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Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 'Baugebiet Weilaut westlich der Schillerstraße' hier: Aufstellungsbeschluss gemäß §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) und öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung

Beschlussvorlage 2017/0207 vom 13.11.2017

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 6, beschließend.

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