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V/0043/2018

Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Pastorsesch in Kinderhaus

Vorlagen 31.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.03.2018, TOP 22.2

Beschlussvorlage

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St.Josef_Pastorsesch_Sanierungsbegründung

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St.Josef_Pastorsesch_Pläne

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Beschlussvorlage

7899 Zeichen

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DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Sanierung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Pastorsesch in Kinderhaus 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
14.03.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Bewilligung eines einmaligen städt. Zuschusses zur 
Sanierung der kath. Kita St. Josef Pastorsesch in Münster-Kinderhaus zu. 
 
2. Der Zuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die beim Land beantragte Sanierungsförde-
rung in voller Höhe bewilligt wird. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Umsetzung der Sanierung entstehen Gesamtkosten in Höhe von 675.593,94 €. Die Stadt 
Münster hat  im Januar 2018 aktuell einen Antrag zur Sanierungsförderung beim Land gestellt. 
 
Finanzierungsplan lt. Förderantrag: 
 
1. Gesamtkosten   675.593,94 €  
2 davon Förderfähige Kosten  637.500,00 € 
3.            davon Förderbetrag 70% = beantragte Landesmittel   446.250,00 €  
4.            davon Trägeranteil 30% = rechnerischer Trägeranteil   191.250,00 €  
5.                       davon Trägeranteil laut Kita-Träger *   155.000,00 €  
6. Fehlbetrag     74.343,94 €  
7. beantragter Betrag,  
der je vom  Bistum  und  der  Stadt  Münster zu tragen ist  ** 
    
37.171,97 €  
  * Der Träger kann nach eigenen Angaben nicht den vollen Trägeranteil leisten. 
** Der städt. Anteil ist im Vorgriff auf die Bewilligung der Landesmittel festzustellen, 
    damit die Durchfinanzierung der Maßnahme gesichert ist. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0043/2018 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti, Herr Braun, 
Frau Hölscher 
Ruf: 
492-5142 
E-Mail: 
HoelscherL@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
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III. Mittelbereitstellung / Finanzierung: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnah-
me 
11 Auszahlung von aktivierba-
ren Zuwendungen 
   
Auszahlungen 0210 Zusch. z. Ausbau Kita-
Betr. 
2018 37.171,97  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2018 bei der o. g. Pro-
duktgruppe veranschlagt. 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Die kath. Kindertageseinrichtung St. Josef Pastorsesch befindet sich im Wohnbereich Münster-
Kinderhaus. In der Einrichtung werden 75 Kinder in einer G I-, einer G II- und zwei G III-Gruppen 
im Alter von 0-6 Jahren betreut. 
 
In Kinderhaus liegt die u3-Versorgungsquote im Kindergartenjahr 2017/2018 bei 40,1 % (192 
Plätze bei 479 Kindern), die ü3-Versorgungsquote bei 106,8 % (517 Plätze bei 484 Kindern). 
Die Versorgungsquote u3 liegt aktuell etwas unter dem städtischen Durchschnitt von 43,1 %, die 
ü3-Versorgungsquote liegt etwas über dem städtischen Durchschnitt von 104,4 %. 
 
Für den Fall eines Wegfalls des Platzangebotes durch die kath. Kita würde sich hinsichtlich der 
Versorgung der u3- und ü3-Kinder eine erhebliche Unterdeckung ergeben; die u3-Quote würde 
auf 36,7 % fallen und die ü3-Versorgungsquote auf 94,6 %. Der Erhalt der kath. Kindertagesein-
richtung im Wohnbereich Münster-Kinderhaus ist insoweit als ein Bestandteil der gesamtstädti-
schen Jugendhilfeplanung notwendig, um die ermittelten kurz- bis mittelfristigen Bedarfe zur 
Rechtsanspruchssicherung im Wohnbereich Münster-Kinderhaus zu decken.  
 
Zur Deckung weiterer entstehender Bedarfe abhängig von der demographischen Entwicklung in 
Kinderhaus sind zwei weitere Kitas an der Regina-Protmann-Straße (V/0184/2016) und südl. 
Langebusch (Standortvorbereitung im Rahmen der Bebauungsplanung ca. 2021) geplant. 
 
