V/0765/2016
Kommunale Projekte im Übergang Schule - Beruf
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
27154 Zeichen
V/0765/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Kommunale Projekte im Übergang Schule - Beruf Beratungsfolge 02.11.2016 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 02.11.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 29.11.2016 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 30.11.2016 Integrationsrat Vorberatung 01.12.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 01.12.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government Vorberatung 07.12.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.12.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt den Richtlinien für die Förderung von Projekten im Übergang Schule-Beruf zu. 2. Der Rat stimmt der bis zum 31.12.2018 befristeten Angebotsergänzung in der Stadtteilwer k- stadt Nord und der vorgeschlagenen Finanzierung zu. Es handelt sich um eine freiwillige Au f- gabe. 3. Dafür wird befristet bis zum 31.12.2018 im Teilergebnisplan 0302 - Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte - eine 0,5 Stelle (S12) eingerichtet. Vorlagen-Nr.: V/0765/2016 Auskunft erteilt: Frau Böcker Frau Meyer-Holsiepe Ruf: 492-4030 492-4026 E-Mail: BoeckerGabriele@stadt-muenster.de Meyer-Holsiepe@stadt-muenster.de Datum: 13.10.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0765/2016 II. Finanzielle Auswirkungen: Nr. Bezeichnung Ansatz 2017 Plan 2018 Produktgruppe 0302 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte Zeile 11 Personalaufwendungen + 27.000 € + 27.000 € Zeile 15 Transferaufwendungen - 27.000 € - 27.000 € gesamt 0,00 € 0,00 € Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan bei der o. g. Produktgruppe vera n- schlagt. Die vorgeschlagenen Veränderungen erfolgen aufwandsneutral durch Ve rwendung der für die Maßnahme „Schulabschluss plus“ nicht mehr benötigten Mittel. Die für 2017 vorgesehene Budgetverlagerung wird zwischen den Ämtern 10 und 40 abg estimmt. Für den Etat 2018 werden entsprechende Veränderungsblätter zu den Etatberatungen vorgelegt Begründung: Die Stadt Münster engagi ert sich seit mehr als zehn Jahren intensiv im Bereich „Übergang Schule - Beruf“. Das Netzwerk Schule-Wirtschaft ist dabei der zentrale Knotenpunkt für die erforderliche A bstimmung und Information und zugleich Steuerungsgremium im Landesvorhaben „Kein Absch luss ohne A n- schluss“ (KAoA), durch das neue maßgebliche Standards in der Berufsorientierung umgesetzt we r- den. Allerdings existiert ein über die Standardelemente von KAoA hinausgehender Bedarf an Ma ß- nahmen und Angeboten, um in Münster alle Jugendlichen passgenau unterstützen zu können. Dies insbesondere dann, wenn Übergänge oder Anschlüsse zu scheitern drohen. Hier bedarf es nach wie vor ergänzender präventiver Maßnahmen und Angebote, die über die städtische Projektförderung angestoßen bzw. ermöglicht werden. Historie: Bereits vor rd. 15 Jahren gründete sich das Netzwerk Schule -Wirtschaft zur Koordinierung und Initiie- rung von Maßnahmen im Übergang Schule-Beruf. Zum 01.01.2009 wurden die Aufgabenbereiche kommunale Proje ktförderung, drittmittel finanzierte Projekte und die Stadtteilwerkstatt Nord in der Stabstelle „Übergang Schule -Beruf“ im Amt für Schule und Weiterbildung gebündelt (V/0950/2008). Ziel war es, den Übergang Schule-Beruf (ehemals Über- gangsmanagement) wirkungsvoller zu gestalten und die vielfä ltigen städtischen Aktivitäten stärker präventiv auszurichten. Der Rat der Stadt Münster hat beschlossen, an dem Landesprogramm KAoA teilzunehmen und die Kommunale Koordini erungsstelle des Landesvorhabens „Kein Abschluss ohne Anschluss“ im Amt für Schule und Weiterbildung organisatorisch zuzuordnen (V/0720/2012/1). Im Jahr 2013 wurden die Schnittstellen zwischen den Organisationseinheiten Jobcenter und dem Amt für Schule und Weiterbildung untersucht und optimiert (V/0715/2012/1). Seither sind Maßnahmen, die dazu