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V/0891/2021

Teilfortschreibung 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster

Vorlagen 30.11.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.02.2022, TOP 23

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2588 Zeichen

Anlage A zur V/0891/2021
Kurzüberblick
T eil-Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplans Stadt Münster in den Themenfeldern:
1.1 Neuordnung der Hauptachsen des Stadtbusverkehrs Albersloher Weg - Coerde /
Weseler Straße – Kinderhaus
1.2 Anpassung des Bedienungsangebotes auf der Mobilitätsachse Münster –
Sendenhorst (Westfälische Landes-Eisenbahn), im Abschnitt Münster Hauptbahnhof –
Wolbeck
 Anpassung des Stadtbuskonzeptes (Stadtbuslinien 6 und 8)
 Einrichtung einer stadteinwärtigen Busspur im Zuge der Wolbecker Straße
zwischen der Einmündung Münster Straße und dem Freibad Stapelskotten
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dem angesprochenen Linientausch wird ein erster Schritt in Richtung eines zukunfts- und
leistungsfähigen ÖPNV-Angebotes gemacht. Die Maßnahme bietet deutlich verkürzte Reisezeiten
bei Aufrechterhaltung der Anbindung für die Außenstadtteile an die Innenstadt.
Weiterhin setzt die Vorlage den Ratsbeschluss der Vorlage V/0356/2019 am 22.05.2019
„Fortschreibung 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster unter Berücksichtigung der Reaktivierung der
Westfälischen Landes-Eisenbahn für den Personenverkehr“ um. Damit ist das begleitende
Busliniennetz zur Reaktivierung im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster verankert.
Ergänzend dazu wird mit dieser Vorlage auch das planerische Ziel der Stadt Münster eine
Busspur im Zuge der Wolbecker Straße stadteinwärts zwischen Münster Straße und
Stapelskotten im Nahverkehrsplan der Stadt Münster verbindlich verankert. Eine Maßnahme die
ebenfalls auf den eine Verbesserung des SPNV/ÖPNV im Entwicklungskorridor Münster
Hauptbahnhof – Wolbeck einzahlt.
Finanzierung
Für den städtischen Haushalt ergeben sich auf Grund der unternehmensinternen Finanzierung aus
dem Beschluss zum Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) grundsätzlich keine unmittelbaren
finanziellen Auswirkungen.
Der Bau der Busspur ist eine Maßnahme des Landesbetriebes Straßen.NRW
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Der Aufgabenträger Stadt Münster ist gemäß Regionalisierungsgesetz Nordrhein-Westfalen
(RegG NW) im Rahmen der Daseinsvorsorge verpflichtet, das ÖPNV-Angebot bei Bedarf
fortzuschreiben.
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Die Maßnahmen dienen der weiteren Verbesserung des ÖPNV und damit insgesamt der
Stärkung des Umweltverbundes. Es ist zu erwarten, dass weitere Fahrgäste für den ÖPNV
gewonnen werden können und die Nutzung des eigenen PKW weiter abnimmt.

Beschlussvorlage

17776 Zeichen

V/0891/2021
V/0891/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
T eilfortschreibung3. Nahverkehrsplan Stadt Münster
Beratungsfolge
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
19.01.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit
Behinderungen
Vorberatung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
31.01.2022 Kommunale Seniorenvertretung Anhörung
02.02.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
09.02.2022 Hauptausschuss Vorberatung
09.02.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der Stadtwerke Münster GmbH den 3.
Nahverkehrsplan der Stadt Münster in folgenden Themenfeldern fortzuschreiben:
1.1 Neuordnung der Hauptachsen des Stadtbusverkehrs Albersloher Weg - Coerde / Weseler
Straße – Kinderhaus
1.2 Anpassung des Bedienungsangebotes auf der Mobilitätsachse Münster – Sendenhorst
(Westfälische Landes-Eisenbahn), im Abschnitt Münster Hauptbahnhof – Wolbeck
 Anpassung des Stadtbuskonzeptes (Stadtbuslinien 6 und 8)
 Einrichtung einer stadteinwärtigen Busspur im Zuge der Wolbecker Straße zwischen
der Einmündung Münster Straße und dem Freibad Stapelskotten
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zu Punkt 1.1 ein umfassendes Beteiligungsverfahren
durchzuführen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Amt für Mobilität und Tiefbau
04.01.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr König
T elefon:492-6501
KoenigD@stadt-muenster.de

