Mandari Insight

V/1027/2006

Bebauungsplan Nr. 273 II, 3. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlage 11.12.2006

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.2.5

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-1027-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

2799 Zeichen

V/1027/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 273 Teilabschnitt II: Roxel - Gewerbegebiet am Nottulner 
Landweg 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. Nr. 273 Teilabschnitt II: Roxel – Gewerbegebiet am Nottulner Landweg ist 
gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt II wurde zur planungsrechtlichen Siche-
rung der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im diesem Bereich aufgestellt. 
Aufgrund der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind in den GE – Gebieten Einzelhandels-
nutzungen mit Ausnahme eines Baugebietes planungsre chtlich generell zulässig. Nur der Einzel-
handel mit Lebensmitteln wird in allen Baugebieten ausgeschlossen. 
 
Ziel des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Einzelhandelskonzeptes ist es, stadtstrukturell 
unerwünschte Umnutzungsprozesse, die einerseits zu einer Verdrängung von Handwerk und Ge-
werbe aus den eigentlich dafür vorgesehenen Gebieten und anderseits zu Einzelhandelsentwick-
lungen außerhalb der dafür im Wesentlichen vorgesehenen City und den Stadtteilzentren führen, 
abwehren zu können. 
 
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt II in der Weise geändert 
werden, dass Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Einzelhandels-
Vorlagen-Nr.: 
V/1027/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Schröder / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 41 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1027/2006 
konzeptes weitgehend ausgeschlossen werden. Bereits vorhandene genehmigte Einzelhandels-
nutzungen bleiben auf Grund des Bestandschutzes weiterhin zulässig. 
 
Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den 
vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bauge-
suche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. 
eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

V-1027-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf

219 Zeichen

Bebauungsplan 
Nr. 273 
Teilabschnitt II 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 1027/2006 
Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt II Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
0 50 100 150 m

Beratungsverlauf (4)

07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.2.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bebauungsplan Nr. 273 II, 3. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Nottulner Landweg

Bebauungsplan Nr. 273 II, 3. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Gewerbegebiet am Nottulner Landweg

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1027/2006
Typ
Vorlage
Datum
11.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37