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V/0683/2011

Atomstromfreies Münster bis 2020 - Ausbaustrategie für klimaschonende Energieerzeugung durch die Stadtwerke Münster GmbH

Vorlagen 06.09.2011

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1593 Zeichen

v2

Stadtwerke Münster

Münster, 31.08.2011
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 24/2011

Betreff
Atomstromfreies Münster bis 2020 - Ausbaustrategie für klimaschonende Energieerzeu-
gung durch die Stadtwerke Münster

Berichterstatter
Herr Dr. Müller-Tengelmann
Herr Dr. Hoffknecht

Anlage
Ausarbeitung "Atomstromfreies Münster bis 2020 - Optionen zur Realisierung"

Antrag
Der Aufsichtsrat wolle beschließen:

1. Das Ziel, die Belieferung der Stadtwerkekunden in Münster bis 2020 zu 100% aus
atomstromfreien Quellen sicherzustellen, wird nicht durch den Kauf von Zertifikaten,
sondern durch den Ausbau entsprechender eigener Erzeugungskapazitäten der
Stadtwerke Münster realisiert.

2. Dem in der beiliegenden Ausarbeitung enthaltenen perspektivischen Investitionsplan
zum Ausbau einer klimaschonenden bzw. regenerativen Energieerzeugung wird vor-
behaltlich der zukünftigen Beschlüsse zu den konkreten Wirtschaftsplänen in der
Gesellschafterversammlung zugestimmt.

Begründung

Der Kauf von Zertifikaten bewirkt keine tatsächliche Erhöhung klimaschonender, regene-
rativer Erzeugungskapazitäten, sondern verteilt grundsätzlich nur die Nutzungsrechte an
bestehenden regenerativen Erzeugungsanlagen zwischen Verkäufern und Käufern der
Zertifikate neu. Mit der Ausbaustrategie generieren die Stadtwerke Münster hingegen
reale neue, zusätzliche klimaschonende und atomstromfreie Erzeugungskapazitäten
und leisten damit einen echten physischen Beitrag zum grundlegenden strukturellen
Umbau der Erzeugungslandschaft in Deutschland.

Stadtwerke Münster GmbH
gez. Dr. Müller-Tengelmann gez. Dr. Hoffknecht

683_Anl_zweiterTeil

18610 Zeichen

Atomstromfreies Münster bis 2020 - Optionen zur Realisierung 
 
 
Ratsbeschluss der Stadt Münster vom 06.04.2011:
 
"Der Rat der Stadt Münster spricht sich für den schnellstmöglichen Ausstieg aus dem Be-
zug von Atomstrom durch die Stadtwerke Münster aus. Die Stadtwerke werden beauftragt, 
dem Rat der Stadt zur nächsten Sitzung ein Konzept vorzulegen, das geeignet ist, die 
Stromversorgung durch die Stadtwerke ohne Atomstrom sicher zu stellen." 
 
1. Neue Ausgangssituation 
 
Mit der in der Aufsichtsratssitzung vom 18.05.2011 verteilten Stellungnahme zum Ratsbe-
schluss für ein atomstromfreies Münster haben die Stadtwerke deutlich gemacht, dass eine 
vollständig atomstromfreie Energieversorgung auf Basis reiner Zertifikateerwerbe nicht 
sinnvoll und für die Glaubwürdigkeit der Stadtwerke Münster sogar schädlich sein kann. 
 
Inzwischen hat die Bundesregierung einen konkreten Beschluss für das bundesweite Aus-
stiegsszenario aus der Atomstromerzeugung gefasst. Dieser beinhaltet eine stufenweise 
Stilllegung aller deutschen Atomkraftwerke bis zum Jahr 2022. Entstehende Lücken in der 
Erzeugungskapazität sollen durch einen starken Ausbau der regenerativen Energieerzeu-
gung, insbesondere durch Windkraftanlagen sowie durch neue Gaskraftwerke ausgegli-
chen werden. 
 