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V/0891/2021
Durch die Fortschreibung des 3. Nahverkehrsplanes entstehen keine externen Kosten.
Begründung:
zu 1:
Die Nahverkehrsplanung ist für den Aufgabenträger Stadt Münster eine Pflichtaufgabe gemäß § 8
Abs. 1 ÖPNVG NRW. Der aktuell gültige 3. Nahverkehrsplan ist die Grundlage für alle strategischen
Entscheidungen und Maßnahmen einer Kommune in ÖPNV-relevanten Planungen. Dies sind
grundsätzliche Festlegungen in Bezug auf Linien- und Netzgestaltung aber auch auf die Definition der
Angebots- und Beförderungsqualität. Darüber hinaus dient er als Entscheidungsgrundlage bei
Linienkonzessionsgenehmigungen im Genehmigungswettbewerb und bei Vergaben.
Der seit 2016 gültige 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (3. NVP Münster) konnte weitestgehend
umgesetzt werden. Bereits im März 2018 wurde ein umfassender Erfahrungsbericht zur Umsetzung
der 1. Stufe des 3. NVP Münster vorgelegt. In den folgenden Jahren wurden jeweils mit den
Fahrplanwechseln weitere kleinere im Nahverkehrsplan initiierte Maßnahmen umgesetzt.
Bei der Aufstellung des 3. Nahverkehrsplanes wurden die rechtlichen Auswirkungen der seit dem
03.12.2009 in Kraft getretenen „Verordnung (EG) 1370/2007 über öffentliche
Personenverkehrsdienste auf Straße und Schiene“ berücksichtigt, die neue gesetzliche Regelungen
bei der Organisation und Durchführung des ÖPNV zur Folge hatte. Ziel der EU-Verordnung 1370 ist,
unter ökonomischer Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel die Voraussetzung für einen
qualitativ und quantitativ verbesserten ÖPNV zu schaffen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die
Vergabe von Konzessionen im öffentlichen Linienverkehr. Dem 3. Nahverkehrsplan kam daher eine
deutlich stärke strategische und bei entsprechender Umsetzung in deutsches Recht auch größere
rechtliche Bedeutung zu als in der vorangegangenen Nahverkehrsplänen.
Grundsätzlich muss sich der Nahverkehrsplan in ein verkehrsträgerübergreifendes Mobilitätskonzept
einordnen. Dies wird aktuell für die Stadt Münster mit dem Masterplan Mobilität Münster 2035+
umfassend neu aufgestellt. Um den Ergebnissen nicht vorweg zu greifen, schlägt die Verwaltung vor,
den bestehenden 3. Nahverkehrsplan fortzuschreiben und einen neuen 4. Nahverkehrsplan in den
weiteren Prozess des Masterplan Mobilität Münster 2035+ zu integrieren. Kernaussagen zum
zukünftigen ÖPNV-Netz der Stadt Münster werden im Rahmen des Masterplans in dem Arbeitsschritt
der Szenarienerstellung, -betrachtung und -bewertung im Laufe des Jahres 2022 erwartet. Aufbauend
auf die Ergebnisse kann das formale Verfahren zur Aufstellung des 4. Nahverkehrsplanes begonnen
werden.
Die mit dieser Vorlage vorgeschlagene T eilfortschreibungdes 3. Nahverkehrsplans Stadt Münster ist
aus nachfolgenden Gründen erforderlich:
1. Anpassungen der Fahrwege der Stadtbuslinien 6 und 8 zur Gewährleistung eines
zukunftsfähigen ÖPNV-Systems und zur städtebaulichen Entwicklung im Quartier
Martiniviertel
2. Entwicklung der Mobilitätsachse Münster – Sendenhorst (Reaktivierung der Westfälischen
Landes-Eisenbahn (WLE) für den Schienenpersonennahverkehr) mit Anpassungen im
Stadtbusverkehr
3. Fortschreiten der Entwicklung des neuen Wohngebietes Yorkquartier
zu 1.1
Zielsetzung und Planungsprämissen
Bereits im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Münster wurde die Konzentration des Liniennetzes auf
Hauptachsen mit einer möglichst gestreckten Linienführung sowie die Sicherstellung der
Erreichbarkeit der Altstadt wie auch des Hauptbahnhofes als zentrale Zielsetzung der Gestaltung des
Stadtbusnetzes genannt. Unter Berücksichtigung der Zielsetzung lassen sich daraus folgende
Planungsprämissen für die zukünftige, leistungsfähige Gestaltung des Stadtbusnetzes herleiten:
Zur Generierung von Verlagerungs- bzw. Wachstumspotenzialen:

