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Neuwahl mehrerer Mitglieder für den Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 3071/2023 vom 26.02.2024

Stand: Am 21.03.2024 im Rat ungeändert beschlossen.

Dokumente

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    Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 3071/2023 Freigabedatum 26.02.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Neuwahl mehrerer Mitglieder für den Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln wählt als Nachfolgerin für das ordentliche Beiratsmitglied Herrn Jochen Woite im Naturschutzbeirat auf Vorschlag des Bund für Umwelt und Natur- schutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. (BUND) Frau Manuela Franke 2. Der Rat der Stadt Köln wählt als Nachfolgerin für das stellvertretende Beiratsmitglied Herrn Clemens Rott im Naturschutzbeirat auf Vorschlag des Bund für Umwelt und Na- turschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. (BUND) Frau Dr. Maria von Schönermark Alternative: Der Rat der Stadt Köln bittet den Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Nord- rhein-Westfalen e. V. um weitere Vorschläge. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024 Rat 21.03.2024 2 Begründung: Zwei Mitglieder des Naturschutzbeirates sind als ordentliches und stellvertretendes Mitglied ausgeschieden. Sie waren als ordentliches und stellvertretendes Mitglied des Bund für Umwelt und Natur- schutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. (BUND) in den Naturschutzbei- rat gewählt worden. Nach § 2 der Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes NRW (DVO-- LNatSchG) ist im Falle des Ausscheidens eines Beiratsmitgliedes ein*e Nachfolger*in zu wäh- len. Der Neuwahl soll ein Vorschlag mit Bewerber*innen des Verbandes zugrunde gelegt wer- den, der die ausgeschiedenen Beiratsmitglieder benannt hatte. Mit Schreiben vom 18.09.2023 hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Lan- desverband Nordrhein-Westfalen e. V. (BUND) zwei Personen zur Wahl vorgeschlagen. Die vorgeschlagene Kandidatin des Verbandes für die Nachfolge von Herrn Woite ist Frau Manu- ela Franke. Für die Nachfolge von Herrn Rott steht als Kandidatin Frau Dr. Maria von Schö- nermark zur Wahl. Als ordentliches Beiratsmitglied steht somit zur Wahl: Frau Manuela Franke Es muss in einem zweiten Wahlgang die stellvertretende Position von Herrn Rott nachbesetzt werden. Hierfür schlägt der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. (BUND) dem Rat die nachfolgende Person zur Wahl vor: Frau Dr. Maria von Schönermark Weitere geeignete Kandidat*innen vorzuschlagen, war dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. (BUND) nicht möglich. Anlagen Kurzprofil Frau Franke Kurzprofil Frau Dr. von Schönermark Hinweis: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem als nicht-öffentlich gekennzeichnet, da sie per- sönliche Angaben enthalten (Datenschutz). Der Online-Zugriff auf die Anlagen ist damit auf die gewählten Vertreter*innen und die Verwaltung beschränkt.
  • Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/57/570 Vorlagen-Nummer 3071/2023 Stand: 12.11.2024 Sachstandsbericht Neuwahl mehrerer Mitglieder für den Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Beschluss: 1. Der Rat der Stadt Köln wählt als Nachfolgerin für das ordentliche Beiratsmitglied Herrn Jochen Woite im Naturschutzbeirat auf Vorschlag des Bund für Umwelt und Natur- schutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. (BUND) Frau Manuela Franke 2. Der Rat der Stadt Köln wählt als Nachfolgerin für das stellvertretende Beiratsmitglied Herrn Clemens Rott im Naturschutzbeirat auf Vorschlag des Bund für Umwelt und Na- turschutz Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V. (BUND) Frau Dr. Maria von Schönermark Status in Bearbeitung erledigt

Beratungsverlauf

  1. 07.03.2024

    Ausschuss Klima, Umwelt und Grün

    TOP 4.1.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
  2. 21.03.2024 zuletzt

    Rat

    TOP 17.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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