V/0236/2010
Strategisches Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung
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Anlage 2 zur Vorlage V 236_2010
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Flächenmanagement Ziel: Aufgabenerfüllung der Fachbereiche mit geringerem (Flächen-) Ressourceneinsatz Bestandsseite Flächenmanagement Analyse des vorhandenen Immobilienbestandes Kosten - Vermögensbindung - Immobilienstrukturen Fachbereiche (Budgetwirksamer Flächenverbrauch) Aufgabenkritik Muss die Dienstleistung auch künftig im heutigen Umfang angeboten werden ? (Flächen-) einsparungen durch Verringerung des Angebotes Verringerung der Standards Synergien durch Bündelungen Zentralisierung fachlicher Einsparansatz Konkreter quantitativer und qualitativer Flächenbedarf Immobilienwirtschaftliche Optimierungsansätze Immobilien im Konzern Stadt Münster Immobilien öffentlicher Akteure im Stadtgebiet Einsparung durch Kooperation Anpassung des vorhandenen Immobilienbestandes an den bestehenden quantitativen und qualitativen Flächenbedarf Optimierter Immobilienbestand - Entlastung der Fachbudgets Erhalt des optimierten Immobilienbestandes durch kontinuierliche Überprüfung des vorhandenen Bestandes und stringente Kontrolle angemeldeter zusätzlicher Bedarfe Einführung Flächenclearing Bedarfsseite Beratung und Unterstützung Anlage 2 zur Vorlage V/0236/2010
Anlage 1 zur Vorlage V 236_2010
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Städtischer Immobilienbestand Der städtische Immobilienbestand kann folgenderweise kategorisiert werden: a) Immobilien zur Erbringung kommunaler Dienstleistungen b) Immobilien für die Stadtentwicklung zu a) Immobilien zur Erbringung kommunaler Dienstleistungen Zu dieser Kategorie gehören alle bebauten und unbeb auten Immobilien (unabhängig davon, ob sich diese im Eigentum der Stadt Münster befinde n oder durch die Stadt Münster angemietet/angepachtet sind), die mittelbar oder un mittelbar für die Erbringung kommunaler Dienstleistungen genutzt werden; wie z.B. Dienstgeb äude, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Flüchtlingseinrichtungen, Sporthallen, kulturelle Einrichtungen im bebauten Bereich, verkehrliche Infrastruktur (Straß en , Wege, Plätze etc.), Erholungs- und Sportflächen etc. im unbebauten Bereich. Zudem ist zu berücksichtigen, dass kommunale Dienst leistungen in städtischen Immobilien auch durch Dritte erbracht werden können, wie z.B. im Bereich Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kultur. zu b) Immobilien für Stadtentwicklung und sonstiges Der weitere städtische Immobilienbestand dient insb esondere der Stadtentwicklung . Mit diesen Flächen sollen zum einen städtebauliche, sta dtstrukturelle, stadtgestalterische sowie wohnungspolitische Ziele umgesetzt werden, zum ande ren konnten und können durch die „In-Wert-Setzung“ von Flächen Erträge zur Stützung des kommunalen Haushaltes erzielt werden. Neben der Bereitstellung von Wohnbauland für die Errichtung von Eigenheimen und von Mehrfamilienhäusern (insbesondere geförderter Wohnu ngsbau) mit der Zielsetzung preisdämpfend auf den Grundstücksmarkt Einfluss zu nehmen, hält die Stadt Münster einen Bestand an Entwicklungsflächen vor, um auch in künftigen Jahren den -sich zudem g gf. ändernden- Anforderungen gerecht werden zu können. Hierbei sind insbesondere die Bereiche Wohnen, Gewerbe, verkehrliche Infrastruktu r, aber auch vermehrt die „Stadtreparatur“ zu benennen. Ferner wird ein angemessener Bestand an Tauschgrundstücken vorgehalten, um städtischerseits benötigte Immobilien von solchen E igentümern zu übernehmen, die ihr Eigentum nur im Tauschwege abgeben möchten. Der sonstige Bereich beinhaltet eine Vielzahl in der Vergangenheit abge schlossener Erbbaurechtsverträge , die insbesondere für die Zwecke Wohnen, Gewerbe u nd Sport, abgeschlossen wurden. Die bereits seit mehreren Jah ren andauernden Anstrengungen, Erbbaurechtsflächen ohne strategische Bedeutung den jeweiligen Erbbaurechtsnehmern zu veräußern, werden auch künftig fortgesetzt. Zum sonstigen Bereich gehören ferner alle Flächen, die nicht in die vorgenannten Kategorien einzuordnen und somit auch nicht betriebsnotwendig sind. Diese Flächen sind zu veräußern; zum Teil sind diese Flächen allerdings n icht eigenständig vermarktbar (Splißflächen). Anlage 1 zur Vorlage V/0236/2010 Schematisch kann der städtische Immobilienbestand wie folgt dargestellt werden: Erbringung kommunaler Dienstleistung (durch Stadt selbst oder durch Dritte) Stadtentwicklung und sonstiges bebaut Verwaltung Soziales Kultur Sport Bildung Feuerwehr Kinder- und Jugend etc. Entwicklungsflächen Erbbaurechte unbebaut Verkehr Kleingärten Erholung Sport etc. Wohnbauland Entwicklungsflächen Tauschgrundstücke sonstige