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V/0891/2021
• sollen die Linien des Stadtbusnetzes mit einer gestreckten Führung auf leistungsfähigen und
zu beschleunigenden Hauptachsen im Straßennetz konzentriert werden.
• werden die Achsen im Kernstadtbereich – aufgrund der Netzdichte – gestreckt und mit der
Bedienung einer „Altstadthaltestelle“ (Altstadt/Bült / Ludgeriplatz / Domplatz) geführt
• erfolgt eine Differenzierung des Liniennetzes in Hochleistungslinien, die mindestens im 10‘-
T akt die Hauptachsen bedienen und Ergänzungslinien, die vor allem die verdichteten
Zwischenräume im Kernstadtbereich erschließen bzw. die Verbindung zwischen den
Außenstadtteilen sicherstellen.
• wird die Flächenerschließung – vor allem in den Außenbereichen - durch On-Demand- bzw.
Angebote der Nahmobilität ergänzt
• erfolgt die Abstimmung und physische Verknüpfung der vorgenannten Produkte des
Stadtbusverkehrs mit dem regionalen Bus- und Bahnangebot sowie mit weiteren
Mobilitätsangeboten, wie z.B. Carsharing, über Mobilstationen.
Wesentliche Erkenntnisse aus dem Verkehrsversuch „Hörsterstraße/Bült“
Mit dem Verkehrsversuch „Hörsterstraße/Bült“ im Sommer 2021 konnten erste positive Erfahrungen
bezogen auf diese Strategie gesammelt werden. Primäre Zielsetzung dieses Verkehrsversuchs ist die
Verbesserung der Aufenthaltsqualität in einem altstadtnahen Quartier. Dazu sollte vor allem der
Durchgangs- und Parksuchverkehr im Bereich Hörsterstraße/Martiniviertel unterbunden werden. Für
die Dauer dieses Verkehrsversuches wurden die Stadtbuslinien 6 und 8 sowie die Nachtbuslinie N82
ab der Haltestelle Eisenbahnstraße nicht mehr über die Haltestelle Altstadt/Bült und über die
Kanalstraße, sondern gestreckt im Innenstadtbereich über die Fürstenbergstraße und die
Gartenstraße aus und in Richtung Coerde bzw. Hauptbahnhof geführt. Die Erschließung des Martini-
und Kreuzviertel erfolgte im ca. 300 bis 400m Einzugsradius über die Haltestellen auf der
Gartenstraße bzw. über die Haltestellen auf der Nordstraße mit den Stadtbuslinien 15 und 16.

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V/0891/2021
Bild 1: Erschließungsqualität des Nordvierteles
Die Fahrzeitersparnis der Achse der Stadtbuslinien 6 und 8 mit der gestreckten Linienführung über
Fürstenbergstraße / Gartenstraße beträgt in Fahrtrichtung Coerde 5 und in Fahrtrichtung
Hauptbahnhof 7 Minuten und ist damit eine wichtige Maßnahme zur Attraktivierung und
leistungsfähigeren Gestaltung des Stadtbusverkehrs. Weitere Fahrzeitgewinne können sich durch die
Auflassung der Piusallee ergeben. Hier lassen sich zusätzlich 3 Minuten Fahrzeitgewinn zwischen
Coerde und der Innenstadt gewinnen. Unter konsequenter Ausnutzung der ÖPNV-Beschleunigung
können somit Fahrtzeitgewinne, die bis fast hin zu einer Halbierung der heutigen Fahrzeit gehen,
erreicht werden.
Diese im Rahmen des Verkehrsversuches zeitlich beschränkte Linienführung der 6, 8 und N82 hat
keine signifikanten Auswirkungen auf die beförderten Fahrgastzahlen gehabt. Insgesamt lassen sich
sogar leichte Fahrgaststeigerungen nachweisen. Auch im betroffenen Kreuz- und Martiniviertel
können diese Ergebnisse nachvollzogen werden. Demnach haben Fahrgäste aus dem Bereich
Kanalstraße ihren Einstiegsort auf die Haltestellen auf der Gartenstraße verlagert. Der Shuttlebus
über die Kanalstraße wurde von ca. 140 Fahrgästen pro Werktag genutzt.
Ein Hauptkritikpunkt dieses Verkehrsversuches war die fehlende Direktverbindung der Haltestelle
Altstadt / Bült sowohl für den Nordast der Linie 6 / 8 aus und in Richtung Coerde wie auch für den
Südast über die Achse Albersloher Weg. Auf der gesamten Achse über den Albersloher Weg bis
Coerde sind davon ca. 3.000 Fahrgäste betroffen. Als Alternative wurden dazu die Haltestellen
Hörstertor oder Eisenbahnstraße genutzt, allerdings verbunden mit einer deutlich schlechteren
fußläufigen Erreichbarkeit der Altstadt.
Konzept

