V/0129/2017
Projekt „Profilierung der Kompetenzen im Vergaberecht“, Einrichtung eines Zentralen Vergabemanagements im Rechts- und Ausländeramt
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Berichtsvorlage
6937 Zeichen
V/0129/2017
DER OBERBÜRGERMEISTER
Personal- und Organisationsamt
Betrifft
Projekt „Profilierung der Kompetenzen im Vergaberecht“;
Einrichtung eines Zentralen Vergabemanagements im Rechts- und Ausländeramt
Beratungsfolge
01.03.2017 Vergabeausschuss Vorberatung
21.03.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.03.2017 Rat Entscheidung
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Sta dt Münster nimmt den nachfolgenden Bericht der Verwaltung zu m
Stand des Projektes „Profilierung der Kompetenzen im Vergaberecht“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung mit diesem B e-
richt die dringende Notwendigkei t eine s zentralen Vergabemanagements innerhalb
der Stadtverwaltung Münster darlegt.
3. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass als Projektergebnis für das zen t-
rale Vergabemanagement im Rechts- und Ausländeramt ein zusätzlicher Personalb e-
darf im Umfang von 1,75 Stellen Entgeltgruppe 11 TVöD festgestellt wurde. Über die
erforderliche Schaffung der Planstellen wird im Rahmen der Stellenplanberatungen
2018 entschieden.
4. Der gemeinsame Antrag von CDU und SPD im Rat der Stadt Münster ("Weitere A n-
strengungen zur Optimierung von Strukturen und Prozessen in der Stadtverwaltung
sowie im Umgang mit städtischen Immobilien", s. V/0316/2011) und der Antrag der
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster („Regionale Kompetenzen bündeln“, s.
V/0147/2013) sind erledigt.
Vorlagen-Nr.:
V/0129/2017
Auskunft erteilt:
Frau Scheunemann
Ruf:
492-1014
E-Mail:
Scheunemann@stadt-muenster.de
Datum:
20.02.2017
Öffentliche Berichtsvorlage
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II. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen werden im Rahmen der Stellenplanberatungen 2018 dargelegt.
Die notwendigen Ermächtigungen für den zusätzlichen Personalbedarf sind in der mittelfristigen
Ergebnisplanung nicht enthalten.
Begründung:
1. Ausgangslage
In den vergangenen Jahren hat sich das Vergaberecht sehr verändert, die Normen sind noch
komplizierter und die Umsetzung ist noch aufwändiger geworden. So sind z. B. die Anforderun-
gen an die Transparenz von Vergaben gestiegen und v erpflichten zu umfassender Dokumenta-
tion und diversen Bekanntmachungen. Aber auch die in nationales Recht umzusetzenden eur o-
päischen Vergaberichtlinien, die so gravierende Änderungen, wie den primären Bieterrecht s-
schutz und die Einführung der E -Vergabe vorschreiben, haben diesen Rechtsbereich entsche i-
dend reformiert und in der Bedeutung steigen lassen . Es ist inzwischen nahezu unmöglich die
rd. 500 Vergabemitarbeiter permanent auf den aktuellen vergab erechtlichen Wissenstand zu
bringen.
Hinzukommt, dass das Korruptionsbekämpfungsgesetz seit dem Jahre 2013 eine Jobrotation in
besonders gefährdeten Bereichen vorsieht. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn andere
gleich wirksame organisatorische Maßnahmen getroffen werden können.
Darüber hinaus liegen versc hiedene Ratsanträge vor, die vor dem Hintergrund geänderter
Rahmenbedingungen eine Neuorganisation des Vergabebereiches bei der Stadtverwaltung
Münster vorsehen.
2. Projekt „Profilierung der Kompetenzen im Vergaberecht“
Die Verwaltung hat daher im Jahre 201 3 ein Projekt zur Profilierung der Kompetenzen im
Vergaberecht gestartet, das im Wesentlichen folgende Ziele verfolgt:
- Anpassung der aktuellen städtischen Regelwerke und Abläufe an die veränderten vergab e-
rechtlichen Vorgaben/Rahmenbedingungen,
- Bessere Vergaben/Beschaffungen,
- Effizienterer Einkauf,
- Verbesserung der Anpassungsfähigkeit der Verwaltung an zukünftige Veränderungen im
Vergaberecht,
- Entlastung der Fachämter von vergaberechtlichen Frage- und Aufgabenstellungen.
Hierzu wurden folgende Teilprojekte gebildet:
- Neufassung der Geschäftsanweisung für Ausschreibungen und Vergaben,
- Einführung der E-Vergabe sowie
- Bestands- und Prozessanalyse im Vergaberecht
Der beigefügte Bericht enthält detaillierte Ausführungen zu den gesetzlichen, organisatorischen,
personellen und finanziellen Rahmenbedingungen und den einzelnen Teilprojekten.
Die Verwaltung hat in dem Projekt zahlreiche Optimierungen erarbeitet wurden, die
- allen im Vergaberecht zuständigen Mitarbeiter/innen erhebliche Erleichterungen und Entlas-
tungen bringen,
- rechtssichere Vergabeverfahren gewährleisten,
- eine Jobrotation von nahezu 500 Mitarbeiter/innen verhindern und letztendlich
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- nicht unerhebliche positive Effekte für den städtischen Haushalt bringen.
Entscheidende Funktionen soll hierbei zukünftig das Rechts - und Ausländeramt wahrnehmen,
hierzu ist jedoch eine personelle Vermehrung erforderlich.
3. Einrichtung eines zentralen Vergabemanagements im Rechts- und Ausländeramt
Das Rechts- und Ausländeramt soll künftig die Aufgabe eines zentralen Vergabemanagements
übernehmen. Das umfasst neben Beratungs - und Unterstützungsaufgaben für alle Fachä mter,
die endgültige Zusammenstellung und Prüfung aller Ausschreibungsunterlagen, die Bündelung
und Steuerung der Bieterkommunikation in allen formellen V ergabeverfahren, die formelle Pr ü-
fung und Nachrechnung aller Angebote sowie aktuell die Einführung der E-Vergabe und zukünf-
tig die operative und fachliche Betreuung des Vergabemanagementsystems (E-Vergabe).
Für diese neue Rolle und parallel steigende Fal lzahlen reicht die vom Rat im Stellenplan 2017
beschlossene Vermehrung um 2,0 Planstellen nicht aus. Eine weitere Verstärkung ist dringend
geboten.
Nach Auswertung des dreijährigen Pilotbetriebs zur Einführung der E -Vergabe sind dauerhaft
insgesamt mindestens 6,25 Vollzeitäquivalente erforderlich, um die angestrebte Effizienzsteige-
rung für rund 750 - 800 Vergabeverfahren mit ein em Volumen von rd. 130 Mio. € zu erreichen
und gleichzeitig eine Jobrotation von nahezu 500 Mitarbeiter/innen zu vermeiden. Im Rahmen
der Stellenpanberatungen 2018 wird hierzu ein Vorschlag im Umfang von 1,75 Stellen vorgelegt
werden.
4. Abschließende Bemerkungen
Weitere ausführliche Erläuterungen sind dem beigefügten Bericht zu entnehmen.
Abschließend bleibt festzustellen, dass mit den beschriebenen Struktur - und Prozessoptimierun-
gen und der vorgesehenen Stärkung der interkommunalen Kooperationen im Vergabebereich die
o. g. Ratsanträge erledigt sind.
