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V/0116/2010

Umstukturierung der Fachberatung Kindertagespflege - Neuausrichtung des Aufgabenbereichs des Vereins Münsteraner Tageseltern e.V. -

Vorlagen 09.02.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.03.2010, TOP 25

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

17118 Zeichen

V/0116/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Umstukturierung der Fachberatung Kindertagespflege  
- Neuausrichtung des Aufgabenbereichs des Vereins Münsteraner Tageseltern e.V. - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.03.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
09.03.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
17.03.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
17.03.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Umstrukturierung der Fachberatung in der Kindertagespflege in der Stadt Münster  wird 
wie vorgeschlagen beschlossen. 
1.1 Dazu werden zum 01.05.2010 1,54 Planstellen der Entgeltgruppe S12 in der Produktgruppe 
0601 (Förderung von Kindern in Tagesbetreuung) eingerichtet. 
1.2 Die Neuausrichtung des Aufgabenbereiches des Vereins Münsteraner Tageseltern e.V. wird 
wie vorgeschlagen beschlossen. 
2. Der Verein Münsteraner Tageseltern e.V. erhält einen jährlichen Zuschuss in Höhe  von 
12.000 €. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuorganisation der Kindertagespflege auf dieser Grund-
lage zum 01.05.2010 umzusetzen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Da bei Umsetzung des Beschlussvorschlags der bisherige Personalkostenzuschuss an den Verein 
Münsteranter Tageseltern e.V. entfällt, entstehen keine zusätzlichen Kosten/ Folgekosten. Es ist 
lediglich eine kostenneutrale Mittelverlagerung innerhalb der Produktgruppe 0601 Förderung von 
Kindern in Tagesbetreuung (von Zeile 15/ Transferaufwendungen zu Zeile 11 Personalaufwendun-
gen) erforderlich. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0116/2010 
Auskunft erteilt: 
Frau Landenberger 
Herr Heintze 
Ruf: 
492-5876 
492-5845 
E-Mail: 
Landenberger@stadt-muenster.de 
HeintzeO@stadt-muenster.de 
Datum: 
09.02.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0116/2010 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
Teilergebnisplan (Zeile) 11 
 
 
Personalaufwendungen 
Teilergebnisplan (Zeile) 15 Transferaufwendungen 
 
 
2010 
2011ff. 
 
2010 
2011ff. 
 
 
45.470 
68.200 
 
34.730 
12.000 
 
Insgesamt:                                                                                               2010 
                                                                                                                2011ff.
80.200 
80.200 
 
 
 
Entsprechende Veränderungsblätter werden durch die Verwaltung gefertigt. 
 
Begründung: 
 
1. Anlass 
 
Die Anforderungen im Bereich der Kindertagespflege sowie das Aufgabenfeld sind durch geänder-
te gesetzliche aber auch gesellschaftliche Rahmenbedingungen sowohl qualitativ als auch quanti-
tativ deutlich gewachsen. So erfuhr die Kindertagespflege per Gesetz eine eindeutige Aufwertung 
als eigenständige Betreuungsform gleichrangig zu Kindertageseinrichtungen. Fachliche Inhalte wie 
beispielsweise Bildung und die Bedeutung der Frühen Kindheit erweitern das Aufgabenfeld. Ver-
änderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen, wie der Strukturwandel von Familien und die Er-
fordernis flexiblerer Betreuungszeiten bei gleichzeitiger Steigerung des quantitativen Bedarfes, 
stellen weitere Modifikationen im Leistungsbereich Kindertagespflege dar. Hinzu kommt ein verän-
dertes Finanzierungssystem, das eine verstärkte Kooperationslinie zu Fachdiensten des Amtes für 
Kinder, Jugendliche und Familien verlangt. Die Ausweitung des Aufgabenfeldes und die höheren 
qualitativen und quantitativen Anforderungen verlangen, im Sinne der Qualitätsentwicklung und –
sicherung, zum einen professionelle Strukturen, zum anderen eine klare Trennung zwischen Be-
gleitung und Beratung der Kindertagespflegepersonen / Eltern und Leistungserbringung. Entspre-
chend ist eine Profilierung der Bereiche Fachberatung in der Kindertagespflege und einer gesamt-
städtischen Interessensvertretung für Kindertagespflegepersonen notwendig, um den Ausbau und 
den qualitativen Umbau des Systems Kindertagespflege in der Stadt Münster zu realisieren. 
 
