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V/0353/2023

Bebauungsplan Nr. 644 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 05.07.2023

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0353-2023-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

8477 Zeichen

V/0353/2023 
V/0353/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 644:  
Hiltrup - Marktallee / Hohe Geest / Bodelschwinghstraße / Moränenstraße / Kardinalstraße / 
Hülsebrockstraße / Glasuritstraße / Max-Winkelmann-Straße / Am Klosterwald / Zum Roten Berge 
/ Westfalenstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
[Urbane Gebiete nördlich und südlich der Marktallee, angrenzende Wohngebiete und 
Schulzentrum] 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   02.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   08.11.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich Marktallee / Hohe Geest  / Bodelschwinghstraße / Moränenstraße / Kardinalstraße / 
Hülsebrockstraße / Glasuritstraße / Max-Winkelmann-Straße / Am Klosterwald  / Zum Roten Berge  / 
Westfalenstraße in Hiltrup ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sin-
ne des §  30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 644).  
 
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke:  
 
Gemarkung Hiltrup,  
 
Flur 6,  
Teile des Flurstücks 1233,  
 
Flur 9,  
Flurstücke 123, 124, 125, 126, 133, 135, 138, 139, 140, 141, 149, 150, 151, 152, 153, 156, 157, 160, 
162, 165, 166, 167, 171, 172, 175, 176, 177, 178, 192, 193, 197, 198, 204, 205, 206, 207, 208, 209, 
Stadtplanungsamt 
 
02.10.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Thielemann /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6174 /  
492-6194 
Thielemann@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

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V/0353/2023 
354, 355, 409, 515, 623, 624, 627, 628, 629, 630, 632, 705, 706, 7 07, 746, 747, 759, 760, 761, 762, 
764, 1027, 1028, 1030, 1067, 1068, 1115, 1116, 1142, 1166, 1167, 1176, 1177, 1178, 1188, 1189, 
1191, 1192, 1193, 1194, 1202, 1203, 1204, 1205, 1309, 1310, 1321, 1322, 1324, 1326, 1328, 1329, 
1363, 1364, 1413, 1414, 1415, 1430, 1433, 1450, 1451, 1458, 1473, 1474, 1480, 1484, 1485, 1486, 
1506, 1580, 1581,  
Teile der Flurstücke 1461, 1462, 1500, 1586,  
 
Flur 10,  
Flurstücke 27, 28, 35, 36, 37, 38, 42, 43, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 58, 59, 67, 70, 71, 81, 82, 86, 87, 89, 
90, 91, 108, 109, 117, 118, 119, 120, 262, 265, 266, 324, 325, 394, 395, 399, 419, 435, 436, 460, 
461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468, 480, 481, 482, 485, 486, 493, 620, 621, 622, 623, 625, 626, 
633, 638, 644, 647, 649, 650, 655, 656, 659, 672, 673, 692, 693, 6 94, 761, 762, 772, 773, 779, 780, 
781, 785, 806, 867, 886, 909, 969, 970, 1006, 1008, 1023, 1027, 1031, 1032, 1035, 1036, 1039, 
1040, 1042, 1055, 1057, 1079, 1082, 1086, 1087, 1091, 1095, 1096, 1097, 1098, 1101, 1103, 1111, 
1114, 1116, 1118, 1121, 1127, 1128, 1129, 1132, 1134, 1143, 1144, 1146, 1176, 1177, 1178, 1179, 
1180, 1181, 1182, 1183, 1184, 1185, 1186, 1189, 1194, 1196, 1198, 1205, 1208, 1209, 1214, 1222, 
1225, 1226, 1227, 1228, 1229, 1230, 1232, 1233, 1234, 1236, 1237, 1238, 1239, 1240, 1241, 1246, 
1247, 1248, 1261, 1262, 1271, 1272, 1273, 1274, 1275, 1279, 1298, 1299, 1300, 1302, 1303, 1316, 
1320, 1327, 1328, 1332, 1335, 1336, 1341, 1342, 1343, 1344, 1355, 1371, 1372, 1380, 1381, 1382, 
1383, 1384, 1395, 1396, 1399, 1402, 1403, 1404, 1405, 1408, 1409 , 1420, 1454, 1455, 1456, 1457, 
1458, 1460, 1461, 1466, 1467,  
Teile der Flurstücke 1170, 1235, 1292, 1465.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten.  
 
