V/0282/2024
Umbau der ehemaligen Dyckburgschule, Im Sundern 61, für die zukünftige Nutzung der Kindertageseinrichtung Mariä Himmelfahrt im Wohnbereich Gelmer-Dyckburg im Bezirk Ost
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Beschlussvorlage
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V/0282/2024 V/0282/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Umbau der ehemaligen Dyckburgschule, Im Sundern 61, für die zukünftige Nutzung der Kindertageseinrichtung Mariä Himmelfahrt im Wohnbereich Gelmer-Dyckburg im Bezirk Ost Beratungsfolge 30.01.2025 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 13.02.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 18.02.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 25.02.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 26.02.2025 Hauptausschuss Vorberatung 26.02.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Umnutzung des ehemaligen Schulgebäudes „Im Sun- dern 61“ zur dauerhaften Unterbringung der benachbarten 3-gruppigen Kita St. Mariä Himmel- fahrt zu. 2. Der Rat stimmt zu, die 1970 in Holzbauweise errichtete, sanierungsbedürftige und durch einen Container (V/0420/2014) übergangsweise erweiterte Kita St. Mariä Himmelfahrt mit ihrer ur- sprünglichen 3-gruppigen Rahmenstruktur in dem ehemaligen Schulgebäude „Im Sundern 61“ dauerhaft unterzubringen. Die bestehende Kita St. Mariä Himmelfahrt und der bisher übergangsweise genutzte Contai- ner werden mit Umzug in die neuen Räume des umgebauten Schulgebäudes abgebaut. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die im ehemaligen Schulgebäude komplex errichtete Ein- richtung für folgende Rahmenstruktur geplant ist • 1 Gruppe für je 20 Kinder im Alter von 2 – 6 Jahren (GI) • 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren (GII) • 1 Gruppe für je 20 - 25 Kinder im Alter von 3 – 6 Jahren (GIII) und insgesamt 50 – 55 Plätze umfasst, davon 16 u3-Plätze und 34 – 39 ü3-Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 20.01.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Fritzen Telefon: 492-5134 Fritzen@stadt-muenster.de - 2 - V/0282/2024 Die Inbetriebnahme der Kita ist für den 01.10.2027 geplant. 4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Be- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle- xibel angeboten werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Zur Finanzierung der Sachentscheidung fallen zunächst folgende Planungskosten an: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Investitionsmaßnahme 5300 Kita Mariä Himmelfahrt Auszahlungen 08 Für Baumaßnahmen 2025 600.000 Planungskosten Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Gemäß § 2 des Erbbaurechtsvertrages vom 25.07.2002 – Nr. 95/2002 des Vertragsverzeichnisses – endet das Erbbaurecht für die ehemalige Dyckburgschule am 31.07.2027. Die Stadt Münster hat der Wohn + Stad tbau bei Erlöschen des Erbbaurechtes die bis zu diesem Zeitpunkt kalkulatorisch noch nicht abgeschriebenen Investitionskosten für die aufstehenden Gebäude (§ 8 Abs. 2) zu erstatten. Eine Gebäudeentschädigung darüber hinaus erfolgt nicht. Die W+S ermittelt derzeit die damaligen sowie die kalkulatorisch bis zum 31.07.2027 noch nicht ab- geschriebenen Investitionskosten. Bei Vertragsabschluss betrug das voraussichtliche Investitionsvo- lumen 1,11 Mio €. Die Abschreibung erfolgt linear über einen Zeitraum von 50 J ahren (§ 8 Abs. 3). Der Erstattungsbetrag steht derzeit noch nicht fest und wird gemeinsam mit den übrigen Folgelasten im Rahmen des Baubeschlusses beziffert. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Der Bezirk Münster Ost besteht aus den Wohnbereichen Handorf, Gelmer -Dyckburg und Mauritz- Ost. Die Versorgungsquoten für den gesamten Bezirk Ost liegen zum Kitajahr 2024/2025 im u3 - Bereich bei 50,2 % (308 Plätze für 614 Kinder) und im ü3-Bereich bei 92,1 % (669 Plätze für 726 Kin- der). Damit liegen die Versorgungsquoten im Bezirk Ost bei den u3 -Kindern und ü3-Kindern unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Für den Wohnbereich Gelmer-Dyckburg liegen die Versorgungsquoten bei 69,8 % im u3 Bereich und bei 108,5 % im ü3 Bereich. Durch die Erneuerungsmaßnahme der Kita St. Mariä Himmelfahrt wird die Versorgungsquote im Wohnbereich Gelmer-Dyckburg aufrechterhalten. Die Betreuung der unter 3-jährigen Kinder, die bis- - 3 - V/0282/2024 lang nur durch den zusätzlich errichteten Container