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V/0415/2020

Umbau und Erweiterung des ehemaligen Postgebäudes am Sankt Josefs-Kirchplatz zu einer Zwei-Gruppen-Kindertagesstätte

Vorlagen 05.05.2020

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415-2020-Anlage4

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Anlage A

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415-2020-Anlage4

1083 Zeichen

-0.002
+3.698
+7.428
+11.198
-0.002
+3.699
3.70 80 2.70 3.99 9
4.12 3.08 3.99 9
11.20
-0.241
+3.548
24 2.71 60
-0.242
+3.249
18 3.25 24
80 18 3.25 24 60
3.85
80 18 3.55 24 3.65 23 3.77
24 2.71 30
24
30
15
11520
175
9.499 17520
115
9.185 17520
115
49 9.49 9 49 9.18 5 49
10.48 9.675
OK-FFB
OK-FFB
KÜCHE
1.03
WC-BEH.
1.22
AR2
1.20
GNR2
1.19
S/D2
1.18
Flucht-
treppe
23 STG 
168/29
1.01
Flur
2.05
MZR
EG
OG
SCHNITT A-A
2.04
DACHFLÄCHE
25.03.2020
ENTWURF
Planphase
Plangröße
a     
P-11704
Umbau-Erweiterung
Zwei-Gruppen-Kita
Sankt-Josefs-Kirchplatz 4
48153 MÜNSTER
AusdruckIndex
E
1602
Standortnummer
Planart/Bauteil
Projektnummer
Planinhalt
24.07.2019
Schnitt
Planbezeichnung
Zeichnung
Hellmann
Zeichnung
Nienaber / Michel
Projektleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
Maßstab
Projektverzeichniss
1602_Kita-Josephskirchplatz\_23_4_Hochbau\Bauantrag
Lageplan-Kita-2020.pro
Projektdatei
Architektur und Projektsteuerung
Koppenborg
Wieczorek / Mümken 
Bauen im Bestand
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Erstellung
_PLAN/Schnitt_Vorlage_plm
Vorlagennummer:V/0415/2020
Anlage 4 von 5

Beschlussvorlage

9507 Zeichen

V/0415/2020 
V/0415/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Umbau und Erweiterung des ehemaligen Postgebäudes am Sankt Josefs-Kirchplatz zu einer 
Zwei-Gruppen-Kindertagesstätte 
Zustimmung zur Planung und Baubeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   17.06.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Baumaßnahme für den Umbau und die Erweiterung des ehemaligen Postgebäudes zu einer 
Zwei-Gruppen-Kindertagesstätte wird nach den Plänen des Amtes für Immobilienmanagement, 
vom Februar 2020, ausgeführt (Anlage 1 – 5).  
  
2. Die Checkliste zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien wird zur Kenntnis genommen (An-
lage 6) 
 
3. Die Erläuterungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden 
zur Kenntnis genommen. (Anlage 7) 
 
4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im Februar 2021 begonnen wird und die 
Fertigstellung voraussichtlich April 2022 erfolgt. 
 
5.   Die Außenanlagen der Kita werden nach Plänen, die das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nach-
haltigkeit in Abstimmung mit dem Bedarfsamt zu einem späteren Zeitpunkt erarbeitet und den po-
litischen Gremien zur Abstimmung vorgestellt.   
 
Amt für 
Immobilienmanagement 
 
13.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Koppenborg 
Telefon: 492-2419 
Koppenb@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0415/2020 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass sowohl Investitionskosten gemäß der Kostenberechnung nach 
DIN 276 von Februar 2020 in Höhe von 2.550.000,00 Euro, als auch Folgekosten in Höhe von 
134.620 Euro entstehen. (Anlage 8 und Anlage 9) 
 
 
III. Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in T a-
gesbetreuung  
   
Investitionsmaßnahme 5120 Kita St. Josefs- Kirchplatz    
Zeile 01 Einzahlung aus Zuwendungen 
für Investitionsmaßnahmen 
2020 
2021 
283.500 
526.000 
 
Summe 
Einzahlungen 
   810.000  
Zeile 08 Auszahlung für Baumaßna h-
men 
2020 
VE 2020 
    2021 
1.000.000
1.400.000
1.430.000 
 
Investitionsmaßnahme 0210 Zusch. z. Ausbau Kita-Betr.        
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren 
Zuwendungen 
2021     120.000 Zuschuss an 
Träger 
Summe der Auszah-
lungen 
   2.550.000  
Saldo   1.740.000  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2022 ff. 44.900 Folgeaufwand 
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2022 ff. 51.470 Folgeaufwand 
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft    
Zeile 20 Zinsen und sonstige Finan z-
aufwendungen 
2022 ff. 38.250 Folgeaufwand 
Summe aller Aufwendungen/Saldo  134.620  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 bei der o. g. Pr o-
duktgruppe ganz überwiegend veranschlagt. Die zusätzlichen Belastungen im Haushaltsjahr 2021 in 
Höhe von 30.000 Euro werden im investiven Budget der Produktgruppe 0601 aufgefangen. 
Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen.

