Mandari Insight

V/0204/2016

Weiterentwicklung der NRW-Sportschule - Pascal-Gymnasium

Vorlagen 11.03.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.05.2016, TOP 24

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage V_0204_2016_Raumprogramm_Dreifachsporthalle

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10396 Zeichen

V/0204/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Weiterentwicklung der NRW-Sportschule - Pascal-Gymnasium 
hier: Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss für den Neubau einer Dreifachsporthalle am 
Pascal-Gymnasium 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.04.2016 Sportausschuss Vorberatung 
26.04.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
03.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.05.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat beschließt, dass auf der Basis des Grundsatzbeschlusses des Rates (s. öffentliche 
Beschlussvorlagen V/0159/2008 und V/0159/2008/1. Erg. NRW-Sportschule) eine neue Drei-
fachsporthalle am Pascal-Gymnasium errichtet wird. 
 
2. Dem Raumprogramm (Anlage) wird zugestimmt. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt:  
 
3.1 das für die Maßnahme erforderliche VOF-Verfahren zur Vergabe der freiberuflichen Leis-
tungen (Architekten, Fachplaner) vorzubereiten und - soweit die personellen Ressourcen 
zur Verfügung stehen - durchzuführen. Dem VOF-Verfahren zur Vergabe der Architek-
tenleistungen ist ein nicht offener Architekturwettbewerb vorzuschalten sowie vorab die 
entsprechenden Beschlüsse  in den Fachausschüssen herbeizuführen. 
 
3.2 mit dem Bau der neuen Dreifachsporthalle voraussichtlich frühestens Ende 2018 zu be-
ginnen. Die Fertigstellung ist dann voraussichtlich für Anfang 2020 vorgesehen. 
 
3.3 die Landesmittel gegenüber dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und 
Sport des Landes NRW zu beantragen und im Rahmen des Baubeschlusses die tatsäch-
liche Fördersumme (80 % der bezuschussungsfähigen Kosten) des Landes mitzuteilen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0204/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Willnath 
Ruf: 
492 52 10 
E-Mail: 
Willnath@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0204/2016 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 
 
4.1 dass dazu zunächst das Abendgymnasium incl. der Einfachturnhalle vollständig oder 
teilweise abgerissen werden muss und an diesem Standort die neue Dreifachsporthalle 
gebaut wird. 
 
4.2 dass sich die Kostenermittlung gemäß DIN 276 vom 14.07.2014 des Amtes für Immobili-
enmanagement auf insgesamt 5.853.000 € beläuft. 
 
4.3 dass derzeit im Sportbudget 1.170.600 € eingeplant worden sind, um den Eigenanteil der 
Stadt Münster von 20 % zu decken. Sollte sich dieser Eigenanteil erhöhen, ist auch die 
Steigerung vom Sportbudget zu tragen. 
 
 
 
Finanzen:  
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass voraussichtlich finanzielle Belastungen in Höhe von 1.170.600 
€ (Gesamtkosten 5.853.000 €, abzgl. Landeszuwendung i. H. v. 80 % oder 4.682.400 €) entstehen. 
 
Durch diese Vorlage wird keine Entscheidung über die Bereitstellung von Haushaltsermächtigu ngen 
getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der Haushalt splanaufstel-
lungen für das Jahr 2017 ff. unter Berücksichtigung der dann gegebenen Finanzlage zu entscheiden. 
 