In Vertretung
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
1 Anlage: Projektbericht
Abschlussbericht
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1
Bericht über das Projekt
„Profilierung der Kompetenzen im Vergaberecht
innerhalb der Stadtverwaltung Münster“
(Stand: 02/2017)
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Inhaltsverzeichnis
1. Ausgangslage
1.1 Allgemeine Vorbemerkungen Seite 3
1.2 Ratsanträge Seite 4
2. Auswirkungen bei der Umsetzung der Neuorganisat ion im Amt 36
2.1 Positive Effekte bei der Realisierung der Neuorganisation Seite 4
2.2 Korruptionsprävention erreichen, Jobrotation vermeiden Seite 6
2.3 Notwendige Stellenvermehrung im Amt 36 Seit e 7
2.4 Konsequenzen bei geringerer Personalausstattung Seite 8
2.5 Finanzielle Beteiligung der Fachämter Seit e 9
3. Fazit Seite 10
4. Ausblick Seite 10
Anlagen
Anlage 1 Überblick über gesetzliche Veränderungen der vergangenen Jahre
Anlage 2 Darstellung des künftigen Beschaffungsmanagements der Stadt Münster
Anlage 3 Aktueller Stand der Teilprojekte
Anlage 4 Koordinierende Tätigkeiten beim Amt für Rechts- und Ausländerangelegenheiten
Anlage 5 Konsequenzen bei geringerer Personalausstattung
Anlage 6 Prozessdarstellung
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1. Ausgangslage
1.1. Allgemeine Vorbemerkungen
Bei der Stadt Münster verfügen ca. 530 Mitarbeiter/-innen über die Berechtigung, Waren
zu beschaffen oder Dienst- bzw. Bauleistungen zu be auftragen. Über 70.000
Bestellbuchungen mit einem Jahresvolumen von mehr als 200 Mio. € belegen, dass sich
weite Teile der Verwaltung mit dem Vergaberecht aus einandersetzen müssen. Ein sehr
großer Personenkreis übt diese Tätigkeiten nur „tem porär und zusätzlich“ zur
eigentlichen Tätigkeit aus. Die komplexen rechtlich en Bestimmungen sind darüber
hinaus an Zuschussempfänger zu vermitteln, wenn För dermittel über
Zuwendungsbescheide der EU, des Bundes und/oder des Landes weitergeleitet werden
und Rückforderungen vermieden werden sollen.
Die Rechtsnormen im Vergaberecht sind in den letzte n Jahren deutlich komplexer
geworden. Die Anforderungen an die Transparenz von Vergaben sind gestiegen und
verpflichten zu umfassender Dokumentation und diver sen Bekanntmachungspfichten.
Alleine das Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein -Westfalen (TVgG NRW) vom
01.05.2012 schafft erheblich veränderte Rahmenbedin gungen bei den Beschaffungen
und Vergaben, denn neben der Wirtschaftlichkeit von Angeboten sind weitere Aspekte
aus den Bereichen Tariftreue, Ökologie, Frauenförde rung, Ausbildung, Nachhaltigkeit
und soziale Standards zu beachten.
Aber auch die in nationales Recht umzusetzenden eur opäischen Vergaberichtlinien, die
so gravierende Änderungen, wie den primären Bieterr echtsschutz und die Einführung
der E-Vergabe vorschreiben, haben diesen Rechtsbere ich entscheidend reformiert.
Die
Anlage 1 gibt einen eindrucksvollen Überblick über die gese tzlichen Veränderungen der
vergangenen Jahre, die sich in immer kürzer werdend en Abständen vollziehen. Weitere
erhebliche Vergaberechtsneuerungen mit Auswirkungen auf alle Beschaffungen sind
bereits angekündigt. So ist ab April eine komplett überarbeitete Vergabeordnung für
Dienst-/ und Lieferleistungen sowie ein geändertes TVgG NRW angekündigt.
Am 31.12.2013 ist das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) in Kraft
getreten. Gem. § 21 KorruptionsbG soll eine Jobrota tion in besonders gefährdeten
Bereichen der öffentlichen Verwaltung eingeführt we rden. Als besonders gefährdet
werden danach Bereiche angesehen, in denen auf Auft räge, Fördermittel oder
Genehmigungen, Gebote oder Verbote Einfluss genomme n werden kann (§ 19 II). Im
Rahmen des Projektes war daher ebenfalls zu prüfen, wie eine Jobrotation umgesetzt
werden könnte bzw. ob sie ggf. durch geeignete Maßn ahmen wie eine Bündelung von
Aufgaben an zentraler Stelle in den Fachämtern entbehrlich ist (Ziff. 2.2).
In der Vergangenheit hat das Amt für Wirtschaftlich keitsprüfung und Revision
regelmäßig auf die Gefahren der extrem hohen Fehler anfälligkeit in den komplexen
Vergabevorgängen hingewiesen. So wurden in der Verg angenheit Mängel bei
Angeboten, wie z.B. fehlende Anlagen, versteckte Na chlässe oder nicht dokumentierte
Nebenangebote erst von den zuständigen Sachbearbeit ungen oder den beauftragten
Architekten bzw. Ingenieuren festgestellt. Die Mögl ichkeit, dass z.B. Nachlässe erst von
der beschaffenden Stelle erkannt werden, oder Neben angebote inhaltlich nicht
dokumentiert werden, eröffnet geradezu die Möglichkeit der Manipulation.
Ein hinreichender Korruptionsschutz ist nur zu gewä hrleisten, wenn die formale und
rechnerische Prüfung der geöffneten Angebote vollst ändig durch eine unabhängige
Stelle –hier das Rechts- und Ausländeramt- durchgef ührt und revisionssicher
dokumentiert wird. Unterhalb der Amtsleitung soll d aher
das zentrale
Vergabemanagement der Stadtverwaltung Münster gebil det werden. Diese
Organisationsänderung führt zu einer Optimierung i m Sinne von mehr Rechtsicherheit,
Wirtschaftlichkeit und Transparenz und zu einer Ver besserung der
Korruptionsprävention im Vergabeprozess.
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1.2. Ratsanträge
Ein gemeinsamer Antrag von CDU und SPD im Rat der S tadt Münster (s. V/0316/2011)
regt die Prüfung zur Einführung eines zentralen Bes chaffungsmanagements - über das
bestehende Maß hinaus - an.
Im Wesentlichen soll geprüft werden:
- die Bündelung der Nachfrage zur Verbesserung von Konditionen,
- eine Optimierung von Prozessen,
- die Bildung eines Kompetenzzentrums für Vergabe- und Vertragsrecht sowie
- eine Vernetzung aller Einkaufsaktivitäten als Gru ndlage für ein effizientes Controlling.
Mit Antrag Nr. A-R/0005/2013 hat die CDU-Fraktion d arüber hinaus beantragt, dass die
Verwaltung mit den umliegenden Kreisen und Kommunen des Münsterlandes über eine
gemeinsame Gründung eines Zentrums für Recht und Ve rgabe verhandelt und die
möglichen Interessen und Umsetzungsmöglichkeiten fü r dieses interkommunale Projekt
auslotet. Der Hauptausschuss hat die Verwaltung bea uftragt (s. V/0147/2013), den
Antrag aufzugreifen und dabei zunächst die rechtlic hen Rahmenbedingungen für eine
solche Einrichtung zu prüfen sowie mit interessiert en Kreisen und Kommunen zu
erörtern.
Um dieses Anliegen aufgreifen zu können war es zunä chst erforderlich, das
umfangreiche verwaltungsinterne Regelwerk im Vergab ewesen vollständig zu
überarbeiten und der aktuellen Rechtslage anzupasse n sowie die organisatorischen
Optimierungen gerade unter Berücksichtigung des gem einsamen Antrags von CDU und
SPD aus dem Jahre 2011 vorzunehmen.
2. Auswirkungen bei Umsetzung der Neuorganisation i m Amt 36
Basierend auf den gesetzlichen Pflichten, den polit ischen Anträgen und den
Projektergebnissen wurde entschieden, dass neben ei nzelnen Warengruppen-
Kompetenzzentren (Anlage 3 Ziff. 3.2) zur Entlastung einzelner Fachämter (Anlage 3
Ziff. 3.4) im Amt 36 durch Neuorganisation ein neues zentrale s Vergabemanagement
entstehen soll, welches wichtige, zentrale städtisc he Aufgaben im Vergabebereich
übernimmt. Näheres zu den Hintergründen und den Pro jektentwicklungen können der
Anlage 3 entnommen werden. In der Anlage 2 wird das neue
Beschaffungsmanagement der Stadtverwaltung Münster dargestellt.
2.1. Positive Effekte für die Stadtverwaltung bei R ealisierung der Neuorganisation
Für die Stadtverwaltung Münster und damit auch für den städtischen Haushalt ergeben
sich eine Reihe von positiven Effekten aus der Neuorganisation:
• Die Unterstützung der Bedarfsämter durch die Waren gruppen-Kompetenzzentren
und das zentrale Vergabemanagement werden für
o ordnungsgemäße und rechtskonforme Verfahren sorgen ,
o sowie dafür, dass die Ausschreibungen ohne Verzöge rungen, Mehrbelastungen
oder Fehler mangels Routine durchgeführt werden können
• Ein Compliance Management System (CMS)
1 wird im Bereich der Ausschreibungen
und Vergaben eingeführt.
• Die Bieterkommunikation wird wesentlich einfacher 2 und korruptionsgeschützt.
1 Aufgabe eines CMS ist es Regelverstöße bzw. die Risiken für Regelverstöße rechtzeitig zu erkennen und zu
verhindern bzw. zu kommunizieren, damit rechtzeitig angemessen reagiert werden kann.