Beschlussvorlage
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V/0236/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement, Immobilienverkehr und Flächemanagement Betrifft Strategisches Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung Beratungsfolge 20.04.2010 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 27.04.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 28.04.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beschließt das Konzept zur Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung (strategisches Flächenmanagement). 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für eine grundlegende immobilienwirtschaftliche Be- trachtung noch nicht vorliegenden erforderlichen Daten zu erheben und zu analysieren, um konkrete Lösungsansätze für die Reduzierung von Flächen und die weitere optimierte Be- wirtschaftung des Immobilienportfolios zu entwickeln und zur Beschlussfassung vorzule- gen. Dies betrifft insbesondere Standortoptionen wie - die Bündelung von Einrichtungen/Kompetenzen an einem (neuen) Standort, - die Kombination von unterschiedlichen Nutzungsinteressen an einem Standort, - die Verringerung von Grundstücksgrößen (zur Vermarktung dieser Teilgrundstücke) ohne Einschränkung der Nutzungsmöglichkeiten für die Nutzer der Gebäude, - die Entwicklung von Einzellösungsansät zen, die auf besondere örtliche Gegeben- heiten, Anforderungen und/oder Besonderheiten zugeschnitten sind und auch - die Aufgabe einzelner Standorte. Im Zuge der Umsetzung dieses Konzepts kommt den ökologischen und energetischen – neben den nutzerspezifischen und immobilienwirtschaftlichen- Standards besondere Be- deutung zu. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Leerstände von Immobilien sowie deren zweckfremde Nutzung durch die Entwicklung von Handlungsleitlinien zu vermeiden. Vorlagen-Nr.: V/0236/2010 Auskunft erteilt: Herr Tschöpe Ruf: 492-2306 E-Mail: Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 12.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0236/2010 3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Umsetzung des strategischen Flächenmanage- ments geeignete immobilienwirtschaftliche Instrumentarien und organisatorische Strukturen zu entwickeln und einzusetzen. 4. Das Konzept zur Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung wird im Kontext mit der ebenfalls vom Rat beauftragten „Neu- ausrichtung des Immobilienportfolios in Münster: Senkung der laufenden Kosten sowie der Kapitalbindung“ (V/0024/2010 vom 20.01.2010) entwickelt. In diese Konzeption sind auch die Immobilien im Verbund der städtischen Unternehmen einzubeziehen. Darüber hinaus sind Kooperationsmöglichkeiten mit anderen öffentlichen Partnern (z.B. Bund, Land, Kir- chen) im Stadtgebiet von Münster anzustreben. 5. Mit der Umsetzung dieses Konzepts ist der Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster A-R/0016/2010 vom 27.01.2010 „Nachhaltige Bewirtschaftung der städtischen Flä- chen“ erledigt. Weitere, darüber hinaus gehende Ziele und Maßnahmen werden ggf. Eingang in das Kon- zept zur Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhal- tige Bewirtschaftung finden. II. Kosten/Folgekosten: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten/Folgekosten entstehen. Kosten der Datener- hebung etc. werden aus dem vorhandenen Budget finanziert. Begründung: Ausgangslage Die Stadt Münster verfügt über zahlreiche Immobilien und Flächen im gesamten Stadtgebiet, die für vielfältigste Nutzungen vorgehalten bzw. benötigt werden. Insbesondere die mit Gebäu- den und Anlagen bebauten Flächen verursachen hohe Aufwendungen, die den städtischen Haushalt dauerhaft belasten. Diese dauerhaften Haushaltsbelastungen sind signifikant zurück- zuführen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2009 im Zusammenhang mit der Ratsvorlage V/0743/2009 „Strategische Haushaltsentwicklung und Haushaltssteuerung in Münster“ sowie dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion und dem Änderungsantrag des Bündnis 90/Die Grü- nen/GAL die Verwaltung beauftragt, nach Vorlage eines Konzepts zum strategischen Flächen- managements entsprechende Umsetzungsvorschläge zu entwickeln und umzusetzen. Am 03.02.2010 hat der Rat außerdem die Verwaltung beauftragt, mit Hilfe externer Beratung Vorschläge zur strategischen Neuausrichtung des kommunalen Immobilienportfolios (V/0024/2010 vom 20.01.2010) zu erarbeiten. Die im Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster A-R/0016/2010 vom 27.01.2010 „Nachhaltige Bewirtschaftung der städtischen