 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage: 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 12.03.2008 mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0159/2001/1. 
Erg. „NRW Sportschule“ der Abgabe eines Projektantrages für die NRW-Sportschule sowie der bauli-
chen Erweiterung der bestehenden Dreifachsporthalle am Pascal -Gymnasium zugestimmt. Der Pr o-
jektantrag war erfolgreich. Der Titel NRW -Sportschule wurde am 08.09.2010 offiziell durc h das Land 
NRW an das Pascal -Gymnasium verliehen. Die notwendigen Baumaßnahmen sind zwischenzeitlich 
durchgeführt worden. Die Inbetriebnahme fand Anfang Oktober 2011 und die offizielle Einweihung am 
26.01.2012 statt. 
Im Rahmen der Einführung der NRW -Sportschule geht das Ministerium für Familie, Kinder, J ugend, 
Kultur und Sport des Landes NRW davon aus, dass die vorhandenen räumlichen Ressou rcen zur 
Etablierung einer NRW -Sportschule nicht ausreichen werden und das Land NRW demen tsprechend 
eine zusätzliche Sportstätteninfrastruktur (Standard für NRW-Sportschulen) fordert und fördert.   
Mit dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Münster vom 19.04.2010 erklärt die Bezirks re-
gierung in Ziffer 7 der N ebenbestimmungen: „Es wird davon ausgegangen, dass entsprech end der 
Zusicherung der Stadt Münster die Errichtung einer neuen Dreifachsporthalle zu einem späteren Zeit-
punkt erfolgen wird.“   
 
Zu 1.: 
 
Nachdem im ersten Schritt eine Erweiterung der Sportstätteninfrastruktur mit dem Anbau an die vo r-
handene Sporthalle e rfolgt ist, soll nach Fertigstellung der Baumaßnahme „Neubau Abendgymnas i-
um“ der zweite Schritt mit der Errichtung einer neuen Dreifachsporthalle erfolgen.

- 3 - 
V/0204/2016 
 
 
Die Bedarfslage der NRW-Sportschule ergibt sich aus folgender Tabelle:  
 
 Hallen-
kapazitäten 
zurzeit 
Bedarfe 
Unterricht 
Bedarfe 
Training 
Bedarfe 
Sport-
AG/ÜMB 
Bedarfe 
zusam-
men 
Hallen- 
kapazi- 
täten nach 
dem Bau  
der Drei-
fachhalle 
Vormittags-  
bereich 
120 125 54  179 180 
früher Nach-
mittags-
bereich 
40  63 9/5 77 60 
später Nach-
mittags-
bereich 
40 60   60 60 
Abendbereich 93  193  193 194 
Summe 293 185 310 14 509 494 
 
Zu 2.: 
 
Die Erstellung der neuen Dreifachsporthalle erfolgt in der Bauausführung bautechnisch und sportfach-
lich nach den einschlägigen DIN - und Bauvorschriften sowie den Beschlüsse n des Rates der Stadt 
Münster. Das b eigefügte Raumprogramm (Anlage) ergibt sich aus der DIN 18032 „Sportha llen“ und 
wurde in Anlehnung an die Dreifachsporthalle Roxel erstellt. Es handelt sich hierbei um eine Sta n-
dardausführung (45 x 27 m, H: 7 m, teilbar in drei Sporthallensegmente) und berücksichtigt unter Be-
achtung der sportfachlichen Belange die Funktionalität einer Dreifachsporthalle. Der Bau einer Trib ü-
ne ist erforderlich, da in der vorhandenen Sporthalle des Pascal -Gymnasiums nur eine elementare, 
nachträglich eingebaute zweistufige Sitzplatzreihe vorhanden und davon auszugehen ist, dass ve r-
mehrt zuschauerrelevante Sportveranstaltungen in der Sporthalle stattfinden werden. 
 
Zu 3.: 
 
Auf Grund der zu erwartenden Honorarsummen von mehr als 207.000 € , entsprechend der HOAI für 
die Architekten- und Fachplanungsleistungen, ist für deren Vergabe ein VOF-Verfahren durchzufüh-
ren. 
 