2. Kindertagespflege in Münster 
 
Schon über 20 Jahre gibt es in Münster professionelle Fachberatung für Tagesmütter und Tages-
väter. Dies ist nach jetzigem Kenntnisstand ein entscheidender Punkt dafür, dass die Stadt Müns-
ter im Landesvergleich eine Spitzenposition bezogen auf die Anzahl der Tagespflegepersonen und 
-plätze inne hat. 
 
So wurde 1986 die städtische Beratungsstelle für Kindertagespflege gegründet. 1991 nahm dann 
die Kontakt- und Beratungsstelle des Vereins Münsteraner Tageseltern ihre Arbeit auf. Bis 2004 
wurden hierüber kontinuierlich ca. 500 Plätze in Kindertagespflege betreut. Den zentralen Anschub 
für die Weiterentwicklung des Leistungsfeldes gab dann 2005 das Tagesausbaubetreuungsgesetz 
(TAG) sowie die dem TAG folgenden Gesetze wie das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwick-
lungsgesetz (KICK), das Kinderbildungsgesetz (KiBiz, Landesgesetz) und das Kinderförderungs-
gesetz (KiföG).

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V/0116/2010 
In der Stadt Münster wurde diese Entwicklung mit mehreren Vorlagen und Ratsentscheidungen 
begleitet. Die Veränderungen waren sowohl quantitativer als auch qualitativer Art. Seit 2005 hat 
sich die Zahl der Plätze in Kindertagespflege verdoppelt. So betreuten die Fachberatungsstellen 
Ende 2009  1.037 Plätze, hiervon sind ca. zweidrittel für Kinder bis zu drei Jahren. 
 
Um den gesetzlichen Erfordernissen nachzukommen, hat die Stadt Münster ein Konzept zum qua-
litativen Umbau und Weiterentwicklung des Leistungsfeldes Kindertagespflege erstellt. Dies wird 
im Rahmen des Aktionsprogramms Kindertagespflege umgesetzt. 
 
Die Aufgaben der Fachberatungsstellen umfassen im Kern: 
ƒ die Beratung von Eltern und Tagespflegepersonen, 
ƒ die Bedarfsfestellung, 
ƒ die passgenaue Vermittlung entsprechender Plätze in der Kindertagespflege, 
ƒ die fachliche Begleitung von Tagespflegepersonen und Betreuungsverhältnissen, 
ƒ die Eignungsfeststellung, 
ƒ die Qualifizierung von Tagespflegepersonen, di e in Münster in enger Kooperation mit den 
Familienbildungsstätten und der Volkshochschule stattfindet, 
ƒ Anschaffung und Verleih von Ausstattung für Kindertagespflegepersonen (städtische Bera-
tungsstelle), 
ƒ die Erteilung der Pflegeerlaubnis (städtische Beratungsstelle), 
ƒ das Bescheiden und Finanzieren der laufenden Geldleistung für die Tagespflegeperson 
(städtische Beratungsstelle), 
ƒ die Erstattung nachgewiesener Aufwendungen für die Sozialversicherung (städtische Bera-
tungsstelle)  sowie 
ƒ die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagespflege (städtische Beratungsstelle) und 
ƒ die Planung und Organisation des Leistungsfeldes Kindertagespflege (städtische Bera-
tungsstelle). 
 
Die Zuständigkeit für die Leistungserbringung der jeweiligen Beratungsstelle wird über eine be-
zirkliche Zuordnung definiert. Die Beratungsstelle der Münsteraner Tageseltern ist für Kinderhaus, 
Coerde, Sprakel, Handorf, Gelmer und Gievenbeck zuständig. Für die übrigen Bezirke liegt die 
Zuständigkeit bei der städtischen Beratungsstelle. 
 