Die damit verbundene Dezentralisierungsstrategie in der Energieerzeugung eröffnet neue 
Handlungsoptionen für die deutschen Stadtwerke. Die Stadtwerke Münster haben mit ihrer 
Strategie 2020 bereits im Vorfeld des Regierungsbeschlusses die Weichenstellung zum 
Umbau der Stromversorgung der Münsteraner in Richtung einer deutlichen Erhöhung der 
klimaschutzorientierten und atomstromfreien Erzeugungskapazitäten vorgenommen. 
Mit dem in der Strategie 2020 vorgesehenen Ausbau der regenerativen und klimaschonen-
den Erzeugungskapazitäten werden im Jahre 2020 100 % des Stromabsatzes der Stadt-
werke Münster an ihre Kunden in Münster atomstromfrei lieferbar sein. Die rechnerische 
Kapazität des Engagements in Black Gekko ist dabei nicht berücksichtigt. 
 
2. Zielsetzung der Stadtwerke Mü nster - atomstromfrei bis 2020 
 
Vor dem Hintergrund des o.g. Ratsbeschlusses und der neuen Zielsetzung der Bundesre-
gierung setzen sich die Stadtwerke Münster das Ziel, durch die Umsetzung der Unterneh-
mensstrategie bis zum Jahr 2020 - somit also noch vor dem Zeitziel der Bundesregierung - 
ihre Stromlieferungen in Münster zu 100% aus atomstromfreier eigener Erzeugung zu 
decken. 
 
3. Investitionsplanung zur Erreichung dieses Ziels 
 
Zur Erreichung dieser Zielsetzung bis 2020 sind signifikante zusätzliche Investitionen in 
klimaschonende Erzeugungskapazitäten erforderlich, die zu einer deutlichen Erhöhung der 
bisherigen Eigenerzeugungskapazitäten der Stadtwerke hinausgehen. Der jährliche Strom-
bedarf in Münster liegt in den letzten Jahren durchschnittlich bei rund 1.460 GWh. Davon 
entfällt ein Lieferanteil von ca. 1.000 GWh auf die Stadtwerke Münster.

- 2 - 
Die Umsetzung der Strategie 2020 erfolgt zum einen über einen starken Ausbau regenera-
tiver Erzeugungsanlagen, insbesondere Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen, 
zum anderen über die Investition in eine 3. Gasturbine zur Erhöhung der erdgasbasierten 
Stromerzeugung in Kraft-Wärme-Kopplung. Mit dem im strategischen Investitionsplan vor-
gesehenen Kapazitätsausbau werden die Stadtwerke Münster die heutige Lücke zur voll-
ständigen atomstromfreien Energieversorgung ihrer Kunden in Münster bis 2020 schließen 
(vgl. nachstehende Grafik). 
 
 
 
Die Umsetzung der Erzeugungsstrategie durch die Stadtwerke Münster ist bereits umfang-
reich und mit hohem Einsatz der beteiligten Mitarbeiter im Gange. Zahlreiche Projekte zur 
regenerativen Erzeugung werden permanent am Markt sondiert, vorgeprüft und bei hinrei-
chenden Erfolgsaussichten einer intensiven Due Diligence durch die Experten der Stadt-
werke Münster für technische, wirtschaftliche und rechtliche Fragestellungen unterzogen. 
Bei hinreichender Wahrscheinlichkeit für die Erreichung der Ziel-Eigenkapitalrenditen wer-
den konkrete Verhandlungen mit den Anbietern aufgenommen. Vor diesem Hintergrund 
wurden auch bereits große Projekte, wie z.B. die Beteiligung an zwei Offshore-Windparks 
ebenso wie die Beteiligung an einer großen Biogasanlage nach intensiver Prüfung aufgrund 
nicht gegebener Wirtschaftlichkeit verworfen. 
 
