V/0116/2010
Umstukturierung der Fachberatung Kindertagespflege - Neuausrichtung des Aufgabenbereichs des Vereins Münsteraner Tageseltern e.V. -
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Beschlussvorlage
17118 Zeichen
V/0116/2010
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Umstukturierung der Fachberatung Kindertagespflege
- Neuausrichtung des Aufgabenbereichs des Vereins Münsteraner Tageseltern e.V. -
Beratungsfolge
03.03.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
09.03.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung
17.03.2010 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Umstrukturierung der Fachberatung in der Kindertagespflege in der Stadt Münster wird
wie vorgeschlagen beschlossen.
1.1 Dazu werden zum 01.05.2010 1,54 Planstellen der Entgeltgruppe S12 in der Produktgruppe
0601 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung) eingerichtet.
1.2 Die Neuausrichtung des Aufgabenbereiches des Vereins Münsteraner Tageseltern e.V. wird
wie vorgeschlagen beschlossen.
2. Der Verein Münsteraner Tageseltern e.V. erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe von
12.000 €.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuorganisation der Kindertagespflege auf dieser Grund-
lage zum 01.05.2010 umzusetzen.
II. Kosten/Folgekosten
Da bei Umsetzung des Beschlussvorschlags der bisherige Personalkostenzuschuss an den Verein
Münsteranter Tageseltern e.V. entfällt, entstehen keine zusätzlichen Kosten/ Folgekosten. Es ist
lediglich eine kostenneutrale Mittelverlagerung innerhalb der Produktgruppe 0601 Förderung von
Kindern in Tagesbetreuung (von Zeile 15/ Transferaufwendungen zu Zeile 11 Personalaufwendun-
gen) erforderlich.
Vorlagen-Nr.:
V/0116/2010
Auskunft erteilt:
Frau Landenberger
Herr Heintze
Ruf:
492-5876
492-5845
E-Mail:
Landenberger@stadt-muenster.de
HeintzeO@stadt-muenster.de
Datum:
09.02.2010
Öffentliche Beschlussvorlage
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III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Teilergebnisplan (Zeile) 11
Personalaufwendungen
Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen
2010
2011ff.
2010
2011ff.
45.470
68.200
34.730
12.000
Insgesamt: 2010
2011ff.
80.200
80.200
Entsprechende Veränderungsblätter werden durch die Verwaltung gefertigt.
Begründung:
1. Anlass
Die Anforderungen im Bereich der Kindertagespflege sowie das Aufgabenfeld sind durch geänder-
te gesetzliche aber auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen sowohl qualitativ als auch quanti-
tativ deutlich gewachsen. So erfuhr die Kindertagespflege per Gesetz eine eindeutige Aufwertung
als eigenständige Betreuungsform gleichrangig zu Kindertageseinrichtungen. Fachliche Inhalte wie
beispielsweise Bildung und die Bedeutung der Frühen Kindheit erweitern das Aufgabenfeld. Ver-
änderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie der Strukturwandel von Familien und die Er-
fordernis flexiblerer Betreuungszeiten bei gleichzeitiger Steigerung des quantitativen Bedarfes,
stellen weitere Modifikationen im Leistungsbereich Kindertagespflege dar. Hinzu kommt ein verän-
dertes Finanzierungssystem, das eine verstärkte Kooperationslinie zu Fachdiensten des Amtes für
Kinder, Jugendliche und Familien verlangt. Die Ausweitung des Aufgabenfeldes und die höheren
qualitativen und quantitativen Anforderungen verlangen, im Sinne der Qualitätsentwicklung und –
sicherung, zum einen professionelle Strukturen, zum anderen eine klare Trennung zwischen Be-
gleitung und Beratung der Kindertagespflegepersonen / Eltern und Leistungserbringung. Entspre-
chend ist eine Profilierung der Bereiche Fachberatung in der Kindertagespflege und einer gesamt-
städtischen Interessensvertretung für Kindertagespflegepersonen notwendig, um den Ausbau und
den qualitativen Umbau des Systems Kindertagespflege in der Stadt Münster zu realisieren.
2. Kindertagespflege in Münster
Schon über 20 Jahre gibt es in Münster professionelle Fachberatung für Tagesmütter und Tages-
väter. Dies ist nach jetzigem Kenntnisstand ein entscheidender Punkt dafür, dass die Stadt Müns-
ter im Landesvergleich eine Spitzenposition bezogen auf die Anzahl der Tagespflegepersonen und
-plätze inne hat.