 
3. Neuausrichtung des Aufgabenbereich es des Vereins Münsteraner Tageseltern  
 
Die gesetzliche Feststellung der Gleichrangigkeit der Kindertagespflege zur institutionellen Kinder-
tagesbetreuung impliziert die Veränderung des Betreuungsangebotes Kindertagespflege von der 
reinen Betreuung und Pflege hin zu Erziehung, Bildung und Förderung. Dementsprechend gestal-
ten sich die Anforderungen an die Fähigkeiten der Kindertagespflegeperson.  
 
Unumstritten ist, dass die Qualifikation der Tagesmütter und Tagesväter ein entscheidender Faktor 
für die Qualität dieser familienähnlichen Form der Kindertagesbetreuung ist. Sie umfasst neben der 
Persönlichkeit, der Reife und der erzieherischen Kompetenz nunmehr auch die Fähigkeit vielfältige 
Lernprozesse zu ermöglichen sowie die nötige Sensibilität für kindliche Bildungsprozesse  der Kin-
dertagespflegeperson. Jedoch ist es nicht nur die persönliche Eignung und die fachliche Qualifizie-
rung der Kindertagespflegeperson, die hinsichtli ch der Qualitätsentwicklung und –sicherung einen 
zentralen Faktor darstellen. Vielmehr belegen zahlreiche Untersuchungen, dass ebenso der Kon-
takt zu anderen Tagespflegepersonen respektive die Mitgliedschaft in einem Verband, sich positiv 
auf die Qualität dieser Betreuungsform auswirken
1. Der Auf- bzw. Ausbau einer gesamtstädtischen 
Interessensvertretung für Kindertagespflegepersonen in der Stadt Münster, mit einer klaren Rol-
lendefinition, stellt somit eine notwendige Maßnahme zur Qualitätsentwicklung und –sicherung dar.  
 
                                                
 
1 vgl. Dr. Textor, Martin (2006): Was macht eine gute Tagespflege aus? In: Familienhandbuch des Staatsin-
stituts für Frühpädagogik (IFP). München.

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V/0116/2010 
Ein Erfordernis, das insbesondere im Hinblick auf die isolierte Arbeitssituation in der Kindertages-
pflege und dem starken quantitativen Ausbau dieses Leistungssegmentes, und der folglich wach-
senden Anzahl von Kindertagespflegepersonen, deutlich wird. 
 
Die im Folgenden aufgeführten notwendigen Modifikationen bzgl. des Aufgabenbereiches und der 
Zuständigkeit des Vereins Münsteraner Tageseltern wurden in Perspektivgesprächen mit dem 
Vorstand des Vereins gemeinsam entwickelt (s. Anlage). 
 
3.1 Zuständigkeit des Vereins 
 
Entgegen der bisherigen Definition der Zuständigkeit über die Festlegung von Bezirken ist der 
Verein als Interessensvertretung der Kindertagespflegepersonen in der Stadt Münster gesamtstäd-
tisch zuständig. Die Verortung des Vereins sollte aus diesem Grunde zentral sein. Das operative 
Geschäft im Einzelfall entfällt. 
 
3.2 Zukünftige Aufgaben des Vereins 
 
Zur Interessenvertretung der in der Kindertagespflege tätigen Personen sowie zur Stärkung und 
Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertagespflege, werden insbesondere die nachfolgend auf-
geführten Aufgaben durch den Verein wahrgenommen: 
 
3.2.1 Unterstützung und Beratung der Kindertagespflegepersonen hinsichtlich ihrer selbst-
ständigen Tätigkeit 
3.2.2 Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit und Belange der Kindertagespflege in Münster 
3.2.3 Förderung der Kooperation, Vernetzung und des Austausches der Kindertagespflege-
personen untereinander 
3.2.4 Unterstützung/Darstellung der Anliegen der Kindertagespflegepersonen im politischen 
Raum 
3.2.5 Vertretung der Interessen der in der Kindertagespflege tätigen Personen in Zusam-
menarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
3.2.6 Organisation von Veranstaltungen im Sinne der fachlichen Weiterentwicklung der Kin-
dertagespflegepersonen 
3.2.7 Bereitstellung von Informationen für die Kindertagespflegepersonen bzgl. der Kinderta-
gespflege 
3.2.8 Vertretung der Münsteraner Kindertagespflegepersonen in überregionalen Verbänden 
der Kindertagespflege 
 
 
Zur dargestellten Neuausrichtung des Aufgabenbereiches wird dem Verein wie bisher ein Sach-
kostenzuschuss in Höhe von 12.000 € jährlich zur Verfügung gestellt.  
 