- 3 - 
V/0415/2020 
Begründung: 
 
 
Bisherige Beschlüsse 
 
Mit der Vorlage V/0809/2019 hat der Rat der Stadt Münster dem Errichtungsbeschluss für den Umbau 
und die Erweiterung des ehemaligen Postgebäudes zu einer Zwei –Gruppen–Kindertagesstätte am 
09.10.2019 zugestimmt. 
 
 
Zu 1.:  Planung 
 
Der Entwurf für den Umbau und die Erweiterung des ehemaligen Postgebäudes ist auf dem Grun d-
stück trotz der engen Platzverhältnisse realisierbar.  Erschlossen wird das Gebäu de über einen kle i-
nen Vorplatz auf der Ostseite . Die Lage des Haupteinganges sichert den Kindern einen sicheren Z u-
gang ins Gebäude und schafft Distanz zur Straße.  Die Freifläche orientiert sich nach Osten , Süden 
und Westen und beansprucht ca. 450,00 qm.  
Der Neubau der Kita wird wegen des Platzmangels auf dem Grundstück und den städtebaulichen 
Rahmenbedingungen in Teilen zweigeschossig ausgeführt. Im Erdgeschoss liegt der Hauptzugang 
mit allen für das Erdgeschoss wichtigen Räumen, zwei Gruppeneinheiten, Lei tungsbüro und unte r-
schiedlichen Schlaf-und Differenzierungsräumen.  Die Gruppenräume orientieren sich zur westlichen 
und südlichen Spielfläche und werden durch bodentiefe Fenster optimal belichtet. Der Erschließungs-
bereich mit Aufzug befindet sich im Zentr um des Gebäudes und ist dort funktional richtig verortet. 
Flurzonen sind auf das erforderliche Maß für die Gebrauchsfähigkeit der Einrichtung optimiert. 
Im ersten Obergeschoss liegt  der Mehrzweckraum mit zwei Abstellräumen und einer zusätzlichen 
Toilette für das Personal.  Die vorhandenen Wohnungen im Postgebäude bleiben erhalten. 
Die Außenanlagen werden in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien und 
dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Naturschutz erarbeitet . Der vorhandene Baumbestand i m 
Südpark bleibt erhalten. Das bestehende Grundstück wird nicht vergrößert und die Abgrenzung zum 
Südpark bleibt erhalten. Im Bereich des Südparks bleibt der vorhandene, vitale Baumbestand beste-
hen und wird in die Außenanlagengestaltung integriert.  
 
Die äußere Gestaltung des Gebäudes und die Rhythmisierung der Fenster und -größen wurde aus 
den inneren Funktionen heraus entwickelt. Die Höhenstaffelung resultiert aus den inneren Funktionen 
und deren Raumhöhen.  Das Satteldach des ehemaligen Postgebäudes wird straßenseitig auf den 
Neubau übertragen und sinnvoll fortgeführt. 
Wie der Altbau erhalten beide Gebäude eine nachhaltige, stark gedämmte Fassade. Ein Fensteraus-
tausch erfolgt im gesamten Gebäude. 
 
Der Entwurf ist mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Fam ilien, mit dem Landesjugendamt abg e-
stimmt und wird von allen unterstützt. Vom Landesjugend amt wird aufgrund der Erfüllung des Raum-
programms und der Funktionsabläufe im Gebäude eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt. 
 
 
Zu 2.:  Checkliste bauökologische Kriterien 
 
Die Angaben zum Jahresheizwärmebedarf und die bauökologischen Kriterien sind in der Checkliste 
aufgeführt. (Anlage 6)

- 4 - 
V/0415/2020 
Zu 3.:  Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen 
 
Die Checkliste „Barrierefreiheit/Design für Alle“ ist in der Anlage 7 der Vorlage angeführt. Das gesam-
te Gebäude ist barrierefrei erschlossen. 
 
 
Zu 4.:  Weiteres Vorgehen 
 
Nach dem Baubeschluss erfolgt die  Weiterbearbeitung mit anschließender  Ausschreibung und 
Vergabe des Rohbaus.  Der Baubeginn ist für Januar 2021 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für April 
2022 geplant. Vorbereitende Maßnahmen, wie der teilweise Austausch des Bodens und die Suche 
nach Blindgängern erfolgt vorher. 
 
 
Zu 5.:  Verkehrserschließung 
 
Aufgrund der engen Platzverhältnisse können die erforderlichen drei Stellplätze nicht auf dem Grun d-
stück nachgewiesen werden. Diese sind mit ca. 30.000,00 € abzulösen. Eltern und Beschäftigte der 
Einrichtung können nach der Fertigstellung die öffentlichen Parkplätze im Straßenraum nutzen.  
 
