V/0043/2018
Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Pastorsesch in Kinderhaus
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Pastorsesch in Kinderhaus
Beratungsfolge
20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
14.03.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Bewilligung eines einmaligen städt. Zuschusses zur
Sanierung der kath. Kita St. Josef Pastorsesch in Münster-Kinderhaus zu.
2. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die beim Land beantragte Sanierungsförde-
rung in voller Höhe bewilligt wird.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Umsetzung der Sanierung entstehen Gesamtkosten in Höhe von 675.593,94 €. Die Stadt
Münster hat im Januar 2018 aktuell einen Antrag zur Sanierungsförderung beim Land gestellt.
Finanzierungsplan lt. Förderantrag:
1. Gesamtkosten 675.593,94 €
2 davon Förderfähige Kosten 637.500,00 €
3. davon Förderbetrag 70% = beantragte Landesmittel 446.250,00 €
4. davon Trägeranteil 30% = rechnerischer Trägeranteil 191.250,00 €
5. davon Trägeranteil laut Kita-Träger * 155.000,00 €
6. Fehlbetrag 74.343,94 €
7. beantragter Betrag,
der je vom Bistum und der Stadt Münster zu tragen ist **
37.171,97 €
* Der Träger kann nach eigenen Angaben nicht den vollen Trägeranteil leisten.
** Der städt. Anteil ist im Vorgriff auf die Bewilligung der Landesmittel festzustellen,
damit die Durchfinanzierung der Maßnahme gesichert ist.
Vorlagen-Nr.:
V/0043/2018
Auskunft erteilt:
Frau Kratz-Trutti, Herr Braun,
Frau Hölscher
Ruf:
492-5142
E-Mail:
HoelscherL@stadt-muenster.de
Datum:
16.01.2018
Öffentliche Beschlussvorlage
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III. Mittelbereitstellung / Finanzierung:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Investitionsmaßnah-
me
11 Auszahlung von aktivierba-
ren Zuwendungen
Auszahlungen 0210 Zusch. z. Ausbau Kita-
Betr.
2018 37.171,97
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt.
Begründung:
1. Bedarfs- und Versorgungssituation:
Die kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Pastorsesch befindet sich im Wohnbereich Münster-
Kinderhaus. In der Einrichtung werden 75 Kinder in einer G I-, einer G II- und zwei G III-Gruppen
im Alter von 0-6 Jahren betreut.
In Kinderhaus liegt die u3-Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2017/2018 bei 40,1 % (192
Plätze bei 479 Kindern), die ü3-Versorgungsquote bei 106,8 % (517 Plätze bei 484 Kindern).
Die Versorgungsquote u3 liegt aktuell etwas unter dem städtischen Durchschnitt von 43,1 %, die
ü3-Versorgungsquote liegt etwas über dem städtischen Durchschnitt von 104,4 %.
Für den Fall eines Wegfalls des Platzangebotes durch die kath. Kita würde sich hinsichtlich der
Versorgung der u3- und ü3-Kinder eine erhebliche Unterdeckung ergeben; die u3-Quote würde
auf 36,7 % fallen und die ü3-Versorgungsquote auf 94,6 %. Der Erhalt der kath. Kindertagesein-
richtung im Wohnbereich Münster-Kinderhaus ist insoweit als ein Bestandteil der gesamtstädti-
schen Jugendhilfeplanung notwendig, um die ermittelten kurz- bis mittelfristigen Bedarfe zur
Rechtsanspruchssicherung im Wohnbereich Münster-Kinderhaus zu decken.
Zur Deckung weiterer entstehender Bedarfe abhängig von der demographischen Entwicklung in
Kinderhaus sind zwei weitere Kitas an der Regina-Protmann-Straße (V/0184/2016) und südl.
Langebusch (Standortvorbereitung im Rahmen der Bebauungsplanung ca. 2021) geplant.