2 z.B. Submissionsniederschrift erfolgt im VMS, Firmen können über ihre Zugangsdaten Ergebnisse anfragen. Bei
800 Vergaben pro Jahr und rd. sechs Angeboten je Vergabe würden allein dafür bis zu 4800 Anrufe eingehen!
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• Finanzielle Einsparungen von zusätzlichen Sach- und Personalaufwendungen:
o durch weitgehende Vermeidung von Aufhebungen, Nachprüfungsverfahren u sw.
(künftig nur noch in wenigen Einzelfällen),
o im Gesamthaushalt durch eingesparte Kosten an Arch itekten aufgrund
angepasster Verträge und Wegfall der formalen Prüfu ng und Nachrechnung der
Angebote,
o in den Bedarfsämtern durch die Einführung von Stan dardisierungen, u. a .durch
die Nutzung eines Vergabemanagementsystems (VMS) un d damit
Produktivitätssteigerung, weil freie Ressourcen für neue Verfahren genutzt werden
können,
o durch die Nutzung der Vergabehandbücher Bund / Lan d (VHB Bund / Land) und
sonstige von Amt 36 entwickelte Formulare, Übersich ten usw., da für die
Bedarfsämter die Entwicklung und Pflege individueller Formulare und Anschreiben
wegfällt.
o Minderaufwand bei der Dokumentation von Vergabever fahren.
o Vergabeverfahren werden insgesamt schneller durchf ührbar sein.
o Fachexpertisen von außerhalb der Stadtverwaltung M ünster können durch den
Aufbau / die Bündelung von Spezialwissen im zentral en Vergabemanagement und
den Warengruppen-Kompetenzzentren nahezu entbehrlich werden.
o Zudem wird Amt 36 als zentrale, strategische Einhe it für Vergaben verstärkt
wirtschaftliche Aspekte in den Fokus nehmen und mit hoher Wahrscheinlichkeit
finanzielle Vorteile für die Stadt Münster z. B. du rch ämterübergreifende
Vergabekoordination und den Abschluss weiterer Rahm envereinbarungen
erzielen.
• Diese Vereinheitlichungen führen außerdem
o zu einer reduzierten Fehleranfälligkeit und einhei tlicheren Darstellung und
Dokumentation,
o sowie zu einer Wettbewerbssteigerung , da die Verwendung der Vergabe- und
Vertragsunterlagen der VHB auch auf Bieterseite zu einer Vereinfachung führen. 3
• Mehr Wettbewerb entsteht auch durch den Einsatz des VMS, da mehr Firmen
erreicht werden und diese unkomplizierter als bisla ng die Vergabeunterlagen
kostenfrei beziehen können. Auch ist die Angebotsab gabe über das VMS wesentlich
komfortabler. 4
• Anstieg der öffentlichen Ausschreibungen, als rech tssicherste und wirtschaftlichste
Verfahren im Verhältnis zu beschränkten Ausschreibu ngen (Erfahrungen während
der Pilotphase); nur die öffentliche Ausschreibung vermag regelmäßig den
„Grenzkostenbieter “ hervorzubringen, der alle anderen aussticht, da er ein
besonderes Interesse an dem Auftrag hat. Befände si ch dieser Mindestbieter in der
Bieterliste eines beschränkten Verfahrens, wäre das reiner Zufall.
• Die zentralen Aufgaben des Amtes 36 und die Nutzun g eines VMS bieten künftig
statistische Daten und ermöglichen damit ein Controlling .
• Zusätzliche Dokumentations- und Veröffentlichungsp flichten nach dem TVgG NRW
(z. B. § 21 Abs. 5) werden regelmäßig wahrgenommen; dies kann nur von zentraler
Stelle sichergestellt werden.
• Verfahrensoptimierung und Korruptionsvorbeugung du rch die Zentralisierung der
formalen Prüfung der Angebote, bei der alle Angebotsinhalte, einschließlich der
rechnerischen Prüfung revisionssicher dokumentiert werden
• Jobrationen zur Korruptionsprävention werden entbehrlich (s. auch Ziff. 2.2)
3 Insbesondere in konjunkturstarken Zeiten, bekommt der Auftraggeber zuerst ein Angebot, dessen
Vergabe-/Vertragsunterlagen einfach zu verstehen und schnell zu kalkulieren sind.
4 Die EU-Kommission geht in ihrem Strategiepapier zur E-Vergabe mit einer Kosteneinsparung von 5% durch mehr
Wettbewerb aus. Die realen Einsparungen lagen deutlich darüber.
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2.2. Korruptionsprävention erreichen, ohne dass Job rotationen erforderlich werden
Bereits unter Ziff. 1.1 Abs. 3 wurde die Notwendigkeit interner Maßnahmen zur
Korruptionsprävention nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz erwähnt. Innerhalb der
Stadtverwaltung Münster wurde inzwischen unter ande rem entschieden, von der
gesetzlich vorgesehenen Jobrotation abzusehen, wenn andere Maßnahmen zur
Korruptionsprävention mindestens den gleichen Erfol g garantieren oder eine Rotation
aufgrund der besonderen Fachlichkeit nicht möglich oder aus personalwirtschaftlichen
Gründen unverhältnismäßig ist.
Bei einer Jobrotation in den Fachämtern müssten nah ezu rd. 530 mit Vergaben betraute
Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung in einem 5-Ja hres-Rhythmus ihre Stellen
wechseln. Das ist kaum zu leisten und daher möglichst zu vermeiden.
Insbesondere bezüglich der städtischen Architekten und Ingenieure wird davon
ausgegangen, dass eine Rotation wegen der besondere n Fachlichkeit und auch aus
personalwirtschaftlichen Gründen nur mit sehr hohem Aufwand zu realisieren wäre.
Die Verwaltung hat deshalb geprüft, welche Maßnahme n eine Jobrotation grundsätzlich
vermeiden würden, da sie mindestens den gleichen Erfolg garanieren.
Das Ergebnis dieser Prüfung hat ergeben, dass aus S icht der Verwaltung zwei
geeignete Varianten in Frage kommen können.
1. Die formale Prüfung und die rechnerische Prüfung der Angebote nicht länger von
den Bedarfsämtern durchführen zu lassen, sondern vo m unabhängigen zentralen
Vergabemanangement.
2. Die Einführung eines Vier-Augen-Prinzips bei der formalen Prüfung und
Nachrechnung in den Bedarfsämtern sicherzustellen.
Allerdings wären bei der zweiten Löstung die Fachäm ter dann personell zu verstärken.
Die heutigen Stellenbemessungen sehen ein Vier-Auge n-Prinzip nicht vor. Bei teilweise
mehreren Hundert Ausschreibungen gerade im Bauberei ch würde sich das spürbar auf
die personellen Kapazitäten auswirken.
Hinzu kommt, dass eine große Anzahl von Vergabeverf ahren im Baubereich von
externen Architekten begleitet werden, die zurzeit auch die formale Prüfung und die
Nachrechnung zurzeit mit übernehmen. Das darf nach den neuen Regelungen zur
Korruptionsprävention ohnehin nicht länger fortgeführt werden. Würden diese Aufgaben
nicht auf das zentrale Vergabemanagement übertragen , müssten die Prüfungen und
Nachrechnung künftig zusätzlich von den betroffenen Fachämtern geleistet werden. Das
würde dort zu einem weiteren nicht unerheblichen Me hraufwand führen und damit
ebenfalls zusätzliche personelle Bedarfe auslösen.
Weniger kostenintensiv ist nach Auffassung der Verw altung die Variante 1,
nämlich die Bündelung im zentralen Vergabemanagemen t bei gleichzeitiger
personeller Verstärkung. Hier wäre dann ein von der Bedarfsstelle unabhängiges
und zudem fachlich spezialisiertes Team mit den Auf gaben betraut, ein Vier-
Augen-Prinzip möglich, so dass eine Jobrotation nicht länger erforderlich würde.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Stellenausstat tung mit 4,0 Planstellen können
diese Tätigkeiten im zentralen Vergabemanagement zz t. jedoch nicht geleistet werden.
Wie dargelegt ist das aus Gründen der Korruptionspr ävention und zur Vermeidung von
vielfältigen Jobrotationen innerhalb der Stadtverwa ltung künftig jedoch dringend
geboten.