 
Begründung:  
 
Die Marktallee stellt seit etwa 100 Jahren das Orts - und Geschäftszentrum des Stadtteils Hiltrup in 
Münsters Süden dar und dient dem Stadtteil somit als Identifikationsort und Treffpunkt. Dabei hat die 
Marktallee über die Jahre bereits verschiedene Nachver dichtungen erfahren. Heute sind beidseitig 
der Marktallee verschiedene Einzelhandels- und Dienstleisterniederlassungen verortet. Das Stadtbe-
reichszentrum Hiltrup-Marktallee ist bereits Bestandteil des Einzelhandelskonzepts der Stadt Münster 
und stellt einen gewünschten Standort für zentrenrelevante Sortimente dar. In den Obergeschossen 
der überwiegend mehrgeschossigen Gebäude wird oftmals gewohnt.  
 
Der qualifizierte Bebauungsplan 256 : Hiltrup – Marktallee / Kardinalstraße / Dortmund -Ems-Kanal / 
Westfalenstraße – Teilbereich I: Marktallee, der lange für den Stadtbereich die planungsrechtliche 
Beurteilungsgrundlage darstellte, wurde durch das Verwaltungsgericht im Rahmen einer Klage gegen 
eine Baugenehmigung am 21.03.2023 inzident für unwirksam erklärt. Die allgemeine Zulässigkeit von 
Wohnnutzung oberhalb des ersten Geschosses im Kerngebiet entlang der Marktallee wurde dabei als 
unzulässige Festsetzung und der Bebauungsplan insgesamt als unwirksam erklärt. Damit kann der 
Bebauungsplan Nr. 256 Teilbereich I nic ht mehr als verlässliche Genehmigungs - und Steuerungs-
grundlage dienen. Auch eine Steuerung über den § 34 BauGB mit dem Gebot des Einfügens in die 
nähere Umgebung stellt hier keinen verlässlichen Steuerungsrahmen dar, da hiermit das Nahversor-
gungszentrum entlang der Marktallee nicht hinreichend geschützt werden könnte. Jüngere Bauanträ-
ge zeigen, dass lukrativere Wohnentwicklungen auch in die Erdgeschossebene streben und somit die 
erforderlichen Flächen für Einzelhandelsnutzung verdrängt werden. Entsprechend besteht ein Planer-
fordernis zur langfristigen Steuerung dieses Stadtbereichs. Darum soll der neue Bebauungsplan 
Nr. 644 für den gleichen Bereich eine eindeutige Rechtssicherheit schaffen und dabei die vorhande-
nen Nutzungen schützen sowie steuern.  
 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 644 soll somit im Bereich der Marktallee eine wirtschaftliche Nutzung der

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V/0353/2023 
Erdgeschosszone als Nahversorgungs - und Dienstleistungsstandort gesichert werden. Gleichzeitig 
soll die Wohnnutzung in den Obergeschossen weiterhin ermöglicht werd en. Zum Zeitpunkt der Auf-
stellung des Bebauungsplans Nr. 256 sollte durch die Festsetzung eines Kerngebiets eine Feinsteue-
rung des Bereichs erreicht werden. Seit 2017 ermöglicht der Gesetzgeber die Festsetzung eines so-
genannten „Urbanen Gebiets“ (gemäß § 6a Baunutzungsverordnung [BauNVO]), sodass passgenau 
auf die Örtlichkeit reagiert und die städtische Zielrichtung festgesetzt werden kann.  
 