 
4. Umstrukturierung der Fachberatung in der Kindertagespflege in Münster 
 
Bei der vorgeschlagenen Umstrukturierung, die Fachberatung für die Bezirke / Bezirkszuständig-
keit des Vereins Münsteraner Tageseltern, beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familien anzu-
binden, waren fachliche, organisatorische, strukturelle, qualitative und wirtschaftliche  Überlegun-
gen leitend.

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V/0116/2010 
4.1 Bündelung der Fachberatung im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
Durch die Zusammenführung der Fachberatungen erfolgt eine Stärkung des Feldes der Kinderta-
gespflege, die unnötige Doppelzuständigkeiten und Abstimmungen erübrigt sowie klare Zuständig-
keiten für die Bürgerinnen und Bürger regelt. Dies ist insbesondere vor dem geplanten Ausbau der 
Plätze für Unterdreijährige interessant. So können einheitliche Qualitätsstandards für ganz Münster 
bezogen auf die Beratung der Eltern aber auch bezogen auf die Betreuung der Tagesmütter und 
Tagesväter umgesetzt werden.  
 
Die Kindertagespflege hat sich in den letzten Jahren rasant entwickelt. Hieraus ergibt sich eine 
Reihe von Handlungsbedarfen. Der Vorteil der Fachberatung aus einer Hand ist, dass Antworten 
auf aktuelle Fragen nicht zweimal gedacht entwickelt und umgesetzt werden müssen. Dies bezieht 
sich auf eine Reihe von Themen, wie z.B. die Werbung neuer Tageseltern, Qualitätsstandards für 
die Kindertagespflege in anderen Räumen oder aber auch notwendige Anpassungen in der Ar-
beitsorganisation. 
 
Ein weiterer Vorteil der beschriebenen Umstrukturierung ist, dass durch die Anbindung der Fach-
beraterinnen des Vereins Münsteraner Tageseltern an das bestehende Team der städtischen Be-
ratungsstelle auch für diese Bezirke ein kontinuierlicher Fachaustausch gewährleistet ist. Die er-
wiesenermaßen bestehenden Vorteile von Teamarbeit kommen so allen FachberaterInnen und 
allen Bezirken zu gute. 
 
Die Dienstleistungsqualität insbesondere bezogen auf den Bereich der Münsteraner Tageseltern  
kann deutlich verbessert werden. Durch die Einbindung der Fachberatung in das Team kann die 
Erreichbarkeit verbessert und Vertretungssituationen, z.B. durch Urlaub und Krankheit, können 
kundenorientierter organisiert werden.  
 
Eine professionelle Leitungsstruktur gibt Mitarbeitern einheitliche Orientierung und Sicherheit, dies 
ist besonders wichtig, wenn sich ein Leistungsbereich im Wandel befindet. Auch unterstützt sie die 
FachberaterInnen in ihrer Arbeit, dies ist insbesondere  in der Arbeit mit Fällen, die im Bereich der 
Kindeswohlgefährdung einzuordnen sind, notwendig. Durch die Anbindung der Fachberaterinnen 
an die städtische Beratungsstelle wird die fachspezifische Führung und Unterstützung der Fachbe-
raterinnen abgesichert.  
 
Die vorgeschlagene Umstrukturierung ist auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrachtet 
sinnvoll. So entstehen durch die einheitliche Leistungserbringung Synergieeffekte. Personeller 
Ressourcenbedarf für Leitung und Steuerung der Fachberatung besteht nur an einer Stelle. Der 
Abstimmungsbedarf zwischen unterschiedlichen Akteuren entfällt. Auch der immer größer werden-
de Aufwand für strukturelle Kooperation und Vernetzung (z.B. mit  Familienzentren, mit Betrieben, 
mit dem Netzwerk zur Qualifizierung in der Kindertagespflege, mit der Bundesagentur für Arbeit 
und der ARGE) entsteht nur an einer Stelle. Somit können Overheadkosten reduziert und Kapazi-
täten für die Fachberatung freigesetzt werden. 
 
