V/0204/2016
Weiterentwicklung der NRW-Sportschule - Pascal-Gymnasium
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Beschlussvorlage
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V/0204/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Weiterentwicklung der NRW-Sportschule - Pascal-Gymnasium hier: Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss für den Neubau einer Dreifachsporthalle am Pascal-Gymnasium Beratungsfolge 14.04.2016 Sportausschuss Vorberatung 26.04.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 03.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.05.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt, dass auf der Basis des Grundsatzbeschlusses des Rates (s. öffentliche Beschlussvorlagen V/0159/2008 und V/0159/2008/1. Erg. NRW-Sportschule) eine neue Drei- fachsporthalle am Pascal-Gymnasium errichtet wird. 2. Dem Raumprogramm (Anlage) wird zugestimmt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt: 3.1 das für die Maßnahme erforderliche VOF-Verfahren zur Vergabe der freiberuflichen Leis- tungen (Architekten, Fachplaner) vorzubereiten und - soweit die personellen Ressourcen zur Verfügung stehen - durchzuführen. Dem VOF-Verfahren zur Vergabe der Architek- tenleistungen ist ein nicht offener Architekturwettbewerb vorzuschalten sowie vorab die entsprechenden Beschlüsse in den Fachausschüssen herbeizuführen. 3.2 mit dem Bau der neuen Dreifachsporthalle voraussichtlich frühestens Ende 2018 zu be- ginnen. Die Fertigstellung ist dann voraussichtlich für Anfang 2020 vorgesehen. 3.3 die Landesmittel gegenüber dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW zu beantragen und im Rahmen des Baubeschlusses die tatsäch- liche Fördersumme (80 % der bezuschussungsfähigen Kosten) des Landes mitzuteilen. Vorlagen-Nr.: V/0204/2016 Auskunft erteilt: Herr Willnath Ruf: 492 52 10 E-Mail: Willnath@stadt-muenster.de Datum: 04.04.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0204/2016 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 4.1 dass dazu zunächst das Abendgymnasium incl. der Einfachturnhalle vollständig oder teilweise abgerissen werden muss und an diesem Standort die neue Dreifachsporthalle gebaut wird. 4.2 dass sich die Kostenermittlung gemäß DIN 276 vom 14.07.2014 des Amtes für Immobili- enmanagement auf insgesamt 5.853.000 € beläuft. 4.3 dass derzeit im Sportbudget 1.170.600 € eingeplant worden sind, um den Eigenanteil der Stadt Münster von 20 % zu decken. Sollte sich dieser Eigenanteil erhöhen, ist auch die Steigerung vom Sportbudget zu tragen. Finanzen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich finanzielle Belastungen in Höhe von 1.170.600 € (Gesamtkosten 5.853.000 €, abzgl. Landeszuwendung i. H. v. 80 % oder 4.682.400 €) entstehen. Durch diese Vorlage wird keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigu ngen getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushalt splanaufstel- lungen für das Jahr 2017 ff. unter Berücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage zu entscheiden. Begründung: Ausgangslage: Der Rat der Stadt Münster hat am 12.03.2008 mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0159/2001/1. Erg. „NRW Sportschule“ der Abgabe eines Projektantrages für die NRW-Sportschule sowie der bauli- chen Erweiterung der bestehenden Dreifachsporthalle am Pascal -Gymnasium zugestimmt. Der Pr o- jektantrag war erfolgreich. Der Titel NRW -Sportschule wurde am 08.09.2010 offiziell durc h das Land NRW an das Pascal -Gymnasium verliehen. Die notwendigen Baumaßnahmen sind zwischenzeitlich durchgeführt worden. Die Inbetriebnahme fand Anfang Oktober 2011 und die offizielle Einweihung am 26.01.2012 statt. Im Rahmen der Einführung der NRW -Sportschule geht das Ministerium für Familie, Kinder, J ugend, Kultur und Sport des Landes NRW davon aus, dass die vorhandenen räumlichen Ressou rcen zur Etablierung einer NRW -Sportschule nicht ausreichen werden und das Land NRW demen tsprechend eine zusätzliche Sportstätteninfrastruktur (Standard für NRW-Sportschulen) fordert und fördert. Mit dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 19.04.2010 erklärt die Bezirks re- gierung in Ziffer 7 der N ebenbestimmungen: „Es wird davon ausgegangen, dass entsprech end der Zusicherung der Stadt Münster die Errichtung einer neuen Dreifachsporthalle zu einem späteren Zeit- punkt erfolgen wird.