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Beantwortung der Anfrage AN/1284/2025 der SPD-Fraktion bezüglich der Umsetzung des Kölner Suchthilfekonzepts - aktueller Stand der Standortprüfungen

Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA) 2854/2025 vom 29.09.2025

Stand: Am 29.09.2025 im Hauptausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 29.09.2025 2854/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 29.09.2025 Beantwortung der Anfrage AN/1284/2025 der SPD-Fraktion bezüglich der Umsetzung des Kölner Suchthilfekonzepts - aktueller Stand der Standortprüfungen Mit Anfrage AN/1284/2025 stellt die SPD-Fraktion die folgenden Fragen: 1. Welche konkreten Umsetzungsschritte hat die Verwaltung seit den Beschlüssen vom 11.08.2025 und 04.09.2025 eingeleitet? 2. Welche Standorte werden zurzeit für einen neuen Drogenkonsumraum geprüft und mit welchem Ergebnis? 3. Wie ist der aktuelle Stand bei den beschlossenen Drogenkonsumräumen und Anlauf- stellen in Kalk, Mülheim und Porz? 4. Welche kurzfristigen Interimslösungen in Neumarktnähe bereitet die Verwaltung aktuell vor? 5. Welche Ideen gibt es seitens der gesamten Stadtverwaltung, die für die „Weiterent- wicklung des Suchthilfekonzepts“ benannten jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 14 Mio. Euro sicherzustellen? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu Frage 1 – 4 Die im Hauptausschuss vorgelegte Mitteilung 2853/2025 beinhaltet Informationen zu allen auf- geführten Fragen mit Ausnahme der Frage 5. Deshalb werden die Fragen 1 - 4 an dieser Stelle nicht beantwortet. Zu Frage 5 Die führende Idee der gesamten Stadtverwaltung hinsichtlich aller Aufwände ist, dass zusätzli- che Ausgaben an anderer Stelle kompensiert werden müssen. Überplanmäßige Aufwände werden von Dez. II grundsätzlich nicht aktzeptiert. Angesichts des erheblichen Konsolidie- rungsbedarfs wird dies eine erhebliche Herausforderung sein. Aktuell werden innerhalb des Dezernats V Deckungsvorschläge erarbeitet. Ferner werden Gespräche mit möglichen weite- ren Stakeholdern hinsichtlich deren Möglichkeit und Bereitschaft, sich an den Investitions- und laufenden Kosten zu beteiligen, geführt. Von zwei Institutionen liegen schon die Zusagen zu zumindest dreijährigen Kostenbeteiligungen in noch nicht festgelegter Höhe vor. Eine weitere dritte Organisation, die ursprünglich ihre Mithilfe bei der Finanzierung angedeutet hat, hat 2 diese Bereitschaft jedoch zurückgezogen. gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 29.09.2025

    Hauptausschuss

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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