lärmpegelbereichen (LPB III und IV) 
werden die immissionsschutzrechtlichen Vorgaben (insbesondere DIN  18005, Teil  1 
„Schallschutz im Städtebau“) eingehalten. Dementsprechend sind passive 
Schallschutzmaßnahmen vorzusehen, wenn ein Gebäude innerhalb eines festgesetzten 
Lärmpegelbereiches neu errichtet, geändert oder erweitert wird.

Bebauungsplan Nr. 553  
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg  
  
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 4 von 7 
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, in den Bebauungsplan eine Verpflichtung zur Umsetzung aktiver 
Lärmschutzmaßnahmen in Form einer Lärmschutzwand durch und auf Kosten des 
Straßenbaulastträgers aufzunehmen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.4).  
 
2  Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen  
Es wird angeregt, für den Geltungsbereich des Bebauungsplans auf besondere Schritte 
und Vorkehrungen im Umgang mit mögliche n Fossillagerstätten hinzuweisen. Folgende 
Hinweise sollen berücksichtigt werden:  
„Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL-Archäologie für 
Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL -Museum für Naturkunde, 
Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen.  
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde sind 
Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, aber auch Veränderungen und 
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich zu melden. Ihre Lage 
im Gelände darf nicht verändert werden (§ 15 und 16 DSchG). 
Der LWL- Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der 
betroffenen Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische 
Untersuchungen durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten 
Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten.“  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Fossilien können als Zeugnisse tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher 
Zeit Bodendenkmalwert haben. Der von der Eingeberin angeregte Passus wird daher in 
den Bebauungsplan als Hinweis aufgenommen.  Nicht aufgenommen wird der Mittelteil, 
der – in leicht abweichender Form  – inhaltsgleich bereits im Bebauungsplan- Entwurf 
enthalten ist.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, im Bebauungsplan auf besondere Schritte und Vorkehrungen im Umgang 
mit möglichen Fossillagerstätten hinzuweisen, wird gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.2).  
 
3  Stellungnahmen von Privatpersonen  
3.1  Es wird kritisch angemerkt, dass die geplanten Anbauten wie Fremdkörper wirken, diese  
dem Ziel, Baudenkmäler zu erhalten, widersprechen und bautechnisch bedenklich seien.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die zeichnerisch gekennzeichneten Anbaubereiche wurden in enger Abstimmung mit der 
Unteren Denkmalbehörde festgelegt. Ausgewiesen werden Flächen, die in Anbetracht der 
festgestellten Denkmaleigenschaft der Siedlung nicht oder nur eingeschränkt im  
öffentlichen Straßenraum wahrnehmbar sind. Zusätzlich legt der Bebauungsplan fest, 
dass die Grundfläche des Anbaus maximal 25,0 m² betragen darf. Der Anbau erfordert die

Bebauungsplan Nr. 553  
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg  
  
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 5 von 7 
Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens, in welchem in Abstimmung mit der 
Unteren Denkmalbehörde eine denkmalverträgliche Umsetzung siche rzustellen ist. Hier 
werden auch bautechnische Aspekte erörtert, sodass aus Sicht der Verwaltung im 
Ergebnis keine Bedenken bestehen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, dahi ngehend interpretiert, dass im Bebauungsplan keine Anbaubereiche 
festgesetzt werden sollen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.5).  
 
3.2  Es wird krit isch angemerkt, dass die neuen Grundstückseigentümer öffentliche 
Rasenflächen (Vorgartenbereiche) erwerben müssen, die gartengestalterisch ein 
„Armutszeugnis“ darstellen. Es sei zu befürchten, dass diese als Autoparkplatz und 
Hundetoilette missbraucht werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Vorgartenbereiche stellen ein besonderes Gestaltungs - und Qualitäts merkmal der 
ehemaligen Britens iedlung dar und tra gen zum überlieferten,  homogenen 
Erscheinungsbild bei. Die erfolgte Unterschutzstellung der Gesamtanlage zielt u.a. auch 
auf den Erhalt dieser bewusst offen angelegten Vorgärten ab. Unterstrichen wird dies 
durch den vorgefundenen Charakter planmäßig erhöhte r Baukörper sowie ei ner 
gleichermaßen lebhaften wie großzügigen Siedlungsstruktur. Im Bebauungsplan werden 
Stellplätze außerhalb der hierfür festgesetzten Flächen (Ga) ausgeschlossen. Da die 
Vorgartenbereiche aufgrund ihrer Offenheit eine grundlegende soziale Kontrolle 
sicherstellen, ist davon auszugehen, dass diese nicht gehäuft als Hundetoilette 
missbraucht werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, dahingehend interpretiert, dass im Bebauungsplan eine andere Art der 
Vorgartengestaltung vorzusehen ist, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.6).  
 
3.3  Es wird angeregt, den Bebauungsplan nicht aufzustellen und die bauliche Ausnutzung der 
Grundstücke deutlich (um das 3,6-fache, angelehnt an die abzuleitenden Dichtewerte der 
näheren Umgebung) zu erhöhen. Architektonis ch ist der Gebäudebestand als 
minderwertig zu bezeichnen und stellt zur umgebend en Bebauung einen Fremdkörper 
dar. Die Bausubstanz ist in schall-, elektro - und wärmetechnischer Hinsicht in einem 
katastrophalen Zustand, bei Dämmmaßnahmen sind enorme Kostens teigerungen zu 
erwarten. Ein jahrelanger Leerstand ist zu befürchten, der letztlich Bauruinen hervorrufen 
könnte.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll eine Nachv erdichtung innerhalb der 
ehemaligen Britenwohnsiedlung unterbunden werden. Die von dem Eingeber angeregte 
Erhöhung der baulichen Ausnutzung würde das überlieferte Gesamtbild und den 
Denkmalwert der Siedlung  zerstören bzw. zum Erlöschen bringen . Unter Wahrung  des 
denkmalrechtlich gebotenen Schutzanspruches  wird den Privatinteressen der künftigen