Entsprechend der HOAI wird dem VOF -Verfahren ein nicht öffentl icher Architektenwettbewerb  vo r-
geschaltet. Dabei sollen für den Standort eine planerisch optimierte, wirtschaftliche und nac hhaltige 
bauliche Lösung vorgestellt werden. Das Ergebnis des Wettbewerbes und des anschließend durchzu-
führenden VOF -Verfahrens wir d den parlamentarischen Gremien mit dem Vorschlag zur Beauftr a-
gung  eines der beteiligten Büros zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Aufgrund zahlreicher, zurzeit in Klärung bzw. Vorbereitung und Abstimmung befindlicher Bauvorh a-
ben zur Bereitstellung von Kita- und Schulraumflächen sowie zur Sicherstellung von Unterkunftsmög-
lichkeiten für Zuflucht suchende Menschen kann das Arbeitsaufkommen im Amt für Immobilienm a-
nagement, abhängig von Standortklärung und Klärung konkreter Rahmenbedingungen, in den nächs-
ten Monaten noch nicht exakt abgeschätzt werden.   
 
Unter Einbeziehung der rechtlich vorgegebenen Vergabeverfahren zur Vergabe der Planungsleistu n-
gen, der notwendigen Planungs -, Ausschreibungs-, Vergabe- und Ausführungsschritte ist mit einem 
Baubeginn frühestens Ende 2018 und dann mit einer voraussichtlichen Fertigstellung für Anfang 2020 
zu rechnen.

- 4 - 
V/0204/2016 
Sobald Handlungsfelder zur Verfügung stehen wird der Bau der neuen Dreifachsporthalle nach Vo r-
liegen der politischen Grundsatzbeschlüsse aufgegriffen und vorangetrieben werden.      
 
Entgegen der ursprünglichen Planung, das Gebäude des Abendgymnasiums nach Auszug des We i-
terbildungskollegs abzureißen, werden die Räumlichkeiten jedoch temporär zur Sicherstellung der 
Beschulung von Flüchtlingen weiterhin benötigt. Inwiewei t dies Auswirkungen auf den Zeitplan zur 
Errichtung der Dreifachsporthalle hat, ist zu prüfen. Ggf. können durch einen Teilabriss des Aben d-
gymnasiums sowohl die Beschulung als auch die Errichtung der Dreifachsporthalle gleic hermaßen 
gesichert werden und parallel erfolgen. 
 
Um in der Baubeschlussvorlage die genaue Höhe des Zuschusses des Landes NRW benennen zu 
können, wird das Ministerium gebeten, nach Prüfung der Unterlagen die Fördersumme mitzuteilen. 
Von deren Höhe wird dann die tatsächliche Höhe des städtischen Anteils abhängig sein. 
 
Zu 4.: 
 
Nach den bisherigen Gesprächen mit dem Ministerium geht die Stadt Münster gemäß den Richtlinien 
über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Investitionsmaßnahmen an herausrage n-
den Sportstätten (Sportstättenb auförderrichtlinien Runderlass des Ministeriums für Fam ilie, Kinder, 
Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW vom 30.01.2014) von einer 80 %igen Förderung der b e-
zuschussungsfähigen Kosten aus Leistungssportfördermitteln des Landes aus. Eine en tsprechende 
Antragstellung erfolgt zeitnah nach einer positiven Entscheidung des Rates der Stadt Münster zum 
Errichtungs- und Raumprogrammbeschluss. 
Bereits mit der öffentlichen Beschlussvorlage V/0625/2012 „2 Mio. -Topf–Maßnahmen in 2012, hier: 
Verwendung der für 2012 f reigewordenen Finanzmittel“ hat der Sportausschuss in seiner Sitzung am 
26.09.2012 entschieden, für das Projekt „Neue Dreifachsporthalle für die NRW -Sportschule (Pascal-
Gymnasium)“ einen anteiligen Betrag von 750.000 € einzuplanen. Zwischenzeitlich hat das Amt für 
Immobilienmanagement die Herstellungskosten nach einem Grobkostenrahmen (Ko stenermittlung 
gemäß DIN 276) auf ca. brutto 5.853.000 € ermittelt ( ursprünglicher Haushaltsansatz ca. 3,5 Mio. 
Euro). 
 