2. Sachlage:
Die Kindertageseinrichtung ist seit 1950 in Betrieb. 2009 und 2010 wurden die Einrichtung mit
Fördermittel des Bundes und Landes zum u3-Ausbau umgebaut und ausgestattet und so 12 Plät-
ze für u3-Kinder zur Verfügung gestellt, um die bedarfsgerechte Betreuung im Stadtteil zu verbes-
sern. Für die geförderte Baumaßnahme zum u3-Ausbau besteht noch eine Zweckbindung bis
2029/2031 für 6 Plätze bzw. 2030/2031 für weitere 6 Plätze.
Die Kita hat einen festgestellten Sanierungsbedarf, der sich auf die Substanz des Ursprungsge-
bäudeteils bezieht. Die zuständige Zentralrendantur hat diesbezüglich ein Sanierungskonzept er-
stellen lassen, das die einzelnen Schäden und die notwendigen Maßnahmen beschreibt und aus
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dem die Kostenberechnung für den Sanierungsbedarf resultiert (s. Anlagen).
Sanierungsbedürftig ist das Dach des Kindergartens, welches aus vielen einzelnen Flachdächern
mit unterschiedlichen Niveaus besteht, wobei das höhere Niveau auf das darunterliegende ent-
wässert, teilweise wird die Entwässerung sogar ins Gebäudeinnere führt. Alle Entwässerungs-
punkte weisen erhebliche Schäden durch z.B. Wurzeleinwuchs auf. Ein Handeln ist geboten, um
mögliche Folgeschäden und eine drohende Schließung der Kita vorzubeugen.
Die Sanitäranlagen verfügen auch nur über eine Kaltwasserzuleitung und sind samt Entwässe-
rung auch sanierungsbedürftig. Eine mögliche Unterspülung des Gebäudes durch die Schäden an
der Schmutzwasserleitung ist nicht auszuschließen. Zeitnahes Handeln ist daher geboten.
Die Fenster der Kita, die nicht 2009/2010 erneuert wurden, sind marode und verfügen nur über
eine Einfachverglasung, die erneuerten über eine 2-fachverglasung der ersten Generation. Es
fehlen viele Dichtungen, die nicht zu erneuern sind, teilweise dringt Wasser ein und alle Fenster
sind zugig. Die Beschläge entsprechen nicht den Vorschriften.
Die restlichen Fassadenflächen weisen Schäden im Fugenbild auf. Oberhalb und seitlich der
Fensterfassaden sind erhebliche konstruktionsbedingte Wärmebrücken vorhanden, die Tauwas-
serbefall und Schimmelpilz verursachen.
Zur Finanzierung der Maßnahme sollen maßgeblich Fördermittel des Bundes in Anspruch ge-
nommen werden. Der entsprechende Antrag wurde bereits gestellt.
Dies ist möglich, da der Bund durch das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) mit dem „Investitionskostenprogramm Kinderbetreuungs-
finanzierung 2017 – 2020“ auch Mittel für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stellt. In den
letzten Programmen waren hierzu keine Mittel vorgesehen. Gefördert werden können Maßnah-
men, die nicht vor dem 01.07.2016 begonnen wurden. Bei den Sanierungsmaßnahmen werden
gem. Nr. 4 der einschlägigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen
für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 70 % der angemesse-
nen Investitionsausgaben (max. 8.500,00 € pro Platz) gefördert. Die restlichen 30 % müssen im
Sinne der Anteilsfinanzierung durch den Träger oder andere Beteiligte aufgebracht werden. Über-
steigen die Kosten den förderfähigen Gesamtbetrag muss auch für den übersteigenden Restbe-
trag eine Deckung nachgewiesen werden.