Bereits in 2010 ist hingegen mit der Fotovoltaikanlage Coerde (Investitionssumme 3 Mio. 
€, 1,1, MW Leistung, Produktion von 0,8 GWh Arbeit p.a.) die bisher größte Investition der 
Stadtwerke Münster ans Netz gegangen. Anfang 2011 wurde mit dem Windpark Detmold 
(Investitionssumme ca. 7 Mio. € [davon ca. 60% Projektfinanzierung], 2x 2 MW Leistung, 
Produktion von 9 GWh Arbeit p.a.) eine leistungsfähige Onshore-Windanlage realisiert.  
 
Konkret befinden sich mehrere Off- und Onshore-Windkraftprojekte in intensiver Prüfung 
und z.T. auch schon in Umsetzungsvorbereitung. Zudem wird momentan die Errichtung 
einer 3. Gasturbine für die GuD-Anlage im Hafen planerisch vorbereitet. Im Folgenden wer-
den diese Projekte jeweils in einem kurzen Projektsteckbrief vorgestellt. 
Stromerzeugung und Stromabsatz
Situation auf Basis der Strategie 2020

- 3 - 
 
 
3.1. Offshore-Windpark Nordergründe 
 
Der Windpark Nordergründe ist mit insgesamt 18 Anlagen neuesten Typs mit einer Leis-
tung pro Anlage von 6 MW projektiert. Standort wird die küstennahe Nordsee sein mit mo-
deraten Wassertiefen zwischen 4m und 15 m. Die Stadtwerke Münster prüfen momentan 
die Beteiligung an diesem Windpark im Umfang von 2-3 Anlagen sehr intensiv. Das Inves-
titionsvolumen für die Stadtwerke Münster ohne den Projektfinanzierungsanteil von ca. 
56% beläuft sich ca. 20 - 30 Mio. €. Bei geplanten 3.700 Benutzungsstunden p.a. resul-
tiert aus zwei Anlagen eine Produktionsmenge von 46 - 69 GWh p.a. Die Due Diligence-
Phase mit Verfügbarkeit eines Datenraums zur physischen Sichtung der umfangreichen 
Projektunterlagen ist eröffnet. 
 
Projektentwickler und Initiator des Windparks ist die Firma Energiekontor, mit der wir bereits 
im Falle des Windparks Detmold intensiv und gut kooperiert haben. Anlagenlieferant ist die 
bekannte Firma Repower, die Anlagen werden eine attraktive Nabenhöhe von 84 m und 
einen Rotordurchmesser von 126 m haben. Die geplante Inbetriebnahme des Windparks 
wird Ende 2013/Anfang 2014 sein. Aufgrund der verhältnismäßig geringen Entfernung von 
der Küste bei dennoch durch Windertragsgutachten belegten guten Windverhältnissen ist 
zum aktuellen Prüfungsstand mit einer Erreichung der Zielrendite der Stadtwerke Münster 
für Offshore-Projekte zu rechnen. 
 
 
3.2. Windenergieanlage Wolbeck 
 
Mit der geplanten Windanlage in Wolbeck zeigen die Stadtwerke ihr Engagement, ihre 
Energie wo immer möglich und wirtschaftlich sinnvoll ortsnah zu gewinnen. Es handelt sich 
hier ebenfalls um ein Windrad des Herstellers Repower mit einer Leistung von 2 MW, einer 
Nabenhöhe von 100m und einem Rotordurchmesser von 92 m. Das Investitionsvolumen 
wird sich auf ca. 3 Mio. € belaufen. Die Stromproduktionsmenge ist mit 4 GWh p.a. bei 
2.100 Benutzungsstunden p.a. geplant. Eine Projektfinanzierung ist hier nicht vorgese-
hen. Die Inbetriebnahme wird Ende 2011/Anfang 2012 sein. Nach intensiven Vorbereitun-
gen und Verhandlungsgesprächen wurde inzwischen die Herstellung der Anlage bei 
Repower beauftragt. 
 
Die Stadtwerke Münster prüfen im Zusammenhang mit der Anlage parallel, inwieweit in 
diesem Falle eine direkte finanzielle Bürgerbeteiligung an der Anlage in Wolbeck umsetz-
bar ist. 
 