Flächen“ vorgeschlagenen Ziele und Maßnahmen sind im Rahmen des Konzepts für ein strategisches Flächenmanagement berücksichtigt wor- den. Der Antrag ist mit der Umsetzung dieses Konzepts aufgegriffen worden. Weitere, darüber hin- aus gehende Ziele und Maßnahmen werden Eingang in das Konzept strategisches Flächenma- nagement finden. - 3 - V/0236/2010 Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Be- wirtschaftung als Beitrag zur Haushaltskonsolidierung Die Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Be- wirtschaftung ist – neben anderen Maßnahmen – ein wesentlicher Faktor der dauerhaften Kon- solidierung des städtischen Haushalts; deshalb muss eine signifikante Senkung des Ressour- cenverbrauchs durch städtisch genutzte Immobilien erreicht werden. Dabei ist der Erhalt der Funktionalität, Qualität und des Vermögenswertes der Immobilien sicherzustellen. Da im bebau- ten Bereich der höchste Ressourcenverbrauch zu verzeichnen ist, wird dieser Bereich primär untersucht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der gesamte städtische Immobilien- bestand Gegenstand der Untersuchung ist. Eine Darstellung und Übersicht, für welche Zwecke der städtische Immobilienbestand vorgehal- ten wird, ist der Anlage 1 zu entnehmen. zu Beschlusspunkt 1 Konzept zur Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung (Strategisches Flächenmanagement) A) Vorrangiges Ziel des strategischen Flächenmanagements ist es, die kommunalen Dienst- leistungen mit weniger Flächen in einem kostengünstigeren Immobilienbestand zu erbringen. Hierzu ist der vorhandene bebaute und unbebaute städtische Immobilienbestand an den für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben benötigten Immobilienbedarf anzupassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fachbereiche ihren konkreten quantitativen Flächenbedarf und dessen qua- litative Standards (hinsichtlich Ausstattung, Service, Reinigung, Belegungsintensität, baulicher und technischer Anforderungen etc.) bestimmen. Hierbei werden die durch die aktuelle Haus- haltssituation vorgegebenen, engen finanziellen Handlungsspielräume maßgeblich sein. Durch dementsprechend angepasste quantitative und/oder qualitative Anforderungen kann die Sen- kung des Ressourcenverbrauchs durch städtisch genutzte Immobilien erreicht werden. Parallel zu den Flächen- und Standardreduzierungen ist auf der Bedarfsseite der genutzte Im- mobilienbestand durch Optimierung kostengünstiger aufzustellen. Diese Aktivitäten werden einen nicht unerheblichen zeitlichen Aufwand in Anspruch nehmen, spürbare Effekte sind erst mittelfristig zu erwarten. Um dennoch zeitnah erste Ergebnisse prä- sentieren zu können, sind vorab anzugehende Handlungsansätze/Projekte zu entwickeln und umzusetzen. B) Weiteres Ziel ist der dauerhafte Erhalt des optimierten Immobilienbestandes durch nach- haltige Bewirtschaftung Hierzu sind insbesondere klare Rahmenbedingungen für die Beurteilung der Notwendigkeit zu- künftiger bebauter und unbebauter Flächenbedarfe bzw. veränderter Standards zu entwickeln und festzuschreiben. Grundsätzlich sollen nur noch unabweisbare Flächenbedarfe erfüllt wer- den. Ferner ist kontinuierlich zu prüfen, ob der bislang genutzte Immobilienbestand nach wie vor zur Aufgabenerfüllung benötigt wird. Bei allen Überlegungen sind die sich aus dem demographischen Wandel ergebenden Verände- rungen zu berücksichtigen; hierbei wird insbesondere auf die Grundsatzvorlage „Handlungs- konzept demographischer Wandel in Münster“ V/0371/2008 vom 21.05.2008 verwiesen. - 4 - V/0236/2010 Eine schematische Darstellung des Konzeptes „Strategisches Flächenmanagement“ ist der An- lage 2 zu entnehmen. Zu A): Anpassung des vorhandenen Immobilienbestandes an den für die Erfüllung der kommunalen Aufgaben benötigten Immobilienbedarf: Weniger Fläche in einem kostengüns- tigeren Immobilienbestand Unter Berücksichtigung aller zur Verfügung stehenden Handlungsmöglichkeiten sind –in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Fachbereichen- individuelle Konzeptionen für die Schaffung eines optimierten Immobilienbestandes zur Erfüllung der von der Stadt Münster künftig zu erbringenden fachlichen Leistungen / Dienstleistungen zu erstellen. Um den benötigten Immobilienbestand auch zukünftig kontinuierlich an die sich ändernden An- forderungen / Rahmenbedingungen anzupassenden, sind die dafür notwendigen Instrumenta- rien einzuführen (insbesondere Vermieter-Mieter-Modell) sowie ggf. aufbau- und ablauforgani- satorische Strukturen anzupassen. Zur Bildung des optimierten Immobilienbestandes sind folgende Arbeitsschritte umzusetzen: 1.) Feststellung des zukünftigen