2. Sachlage: 
 
Die Kindertageseinrichtung ist seit 1950 in Betrieb. 2009 und 2010 wurden die Einrichtung mit 
Fördermittel des Bundes und Landes zum u3-Ausbau umgebaut und ausgestattet und so 12 Plät-
ze für u3-Kinder zur Verfügung gestellt, um die bedarfsgerechte Betreuung im Stadtteil zu verbes-
sern. Für die geförderte Baumaßnahme zum u3-Ausbau besteht noch eine Zweckbindung bis 
2029/2031 für 6 Plätze bzw. 2030/2031 für weitere 6 Plätze. 
 
Die Kita hat einen festgestellten Sanierungsbedarf, der sich auf die Substanz des Ursprungsge-
bäudeteils bezieht. Die zuständige Zentralrendantur hat diesbezüglich  ein Sanierungskonzept er-
stellen lassen, das die einzelnen Schäden und die notwendigen Maßnahmen beschreibt und aus

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dem die Kostenberechnung für den Sanierungsbedarf resultiert (s. Anlagen). 
 
Sanierungsbedürftig ist das Dach des Kindergartens, welches aus vielen einzelnen Flachdächern 
mit unterschiedlichen Niveaus besteht, wobei das höhere Niveau auf das darunterliegende ent-
wässert, teilweise wird die Entwässerung sogar ins Gebäudeinnere führt. Alle Entwässerungs-
punkte weisen erhebliche Schäden durch z.B. Wurzeleinwuchs auf. Ein Handeln ist geboten, um 
mögliche Folgeschäden und eine drohende Schließung der Kita vorzubeugen. 
 
Die Sanitäranlagen verfügen auch  nur über eine Kaltwasserzuleitung und sind samt Entwässe-
rung auch sanierungsbedürftig. Eine mögliche Unterspülung des Gebäudes durch die Schäden an 
der Schmutzwasserleitung ist nicht auszuschließen. Zeitnahes Handeln ist daher geboten. 
 
Die Fenster der  Kita, die nicht 2009/2010 erneuert wurden, sind marode und verfügen nur über 
eine Einfachverglasung, die erneuerten über eine 2-fachverglasung der ersten Generation. Es 
fehlen viele Dichtungen, die nicht zu erneuern sind, teilweise dringt Wasser ein und alle Fenster 
sind zugig. Die Beschläge entsprechen nicht den Vorschriften. 
 
Die restlichen Fassadenflächen weisen Schäden im Fugenbild auf. Oberhalb und seitlich der 
Fensterfassaden sind erhebliche konstruktionsbedingte Wärmebrücken vorhanden, die Tauwas-
serbefall und Schimmelpilz verursachen. 
 
Zur Finanzierung der Maßnahme sollen maßgeblich Fördermittel des Bundes in Anspruch ge-
nommen werden. Der entsprechende Antrag wurde bereits gestellt. 
Dies ist möglich, da der Bund durch das Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der 
Tagesbetreuung für Kinder (KitaFinHG) mit dem „Investitionskostenprogramm Kinderbetreuungs-
finanzierung 2017 – 2020“ auch Mittel für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung stellt. In den 
letzten Programmen waren hierzu keine Mittel vorgesehen. Gefördert werden können Maßnah-
men, die nicht vor dem 01.07.2016 begonnen wurden. Bei den Sanierungsmaßnahmen werden 
gem. Nr. 4 der einschlägigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen 
für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege 70 % der angemesse-
nen Investitionsausgaben (max. 8.500,00 € pro Platz) gefördert. Die restlichen 30 % müssen im 
Sinne der Anteilsfinanzierung durch den Träger oder andere Beteiligte aufgebracht werden. Über-
steigen die Kosten den förderfähigen Gesamtbetrag muss auch für den übersteigenden Restbe-
trag eine Deckung nachgewiesen werden. 
 