7
Der Vollständigkeit halber wird noch darauf hingewi esen, dass die Fachämter bei den
bisherigen Planungen das VMS erst nach der formalen Prüfung und Nachrechnung der
eingegangenen Angebote durch das Rechts- und Auslän deramt nutzen sollen. Würde
man beide Tätigkeiten bei den Fachämtern belassen, müssten diese frühzeitiger im
Prozess das VMS anwenden. Das würde wiederum umfang reichere Schulungen
erfordern und hierfür deutliche Mehraufwendungen nach sich ziehen.
2.3. Notwendige Stellenvermehrung im Amt 36
Die Übernahme zusätzlicher Aufgaben als zentrales V ergabemanagement mit
strategischen Aufgaben verursacht einen zusätzliche n Personalbedarf im Amt für
Rechts- und Ausländerangelegenheiten. Während der 3 -jährigen Pilotphase konnten
Aufzeichnungen vorgenommen werden. So war eine deta illierte zeitliche Bemessung
möglich, die regelmäßig im Projekt überprüft und kr itisch hinterfragt wurde. Zudem
können nach drei Jahren auch bereits Erkenntnisse f ür die Routinephase, also für einen
dauerhaften Bedarf, abgeleitet werden.
Mit den Erkenntnissen aus der 3-jährigen Pilotphase kann gesichert davon ausgegangen
werden, dass 6,25 VZÄ
5 –unter den gegebenen Rahmenbedingungen- dauerhaft
benötigt werden. Für die sich ab Sommer anschließen de zweijährige Einführungsphase
des Vergabemanagementsystems (das Rollout des VMS s oll bis zu den Sommerferien
abgeschlossen sein) wird noch einmal ein 0,5 VZÄ benötigt.
Seit vielen Jahren werden in dem Bereich Ausschreib ungen und Vergaben lediglich 2,0
Planstellen vorgehalten (1,0 x A11, 1,0 x A08), die ausschließlich für Aufgaben der
Submissionsstelle zur Verfügung stehen. Über den St ellenplan 2017 hat der Rat der
Stadt Münster aufgrund des Aufgabenzuwachses bereit s weitere 2,0 Planstellen
hinzugegeben.
Allerdings ist damit noch nicht der erforderliche S tellenbedarf erreicht. Vielmehr musste
die Personalbemessung seit der Anmeldung zum Stellenplan 2017 aufgrund veränderter
Rahmenbedingungen wie gestiegene Fallzahlen, mehr A ngebote, aufwändigere formale
Prüfungen nochmals angepasst werden.
In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass in der
Vergangenheit keine Stellenbemessung im Bereich der Vergaben vorgenommen wurde.
Die beiden Stellen in der Submissionsstelle wurden weder überprüft noch den
gestiegenen gesetzlichen Anforderungen an Vergabeve rfahren und gestiegenen
Fallzahlen angepasst. Vor allem der Bericht des Amt es für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision aus dem Jahre 2014 unterstreicht die N otwendigkeit einer personellen
Verstärkung. Zum Beginn des Projektes war daher bereits eine personelle Unterdeckung
gegeben, die auch ohne die projektbedingten Prozess - und Strukturveränderungen
hätten aufgegriffen und ausgeglichen werden müssen. Seitdem sind die Fallzahlen
nochmals gestiegen; im Oberschwellenbereich in 2016 sogar auf das siebenfache
gegenüber den Vorjahren.
Diese steigende Tendenz wird anhalten, da aktuelle Rechtsprechungen uns verpflichten,
viele in der Vergangenheit nach VOB vergebene Leist ungen zukünftig nach VOL zu
vergeben. Hier liegt der EU-Schwellenwert bei rd. 209.000 € (VOB 5,225 Mio €), so dass
wir ab sofort
sehr viel mehr komplexe EU-Vergaben durchführen müs sen. In der
Vergangenheit wurden z.B. Dienstleistungen, die der Aufrechterhaltung der Funktion von
Bauwerken dienten, der VOB zugeordnet (z.B. Grabenr einigung, Kanalreinigung,
5 Der künftige Aufwand für Beratungen, auch solcher, die u. U. zu keinem konkreten förmlichen Verfahren führen, konnte in
der Bemessung mangels aussagekräftiger Erfahrungswerte, da noch nicht alle Ämter beteiligt werden konnten, noch nicht
erfasst werden. Hier sieht das AWR aufgrund langjähriger Erfahrungen einen nicht zu unterschätzenden Aufwand. Dieser ist
während einer zweijährigen Einführungsphase zu erheben und zu prüfen.
8
Straßenablaufreinigung). Nach einem aktuellen Verga bekammerspruch der
Vergabekammer Münster unterliegen diese Leistungen ausdrücklich der VOL.
Fest steht auch, dass im Zusammenhang mit dem Wohnb aulandprogramm,
Konversionsflächen und weiteren Arbeitsprogrammen d er Stadtverwaltung Münster die
Zahl der Vergabeverfahren ansteigt. Die aktuellen S tellenbemessung geht von 800
Vergabeverfahren aus.
Damit beruhen die beantragten personellen Verstärku ngen ausdrücklich nicht allein auf
den strukturellen Veränderungen und Prozessoptimier ungen! Im Gegenteil: Die
Bündelung an dieser Stelle mildert Stellenvermehrun gen in den Fachämtern im
Zusammenhang mit den genannten Arbeitsprogrammen ab.
Zur weiteren Vorbereitung und für die Erledigung de s zukünftigen Arbeitsvolumens ist
zudem zeitnah ein hervorgehobener Arbeitsplatz (Fac hstellenleitung) Voraussetzung für
das nachhaltige Gelingen des Projektes. Eine Auflis tung der zu koordinierenden
Tätigkeiten eines städtischen, zentralen Vergabeman agements befindet sich in Anlage
4. Dafür ist ein 0,5 VZÄ vorgesehen, das im Amt 36 n ach Umorganisation der Abteilung
1 im Jahre 2015 zur Verfügung steht und explizit dafür vorgehalten wird.
2.4. Konsequenzen bei geringerer Personalausstattu ng des Amtes 36
Unter Berücksichtigung, dass
• der Vergabebereich einer enormen dynamischen recht lichen Entwicklung unterliegt,
mit der einzelne Stellen innerhalb der Stadtverwaltung Münster mit vertretbarem
Aufwand nicht Schritt halten könnten,
• der auch deshalb gebotenen Einführung eines Vergab emanagementsystem sowie
• zur Korruptionsprävention und
• der Entscheidungen im Verwaltungsvorstand nach ein er intensiven Struktur- und
Umfeldanalyse
sind die beschriebenen Struktur- und Prozessoptimierungen alternativlos.
Die vorgesehenen strukturellen und prozessorientier ten Optimierungen folgen einer
strikten Trennung zwischen fachlich-inhaltlichen Au fgaben der Fachämter zur
Bedarfsdeckung und unterstützenden, zentralen (Quer schnitts-)Aufgaben der zentralen
Einheit. Die Zuordnung von formalen und vergaberech tlichen Aufgaben auf das zentrale
Vergabemanagement folgt vollständig dieser Logik. E s wurden daher auch solche
Tätigkeiten übertragen, die den Bedarfsämtern immer wieder zum Teil erhebliche
Probleme bereitet haben, weil sie eben nicht vorrangig mit der jeweiligen Fachlichkeit zu
tun haben. Hier sind beispielsweise die Auswahl der allgemeinen Formulare als auch
deren Befüllung zu benennen, wie die TVgG Formulare , Allgemeine
Vertragsbedingungen, Anschreiben an die Bieter, Ang ebotsschreiben der Bieter,
Eigenerklärungsformulare usw.
Die Ermittlung der Fristen für das Vergabeverfahren erfolgt durch das Amt 36 und kann
somit nicht mehr zu Unsicherheiten beim Anlegen der Vergabeakte führen.
Würde diese Trennung und Aufgabenzuordnung nicht ko nsequent durchgehalten
werden, könnten die Projektziele wie zum Beispiel E ffizienzsteigerung,
Korruptionsprävention, Compliance Management, mehr Rechtssicherheit nicht erreicht
werden. Synergien würden entfallen, der Vergabeproz ess würde verlängert.
Insbesondere die kleineren Beschaffungsstellen stün den wie in der Vergangenheit vor
dem Problem, im komplizierten Vergabeprozess die re chtlich richtigen, fristgerechten
Entscheidungen zu treffen.
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Die „neuen“, hier angedachten Vergabeprozesse wurde n in der Pilotphase erarbeitet
und entsprechend dem Auftrag an die Verwaltung nach haltig optimiert. Schnittstellen
und fehleranfällige, aufwendige Doppeldatenerfassun gen waren zu vermeiden und zu
reduzieren. Synergieeffekte sollten gefunden, der Vergabeprozess beschleunigt werden.
