V/1027/2006
Bebauungsplan Nr. 273 II, 3. Änderung - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
2799 Zeichen
V/1027/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 273 Teilabschnitt II: Roxel - Gewerbegebiet am Nottulner Landweg Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. Nr. 273 Teilabschnitt II: Roxel – Gewerbegebiet am Nottulner Landweg ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt II wurde zur planungsrechtlichen Siche- rung der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke im diesem Bereich aufgestellt. Aufgrund der Festsetzungen dieses Bebauungsplanes sind in den GE – Gebieten Einzelhandels- nutzungen mit Ausnahme eines Baugebietes planungsre chtlich generell zulässig. Nur der Einzel- handel mit Lebensmitteln wird in allen Baugebieten ausgeschlossen. Ziel des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Einzelhandelskonzeptes ist es, stadtstrukturell unerwünschte Umnutzungsprozesse, die einerseits zu einer Verdrängung von Handwerk und Ge- werbe aus den eigentlich dafür vorgesehenen Gebieten und anderseits zu Einzelhandelsentwick- lungen außerhalb der dafür im Wesentlichen vorgesehenen City und den Stadtteilzentren führen, abwehren zu können. Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt II in der Weise geändert werden, dass Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Einzelhandels- Vorlagen-Nr.: V/1027/2006 Auskunft erteilt: Herr Schröder / Herr Husmann Ruf: 492 61 41 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1027/2006 konzeptes weitgehend ausgeschlossen werden. Bereits vorhandene genehmigte Einzelhandels- nutzungen bleiben auf Grund des Bestandschutzes weiterhin zulässig. Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bauge- suche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
V-1027-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf
219 Zeichen
Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt II Anlage zur Vorlage Nr. 1027/2006 Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt II Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER 0 50 100 150 m
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 273 II, 3. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Nottulner Landweg
Bebauungsplan Nr. 273 II, 3. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Gewerbegebiet am Nottulner Landweg
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1027/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37