Der Eigenanteil der Stadt (20 %) beläuft sich deshalb nunmehr nicht mehr auf die zunächst eing e-
planten 750.000 € sondern auf ca. 1.170. 600 €. Im Jahr 2014 wurde deshalb schon ein Betrag von 
375.000 € und im Jahr 2015 ein Betrag von 420.000 € für dieses Projekt zur Verfügung g estellt. Der 
noch fehlende Betrag von 375. 600 € ist für das Jahr 2017 innerhalb des o. g.  „2,5 -Mio.-Topfes“ ein-
geplant. Sofern sich der städtische Eigenanteil von bislang kalkulierten  1.170.600 € weiter e rhöhen 
sollte, ist auch diese Erhöhung aus dem „2,5 Mio.-Topf“ zu finanzieren.          
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlage:  Raumprogramm

Anlage V_0204_2016_Raumprogramm_Dreifachsporthalle

1923 Zeichen

Anlage zur Beschlussvorlage V/0204/2016
Raumprogramm - Dreifachsporthalle NRW-Sportschule (Pascal-Gymnasium) 
Raumbezeichnung
NF Soll 
(m²) Ausstattung
HALLE
Sportfläche
Dreifachsporthalle 1.215,00 45 x 27 m, H  = 7 m i.L.über Spielfläche
BETRIEBSRÄUME
Eingangsbereich
Eingangshalle 65,00
(entwurfsabhängig)
Garderobe 7,00 2,5 m Ausgabetisch (oder Schließschränke)
WC Damen 8,00 2 WC, 1 WT
WC Herren 8,00 1 WC, 2 Urinale, 1 WT
Umkleideräume
Umkleide Damen 14,00 (jeweils eine Umkleide Damen u. Herren pro Hallentrakt)
Umkleide Herren 14,00 (18 Umkleideplätze, 0,50 m Banklänge/Platz = 9 m Banklänge)
Umkleide Damen 14,00 (1 x Spiegel, bodentief)
Umkleide Herren 14,00
Umkleide Damen 14,00
Umkleide Herren 14,00
Sanitärräume
Duschraum Damen 15,00
6 DU, 2 WT, 1 WC (jeweils 1 Duschplatz für 3 Umkleideplätze) 
Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC 
Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC 
Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC 
Duschraum Damen 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC 
Duschraum Herren 15,00 6 DU, 2 WT, 1 WC 
Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC
Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC
Sportraumtoilette 2,00 1 WT, 1 WC
Behindertentoilette 4,00 gemäß DIN 18024
Sportlehrerräume
Sportlehrerraum/Regie 14,00
Arbeitsplatz, Umkleide-, Wasch-, Dusch-, Sanitätsbereich (D)
Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, zus. Regiebereich für 27x45 Halle
Sportlehrerraum/Regie 14,00 Arbeitsplatz, Umkleide-, Wasch-, Dusch-, Sanitätsbereich (H)
Sportgeräteräume
Geräteraum 41,00
mind. 4,5 m Tiefe; H = mind. 2,5 m
Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H = mind. 2,5 m
Geräteraum 41,00 mind. 4,5 m Tiefe; H = mind. 2,5 m (Länge insg. mind. 27 m)
Sonstige Betriebsräume
Technikraum 25,00 nach Erfordernissen, RLT-, Heizungs- u. Wasseraufbereitung
Putzmittelraum 5,00
Zuschaueranlage 120,00
Tribünenanlage für max. 199 Zuschauer, ausziehbar o. fest ( z.T. 
Überlagerung mit Sporthalle )
Magazinraum 12,00
1.814,00 Nutzfläche gesamt

Beratungsverlauf (6)

14.04.2016 Sportausschuss
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 4.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0204/2016
Typ
Vorlagen
Datum
11.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37