Nur durch die Bündelung aller formalvergaberechtlichen Prozesse im Amt 36 können die
Vergaben schnell, flexibel und zeitnah stetig angep asst werden. Erkenntnisse bei der
formalen Prüfung beispielsweise bei der LKW-Beschaffung für AWM können so sofort in
die Vergabeunterlagen eines Feuerwehrfahrzeuges einfließen.
Fazit:
Die vorgesehenen Vergabeprozessoptimierungen greifen vollumfänglich nur im Ganzen.
Eine Reduktionsvariante gibt es gesamtstädtisch ges ehen nicht, da fast alle Projektziele
nicht greifen würden.
In der Anlage 5 sind zwei Beispiele aufgeführt, die die nachteilig en Auswirkungen bei
der Herausnahme einzelner Tätigkeiten von der Zentr alisierung im Amt 36 verdeutlichen
sollen.
2.5. Finanzielle Beteiligung der Fachämter
Die beschriebenen Stellenmehrungen im Amt 36 können nicht von den Fachämtern im
notwendigem Umfang zur Verfügung gestellt werden.
Die Vergabeverfahren sind in den letzten Jahren zun ehmen komplexer geworden. Die
Beschaffungsämter haben dafür keinen hinreichenden Ausgleich bekommen. Sie haben
die Mehraufwendungen vielfach durch Überstunden, Or ganisationsverschiebungen und
Prozessverlagerungen kompensiert. Interne Tätigkeit en wurden verschoben oder auf
das Allernotwendigste reduziert (Qualitätsmanagemen t, Produktrecherchen, interne
Organisationsoptimierungen, Standardfestlegungen…). Diese Arbeiten sind aber
zwingend notwendig und müssen nun nachgearbeitet werden.
Inwieweit die genannten Entlastungen in den Fachämt ern (Anlage 3 Ziff. 3.4) zur
finanziellen Deckung der Mehraufwendungen im Amt 36 herangezogen werden können,
ist im Rahmen der zweijährigen Einführungsphase des VMS zu prüfen.
Fest vereinbart wurden bereits ein Verwaltungskoste nzuschuss in Höhe von 10.000 €
jährlich seitens der Abfallwirtschaftsbetriebe Müns ter und die Verlagerung eines
0,1 x E11-Stellenanteils des Tiefbauamtes. In dies en Ämtern konnte bereits auf die
Erfahrungen und Ergebnisse des Pilotprojektes zurüc kgegriffen werden. Zudem ist die
Anzahl an Ausschreibungen im Jahresdurchschnitt so groß, dass die Entlastungen
durch eine Aufgabenverlagerung zum Rechts- und Ausl änderamt und die Unterstützung
durch den Einsatz eines Vergabemanagementsystems me ssbar sind. Ähnliche
Regelungen wären auch bei weiteren Organisationsein heiten, wie den Ämtern 23, 67,
37, der citeq und dem Jobcenter denkbar, vorausgesetzt die Projektziele und somit auch
die Entlastung können erreicht werden.
Schwierig ist dies bei Ämtern mit wenigen Ausschrei bungen oder bei denen, die zwar
viele Ausschreibungen haben, aber auf viele Stellen verteilt (z. B. Amt für
Immobilienmanagement). Die Einsparungen sind zwar i n der Summe nenneswert, auf
der einzelnen Stelle aber nicht so groß, dass sinnv olle Stellenanteile herausgenommen
und verlagert werden können. Hier könnten die durch die Entlastungen freiwerdende
Ressourcen sinnvoller und zeitnah für neue Verfahre n genutzt werden und so zu einer
Produktivitätssteigerung führen.
10
In diesem Zusammenhang bleibt aber auch festzuhalte n, dass in den vergangenen
Jahren dezentrale Bedarfe im Bereich der Ausschreib ungen und Vergaben wegen der
komplexen Veränderungen im Vergaberecht mit Verweis auf die geplante Bündelung
von Kompetenzen und Aufgaben im Rechts- und Ausländ eramt nicht aufgegriffen
wurden. Diese Anträge werden auch künftig nicht auf gegriffen, weil die Optimierungen
Entlastungen für die Fachämter bedeuten.
3. Fazit
Bei der Umsetzung der vorgenannten Struktur- und Pr ozessoptimierungen erreicht die
Stadt Münster das Ziel eines ganzheitlichen Beschaf fungsmanagements, welches auf
zwei Säulen beruht und ein zentrales Vergabemanagem ent im Rechts- und
Ausländeramt beinhaltet.
Allein durch die Beratung zu Vergabeverfahren, auch und gerade im Vorfeld von
konkreten Verfahren sowie deren Begleitung während der Durchführung, ist ein hohes
Maß an Rechtssicherheit gewährleistet.
Durch die Einführung der E-Vergabe für alle Verfahr en (nicht nur für die Verfahren im
Oberschwellenbereich) und die daraus zu erwartenden Veränderungen wie die
Vergrößerung der Bieterkreise, sind positive Effekt e für den städt. Haushalt zu erwarten
und haben sich teilweise in der Pilotphase bereits gezeigt. Diese Effekte lassen sich
zwar –zumindest auf der bisherigen Datenlage- nicht monetär bemessen, aber alleine
die lt. Strategiepapier der EU-Kommission zu erwart enden Einsparung durch günstigere
Angebote von 5,0 % würde bei einem durchschnittlich en jährlichen
Beschaffungsvolumen von rd. 130.000.000 € reduzierte Ausgaben um rd. 6.500.000 €
bedeuten.
Schon deshalb ist es sinnvoll und wirtschaftlich, d ie strategische Vergabestelle mit
entsprechenden Ressourcen auszustatten.
4. Ausblick
Beschaffungsoptimierungen
Nach wie vor unterliegt der Bereich des Vergabewese ns einer enormen Dynamik. So
sind beispielsweise eine umfangreiche Änderung der VOL sowie die Überarbeitung des
TVgG NRW angekündigt. Die Verwaltung steht hier vor der Herausforderung mit den
regelmäßigen gesetzlichen Veränderungen schrittzuha lten und gleichzeitig die
Strukturen des Vergabewesens innerhalb der Verwaltu ng zu modernisieren und zu
optimieren sowie eine interkommunale Zusammenarbeit zu forcieren, immer mit dem
Ziel einer rechtssicheren, fairen und wirtschaftlic hen Beschaffung. Daran wird die
Verwaltung auch weiterhin intensiv arbeiten.
Warenkorbsysteme
Perspektivisch ist die neue Organisation im Vergabe bereich durch die Einführung eines
elektronischen Bestellwesens, das alle Beschaffunge n im VOL-Bereich (jetzt:
Unterschwellenvergabeordnung - UVgO) abwickelt, zu ergänzen. Dieses würde
ämterübergreifend einheitliche Prozesse ermöglichen . Je nach Zuständigkeit und
Verantwortung können verschiedene Rollen definiert werden. Die Warengruppen-
Kompetenzzentren würden zu „automatisierten Bestell ern“, die elektronische
Einkaufswagen anlegen, aus denen die Bedarfsämter i hre Bestellungen und Abrufe aus
Rahmenvereinbarungen vornehmen würden.
11
Wettbewerbssteigerung
Die Verwendung des Vergabemarktplatzes NRW ermöglic ht den Aufbau regionaler
Marktplätze, die zusätzliche Wettbewerbsvorteile er öffnen und die Wirtschaft über die
regionalen „Auftragsangebote“ schnell und unkompliz iert informiert. Dadurch das alle
Landesbehörden in Münster, die Handwerkskammer Müns ter, Wohn+ Stadtbau GmbH,
Uni-Klinik- Münster und voraussichtlich zukünftig a uch die Stadtwerke Münster, sowie
einige umliegende Kreise den Vergabemarktplatz NRW nutzen, würde sich langfristig die
Gründung eines Regionalmarktplatzes sehr anbieten. Allerdings wäre eine solche
Umsetzung mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Im Auftrag
gez.
Michael Willamowski
12
Anlage 1 zum Bericht „Profilierung der Kompetenzen im Vergaberecht (02/2017)“ -
Überblick über die gesetzlichen Veränderungen der vergangenen Jahre
13
14
Anlage 3 zum Bericht „Profilierung der Kompetenzen im Vergaberecht (02/2017)“ -
Aktueller Stand der Teilprojekte:
1. Neue Geschäftsanweisung Ausschreibungen und Verg aben (GA AV)
→abgeschlossen
Wie schon mit der Vorlage V/0750/2015 berichtet, wu rde die neue Geschäftsanweisung
Ausschreibungen und Vergaben (GA AV) der Stadt Müns ter erstellt und veröffentlicht.