 
3.3. Onshore-Windenergieanlage Süderdeich 
 
Die küstennahe Onshore-Anlage Süderdeich wird über die Beteiligung der Stadtwerke 
Münster an der Green Gecco-GmbH & Co. KG in das regenerative Portfolio aufgenommen. 
Es handelt sich um die Übernahme einer bereits bestehenden Anlage im Landkreis Dith-
marschen in Schleswig-Holstein. Hersteller ist die ebenfalls namhafte Firma Enercon. Es 
handelt sich dabei um 4 Windkraftanlagen mit einer Leistung von jeweils 2,3 MW. Bei ei-
nem Anteil der Stadtwerke Münster an Green Gecco von 4,6% ergibt dies eine anteilige 
Leistung der Stadtwerke Münster an der Anlage von 0,4 MW und einen Investitionsbei-
trag von rund 500 T€. Die den Stadtwerken zurechenbare Stromproduktionsmenge beträgt 
0,9 GWh p.a. bei 2.300 Benutzungsstunden p.a. Durch den Beitritt neuer Gesellschafter 
zu Green Gecco wird der Anteil der Stadtwerke Münster allerdings zukünftig leicht sinken.

- 4 - 
Für die Anlageninvestition ist keine Projektfinanzierung vorgesehen. Die Übernahme der 
Anlagen wird zum 3. Quartal 2011 erfolgen. 
 
 
3.4. Onshore-Windenergieanlage Haarbrück-Beverungen 
 
Haarbrück-Beverungen ist ein Standort in Nordrhein-Westfalen im Kreis Höxter. Bei der 
Anlage handelt es sich um ein Fabrikat der Firma Enercon mit einer Nabenhöhe von 108 m 
und einem Rotordurchmesser von 82m sowie einer Leistung von 2,3 MW. Das Investiti-
onsvolumen wird nach aktuellem Projektstand bei 3,7 Mio. € liegen. Die Stromprodukti-
onsmenge ist mit 5 GWh p.a. bei 2.300 Jahresbenutzungsstunden geplant. Projektpart-
ner ist hier die Firma Windinvest. Die interne Prüfung dieses Projektes befindet sich noch 
im Anfangsstadium. Die Finanzierung der Anlage wird im Realisierungsfalle voraussichtlich 
direkt durch die Stadtwerke Münster aufgebracht. Die Inbetriebnahme für dieses Projekt ist 
seitens des Projektentwicklers noch innerhalb des Jahres 2011 vorgesehen. 
 
 
 
3.5. Dritte Gasturbine in der GuD-Anlage 
 
Neben den rein regenerativen Erzeugungskapazitäten erscheint auch die Errichtung einer 
3. Gasturbine für die GuD-Anlage der Stadtwerke Münster als vielversprechende Option zur 
Realisierung einer klimaschonenden Erzeugung durch eine Erhöhung der KWK-
bezogenen Stromproduktion. Das energetische und wirtschaftliche Potenzial der Investi-
tion in eine 3. Gasturbine wurde in umfangreichen Analysen zu möglichen Fahrweisen und 
Marktpreisentwicklungen unter Berücksichtigung der entsprechenden Einbindung in die 
vorhandene GuD-Gesamtanlage mit Unterstützung des bekannten und fachlich hochkom-
petenten Beratungsunternehmens enervis untersucht. 
 
Die entsprechende Erweiterung der GuD-Anlage ist mit Investitionen in Höhe von 30 Mio. 
€ und einer Steigerung der elektrischen Leistung um 30 MW verbunden. Die unter Berück-
sichtigung der möglichen Einsatzstunden der Turbine p.a. ergibt sich eine zusätzliche 
Stromerzeugung in Höhe von 160 GWh pro Jahr. Die Finanzierung wird direkt durch die 
Stadtwerke Münster aufgenommen werden. Der Einsatz der dritten Gasturbine würde zu-
dem zu einer CO
2-Einsparung in Höhe von ca. 50.000 t p.a. führen. 
 