3. Fazit: 
 
Die Sanierung der Einrichtung ist dringend notwendig, um den dauerhaften Betrieb zu gewährleis-
ten. Der dafür notwendige städtische Anteil von einmalig 37.171,97 € steht unter dem Vorbehalt, 
dass die beim Land beantragte Zuwendung aus dem Investitionsprogramm des Bundes für 2017 
bis 2020 in voller Höhe bewilligt wird, ist aber insgesamt ein kosteneffizienter Beitrag um die wich-
tige Funktion zu stützen, die die Kindertageseinrichtung infrastrukturell im Wohnbereich zusam-
men mit den Angeboten der Kirchengemeinde und allen anderen Partner vor Ort übernimmt. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Pläne 
2. Sanierungsbegründung

St.Josef_Pastorsesch_Sanierungsbegründung

5228 Zeichen

A| ARCHITEKTEN mbB
VAHLE + PARTNER

Anlage zu 2.4.1 Begründung:

Situation Bestand Dach

Das Dach des Kindergartens besteht aus vielen einzelnen Flachdächern mit mehreren
unterschiedlichen Niveaus. Die höheren Dächer entwässern auf niedrigere Dachflächen
deren Entwässerung ins Gebäudeinnere führt und dort dann unterhalb der Gebäudesohle
verlegt wurde. Die Anzahl der Entwässerungspunkte entspricht nicht den Richtlinien und
sind unzureichend.

Alle Entwässerungsleitungen weisen bereits erhebliche Schäden durch z.B. Wurzeleinwuchs,
Vertikal.- und Axialverschiebungen, Reduzierung durch verfestigte Ablagerungen oder
fehlende Scherben etc. auf. Einige sind gravierend.

Eine möglich Unterspülung des Gebäudes durch die Schäden an den Regenentwässerung ist
nicht auszuschließen.

Ein Handeln mit besondere Dringlichkeit ist geboten um Folgeschäden mit einer evt.
zeitweisen Schließung des Kindergartens vorzubeugen. Z.B.: könnte sich bei einem |
Verschluss der Entwässerung das Regenwasser bis auf das Dach rückstauen.

Durch bereits zu erkennenden Schäden an diversen Dachanschlüssen und maroden
Leitungen, dann ins Gebäude gelangen. Dadurch wären betroffene Räume nicht mehr
nutzbar.

In der kürzeren Vergangenheit sind bereits einige Wasserschäden aufgetreten.

Eine dauerhafte Sanierung dieser Leitungen durch ein Inlinerverfahren ist hier nicht sicher
zu stellen.

Eine Erneuerung der Leitungen unter Beibehaltung der alten Leitungsführung ist nur unter |
erheblichen baulichen und finanziellen Aufwand zu betreiben.
Dieser würde den Aufwand einer neuen Wasserführung deutlich überschreiten.

Fazit: Die Entwässerungspunkte müssen nach außen gelegt werden da das die
Wirtschaftlichste Lösung ist.

Notwendige Maßnahmen:

Eine Änderung der Wasserführung ist notwendig um die Entwässerung außerhalb des
Gebäudes anzusiedeln,

Hierzu ist es erforderlich auch die 2010 neu geschaffenen Dachflächen in die Niveauplanung
mit einzubeziehen um eine funktionierende Entwässerung zu gewährleisten.

Eine neue Wasserführung mit Hilfe einer Gefälledämmung, ist aus statischen Gründen nicht
in allen Bereichen möglich.

JA ARCHITEKTEN mbB
ZI VAHLE +PARTNER

Hier bietet sich die Variante einer neuen Dachhaut in Form eines Satteldaches als bessere
Lösung an. Diese wird den gesamten vorderen Bereich des Kindergartens decken.
(Einschließlich der Erweiterungen)

Schwachstellen werden vermieden, die Entwässerungsanschlüsse minimiert und somit
weniger Erdarbeiten für die neue Leitungsführung notwendig.

Eine energetische Verbesserung des Daches kann einfach erfolgen.

Im hinteren Bereich muß die gesamte Dachhaut erneuert werden um alle Lastreserven
nutzen zu können.
Dort wird eine neue Gefälledämmung die Dachentwässerung nach außen leiten.

Sanitär Situation

Im laufenden Betrieb des Kindergartens muss, unter möglichst geringen Einschränkungen,
nacheinander die Sanitäranlagen samt Entwässerung und paralell dazu die Fenster jeweils
einer Gruppe erneuert werden.

Dies ist dringend notwendig da z.B. : die WC-Trennwände Unfallgefahren darstellen.

Die WC's noch mit Druckspülungen zu bedienen sind und ebendso wie die
Handwaschbecken nicht altergemäß sind.

Sie verfügen zudem nur über Kaltwasser. Fließend Warmwasser ist nicht vorhanden.