Die in 2009 umgesetzte Optimierung der computergestützten Schnittstelle von der Fachberatung 
zur wirtschaftlichen Sachbearbeitung (Auszahlung der Geldleistung an die Tagespflegeperson, 
Einzug des Kostenbeitrags der Eltern) kann in Gänze auf die derzeit bei den Münsteraner Tagesel-
tern angesiedelte Fachberatung übertragen werden. So ist eine effiziente Sachbearbeitung sowohl 
auf Seiten der Fachberatung als auch auf Seiten der wirtschaftlichen Sachbearbeitung gesichert. 
 
Mit der vorgeschlagenen Umstrukturierung soll die sozialräumliche Präsenz der FachberaterInnen  
ausgebaut werden. Zukünftig sollen in allen Außenbezirken feste Präsenztage der FachberaterIn-
nen in städtischen Gebäuden (z.B. Familienzentren oder Jugendeinrichtungen) angeboten werden. 
So können mehr Beratungen vor Ort angeboten werden, aber auch bei Bedarf kurzfristig persönli-
cher Kontakt zu einzelnen Tagespflegepersonen im Sozialraum aufgenommen werden.

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V/0116/2010 
4.2 Übernahme der Fachberaterinnen in die städtische Beratungsstelle für Kindertagespfle-
ge 
 
Mit dem geplanten Vorgehen wird sichergestellt, dass mit der Übertragung der Zuständigkeit für 
die Fachberatung die derzeit beim Verein Münsteraner Tageseltern tätigen Mitarbeiterinnen eine 
Beschäftigung bei der Stadt Münster aufnehmen können. Beiden Mitarbeiterinnen wird ein Arbeits-
vertrag über jeweils 30 Wochenarbeitsstunden angeboten. Dieses Kontingent entspricht bislang 
dem Verein Münsteraner Tageseltern e.V. bewilligten Stundenumfang. 
 
Die Vorgespräche haben ergeben, dass den Mitarbeiterinnen durch die Neueinstellung bei der 
Stadt Münster keine finanziellen Nachteile entstehen. Beide Mitarbeiterinnen stehen dem Einstel-
lungsangebot der Stadt Münster positiv gegenüber. 
 
 
5. Fazit  
 
Mit der Profilierung der Bereiche Fachberatung in der Kindertagespflege und einer gesamtstädti-
schen Interessensvertretung für Kindertagespflegepersonen reagiert die Stadt Münster auf die 
Ausweitung des Aufgabenfeldes und die damit verbundenen höheren qualitativen und quantitati-
ven Anforderungen. Eine klare Rollendefinition, professionelle Strukturen und die Nutzung von 
Synergieeffekten sind zentrale Erfolgsfaktoren, um die Kindertagespflege zu dem gewünschten 
qualifizierten Betreuungs- und Förderungsangebot für Kinder in Münster auszubauen. Ebenfalls 
erhalten gleichzeitig die Tageseltern eine neutrale Interessensvertretung des Vereins Münsteraner 
Tageseltern e.V. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Beigeordnete 
 
 
Anlage: 
Schreiben des Vorstandes des Vereins der Münsteraner Tageseltern e.V. vom 21.01.2010

Anlage-zur-Vorlage-V-0116-2010

3604 Zeichen

Münsteraner Tageseltern e.V. <.
Kontakt und Beratungsstelle

u

Münsteraner Tageseltern e. V. = Coerdestiege 83 « 48157 Münster

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien _
Frau Pohl

48127 Münster
Münster, 21.01.2010

Münsteraner Tageseltern e.V.

Sehr geehrte Frau Pohl,

wir nehmen Bezug auf die mit Ihnen geführten Gespräche. Der Vorstand des Vereins der
Münsteraner Tageseltern ist grundsätzlich — vorbehaltlich der Zustimmung der Mitglieder - mit
der angedachten Umstrukturierung der Aufgaben des Vereins einverstanden.