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Vor dem Hintergrund der vorgenannten Zielsetzung, das Stadtbusnetz zukunfts- und leistungsfähiger
zu gestalten sowie den positiven Erfahrungen der Verkehrsversuche, leiten sich konkrete Maßnahmen
zum Einstieg in die Neuordnung des Liniennetzes ab. Entsprechend den Ergebnissen des
Verkehrsversuches Hörsterstraße/Bült liegt der Schwerpunkt dabei auf den Stadtbuslinien 6 und 8.
Die Stadtbuslinien 6 und 8 bieten, aufgrund der fahrplantechnischen Überlagerung von zwei
20minütigen Grundtakten auf der Achse Albersloher Weg sowie dem aufkommensstarken Stadtteil
Coerde über den Hohen Heckenweg, einen 10‘-T akt. Aufgrund des hohen Fahrgastaufkommens
wurde die Linie 6 über den Albersloher Weg bereits auf einen 10’T akt verdichtet. Die maximale
Fahrgastnachfrage im Querschnitt auf diesen Hauptachsen des Stadtbusnetzes liegt bei ca. 10.000
Fahrgästen pro Werktag. Ein Großteil der Fahrgäste nutzt dabei vor allem den Hauptbahnhof zum
Ein-/Aus- oder Umstieg und die altstadtnahen Haltestellen Altstadt/Bült bzw. Ludgeriplatz.
Mit der Verlegung der Stadtbuslinien 6 und 8 aus der Kanalstraße in die Achse
Gartenstraße/Fürstenbergstraße bedienten diese Stadtbuslinien keine der vorgenannten
altstadtnahen Haltestellen mehr. Damit waren die Stadtteile Wolbeck, Gremmendorf, Angelmodde und
Coerde signifikant schlechter als die übrigen Außenstadtteile an den zentralen Altstadtbereich
angebunden. Dieser Nachteil lässt sich durch einen T auschder Linienäste in den Korridoren Coerde
(6 und 8) und Kinderhaus (15 und 16) beheben.
Mit dem T auschwird der Grundsatz erfüllt, dass jede Hauptachse im Stadtbusverkehr zusätzlich zum
Hauptbahnhof entweder über die altstadtnahe Haltestelle Altstadt/Bült oder Ludgeriplatz geführt wird.
Der Südast der Stadtbuslinien 6 und 8 wird ab Hauptbahnhof mit dem Nordast der Linien 15/16
verknüpft und damit über die Haltstelle Altstadt/Bült geführt. Der Nordast der Linien 6 und 8 wir
dagegen mit dem Südast der Linien 15/16 verknüpft und damit über die altstadtnahe Haltestelle
Ludgeriplatz geführt. Mit dem T auschder Linienäste werden diese Hauptachsen des Stadtbusnetzes
deutlich gestreckter durch den Innenstadtbereich geführt und stellen gleichzeitig die altstadtnahe
Anbindung über Altstadt/Bült bzw. Ludgeriplatz für die Fahrgäste aus und in Richtung Coerde bzw.
über den Albersloher Weg sicher an die Haltstelle Altstadt/Bült sicher.