Der Bebauungsplan Nr. 644 wird, wie der Bebauungsplan Nr. 256 Teilbereich I, auch die rückwärtigen 
Wohnbereiche einbeziehen. In diesen Wohnbereichen (Bodelschwinghstraße / Moränenstraße / Kar-
dinalstraße / Unckelstraße  / Hülsebrockstraße bis Marktallee sowi e Am Klosterwald  / Max -
Winkelmann-Straße / Am Kalvarienberg / Leibnizstraße / Hanses-Ketteler-Straße / Glasuritstraße bis 
Marktallee) wären weniger die Art der baulichen Nutzung steuerungsbedürftig, da die Wohnlagen dort 
sehr homogen sind. Jedoch besteht S teuerungsbedarf in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung 
und die überbaubaren Grundstücksflächen. Hier sollen die prägenden Höhenabwicklungen und Ge-
bäudestellungen auf dem Grundstück erhalten bleiben.  
 
Im Südwesten des Plangebiets liegt das Schulzentrum Hiltrup mit weiteren öffentlichen Infrastrukturen 
wie dem Hallenbad, der Stadthalle und weiteren Sportflächen. Hier schließen sich auch Flächen des 
Bistums Münster und der Hiltruper Missionare an. Am südlichen Rand des Plangebiets, an der Straße 
Zum Roten Berge gelegen, befindet sich weitere Wohnbebauung. Diese Bereiche sind geprägt durch 
große Grundstücke und Sonderbauformen. Zielsetzung für diese Bereiche ist neben der Sicherung 
der vorhandenen Infrastrukturen mit ihren Entwicklungserfordernissen auch die Wahrung des harmo-
nischen Nebeneinanders der verschiedenen Nutzungen sowie der ökologischen Belange.  
 
Der Bebauungsplan wird zudem Steuerungsmechanismen zur Sicherung der prägenden Strukturen 
im Bestandsgebiet enthalten. Gleichzeitig werden bei der Anpassung des Planungsrechts die jünge-
ren ökologisch-klimatischen Festsetzungen zur PV-Verpflichtung und Dachbegrünung bei Neubauten 
und wesentlichen Dacherneuerungen verankert.  
 
Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 
Abs. 4 BauGB aufgestellt.  
 
Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr.  644 ist in der beigefügten Anla-
ge 1 dargestellt.  
 
 
In Vertretung  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen:  
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage A

1002 Zeichen

Anlage A zur V/0353/2023 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 644 für den Bereich 
nördlich und südlich der Marktallee, die angrenzenden Wohngebiete und das Schulzentrum gefasst 
werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, einen Ersatz für den vom Verwaltungsgericht inzident für unwirksam erklärten Bebau-
ungsplan Nr. 256 Teilbereich I aus dem Jahr 1986 zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss steht am 
Anfang des Verfahrens zur Erstellung des Bebauungsplans Nr. 644. 
 
Finanzierung  
Durch dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

V-0353-2023-Anlage-1-Geltungsbereich

289 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:10.000Bebauungsplan Nr. 644:Hiltrup - Marktallee / Hohe Geest / Bodelschwinghstraße / Moränenstraße /Kardinalstraße / Hülsebrockstraße / Glasuritstraße / Max-Winkelmann-Straße /Am Klosterwald / Zum Roten Berge / Westfalenstraße
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0353/2023

Beratungsverlauf (4)

19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Hauptausschuss
TOP 28.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.11.2023 Rat
TOP 36.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Marktallee
  • Bodelschwinghstraße
  • Moränenstraße
  • Glasuritstraße
  • Max-Winkelmann-Straße
  • Westfalenstraße
  • Kardinalstraße
  • Leibnizstraße
  • Hanses-Ketteler-Straße
  • Am Klosterwald
  • Zum Roten Berge
  • Am Kalvarienberg
  • Hohe Geest

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Details

Aktenzeichen
V/0353/2023
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2023
Erstellt
30.05.2023 11:49