 
Zu II:   Kosten/Folgekosten 
 
Die Bruttogeschossfläche (BGF)  der zwei Gebäudeteile für die KiTa, Alt -und Neubau, exklusiv der 
zwei Wohnungen im ersten Obergeschoss des Altbaus beträgt 622,00 qm. 
 
Es entstehen Bauwerkskosten (KG 300 + KG 400) in Höhe von 1.764.000,00 €. Das entspricht Ba u-
werkskosten von 2.836,00 €/qm BGF.  In der Summe sind die Kosten der vielen Sanierungsarbeiten 
und Besonderheiten des Altbaus eingerechnet. Ohne die Mehraufwendungen i m Altbau liegen die 
Baukosten für das Objekt bei 2.013,00 €/qm BGF. Der mittlere Wert nach BKI für vergleichbare Ei n-
richtungen beträgt 2.037,00 €/qm BGF. Für die Ausstattung, Möbel und die Außenanlagen entstehen 
Kosten von 220.000,00 €. In dieser Summe sin d Kosten in Höhe von 100.000,00 € für die Außena n-
lagen enthalten. 
 
Die Gesamtbaukosten über alle Kostengruppen betragen 2.550.000,00 €.   
 
Nachfolgende Baumaßnahmen sind zwingend erforderlich und in den Baukosten eingerechnet: 
 
o Der kontaminierte Boden auf dem Grundstück ist komplett auszutauschen und aufwendig zu 
entsorgen.  
 
o Die Grundstückssituation in Verbindung mit den städtebaulichen Rahmenbedingungen führen 
zu einer aufwendigen Erschließung- und Leitungsführung.  
 
o Der schlechte Baugrund erfordert einen erhöhten Gründungsaufwand.  
 
o Die umfangreichen Sanierungen im Kellergeschoss des Altbaus, die erforderliche Fassade n-
dämmung, der komplette Austausch der Fenster im Bestand,  die Erneuerung der Dacheind e-
ckung, die statische Ertüc htigung der Geschossdecke über dem Kellergeschoss führen zu f i-
nanziellen Mehraufwendungen. 
 
o Die vorgegebene Grundstückssituation im Zusammenhang mit betriebserlaubnisrelevanten    
Anforderungen des Landesjugendamtes tragen ebenfalls zu den erhöhten Gesamtkosten bei.

- 5 - 
V/0415/2020 
Zu III:  Mittelbereitstellung/Finanzierung 
 
Die Mittelbereitstellung/Finanzierung ist den Tabellen dieser Vorlage zu entnehmen. 
 
 
I. V. 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1 – 5 Lageplan, Entwurfsplan, Ansichten  
Anlage 6 Checkliste Barrierefreiheit – Normalvariante  
Anlage 7  Ökocheckliste  
Anlage 8  Kostenschätzung  
Anlage 9  Folgelastenberechnung

415-2020-Anlage2

2194 Zeichen

ENTWURF
Planphase
Plangröße
Ausdruck
a     
Index
25.03.2020
Umbau-Erweiterung
Zwei-Gruppen-Kita
Sankt-Josefs-Kirchplatz 4
48153 MÜNSTER
P-11704
Projektnummer
Planinhalt
Erdgeschoss
24.07.2019
Erstellung
1602
Standortnummer
Planart/Bauteil
E
Maßstab
Architektur und Projektsteuerung
Koppenborg
Wieczorek / Mümken 
Bauen im Bestand
Projektverzeichniss
1602_Kita-Josephskirchplatz\_23_4_Hochbau\Bauantrag
Lageplan-Kita-2020.pro
Planbezeichnung
Projektdatei
_PLAN/LEG_Vorlage_plm
Zeichnung
Hellmann
Zeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Nienaber / Michel
Projektleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
Vorlagennummer:V/0415/2020
Anlage 2 von 5
2042
4.495 26 4.485 42
20
70 28 8.695
62 9.47 7 383
62 2.30 15 6.79 62
6.645 76 375
76 375
76 80 5
10.48
20.155
215
29.48262.6824
16
20
492.76175
3.51241.76242.5115
14
16
24
3.70201.1465262.16284.652154.237152.6860
3.4254.751.002.51151.881.011.6151.011.6151.011.491.011.241.011.1851.011.3651.011.1151.011.815
33.235
1.93510.2421.06
12.17521.06
115
20175
1.676175
2.885175
3.852171
2.26115
14
16
24
5.69262.162115
2.685156.26262.6824
16
20
20
18
24 4.495 15 1.295 15 3.15 24
18
20
171
1.01
171
828 68
1.01 5.42 7 99 30 1.20
62 4.50 9 176
1.255 15 5.29 2620
115201754.736175
4.393175
1.7161514
1.1181.6351.5191.011.411.0140320262.34526
20
405.675991.011.815
494.736175
4.393175
2.006207.9055652.1355659.89
215
5.46175
5.835497.9053.2659.89
213
11.619 175
7.658 175
20
115
11520 175 3.015 24 4.211 176
3.701 175
7.658 49 30 1.20
49 4.60 175
1.655 174
2.891 175
1.672 175
3.598 175
3.885 49 1.50
2.99 2.45 1.01 313
5.244 1.888 1.01 1.57 5 1.01 2.52 145
1.341.341.341.341.341.34 1.34
1.341.34
60
2.03 2.03 2.03
88
S/D2
19.54qm
GNR2
18.09qmGR2
43.34qm
AR2
7.68qm
WR2
14.73qm
WC-BEH.
7.52qm
PUMI
4.75qm
FLUR
32.85qm
FAHRSTUHL
2.59qm
ABSTELL.
5.14qm
KÜCHE
15.66qm
LEITER
12.31qm
TREPPE
11.57qm
FLUR
13.89qm
PERSONAL
16.13qm
WC
7.10qm
GNR1
16.95qm
GR1
50.55qm
AR1
5.98qm
S/D
17.47qm
WR1
11.36qm
GARD.
7.10qm
S/D1
17.38qm
OKFFB +/- 0,00
LuftraumBRH 100BRH 100BRH 100BRH 100BRH 100
BRH 2535
BRH 2535
BRH 100 BRH 100
 26/26
BRH 100
BRH 183
BRH 2535
BRH 100BRH 100
 26/26
 24/24
 26/26
d=1.50m
11 STG 168/295
11 STG 168/295
12 STG 168/29 11 STG 168/29
AA