“ Zu 1.: Nachdem im ersten Schritt eine Erweiterung der Sportstätteninfrastruktur mit dem Anbau an die vo r- handene Sporthalle e rfolgt ist, soll nach Fertigstellung der Baumaßnahme „Neubau Abendgymnas i- um“ der zweite Schritt mit der Errichtung einer neuen Dreifachsporthalle erfolgen. - 3 - V/0204/2016 Die Bedarfslage der NRW-Sportschule ergibt sich aus folgender Tabelle: Hallen- kapazitäten zurzeit Bedarfe Unterricht Bedarfe Training Bedarfe Sport- AG/ÜMB Bedarfe zusam- men Hallen- kapazi- täten nach dem Bau der Drei- fachhalle Vormittags- bereich 120 125 54 179 180 früher Nach- mittags- bereich 40 63 9/5 77 60 später Nach- mittags- bereich 40 60 60 60 Abendbereich 93 193 193 194 Summe 293 185 310 14 509 494 Zu 2.: Die Erstellung der neuen Dreifachsporthalle erfolgt in der Bauausführung bautechnisch und sportfach- lich nach den einschlägigen DIN - und Bauvorschriften sowie den Beschlüsse n des Rates der Stadt Münster. Das b eigefügte Raumprogramm (Anlage) ergibt sich aus der DIN 18032 „Sportha llen“ und wurde in Anlehnung an die Dreifachsporthalle Roxel erstellt. Es handelt sich hierbei um eine Sta n- dardausführung (45 x 27 m, H: 7 m, teilbar in drei Sporthallensegmente) und berücksichtigt unter Be- achtung der sportfachlichen Belange die Funktionalität einer Dreifachsporthalle. Der Bau einer Trib ü- ne ist erforderlich, da in der vorhandenen Sporthalle des Pascal -Gymnasiums nur eine elementare, nachträglich eingebaute zweistufige Sitzplatzreihe vorhanden und davon auszugehen ist, dass ve r- mehrt zuschauerrelevante Sportveranstaltungen in der Sporthalle stattfinden werden. Zu 3.: Auf Grund der zu erwartenden Honorarsummen von mehr als 207.000 € , entsprechend der HOAI für die Architekten- und Fachplanungsleistungen, ist für deren Vergabe ein VOF-Verfahren durchzufüh- ren. Entsprechend der HOAI wird dem VOF -Verfahren ein nicht öffentl icher Architektenwettbewerb vo r- geschaltet. Dabei sollen für den Standort eine planerisch optimierte, wirtschaftliche und nac hhaltige bauliche Lösung vorgestellt werden. Das Ergebnis des Wettbewerbes und des anschließend durchzu- führenden VOF -Verfahrens wir d den parlamentarischen Gremien mit dem Vorschlag zur Beauftr a- gung eines der beteiligten Büros zur Beschlussfassung vorgelegt. Aufgrund zahlreicher, zurzeit in Klärung bzw. Vorbereitung und Abstimmung befindlicher Bauvorh a- ben zur Bereitstellung von Kita- und Schulraumflächen sowie zur Sicherstellung von Unterkunftsmög- lichkeiten für Zuflucht suchende Menschen kann das Arbeitsaufkommen im Amt für Immobilienm a- nagement, abhängig von Standortklärung und Klärung konkreter Rahmenbedingungen, in den nächs- ten Monaten noch nicht exakt abgeschätzt werden. Unter Einbeziehung der rechtlich vorgegebenen Vergabeverfahren zur Vergabe der Planungsleistu n- gen, der notwendigen Planungs -, Ausschreibungs-, Vergabe- und Ausführungsschritte ist mit einem Baubeginn frühestens Ende 2018 und dann mit einer voraussichtlichen Fertigstellung für Anfang 2020 zu rechnen. - 4 - V/0204/2016 Sobald Handlungsfelder zur Verfügung stehen wird der Bau der neuen Dreifachsporthalle nach Vo r- liegen der politischen Grundsatzbeschlüsse aufgegriffen und vorangetrieben werden. Entgegen der ursprünglichen Planung, das Gebäude des Abendgymnasiums nach Auszug des We i- terbildungskollegs abzureißen, werden die Räumlichkeiten jedoch temporär zur Sicherstellung der Beschulung von Flüchtlingen weiterhin benötigt. Inwiewei t dies Auswirkungen auf den Zeitplan zur Errichtung der Dreifachsporthalle hat, ist zu prüfen. Ggf. können durch einen Teilabriss des Aben d- gymnasiums sowohl die Beschulung als auch die Errichtung der Dreifachsporthalle gleic hermaßen gesichert werden und parallel erfolgen. Um in der Baubeschlussvorlage