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V/0282/2024

Umbau der ehemaligen Dyckburgschule, Im Sundern 61, für die zukünftige Nutzung der Kindertageseinrichtung Mariä Himmelfahrt im Wohnbereich Gelmer-Dyckburg im Bezirk Ost

Vorlagen 12.12.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.02.2025, TOP 27

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Anlage A

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Anlage 2 Raumprogramm

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Beschlussvorlage

9026 Zeichen

V/0282/2024 
V/0282/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbau der ehemaligen Dyckburgschule, Im Sundern 61, für die zukünftige Nutzung der 
Kindertageseinrichtung Mariä Himmelfahrt im Wohnbereich Gelmer-Dyckburg im Bezirk Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   18.02.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   26.02.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Umnutzung des ehemaligen Schulgebäudes „Im Sun-
dern 61“ zur dauerhaften Unterbringung der benachbarten 3-gruppigen Kita St. Mariä Himmel-
fahrt zu.  
 
2. Der Rat stimmt  zu, die 1970 in Holzbauweise errichtete, sanierungsbedürftige und durch einen 
Container (V/0420/2014) übergangsweise erweiterte Kita St. Mariä Himmelfahrt mit ihrer ur-
sprünglichen 3-gruppigen Rahmenstruktur in dem ehemaligen Schulgebäude „Im Sundern 61“ 
dauerhaft unterzubringen. 
Die bestehende Kita St. Mariä Himmelfahrt und der bisher übergangsweise genutzte Contai-
ner werden mit Umzug in die neuen Räume des umgebauten Schulgebäudes abgebaut.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im ehemaligen Schulgebäude komplex errichtete Ein-
richtung für folgende Rahmenstruktur geplant ist 
 
• 1 Gruppe für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (GI) 
• 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (GII)  
• 1 Gruppe für je 20 - 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (GIII) 
 
und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39 ü3-Plätze. 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
20.01.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Fritzen 
Telefon: 492-5134 
Fritzen@stadt-muenster.de

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V/0282/2024 
 
Die Inbetriebnahme der Kita ist für den 01.10.2027 geplant. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Zur Finanzierung der Sachentscheidung fallen zunächst folgende Planungskosten an: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 5300 Kita Mariä Himmelfahrt    
Auszahlungen 08 Für Baumaßnahmen 2025 600.000 Planungskosten 
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 
bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.   
   
Gemäß § 2 des Erbbaurechtsvertrages vom 25.07.2002 – Nr. 95/2002 des Vertragsverzeichnisses – 
endet das Erbbaurecht für die ehemalige Dyckburgschule am 31.07.2027. Die Stadt Münster hat der 
Wohn + Stad tbau bei Erlöschen des Erbbaurechtes die bis zu diesem Zeitpunkt kalkulatorisch noch 
nicht abgeschriebenen Investitionskosten für die aufstehenden Gebäude (§ 8 Abs. 2) zu erstatten. 
Eine Gebäudeentschädigung darüber hinaus erfolgt nicht.  
Die W+S ermittelt  derzeit die damaligen sowie die kalkulatorisch bis zum 31.07.2027 noch nicht ab-
geschriebenen Investitionskosten. Bei Vertragsabschluss betrug das voraussichtliche Investitionsvo-
lumen 1,11 Mio €. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von 50 J ahren (§ 8 Abs. 3). 
Der Erstattungsbetrag steht derzeit noch nicht fest und wird gemeinsam mit den übrigen Folgelasten 
im Rahmen des Baubeschlusses beziffert.  
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Der Bezirk Münster Ost besteht aus den Wohnbereichen Handorf, Gelmer -Dyckburg und Mauritz- 
Ost. Die Versorgungsquoten für den gesamten Bezirk Ost liegen zum Kitajahr 2024/2025 im u3 -
Bereich bei 50,2 % (308 Plätze für 614 Kinder) und im ü3-Bereich bei 92,1 % (669 Plätze für 726 Kin-
der).  
Damit liegen die Versorgungsquoten im Bezirk Ost bei den u3 -Kindern und ü3-Kindern unter dem 
gesamtstädtischen Durchschnitt.  
Für den Wohnbereich Gelmer-Dyckburg liegen die Versorgungsquoten bei 69,8 % im u3 Bereich und 
bei 108,5 % im ü3 Bereich.  
Durch die Erneuerungsmaßnahme der Kita St. Mariä Himmelfahrt wird die Versorgungsquote im 
Wohnbereich Gelmer-Dyckburg aufrechterhalten. Die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder, die bis-