415-2020-Anlage3

1777 Zeichen

WHG 2WHG 1 OKFB +3,70 OKFB +3,70
OKFFB +3,70
LK 
BRH 85 BRH 158.5
BRH 80
BRH 105BRH 80
BRH 85BRH 85BRH 85BRH 85BRH 85BRH 85
BRH 85 BRH 85 BRH 85 BRH 85 BRH 85 BRH 85 BRH 85 BRH 85 Luftraum
FLUR
10.76qm
MZR
59.39qm
AR
5.34qm
AR
5.91qm
WC
2.47qm
DACHFLÄCHE
100.94qm
1.992.5251.011.413.5251.01365341.541.011.5221.011.411.011.531.011.531.011.2371.011.4051.01991.011.815
35
11520
175
3.125 24 3.754 176
2.205 17520
115
9.675 30 1.20
58 3.24 15 1.13 15 4.65 58 9.67 5 1.50
20
14
24 4.52 15 4.65 24
14
20 9.675 30 1.20
11520
1756.445241.76242.51151412
243.19152.40252.16286.84144.9324
12
20
115
20
175
6.445242.935175
1.401514
12
242.62103.02257.22144.00242.7524
12
20
7.28526.30
352
6.583354.901421.26
7.2852.242.51151.881.011.6151.011.6151.011.491.011.241.011.1851.011.3651.011.1151.011.815
35 496.445242.002.6614
36
5.74252.16282.47142
1.568142.52144.9356
33.235
12.17521.06
20.505
2.315 18.19
35 1.61 5 35 2.07 5 2.40 4.04 9.675
98
10.242 49 9.67 5
213
7.727 177
1.873 17420
116
9.225 45
58 4.52 28 4.52 58
58 3.24 15 1.13 28 4.52 58 1.78 20
58 4.52 28 4.52 58 70 28
11 STG 168/2912 STG 168/29
11 STG 168/295
11 STG 168/295
A A
Erstellung
24.07.2019
Planinhalt
Projektnummer
P-11704
Index
a     
Ausdruck
Plangröße
Planphase
ENTWURF
Obergeschoss
25.03.2020
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Bauen im Bestand
Wieczorek / Mümken 
Koppenborg
Architektur und Projektsteuerung
Umbau-Erweiterung
Zwei-Gruppen-Kita
Sankt-Josefs-Kirchplatz 4
48153 MÜNSTER
Vorlagennummer:V/0415/2020
Anlage 3 von 5
_PLAN/OG_Vorlage_plm
Projektdatei
Lageplan-Kita-2020.pro
1602_Kita-Josephskirchplatz\_23_4_Hochbau\Bauantrag
Projektverzeichniss
Maßstab
Planart/Bauteil
Standortnummer
1602
E
Amtsleitung / Technische Leitung
Projektleitung
Nienaber / Michel
Zeichnung
Hellmann
Zeichnung
Planbezeichnung

