Benennung einer Straße nach Christoph Probst
Stellungnahme der Verwaltung 200371-1 ST vom 04.03.2020
Stand: Am 23.04.2020 im Hauptausschuss zur Kenntnis genommen.
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200371-1 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 63 Bauordnungsamt Dezernat: Dez. III Benennung einer Straße nach Christoph Probst Beratungsfolge Hauptausschuss 19.03.2020 Empfehlung Inhalt der Stellungnahme: Derzeit stehen keine Verkehrsflächen zur Benennung an, sodass eine konkrete Straßenbenennung nach Christoph Probst zeitnah nicht realisiert werden kann. Es besteht aber alternativ die Möglichkeit, den Namen in die Straßenbenennungsliste aufzunehmen. Sofern sich der Hauptausschuss dem Antrag anschließt, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage zur Aufnahme des Namens in die Liste für den Rat fertigen, der Beschlusskompetenz hat. Anlage/n Keine Seite 1 von 1
Beratungsverlauf
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