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V/0782/2022

Reihenfolge der Module beim Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße auf Basis des verfügbaren Budgets

Vorlagen 05.12.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2022, TOP 19

Anlage A

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Anlage A

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Anlage A zur V/0782/2022

Beschlussvorlage

7092 Zeichen

V/0782/2022 
V/0782/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Reihenfolge der Module beim Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße auf Basis 
des verfügbaren Budgets 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.12.2022 Hauptausschuss Vorberatung 
   14.12.2022 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat stellt als verfügbares Budget für den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer 
Straße und damit als Budget für die Totalübernehmer -Ausschreibung (TÜ -Ausschreibung) 
60.223.000 € (unter Berücksichtigung des vorliegenden Veränderungsblattes) bereit. Soweit Förder-
mittel für den Ausbau des städtischen Stadions der Stadt zur Verfügung stehen, werden diese eben-
falls bereitgestellt. Weitere 5,0 Mio. € stehen aus Stellplatzablösemitteln für die Mobilitätsstation be-
reit. Der Rat nimmt darüber hinaus zur Kenntnis, dass der SC Preußen Münster (SCP) oder private 
Dritte voraussichtlich weitere Mittel zur Verfügung stellen werden. 
 
2. Das vorgenannte Budget ist das Gesamtbudget für die TÜ-Ausschreibung unter der Bedingung, 
dass die verbindliche Auskunft durch die Finanzverwaltung zum Vorsteuerabzug berechtigt. Ande-
renfalls wird das einsetzbare Budget der Stadt Münster um die zu zahlende Umsatzsteuer gemin-
dert. 
 
3. Zur Umsetzung der Module legt der Rat die folgende Ausbaureihenfolge fest: 
a. Planung des gesamten Stadions zur Erfüllung der DFL-Anforderungen für die Zweitligatauglich-
keit durch die Eigentümerin Stadt Münster auf Grundlage der Machbarkeitsstudie 12.2021 im Rah-
men des durchzuführenden TÜ-Verfahrens,  
b. Neubau der Westtribüne und Rückverlagerung des Gästeblocks, 
c. Ausbau der Südwestecke zur Deckung der Raumbedarfe des SCP für die Modernisierung der 
Geschäftsstelle und zur Realisierung der Entwicklungspotenziale des Profi- und NLZ-Bereichs 
(Nachwuchsleistungszentrum) durch den SCP, seine Investoren und ggf. in Kooperation mit weite-
ren Sportvereinen aus Münster, wenn diese die Finanzierung sicherstellen, 
d. Rück- und Neubau der Nordtribüne, inkl. zusätzlicher Logen und Business- bzw. Veranstaltungs-
bereich sowie Ausbau und Ausstattung dieser Bereiche durch den SCP und seine Vertragspartner, 
Dezernat IV 
 
12.12.2022 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Ahrens 
Telefon: 492-7045 
Ahrens@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0782/2022 
e. Anpassung der bestehenden Südtribüne mit funktional notwendig vorgezogenen Teilverlagerun-
gen vor dem Rückbau der Nordtribüne sowie insgesamt die zugehörige Bauvorbereitung, Erschlie-
ßung und Errichtung der Außenanlagen, 
f. im Weiteren und abhängig von den Ergebnissen des Verfahrens der TÜ-Ausschreibung Ausbau 
der Südostecke einschließlich Errichtung einer Stadion-Kita (vgl. Errichtungsbeschluss 
V/0275/2022) und zur Deckung weiterer Raumbedarfe durch die Stadt Münster sowie Rück- und 
Neubau der Osttribüne, 
g. zudem in jedem Fall Umsetzung des Energiekonzepts unter den spezifizierten Leitlinien des Ra-
tes und Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts durch die Stadt Münster bzw. innerhalb des Stadt-
konzerns sowie die schrittweise Deckung des Stellplatzbedarfs und die nachhaltige Mobilitätsent-
wicklung des Stadions.  
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das TÜ-Verfahren durchzuführen.  
 