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V/0891/2021
Bild 2: Linienzuordnung nach Tausch der Äste
Mit der Führung der Achse der Linien 6 und 8 über Nordstraße/Grevener Straße bzw. der Linien 15
und 16 mit gestrecktem Linienweg über Fürstenbergstraße/Gartenstraße ist die Erschließung des
Nordviertels – einschließlich der Kanalstraße - flächendeckend im 300 bis 400m über die beiden
Stadtbusachsen sichergestellt. Die betrieblich und städtebaulich kritische Linienführung durch das
Martiniviertel über die Hörsterstraße ist nicht mehr erforderlich.
Mit der Verknüpfung des Südastes der Stadtbuslinie 6 mit dem Nordast der Stadtbuslinie 15 kann
eine erste durchgängige Hochleistungslinie im 10‘-T aktentwickelt werden. Beide Linienäste werden
aufgrund der hohen Fahrgastnachfrage im Korridor Albersloher Weg bzw. Kinderhaus schon heute in
der Hauptverkehrszeit im 10’-T akt bedient. Mit der Verknüpfung dieser beiden Linienäste kann ein
betrieblich optimierter, durchlaufender 10‘-T aktrealisiert werden. Dieser 10‘-T aktüber den Albersloher
Weg ist kompatibel zur geplanten Leistungssteigerung im Korridor Albersloher Weg im Sinne des
Bus-Schiene-Konzeptes mit Reaktivierung der WLE (vgl. 1.2).
Der T auschder Linienäste und die Entwicklung dieser leistungsfähigen Hauptachsen trägt ebenfalls
der Elektrifizierung und damit einem emissionsfreien Stadtbusverkehr Rechnung. Über die
dezentralen Ladestationen an der Endhaltestelle Coerde für die geplante Achse der 15 / 16 und der
geplanten Ladestation am Bahnhof Hiltrup u.a. für die Stadtbuslinie 6 ist der vollelektrische Betrieb
dieser beiden Hauptachsen des Stadtbusverkehrs sichergestellt.
Mit dem T ausch der Linienäste 6/8 und 15/16 sowie den gestreckten Linienführungen im
Innenstadtbereich gelingt der Einstieg in die strategisch notwendige, leistungsfähigere Entwicklung
des Stadtbusnetzes. Im Zusammenspiel mit der durchlaufenden Busspur vom Ludgeriplatz über
Hauptbahnhof bis zum Landeshaus und der vorgenannten Zielsetzung, können so alle Hauptachsen
im Stadtbusnetz im Hinblick auf die notwendigen Wachstumspotenziale zukunftsfähig weiterentwickelt
werden.