Dabei wurde das umfangreiche Regelwerk, welches die Arbeitsgrundlage für eine Vielzahl
von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverw altung Münster darstellt, komplett
überarbeitet.
Die GA AV ist in Abhängigkeit gesetzlicher oder org anisatorischer Veränderungen laufend
fortzuschreiben.
2. Einführung E-Vergabe →kurz vor dem Abschluss
Im Rahmen der E-Vergaben müssen die Vergabeunterlag en elektronisch, unentgeltlich,
uneingeschränkt und vollständig sowie direkt zur Ve rfügung stehen. Die Kommunikation
mit den Bietern muss komplett elektronisch möglich sein, ebenso (spätestens ab 2018) die
Angebotsabgabe. Hierzu wurde in der V/0705/2015 bereits ausführlich berichtet.
Elektronische Vergabe bedeutet die Durchführung der Vergabe unter Verwendung des
Internets.
Anfang 2014 wurde ein Arbeitskreis unter Beteiligun g der Ämter 10, 14, 23, 36, 66, AWM
und der citeq beauftragt, die E-Vergabe stadtweit einzuführen.
Der anschließende Entwicklungs- und Entscheidungspr ozess ist weitestgehend
abgeschlossen, so dass die E-Vergabe für alle forma len Ausschreibungsverfahren
stadtweit eingesetzt werden kann.
Um alle Vorteile der E-Vergabe nutzen zu können, so ll sie vollumfänglich eingesetzt
werden. Vollumfänglich heißt hierbei: von der Bekan ntmachung über die
Zurverfügungstellung der Vergabeunterlagen, die kom plette Bieterkommunikation, die
Angebotslegung und –öffnung und die Wertung bis zur Ex-ante-Veröffentlichung und
Zuschlagserteilung.
Um dieses effizient zu gestalten, hat sich die Verw altung nach einem rund
achtzehnmonatigen Pilotbetrieb unter Beteiligung ve rschiedener Ämter für die
Anschaffung eines Vergabemanagementsystems entschie den, das durch
Assistentenfunktionen und Plausibilitätsprüfungen, durch Dokumentations- und
Kommunikationsmöglichkeiten hilft, Vergaben komplet t und rechtssicher durchzuführen
und revisionssicher zu dokumentieren.
Das vorgesehene Vergabemanagementsystem kommunizier t mit dem Internet-
Vergabemarktplatz NRW, der unter der Regie des Landes NRW betrieben wird.
Die Durchführung der elektronischen Vergaben mit ei nem standardisierten
Vergabemanagementsystem ist nur unter Verwendung st andardisierter
Vergabeunterlagen effizient möglich. Anstelle des E insatzes der städtischen Vordrucke,
Formulare, Vergabe- und Vertragsbedingungen hat sic h die Stadtverwaltung nach
intensiver juristischer Prüfung für die Verwendung der offiziellen Vergabehandbücher
entschieden. Für Bauleistungen werden zukünftig die Unterlagen des Vergabehandbuch
des Bundes und für Dienst- und Lieferleistungen die Unterlagen des Vergabehandbuches
des Landes NRW eingesetzt.
15
Im Rahmen der Pilotphase wurde das Vergabemanagementsystem umfassend getestet.
Viele Fachämter haben das System testweise von der Angebotswertung bis zur
Zuschlagserteilung angewendet. Das zentrale Vergabemanagement im Amt 36 hat die
formale Prüfung der Leistungsbeschreibungen der Bes chaffungsämter, das Anlegen der
elektronischen Vergabeakten (Zusammenstellen der Ve rgabeunterlagen), die
Durchführung der Bekanntmachungen, Teilnahmewettbew erbe, die Angebotseinholung,
Angebotsöffnung, die rechnerische Prüfung der Angeb ote und der formalen Vorprüfung
übernommen
Die Verwendung des Vergabemanagementsystems und den damit verbundenen
Prozessoptimierungen (s. Anhang 2, Pkt. 3) führt dazu, dass Vergaben,
• korruptionssicherer,
• rechtssicherer,
• wirtschaftlicher,
• schneller,
• einheitlicher und
• letztendlich mit einem geringeren gesamtstädtische n Personalaufwand abgewickelt
werden können.
Die Beschaffungsämter werden sich zukünftig intensi ver auf die fachlichen Kompetenzen
konzentrieren können. Die formalen und vergaberecht lichen Aufgaben werden
überwiegend von den Spezialisten bei den Warengrupp en-Kompetenzzentren für
Vergaben (Anlage 3, Ziff. 3.2) und dem zentralen Vergabemanagement des Rechts- un d
Ausländeramts (Anlage 3, Ziff. 3.3) liegen.
Eine Prozessanweisung für die E-Vergabe für alle Ämter wird zurzeit erstellt.
3. Bestands- und Prozessanalyse im Vergabewesen →kurz vor dem Abschluss
3.1. Projektauftrag, Ziele
Zur Bestands- und Prozessanalyse im Vergabewesen wu rde unter Federführung des
Personal- und Organisationsamtes eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der v. a. das Amt
für Rechts- und Ausländerangelegenheiten und das Am t für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision beteiligt waren. Die Arbeitsgruppe ana lysierte die bestehenden Strukturen
und Prozesse im Vergabebereich und erarbeitete konz eptionelle Vorschläge zur
ganzheitlichen Reorganisation des Beschaffungswesen s. Ergebnis nach Beratungen im
Verwaltungsvorstand ist die Einführung eines IT-ges tützten Beschaffungsmanagements,
das im Wesentlichen auf zwei Säulen beruht:
1. Bildung einer zentralen Vergabemanagementeinheit für Vergaben mit strategischen
Beschaffungsaufgaben,
2. Benennung von Bedarfsämtern mit operativen Besch affungsaufgaben als
Warengruppen-Kompetenzzentren.
Gleichzeitig hat der Verwaltungsvorstand beschlosse n, die Zentrale Einheit und damit
die strategische Rolle eines ganzheitlichen Beschaf fungsmanagements sowie eine
zentrale „Kompetenzbündelung“ im Rechts- und Auslän deramt, in dem bereits die
Submissionsstelle verortet war, zu installieren.
Ein entsprechendes Schaubild ist als Anlage 2
beigefügt.
3.2. Einrichtung von Warengruppen-Kompetenzzentren
16
Ein weiteres Ziel des Organisationsprozesses war di e Einrichtung weiterer
Kompetenzzentren für Warengruppen, aus denen viele Ämter beschaffen. In der GA AV
sind bereits das Personal- und Organisationsamt, di e citeq, das Amt für
Immobilienmanagement, die Feuerwehr und das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung
und Verkehrsplanung für verschiedene Warengruppen a ls Kompetenzzentren für die
Beschaffungen bestimmter Warengruppen festgelegt.
Durch die Wahrnehmung zentraler und strategischer A ufgaben in einem zentralen
Vergabemanagement beim Rechts- und Ausländeramt kon nte die Bildung von weiteren
Kompetenzzentren auf wenige konzentriert werden. So werden zusätzliche Belastungen
in den Fachämtern gering gehalten. Durch die künfti ge vielfältige Unterstützung des
Rechts- und Ausländeramtes können für alle Fachämte r spürbare Entlastungen erreicht
werden (Anlage 3, Ziff. 3.4) , so dass sie in die Lage versetzt werden, eigene
Ausschreibungsverfahren mit Unterstützung des Kompe tenzzentrums für Vergaben
schnell und effizient durchzuführen und sich dabei künftig vor allem auf fachlich-
inhaltliche Fragestellungen konzentrieren.
Folgende weitere Warengruppen-Kompetenzzentren sind vorgesehen:
• KfZ (Personenwagen, ohne Spezialfahrzeuge) Amt 10
• Verpflegung Amt 40 (Abt. 2)
• Laborausstattung Amt 40 (Abt. 1)
• Entsorgung (lt. Produktplan) Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
Darüber hinaus wird das Warengruppen-Kompetenzzentr um im Amt für
Immobilienmanagement erweitert. Künftig ist es auch für die Beschaffungen von
• Hygiene- und Küchenreinigungsartikel für Schulen u nd Kitas (inkl. der erforderlichen
Unterweisungen etc),
• Steuerungssoftware 6 für Türen und Fenster,
• (fachamtsspezifische/spezielle) Unterhaltung von G ebäuden und Werkstätten,
• Handwerkerarbeiten an Gebäuden,
• Hausmeisterdienste (ohne Schulen),
• spezieller Reinigungsaufträge sowie
• besonderer Leuchtmittel (z. B. Theater Münster) au sdrücklich zuständig.