dienen, den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern, im Amt für Schule und We i- terbildung angesiedelt. Dazu gehört auch die Stadtteilwerkstatt Nord. Angebote zur Integration lei s- tungsbeziehender Jugendlicher in den Arbeitsmarkt werden durch das Jobcenter bereitgestellt. - 3 - V/0765/2016 Aktuelle Entwicklung: Mit Einstieg der Stadt Münster in das Landesvorhaben „Kein Abschluss ohne Anschluss“ zum Schu l- jahr 2014/2015 und der Teilnahme aller öffentlichen weiterführenden Schulen an KAoA ab dem Schuljahr 2016 /2017 haben sich die Rahmenbedingungen und Anford erungen für die kommunale Projektförderung verändert. Mit der Initiative KAoA ist das Land NRW angetreten, dem Übergangssystem Schule -Beruf einen neuen systematischen Rahmen zu geben. Ab der 8. Jahrgangsstu fe durchlaufen alle Schülerinnen und Schüler einen verbindlichen Prozess der Berufs - und Studienorientierung mit definierten Sta n- dardelementen. Eine frühzeitige und reflektierte Auseinandersetzung mit dem Anschluss an den Schulabschluss soll jungen Mensche n unnötige Warteschleifen ersparen und/oder Fehlentscheidu n- gen minimieren. Das neue Übergangssystem ist inklusiv, gender- und migrationssensibel. Vor diesem Hintergrund stehen Schülerinnen und Schüler und Schulen gleich vor mehreren Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Durch die Einführung von KAoA werden einerseits positive Signale hinsichtlich einer frühzeitigen b e- ruflichen Orientierung gegeben und konkrete Rahmenbedingungen für die Umsetzung gesetzt. And e- rerseits haben sich die Fördermöglichkeiten durch die Einführung der KAoA-Standardelemente, etwa der vertieften beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern durch die Agentur für Arbeit , stark verändert. Hier sind Förderlücken entstanden, die aktuell durch die kommunale Projektförderung aufgefangen werden müssen. Das Amt für Schule und Weiterbildung hat mit der Berichtsvorlage V/0103/2016 einen ersten Übe r- gangsbericht Schule -Beruf für das Schuljahr 2014/2015 auf der Basis von „Schüler O nline“-Daten vorgelegt, um die unbefriedigende Datenl age im Übergang Schule-Beruf zu verbessern. Dieser kann nun sukzessive weiterentwickelt werden. Der Übergangsbericht bildet den Übergangsstatus zu einem bestimmten Stichtag aggregiert ab. Bi l- dungsverläufe, wie beispielsweise ein Schulwechsel oder Abbrüche durch Misserfolge können aber aktuell nicht abgebildet werden. Offen bleibt auch, ob die mit „Schüler Online“ abgebildeten Übergän- ge von Schülerinnen und Schülern nach der Sek. I, insbesondere in dem Sektor der Berufsvorbere i- tung/Ausbildungsvorbereitung, sinnvoll und zielführend im Sinne einer Anschlussperspektive sind. Dass ergänzende und begleitende Angebote weiterhin notwendig sind, zumal das Lande sprogramm nicht alle Themen, Bedarfe und Herausforderungen genügend und umfassend berücksichtigen kann, zeigt die steigende Nachfrage nach Plätzen zur Nachqualifikation für Schulabgängerinnen und Schul- abgänger ohne eine konkrete Perspektive, wie z. B. in der Stadtteilwerkstatt Nord, deutlich. Ergänzende Projekte und Maßnahmen sind neu zu konzeptionieren, da viele bis zur Einfü hrung des Landesvorhabens finanzierte Projekte in KAoA aufgegangen sind. Langjährige gute Unterstützung s- strukturen, die durch den Europäischen Sozialfonds oder aus Mitteln des SGB III finanziert wurden, sind weggefallen. Beispielsweise sind durch die Einführung der Standardelemente im Rahmen von KAoA bisher von der Agentur für Arbeit unterstützte Maßnahmen zur vertieften beruflichen Orienti e- rung für zugewanderte Jugendliche oder Schülerinnen und Schüler mit einem Unterstützungsbedarf Lernen in der bisherigen Form nicht mehr förderfähig. Und dies, obwohl die Voraussetzungen für eine gelungene Berufsorientierung gerade für die benannten Zielgruppen in den Regelschulen noch nicht ausreichend gegeben sind. Die dargestellten Entwicklungen und Veränderungen in den Rahmenbedingungen erfordern, zumi n- dest auf mittlere Sicht, weiterhin Maßnahmen, um