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V/0282/2024 
lang nur durch den zusätzlich errichteten Container gewährleistet werden konnte, wird durch die hier 
geplante Maßnahme sichergestellt.  
Für den Wohnbereich Handorf sind die Maßnahmen Hobbeltstraße (4-Gruppen-Kita als Ersatz - und 
Erweiterungsbau für die ev. Kita Kinderbrücke am Telgenweg, V -0486-202) und Kötterstraße (5 -
Gruppen-Kita) vorgesehen. Weitere Ausbauplanungen werden hier zukünftig bedarfsgerecht abge-
stimmt. Um für den gesamten Bezirk die Versorgungsquoten verbessern und ein beda rfsgerechtes 
Platzkontingent anbieten zu können, fehlen vor allem in Mauritz -Ost weitere Ausbauplanungen. Mit 
Realisierung dieser Maßnahmen wird im Bezirk Ost die Betreuungs situation auch für die Zukunft si-
cher aufgestellt. 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen 
ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
 
2. Maßnahmenplanung 
 
Die Stadt Münster schafft durch die Umnutzung des ehemaligen Schulgebäudes „Im Sundern 61“ in 
Gelmer-Dyckburg einen Ersatz für die  bestehende 3-gruppige Kita St. Mariä Himmelfahrt. Mit dieser 
Maßnahme erhält die Kita eine neue Heimat. Die bisherigen 50 - 55 Plätze (16 u3-Plätze und 34 – 39 
ü3-Plätze) der drei Gruppen werden in den umgebauten Gebäudekomplex übergehen. Die Rahmen-
struktur wird jährlich den Bedarfen angepasst. 
Die bisherige Kita St. Mariä Himmelfahrt wird einschließlich des Containers abgelöst.  
 
Das ehemalige Schulgebäude wird aktuell als Sozialunterkunft mit mehreren Wohneinheiten genutzt. 
Derzeit ist im Rahmen eines Er bbaurechtsvertrags die Eigentümerin des Gebäudes die  Wohn + 
Stadtbau. Mit dem 31.07.2027 läuft der Vertrag aus. 
Aufgrund der wenig integrativen Lage des Gebäudes wird eine weitere Nutzung als Unterkunft für 
geflüchtete oder wohnungslose Menschen durch die Verwaltung nicht mehr angestrebt.  
 
Das Gebäude verfügt über 3 Geschosse (1.UG, EG, 1.OG). 
Die Grundfläche einer 3 -Gruppen-Kita einschließlich Mehrzweckraum und notwendiger Verkehrsflä-
che beträgt nach dem KiBiz -Raumprogramm bis zu 530 m². Die Nettogrundfläche des Bestandsge-
bäudes der ehemaligen Dyckburgschule beträgt ohne Untergeschoss ca. 720 m². Das erforderliche 
Raumprogramm für eine 3-gruppige Kindertageseinrichtung kann in der Schule untergebracht werden 
und wurde durch eine Machbarkeitsstudie belegt.  
Da das bestehende Gebäude eine höhere m² Anzahl aufweist, als nach dem KiBiz Raumprogramm 
vorgegeben ist, sollen die nicht vom Umbau betroffenen Flächen  anderweitig und mit dem Kita -
Betrieb kompatibel vermietet werden. Dies wird im weiteren Planungsprozess berücksichtigt und ent-
sprechend geplant. 
Perspektivisch wird eine dreigruppige Kita die Bedarfe des Wohnbereichs decken. Eine zukünftige 
Erweiterung der Kita an diesem Standort ist absehbar nicht erforderlich.  
 
Im Erdgeschoss k önnen eine zentrale Küche, ein Mehrzweckraum und eine Kita -Gruppe unterge-
bracht werden. Im Obergeschoss können zwei Kita-Gruppen verortet werden.  
Eine barrierefreie Erschließung des Haupteinganges und des Obergeschosses ist zurzeit nicht gege-
ben. Der Anbau eines Eingangsbereiches inklusive eines Aufzuges ist möglich und wird angedacht. 
Im Rahmen des Umbaus soll das Gebäude energetisch optimiert werden. 
Die vorhandene Himmelsseitenausrichtung der Dachfläche nach Süden gestaltet sich positiv für eine 
Photovoltaikanlage. 
Die Technikräume und weitere Abstellräume können im UG vorgesehen werden.  
Die vorhandene Außenspielfläche der Kita Mariä Himmelfahrt grenzt direkt an und kann durch die 
Grundstücksgegebenheit erweitert werden. PKW- und Fahrradstellplätze für den Bring- und Holver-
kehr sind ebenfalls vorhanden.   
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm für die neue Kindertageseinrichtung sind in der Anlage beige-
fügt.

