V/0782/2022
Reihenfolge der Module beim Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße auf Basis des verfügbaren Budgets
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Anlage A
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Anlage A zur V/0782/2022
Beschlussvorlage
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V/0782/2022 V/0782/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Reihenfolge der Module beim Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße auf Basis des verfügbaren Budgets Beratungsfolge 14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt als verfügbares Budget für den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße und damit als Budget für die Totalübernehmer -Ausschreibung (TÜ -Ausschreibung) 60.223.000 € (unter Berücksichtigung des vorliegenden Veränderungsblattes) bereit. Soweit Förder- mittel für den Ausbau des städtischen Stadions der Stadt zur Verfügung stehen, werden diese eben- falls bereitgestellt. Weitere 5,0 Mio. € stehen aus Stellplatzablösemitteln für die Mobilitätsstation be- reit. Der Rat nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass der SC Preußen Münster (SCP) oder private Dritte voraussichtlich weitere Mittel zur Verfügung stellen werden. 2. Das vorgenannte Budget ist das Gesamtbudget für die TÜ-Ausschreibung unter der Bedingung, dass die verbindliche Auskunft durch die Finanzverwaltung zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ande- renfalls wird das einsetzbare Budget der Stadt Münster um die zu zahlende Umsatzsteuer gemin- dert. 3. Zur Umsetzung der Module legt der Rat die folgende Ausbaureihenfolge fest: a. Planung des gesamten Stadions zur Erfüllung der DFL-Anforderungen für die Zweitligatauglich- keit durch die Eigentümerin Stadt Münster auf Grundlage der Machbarkeitsstudie 12.2021 im Rah- men des durchzuführenden TÜ-Verfahrens, b. Neubau der Westtribüne und Rückverlagerung des Gästeblocks, c. Ausbau der Südwestecke zur Deckung der Raumbedarfe des SCP für die Modernisierung der Geschäftsstelle und zur Realisierung der Entwicklungspotenziale des Profi- und NLZ-Bereichs (Nachwuchsleistungszentrum) durch den SCP, seine Investoren und ggf. in Kooperation mit weite- ren Sportvereinen aus Münster, wenn diese die Finanzierung sicherstellen, d. Rück- und Neubau der Nordtribüne, inkl. zusätzlicher Logen und Business- bzw. Veranstaltungs- bereich sowie Ausbau und Ausstattung dieser Bereiche durch den SCP und seine Vertragspartner, Dezernat IV 12.12.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ahrens Telefon: 492-7045 Ahrens@stadt-muenster.de - 2 - V/0782/2022 e. Anpassung der bestehenden Südtribüne mit funktional notwendig vorgezogenen Teilverlagerun- gen vor dem Rückbau der Nordtribüne sowie insgesamt die zugehörige Bauvorbereitung, Erschlie- ßung und Errichtung der Außenanlagen, f. im Weiteren und abhängig von den Ergebnissen des Verfahrens der TÜ-Ausschreibung Ausbau der Südostecke einschließlich Errichtung einer Stadion-Kita (vgl. Errichtungsbeschluss V/0275/2022) und zur Deckung weiterer Raumbedarfe durch die Stadt Münster sowie Rück- und Neubau der Osttribüne, g. zudem in jedem Fall Umsetzung des Energiekonzepts unter den spezifizierten Leitlinien des Ra- tes und Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts durch die Stadt Münster bzw. innerhalb des Stadt- konzerns sowie die schrittweise Deckung des Stellplatzbedarfs und die nachhaltige Mobilitätsent- wicklung des Stadions. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das TÜ-Verfahren durchzuführen. 5. Abhängig vom Ergebnis des TÜ-Verfahrens, der darin angebotenen und zu beauftragenden Rea- lisierung ggf. mit Berücksichtigung von Reduktionen (s. Vorlage V/0629/2022) sowie dem tatsächli- chen Zeitplan können die Zuordnungen der Haushaltsmittel zu den einzelnen Haushaltsjahren an- gepasst werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist unter Berücksichtigung der Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2023 wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. -jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten Investitionsmaßnah- me 4360 Ausbau/Modernisierung Stadi- on Hammer Straße Auszahlungen für Baumaßnahmen bis inkl. 2022 10.223.000 2023 15.000.000 2024 20.000.000 2025 5.000.000 2026 5.000.000 späte- re Jahre 5.000.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 60.223.000 Die Veranschlagung wird nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags an den vereinbarten Zahlungsplan auf Basis des Umsetzungszeitplans zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst. Das Budget für die Ausschreibung ergibt sich zuzüglich der beschlossenen Stellplatzablösemittel in Höhe von 5 Mio. Euro, möglicher Fördermittel und Mittel des SCP oder privater Dritter. - 3 - V/0782/2022 Die Folgekosten umfassen ab Fertigstellung die bilanziellen Abschreibungen, die Aufwendungen für die Bauunterhaltung und die Finanzaufwendungen. Dem gegenüber stehen die Pachterträ ge. Die Betriebskosten übernimmt der Pächter, der für den derzeit defizitären Betrieb eine Beihilfe erhält. Der Rat nimmt dies zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Aufwendungen und Erträge nach Fertigstellung im Haushaltsplan anzupassen. Begründung: Mit seinen Beschlüssen auf Grundlage der Vorlage V/0292/2022/1 hat der Rat den Bedarf zum Aus- bau des städtischen Stadions an der Hammer Straße zur Erfüllung der DFL -Anforderungen für die Zweitligatauglichkeit festgestellt, inklusive des Betriebs- und Finanzierungsmodells zum Stadionaus- bau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, weitere Klärungen zu einzelnen Fragen herbeizufüh- ren (s. Details dort). Auf Grundlage der Vorlage V/0275/2022 hat der Rat den Aufstellungsbeschluss für eine KiT a gefasst. Auf Grundlage der Vorlage V/0387/2022/1 hat der Rat dem vorgeschlagenen TÜ-Verfahren zugestimmt, welches in der Berichtsvorlage V/0629/2022 weitergehend hinsichtlich der Berücksichtigung von Preis und Wirtschaftlichkeit spezifiziert wurde. In dieser Berichtsvorlage wurde von der Verwaltung zugleich über den Verfahrensstand, zum einsetzbaren Budget und der möglichen Reihenfolge der Module informiert. Daraus folgte, dass der Auftrag an die Verwaltung, mit dem SCP und Fanvertretern, einen gemeinsamen Vorschlag zu entwickeln, der im Rahmen des seinerzeitigen Budgets umsetzbar gewesen wäre und daher von der Verwaltung auch zur Umsetzung hätte vorge- schlagen werden können, nicht erfüllbar war. Mit den Beschlussvorschlägen des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirt- schaft zur Vorlage V/0737/2022 ( Haushaltsplan der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2023) und den begleitenden politischen Willensbekundungen ist es mit der zusätzlichen Bereitstellung von Haushaltsmitteln nunmehr möglich, d en vollständigen Ausbau des Stadions zu planen und im TÜ - Verfahren auszuschreiben. Daher wird zum Beschluss empfohlen, die Gesamtplanung des Stadi- onumbaus auf Grundlage der Machbarkeitsstudie aus 12.2021 zu beauftragen sowie innerhalb des neu festgesetzten Stadionbudgets und unter der Bedingung der Vorsteuerabzugsberechtigung das TÜ-Verfahren durchzuführen. Die vorgeschlagene Reihenfolge der Module ist mit dem SC Preußen Münster abgestimmt. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlage A
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Hammer Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0782/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.12.2022
- Erstellt
- 05.12.2022 17:56