quantitativen und qualitativen Flächenbedarfs unter Be- rücksichtigung der Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung Zunächst ist konkret die Flächenbedarfsseite zu betrachten. Wie hoch ist der quantitative und qualitative Flächenbedarf in den kommenden Jahren? Hierzu sind zwei Ansätze wesentlich: a) Im Rahmen des Gesamtprozesses der Haushaltskonsolidierung werden aufgabenkritische Maßnahmen umgesetzt werden müssen. Diese treffen zu einem großen Teil die kommuna- len Leistungen als Ganzes, setzen an den Standards einzelner Leistungen an (Zweckkritik) oder an den Prozessen ihrer Erbringung (Vollzugskritik). Wesentlicher Entscheidungsträger hierbei ist der Rat. Mit Umsetzung der Haushaltskonsolidierung können Flächenbedarfe neu definiert werden. Hierbei handelt es sich um einen fachlich-organisatorischen Ansatz, der im Rahmen der Aufgabenkritik innerhalb der einzelnen Fachbereiche durchzuführen ist. Das Flächenmana- gement begleitet diesen Prozess –speziell auf die Anforderungen der verschiedenen Fach- bereiche zugeschnitten- beratend. b) Im Rahmen der Organisationsentwicklung werden zusätzlich Ansätze verfolgt, die mittel- bis langfristig eine Verminderung der Flächenbedarfe insbesondere in Verwaltungsgebäu- den ermöglichen. Hierzu gehören: • eGovernment • Telearbeit • Digitale Archivierung / Dokumentenmanagementsysteme • Desk-sharing • etc. Die Erfolge dieser Ansätze im Hinblick auf eine Flächenreduzierung sind regelmäßig fest- zustellen und umzusetzen. Zum Ende des Prozesses steht fest, welche fachlichen Leistungen / Dienstleistungen, in wel- chem Umfang und mit welchen Standards künftig angeboten werden sollen, hieraus ergibt sich ein entsprechender quantitativer und qualitativer Flächenbedarf. - 5 - V/0236/2010 2) Analyse und Bewertung des vorhandenen bebauten und unbebauten Immobilienbestan- des mit Flächen- und Kostenzuordnung zu den jeweiligen Fachbereichen Parallel zur Bestimmung des Flächenbedarfs ist jeder Einzelstandort des vorhandenen und mit Gebäuden und Anlagen versehenen (bebauten) Immobilienbestandes einer intensiven Analyse und Bewertung zu unterziehen, um Einsparpotentiale aufzudecken. Neben der Darstellung • von Nutzungsintensitäten • von Auslastungsgraden • der jährlich entstehenden Kosten (pro Nutzer, pro Angebotsstunde, pro m², pro Arbeitsplatz bzw. Büroraum etc.) • des gebundenen Vermögens • verschiedenster Kennzahlen (Verhältnis Haupt- zu Nebennutzfläche, m² pro Nutzer, pro Arbeitsplatz bzw. Büroraum etc). • der Erfüllung der liegenschaftlichen Mindeststandards • des Unterhaltungs- und Sanierungsstaus • von Erweiterungsmöglichkeiten • zukünftiger Nutzungspotentiale etc. ist insbesondere die Vermarktbarkeit von Eigentumsobjekten zu prüfen bzw. die Laufzeit von Mietverträgen bei Anmietungen zu berücksichtigen (Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und – berechnungen). Für die unbebauten Immobilien erfolgt eine entsprechende Betrachtung; die Flächen werden al- lerdings nicht einzeln, sondern in Nutzungsarten zusammengefasst (z.B. Grün- und Sportanla- gen, Landwirtschaftliche Nutzflächen und Forstflächen) analysiert. Das in den jeweiligen Fachbereichen gebundene Vermögen als auch die darin entstehenden jährlichen Kosten können somit transparent dargestellt werden. Um eine umfassende Transpa- renz zu erreichen, werden das gebundene Vermögen und die entstehenden Kosten –je nach Bedarf- produktgruppen-/ ämter- und / oder dezernatsbezogen zugeordnet und zusammenge- fasst. Die Darstellung der Höhe der in den einzelnen Fachbereichen entstehenden Kosten und den damit erwarteten Einsparpotentialen gibt zudem die Reihenfolge vor, in der die einzelnen Fach- bereiche untersucht werden. Unabhängig von den erwarteten Einsparpotentialen wird zuerst der Büroflächenbedarf der städtischen Verwaltungs einrichtungen systematisch untersucht, um entsprechende Optimierungspotentiale zu heben. 3) Abgleich des quantitativen und qualitativen Flächenbedarfs mit dem vorhandenen Flä- chenbestand und Einleitung von Optimierungsmaßnahmen mit dem Ziel, den vorhandenen an den benötigten Flächenbestand heranzuführen Nach Vorliegen des quantitativen und qualitativen Flächenbedarfs für das künftige städtische Dienstleistungsangebot und eingehender Analyse des derzeit zur Verfügung stehenden Immo- bilienbestandes, ist der für die Aufgabenerfüllung künftig vorzuhaltende Immobilienbestand so anzupassen, dass die flächenbezogenen Anforderungen der Fachbereiche in einem kosten- günstigen Bestand erfüllt werden. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass der vorgenannte Flächenbedarf für die Aufgaben- erfüllung einer Kommune nicht statisch, sondern entsprechend den sich ständig ändernden An- forderungsprofilen und Rahmenbedingungen dynamisch ist. Da zudem verfügbare Immobilien nicht exakt den jeweils benötigten Flächenbedarfen entsprechen, sind diesem ermittelten Flä- chenbedarf entsprechende Verfügungsmassen hinzuzurechnen. - 6 - V/0236/2010 Zu B) Dauerhafter Erhalt des optimierten Immobilienbestandes durch nachhaltige Bewirt- schaftung Neben der in dieser Vorlage beschriebenen Einzelansätze einer nachhaltigen Immobilienbe- wirtschaftung sind klare Rahmenbedingungen für die Beurteilung der Notwendigkeit zukünftiger bebauter und unbebauter Flächenbedarfe bzw. veränderter Standards festzuschreiben. Grund- sätzlich werden nur noch zwingend unabweisbare Flächenbedarfe erfüllt. Trotz der zwingend notwendigen Reduzierung und Optimierung von Bestandsflächen können sich aufgrund ändernder Rechtslagen, neuer Anforderungen etc. Veränderungen im baulichen Standard als auch weitere Flächenbedarfe ergeben. Solche zusätzlichen Anforderungen sind hinsichtlich des geltend gemachten Bedarfs als auch der Standards kritisch zu hinterfragen. Es ist zwingend geboten, dass hier finanz- und immobi- lienwirtschaftliche (Kontroll-)Instrumentarien – ve rgleichbar einer Bauinvestitionskontrolle- ein- geführt werden (siehe hierzu auch unter Begründung zu Beschlusspunkt 3: „Clearingstelle“) Ferner ist kontinuierlich zu prüfen, ob der vorhandene Immobilienbestand nach wie vor zur Auf- gabenerfüllung benötigt wird. Bei der Entscheidung über die Gewährung von städtischen Zuschüssen für die Errichtung bau- licher Anlagen Dritter sind ebenfalls entsprechende klare Rahmenbedingungen festzuschreiben und deren Einhaltung intensiv und kritisch zu prüfen. zu Beschlusspunkt 2: Die Verwaltung wird im Rahmen des Optimierungsprozesses konkrete Lösungsansätze für die Reduzierung von Flächen und die weitere nachhaltige Bewirtschaftung des städtischen Immobi- lienportfolios konsequent und zielführend entwickeln und zur Beschlussfassung vorlegen. Dabei werden für die von den Fachbereichen zur Erbringung der kommunalen Dienstleis- tungen genutzten Immobilien insbesondere folgende Handlungsansätze und Standortop- tionen berücksichtigt: • Schaffung von Synergien Es ist zu prüfen, ob durch o Bündelung von Einrichtungen/Kompetenzen an einem (neuen) Standort o Kombination von unterschiedlichen Nutzungsinteressen an einem Standort Synergien erzeugt werden können. • Erhöhung der Nutzungsintensitäten des Immobilienbestandes Durch eingehende Prüfungen (ggf. durch das Amt für Wirtschaftlichkeit und Revision) sind die Nutzungsintensitäten von Einzelimmobilien festzustellen und -ggf. über Fachbereichs- grenzen hinaus- zu erhöhen. • Leerstandsmanagement Leerstände und zweckfremde Nutzungen sind grundsätzlich zu vermeiden. Für den Fall, dass ein Leerstand nicht vermeidbar ist, werden entsprechende Handlungsleitlinien entwi- ckelt. Gleiches gilt für zweckfremde Nutzungen. • Nutzung von „Restflächen“ Bislang nicht genutzte freie Raumeinheiten in größeren Objekten sind einer Nutzung zuzu- führen, um ggf. kleinere Objekte komplett frei zu ziehen. - 7 - V/0236/2010 • Entwicklung von Einzellösungsansätzen Unter besonderer Berücksichtigung örtlicher Gegebenheiten, Anforderungen und / oder Be- sonderheiten werden Einzellösungsansätze entwickelt. • Nutzung kostengünstiger Immobilien Objekte mit ungünstiger Kostenstruktur (z.B. hohe Abschreibungen) werden nach Möglich- keit durch Objekte mit günstiger Kostenstruktur ersetzt. Die Bewirtschaftungskosten des Immobilienbes tandes (Reinigung, Energieverbrauch etc.) sind kontinuierlich zu überprüfen und nach Möglichkeit weiter zu senken. • Verringerung von Grundstücksgrößen Es sind Immobilien aufzuzeigen, bei denen durch eine städtebaulich vertretbare und bau- rechtlich zulässige Verringerung von Grundstücksgrößen entsprechende Teilgrundstücke vermarktet werden können. Dabei dürfen allerdings möglichst keine Einschränkungen der Nutzungsmöglichkeiten für die Nutzer der Gebäude entstehen. • Vermarktung nicht mehr benötigter Eigentumsflächen und Rückgabe nicht mehr benö- tigter angemieteter und angepachteter Flächen Die Vermarktung (Verkauf und Vermietung) nicht mehr benötigter Eigentumsflächen und die Rückgabe nicht mehr benötigter angemieteter und angepachteter Flächen an die Ver- mieter / Verpächter erfolgt zeitnah durch die vorhandenen und bewährten Strukturen. • Einbeziehen des Immobilienbestandes der Konzernunternehmen Im Rahmen der Optimierung des städtischen Immobilienbestandes sind die im Eigentum der Unternehmen im Konzern Stadt Münster stehenden Immobilien in die Betrachtung ein- zubeziehen. Hierfür ist