gewährleistet werden konnte, wird durch die hier geplante Maßnahme sichergestellt. Für den Wohnbereich Handorf sind die Maßnahmen Hobbeltstraße (4-Gruppen-Kita als Ersatz - und Erweiterungsbau für die ev. Kita Kinderbrücke am Telgenweg, V -0486-202) und Kötterstraße (5 - Gruppen-Kita) vorgesehen. Weitere Ausbauplanungen werden hier zukünftig bedarfsgerecht abge- stimmt. Um für den gesamten Bezirk die Versorgungsquoten verbessern und ein beda rfsgerechtes Platzkontingent anbieten zu können, fehlen vor allem in Mauritz -Ost weitere Ausbauplanungen. Mit Realisierung dieser Maßnahmen wird im Bezirk Ost die Betreuungs situation auch für die Zukunft si- cher aufgestellt. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3- und ü3-Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 2. Maßnahmenplanung Die Stadt Münster schafft durch die Umnutzung des ehemaligen Schulgebäudes „Im Sundern 61“ in Gelmer-Dyckburg einen Ersatz für die bestehende 3-gruppige Kita St. Mariä Himmelfahrt. Mit dieser Maßnahme erhält die Kita eine neue Heimat. Die bisherigen 50 - 55 Plätze (16 u3-Plätze und 34 – 39 ü3-Plätze) der drei Gruppen werden in den umgebauten Gebäudekomplex übergehen. Die Rahmen- struktur wird jährlich den Bedarfen angepasst. Die bisherige Kita St. Mariä Himmelfahrt wird einschließlich des Containers abgelöst. Das ehemalige Schulgebäude wird aktuell als Sozialunterkunft mit mehreren Wohneinheiten genutzt. Derzeit ist im Rahmen eines Er bbaurechtsvertrags die Eigentümerin des Gebäudes die Wohn + Stadtbau. Mit dem 31.07.2027 läuft der Vertrag aus. Aufgrund der wenig integrativen Lage des Gebäudes wird eine weitere Nutzung als Unterkunft für geflüchtete oder wohnungslose Menschen durch die Verwaltung nicht mehr angestrebt. Das Gebäude verfügt über 3 Geschosse (1.UG, EG, 1.OG). Die Grundfläche einer 3 -Gruppen-Kita einschließlich Mehrzweckraum und notwendiger Verkehrsflä- che beträgt nach dem KiBiz -Raumprogramm bis zu 530 m². Die Nettogrundfläche des Bestandsge- bäudes der ehemaligen Dyckburgschule beträgt ohne Untergeschoss ca. 720 m². Das erforderliche Raumprogramm für eine 3-gruppige Kindertageseinrichtung kann in der Schule untergebracht werden und wurde durch eine Machbarkeitsstudie belegt. Da das bestehende Gebäude eine höhere m² Anzahl aufweist, als nach dem KiBiz Raumprogramm vorgegeben ist, sollen die nicht vom Umbau betroffenen Flächen anderweitig und mit dem Kita - Betrieb kompatibel vermietet werden. Dies wird im weiteren Planungsprozess berücksichtigt und ent- sprechend geplant. Perspektivisch wird eine dreigruppige Kita die Bedarfe des Wohnbereichs decken. Eine zukünftige Erweiterung der Kita an diesem Standort ist absehbar nicht erforderlich. Im Erdgeschoss k önnen eine zentrale Küche, ein Mehrzweckraum und eine Kita -Gruppe unterge- bracht werden. Im Obergeschoss können zwei Kita-Gruppen verortet werden. Eine barrierefreie Erschließung des Haupteinganges und des Obergeschosses ist zurzeit nicht gege- ben. Der Anbau eines Eingangsbereiches inklusive eines Aufzuges ist möglich und wird angedacht. Im Rahmen des Umbaus soll das Gebäude energetisch optimiert werden. Die vorhandene Himmelsseitenausrichtung der Dachfläche nach Süden gestaltet sich positiv für eine Photovoltaikanlage. Die Technikräume und weitere Abstellräume können im UG vorgesehen werden. Die vorhandene Außenspielfläche der Kita Mariä Himmelfahrt grenzt direkt an und kann durch die Grundstücksgegebenheit erweitert werden. PKW- und Fahrradstellplätze für den Bring- und Holver- kehr sind ebenfalls vorhanden. Ein Lageplan und ein Raumprogramm für die neue Kindertageseinrichtung sind in der Anlage beige- fügt. - 4 - V/0282/2024 3. Vergabe der Trägerschaft Betreiber der Kindertageseinrichtung wird die katholische Kirchengemeinde St. Petronilla des Bistums Münster. 4. Fazit Mit der hier beschriebenen Maßnahme werden die benötigten Betreuungsplätze für u3- und ü3- Kin- der im Sozialraum Gelmer-Dyckburg gefestigt und der Betrieb der Kita St. Mariä Himmelfahrt langfris- tig gesichert. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 1 Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 2500 Datum: 22.08.2024 Notizen: Anlage 1: Lageplan © Stadt Münster H 5760 816 R 408 960 R 409 352 H 5761 366 0 50 100 Meter
Anlage A