die weiterführenden Schulen in Münster und die Schülerinnen und Schüler (insbesondere diejenigen ohne direkten schulischen oder beruflichen A n- schluss) beim Übergang in Ausbildung zu unterstützen. - 4 - V/0765/2016 zu 1.: Richtlinien für die Förderung von Projekten im Übergang Schule-Beruf Im Haushaltsjahr 2016 stehen insgesamt 379.850 € zur Verfügung. Mit Hilfe der Projektfö rderung wurden und werden vielfältige Maßnahmen und Projekte freier Träger insbesondere für benachteiligte junge Menschen in Münster gefördert. Dazu gehört beispielsweise die Maßnahme „Gemma“, ein B e- rufsvorbereitungsangebot für Mädchen und junge Frauen mit Multiproblemlagen. Ein weiteres Ang e- bot ist z. B. die „Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Grundkompetenzen“ am Lernort Süd für Jugendli- che, die Schwierigkeiten haben, den Anforderungen von Arbeits- oder Ausbildungsverhältnissen, aber auch von beruflichen Förde rmaßnahmen gerecht zu werden. Beide Proje kte werden gemeinsam mit dem Jobcenter konzept ionell geplant und finanziert. Jahr für Jahr erhalten ca. 550 junge Menschen dadurch individuell und zielgruppenspezifisch wertvolle Unterstützung in diesem entscheidenden L e- bensabschnitt. An flankierenden schu lischen Angeboten haben im Schuljahr 2014/2015 ca. 470 Schülerinnen und Schüler teilgenommen und an nachschulischen Maßnahmen ungefähr 80 Jugendli- che. Die Verwaltung schlägt – auch auf der Grundlage der bisherigen Erfahrungen mit den gefö rderten Projekten und Trägern – folgende Eckpunkte für die künftige Vergabe der Mittel vor: Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Eine Förderung aus den Mi tteln der Projektförderung Schule-Beruf erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmi ttel. Da- bei werden folgende Voraussetzungen geprüft: (1) Zuwendungszweck: Die Stadt Münster verfolgt das Ziel, mithilfe von Projekten oder Einzelfallhilfen im Übergang Schule-Beruf, insbesondere benachteiligte junge Menschen in Münster bei einem gelingenden Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium oder Erwerbsarbeit zu unterstützen. Die ko m- munale Projektförderung ergänzt sowohl schulische als auch nachschulische Angebote mit dem Ziel, die Chancen für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Unterstützungs - und Förderbe- darf zu erhöhen, damit diese ihre Schullaufbahn gut absolvieren, einen Schulabschluss erreichen, sich beruflich vertieft orientieren und gestärkt und reflektiert den Übergang von der Schule in den Beruf schaffen. (2) Gegenstand der Förderung: Eine kommunale (Mit -)finanzierung von Maßnahmen/Unterstützungsangeboten im Übergang s- system in Münster kommt nur nachrangig in Betracht, d. h., wenn im Einzelfall keine Zuständi g- keit nach dem SGB II (Jobcenter) oder SGB III (Agentur für Arbeit) gegeben ist und/oder einzelne Projekte ohne diese anteilige Förderung nicht durchg eführt werden könnten, weil die notwendige Eigenbeteiligung durch den Projektträger nicht bereitgestellt werden kann. Die Förderung s- höchstdauer für ein Projekt beträgt in der Regel drei Jahre. Die kommunale Projektförderung dient auch zur Akquise von Drittmitteln für Maßnahmen im Übergang Schule-Beruf, die dem Zuwendungszweck dienen (Agentur für Arbeit, ESF -Mittel, Lan- des- oder Bundesmittel). (3) Eine Förderung ist für folgende Angebote möglich: Berufsorientierende Angebote als Ergänzung zu schulischen Pflichtaufgaben, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit einer Lernbehinderung oder für zugewanderte Schülerinnen und Schüler, - 5 - V/0765/2016 Maßnahmen gegen das frühzeitige Verlassen des Bildungssystems, Maßnahmen zum Erreichen von Schulabschlüssen, Maßnahmen für benachteiligte Schülerinnen und Schüler, um die Voraussetzungen für einen gelingenden Übergang zu verbessern, Maßnahmen für individuell beeinträchtigte, noch nicht ausbildungsreife Jugendlic he bis zum vollendeten 24. Lebensjahr, die von anderen Angeboten der Berufs -vorbereitung oder - orientierung nicht erreicht