3. Fazit:
Die Sanierung der Einrichtung ist dringend notwendig, um den dauerhaften Betrieb zu gewährleis-
ten. Der dafür notwendige städtische Anteil von einmalig 37.171,97 € steht unter dem Vorbehalt,
dass die beim Land beantragte Zuwendung aus dem Investitionsprogramm des Bundes für 2017
bis 2020 in voller Höhe bewilligt wird, ist aber insgesamt ein kosteneffizienter Beitrag um die wich-
tige Funktion zu stützen, die die Kindertageseinrichtung infrastrukturell im Wohnbereich zusam-
men mit den Angeboten der Kirchengemeinde und allen anderen Partner vor Ort übernimmt.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
1. Pläne
2. Sanierungsbegründung
St.Josef_Pastorsesch_Sanierungsbegründung
5228 Zeichen
A| ARCHITEKTEN mbB VAHLE + PARTNER Anlage zu 2.4.1 Begründung: Situation Bestand Dach Das Dach des Kindergartens besteht aus vielen einzelnen Flachdächern mit mehreren unterschiedlichen Niveaus. Die höheren Dächer entwässern auf niedrigere Dachflächen deren Entwässerung ins Gebäudeinnere führt und dort dann unterhalb der Gebäudesohle verlegt wurde. Die Anzahl der Entwässerungspunkte entspricht nicht den Richtlinien und sind unzureichend. Alle Entwässerungsleitungen weisen bereits erhebliche Schäden durch z.B. Wurzeleinwuchs, Vertikal.- und Axialverschiebungen, Reduzierung durch verfestigte Ablagerungen oder fehlende Scherben etc. auf. Einige sind gravierend. Eine möglich Unterspülung des Gebäudes durch die Schäden an den Regenentwässerung ist nicht auszuschließen. Ein Handeln mit besondere Dringlichkeit ist geboten um Folgeschäden mit einer evt. zeitweisen Schließung des Kindergartens vorzubeugen. Z.B.: könnte sich bei einem | Verschluss der Entwässerung das Regenwasser bis auf das Dach rückstauen. Durch bereits zu erkennenden Schäden an diversen Dachanschlüssen und maroden Leitungen, dann ins Gebäude gelangen. Dadurch wären betroffene Räume nicht mehr nutzbar. In der kürzeren Vergangenheit sind bereits einige Wasserschäden aufgetreten. Eine dauerhafte Sanierung dieser Leitungen durch ein Inlinerverfahren ist hier nicht sicher zu stellen. Eine Erneuerung der Leitungen unter Beibehaltung der alten Leitungsführung ist nur unter | erheblichen baulichen und finanziellen Aufwand zu betreiben. Dieser würde den Aufwand einer neuen Wasserführung deutlich überschreiten. Fazit: Die Entwässerungspunkte müssen nach außen gelegt werden da das die Wirtschaftlichste Lösung ist. Notwendige Maßnahmen: Eine Änderung der Wasserführung ist notwendig um die Entwässerung außerhalb des Gebäudes anzusiedeln, Hierzu ist es erforderlich auch die 2010 neu geschaffenen Dachflächen in die Niveauplanung mit einzubeziehen um eine funktionierende Entwässerung zu gewährleisten. Eine neue Wasserführung mit Hilfe einer Gefälledämmung, ist aus statischen Gründen nicht in allen Bereichen möglich. JA ARCHITEKTEN mbB ZI VAHLE +PARTNER Hier bietet sich die Variante einer neuen Dachhaut in Form eines Satteldaches als bessere Lösung an. Diese wird den gesamten vorderen Bereich des Kindergartens decken. (Einschließlich der Erweiterungen) Schwachstellen werden vermieden, die Entwässerungsanschlüsse minimiert und somit weniger Erdarbeiten für die neue Leitungsführung notwendig. Eine