Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter/innen des Bürgermeisters gemäß § 67 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) a) Festlegung der Anzahl der Stellvertreter/innen gem. § 67 Abs. 1 GO NW i. V. m. § 12 der Hauptsatzung der Stadt Ochtrup b) Wahl der stellv. Bürgermeister/innen gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW
Beschlussvorlage 2014/0122 vom 04.06.2014
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2014/0122
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TOP 5, beschließend.
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