wurden oder Modellprojekte, die dazu dienen, geeignete Maßnahmen im Übergang Schule -Beruf anzusto- ßen und zu erproben. (4) Zielgruppen: Förderfähig sind insbesondere Angebote für schulpflichtige Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 und Jugendliche im Übergang Schule -Beruf ohne vorrangige Fördermöglichkeiten nach ande- ren Gesetzbüchern - mit Förderbedarf, - die sozial benachteiligt sind, - ohne regelmäßigen Schulbesuch, - deren Schulabschluss gefährdet ist, - mit Zuwanderungsgeschichte, - ohne eine schulische oder berufliche Anschlussperspektive oder - die aktuell (noch) nicht ausbildungsfähig sind. (5) Art und Umfang der Förderung: Die Förderung wird in d er Regel auf Antrag als Zuschuss zur Durchführung von Angeboten, Maßnahmen oder Projekten gewährt. Sofern sich Bedarfe für Angebote durch freie Träger erg e- ben, werden Interessensbekundungsverfahren durchgeführt. Die kommunale Projektförderung erfolgt auss chließlich nachrangig zu den Förder möglichkeiten anderer Rechtskreise (SGB II, III, VIII, IX und XII, ESF etc.). (6) Antragsverfahren Anträge können vorrangig von Schulen und freien Trägern (der Jugendhilfe) gestellt werden. Auch Einrichtungen, die gemeinnüt zige, mildtätige und kirchliche Zwecke verfolgen oder au f- grund ihrer Aufgabenstellung und Vorerfahrung zur Durchführung entsprechender Maßnahmen geeignet sind, sind antragsberechtigt. Anträge sind schriftlich an das Amt für Schule und Weiterbildung, Stab sstelle Übergang Schule- Beruf zu richten und müssen folgende Elemente enthalten: Inhaltliche Beschreibung der Maßnahme/des Vorhabens (Maßnahmeziel, konkrete Beschreibung der Inhalte, der Dauer und der geplanten Teilne h- merplätze), genaue Zielgruppenbeschreibung, Kosten- und Finanzierungsplan und Angaben zu den mit der Maßnahme verbundenen Zielindikatoren. - 6 - V/0765/2016 (7) Qualitätssicherung/Controlling: Entsprechend der Grundsätze der Zusammenarbeit mit freien Trägern (siehe V/0439/2013) e r- folgt eine Förderung auf d er Grundlage von Leistungsvereinbarungen. Im Rahmen der Lei s- tungsvereinbarungen werden Indikatoren für das Erreichen der Projektziele vereinbart und evalu- iert. Die geförderten Projekte werden regelmäßig durch Sachberichte und je nach Projektinhalt anhand der mit den durchführenden Trägern oder Schulen vereinbarten Erfolgskriterien evaluiert und bei Bedarf angepasst. (8) Rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit: Die Planungen für Angebote und Projekte im Übergang Schule -Beruf in Münster werden organ i- sationsübergreifend entwickelt. Regelmäßig erfolgt ämterübergreifend mit dem Jobcenter Mün s- ter und dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sowohl konzeptionell als auch finanziell eine gemeinsame Abstimmung. Zudem wird im Rahmen von „Planungsworkshops“ zwis chen dem Amt für Schule und Weiterbildung und dem Jobcenter eine abgestimmte Bedarfsplanung für unterstützende Maßnahmen erarbeitet (vgl. auch das Steuerungskonzept für Leistungen mit B e- zug zu Aufgaben für Arbeitssuchende, V/0980/2013). Im Ergebnis werden dadurch auch gemein- same Maßnahmen mit dem Jobcenter bzw. der Agentur für Arbeit finanziert. So können sowohl leistungsbeziehende Jugendliche und nicht SGB II - Leistungsberechtigte an den für sie passe n- den unterstützenden Maßnahmen teilnehmen. Auf diesem Weg werden Förderlücken geschlo s- sen und Angebote unterbreitet, die die Lernbereitschaft und Fähigkeit, weiterführende Ang ebote der Agentur für Arbeit, des Jobcenters oder schulische Angebote absolvieren zu können, fördern und so die Ausbildungsfähigkeit erhöhen. (9) Berichtswesen: Über die geförderten Maßnahmen wird den Fachausschüssen künftig jährlich geschlechtsdiffe- renziert berichtet. Eine detaillierte Übersicht der geförderten Maßnahmen im Schuljahr 2015/2016 ist als Anlage 1 beigefügt. Die gefördert en Projekte werden überwiegend schuljahresbezogen bewilligt. Auch die mit dem Jobcenter gemeinsam geplanten Projekte beginnen i. d. R. nach E n- de der