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Anlage A zur V/0282/2024 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden, mit Umzug der Kita St. Mariä Himmelfahrt, die bestehenden Betreuungsplätze im Stadtteil Gelmer-Dyckburg langfris- tig gesichert. Der Umzug der 3-Gruppen-Einrichtung in das ehemalige umgebaute Schulgebäude „Im Sundern 61“ wird in 2027 erfolgen. Der bisherige Standort der Kita St. Mariä Himmelfahrt, nebst Container, wird mit dem Umzug der Einrichtung aufgelöst. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Haushaltsplan 2025 enthalten X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Aufgrund einer zeitlichen Verzögerung werden im Haushaltsjahr 2025 zunächst nur 600.000 € für die Planung benötigt. Für den Teilergebnisplan fallen keine zusätzlichen Kosten an, da die Kita mit der gleichen Anzahl und Struktur von Gruppen in den neuen Standort wechselt. Folgekosten aus der Baumaßnahme werden im Rahmen eines Baubeschlusses beziffert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen (V/0093/2024) könnte die Bevölkerung bis 2033 auf 333.401 Einwohner steigen. Mit Blick auf die für die Kita relevanten Altersgruppen, wird ein Zuwachs im u3-Bereich prognostiziert. Somit nimmt im u3-Bereich das Wachstum um 7,8 % zu. Die wachsen- de Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Müns- ter stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundliche Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3- Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 2 Raumprogramm
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Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Stand: 22.04.2024 1. Gruppenstruktur 1 x G I = 20 Kinder 2-6 Jahre 1 x G II = 10 Kinder 0 - 3 Jahre 1 x G III = 20-25 Kinder 3 - 6 Jahre 2. Mietvoraussetzungen für das Kitajahr 2024/2025 Für eine Kita der o.g. Gruppenstruktur können lt. KiBiz folgende Werte anerkannt werden (Miete x qm x 12 Monate) Gruppenstärke 3 lt. KiBiz mietrelevant anerkannte Fläche in qm 530 monatl. Mietzins im Kitajahr 13,01 € refinanzierbare Jahresmiete für diese Einrichtung: 82.743,60 € 1 x G I = 20 Kinder 185 qm 1 x G II = 10 Kinder 185 qm 1 x G III = 20-25 Kinder 160 qm A - INNENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG Bezeichnung Anzahl qm / Anzahl qm-ges. A1 Gruppenraum 3 45 135 A2 Nebenraum 3 18 54 A3 Wasch-/WC 3 12 36 jeweils inkl. Wickelbereiche A3a Duschbereich 1 3 ist in einem Personal-WC (siehe A11) zu integrieren A4 Garderobe 3 0 ist in Verkehrsfläche (siehe A16) zu integrieren A5 Abstellraum 3 6 18 A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 20 40 A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 2 18 36 A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20 A8 Mehrzweck-/Bewegungsraum 1 55 55 A9 Abstellraum MZR 1 10 10 404 Allgemeinräume A10 Personalraum 1 15 15 A11 2 6 12 A12 Küche 1 17 17 Mindestgröße der Küche A12a AR Küche 1 5 5 A13 Büro Leitung 1 12 12 61 Sonstige entwurfsabhängige Räume A14 Hausanschlussraum 1 A15 Putzraum 1 Innenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 530 B - AUßENFLÄCHE DER KINDERTAGESEINRICHTUNG B1 Spielfläche B2 Stellplätze (Auto / Fahrrad) B3 Entsorgungsflächen B4 Zuwegung Außenfläche der Kindertageseinrichtung gesamt 900 C - GESAMTFLÄCHE EINER 3-GRUPPIGEN KINDERTAGESEINRICHTUNG 1.430 Erforderliches Raumprogramm für eine 3-Gruppen-Kindertageseinrichtung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis Allgemeines Raumprogramm / Refinanzierungsberechnung Kindertageseinrichtung: Im Sundern 61 Entwurf für eine 3-Gruppen-Kita (Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich) Die Gruppenstruktur wird jährlich in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien den u3- und ü3-Bedarfen angepasst. Beispielhafte Gruppenstruktur für eine 3-Gruppen-Einrichtung: Bemerkungen Personal- D-WC/H-WC 65 mögliche Fläche für diese Räume unter Beachtung der o.g. Mietobergrenze (Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden, sodass die Grundfläche reduziert werden kann) A16 Eingangsbereich / Verkehrsflächen inkl. Kinderwagenabstellfläche Insgesamt ca. 900 pro Kind mind. 10 - 12 qm reine Spielfläche = 500 qm - 660 qm Innenfläche + Außenfläche Die Innenfläche kann ggf. auf mehrere Geschosse verteilt werden
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Kötterstraße
- Telgenweg
- Hobbeltstraße
- Im Sundern 61
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Details
- Aktenzeichen
- V/0282/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 12.12.2024
- Erstellt
- 19.04.2024 13:36