die bereits bestehende Zusammenarbeit weiter zu intensivieren und zu verstetigen (siehe hierzu auch Begründung zu Beschlusspunkt 4). Es sei darauf hingewiesen, dass die oben dargestellten Handlungsansätze im Wesentlichen von der Verwaltung bereits genutzt und Verbesserungspotenziale auch in der Vergangenheit erschlossen wurden. Allerdings fehlte es bislang an einer koordinierten und verwaltungsweit abgestimmten Herangehensweise. Um die Nachhaltigkeit der städtischen Immobilienbewirtschaftung sicherzustellen, kommt im Zuge der Konzeptumsetzung der Beachtung von ökologischen und energetischen –neben den nutzerspezifischen und immobilienwirtschaftlichen- Standards eine besondere Bedeutung zu. Für die Optimierung der für die Stadtentwicklung vorgehaltenen Immobilien gelten ins- besondere folgende Handlungsansätze: Der vorhandene Immobilienbestand für die Stadtentwicklung ist hinsichtlich seiner zeitnahen Vermarktungsmöglichkeiten zu untersuchen, um insbesondere die damit einhergehende Kapi- talbindung zu verringern. Es erfolgt eine Differenzierung nach Immobilien, bei denen eine Vermarktungsreife vorhanden bzw. noch nicht vorhanden ist. Für die vermarktungsreifen Im- mobilien wird dann die Reihenfolge der Vermarktung unter Berücksichtigung der marktbe- stimmenden Faktoren festgelegt. Die Immobilien, die noch nicht über eine Vermarktungsreife verfügen, werden in die Reihenfolge gebracht, in der die Entwicklung erfolgen soll. Neben der Berücksichtigung von Stadtentwicklungszielen sind für die Festlegung der jeweiligen Reihen- folgen die zu erwartenden Einnahmen / Erlöse aus der Vermarktung, die Realisierbarkeit und der Arbeitsaufwand für die Vermarktung bzw. für das Erreichen der Vermarktungsreife maß- geblich. - 8 - V/0236/2010 Zu Beschlusspunkt 3: Um das Konzept des strategischen Flächenmanagements umzusetzen und eine optimale und nachhaltige Immobilienbewirtschaftung zu erreichen, kontinuierlich fortzuführen und weiterzu- entwickeln, sind immobilienwirtschaftliche Instrumentarien einzuführen und dementsprechend aufbau- und ablauforganisatorische Strukturen anzupassen: Umgehende Einführung des Vermieter-Mieter-Modells Um die notwendigen Flächenoptimierungen im Bereich der durch städtische Dienststellen ge- nutzten bebauten Immobilien zu unterstützen und dauerhaft sicherzustellen, wird umgehend das Vermieter-Mieter-Modell eingeführt. Bislang wird der Ressourcenverbrauch der Fachber eiche lediglich im Rahmen einer internen Leistungsbeziehung dargestellt. Der wirtschaftliche Umgang mit der Ressource Fläche kann wesentlich gefördert werden, wenn der Flächenverbrauch budgetrelevant wird. Die Verwaltung wird in Kürze eine entsprechende parlamentarische Vorlage erstellen, die zudem zusätzliche Anreize für die Fachbereiche beinhaltet, den Immobilienbestand zu optimieren. Einrichtung einer „Clearingstelle“ Die angespannte Haushaltssituation erfordert es, dass zusätzlich zur Einführung des Vermieter- Mieter-Modells insbesondere eine kritische Betrachtung • der von den Fachbereichen angemeldeten quantitativen und qualitativen Bedarfe und • der Umsetzungsvorschläge für anerkannte Flächenbedarfe erfolgt. Diese Aufgabe könnte durch eine dem Verwaltungsvorstand direkt unterstellte „Clearingstelle“ wahrgenommen werden. Diese „Clearingstelle“ setzt sich aus ständigen Mitgliedern des Perso- nal- und Organisationsamtes, des Amtes für Wirtschaftlichkeit und Revision, des Amtes für Im- mobilienmanagement und des Amtes für Finanzen und Beteiligungen, sowie Vertretern der je- weils bedarfsmeldenden Fachbereiche zusammen. Der konkrete Aufgabenbereich und die Arbeitsweise etc. dieser „Clearingstelle“ werden derzeit erarbeitet. Anpassung der Organisationsstrukturen Zur Umsetzung des facettenreichen Konzeptes zur nachhaltigen Bewirtschaftung des städti- schen Immobilienportfolios sind ggf. Anpassungen der heutigen Organisationsstrukturen des Immobilienmanagement erforderlich. Hierzu fi ndet derzeit eine Organisationsuntersuchung durch einen externen Berater statt. Das Untersuchungsergebnis wird geprüft und bei Bedarf aufgegriffen. zu Beschlusspunkt 4: Strategische Neuausrichtung des Immobilienportfolios im Konzern Stadt Münster Das Konzept zur Bildu ng eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung wird im Kontext mit der ebenfalls vom Rat beauftragten „Neuaus- richtung des Immobilienportfolios in Münster: Senkung der laufenden Kosten sowie der Kapital- bindung“ (V/0024/2010 vom 20.01.2010) entwickelt. - 9 - V/0236/2010 Neben dem städtischen Immobilienbestand sind auch die Immobilien im Verbund der städti- schen Unternehmen (Konzernbetrachtung) in diese Konzeption