So wurde 1986 die städtische Beratungsstelle für Kindertagespflege gegründet. 1991 nahm dann
die Kontakt- und Beratungsstelle des Vereins Münsteraner Tageseltern ihre Arbeit auf. Bis 2004
wurden hierüber kontinuierlich ca. 500 Plätze in Kindertagespflege betreut. Den zentralen Anschub
für die Weiterentwicklung des Leistungsfeldes gab dann 2005 das Tagesausbaubetreuungsgesetz
(TAG) sowie die dem TAG folgenden Gesetze wie das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwick-
lungsgesetz (KICK), das Kinderbildungsgesetz (KiBiz, Landesgesetz) und das Kinderförderungs-
gesetz (KiföG).
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In der Stadt Münster wurde diese Entwicklung mit mehreren Vorlagen und Ratsentscheidungen
begleitet. Die Veränderungen waren sowohl quantitativer als auch qualitativer Art. Seit 2005 hat
sich die Zahl der Plätze in Kindertagespflege verdoppelt. So betreuten die Fachberatungsstellen
Ende 2009 1.037 Plätze, hiervon sind ca. zweidrittel für Kinder bis zu drei Jahren.
Um den gesetzlichen Erfordernissen nachzukommen, hat die Stadt Münster ein Konzept zum qua-
litativen Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege erstellt. Dies wird
im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege umgesetzt.
Die Aufgaben der Fachberatungsstellen umfassen im Kern:
die Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen,
die Bedarfsfestellung,
die passgenaue Vermittlung entsprechender Plätze in der Kindertagespflege,
die fachliche Begleitung von Tagespflegepersonen und Betreuungsverhältnissen,
die Eignungsfeststellung,
die Qualifizierung von Tagespflegepersonen, di e in Münster in enger Kooperation mit den
Familienbildungsstätten und der Volkshochschule stattfindet,
Anschaffung und Verleih von Ausstattung für Kindertagespflegepersonen (städtische Bera-
tungsstelle),
die Erteilung der Pflegeerlaubnis (städtische Beratungsstelle),
das Bescheiden und Finanzieren der laufenden Geldleistung für die Tagespflegeperson
(städtische Beratungsstelle),
die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für die Sozialversicherung (städtische Bera-
tungsstelle) sowie
die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagespflege (städtische Beratungsstelle) und
die Planung und Organisation des Leistungsfeldes Kindertagespflege (städtische Bera-
tungsstelle).
Die Zuständigkeit für die Leistungserbringung der jeweiligen Beratungsstelle wird über eine be-
zirkliche Zuordnung definiert. Die Beratungsstelle der Münsteraner Tageseltern ist für Kinderhaus,
Coerde, Sprakel, Handorf, Gelmer und Gievenbeck zuständig. Für die übrigen Bezirke liegt die
Zuständigkeit bei der städtischen Beratungsstelle.
3. Neuausrichtung des Aufgabenbereich es des Vereins Münsteraner Tageseltern
Die gesetzliche Feststellung der Gleichrangigkeit der Kindertagespflege zur institutionellen Kinder-
tagesbetreuung impliziert die Veränderung des Betreuungsangebotes Kindertagespflege von der
reinen Betreuung und Pflege hin zu Erziehung, Bildung und Förderung. Dementsprechend gestal-
ten sich die Anforderungen an die Fähigkeiten der Kindertagespflegeperson.
Unumstritten ist, dass die Qualifikation der Tagesmütter und Tagesväter ein entscheidender Faktor
für die Qualität dieser familienähnlichen Form der Kindertagesbetreuung ist. Sie umfasst neben der
Persönlichkeit, der Reife und der erzieherischen Kompetenz nunmehr auch die Fähigkeit vielfältige
Lernprozesse zu ermöglichen sowie die nötige Sensibilität für kindliche Bildungsprozesse der Kin-
dertagespflegeperson. Jedoch ist es nicht nur die persönliche Eignung und die fachliche Qualifizie-
rung der Kindertagespflegeperson, die hinsichtli ch der Qualitätsentwicklung und –sicherung einen
zentralen Faktor darstellen. Vielmehr belegen zahlreiche Untersuchungen, dass ebenso der Kon-
takt zu anderen Tagespflegepersonen respektive die Mitgliedschaft in einem Verband, sich positiv
auf die Qualität dieser Betreuungsform auswirken
1. Der Auf- bzw. Ausbau einer gesamtstädtischen
Interessensvertretung für Kindertagespflegepersonen in der Stadt Münster, mit einer klaren Rol-
lendefinition, stellt somit eine notwendige Maßnahme zur Qualitätsentwicklung und –sicherung dar.