die genaue Höhe des Zuschusses des Landes NRW benennen zu können, wird das Ministerium gebeten, nach Prüfung der Unterlagen die Fördersumme mitzuteilen. Von deren Höhe wird dann die tatsächliche Höhe des städtischen Anteils abhängig sein. Zu 4.: Nach den bisherigen Gesprächen mit dem Ministerium geht die Stadt Münster gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausrage n- den Sportstätten (Sportstättenb auförderrichtlinien Runderlass des Ministeriums für Fam ilie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 30.01.2014) von einer 80 %igen Förderung der b e- zuschussungsfähigen Kosten aus Leistungssportfördermitteln des Landes aus. Eine en tsprechende Antragstellung erfolgt zeitnah nach einer positiven Entscheidung des Rates der Stadt Münster zum Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss. Bereits mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0625/2012 „2 Mio. -Topf–Maßnahmen in 2012, hier: Verwendung der für 2012 f reigewordenen Finanzmittel“ hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am 26.09.2012 entschieden, für das Projekt „Neue Dreifachsporthalle für die NRW -Sportschule (Pascal- Gymnasium)“ einen anteiligen Betrag von 750.000 € einzuplanen. Zwischenzeitlich hat das Amt für Immobilienmanagement die Herstellungskosten nach einem Grobkostenrahmen (Ko stenermittlung gemäß DIN 276) auf ca. brutto 5.853.000 € ermittelt ( ursprünglicher Haushaltsansatz ca. 3,5 Mio. Euro). Der Eigenanteil der Stadt (20 %) beläuft sich deshalb nunmehr nicht mehr auf die zunächst eing e- planten 750.000 € sondern auf ca. 1.170. 600 €. Im Jahr 2014 wurde deshalb schon ein Betrag von 375.000 € und im Jahr 2015 ein Betrag von 420.000 € für dieses Projekt zur Verfügung g estellt. Der noch fehlende Betrag von 375. 600 € ist für das Jahr 2017 innerhalb des o. g. „2,5 -Mio.-Topfes“ ein- geplant. Sofern sich der städtische Eigenanteil von bislang kalkulierten 1.170.600 € weiter e rhöhen sollte, ist auch diese Erhöhung aus dem „2,5 Mio.-Topf“ zu finanzieren. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlage: Raumprogramm
Anlage V_0204_2016_Raumprogramm_Dreifachsporthalle
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Anlage zur Beschlussvorlage V/0204/2016 Raumprogramm - Dreifachsporthalle NRW-Sportschule (Pascal-Gymnasium) Raumbezeichnung NF Soll (m²) Ausstattung HALLE Sportfläche Dreifachsporthalle 1.215,00 45 x 27 m, H = 7 m i.L.über Spielfläche BETRIEBSRÄUME Eingangsbereich Eingangshalle 65,00 (entwurfsabhängig) Garderobe 7,00 2,5 m Ausgabetisch (oder Schließschränke) WC Damen 8,00 2 WC, 1 WT WC Herren 8,00 1 WC, 2 Urinale, 1 WT Umkleideräume Umkleide Damen 14,00 (jeweils eine Umkleide Damen u. Herren pro Hallentrakt) Umkleide Herren 14,00 (18 Umkleideplätze, 0,50 m Banklänge/Platz = 9 m Banklänge) Umkleide Damen 14,00 (1 x Spiegel, bodentief) Umkleide Herren 14,00 Umkleide Damen 14,00 Umkleide Herren 14,00 Sanitärräume Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC (jeweils 1 Duschplatz für 3 Umkleideplätze) Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC Behindertentoilette 4,00 gemäß DIN 18024 Sportlehrerräume Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Umkleide-, Wasch-, Dusch-, Sanitätsbereich (D) Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, zus. Regiebereich für 27x45 Halle Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Umkleide-, Wasch-, Dusch-, Sanitätsbereich (H) Sportgeräteräume Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H = mind. 2,5 m Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H = mind. 2,5 m Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H = mind. 2,5 m (Länge insg. mind. 27 m) Sonstige Betriebsräume Technikraum 25,00 nach Erfordernissen, RLT-, Heizungs- u. Wasseraufbereitung Putzmittelraum 5,00 Zuschaueranlage 120,00 Tribünenanlage für max. 199 Zuschauer, ausziehbar o. fest ( z.T. Überlagerung mit Sporthalle ) Magazinraum 12,00 1.814,00 Nutzfläche gesamt
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0204/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37