415-2020-Anlage9

2770 Zeichen

Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 05.05.20
Anlage 9 zu Vorlage V/0415/2020 Amt: 23
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft
Investitionsmaßnahme: Kita Sankt-Josefs-Kirchplatz
Jahr der Fertigstellung: 2022
Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre
Nutzungsdauer Hochbau: 40 Jahre
Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre
Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung
Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00
2. Beiträge 0,00 0,00
3. Eigenanteil Stadt Münster 2.550.000,00 100,00
Gesamt-Kapitalbedarf 2.550.000,00 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden 0,00 0,00
2. Baukosten 2.430.000,00 95,29
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 120.000,00 4,71
4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00
Gesamtkosten 2.550.000,00 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 27.960,00 20,77
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00
4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 16.940,00 12,58
Zwischensumme 2022 44.900,00 33,35
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen 2022 51.470,00 38,23
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten 0,00 0,00
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00
Zwischensumme 2022 0,00 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 2022 38.250,00 28,41
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 38.250 € p.a.
+ Tilgung (3 %) 76.500 € p.a.
= Schuldendienst 114.750 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen
134.620,00 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 0,00
2. Auflösung Sonderposten 2022 0,00 0,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 0,00
4. Mieten und Pachten 0,00 0,00
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 0,00
Summe Folgeerträge 0,00 0,00
Einmalig im
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00
G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 134.620,00
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 5,28
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; 
Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet.

415-2020-Anlage1

801 Zeichen

ENTWURF
07.02.2020
Index
Planphase
Plangröße
a     
Ausdruck
Umbau-Erweiterung
Zwei-Gruppen-Kita
Sankt-Josefs-Kirchplatz 4
48153 MÜNSTER
1602 P-11704
Lageplan-Kita-2020.pro
_PLAN/Lap_Lageplan_plm
KoppenborgHellmann
Standortnummer
Zeichnung Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichniss
ErstellungMaßstab
LAP LAGEPLAN
Projektnummer
Planart/Bauteil Planinhalt
24.07.2019
1602_Kita-Josephskirchplatz\_23_4_Hochbau\Bauantrag
Projektleitung
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung / Technische Leitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Nienaber / Michel
Wieczorek / Mümken 
Vorlagennummer:V/0415/2020
Anlage 1 von 5
20.155
9.67510.48
20.505
33.235
21.06 12.175
33.585
22
15141051
S
ankt-Josefs-K
irche
2
S
ankt-Josefs-K
irchplatz
I1
V
2
S
ankt-Josefs-K
irchplatz
I1
V

415-2020-Anlage5

882 Zeichen

+0.00 3
+3.83 2
+11.20 2
ANSICHT SUEDEN
+0.00 3
+3.70 3
+6.80 5
+11.20 2
+7.20 3
+3.83 2
ANSICHT WESTEN
+7.19 9
+3.69 9
-0.0 01
+3.83 2
+6.80 2
+11.19 8
ANSICHT OSTEN
+0.00 3
+6.80 3
+11.20 2
+7.20 3
+6.67 9
ANSICHT NORDEN
F H
TH
P-11704
a     
Plangröße
Planphase
ENTWURF
25.03.2020
Index Ausdruck
Umbau-Erweiterung
Zwei-Gruppen-Kita
Sankt-Josefs-Kirchplatz 4
48153 MÜNSTER
24.07.2019
Planinhalt
Projektnummer
Planart/Bauteil
Standortnummer
1602
E Schnitt
Erstellung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Bauen im Bestand
Wieczorek / Mümken 
Koppenborg
Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Lageplan-Kita-2020.pro
1602_Kita-Josephskirchplatz\_23_4_Hochbau\Bauantrag
Projektverzeichniss
Maßstab
Amtsleitung / Technische Leitung
Projektleitung
Nienaber / Michel
Zeichnung
Hellmann
Zeichnung
Planbezeichnung
_PLAN/Schnitt_Vorlage_plm
Vorlagennummer:V/0415/2020
Anlage 5 von 5