1 vgl. Dr. Textor, Martin (2006): Was macht eine gute Tagespflege aus? In: Familienhandbuch des Staatsin-
stituts für Frühpädagogik (IFP). München.
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Ein Erfordernis, das insbesondere im Hinblick auf die isolierte Arbeitssituation in der Kindertages-
pflege und dem starken quantitativen Ausbau dieses Leistungssegmentes, und der folglich wach-
senden Anzahl von Kindertagespflegepersonen, deutlich wird.
Die im Folgenden aufgeführten notwendigen Modifikationen bzgl. des Aufgabenbereiches und der
Zuständigkeit des Vereins Münsteraner Tageseltern wurden in Perspektivgesprächen mit dem
Vorstand des Vereins gemeinsam entwickelt (s. Anlage).
3.1 Zuständigkeit des Vereins
Entgegen der bisherigen Definition der Zuständigkeit über die Festlegung von Bezirken ist der
Verein als Interessensvertretung der Kindertagespflegepersonen in der Stadt Münster gesamtstäd-
tisch zuständig. Die Verortung des Vereins sollte aus diesem Grunde zentral sein. Das operative
Geschäft im Einzelfall entfällt.
3.2 Zukünftige Aufgaben des Vereins
Zur Interessenvertretung der in der Kindertagespflege tätigen Personen sowie zur Stärkung und
Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertagespflege, werden insbesondere die nachfolgend auf-
geführten Aufgaben durch den Verein wahrgenommen:
3.2.1 Unterstützung und Beratung der Kindertagespflegepersonen hinsichtlich ihrer selbst-
ständigen Tätigkeit
3.2.2 Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit und Belange der Kindertagespflege in Münster
3.2.3 Förderung der Kooperation, Vernetzung und des Austausches der Kindertagespflege-
personen untereinander
3.2.4 Unterstützung/Darstellung der Anliegen der Kindertagespflegepersonen im politischen
Raum
3.2.5 Vertretung der Interessen der in der Kindertagespflege tätigen Personen in Zusam-
menarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
3.2.6 Organisation von Veranstaltungen im Sinne der fachlichen Weiterentwicklung der Kin-
dertagespflegepersonen
3.2.7 Bereitstellung von Informationen für die Kindertagespflegepersonen bzgl. der Kinderta-
gespflege
3.2.8 Vertretung der Münsteraner Kindertagespflegepersonen in überregionalen Verbänden
der Kindertagespflege
Zur dargestellten Neuausrichtung des Aufgabenbereiches wird dem Verein wie bisher ein Sach-
kostenzuschuss in Höhe von 12.000 € jährlich zur Verfügung gestellt.
4. Umstrukturierung der Fachberatung in der Kindertagespflege in Münster
Bei der vorgeschlagenen Umstrukturierung, die Fachberatung für die Bezirke / Bezirkszuständig-
keit des Vereins Münsteraner Tageseltern, beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien anzu-
binden, waren fachliche, organisatorische, strukturelle, qualitative und wirtschaftliche Überlegun-
gen leitend.
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4.1 Bündelung der Fachberatung im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Durch die Zusammenführung der Fachberatungen erfolgt eine Stärkung des Feldes der Kinderta-
gespflege, die unnötige Doppelzuständigkeiten und Abstimmungen erübrigt sowie klare Zuständig-
keiten für die Bürgerinnen und Bürger regelt. Dies ist insbesondere vor dem geplanten Ausbau der
Plätze für Unterdreijährige interessant. So können einheitliche Qualitätsstandards für ganz Münster
bezogen auf die Beratung der Eltern aber auch bezogen auf die Betreuung der Tagesmütter und
Tagesväter umgesetzt werden.
Die Kindertagespflege hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Hieraus ergibt sich eine
Reihe von Handlungsbedarfen. Der Vorteil der Fachberatung aus einer Hand ist, dass Antworten
auf aktuelle Fragen nicht zweimal gedacht entwickelt und umgesetzt werden müssen. Dies bezieht
sich auf eine Reihe von Themen, wie z.B. die Werbung neuer Tageseltern, Qualitätsstandards für
die Kindertagespflege in anderen Räumen oder aber auch notwendige Anpassungen in der Ar-
beitsorganisation.
Ein weiterer Vorteil der beschriebenen Umstrukturierung ist, dass durch die Anbindung der Fach-
beraterinnen des Vereins Münsteraner Tageseltern an das bestehende Team der städtischen Be-
ratungsstelle auch für diese Bezirke ein kontinuierlicher Fachaustausch gewährleistet ist. Die er-
wiesenermaßen bestehenden Vorteile von Teamarbeit kommen so allen FachberaterInnen und
allen Bezirken zu gute.