Aufgrund der positiven Analyseergebnisse zur 3. Gasturbine wird nun im nächsten Schritt 
eine technische Feinplanung der erforderlichen Anlagenkomponenten und Gewerke zur 
Umsetzung dieses Projektes an ein geeignetes Planungsunternehmen beauftragt. Die Inbe-
triebnahme dieser Erweiterungsinvestition ist planerisch für die Jahre 2013/2014 vorgese-
hen. 
 
 
3.6. Fortführung der strategischen Er zeugungsplanung mit durchschnittlichen 
Investitionsansätzen bis 2020. 
 
Für die strategische Planung bis 2020 wurden über diese bereits in Konkretisierung befind-
lichen Projekte hinaus Investitionsansätze anhand von durchschnittlich zu realisierenden 
Anlagen vorgenommen, die im Laufe der Zeit sukzessive mit entsprechenden Projekten zu 
unterlegen sind. Dabei wurde angenommen, dass neben den bereits konkretisierten Projek-
ten ab 2014 jedes Jahr durchschnittlich eine Onshore- und eine Offshore-
Windkraftanlage sowie eine Biogasanlage und mehrere kleinere Fotovoltaikanlagen 
entweder als Direktinvestition oder als Beteiligung erworben wird. Für Offshore-Anlagen

- 5 - 
wird eine anteilige Projektfinanzierung ohne Belastung der Eigenkapitalquote der Stadtwer-
ke, für die übrigen Investitionen in Erzeugungsanlagen eine vollständige Aufbringung der 
Finanzierung durch die Stadtwerke unterstellt. 
 
Zur Umsetzung der Onshore-Kapazitäten wollen die Stadtwerke u.a. auch auf die Errich-
tung von Anlagen im Stadtgebiet setzen. Der momentan in Novellierung befindliche Regio-
nalplan NRW weist 10-15 geeignete Standorte für Windkraftanlagen aus. Dies bedeutet 
ein Investitionsvolumen von 30-34 Mio. € vor Ort in Münster, welches einen signifikanten 
Anteil an der Ausbaustrategie bis 2020 ausmacht. Erste Pachtverträge wurden bereits ab-
geschlossen, und die Stadtwerke Münster treten mit diesem Thema auf Bürgerversamm-
lungen auf. 
 
Für Offshore-Anlagen gilt dabei die Prämisse, dass pro MW installierter Leistung Investi-
tionsausgaben von 3,4  Mio. € anfallen. Zur Ableitung des resultierenden Investitionsvo-
lumens für die Stadtwerke Münster reduziert sich dieser Betrag durch die Berücksichtigung 
einer Projektfinanzierungsquote von 50% auf die Hälfte. Die jährliche Benutzungsstun-
denzahl für Offshore-Anlagen liegt bei 3.700 h/Jahr. Pro Offshore-Investitionsprojekt gehen 
die Stadtwerke Münster entsprechend von durchschnittlich ca. 12,8 GWh Produktions-
menge p.a. bei einer installierten Leistung von 3,4 MW aus. 
 
Onshore-Anlagen sind im Vergleich zu Offshore-Anlagen typischerweise mit niedrigeren 
spezifischen Investitionen verbunden (ca. 1,7 Mio. € pro MW installierter Leistung), haben 
aber auch eine niedrigere jährliche Benutzungsstundenzahl (2.330 h/Jahr). Je Projekt ist 
eine Produktionsmenge von 9,6 GWh p.a. bei einer installierten Leistung von 4,1 MW 
geplant. 
 
Biogasanlagen erfordern spezifische Investitionen von ca. 3 Mio. € pro MW installierter 
Leistung bei einer durchaus hohen Benutzungsstundenzahl von ca. 8.200 h/Jahr. Pro An-
lage ist eine Produktionsmenge von 8,2 GWh p.a. bei einer installierten Leistung von 1 MW 
vorgesehen. 
 
Bei Fotovoltaikanlagen ist von spezifischen Investitionen von ca. 2,7 Mio. € pro MW in-
stallierter Leistung und einer Benutzungsstundenzahl von lediglich ca. 850 h/Jahr auszu-
gehen. Pro Jahr ist die Errichtung von jeweils 16 Anlagen mit Leistungswerten zwischen 0,2 
und 0,5 MW geplant. Insgesamt soll der Bestand um ca. 1 MW p.a ansteigen, so dass jähr-
lich etwa 0,9 GWh an Produktionsmenge hinzukommen. 
 