Sommerferien, um Schulabgängern ein nahtloses Einmünden in ein für sie passendes Angebot zu ermöglichen. Der finanzielle Aufwand für die einzelnen Maßnahmen erstreckt sich deshalb teilweise auf zwei Haushaltsjahre. Zu 2. Erweiterung der Stadtteilwerkstatt Nord: Die Stadtteilwerkstatt Nord wurde im Jahr 2002 gegründet und ist ein Angebot der Jugen dberufshilfe nach § 13 SGB VIII. Kooperationspartner ist das Jugendausbildungszentrum gGmbH (JAZ), das a k- tuell auch Partner des Amtes für Schule und Weiterbildung im Projekt „Angekommen in Deiner Stadt“ ist. Auf dem Gelände der früheren Winterbourne -Kaserne in Coerde bietet die Stadtteilwerkstatt Nord für 15 junge Menschen, insbesondere für Schulabgänger ohne Anschluss, die Möglichkeit, verschi e- dene Handwerksbereiche (Holz, Textil, Friseur/Kosmetik) kennen zu lernen und sich mithilfe einer intensiven sozialpädagogischen Begleitung nötige Strukturen und Kompetenzen für die Ausbildungs - und Arbeitswelt anz ueignen. Dazu zählen u.a. das Einhalten von Arbeitszeiten, die Steigerung von Ausdauer und Durchhaltevermögen sowie der ordnungsgemäße Umgang mit ihnen anvertrauten G e- räten und Materialien. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer setzen sich aus SGB II-Beziehenden und Nicht-Leistungsberechtigten im Alter von 16 bis 24 Jahren zusammen. - 7 - V/0765/2016 Das Werkstattkonzept unterscheidet sich durch den wohnortnahen und sozialpädagogischen Ans atz deutlich von ähnlichen Qualifizierungsmaßnahmen anderer Anbieter. Insofern hat die Stadtteilwer k- statt ein Alleinstellungsmerkmal und wird daher auch für die Jugendlichen, die in der Betreuung des Jobcenters sind, regelmäßig genutzt. Neben der Arbeit in den Werkbereichen bietet die Stadtteilwerkstatt Nord den Jugendlichen die Mö g- lichkeit, sich mittels flankierenden Unterrichts auf den Hauptschulabschluss im Rahmen einer Exte r- nenprüfung vorzubereiten. Mehr als 80 % der aktuell betreuten Teilnehmerinnen u nd Teilnehmer ver- fügten bei Aufnahme in die Werkstatt nicht über einen Schulabschluss. Seit längerem erhöht sich die Nachfrage von Jugendlichen im Übergang Schule -Beruf nach freien Plätzen in der Stadtteilwerkstatt stetig. Aktuell warten 21 Jugendliche au f eine Au fnahmemöglichkeit dort. Die betroffenen Jugendlichen müssen teilweise eine Wartezeit von bis zu sechs Monaten (vom Erstgespräch bis zur Einmündung in das Angebot) überbrücken. In dieser Zeit sind sie „unversorgt“, was oft bedeutet, dass die Jugendlichen unter dem Verlust von Tagesstruktur, Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl leiden. Auch das Jobcenter hat großes Interesse an einer Ausweitung dieses nie d- rigschwelligen Angebotes der Jugendberufshilfe für ihre leistungsbeziehenden jungen Erwachsenen. Als Reaktion auf die stetig steigende Nachfrage aus den Stadtteilen in Münster Nord soll die räumlich vorhandene Metallwerkstatt reaktiviert und als eigenständiger Werkbereich genutzt werden. Aufgrund der vorhandenen räumlichen Infrastruktur und Ausstattung fallen keine Investitionskosten an. Zudem werden positi ve Synergieeffekte für die Teil nehmerinnen und Teilnehmer des Projektes „A n- gekommen in Deiner Stadt“, das ebenfalls in Kooperation mit dem JAZ und in räuml icher Nähe der Stadtteilwerkstatt stattfindet, erwartet. Im ersten Schritt ist die Einrichtung von acht zusätzlichen Plätzen in der Metallwerkstatt g eplant und damit eine Aufstockung der Aufnahmekapazitäten der Stadtteilwerkstatt Nord auf insgesamt 23 J u- gendliche. In einem zweiten Schritt s oll bedarfsweise eine Erweiterung um weitere sieben Plätze auf bis zu 30 Plätze erfolgen. Zunächst soll die Aufstockung befristet bis zum 31.12.2018 erfolgen. Zum Ende des Zeitraumes wird zu den Erfahrungen berichtet. Werkanleitungen Die Werkanleiter innen und Werkanleiter sind im Umfang von bisher 2,0 Stellen für die einzelnen Werkstätten seit der Eröffnung der Stadtteilwerkstatt beim Kooperationspartner JAZ gGmbH beschä f- tigt. Das JAZ gGmbH erhält auf der Grundlage einer