Bebauungsplan Nr. 553  
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg  
  
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 6 von 7 
Grundstückseigentümer durch die Zulässigkeit von Anbauten in vordefinierten Bereichen 
abwägend Rechnung getragen.  Zudem stellt der Bebauungsplan den Erhalt der 
großzügigen Gar tenbereiche mit reichen Baumbeständen sicher. Nicht nur in  
stadtökologischer Hins icht stellt die Siedlung einen Gewinn für den Stadtteil dar. Im 
Hinblick auf die anhaltend hohe Nachfrage nach Wohnraum in Münster und Gremmendorf 
wird insbesondere auf die geplante Konversion des  nahe gelegenen ehem aligen 
Kasernenareals verwiesen. Im Zuge der Realisierung des York -Quartiers werden in 
Gremmendorf ca. 1.750 neue Wohneinheiten geschaffen.  
Die Bausubstanz ist in einem guten Zustand, da die Gebäude fortlaufend ins tandgehalten 
wurden. Zugleich zeigen Beispiele aus anderen, bereits durch die BImA vermarkteten 
britischen Wohnsiedlungen der 1950er Jahre, dass sich moderne bautechnische 
Anforderungen auch im Bestand berücksichtigen lassen. Höhere Renovierungs - und 
Modernisierungskosten, die sich auch aus dem Denk malschutz ergeben können,  sind 
nicht ausgeschlossen. W irtschaftliche Gesichtspunkte sind für die Frage des 
Denkmalwertes und -schutzes jedoch unerheblich. Die bisheri ge Vermarktung der 
ehemals britischen Wohnliegenschaften deutet indes auf ein reges Interesse auf dem 
Wohnungsmarkt hin. Langfristi ge Leerstände oder gar eine Degradierung der 
Wohnhäuser zu Bauruinen sind keineswegs zu erwarten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, den Bebauungsplan nicht aufzustellen und die bauliche Ausnutzung der 
Grundstücke deutlich zu erhöhen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.2.7). 
 
3.4  Es wird angeregt, alle Bäume mit einem Stammumfang von über 60 cm (gemessen in 
einer Höhe von 1 m über dem Erdboden) zum Erhalt festzusetzen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch die getroffenen Baukörperfestsetzungen und die Beschränkung von Nebenanlagen 
auf eine Grundfläche von lediglich 20 m² werden die großflächigen Gartenbereiche von 
unverhältnismäßiger Versiegelung und Bebauung geschützt. Der  Erhalt der Gärten 
gewährleistet, dass die Siedlung auch künftig ein hohes Maß an Grünstrukturen aufweist . 
Der Bebauungsplan schützt  den städtebaulich prägenden Baumbestand durch 
entsprechende Erhaltungsfes tsetzungen. Eine  noch umfassendere Unterschutzstellung 
kann in Abwägung mit den privaten Belangen der künftigen Grundstückseigentümer nicht 
befürwortet werden. Unabhängig davon ist zu erwarten, dass große Teile des  
rückwärtigen, teilweise reichhaltigen  Baumbestandes auf freiwilliger Basis langfristig 
erhalten bleiben.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, alle Bäume mit einem Stammumfang von über 60  cm (gemessen in einer 
Höhe von 1 m über dem Erdboden) zum Erhalt festzusetzen, wird nicht gefolgt  
(Beschlussvorschlag 1.2.8).

Bebauungsplan Nr. 553  
Gremmendorf – Albersloher Weg / Angelsachsenweg  
  
Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 7 von 7 
II  Stellungnahmen zur eingeschränkten Beteiligung  
Die Beschränkung des L eitungsrechts für Erschließungsträger (L -E) auf dem Grundstück 
Angelsachsenweg 15 auf eine Trassenführung  (s.o. Abschnitt I, Nr. 1.3, 
Beschlussvorschlag 1.1.1) beruht auf ausdrücklichem Vorschlag der Bundesanstalt für 
Immobilienaufgaben und berührt die Eigentümer des unmittelbar angrenzenden 
Grundstücks. Die Grundzüge der Planung werden hierbei nicht berührt, sodass gemäß 
§ 4a Abs.  3 Satz 4 BauGB die betroffenen E igentümer zur geänderten Planfassung mit 
Schreiben vom 15.01.2018 erneut eingeschränkt beteiligt und um Stellungnahme gebeten 
wurden. Von den b etroffenen Eigentümern wurden – auch nach telefonischer 
Rücksprache – keine Bedenken oder Anregungen zur geänderten Planung vorgetragen.

Beratungsverlauf (4)

06.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt, mit Prüfauftrag

Zur Sitzung
04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 43.5.2.1 Vorberatung
Zur Sitzung
04.07.2018 Rat
TOP 45.5.2.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (24)

  • Höftestraße
  • Heidestraße
  • Pommernstraße
  • Sentruper Straße 285
  • Angelsachsenweg 15
  • Otto-Hersing-Weg
  • Frankenweg
  • Wiegandweg 14
  • Keltenweg
  • Albersloher Weg 33
  • Arnheimweg
  • Torminweg
  • Köhlweg
  • Lilienthalweg
  • Gustav-Tweer-Weg
  • Pleistermühlenweg 95
  • An der Wallhecke
  • Zum Erlenbusch
  • An den Speichern 7
  • Wilhelm-Holthaus-Weg
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Von-Hünefeld-Weg
  • Normannenweg
  • Osttor 2

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Details

Aktenzeichen
V/0128/2018
Typ
Vorlagen
Datum
13.02.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37