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Sondernutzungsgebühren Fühlinger See
Anfrage nach § 4 BV6 (Grüne) AN/1104/2026 vom 22.06.2026
Stand: Am 25.06.2026 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (Grüne BV6)
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Auweiler - Blumenberg - Chorweiler - Esch - Fühlingen - Heimersdorf - Kasselberg - Langel - Lindweiler - Merkenich - Pesch - Rheinkassel - Roggendorf - Seeberg - Thenhoven - Vokhoven - Weiler - Worringen Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen in der BV Köln-Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Bezirksrathaus Chorweiler Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1104/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 25.6.2026 Sondernutzungsgebühren Fühlinger See Sehr geehrter Hr. Oberbürgermeister, sehr geehrter Hr. Bezirksbürgermeister, wir möchten gerne wissen: 1. Was für Einnahmen über Sondernutzungsgebühren von Veranstaltungen am Fühlinger See (Summerjam, etc) fließen in den Kölner Haushalt? 2. In welcher Höhe ist das? 3. Was davon fließt in den Kölner Norden zurück, z.B. für den Erhalt der Infraksturkur am Fühlinger See (Toiletten, Maßnahmen gegen Hochwasser etc.) Mit freundlichen Grüßen Eike Danke Marc Kersten Fraktionsvorsitzende Bündnis`90 / Die Grünen Fraktionsvorsitzender Bündnis`90 / Die Grünen Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester
Beratungsverlauf
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