energetische Verbesserung des Daches kann einfach erfolgen. Im hinteren Bereich muß die gesamte Dachhaut erneuert werden um alle Lastreserven nutzen zu können. Dort wird eine neue Gefälledämmung die Dachentwässerung nach außen leiten. Sanitär Situation Im laufenden Betrieb des Kindergartens muss, unter möglichst geringen Einschränkungen, nacheinander die Sanitäranlagen samt Entwässerung und paralell dazu die Fenster jeweils einer Gruppe erneuert werden. Dies ist dringend notwendig da z.B. : die WC-Trennwände Unfallgefahren darstellen. Die WC's noch mit Druckspülungen zu bedienen sind und ebendso wie die Handwaschbecken nicht altergemäß sind. Sie verfügen zudem nur über Kaltwasser. Fließend Warmwasser ist nicht vorhanden. Dies stellt einen nicht zulässigen Zustand dar. Schmutzwasserleitungen weisen ebenfalls bereits erhebliche Schäden durch z.B. Wurzeleinwuchs, Vertikal.- und Axialverschiebungen, Reduzierung durch verfestigte Ablagerungen oder fehlende Scherben etc. auf. Eine möglich Unterspülung des Gebäudes durch die Schäden an den Schmutzwasser-leitungen ist nicht auszuschließen. Bei Unterspülung oder Verschluss der Grundleitungen ist der Betrieb des gesamten Kindergarten nicht fortzuführen. Zeitnahes Handeln ist auch hier dringend notwendig. Fenster und Fassadensituation: Die Fenster der Gruppenräume nehmen den Grossteil der Außenfassade ein. Im Bestand belassene Räume verfügen teilweise nur über eine Einfachverglassung, der Rest über eine 2-fachverglasung der ersten Generation. Alle Fenster, bis auf die in 2010 erneuerten Fenster sind bereits marode. Bei den Holzpfosten-Riegelfassaden ist das Holz marode, es fehlen viele Dichtungen die nicht zu erneuern sind. Teilweise dringt Wasser ein und alle Fenster sind zugig. Die Metal-Pfostenriegelfassaden sind teilweise rostig und verzogen, so das Türen nicht normal zu schließen sind. Auch hier fehlen Dichtungen und Wassser kann eindringen. Zudem entsprechen die Beschläge nicht den Vorschriften. A, ARCHITEKTEN mbB ZU VAHLE + PARTNER Die restlichen Fassadenflächen weisen Schäden im Fugenbild auf. Oberhalb und seitlich den Fensterfassaden sind erhebliche Konstruktionsbedingte Wämebrücken vorhanden. Bei einem Austausch der Fenster müssen diese dringend behoben werden um Tauwasseranfall und somit einen Schimmelpilz im Inneren zu vermeiden. Es wird ein angleichen der Fassade und der Fensterfassaden mit dem schon in 2010 umgebauten und energetisch auf den derzeitigen Stand gebrachten Gebäudeteil vorgenommen da dieses die wirtschaftliste Lösung darstellt. Aufgestellt: Münster den 08.12.2017 IA ARCHITEKTEN mbB VAHLE + PARTNER Idenbrockplatz 20 + 48159 Münster Tel. +49 251/16 24 59 50 + info@vahle-architektur.de I |
St.Josef_Pastorsesch_Pläne
3497 Zeichen