Dies stellt einen nicht zulässigen Zustand dar.

Schmutzwasserleitungen weisen ebenfalls bereits erhebliche Schäden durch z.B.
Wurzeleinwuchs, Vertikal.- und Axialverschiebungen, Reduzierung durch verfestigte
Ablagerungen oder fehlende Scherben etc. auf. Eine möglich Unterspülung des Gebäudes
durch die Schäden an den Schmutzwasser-leitungen ist nicht auszuschließen.

Bei Unterspülung oder Verschluss der Grundleitungen ist der Betrieb des gesamten
Kindergarten nicht fortzuführen.

Zeitnahes Handeln ist auch hier dringend notwendig.

Fenster und Fassadensituation:

Die Fenster der Gruppenräume nehmen den Grossteil der Außenfassade ein.

Im Bestand belassene Räume verfügen teilweise nur über eine Einfachverglassung, der Rest
über eine 2-fachverglasung der ersten Generation.

Alle Fenster, bis auf die in 2010 erneuerten Fenster sind bereits marode.

Bei den Holzpfosten-Riegelfassaden ist das Holz marode, es fehlen viele Dichtungen die nicht
zu erneuern sind. Teilweise dringt Wasser ein und alle Fenster sind zugig.

Die Metal-Pfostenriegelfassaden sind teilweise rostig und verzogen, so das Türen nicht
normal zu schließen sind. Auch hier fehlen Dichtungen und Wassser kann eindringen. Zudem
entsprechen die Beschläge nicht den Vorschriften.

A, ARCHITEKTEN mbB
ZU VAHLE + PARTNER

Die restlichen Fassadenflächen weisen Schäden im Fugenbild auf.

Oberhalb und seitlich den Fensterfassaden sind erhebliche Konstruktionsbedingte
Wämebrücken vorhanden.

Bei einem Austausch der Fenster müssen diese dringend behoben werden um
Tauwasseranfall und somit einen Schimmelpilz im Inneren zu vermeiden.

Es wird ein angleichen der Fassade und der Fensterfassaden mit dem schon in 2010

umgebauten und energetisch auf den derzeitigen Stand gebrachten Gebäudeteil
vorgenommen da dieses die wirtschaftliste Lösung darstellt.

Aufgestellt: Münster den 08.12.2017

IA ARCHITEKTEN mbB
VAHLE + PARTNER

Idenbrockplatz 20 + 48159 Münster
Tel. +49 251/16 24 59 50 + info@vahle-architektur.de

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|

St.Josef_Pastorsesch_Pläne

3497 Zeichen

Ansicht West -
Putzträger Giebel
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Leitdetail Giebel
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 Bauherr/in: Architekt:
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Ansicht Ost | PROJEKT: Sanierung eines Kindergartens
BAUHERR: Katholische Kirchengemeide St. Josef
Pastorsesch 17
48159 Münster
| BAUTEIL: Ansichten zur Fragestellung 1
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PROJ.-NR.: 17-012 GEZ: KJ
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| Idenbrockplatz 20 Tel. 0259 16245950
Ansicht Nord 48159 Münster Mail: info@vahle-architektur.de

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Bauherr/in: Architekt:
PROJEKT: Sanierung eines Kindergartens
BAUHERR: Katholische Kirchengemeide St. Josef
Pastorsesch 17
48159 Münster
BAUTEIL: Dachaufsicht zur Fragestellung 1
MASSTAB: 1200 PLAN-NR.: vi
DATUM: 29.1117 PLAN-GR. A3
PROJ-NR.: 17-012 GEZ: KJ

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Idenbrockplatz 20
48159 Münster

ARCHITEKTEN mbB
VAHLE + PARTNER

Tel: 0251/ 16245950
Mail: info@vahle-architektur.de

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Architekt:

PROJEKT: Sanierung eines Kindergartens

BAUHERR: Katholische Kirchengemeide St. Josef
Pastorsesch 17
48159 Münster

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DATUM: 05.12.17  PLANGR. A3

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Beratungsverlauf (4)

20.02.2018 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.03.2018 Rat
TOP 22.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Regina-Protmann-Straße
  • Idenbrockplatz 20
  • Pastorsesch 17
  • Kinderhaus
  • Langebusch

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Details

Aktenzeichen
V/0043/2018
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37