415-2020-Anlage8

4018 Zeichen

Seite 1 von 3
Anlage 8 zur Vorlage V/0415/2020
KOSTENERMITTLUNG Kita Sankt Josefs- Kirchplatz 
PROJEKT Neubau -und Umbau Kita Stankt Josefs Kirchplatz
Sankt Josefs- Kirchplatz 4
48153 Münster
Stand Planung: Vorentwurf,  Maßstab: 1:100, Stand Februar 2020
Kostenstand: Februar 2020
FLÄCHEN / RAUMINHALTE :
BGF Neubau in m2: Stand 11.02.2020 410,00
BGF Altbau in m2 : 212,00
KG 100 Grundstück
Kosten für Erwerb des 
Grundstücks fallen nicht an 0,00 € 0,00 €
KG 200 Herrichten und Erschließen
Grundstück freimachen Roden 
von Bewuchs: 5.000 Euro 5.000,00 €
Einbau neuer Böden 
Bodenaustausch 9.000,00 €
Beseitigung und Entsorgung von 
schadstoffbelasteten Böden 14.000,00 €
Erschließung Heizung 
Sanitärinstallation 7.500,00 €
Erschließung Elektroinstallation 7.500,00 €
Umlegung Abwasser- u 
Regenwassergrundleitungen 18.000,00 €
Verfüllen der Bohrlöcher nach 
Kampfmitteluntersuchung 6.000,00 €
Summe 67.000,00 € 67.000,00 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion, icl. 10 % GLL (nur Neubau)
Neubau KG 300 410,00 m2 BGF 1.610,00 € 660.100,00 €
Altbau KG 300 212,00 m2 BGF 970,00 € 205.640,00 €
Zulage angrenzender 
Umbaubereich Neubau Altbau 18.000,00 €
statische Ertüchtigung der 
Kellerdecke unter Kitabereich 
Altbau, da unzureichende 
Verkehrslastaufnahme 5.900,00 €
Außenfluchttreppe 29.800,00 €
Neben und Folgearbeiten im KG 
unter Kitabereich EG 45.000,00 €
Reparaturarbeiten in den 
Wohnungen im Zuge Kita Neubau 6.360,00 €
Wärmedämmung unter 
Kellergeschoss 12.700,00 €
Zulage für Dachterrasse 21.500,00 €
Sanierung Altbau
Dachsanierung Altbau 
Neueindeckung
77.000,00 € 77.000,00 €
Sanierung Altbau
Fassadendämmung einschl. 
Sockel
150.000,00 € 150.000,00 €
Sanierung Altbau
zusätzl Wärmedämmung 
Dachboden
14.000,00 € 14.000,00 €

Seite 2 von 3
Sanierung Altbau Erneuerung Fenster Obergeschoß 45.000,00 € 45.000,00 €
Sanierung Altbau
Baugerüste, Bauzäune und 
Fussgängertunnel 37.000,00 € 37.000,00 €
Herstellung Aufzugsschacht 23.000,00 €
Balkon für Wohnung 1 14.000,00 € 14.000,00 €
Sanierung Altbau 
Eventualposition
Sanierung 
Kelleraussenmauerwerk 170.000,00 €
Summe 1.365.000,00 € 1.365.000,00 €
KG 400 Bauwerk - Technische Anlagen, incl. GLL 
410,00 m2 BGF 450,00 184.500,00 €
Neubau KG 400 212,00 m2 BGF 450,00 95.400,00 €
Erneuerung Abwasser und 
Wasserrohre im KG 12.000,00 €
Demontage Elektroleitungen 3.500,00 €
Erneuerung Elektroleitungen und 
Beleuchtung im KG nach Einbau 
Wärmedämmung 3.600,00 €
Erneuerung Elektroleitungen im 
KG für Kita im EG 12.000,00 €
Blitzschutz- und Erdungsanlagen 
Kita Neubau
6.000,00 €
Sanierung Altbau
Blitzschutz- und Erdungsanlagen 
Altbau 8.000,00 €
Fotovoltaikanlage 20.000,00 €
Aufzug über zwei Etagen 54.000,00 €
399.000,00 € 399.000,00 €
KG 500 Außenanlagen
81.000,00 €
Außenanlagen vor dem Gebäude, 
Fahradständer Zulage 13.000,00 €
6.000,00 €
Summe 100.000,00 € 100.000,00 €
KG 600 Ausstattung und Kunstwerke
loses Mobilar Inventar, 60.000 
Euro pro Gruppe pschl. 120.000,00 €
Summe 120.000,00 € 120.000,00 €
KG 700 Baunebenkosten
Objektplanung der Technischen Anlagen Eigenleistung Amt 23 
Tragwerksplanung 55.000,00 €
Honorar für Objektplanung der Freianlagen Eigenleist Amt 67
Sonstige  Gutachtung und Beratung
17.000,00 €
Sanierung Altbau
Statische Untersuchung über 
Verkehrslast taugliche Decken, 18.000,00 €
Bodengutachten 5.000,00 €
Sonstige  Gutachtung und Beratung 4.000,00 €
Parkplatzablösung 30.000,00 €
Summe 129.000,00 € 129.000,00 €
Zwischensumme 2.180.000,00 €
Baupreisindex bis 2021, 6 % pro Jahr 131.000,00 €
Summe incl. Baupreissteigerung 2.311.000,00 €
Unvorhersehbares 10 % 232.000,00 €
Spielplatzflächen, befestigte und bepflanzte Flächen, ca. 850 m2 
Kalkulationswert 180 Euro x 450 m2 unbebaute Außenflächen
Objektplanung des Gebäudes Eigenleistung Amt 23
Brandschutzplanung,  SiGeKo, Altlastenuntersuchung etc.
Müllbox überdacht und eingezäunt