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Zu 1.2:
Angebotskonzept nach Inbetriebnahme der Mobilitätsachse Münster - Sendenhorst (WLE)
Die Reaktivierung der WLE-Strecke für den SPNV ist eines der bedeutendsten Verkehrsvorhaben für
die Stadtregion Münster und damit ein wesentlicher Baustein hin zum Mobilitätswandel sowie einem
nachhaltigen Verkehrsgeschehen. Gleichsam hat die WLE-Reaktivierung hinsichtlich ihrer
Erschließungs-, Bedienungs- und Beförderungsqualität Vorbildcharakter für das unter Federführung
des Nahverkehrsverbandes Westfalen-Lippe in Planung befindliche Projekt S-Bahn-Münsterland, das
von der Stadt Münster und den vier Münsterland-Kreisen nachdrücklich unterstützt wird.
Gegenwärtig ist mit einer Reaktivierung der WLE-Strecke im Jahr 2025 zu rechnen. Im Rahmen einer
Bürgerinformationsveranstaltung am 15. Mai 2018 wurden umfassende Informationen möglichen
Buslinienkonzepten im Südosten Münsters unter Berücksichtigung der WLE-Reaktivierung vorgestellt.
Mit der Reaktivierung der WLE erhält der Korridor Münster – Wolbeck ein zusätzliches, hoch
attraktives SPNV-Angebot und stärkt damit entscheidend den Umweltverbund im südöstlichen
Stadtgebiet Münster. Mit einem 20‘-T akt zwischen dem Hauptbahnhof, 5 neuen Haltepunkten im
Stadtgebiet und einer Fahrzeit zwischen Wolbeck und dem Hauptbahnhof von nur 15 Minuten wird
insbesondere den Einwohner:Innen des Stadtteils Wolbeck eine echte Alternative zum eigenen Pkw
geboten.
Das dazu passende Stadtbusangebot sieht vor, dass die Linie 8 über den heutigen Linienweg der 17
und ab Gremmendorf auf den Linienweg der heutigen Linie 8 bis Wolbeck im 20‘-T aktgeführt wird.
Die Linie 6 fährt wie heute im 20‘-T akt über Angelmodde Waldsiedlung bis Hiltrup Bahnhof. Die
Stadtteilverbindung zwischen Wolbeck und Hiltrup bleibt mit der Linie 18 wie im Status Quo erhalten.
Ob und in welcher Form das On-Demand-Angebot LOOPmünster aufrechterhalten werden kann, ist
nach dem Ende des Modellprojektes zu entscheiden.
Mit dem Ratsbeschluss der Vorlage V/0356/2019 am 22.05.2019 „Fortschreibung 3. Nahverkehrsplan
Stadt Münster unter Berücksichtigung der Reaktivierung der Westfälischen Landes-Eisenbahn für den
Personenverkehr“ wurde die Entscheidung für diese Variante getroffen und die Verwaltung der Stadt
Münster damit beauftragt, den aktuellen „3. Nahverkehrsplan Stadt Münster“ anzupassen.
Busspur Wolbecker Straße
Ebenfalls zum ÖPNV-Gesamtangebot im Korridor Münster – Wolbeck gehört die Stadtbuslinie 22
über die Wolbecker Straße. Die Qualität dieser Stadtbuslinie wird massiv von der Verkehrsbelastung
im Zuge der Wolbecker Straße mit dem motorisierten Individualverkehr beeinflusst. Die stadteinwärts
führende Busspur beschleunigt den ÖPNV bislang nur im Abschnitt Freibad Stapelskotten -
Mondstraße. Das hohe Kfz-Aufkommen führt regelmäßig zu Stausituationen im Zulauf zur Innenstadt,
der sich in den Hauptverkehrszeiten bis zum Abzweig Münsterstraße in Wolbeck erstreckt. In der
Folge erreichen die Busse die an der Einmündung Laerer Werseufer (Freibad Stapelskotten)
beginnende Busspur nicht, da sie im rückstauenden Kfz-Verkehr „gefangen“ sind. Eine verlängerte
Busspur würde neben dem Wolbeck-Verkehr (Stadtbuslinie 22) auch die nachfragestarke
Schnellbuslinie S20 aus Everswinkel beschleunigen und fahrplansicherer machen. Die Verlängerung
der bestehenden, stadteinwärtigen Busspur bis zur Einmündung Münster Straße würde das
ÖPNV/SPNV-Angebot im Südosten der Stadt Münster weiter entscheidend qualifizieren. Da der
betrachtete Abschnitt der Wolbecker Straße nicht in der Baulast der Stadt Münster ist, sind
Verhandlungen mit dem zuständigen Landesbetrieb Straßen.NRW im Zuge des Ausbaus der
Wolbecker Straße aufzunehmen.
Zu 2.:
Die Verwaltung wird ein umfassendes Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des 3.
Nahverkehrsplans Stadt Münster wie folgt durchführen:
Im III. Quartal 2022 soll auf Basis der in dieser Vorlage dargelegten Maßnahmen sowie der
Ergebnisse aus der offiziellen Beteiligung der betroffenen Verkehrsunternehmen, ggf. der
benachbarten Aufgabenträger, der Träger öffentlicher Belange, der Verbünde und Verbänden sowie
der Bürger:Innen die Fortschreibung beraten und beschlossen werden.

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V/0891/2021
i.V
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlage A

Beratungsverlauf (9)

18.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.01.2022 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
20.01.2022 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2022 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2022 Kommunale Seniorenvertretung
TOP 4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
02.02.2022 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2022 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2022 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.02.2022 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Weseler Straße
  • Hörsterstraße
  • Kanalstraße
  • Fürstenbergstraße
  • Gartenstraße
  • Nordstraße
  • Eisenbahnstraße
  • Wolbecker Straße
  • Mondstraße
  • Ludgeriplatz
  • Albersloher Weg
  • Grevener Straße
  • Münsterstraße
  • Laerer Werseufer
  • Kinderhaus 1
  • Domplatz
  • Piusallee
  • Heckenweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0891/2021
Typ
Vorlagen
Datum
30.11.2021
Erstellt
26.11.2021 13:45