Leistungsvereinbarung eine Per sonalkostener- stattung in Höhe der tariflichen Entgelte (Bruttopersonalkosten im Jahr 2015 zuletzt 90.300 €) und eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5.000 € je Stelle. Um die Metallwerkstatt in Betrieb zu nehmen und die Platzzahl zu erweitern, ist zusätzlich eine Werk- anleitung im Umfang von 1,0 Stelle erforderlich. Diese Stelle wird ebenfalls beim Jugendausbildung s- zentrum gGmbH angesiedelt. Es wird von einem Personalkostenaufwand von 47.800 € p.a. ausg e- gangen. Sozialpädagogische Begleitung Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Stadtteilwerkstatt ist bislang planmäßig eine 0,5 Stelle für eine Sozialpädagogische Fachkraft vorhanden. Geplant ist, diese Stunden befristet bis zum 31.12.2018 um eine 0,5 Stelle aufzustocken. Begründet ist die Aufstockung mi t der Erhöhung der Platzzahlen sowie dem steigenden Beratungsbedarf von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit ko m- plexen Problemlagen. Die dafür entstehenden Mehraufwendungen werden ebenfalls aus dem vo r- handenen Budget finanziert. Der Aufwand für eine Aufstoc kung um 0,5 Stellenan teile beträgt ca. 27.000 € pro Jahr. - 8 - V/0765/2016 Insgesamt entsteht damit für die befristete Ausweitung der Stadtteilwerkstatt ein zusätzlicher Aufwand von 74.800 € pro Jahr. Finanzierungsvorschlag Neben den Angeboten, die aus der kommunalen Pr ojektförderung „Schule-Beruf“ gefördert werden, wurde in den vergangenen Jahren die M aßnahme „Schulabschluss plus“ (f rühere Bezeichnung: A r- beiten und Lernen, V/1402/1995) gefördert. Gemeinsam mit dem Jobcenter konzeptionierte und finanzierte das Amt für Schule und Weiterbildung dieses Angebot für Schulabgänger ohne Abschluss, mit dem ein in tegrierter Hauptschulabschluss erreicht werden konnte. Hierfür stand ein eigenes Budget von jährlich 75.000 € zur Verfügung. Seit dem 01.09.2016 wird dieses Angebot als Regelinstrument mittels Aktivierungs - und Vermit t- lungsgutschein allein vom Jobcenter für die SGB -II Beziehenden gefördert, so dass die Finanzmi ttel für diesen Zweck nicht mehr benötigt werden. Es wird vorgeschlagen, die Mittel für die Finanzierung der zusätzlichen Stellen für die Erweiterung der Stadtteilwerkstatt Nord (0,5 Stelle S 1 2 Sozialpäda- gogik und 1,0 Stelle Werkanleitung beim JAZ gGmbH) zu nutzen. Zum Ende des Befristungszeit rau- mes wird über die Entwicklung der Bedarfe an Plätzen und die Verwendung der Finanzmittel beric h- tet. Ausblick / Weitere Planungsinhalte: Für das Schuljahr 2016/ 2017 befinden sich insbesondere aktuell in der Planung: Ein Angebot zur gezielten Unterstützung von inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler in Re- gelschulen: Aufgrund der Einführung von KAoA ist es nicht mehr möglich, die bisher gemeinsam von Agentur für Arbeit und kommunaler Projektförderung unterstützten Trägermaßnahmen an den Förderschu- len fortzuführen. Für die inklusiv beschulten Schülerinnen und Schüler in Regelschulen soll ein neues Angebot zur vertieften beruflichen Orientierung gemeinsam mit der Agentur für Arbeit entw ickelt und finanziert werden, da – nach Auffassung von Schule n, Agentur und kommunaler Projektförderung – die KAoA-Standardelemente nicht ausreichen, um für diese jungen Menschen einen Übergang nach der Schule zu sichern. Verwiesen sei in diesem Zusammenhang auch auf die Situation der 9,52 % Förderschülerinnen und -schüler im Schuljahr 2014/2015, die laut Übergangsbericht keinen Übe r- gang in ein aufnehmendes System hatten. Umgesetzt werden soll das Vorhaben von mit der Zie l- gruppe erfahrenen Trägern. Angebote zur gezielten Unterstützung der schulischen Qualifikation und des Übergangs für j u- gendliche Flüchtlinge: Das Land NRW plant im Rahmen des Landesvorhabens ein „KAoA kompakt“ für Flüchtlinge in den Internationalen Förderklassen. Nicht bekannt sind aktuell die Inhalte und der Start des Ang e- bots. Laut Statistik des S ozialamtes Münster ist ein großer Teil der Flüchtlinge vor Ort im Alter zwischen 10 und 18 Jahren (38%). 