Wir gehen davon aus, dass die mögliche Konzentration der Aufgaben des Vereins auf die reine
Interessenswahrnehmung zum Wohl aller hierbei Beteiligten ist.

Der Verein der Münsteraner Tageseltern wird sich künftig als Zusammenschluss aller
Kindestagepflegepersonen in Münster verstehen.

Dabei wird es — wie in der Vergangenheit — Zweck des Vereins sein, sich für die Belange der
Kinder, ihrer Eltern und der Tageseltern im Bereich der Kinderbetreuung einzusetzen.

Ziel ist es dabei, die Arbeits- und Rahmenbedingungen einheitlich zu gestalten sowie die
Anerkennung der Kindertagespflege als Beruf mit einer leistungsgerechten Vergütung zu
erreichen.

Zum Wohle und zur Förderung der Kinder wird sich der Verein für den qualitativen Ausbau und
der Weiterentwicklung der Kindertagespflege einsetzen. Hierbei ist beabsichtigt Interessierten
verschiedene Maßnahmen anzubieten.

Zur Interessensvertretung der in der Kindertagespflege tätigen Personen sowie zur Stärkung und
Weiterentwicklung des Berufsbildes Kindertagepflege werden insbesondere die nachfolgend
aufgeführten Aufgaben durch den Verein wahrgenommen:

s Unterstützung und Beratung der Kindertagespflegepersonen hinsichtlich ihrer
selbstständigen Tätigkeit

= Öffentlichkeitsarbeit über die Tätigkeit und Belange der Kindertagespflege in
Münster

= Förderung der Kooperation, Vernetzung und des Austausches der
Kindertagespflegepersonen untereinander

Büro: Coerdestiege 83 = 48157 Münster ® Tel.: 0251 868066 = E-Mail: ms-tageseltern-ev@freenet.de 1
Bürozeiten: Montag 9.00 — 12.00 Uhr, Dienstag - Freitag nach telefonischer Vereinbarung
Bank: Sparkasse Münsterland Ost * BLZ: 400 501 50 = Kontonummer: 700 61 90

" Unterstützung/Darstellung der Anliegen der Kindertagespflegepersonen im
politischen Raum

= Vertretung der Interessen der in der Kindertagespflege tätigen Personen in
Zusammenarbeit mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien

= Organisation von Veranstaltungen im Sinne der fachlichen Weiterentwicklung der
Kindertagespflegepersonen

= Bereitstellung von Informationen für die Kindertagespflegepersonen bzgl. der
Kindertagespflege

= Vertretung der Münsteraner Kindertagespflegepersonen in überregionalen
Verbänden der Kindertagespflege

Bevor wir die für die Umstrukturierung des Vereinszwecks weiteren erforderlichen
vereinsinternen Maßnahmen in die Wege leiten, bitten wir Sie, uns mitzuteilen, ob von Seiten
des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien der Umstrukturierung auch unter
Berücksichtigung der Folgen für Ihr Amt zugestimmt wird.

Es ist von hier aus beabsichtigt, die Mitglieder in einer Versammlung Ende Februar 2010 über
die möglichen Veränderungen zu informieren. \

Mit freundlichen Grüßen

f

Fürden Ver&in der Münsterander Tageseltern e.V. - “ 2
Meike Ullrich Sarah Sadafı-Teherani
1. Vorsitzende Beisitzerin
Büro: Coerdestiege 83 = 48157 Münster = Tel.: 0251 868066 = E-Mail: ms-tageseltern-ev@freenet.de 2

Bürozeiten: Montag 9.00 — 12.00 Uhr, Dienstag — Freitag nach telefonischer Vereinbarung
Bank: Sparkasse Münsterland Ost = BLZ: 400 501 50 = Kontonummer: 700 61 90

Beratungsverlauf (4)

03.03.2010 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.03.2010 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2010 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2010 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Coerdestiege 83
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0116/2010
Typ
Vorlagen
Datum
09.02.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37