einzubeziehen. Folgende Un- ternehmen im Konzern Stadt Münster verfügen über bedeutende Immobilienbestände: • Wohn- und Stadtbau: (geförderter) Wohnungsbau, Sonderprojekte • Westfälische Bauindustrie: Parkhäuser und Gewerbeimmobilien • Stadtwerke: Versorgungsgrundstücke und Hafengebiet • Wirtschaftsförderung Münster: Gewerbeflächen • Kommunale Stiftungen. Unter Berücksichtigung der verschiedenen Aufgabenbereiche der genannten Unternehmen, der kommunalen Stiftungen und der Stadt Münster selbst, ist eine Konzernsteuerung „Immobilien“ einzuführen. Zum einen ist der konzerneigene Immobilienbestand konsequent entsprechend der jeweiligen Aufgabenstellung der Tochterunternehmen als auch der Stadt Münster selbst zu bündeln. Zum anderen können immobilienwirtschaftliche Aktivitäten bei einem Tochterunter- nehmen bzw. der Stadt konzentriert werden (z.B. zentraler Immobilieneinkauf, zentrale Verwal- tung unbebauter Flächen, zentrale Bereitstellung von Ausgleichsflächen). Kooperation mit anderen öffentlichen Partnern im Stadtgebiet Münster Über die Konzernbetrachtung hinaus ist zeitnah ein Austausch über die Interessen und Anfor- derungen der anderen öffentlichen Akteure, die innerhalb des Stadtgebietes von Münster über bedeutende Immobilienbestände verfügen, notwendig. Es handelt sich hierbei u.a. um folgende Bereiche: • Bundesimmobilien (Bundesanstalt für Immobilienangelegenheiten) • Landesimmobilien (Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes NRW) • Immobilien des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (Westfälisch-Lippische Vermö- gensverwaltung) • Konfessionelle Immobilien (Bischöfliches Generalvikariat, Zentralrendanturen, evangelische Kirchengemeinden) Insbesondere die oben aufgeführten, der Öffentlichkeit dienenden Institutionen, sind wie die Stadt Münster von den (finanz-)wirtschaftlichen Problemen der öffentlichen Hand und den kommenden Anforderungen der demografischen Entwicklung betroffen. Durch intensiven Informations- und Erfahrungsaustausch gilt es, mit diesen öffentlichen Part- nern konsequent Synergien aufzudecken und nach Möglichkeit gemeinsame Projekte umzuset- zen. zu Beschlusspunkt 5: Die im Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster A-R/0016/2010 vom 27.01.2010 „Nachhaltige Bewirtschaftung der städtischen Flächen“ (siehe Anlage 3) vorgeschlagenen Maß- nahmen werden im Rahmen des von der Verwaltung umzusetzenden Konzeptes Strategisches Flächenmanagement berücksichtigt. Der Antrag ist mit der Umsetzung dieses Konzeptes erledigt. Die Entwicklung eines strategischen Flächemanagementkonzeptes, insbesondere zur nachhal- tigen Bewirtschaftung des städtischen Immobilienbestandes, ist ein dynamischer Prozess. Soll- ten sich daher im Prozessverlauf weitere, über die bisherigen Zielsetzungen hinausgehende Ziele und Maßnahmen ergeben, werden diese Eingang in das Konzept zur strategischen Neu- ausrichtung des kommunalen Immobilienportfolios finden. - 10 - V/0236/2010 Organisatorisches • Stab Strategisches Flächenmanagement Die Erarbeitung strategischer Ansätze zur nachhaltigen Optimierung des städtischen Im- mobilienbestandes erfolgt durch die im Amt für Immobilienmanagement bereits eingerichte- te Stabsstelle Strategisches Flächenmanagement. • Verwaltungsinterne Arbeitsgruppe Es wurde eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, in der Vertreter/Innen aller Dezernate tä- tig sind, gebildet. Sofern (fach-)themenbezogene Handlungsmaßnahmen erörtert werden, wird diese verwal- tungsinterne Arbeitsgruppe jeweils um Vertreter/Innen der zuständigen Fachbereiche er- weitert. Hierdurch wird sichergestellt, dass gemeinsam mit der jeweiligen Fachlichkeit Op- timierungsansätze erarbeitet, vertieft und rückgekoppelt werden. • Schnittstelle verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zur Schulentwicklungsplanung (SEP) Im Rahmen der SEP fällt -neben den schulfachlichen Aspekten- dem Bereich des Schulflä- chenmanagements eine besonders gewichtige Rolle zu. Aufgrund der angestrebten Pro- jektorganisation SEP verbleibt das Schulfläche nmanagement im Dezernat IV. Ein inhaltli- cher und fachlicher Austausch zwischen den beiden Arbeitsgruppen wird sichergestellt. Berücksichtigung bürgerschaftlicher Belange Die Einbindung bürgerschaftlicher Interessen in den Prozess der Flächenoptimierung erfolgt in geeigneter Weise, soweit es als sinnvoll erscheint. Kommunikation und Zeitperspektive Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Umsetz ung des Konzeptes zur Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung ist ein frühzeitig beginnender und intensiv geführter Kommunikationsprozess mit den jeweils Beteiligten. Vor die- sem Hintergrund, als auch des langwierigen Freisetzungsprozesses nicht mehr benötigter Im- mobilien, sind spürbare Einsparungen erst nach und nach zu erwarten; dann allerdings langfris- tig. Weiteres Vorgehen / Berichtswesen Entsprechend den Vorgaben der oben dargestellten Konzeption hat die Stabsstelle Flächenma- nagement bereits ihre Arbeit aufgenommen als auch konkrete Einzelmaßnahmen begonnen. Sofern die Umsetzung von Einzelmaßnahmen / Konzeptionen nicht der Entscheidung durch den Rat bzw. seiner zuständigen Ausschüsse bedarf, wird im Ausschuss für Finanzen, Beteili- gungen und Liegenschaften über die Aktivitäten im Bereich des Flächenmanagements regel- mäßig berichtet. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Struktur des städt. Immobilienbestandes Anlage 2: Konzept Flächenmanagement Anlage 3: Antrag SPD-Fraktion A-R/0016/2010
anlage 3 antrag spd zur Vorlage 236_2010
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0016/2010 !"#$% " &&&!"##$% " 1 Antrag 25.01.2010 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nachhaltige Bewirtschaftung der städtischen Flächen Der Rat möge beschließen: Die dauerhafte Konsolidierung des städtischen Haush altes kann voraussichtlich nur erreicht werden, wenn auch eine deutliche Reduzieru ng der in Anspruch genommenen Flächen gelingt. Insbesondere die Bewirt schaftung von Gebäuden und Anlagen verursacht hohe Aufwendungen, belastet das Jahresergebnis und erschwert den Haushaltsausgleich. Um zu geeigneten Ratsbeschlüssen zur Verringerung v on Flächen zu gelangen, wird die Verwaltung beauftragt: 1. Vorlage einer umfassenden Erhebung und Analyse d er gesamten städtischen Flächen (Immobilienportfolio). Berücksichtigt werde n sollen u.a. Angaben zu Nutzungsprofil, Bewirtschaftung (Lebenszyklus, baul icher Zustand, Wertansatz, Zuführung an Instandhaltungsrückstellun gen, Abschreibungen etc.) und zukünftige Nutzungspotentiale. 2. Auf dieser Grundlage sollen in einem zweiten Sch ritt geeignete und vertretbare Lösungsansätze für die weitere Bewirtsc haftung entwickelt werden: Mit konkreten Vorschlägen, an welchen Stand orten zukünftig durch Aufgabenbündelungen, Nutzungsveränderungen (inklusi ve neuer Teilnutzungen) und andere Wege eine Verringerung vo n Flächen bis hin zur Aufgabe und Vermarktung von Standorten erreicht wer den kann. Dabei sind ggf. weitere Parameter, wie insbesondere Demografie prognosen, einzubeziehen. 3. Darüber hinaus soll geprüft werden, ob zukünftig Richtlinien für Leerstände in städtischen Immobilien entwickelt werden können. Zi el soll es hier sein, zu einer transparenten Analyse nicht oder nur schlecht genutzter bzw. vermarktbarer Immobilien und entsprechenden Handlun gsempfehlungen zu kommen. 4. Als langfristiges Ziel ist die Erarbeitung eines Instrumentariums zur strategischen Steuerung des städtischen Immobilienp ortfolios anzustreben. Mit festzulegenden Zielen und Zielkennzahlen und ei nem „Ampelsystem“, ähnlich dem zur Steuerung der städtischen Beteiligu ngen, soll auf Dauer ein !"#$% " &&&!"##$% " 2 wirtschaftlicher bzw. nachhaltiger Umgang mit den s tädtischen Flächenressourcen sichergestellt werden. 5. Die Flächen der städtischen Tochterunternehmen s ind nach Möglichkeit einzubeziehen. 6. Zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen und Ziele sind geeignete organisatorische Strukturen in der Verwaltung vorzusehen. Begründung: Mit einer Nettogrundfläche von 837.286 qm ist ein e rheblicher Flächenverbrauch durch die städtischen Fachbereiche im gesamten Stad tgebiet verbunden. Diese große Flächeninanspruchnahme ist Grundlage für viel e städtische Leistungen, belastet aber zugleich dauerhaft den Haushalt (sieh e hierzu auch Ratsvorlage V/0743/2009 „Strategische Haushaltsentwicklung und Haushaltssteuerung in Münster“). Daher muss es Ziel der Stadt sein, eine sinnvolle und angemessene Verringerung der Flächen zu erreichen. Grundlage hierfür sind zunächst verlässliche und belastbare Daten, die zentral erfasst und ausge wertet werden sollen, fach- und standortgerechte Lösungsstrategien sowie auf Dauer ein strategisches Instrumentarium zur Sicherung einer nachhaltigen Be wirtschaftung des städtischen Immobilienportfolios. Wolfgang Heuer Marianne Koch Anne Schulze Win tzler Dr. Fritz Baur Thorsten Kornblum Petra Seyffe rth Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Aliye Str acke-Gönül Philipp Gabriel Thomas Marquardt Beate Vilhja lmsson Beanka Ganser Robert von Olberg Holger Wigger Anne Hakenes Kurt Pölling Karl-Heinz Winter Dr. Michael Jung Karsten Rahn
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0236/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37