Trotz der unterschiedlichen technischen Effizienzwerte der jeweiligen Anlagentechnologien 
setzen die Stadtwerke Münster auch zur Streuung des Technologierisikos auf einen Er-
zeugungsmix aus allen regenerativen Technologien, wobei der Investitionsschwerpunkt 
deutlich auf dem Thema Windenergie liegt. Diese bietet die effizienteste Kombination aus 
verlässlicher Technik, ressourcenschonender Erzeugung und absolutem Energieertrag in 
elektrischer Arbeit. 
 
Der in der Strategie 2020 der Stadtwerke Münster entsprechend beschriebene, massive 
Ausbau der klimaschonenden Erzeugungskapazitäten führt zu folgendem, nach Anlagen-
technologie differenzierten Investitionsplan für die Jahre 2011 bis 2020 (vgl. nachste-
hende Grafik).

- 6 - 
 
 
In der kumulierten Sicht zeigt sich, dass daraus ein erhebliches Investitionsvolumen für die 
Stadtwerke Münster bis 2020 resultiert (vgl. nachstehende Grafik), das viele Unterneh-
mensbereiche von der Erzeugung über die Energiewirtschaft bis zum Finanzmanagement 
und zum Einkauf über eine sehr lange Zeit sehr stark fordern wird. 
 
 
4. Entwicklung der Eigenkapit alquote der Stadtwerke Münster 
 
Die Betrachtung der Investitionssummen ist deshalb von großer Bedeutung, weil zur Finan-
zierung des Erzeugungsausbaus der Stadtwerke Münster hohe Fremdfinanzierungsvo-
lumina aufzunehmen sein werden. Die Fremdfinanzierungskonditionen wiederum sind in 
hohem Maße von der Güte und Qualität der bilanziellen Eigenkapitalquote des Unterneh-
mens abhängig. Aus diesem Grunde enthält der vorliegende Entwurf des Managementkon-
traktes mit der Stadt Münster im Rahmen der Finanzziele eine Untergrenze für die Eigen-
kapitalquote, die 25% der Bilanzsumme nicht unterschreiten soll. Anderenfalls wären ent-
sprechende Eigenkapitalzuführungen durch die Gesellschafterin Stadt Münster vorzuneh-
men. 
 
Die nachfolgende Grafik zeigt die sich aus der Strategie 2020 und in erheblichem Umfang 
durch die Erzeugungsinvestitionen geprägte Entwicklung der Eigenkapitalquote im Zeitab-
lauf bis 2020 (vgl. nachstehende Grafik). Die Untergrenze von 25% wird nicht unterschrit-
ten. 
 
Stromerzeugung - Investitionen
Situation auf Basis der Strategie 2020
Summe der  Investitionen
bis 2020 = 226 Mio. €

- 7 - 
 
 
 
5. Fazit 
 
Die Analyse zeigt, dass ein atomstromfreies Münster bis 2020 ein ambitioniertes, aber er-
reichbares Ziel darstellt. Wie präzise dieses Ziel erreicht werden kann, ist in hohem Maße 
davon abhängig, dass der Markt über die nächsten Jahre eine hinreichende Zahl wirtschaft-
lich akzeptabler Projekte im regenerativen Bereich bietet und durch die Umsetzung des 
Energiekonzeptes der Bundesregierung attraktive Rahmenbedingungen für entsprechende 
Investitionen geschaffen werden. 
 
Bei Realisierung dieses Investitionsplans wird ein kompletter Verzicht auf Atomstrom für 
die gesamte Stromlieferung der Stadtwerke Münster im Stadtgebiet Münster erreicht, so 
dass jeder von den Stadtwerken Münster belieferte Haushalt und Gewerbebetrieb der Stadt 
rechnerisch Strom aus Windenergie, Sonnenenergie und gasbasierter Erzeugung bezieht. 
 