Seite 3 von 3
GESAMTKOSTEN   2.543.000,00 €
Gerundeter Betrag 2.550.000,00 €
 
aufgestellt: 
26.02.2020 I.A. I.A.
Stadt Münster, Amt für Immobilienmanagement 
I. A.   Wieczorek Mümken
Bitter

415-2020-Anlage6

3442 Zeichen

FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.2016//Änd.05                                                   Seite 1 von 3 
 
                                                                                                                                                                  Anlage 6 zur Vorlage V/0415/2020 
 
Checkliste nachhaltiges Bauen 
 
Energetische Standards 
 
1. Art des Bauvorhabens 
  
   Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer über 10 Jahre  
   Neubau oder Anmietung mit Nutzungsdauer unter 10 Jahre  
   grundlegende Gebäudesanierung 
 
      
 
2. Wärmeschutz 
Jahres-Heizwärmebedarf bezogen auf Bruttogrundfläche (BGF) gem. Rechenverfahren  
Passivhausinstitut Darmstatt in der aktuellen Fassung 
 
 Anforderung: 20,0 kWh /( m2) 
   
Berechnet: siehe Erläuterung kWh /( m2) (mit Lüftungsanlage 80% WRG) 
 
 Erläuterung:  Differenziert wird zwischen Alt- und Neubau: 
 
Altbau:  
Nach Festsetzungen der GLL werden Kennwerte für einzelne Bauteile bestimmt. 
Erneuerung der vorhandenen Fenster mit Dreifachverglasung 
Einbau einer Außenwanddämmung mit MF-Dämmung und Putz 
Einbau einer Kellerdeckendämmung , min. 6 cm  
Verbesserung der Dachdämmung 
 
Neubau: 
Zielwert für den Jahresheizwärmebedarf kleiner 20,0 kWh/qm*a 
Einbau einer Lüftungsanlage 
PV-Anlage auf dem Satteldach, südlich ausgerichtet, für Eigenstromnutzung, max. 5 KW 
 
            Wärmeübertragende Bauteile: 
 Fassade: 
 Massivbau mit MF - Dämmung und Klinker       U-Wert: 0,149 W/m² K 
 
 Dach: 
 Gefälledämmung, EPS, WLG 0,26   U-Wert: 0,097 W/m² K 
 
 Fenster: 
Aluminiumfenster Gesamt  Uw-Wert: abh. von Fenstergröße 
Glas:      UG-Wert: 0,69 W/m² K 
    Rahmen:      UF-Wert:  0,8 W/m² K 
 
              Luftdichtigkeit des Gebäudes (gem. DIN 4108 T2 und T7) 
  n50 =< 1,0 –n           n50 =< 0,6 –n

FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.2016//Änd.05                                                   Seite 2 von 3 
 
3. Wärmeerzeugung 
   
 mit 
 
   GUD-Fernwärme    KWK-Nahwärme    Gas    Öl   Geothermie 
 
  alternative Verfahren   Anschluss an bestehende Anlage 
  
 
4. aktive Solarenergienutzung  
  
 zur 
 
  Warmwassererzeugung  
  Beheizung   
  Stromerzeugung,  
  
  
Die Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich 
in der Fassung 2011 werden über die vorbeschriebenen Kriterien erfüllt.
 
 
5. sommerlicher Wärmeschutz  
 
  feststehender Sonnenschutz  
  Lamellen, Rollläden oder Markisen   
  Sonnenschutzverglasung 
  
 Erläuterung: 
       
 
     
Sonstige Nachhaltigkeits-Kriterien  
 
1. Einsatz  von durch Ratsbeschlüsse indizierte Baustoffe 
  PVC   
  Tropenholz  
   
 Begründung für Einsatz: 
       
2. Raumlufthygiene, Luftschadstoffe 
  
  Zielwert TVOC < 1000 μg/m³   
  Zielwert TVOC < 500 μg/m³  
  Zielwert Formaldehyd < 60 μg/m³  
 
 
  Stichprobe zur Überprüfung vorgesehen

FB23-04_04-11_Checkliste-Nachhaltigkeit.dot//08.04.2016//Änd.05                                                   Seite 3 von 3 
 
3. sonstige: (z.B. Regenwassernutzung, Recyclingbaustoffe etc.) 
 Recyclingschotter wird unterhalb der Betonsohle eingebaut 
 
 
aufgestellt: 18. 03. 2020      
 
 
 
gez.                                                                                        gez. 
 