75 % der unbegleiteten ausländischen Minderjährigen ist im Alter zwischen 15 und 18 Jahren. Für die Zielgruppe sind ergänzende Angebote geplant, die S chülerinnen und Schüler mit Flucht- hintergrund gezielt dabei unterstützen, einen Schulabschluss zu erreichen und e inen Übergang in weiterführende qualifizierende Angebote zu schaffen. - 9 - V/0765/2016 Produktionsorientiertes Angebot für junge Menschen im Übergang: Bis zum Ende des Schuljahres 2015 /2016 gab es ein Produktionsschulangebot (BvB Pro nach SBG III) in Münster. Das neue Ausschreibungsverfahren ist ohne positives Ergebnis ausgega n- gen, obwohl ein Bedarf von der Agentur für Arbeit angemeldet war und ergä nzend vom Jobcenter besetzt werden sollte. Die für dieses Angebot vorgesehenen Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden im Schuljahr 2016/2017 von den zuständigen Rechtskreisen versorgt. Aufgrund der auf zwei Jahre ausgelegten Ausschreibung für eine Produktionsschule/BvB Pro wird es auch im Schuljahr 2017/2018 kein produktionsorientiertes Angebot in Münster geben. Gemei n- sam mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter gibt es erste Überlegungen, wie diese Lücke geschlossen werden kann. Geplant ist außerdem, dass die Zusammenarbeit zwischen den Rechtskreisen SGB II, III und VIII im Übergang Schule-Beruf forciert und intensiviert wird. Das Jobcenter Münster und die Agentur für Arbeit halten ein gemeinsames Beratungsangebot im Rahmen der Ju gendservicestelle vor. Aktuell gibt es in der Verwaltung Überlegungen, eine Jugendberufsagentur in Münster einzuric h- ten (siehe hierzu auch den Antrag von B90/Die Grünen/GAL an den Rat vom 22. November 2011: „Jedem jungen Menschen ein (Aus -)bildungsplatz in gemeinsamer Verantwortung - Anlaufstelle am Übergang Schule -Beruf“ (A -R/0067/2011). Die beteiligten Partner erwarten unter Anderem positive Synergieeffekte hinsichtlich der Umsetzung von KAoA und der frühzeitigen Erkennung von Förderlücken und Bedarfen der Zielgruppe „Jugendliche im Übergang“. Neben der rechtskreisübergreifenden Zusammenarbeit im Bereich SGB II, III und VIII ist auch die Kooperation mit dem Gesundheitsamt und mit weiteren Stellen im Bereich der Gesundheitsförd e- rung geplant. Die Träger me lden einen steigenden Bedarf an geeigneten Unterstützungsmöglic h- keiten für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die zwar nicht akut erkrankt, aber gleichwohl ein u n- terstützendes Angebot benötigen, das über die reguläre sozialpädagogische Hilfe hinausgeht. Für die Zielgruppe mit komplexem Förderbedarf ist ein solches Angebot bei Bedarf so früh wie mö g- lich erforderlich, damit tatsäc hlich ein Anschluss an das Bildungsangebot beim Träger ermöglicht wird. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Aufstellung der geförderten Maßnahmen im Schuljahr 2015/2016
Anlage1_V_0765_2016
5049 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0765/2016: Übersicht der Projekte im Schuljahr 2015/2016 Nr. Träger Bezeichnung Ziegruppe Inhalte Finanzierung durch Aufwand im Schuljahr 2015 - 2016 1 Uppenbergschule sich durch die Schule boxen - Schulabsentismus verhindern, schulische und berufliche Zukunft sichern Schüler/-innen Über das Medium "Boxen" verknüpft mit Lerneinheiten (Nachhilfeunterricht, Hausaufgabenerledigung, -unterstützung) sollen Schüler/innen indiv. Ziele erarbeiten, für die es sich zu "kämpfen" lohnt und die dazu führen, dass der Schulbesuch regelmäßig erfolgt, Disziplin, Toleranz erlernt wird etc. Amt 40 10.000 € 2 Lernen fördern e. V. Individueller flankierender Unterricht in der Stadtteilwerksatt Nord und dem Lernort Süd Jugendliche in Maßnahmen der Jugendberufshilfe o. Schulabschluss Jugendliche ohne Ausbildung erhalten individuellen Förderunterricht in Kleingruppen in Grundbildungsfächern wie Rechnen, Lesen etc., um einen Schulabschluss nachholen zu können bzw. die Ausbildungsfähigkeit zu erhöhen. Amt 40 20.000 € 3 Seht e. V. Begleitung der integrativen Lerngruppen