V/0776/2013
48. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 561 - Beschluss zur Aufstellung - Bebauungsplan Nr. 562 - Beschluss zur Aufstellung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V-0776-2013-Anlage-1-FNP-48-Aenderungsbereich
185 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0776/2013 48. Änderung des Flächennutzungsplans Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Änderungsbereich - Maßstab 1:5000
V-0776-2013-Anlage-2-BPL-561-Plangebiet
163 Zeichen
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0776/2013 Bebauungsplan Nr. 561 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000
Beschlussvorlage
7303 Zeichen
V/0776/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Ost im Stadtteil Handorf in den Bereichen westlich und östlich der Hobbeltstraße Beschluss zur Änderung 2. Bebauungsplan Nr. 561: Handorf - Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße Beschluss zur Aufstellung 3. Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 ( 8) Baugesetzbuch (BauGB) in den Berei- chen westlich und östlich der Hobbeltstraße zu ändern. 2. Für den Bereich östlich der Hobbeltstraße ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein B e- bauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der übe rbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke (Anlage 2): Gemarkung Handorf Flur 9: Flurstücke 153, 154, 155, 156, 157, 158, 199, 476, 761, 762, 1754, 1755, 1757, 1758, 1760, 1761, 1762, 1763, Teile der Flurstücke 1753, 1756 Flur 10: Flurstücke 65, 1370, 1375, 1376 Vorlagen-Nr.: V/0776/2013 Auskunft erteilt: Herr Krause / Herr Krause-Kämereit / Herr Husmann Ruf: 492 61 20 / 492 61 11 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0776/2013 3. Für den Bereich westlich der Hobbeltstraße, nördlich Kirschgarten ist gemäß § 2 (1) Baug e- setzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nut- zung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke (Anlage 3): Gemarkung Handorf Flur 7: Flurstück 324, Teil des Flurstücks 1539 Flur 9: Flurstücke 462, 1382, 1383, 1385, 1488, 1489, 1628, 1629, 1630, 1631, Teile der Flurstücke 1753, 1773, 1784 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Mün s- ter keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: zu 1. Aufgrund von Anträgen der Ratsfraktionen von CDU bzw. SPD vom 11.01.2010 bzw. 24.02.2010 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) am 30.03.2011 das „Rahmenkonzept Handorf -Ost“ beschlossen ( Vorlage Nr. V/0724/2010/1). Dieses Konzept sieht im Wesentlichen eine Verlagerung der westlich Hobbeltstraße / nördlich Kirschgarten gelegenen Sportflächen auf die Ostseite der Hobbeltstraße vor und stand unter dem Vorbehalt der Klärung der liegenschaftl ichen Rahmenbedingungen am Zielstandort. Da diese inzwischen mit positivem Ergebnis geklärt sind (Vorlage Nr. V/0521/2013), kann nu n- mehr mit der Einleitung der erforderlichen planungsrechtlichen Schritte begonnen werden. Erster Schritt ist die Einleitung e iner mit der Beschlussfassung zu 1. erfolgenden Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) und seiner aktuellen Darstellungen beidseits der Ho bbelt- straße. Nach der Verlagerung der Sportanlagen entsteht westlich der Hobbeltstraße und nördlich der Straße Kirs chgarten eine städtebauliche Entwicklungsfläche mit einer Gesamtgröße von rd. 5,4 ha. Diese frei gezogene Fläche kann aufgrund ihrer zentralen und integrierten Lage inne r- halb des Stadtteils zu einer Wohnbaufläche entwickelt werden. Ergänzend ist geplant, das bestehende Feuerwehrgerätehaus im Bereich Droste -/ Heriburg- straße aufgrund des Erneuer ungs-/ Erweiterungsbedarfs aufzu geben und, künftig verkehrlich gut erschlossen , an einem Standort östlich der Hobbeltstraße, nördlich der vorhand enen Kleingartenanlage, neu zu errichten. Der Neustandort w ürde im geänderten FNP ebenfalls dargestellt. Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) werden diese Planungsziele in den FNP eingearbeitet und damit die übergeordneten planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtischen Zielsetzungen beidseits der Hobbeltstraße im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung geschaffen. Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag des TSV Handorf vom 04.10.2013 vor (GO -Antrag), welcher gegenüber dem beschlossenen o. a. Rahmenkonzept eine veränderte Verortung der Sportflächen (und damit auch des geplanten Feuerwehrstandortes) östlich der Hobbeltstraße - 3 - V/0776/2013 vorschlägt. Dieses Antragsanliegen erfordert vielschichtige verwaltungsinterne Abstimmungen – diese intensive Prüfung der Antrag sinhalte und die Entscheidung über das Antragsanliegen erfolgt aus Sicht der Verwaltung sinnhaft im Rahmen der Bauleitplanverfahren zu 1. und 2. zu 2. 3. Parallel zum Beschluss zur Änderung des FNP westlich und östlich der Hobbeltstraße und mit inhaltlich ana logen planerischen Zielrichtungen sollen auch die Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 561 im Bereich östlich der Hobbeltstraße und des Bebauungsplans Nr. 562 westlich der Hobbeltstraße / nördlich Kirschgarten gefasst werden. Mit diese n Bebauungsplänen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlag e- rung der Sportflächen auf die Ostseite der Hobbeltstraße (Neustandort Sport) und die Ne u- entwicklung eines Wohnbaugebietes westlich der Hobbeltstraße / nördlich Kirschgarten (kün f- tiger Altstandort Sport) geschaffen werden. Im Zuge der anstehenden Konkretisierung der Planungen zum Bebauungsplan östlich Ho b- beltstraße werden neben der Einbindung der Prüfung des aktuellen GO-Antrages die detaillier- te künftige Sportflächenkonzeption – funktional, qualitativ, quantitativ – und damit zusammen- hängend auch wichtige Fragen des Lärmschutzes mit Blick auf die westlich der Hobbeltstraße angrenzende Wohnbebauung geprüft und abgewogen werden. Parallel wird die Verwaltung – sukzessive und dem Fortschri tt der Planungskonkretisierung östlich Hobbeltstraße folgend – Vorschläge für die Rahmenbedingungen der künftigen Woh n- bauflächenentwicklung westlich Hobbeltstraße / nördlich Kirschgarten entwickeln. Neben der erneuten wirtschaftlichen Gesamtschau, der Klä rung des künftigen Vermarktungsweges und der wichtigen wohnungsstrukturellen Zielvorgaben für eine Vermarktung der Flächen (städt e- baulich wie wohnungspolitisch) ist aus Sicht der Verwaltung die Durchführung eines Städt e- baulichen Wettbewerbsverfahrens in diesem Zusammenhang unbedingt geboten. Unabhängig von einer Vielzahl von im Prozess zu klärenden Fragestellungen schaffen beide Bebauungsplanverfahren im Zusammenspiel mit der übergeordneten FNP -Änderung die pl a- nungsrechtlichen Grundlagen für eine stadtstr ukturell wichtige Weiterentwicklung Handorfs und für eine bedarfsorientierte und stadtfunktional sinnvolle Wohngebietsentwicklung und Sportflächenverlagerung im Stadtteil. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. 48. Änderung des Flächennutzungsplans – Änderungsbereich 2. Bebauungsplan Nr. 561 – Plangebiet 3. Bebauungsplan Nr. 562 – Plangebiet
V-0776-2013-Anlage-3-BPL-562-Plangebiet
163 Zeichen
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0776/2013 Bebauungsplan Nr. 562 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 561 (amtlicher Umring) amtlich
- Bebauungsplan Nr. 562 (amtlicher Umring) amtlich
- Hobbeltstraße 3v
- Heriburgstraße
- Kirschgarten
Bebauungsplan Nr. 561
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Handorf - Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Bebauungsplan Nr. 562
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0776/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.10.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37