Dipl.-Ing. A. Karner                  Dipl.- Ing. L.Koppenborg   
     
Amt für Immobilienmanagement                                           Amt für Immobilienmanagement

415-2020-Anlage7

2356 Zeichen

FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 1 von 1 
Anlage 7 zur Vorlage V/415/2020 
 
„Barrierefreiheit / Design für alle“ 
 
Mit der Realisierung der Baumaßnahme erhält das Gebäude folgende barrierefreie  
Erschließung/Ausstattung:  
 
Behindertenstellplätze  
 ja, Anzahl:        nein, Erläuterung: Die vorh. beengte 
Parkplatz- und Grundstückssituation ermöglicht 
keine Behindertenparkplätze 
 
Gebäudezugang    
 ebenerdig schwellenfrei   Rampe 
 Automatiktür  Bewegungsfläche vor der Tür 
 Sonstiges:        Maße: 2.00 * 2.00 m 
 
Erreichbarkeit der Geschosse  
 alle Etagen barrierefrei erreichbar  Etagen teilweise barrierefrei erreichbar 
 Erläuterung:  
 
 
Aufzüge  
 Aufzug/Aufzüge (Gestaltung entspricht den Vorgaben der DIN 18040) 
 Insbesondere: 
  Sprachausgabe der Etagen  Spiegel an der Wand gegenüber der Tür 
  Notrufsystem auch für Menschen 
mit Hörbehinderung nutzbar 
 
 nein, Erläuterung:       
 
Toilettenanlagen  
 nach Geschlecht getrennte barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 separate geschlechtsneutrale barrierefreie 
Toilette in jeder Sanitäranlage 
 Gestaltung entspricht den Vorgaben der 
DIN 18040 
 Wickelmöglichkeit für Kinder in einer  
Sanitäranlage 
 Liege / Wandklappliege vorhanden  
 nein, Erläuterung:        
 
Orientieren - Informieren - Leiten – Warnen  
 Taktil erfassbares und kontrastreich ge-
staltetes Leitsystem für blinde und sehbe-
hinderte Menschen vom Eingang zu wich-
tigen Bereichen im Gebäude  
 Beschriftung von Türschildern in ausrei-
chend großer Schrift sowie taktil erfassbar 
in Profilschrift und Braille 
 
 Orientierungstafeln in großer Schrift und in 
gut verständlicher Sprache (vgl. DIN 
32975) 
 kontrastreiche Gestaltung der Bodenbe-
läge  
 Notrufsystem / Alarmsystem für hörbehin-
derte Menschen 
 
 nein, Erläuterung: wird bei Bedarf 
nachgerüstet 
 
 
Technik für schwerhörige Menschen  
 Induktionsschleife (vgl. DIN 18040), Raumbezeichnung:       
 Raumakustische Maßnahmen (vgl. DIN 18041), Erläuterung: akustische wirksame 
Lochdecken

- 2 - 
FB23-04_04-55_Barrierefreiheit-Checkliste.dot// 09.11.11// Änd. 01                                                                Seite 2 von 1 
 
Ggf. Erläuterungen zur sonstigen Ausstattung, zu speziellen Räumen und Details:

Anlage A

5507 Zeichen

Anlage A zur V/0415/2020 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Kita am Sankt-Josefs-Kirchplatz zusätzlich 30 Betreuungsplätze im Wohnbereich Schützenhof im 
Bezirk Mitte geschaffen. Die Einrichtung soll zum 01.05.2022 in Betrieb gehen, um dringend benö-
tigte Betreuungsplätze für Mitte-Süd bereitzustellen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutsch-
land einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreu-
ungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbetreu-
ung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren 
sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer 
Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ forciert.   
 
Mit der Errichtung der Kita am Sankt-Josefs-Kirchplatz werden die u3- und ü3-Bedarfe in Mitte-Süd 
ausgebaut.  
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2019, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch Realisierung dieser Maßnahme 
die u3-Quote in Mitte-Süd von 41,8 % auf 43,0 %. Die ü3-Quote steigt von 98,5 % auf 101,2 %. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein X Teilw. 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von 2.550.000 € darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 2.430.000 € und Finanzmittel für die Ersteinrichtung/Ausstattung (d. h. Möbel und Inventar) in 
Höhe von max. 60.000 € pro Gruppe; d. h. für diese zweigruppige Einrichtung insgesamt maximal 
120.000 € (siehe unten Zuschuss an den Träger). 
Für die Investitionsmaßnahme werden Bundes- oder Landesmittel in Höhe von 810.000 € beantragt. 
Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Kosten für die Investitionsmaßnahme entsprechend. 
Eine aus Landesmitteln erfolgte Investitionsförderung ist auf die KiBiz-Miete in angemessenem Um-
fang anzurechnen. Für den Zeitraum der Zweckbindung reduziert sich dadurch der Mietertrag.  
Ab dem Jahr 2023 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 482.300 € (für 
2022 anteilig: 322.500 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
173.600 € (für 2022 anteilig: 116.100 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 57.900 € (für 2022 
anteilig: 38.700 €) gegenüber.  
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-

rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (5)

26.05.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.9 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.06.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 42 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 44 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Sankt-Josefs-Kirchplatz 4
  • Kirchplatz 4

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Details

Aktenzeichen
V/0415/2020
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37