Damit ist das Amt für Immobilienmanagement für alle Reinigungsleistungen in
städtischen Gebäuden zuständig. Bisher war die Zuständigkeit für spezielle Reinigungen
auf z. B. Verkehrsflächen der Bücherei nicht eindeutig geregelt. Auch werden künftig alle
Leuchtmittel durch das Amt für Immobilienmanagement beschafft ( auch spezielle
Leuchtmittel z. B. für das Theater Münster).
Daraus ergibt sich vor allem eine Entlastung für da s Amt für Schule und Weiterbildung,
welches bisher die Beschaffungen von Küchenreinigun gsartikel für die Schulküchen
selbst vorgenommen hat. Das Amt wird so in die Lage versetzt, das Kompetenzzentrum
für die Mittagsverpflegung zu übernehmen.
Einen vollständigen Überblick über die Kompetenzzentren und deren Leistungen gibt die
GA AV, die rechtzeitig zum 01.08.2017 entsprechend angepasst wird.
Die Kompetenzzentren sind im Einzelnen verantwortlich für
6 Sofern die Software in das städt. LAN eingebunden werden soll, ist eine enge Abstimmung mit der citeq erforderlich.
17
• Standardisierung der Waren und Dienstleistungen in nerhalb der einzelnen
Warengruppen,
• ganzheitliche Beratungskompetenz zu den einzelnen Warengruppen 7,
• Entwicklung von Warengruppenstrategien (u. a. Absc hluss von Rahmen-
vereinbarungen),
• Nutzen von Synergien durch Gesamtüberblick über di e Warengruppe (u.a.
Bündelung von Leistungen, um Mengenrabatte zu nutze n und Verwaltungsaufwand
zu reduzieren),
• Unterstützung und Beratung der Fachämter im Rahmen des Lieferanten-, Vertrags-
und Reklamationsmanagements,
• Wissenstransfer in die Fachämter,
• Nutzen der Möglichkeiten der EKV,
• Nutzen von potenziellen Möglichkeiten in der inter kommunalen Zusammenarbeit z.B.
mit den Münsterlandkreisen.
Darüber hinaus übernehmen sie innerhalb des Prozess es „Ausschreibung und Vergabe“
folgende Aufgaben:
• Meldung der Bedarfsämter entgegennehmen und Amt 36 über Beschaffungsbedarf
informieren,
• Bedarfsämter bei der Bedarfsbeschreibung unterstützen,
• Leistungsverzeichnis erstellen und Amt 36 zur Verfügung stellen,
• Preisspiegel auswerten,
• Vergabeentscheidung treffen und evt. erforderlich e Beschluss (z. B. Vergabe-
ausschuss) einholen.
Durch die Bündelung von Aufgaben in Warengruppen-Ko mpetenzzentren ist ein
besseres Warengruppenmanagement möglich. Hierdurch sollen v. a. bestehende
Rahmenvereinbarungen verbessert und neue Bedarfe id entifiziert werden. Hierzu gehört
auch ein geregeltes Bedarfsermittlungsverfahren, we lches zwar durch die Bedarfsämter
durchgeführt, jedoch durch die Kompetenzzentren unterstützt werden soll.
3.3. Einrichtung eines zentralen Vergabemanagements mit strategischen
Beschaffungsaufgaben
Im Rechts- und Ausländeramt soll darüber hinaus kün ftig ein zentrales
Vergabemanagement eingerichtet werden. Hier sollen zentrale, strategische Aufgaben
im Vergaberecht (für förmliche Verfahren und perspe ktivisch für freihändige Vergaben)
sowie konkrete Beratungs- und Unterstützungsaufgabe n in den einzelnen förmlichen
Ausschreibungsverfahren
8 gebündelt werden.
Folgende zusätzliche zentrale Aufgaben zur Unterstü tzung der Kompetenzzentren
(Anlage 3, Ziff. 3.2) und Bedarfsämter gehören künftig zum Aufgabenportf olio des
zentralen Vergabemanagements:
7 Ausnahme: Amt 40 als Kompetenzzentrum für Allg. Laborausstattung kann keine fachlich-inhaltliche Beratung zur
Laborausstattung und zu Qualitäten (jedenfalls nicht ohne Hinweis der Schulen) sicherstellen
8Perspektivisch wird die Hinzunahme der freihändigen Vergaben über 10.000 €, die nicht aus Dringlichkeit oder weil nur ein
Unternehmen in Betracht kommt, durchgeführt werden, geprüft.
18
1. während der stadtweiten Einführung des Vergabemanagementsystems (VMS)
• Mitwirkung bei der Beschaffung des VMS,
• Mitwirkung bei Genehmigungen / Beschlüsse einholen,
• Bieterinformationen (z. B. Internet, Veranstaltungen, Flyer, Presse,
Organisation von Schulungen zum Vergabemarktplatz etc.),
• Anwendersupport und
• Unterstützung bei der Anpassung interner Prozesse,
2. nach Umsetzung der Optimierung und dem stadtweiten Betrieb des VMS
• Administration VMS (intern/extern),
• Kommunikation mit dem Verfahrenshersteller VMS,
• Kompetenzzentrum VMS (städt. Support, Beratung, Anwendung, Schulungen),
• Kompetenzzentrum Vergaberecht (Beratung bei Besch affungen, nicht nur in
Problemfällen, Beratung bei der Anwendung des VMS),
• Beschaffungen stadtweit einheitlich durchführen,
• Entwicklung von Optimierungsmöglichkeiten zum VMS und von Prozessabläufen der
Beschaffungen stadtweit gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt und
ggf. der citeq
• Initiierung von ämterübergreifenden Beschaffungen
Innerhalb der Stadtverwaltung Münster wurde bisher kein VMS eingesetzt. Daher
handelt es sich bei den genannten Aufgaben um neue Aufgaben, die die einzelnen
Vergabeverfahren zwar unterstützen und enorm erleichtern, jedoch vor allem im Rechts-
und Ausländeramt keine bisherigen Aufgaben ersetzen . Aufgaben wie die
Öffentlichkeitsarbeit, Administration, Kommunikatio n mit dem Verfahrenshersteller, um
nur einige zu nennen, fallen in den traditionellen Verfahren nicht an. Sie lassen sich
jedoch auch nicht vermeiden, wenn man ein IT-System nutzen möchte. Ein solches ist
aufgrund der dynamischen Entwicklungen hinsichtlich gesetzlicher Änderungen und zur
revisionssicheren Dokumentation der Vergabeverfahre n jedoch unverzichtbar. In einem
VMS stehen beispielsweise zentrale Vergabe- und Ver tragsdokumente in der jeweils
gültigen Fassung zur Verfügung, Zugriffe auf die Ve rfahren können je nach Rolle und
Befugnissen bequem ermöglicht werden. Nur so lassen sich die Geschäftsprozesse so
effizient wie möglich gestalten.
Derzeit wird das stadtweite Rollout des VMS vorbere itet. Die Fachämter werden das
System in definierten Verfahrensabschnitten verwenden; von der Angebotswertung bis
zur Zuschlagserteilung . Das zentrale Vergabemanagement soll
• die formale Eingangsprüfung der Leistungsbeschreib ungen der Beschaffungsämter,
• das Anlegen der elektronischen Vergabeakten (Zusam menstellen der
Vergabeunterlagen),
• die Durchführung der Bekanntmachungen, der Teilnah mewettbewerbe, der
Bieterkommunikation,
• die Angebotseinholung,
• die Angebotsöffnung,
• die rechnerische Prüfung der Angebote,
• die Erstellung der Preisspiegel und
• die formale Vorprüfung im Rahmen der Angebotswert ung übernehmen.
Eine intensive Öffentlichkeitsarbeit ist erforderli ch, um die Akzeptanz gerade von
kleineren Unternehmen für die Abgabe elektronischer Angebote zu erhöhen. Durch die
Abgabe von elektronischen Angeboten wird der Vergabeprozess weiter optimiert:
Bieterdaten, Angebotsdaten und –inhalte weden auf e lektronischem Wege im Zuge der
Angebotsöffnung automatisiert erfasst und revisionssicher, unabänderbar abgespeichert.