Ansicht West - Putzträger Giebel I 1: en 1:2 99:22:22 EB | | DR Ansicht Süd i Leitdetail Giebel | | a Bauherr/in: Architekt: _ II KANN NN il ll ! | Ansicht Ost | PROJEKT: Sanierung eines Kindergartens BAUHERR: Katholische Kirchengemeide St. Josef Pastorsesch 17 48159 Münster | BAUTEIL: Ansichten zur Fragestellung 1 MASSTAB: 4:200, 1:25 PLAN-NR: vi SEE = es DATUM: 29.11.17 PLAN-GR.; A3 PROJ.-NR.: 17-012 GEZ: KJ 4\ ARCHITEKTEN mbB 'ı @=I VAHLE + PARTNER | Idenbrockplatz 20 Tel. 0259 16245950 Ansicht Nord 48159 Münster Mail: info@vahle-architektur.de 4,125 7.74 2,585 8.26% 8,115 + 5,74 + + 2,9375 + 16,26 + 8,31% + 9,35° 5,87 FD neues Gefälledach re fr 8 Bi Pt et u FD & © E 2 ge —® - Dach neu 774 7,185 7,74 en n Bauherr/in: Architekt: PROJEKT: Sanierung eines Kindergartens BAUHERR: Katholische Kirchengemeide St. Josef Pastorsesch 17 48159 Münster BAUTEIL: Dachaufsicht zur Fragestellung 1 MASSTAB: 1200 PLAN-NR.: vi DATUM: 29.1117 PLAN-GR. A3 PROJ-NR.: 17-012 GEZ: KJ A Idenbrockplatz 20 48159 Münster ARCHITEKTEN mbB VAHLE + PARTNER Tel: 0251/ 16245950 Mail: info@vahle-architektur.de 9,80 on Bu 32,49 JE + u 5,74 5,20 6,319 9,365 + 5,87 + 37° 4,99 37° 5.20 37° 309° 10, 2,86 __24, 8,27 30 ‚44 5,38 49, + 4 ee ua + 8,24 2,57°_ 125 6,31° 38° 5,87 i - = > + + | o > [23 ”. > > — > S x ; 73938 7 BEDIRRPIK El L | Doeremngunen | Seren } 3 r A Pr B % £ = Fr iS h A RB r Fr agn x 9,80 9,80 4,00 306 a1, 3 5 308 ı 2,805 ® ++ Re; X Eee Bl # 4 N EN a = h Gruppe rot 0) a Onppenraun sam n Bauherr/in: Architekt: Gruppe ein uı26 = Gnppanvzen Sm A co PR PROJEKT: Sanierung eines Kindergartens 3a. © si | BAUHERR: Katholische Kirchengemeide St. Josef | Pastorsesch 17 | 48159 Münster E“ at + "| BAUTEIL: EG mit Sanierungskonzept & > ! MASSTAB: 1.200 PLAN-NR.: 5 I — 3 — EINER 6,985 5 187 41,78% 194° 2,76 Yıze PR 6.895 41.96 }1,75% „81 i DATUM: 05.12.17 PLAN-GR. AS ip, gg 286° ya 701 24), 295° 40%, 3.45 40%, , 205° 24, 7,0 24,,_2.98° 40%, „81 | PROJ-NR.: 15-000 GEZ: nu Ky 3 . 1421 3454 _ 14,21 EIER -. BE - 1 _ I « BE er a , 4] ARCHITEKTEN mbB Va VAHLE + PARTNER Idenbrockplatz 20 Tel. 0257/ 16245950 48159 Münster Mail: info@vahle-architektur.de 32,49 R Y mr + 5,74 5.20 6,315 9,36° - 5,87 ’ t - un + 375 499 375 5,20 37°, 3,09 10 2,8624, 8,27 ‚30, 44 5,38 49, nt rt a Ay MM — ia 8.24 2,575 125 6,315 9,36° 5,87 t - * + t + a S X + N sg dl abe N 337% EREHEER ERIEOE L Ounnernsgvaum | ousunn a 2 R % r + x do od Eu & @ N Fu xF T 5 BI 8 oo Er 5 j & ! je | ii nggem ! ; a: dom) & a Ib Ki BE u "I TS, > — a gl voupnanm > en /[ il. ı Tr am dh “ar IN. NL R 24 Haanana BL Eu: nn A [ @ nu N 2 " A ® @ Fa } 1 n2 H i ee 345 31,, 1,755 4 8} 8,985 187 41 ‚755 3 2.78.44 1,759 , 1,845 ı 6,895 BAKIEM 1,75% 31 31 40° 2,955 424 7,01 u 24), 2,955 40°, ı 3,45._ 40°; _ 2,955 2ayt 7,01, .. 24y, 2,95° 40°). 4! 3 14,21 BE 3,45 MERHEE 14,21 E1I48 31], __81,87 _ Sp, r* 38, 44 ES EHER 6,92 3,06 Al, } 36, , 7.185 8,94 ER 3,76 365: ; SL 1,45 + I) 435_49° 455 485 25, ‚75, ‚75 4754473, 4 2,94 „178° | ALL 7,00 36°, | 25), 100 2,655 PZIMM 3,02, 791 7,74 3,06 11,865 - + 8,31 33,63 Bauherr/in: Architekt: PROJEKT: Sanierung eines Kindergartens BAUHERR: Katholische Kirchengemeide St. Josef Pastorsesch 17 48159 Münster BAUTEIL: EG Bestand MASSTAB: 1:200 PLAN-NR.: 6 DATUM: 05.12.17 PLANGR. A3 PRO). NR. 15- 000° GEZ: KJ 4%\ ARCHITEKTEN mbB 71 VAHLE + PARTNER Idenbrockplatz 20 Tel: 0251 16245950 48159 Münster Mail: info@vahle-architektur.de
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Regina-Protmann-Straße
- Idenbrockplatz 20
- Pastorsesch 17
- Kinderhaus
- Langebusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/0043/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37