im Übergang Schule-Beruf am Schillergymnasium Schüler/-innen Individuelle Unterstützung der SuS mit sonderpädagogiscem Unterstützungsbedarf durch Gewinnung, Qualifizierung und Coaching der Ehrenamtlichen (Mentoren) Amt 40 und Stiftung Bürger für Münster 3.700 € 4 Albert-Schweitzer- Schule Berufsorientierung von SuS mit dem Förderbedarf "Lernen" Schüler/-innen Individuelle Unterstützung beim Übergang von der Schule in den Beruf durch Berufsorientierung und berufspraktisches Lernen Amt 40 und Spenden 6.400 € 5 Handwerkskammer Münster Berufsorientierung plus in der Geistschule Schüler/-innen Die S u S der Geistschule werden schulbegleitend durch berufsorientierende und gesellschaftspolitische Module bei der beruflichen und gesellschaftlichen Integration unterstützt Amt 40 und Agentur für Arbeit 52.700 € 6 Lernen fördern e. V. Vermittlung arbeitsmarktrelevanter Grundkompetenzen -Lernort Süd * Berufsschulpflichtige Jugendliche, denen die Grundlagen für eine Maßnahme der Arbeitsförderung fehlen Werkstattangebote, Unterricht in Kleingruppen und eine sozialpädagogische Betreuung sollen helfen, die Persönlichkeit zu stabilisieren, soziale, schulische und sprachliche Defizite abzubauen, Schlüsselqualefikationen zu traininieren. Amt 40 (8 Plätze) und 59 (7 Plätze) 52.800 € 7 Lernen Fördern e. V. Vertiefte Berufsorientierung an den Förderschulen Lernen Schüler/-innen Die SuS und Eltern der Kinder in den Förderschulen "Lernen" werden bei der Berufsorientierung unterstützt. Amt 40 und Agentur für Arbeit 45.000 € 8 Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie Lotsenprojekt Schüler/-innen Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern an den Förderschulen Lernen , Gewinnung, Qualifizierung und Begleitung von "Lotsen" (Studenten der FH )mit der Diakonie Amt 40 22.000 € Nr. Träger Bezeichnung Ziegruppe Inhalte Finanzierung durch Aufwand im Schuljahr 2015 - 2016 9 Seht e. V. Tatort Werkstatt - Berufsdetektive im Einsatz - Berufliche Orientierung für Schüler/-innen mit Lernbehinderungen Schüler/-innen Im Rahmen der Über-Mittag-Betreuung werden in den Werkstätten der Schule Berufsfelder erkundet, eigene Stärken und Fähigkeiten ermittelt Amt 40 9.000 € 10 Beratungs- und Bildungszentrum der Diakonie Nachbetreuung der SuS des Vorjahres ohne Anschluss durch Studenten der FH Münster unversorgte Schulabgänger von den Förderschulen Lernen individuelle Begleitung der unversorgten SuS aus dem Lotsenprojekt durch Studenten der FH Amt 40 5.300 € 11 Jaz gGmH Gemma Junge Frauen mit fehlenden Kompentenzen für eine Maßnahme der Arbeitsförderung Junge Frauen mit einem hohen Anteil an mehrfach Problemstellungen wie z. B.: alleinerziehend, Migrantinnen, Aussiedlerinnen mit Bildungsdefiziten erhalten eine werkpraktische Unterweisung in den Bereichen Hauswirtschaft, Floristik/Garten, Pflege, Unterricht, sowie eine berufswegplanende Begleitung durch eine Bildungsbegleiterin Amt 40 (9 Plätze) und 59 (6 Plätze) 67.350 € 12 Verschiedene Träger Bedarfsbezogene Einzelplätze Jugendliche ohne vorrangige Leistungsansprüche mit Förderbedarf diverse Amt 40 12.000 € 13 Adolph-Kolping-Schule Projekt in einer Kita in Koop. mit der Abteilung berufliche Grundbildung Schüler/-innen Die Schüler/innen des Berufsgrundschuljahres Holz- und Metalltechnik bauen ein Außenspielgerät für eine Kita Amt 40 5.000 € 14 Honorarkraft Duales Orientierungspraktikum Schüler/-innen Wissenschaftliche Begleitung des Dualen Orientierungspraktikums Amt 40 5.000 € 15 Berufskollegs Zusätzlicher Englischuntericht Zugewanderte SuS in den Internationalen Förderklassen Durch flankierenden Englischunterricht für wird der Erwerb des HSA für Flüchtlinge erleichtet. Amt 40 1.950 € 16 Kommunale Koordinierung Sachkosten Kommunale Koordinierung (Vorlage 720/2012) Schüler/-innen Schüler/-innen in der Klassen 8 bis 10 aller Schulformen Amt 40 und Land NRW 7.000 € Summe 325.200 €
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0765/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37