Die Dienstleistungsqualität insbesondere bezogen auf den Bereich der Münsteraner Tageseltern
kann deutlich verbessert werden. Durch die Einbindung der Fachberatung in das Team kann die
Erreichbarkeit verbessert und Vertretungssituationen, z.B. durch Urlaub und Krankheit, können
kundenorientierter organisiert werden.
Eine professionelle Leitungsstruktur gibt Mitarbeitern einheitliche Orientierung und Sicherheit, dies
ist besonders wichtig, wenn sich ein Leistungsbereich im Wandel befindet. Auch unterstützt sie die
FachberaterInnen in ihrer Arbeit, dies ist insbesondere in der Arbeit mit Fällen, die im Bereich der
Kindeswohlgefährdung einzuordnen sind, notwendig. Durch die Anbindung der Fachberaterinnen
an die städtische Beratungsstelle wird die fachspezifische Führung und Unterstützung der Fachbe-
raterinnen abgesichert.
Die vorgeschlagene Umstrukturierung ist auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet
sinnvoll. So entstehen durch die einheitliche Leistungserbringung Synergieeffekte. Personeller
Ressourcenbedarf für Leitung und Steuerung der Fachberatung besteht nur an einer Stelle. Der
Abstimmungsbedarf zwischen unterschiedlichen Akteuren entfällt. Auch der immer größer werden-
de Aufwand für strukturelle Kooperation und Vernetzung (z.B. mit Familienzentren, mit Betrieben,
mit dem Netzwerk zur Qualifizierung in der Kindertagespflege, mit der Bundesagentur für Arbeit
und der ARGE) entsteht nur an einer Stelle. Somit können Overheadkosten reduziert und Kapazi-
täten für die Fachberatung freigesetzt werden.
Die in 2009 umgesetzte Optimierung der computergestützten Schnittstelle von der Fachberatung
zur wirtschaftlichen Sachbearbeitung (Auszahlung der Geldleistung an die Tagespflegeperson,
Einzug des Kostenbeitrags der Eltern) kann in Gänze auf die derzeit bei den Münsteraner Tagesel-
tern angesiedelte Fachberatung übertragen werden. So ist eine effiziente Sachbearbeitung sowohl
auf Seiten der Fachberatung als auch auf Seiten der wirtschaftlichen Sachbearbeitung gesichert.
Mit der vorgeschlagenen Umstrukturierung soll die sozialräumliche Präsenz der FachberaterInnen
ausgebaut werden. Zukünftig sollen in allen Außenbezirken feste Präsenztage der FachberaterIn-
nen in städtischen Gebäuden (z.B. Familienzentren oder Jugendeinrichtungen) angeboten werden.
So können mehr Beratungen vor Ort angeboten werden, aber auch bei Bedarf kurzfristig persönli-
cher Kontakt zu einzelnen Tagespflegepersonen im Sozialraum aufgenommen werden.
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4.2 Übernahme der Fachberaterinnen in die städtische Beratungsstelle für Kindertagespfle-
ge
Mit dem geplanten Vorgehen wird sichergestellt, dass mit der Übertragung der Zuständigkeit für
die Fachberatung die derzeit beim Verein Münsteraner Tageseltern tätigen Mitarbeiterinnen eine
Beschäftigung bei der Stadt Münster aufnehmen können. Beiden Mitarbeiterinnen wird ein Arbeits-
vertrag über jeweils 30 Wochenarbeitsstunden angeboten. Dieses Kontingent entspricht bislang
dem Verein Münsteraner Tageseltern e.V. bewilligten Stundenumfang.
Die Vorgespräche haben ergeben, dass den Mitarbeiterinnen durch die Neueinstellung bei der
Stadt Münster keine finanziellen Nachteile entstehen. Beide Mitarbeiterinnen stehen dem Einstel-
lungsangebot der Stadt Münster positiv gegenüber.