Mit der Strategie 2020 der Stadtwerke Münster wird ein Ausbaupfad für die regenerative 
Erzeugungskapazität definiert, der eine Verzehnfachung der bisherigen Energiegewinnung 
aus regenerativen Quellen für die Stadtwerke Münster bedeutet. Damit werden große Fi-
nanzierungsanstrengungen verbunden sein, die nahezu 50% der gesamten bisherigen Bi-
lanzsumme des Unternehmens betragen. 
 
Auf dem Weg zur atomstromfreien Stadt bedarf es deshalb auch des sorgfältigen und fun-
dierten Abwägens der finanziellen Lasten und der Ertrags-/Risikorelation jedes einzelnen 
Projektes. Die gesamte Planung ist hierbei ohne Einbeziehung der rechnerischen Kapazitä-
ten von Black Gekko erfolgt. Sollte es zu einem Verkauf der Beteiligung zu wirtschaftlich 
vertretbaren Konditionen kommen, kann der finanzielle Rückfluss daraus die Rahmenbe-
dingungen für die Finanzierbarkeit der anstehenden Investitionsaufgaben der Stadtwerke 
Münster wesentlich verbessern. 
Wirkung auf die EK-Quote
Situation auf Basis der Strategie 2020 
Untere Grenze lt. Management-Kontrakt

- 8 - 
 
Sollten sich durch gesetzliche Änderungen Anpassungsnotwendigkeiten für diese Strategie 
ergeben, so werden die Stadtwerke Münster diese Anpassungen im Investitionsprogramm 
vornehmen, ohne das Ziel, 100% des Absatzes bis 2020 atomstromfrei zu erzeugen, auf-
zugeben. 
 
Dr. Henning Müller-Tengelmann Dr. Andreas Hoffknecht

Beschlussvorlage

1921 Zeichen

V/0683/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Atomstromfreies Münster bis 2020 - Ausbaustrategie für klimaschonende Energieerzeugung 
durch die Stadtwerke Münster GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.09.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.09.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Das Ziel, die Belieferung der Stadtwerkekunden in Münster bis 2020 zu 100 % aus atom-
stromfreien Quellen sicherzustellen, ist nicht durch den Kauf von Zertifikaten, sondern durch 
den Ausbau entsprechender eigener Erzeugungskapazitäten der Stadtwerke Münster reali-
siert. 
 
2. Dem in der beiliegenden Ausarbeitung enthaltenen perspektivischen Investitionsplan zum 
Ausbau einer klimaschonenden bzw. regenerativen Energieerzeugung wird vorbehaltlich der 
zukünftigen Beschlüsse zu den konkreten Wirtschaftsplänen in der Gesellschafterversamm-
lung zugestimmt. 
 
 
 
Begründung: 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 25.05.2011 die in einem Bericht der Stadtwerke Münster GmbH 
dargestellten Handlungsalternativen: „Atomstromfreies Münster“ zur Kenntnis genommen. Der Rat 
hatte weiterhin die Stadtwerke Münster GmbH beauftragt, zeitnah nach entsprechender Beratung 
und Beschlussfassung im Aufsichtsrat der Stad twerke Münster GmbH, dem Rat entsprechende 
Beschlüsse vorzulegen. 
 
Dem Aufsichtsrat der Stadtwerke Münster GmbH wird die in der Anlage beigefügte Vorlage in sei-
ner Sitzung am 08.09.2011 zur Beschlussfassung vorgelegt. Über das Ergebnis der Beratung wird 
mündlich berichtet. 
 
 
 
I. V. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0683/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Janetzki 
Ruf: 
492 20 10 
E-Mail: 
JanetzkiA@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0683/2011 
 
gez. Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage: 
Vorlage an den Aufsichtsrat Nr. 24/2011 mit Anlagen

Beratungsverlauf (3)

20.09.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.09.2011 Hauptausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.09.2011 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0683/2011
Typ
Vorlagen
Datum
06.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37