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V/0776/2013

48. Änderung FNP - Beschluss zur Änderung - Bebauungsplan Nr. 561 - Beschluss zur Aufstellung - Bebauungsplan Nr. 562 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 21.10.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.12.2013, TOP 46.5.1.1

V-0776-2013-Anlage-1-FNP-48-Aenderungsbereich

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V-0776-2013-Anlage-2-BPL-561-Plangebiet

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Beschlussvorlage

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V-0776-2013-Anlage-3-BPL-562-Plangebiet

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V-0776-2013-Anlage-1-FNP-48-Aenderungsbereich

185 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. V/0776/2013 
48. Änderung des Flächennutzungsplans 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Änderungsbereich - Maßstab 1:5000

V-0776-2013-Anlage-2-BPL-561-Plangebiet

163 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage Nr. V/0776/2013 
Bebauungsplan Nr. 561 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000

Beschlussvorlage

7303 Zeichen

V/0776/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. 48. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Ost im Stadtteil Handorf in den 
Bereichen westlich und östlich der Hobbeltstraße  
Beschluss zur Änderung  
2. Bebauungsplan Nr. 561: Handorf - Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße  
Beschluss zur Aufstellung  
3. Bebauungsplan Nr. 562: Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
11.12.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
11.12.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
1. Der Flächennutzungsplan ist gemäß §§ 2 (1) und 1 ( 8) Baugesetzbuch (BauGB) in den Berei-
chen westlich und östlich der Hobbeltstraße zu ändern.  
 
2. Für den Bereich östlich der Hobbeltstraße ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ein B e-
bauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der übe rbaubaren 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke (Anlage 2):  
 
Gemarkung Handorf  
 
Flur 9:  
Flurstücke 153, 154, 155, 156, 157, 158, 199, 476, 761, 762, 1754, 1755, 1757, 1758, 1760,  
1761, 1762, 1763, Teile der Flurstücke 1753, 1756  
 
Flur 10:  
Flurstücke 65, 1370, 1375, 1376  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0776/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause / Herr Krause-Kämereit / 
Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 20 / 492 61 11 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.10.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0776/2013 
3. Für den Bereich westlich der Hobbeltstraße, nördlich Kirschgarten  ist gemäß § 2 (1) Baug e-
setzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der  baulichen Nut-
zung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen.  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke (Anlage 3):  
 
Gemarkung Handorf  
 
Flur 7:  
Flurstück 324, Teil des Flurstücks 1539  
 
Flur 9:  
Flurstücke 462, 1382, 1383, 1385, 1488, 1489, 1628, 1629, 1630, 1631, Teile der Flurstücke 
1753, 1773, 1784  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Mün s-
ter keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
zu  
1. Aufgrund von Anträgen der Ratsfraktionen von CDU bzw. SPD vom 11.01.2010 bzw. 
24.02.2010 hat der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
(ASSVW) am 30.03.2011 das „Rahmenkonzept Handorf -Ost“ beschlossen ( Vorlage 
Nr. V/0724/2010/1).  
 
Dieses Konzept sieht im Wesentlichen eine Verlagerung der westlich Hobbeltstraße / nördlich 
Kirschgarten gelegenen Sportflächen auf die Ostseite der Hobbeltstraße vor und stand unter 
dem Vorbehalt der Klärung der liegenschaftl ichen Rahmenbedingungen am Zielstandort. Da 
diese inzwischen mit positivem Ergebnis geklärt sind (Vorlage Nr. V/0521/2013), kann nu n-
mehr mit der Einleitung der erforderlichen planungsrechtlichen Schritte begonnen werden. 
Erster Schritt ist die Einleitung e iner mit der Beschlussfassung zu 1. erfolgenden Änderung 
des Flächennutzungsplans (FNP) und seiner aktuellen Darstellungen beidseits der Ho bbelt-
straße.  
 
Nach der Verlagerung der Sportanlagen entsteht westlich der Hobbeltstraße und nördlich der 
Straße Kirs chgarten eine städtebauliche Entwicklungsfläche mit einer Gesamtgröße von rd. 
5,4 ha. Diese frei gezogene Fläche kann aufgrund ihrer zentralen und integrierten Lage inne r-
halb des Stadtteils zu einer Wohnbaufläche entwickelt werden.  
 
Ergänzend ist geplant,  das bestehende Feuerwehrgerätehaus im Bereich Droste -/ Heriburg-
straße aufgrund des Erneuer ungs-/ Erweiterungsbedarfs aufzu geben und, künftig verkehrlich 
gut erschlossen , an einem  Standort östlich der Hobbeltstraße, nördlich der vorhand enen 
Kleingartenanlage, neu zu errichten. Der Neustandort w ürde im geänderten FNP ebenfalls 
dargestellt.  
 
Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) werden diese Planungsziele in den 
FNP eingearbeitet und damit die übergeordneten planungsrechtlichen Voraussetzungen für 
die städtischen Zielsetzungen beidseits der Hobbeltstraße  im Rahmen der vorbereitenden 
Bauleitplanung geschaffen.  
 
Aktuell liegt der Verwaltung ein Antrag des TSV Handorf vom 04.10.2013 vor (GO -Antrag), 
welcher gegenüber dem beschlossenen o.  a. Rahmenkonzept eine veränderte Verortung der 
Sportflächen (und damit auch des geplanten Feuerwehrstandortes) östlich der Hobbeltstraße

- 3 - 
V/0776/2013 
vorschlägt. Dieses Antragsanliegen erfordert vielschichtige verwaltungsinterne Abstimmungen 
– diese intensive Prüfung der Antrag sinhalte und die Entscheidung über das Antragsanliegen 
erfolgt aus Sicht der Verwaltung sinnhaft im Rahmen der Bauleitplanverfahren zu 1. und 2.  
 
zu 
2.  
3. Parallel zum Beschluss zur Änderung des FNP westlich und östlich der Hobbeltstraße und mit 
inhaltlich ana logen planerischen Zielrichtungen sollen auch die Beschlüsse zur Aufstellung 
des Bebauungsplans Nr. 561 im Bereich östlich der Hobbeltstraße und des Bebauungsplans 
Nr. 562 westlich der Hobbeltstraße / nördlich Kirschgarten gefasst werden.  
 
Mit diese n Bebauungsplänen sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Verlag e-
rung der Sportflächen auf die Ostseite der Hobbeltstraße (Neustandort Sport) und die Ne u-
entwicklung eines Wohnbaugebietes westlich der Hobbeltstraße / nördlich Kirschgarten (kün f-
tiger Altstandort Sport) geschaffen werden.  
 
Im Zuge der anstehenden Konkretisierung der Planungen zum Bebauungsplan östlich Ho b-
beltstraße werden neben der Einbindung der Prüfung des aktuellen GO-Antrages die detaillier-
te künftige Sportflächenkonzeption – funktional, qualitativ, quantitativ – und damit zusammen-
hängend auch wichtige Fragen des Lärmschutzes mit Blick auf die westlich der Hobbeltstraße 
angrenzende Wohnbebauung geprüft und abgewogen werden.  
 
Parallel wird die Verwaltung – sukzessive und dem Fortschri tt der Planungskonkretisierung 
östlich Hobbeltstraße folgend – Vorschläge für die Rahmenbedingungen der künftigen Woh n-
bauflächenentwicklung westlich Hobbeltstraße / nördlich Kirschgarten entwickeln.  Neben der 
erneuten wirtschaftlichen Gesamtschau, der Klä rung des künftigen Vermarktungsweges und 
der wichtigen wohnungsstrukturellen Zielvorgaben für eine Vermarktung der Flächen (städt e-
baulich wie wohnungspolitisch) ist aus Sicht der Verwaltung die Durchführung eines Städt e-
baulichen Wettbewerbsverfahrens in diesem Zusammenhang unbedingt geboten.  
 
Unabhängig von einer Vielzahl von im Prozess zu klärenden Fragestellungen schaffen beide 
Bebauungsplanverfahren im Zusammenspiel mit der übergeordneten FNP -Änderung die pl a-
nungsrechtlichen Grundlagen für eine stadtstr ukturell wichtige Weiterentwicklung Handorfs 
und für eine bedarfsorientierte und stadtfunktional sinnvolle Wohngebietsentwicklung und 
Sportflächenverlagerung im Stadtteil.  
 
 
i. V.  
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. 48. Änderung des Flächennutzungsplans – Änderungsbereich  
2. Bebauungsplan Nr. 561 – Plangebiet  
3. Bebauungsplan Nr. 562 – Plangebiet

V-0776-2013-Anlage-3-BPL-562-Plangebiet

163 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. V/0776/2013 
Bebauungsplan Nr. 562 
Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Plangebiet - Maßstab 1:5000

Beratungsverlauf (4)

14.11.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2013 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
11.12.2013 Hauptausschuss
TOP 40.5.1.1 Vorberatung
Zur Sitzung
11.12.2013 Rat
TOP 46.5.1.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 561 (amtlicher Umring) amtlich
  • Bebauungsplan Nr. 562 (amtlicher Umring) amtlich
  • Hobbeltstraße 3v
  • Heriburgstraße
  • Kirschgarten

Bebauungsplan Nr. 561

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Handorf - Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Bebauungsplan Nr. 562

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0776/2013
Typ
Vorlagen
Datum
21.10.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37