Händische Dateneingaben entfallen im großen Umfang.
19
Durch das zentrale Vergabemanagement im Amt 36 werden
• Spezialwissen (Stichwort: Wissensmanagement) und
• Querschnittsaufgaben gebündelt,
• die Rechtssicherheit in den einzelnen Verfahren ge stärkt und
• Mitarbeiter/innen in den Fachämtern durch Aufgaben verlagerungen und
Standardisierungen entlastet.
Als zentrales Vergabemanagement trägt das Rechts- u nd Ausländeramt damit erheblich
zur Wertschöpfung im Beschaffungsprozess bei.
Zudem stehen Nachhaltigkeitsaspekte mehr als bisher im Fokus des zentralen
Vergabemanagements. Sie werden zum Einen durch die frühzeitige Beteiligung in Form
von Beratungen als auch durch formale Prüfungen im Verfahren entscheidend gefördert.
Ebenso wird auch die Bündelung von Beschaffungen in nerhalb der Stadtverwaltung
gefördert.
Als Anlage 6 ist eine Prozessdarstellung beigefügt.
3.4. Entlastungen durch ein zentrales Vergabemanage ment
Durch die Struktur- und Prozessoptimierungen sowie die Einführung eines
Vergabemanagementsystems sind bei den Fachämtern und Kompetenzzentren folgende
Entlastungen zu erwarten
9:
• Entlastung durch vorherige Beratung durch das Amt 36 in schwierigen
Vergabeverfahren
• Abstimmung zum gewählten Vergabeverfahren und ggf. Änderung des Verfahrens
aufgrund der vorgeschalteten Beratung kaum noch bis gar nicht erforderlich.
• Submissionsnummern und -termine sind nicht mehr anzufordern.
• Anlegen der Vergabeakten erfolgt durch das Amt 36.
• Höhere Rechtssicherheit durch formale Vorprüfung durch das Amt 36.
• Künftig sind nur noch technische Anlagen zu erstellen.
• Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich dur ch das Amt 36. (Zu fachlichen
Fragen wird das Fachamt hinzugezogen. Der Bieter bleibt jedoch anonym.).
• Angebotsdaten werden durch das Amt 36 im VMS erfasst.
• Die rechnerische Prüfung der Angebote erfolgt beim Amt 36.
• Preisspiegel und Fehlerprotokoll werden durch das Amt 36 erstellt.
• Die formale (Vor-)Prüfung der Angebote erfolgt durch das Amt 36.
• Die bei den Fachämtern verbleibende Angebotswertun g werden im VMS
assistentengeführt, checklistenartig abgearbeitet, so dass jeder vergaberechtlich zu
wertende Aspekt berücksichtigt wird.
• Die Bieterkommunikation im Wertungsverfahren erfolgt rechtssicher über das VMS.
• Der Vergabevermerk Teil 2 muss nicht mehr erfasst werden. Er ergibt sich aus den
während des Vergabeverfahrens im VMS durch das Amt 36 bzw. nach der
Angebotsöffnung durch die Fachämter erfassten Angab en („automatisch auf
Knopfdruck“).
• Die Veröffentlichungen erfolgen im VMS und ist damit einfacher als bisher.
• Auftragsschreiben werden per VMS rechtssicher versandt.
• Bieterabsagen erfolgen automatisiert über das VMS (auch für die Papierangebote) und
müssen damit nicht mehr per Email bzw. Post versendet werden.
9 In Einzelfällen kann es –je nach Organisation im Amt- zu Abweichungen kommen. Die genannten Entlastun gen
werden vor allem bei den Ämtern eintreten, die nur wenig und sporadisch ausschreiben.
20
3.5. Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen (EKV) / interkommunale
Zusammenarbeit
Eine weitere Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene wird angestrebt. Das Rechts- und
Ausländeramt wird als zentrales Vergabemanagement d ieses Ziel kontinuierlich
verfolgen und da, wo Synergien für die Stadt Münste r zu erzielen sind, auch eingehen.
Ggf. entstehen dafür allerdings weitere personelle Erfordernisse. Das ist nach der
zweijährigen Einführungsphase zu evaluieren.
Unabhängig von dem konkreten Zusammenschluss in der EKV soll zur Verstärkung der
interkommunalen Zusammenarbeit im Vergabebereich de n Nachbarkommunen
angeboten werden, eine gemeinsame Ausschreibung z. B. für die Beschaffung von PKW
oder von Postdienstleistungen unter Federführung de r Stadt Münster durchzuführen.
Interessierte Gemeinden müssten sich finanziell an den Personal- und Sachkosten
beteiligen. Hier bleiben die Gespräche mit den umliegenden Kommunen abzuwarten.
21
Anlage 4 zum Bericht „Profilierung der Kompetenzen im Vergaberecht (02/2017)“ - Liste
der zu koordinierenden Aufgaben bei Amt 36:
• 750-800 Vergaben im Wert von rd. 130.000.000 € termingerecht sicherstellen
• schwierige Vergaben von der Bekanntmachung bis zur formalen Prüfung durchführen
• Vergaberechtsneuerungen erkennen und umsetzen
• Anwendung der Vergabehandbücher erarbeiten und kom munizieren
• Personaleinsatz und Aufgabenzuordnung innerhalb de r Vergabestelle koordinieren
• Hilfestellung leisten bei schwierigen Fragen
• Beratung und Unterstützung der Beschaffungsstellen bei der Durchführung sehr
schwieriger, oftmals technischer Vergabeverfahren
• Vergabeabläufe optimieren
• Formalvergabe-/vertragsrechtliche Umsetzung der fa chlichen Anforderungen gewährleisten
• VMS- Nachbesserungen /Fehlerbehebung mit Cosinex ( gegebenenfalls mit der Citeq)
abstimmen, einfordern, aushandeln
• VMS-Lösungen bei schwierigen Vergabefällen erarbei ten
• Öffentlichkeitsarbeit eVergabe durchführen
Diese Tätigkeiten beinhalten eine hohe Verantwortung.
Wegen der hohen Anzahl an Ausschreibungen aus dem t echnischen Bereich erfordern sie
eine technische Ausbildung (Dipl.-Ing.) mit nachgew iesenen Berufserfahrungen im Vergabe-
und Ausschreibungswesen und der Anwendung der offiziellen Vergabehandbücher.
22
Anlage 5 zum Bericht „Profilierung der Kompetenzen im Vergaberecht (02/2017)“ -
Konsequenzen bei geringerer Personalausstattung des Amtes 36
Die vorgestellte Optimierung der Vergabeabläufe ist nur im Ganzen umsetzbar. Die
Herausnahme von Teilprozessen bedeutet immer einen personellen Mehraufwand gegenüber
dem Vorschlag.
Beispiel 1: Die rechnerische Prüfung der Angebote soll weiterhi n in den
Beschaffungsämtern erfolgen .
Nachteile: Mehr Personal in den Fachämtern, länge rer Vergabeprozess,
wenige Korruptionsschutz
Begründung:
Die rechnerische Prüfung ist ein Teil der formalen Prüfung. Wird die formale
Prüfung und die rechnerische Prüfung von der Vergab estelle durchgeführt, ist
durch die Verknüpfung dieser beiden Prüfungen in Ve rbindung mit der
räumlichen Nähe ein Synergiegewinn von mindestens 2 0-30% gegeben.
Außerdem ist eine Beschleunigung des Vergabeprozess es um 1-2 Tage
gegeben.
Beispiel 2: Die rechnerische Prüfung der Angebote und die for male Angebotsprüfung
sollen weiterhin in den Beschaffungsämtern erfolgen.
Nachteile: wie Bsp.1 jedoch zusätzlich mehr Person al, erheblich
geringer (und sogar bedenklicher) Korruptionsschutz , erheblich
geringere Prozessoptimierung.
Begründung:
Die formalvergaberechtlichen Anforderungen werden z unehmend komplexer.
Es müsste wesentlich größeres, breites Vergaberecht swissen im Fachamt
vorgehalten werden. Der Korruptionsschutz wäre wie heute nicht hinreichend
gegeben. Viele Projektingenieure, die nur 3-5 Aussc hreibungen pro Jahr
machen, müssten sich weiterhin mit formalvergaberec htlichen Problemen
auseinandersetzen. Aspekte der Vergabeoptimierung g ingen verloren.
Erkenntnisse aus der formalen Prüfung des Amtes A f lössen nicht in die
anschließende Vergabe des Amtes B ein. Viele formal vergaberechtliche
Wertungsfehler sind weiterhin möglich.
23
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0129/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37