5. Fazit
Mit der Profilierung der Bereiche Fachberatung in der Kindertagespflege und einer gesamtstädti-
schen Interessensvertretung für Kindertagespflegepersonen reagiert die Stadt Münster auf die
Ausweitung des Aufgabenfeldes und die damit verbundenen höheren qualitativen und quantitati-
ven Anforderungen. Eine klare Rollendefinition, professionelle Strukturen und die Nutzung von
Synergieeffekten sind zentrale Erfolgsfaktoren, um die Kindertagespflege zu dem gewünschten
qualifizierten Betreuungs- und Förderungsangebot für Kinder in Münster auszubauen. Ebenfalls
erhalten gleichzeitig die Tageseltern eine neutrale Interessensvertretung des Vereins Münsteraner
Tageseltern e.V.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Beigeordnete
Anlage:
Schreiben des Vorstandes des Vereins der Münsteraner Tageseltern e.V. vom 21.01.2010
Anlage-zur-Vorlage-V-0116-2010
3604 Zeichen
Münsteraner Tageseltern e.V. <. Kontakt und Beratungsstelle u Münsteraner Tageseltern e. V. = Coerdestiege 83 « 48157 Münster Amt für Kinder, Jugendliche und Familien _ Frau Pohl 48127 Münster Münster, 21.01.2010 Münsteraner Tageseltern e.V. Sehr geehrte Frau Pohl, wir nehmen Bezug auf die mit Ihnen geführten Gespräche. Der Vorstand des Vereins der Münsteraner Tageseltern ist grundsätzlich — vorbehaltlich der Zustimmung der Mitglieder - mit der angedachten Umstrukturierung der Aufgaben des Vereins einverstanden. Wir gehen davon aus, dass die mögliche Konzentration der Aufgaben des Vereins auf die reine Interessenswahrnehmung zum Wohl aller hierbei Beteiligten ist. Der Verein der Münsteraner Tageseltern wird sich künftig als Zusammenschluss aller Kindestagepflegepersonen in Münster verstehen. Dabei wird es — wie in der Vergangenheit — Zweck des Vereins sein, sich für die Belange der Kinder, ihrer Eltern und der Tageseltern im Bereich der Kinderbetreuung einzusetzen. Ziel ist es dabei, die Arbeits- und Rahmenbedingungen einheitlich zu gestalten sowie die Anerkennung der Kindertagespflege als Beruf mit einer leistungsgerechten Vergütung zu erreichen. Zum Wohle und zur Förderung der Kinder wird sich der Verein für den qualitativen Ausbau und der Weiterentwicklung der Kindertagespflege einsetzen. Hierbei ist beabsichtigt Interessierten verschiedene Maßnahmen anzubieten. Zur Interessensvertretung der in der Kindertagespflege tätigen Personen sowie zur Stärkung und Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertagepflege werden insbesondere die nachfolgend aufgeführten Aufgaben durch den Verein wahrgenommen: s Unterstützung und Beratung der Kindertagespflegepersonen hinsichtlich ihrer selbstständigen Tätigkeit = Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit und Belange der Kindertagespflege in Münster = Förderung der Kooperation, Vernetzung und des Austausches der Kindertagespflegepersonen untereinander Büro: Coerdestiege 83 = 48157 Münster ® Tel.: 0251 868066 = E-Mail: ms-tageseltern-ev@freenet.de 1 Bürozeiten: Montag 9.00 — 12.00 Uhr, Dienstag - Freitag nach telefonischer Vereinbarung Bank: Sparkasse Münsterland Ost * BLZ: 400 501 50 = Kontonummer: 700 61 90 " Unterstützung/Darstellung der Anliegen der Kindertagespflegepersonen im politischen Raum = Vertretung der Interessen der in der Kindertagespflege tätigen Personen in Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien = Organisation von Veranstaltungen im Sinne der fachlichen Weiterentwicklung der Kindertagespflegepersonen = Bereitstellung von Informationen für die Kindertagespflegepersonen bzgl. der Kindertagespflege = Vertretung der Münsteraner Kindertagespflegepersonen in überregionalen Verbänden der Kindertagespflege Bevor wir die für die Umstrukturierung des Vereinszwecks weiteren erforderlichen vereinsinternen Maßnahmen in die Wege leiten, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob von Seiten des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Umstrukturierung auch unter Berücksichtigung der Folgen für Ihr Amt zugestimmt wird. Es ist von hier aus beabsichtigt, die Mitglieder in einer Versammlung Ende Februar 2010 über die möglichen Veränderungen zu informieren. \ Mit freundlichen Grüßen f Fürden Ver&in der Münsterander Tageseltern e.V. - “ 2 Meike Ullrich Sarah Sadafı-Teherani 1. Vorsitzende Beisitzerin Büro: Coerdestiege 83 = 48157 Münster = Tel.: 0251 868066 = E-Mail: ms-tageseltern-ev@freenet.de 2 Bürozeiten: Montag 9.00 — 12.00 Uhr, Dienstag — Freitag nach telefonischer Vereinbarung Bank: Sparkasse Münsterland Ost = BLZ: 400 501 50 = Kontonummer: 700 61 90
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Coerdestiege 83
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0116/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.02.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37