5. Abhängig vom Ergebnis des TÜ-Verfahrens, der darin angebotenen und zu beauftragenden Rea-
lisierung ggf. mit Berücksichtigung von Reduktionen (s. Vorlage V/0629/2022) sowie dem tatsächli-
chen Zeitplan können die Zuordnungen der Haushaltsmittel zu den einzelnen Haushaltsjahren an-
gepasst werden. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist unter Berücksichtigung der Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 
2023 wie folgt veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.
-jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und -stätten 
   
Investitionsmaßnah-
me 
4360 Ausbau/Modernisierung Stadi-
on Hammer Straße  
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen bis 
inkl. 
2022 
10.223.000  
   2023 15.000.000  
   2024 20.000.000  
   2025 5.000.000  
   2026 5.000.000  
   späte-
re 
Jahre 
5.000.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo   60.223.000  
 
 
Die Veranschlagung wird nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags an den vereinbarten 
Zahlungsplan auf Basis des Umsetzungszeitplans zum nächstmöglichen Haushaltsplan angepasst. 
 
Das Budget für die Ausschreibung ergibt sich zuzüglich der beschlossenen Stellplatzablösemittel in 
Höhe von 5 Mio. Euro, möglicher Fördermittel und Mittel des SCP oder privater Dritter.

- 3 - 
V/0782/2022 
Die Folgekosten umfassen ab Fertigstellung die bilanziellen Abschreibungen, die Aufwendungen für 
die Bauunterhaltung und die Finanzaufwendungen. Dem gegenüber stehen die Pachterträ ge. Die 
Betriebskosten übernimmt der Pächter, der für den derzeit defizitären Betrieb eine Beihilfe erhält. Der 
Rat nimmt dies zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Aufwendungen und Erträge nach 
Fertigstellung im Haushaltsplan anzupassen.  
 
 
 
Begründung: 
 
Mit seinen Beschlüssen auf Grundlage der Vorlage V/0292/2022/1 hat der Rat den Bedarf zum Aus-
bau des städtischen Stadions an der Hammer Straße  zur Erfüllung der DFL -Anforderungen für die 
Zweitligatauglichkeit festgestellt, inklusive des Betriebs- und Finanzierungsmodells zum Stadionaus-
bau beschlossen und die Verwaltung beauftragt, weitere Klärungen zu einzelnen Fragen herbeizufüh-
ren (s. Details dort). Auf Grundlage der Vorlage V/0275/2022 hat der Rat den Aufstellungsbeschluss 
für eine KiT a gefasst. Auf Grundlage der Vorlage V/0387/2022/1 hat der Rat dem vorgeschlagenen 
TÜ-Verfahren zugestimmt, welches in der Berichtsvorlage V/0629/2022 weitergehend hinsichtlich der 
Berücksichtigung von Preis und Wirtschaftlichkeit spezifiziert wurde. In dieser Berichtsvorlage wurde 
von der Verwaltung zugleich über den Verfahrensstand, zum einsetzbaren Budget und der möglichen 
Reihenfolge der Module informiert. Daraus folgte, dass der Auftrag an die Verwaltung, mit dem SCP 
und Fanvertretern, einen gemeinsamen Vorschlag zu entwickeln, der im Rahmen des seinerzeitigen 
Budgets umsetzbar gewesen wäre und daher von der Verwaltung auch zur Umsetzung hätte vorge-
schlagen werden können, nicht erfüllbar war. 
 
Mit den Beschlussvorschlägen des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirt-
schaft zur Vorlage V/0737/2022 ( Haushaltsplan der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2023) und 
den begleitenden politischen Willensbekundungen ist es mit der zusätzlichen Bereitstellung von 
Haushaltsmitteln nunmehr möglich, d en vollständigen Ausbau des Stadions zu planen und im TÜ -
Verfahren auszuschreiben. Daher wird zum Beschluss empfohlen, die Gesamtplanung des Stadi-
onumbaus auf Grundlage der Machbarkeitsstudie aus 12.2021 zu beauftragen sowie innerhalb des 
neu festgesetzten Stadionbudgets und unter der Bedingung der Vorsteuerabzugsberechtigung das 
TÜ-Verfahren durchzuführen. Die vorgeschlagene Reihenfolge der Module ist mit dem SC Preußen 
Münster abgestimmt. 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (2)

14.12.2022 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2022 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Hammer Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0782/2022
Typ
Vorlagen
Datum
05.12.2022
Erstellt
05.12.2022 17:56