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V/0282/2024 
3. Vergabe der Trägerschaft 
 
Betreiber der Kindertageseinrichtung wird die katholische Kirchengemeinde St. Petronilla des Bistums 
Münster.  
 
 
4. Fazit 
 
Mit der hier beschriebenen Maßnahme werden die benötigten Betreuungsplätze für u3- und ü3- Kin-
der im Sozialraum Gelmer-Dyckburg gefestigt und der Betrieb der Kita St. Mariä Himmelfahrt langfris-
tig gesichert. 
 
 
 
In Vertretung 
Gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Anlage 1 Lageplan

147 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 2500
Datum: 22.08.2024
Notizen:
Anlage 1: Lageplan
© Stadt Münster
H 5760 816
R 408 960
R 409 352
H 5761 366
0 50 100
Meter

Anlage A

3936 Zeichen

Anlage A zur V/0282/2024 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden, mit Umzug der Kita 
St. Mariä Himmelfahrt, die bestehenden Betreuungsplätze im Stadtteil Gelmer-Dyckburg langfris-
tig gesichert.  
Der Umzug der 3-Gruppen-Einrichtung in das ehemalige umgebaute Schulgebäude „Im Sundern 
61“ wird in 2027 erfolgen.  
Der bisherige Standort der Kita St. Mariä Himmelfahrt, nebst Container, wird mit dem Umzug der 
Einrichtung aufgelöst. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 
Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder 
mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im Haushaltsplan 2025 enthalten X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Aufgrund einer zeitlichen Verzögerung werden im Haushaltsjahr 2025 zunächst nur 600.000 € für 
die Planung benötigt. 
Für den Teilergebnisplan fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die Kita mit der gleichen Anzahl 
und Struktur von Gruppen in den neuen Standort wechselt. Folgekosten aus der Baumaßnahme 
werden im Rahmen eines Baubeschlusses beziffert. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 auf 333.401 
Einwohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im 
u3-Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsen-
de Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Müns-
ter stellen muss. 
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an 
der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine 
familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte 
Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-
Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 2 Raumprogramm

2565 Zeichen

Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 22.04.2024
1. Gruppenstruktur
1 x G I = 20 Kinder 2-6 Jahre
1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre
1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre
2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2024/2025
Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate)
Gruppenstärke 3
lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 530
monatl. Mietzins im Kitajahr 13,01 €
refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 82.743,60 €
1 x G I = 20 Kinder 185 qm
1 x G II = 10 Kinder 185 qm
1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm
A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges.
A1 Gruppenraum 3 45 135
A2 Nebenraum 3 18 54
A3 Wasch-/WC 3 12 36 jeweils inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 ist in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren
A4 Garderobe 3 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren
A5 Abstellraum 3 6 18
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 18 36
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
404
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 15 15
A11 2 6 12
A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Küche
A12a AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
61
Sonstige entwurfsabhängige Räume
A14 Hausanschlussraum 1
A15 Putzraum 1
Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 530
B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG
B1 Spielfläche
B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad)
B3 Entsorgungsflächen
B4 Zuwegung
Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 900
C - GESAMTFLÄCHE EINER 3-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.430
Erforderliches Raumprogramm für eine 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis
 Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung
Kindertageseinrichtung: Im Sundern 61
Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich)
Die Gruppenstruktur wird jährlich in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den u3- und ü3-Bedarfen angepasst.
Beispielhafte Gruppenstruktur für eine 3-Gruppen-Einrichtung:
Bemerkungen 
Personal- D-WC/H-WC
65 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der 
o.g. Mietobergrenze 
 (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann)
A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. 
Kinderwagenabstellfläche
Insgesamt 
ca. 900
pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche =
500 qm - 660 qm
Innenfläche + Außenfläche
Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt 
werden

Beratungsverlauf (6)

30.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.02.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Hauptausschuss
TOP 20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.02.2025 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Kötterstraße
  • Telgenweg
  • Hobbeltstraße
  • Im Sundern 61

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Details

Aktenzeichen
V/0282/2024
Typ
Vorlagen
Datum
12.12.2024
Erstellt
19.04.2024 13:36