V/0353/2023
Bebauungsplan Nr. 644 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0353/2023 V/0353/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 644: Hiltrup - Marktallee / Hohe Geest / Bodelschwinghstraße / Moränenstraße / Kardinalstraße / Hülsebrockstraße / Glasuritstraße / Max-Winkelmann-Straße / Am Klosterwald / Zum Roten Berge / Westfalenstraße Beschluss zur Aufstellung [Urbane Gebiete nördlich und südlich der Marktallee, angrenzende Wohngebiete und Schulzentrum] Beratungsfolge 19.10.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.11.2023 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 08.11.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich Marktallee / Hohe Geest / Bodelschwinghstraße / Moränenstraße / Kardinalstraße / Hülsebrockstraße / Glasuritstraße / Max-Winkelmann-Straße / Am Klosterwald / Zum Roten Berge / Westfalenstraße in Hiltrup ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan im Sin- ne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 644). Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 6, Teile des Flurstücks 1233, Flur 9, Flurstücke 123, 124, 125, 126, 133, 135, 138, 139, 140, 141, 149, 150, 151, 152, 153, 156, 157, 160, 162, 165, 166, 167, 171, 172, 175, 176, 177, 178, 192, 193, 197, 198, 204, 205, 206, 207, 208, 209, Stadtplanungsamt 02.10.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Thielemann / Herr Husmann Telefon: 492-6174 / 492-6194 Thielemann@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0353/2023 354, 355, 409, 515, 623, 624, 627, 628, 629, 630, 632, 705, 706, 7 07, 746, 747, 759, 760, 761, 762, 764, 1027, 1028, 1030, 1067, 1068, 1115, 1116, 1142, 1166, 1167, 1176, 1177, 1178, 1188, 1189, 1191, 1192, 1193, 1194, 1202, 1203, 1204, 1205, 1309, 1310, 1321, 1322, 1324, 1326, 1328, 1329, 1363, 1364, 1413, 1414, 1415, 1430, 1433, 1450, 1451, 1458, 1473, 1474, 1480, 1484, 1485, 1486, 1506, 1580, 1581, Teile der Flurstücke 1461, 1462, 1500, 1586, Flur 10, Flurstücke 27, 28, 35, 36, 37, 38, 42, 43, 47, 48, 49, 50, 51, 52, 58, 59, 67, 70, 71, 81, 82, 86, 87, 89, 90, 91, 108, 109, 117, 118, 119, 120, 262, 265, 266, 324, 325, 394, 395, 399, 419, 435, 436, 460, 461, 462, 463, 464, 465, 466, 467, 468, 480, 481, 482, 485, 486, 493, 620, 621, 622, 623, 625, 626, 633, 638, 644, 647, 649, 650, 655, 656, 659, 672, 673, 692, 693, 6 94, 761, 762, 772, 773, 779, 780, 781, 785, 806, 867, 886, 909, 969, 970, 1006, 1008, 1023, 1027, 1031, 1032, 1035, 1036, 1039, 1040, 1042, 1055, 1057, 1079, 1082, 1086, 1087, 1091, 1095, 1096, 1097, 1098, 1101, 1103, 1111, 1114, 1116, 1118, 1121, 1127, 1128, 1129, 1132, 1134, 1143, 1144, 1146, 1176, 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1183, 1184, 1185, 1186, 1189, 1194, 1196, 1198, 1205, 1208, 1209, 1214, 1222, 1225, 1226, 1227, 1228, 1229, 1230, 1232, 1233, 1234, 1236, 1237, 1238, 1239, 1240, 1241, 1246, 1247, 1248, 1261, 1262, 1271, 1272, 1273, 1274, 1275, 1279, 1298, 1299, 1300, 1302, 1303, 1316, 1320, 1327, 1328, 1332, 1335, 1336, 1341, 1342, 1343, 1344, 1355, 1371, 1372, 1380, 1381, 1382, 1383, 1384, 1395, 1396, 1399, 1402, 1403, 1404, 1405, 1408, 1409 , 1420, 1454, 1455, 1456, 1457, 1458, 1460, 1461, 1466, 1467, Teile der Flurstücke 1170, 1235, 1292, 1465. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Die Marktallee stellt seit etwa 100 Jahren das Orts - und Geschäftszentrum des Stadtteils Hiltrup in Münsters Süden dar und dient dem Stadtteil somit als Identifikationsort und Treffpunkt. Dabei hat die Marktallee über die Jahre bereits verschiedene Nachver dichtungen erfahren. Heute sind beidseitig der Marktallee verschiedene Einzelhandels- und Dienstleisterniederlassungen verortet. Das Stadtbe- reichszentrum Hiltrup-Marktallee ist bereits Bestandteil des Einzelhandelskonzepts der Stadt Münster und stellt einen gewünschten Standort für zentrenrelevante Sortimente dar. In den Obergeschossen der überwiegend mehrgeschossigen Gebäude wird oftmals gewohnt. Der qualifizierte Bebauungsplan 256 : Hiltrup – Marktallee / Kardinalstraße / Dortmund -Ems-Kanal / Westfalenstraße – Teilbereich I: Marktallee, der lange für den Stadtbereich die planungsrechtliche Beurteilungsgrundlage darstellte, wurde durch das Verwaltungsgericht im Rahmen einer Klage gegen eine Baugenehmigung am 21.03.2023 inzident für unwirksam erklärt. Die allgemeine Zulässigkeit von Wohnnutzung oberhalb des ersten Geschosses im Kerngebiet entlang der Marktallee wurde dabei als unzulässige Festsetzung und der Bebauungsplan insgesamt als unwirksam erklärt. Damit kann der Bebauungsplan Nr. 256 Teilbereich I nic ht mehr als verlässliche Genehmigungs - und Steuerungs- grundlage dienen. Auch eine Steuerung über den § 34 BauGB mit dem Gebot des Einfügens in die nähere Umgebung stellt hier keinen verlässlichen Steuerungsrahmen dar, da hiermit das Nahversor- gungszentrum entlang der Marktallee nicht hinreichend geschützt werden könnte. Jüngere Bauanträ- ge zeigen, dass lukrativere Wohnentwicklungen auch in die Erdgeschossebene streben und somit die erforderlichen Flächen für Einzelhandelsnutzung verdrängt werden. Entsprechend besteht ein Planer- fordernis zur langfristigen Steuerung dieses Stadtbereichs. Darum soll der neue Bebauungsplan Nr. 644 für den gleichen Bereich eine eindeutige Rechtssicherheit schaffen und dabei die vorhande- nen Nutzungen schützen sowie steuern. Mit dem Bebauungsplan Nr. 644 soll somit im Bereich der Marktallee eine wirtschaftliche Nutzung der - 3 - V/0353/2023 Erdgeschosszone als Nahversorgungs - und Dienstleistungsstandort gesichert werden. Gleichzeitig soll die Wohnnutzung in den Obergeschossen weiterhin ermöglicht werd en. Zum Zeitpunkt der Auf- stellung des Bebauungsplans Nr. 256 sollte durch die Festsetzung eines Kerngebiets eine Feinsteue- rung des Bereichs erreicht werden. Seit 2017 ermöglicht der Gesetzgeber die Festsetzung eines so- genannten „Urbanen Gebiets“ (gemäß § 6a Baunutzungsverordnung [BauNVO]), sodass passgenau auf die Örtlichkeit reagiert und die städtische Zielrichtung festgesetzt werden kann. Der Bebauungsplan Nr. 644 wird, wie der Bebauungsplan Nr. 256 Teilbereich I, auch die rückwärtigen Wohnbereiche einbeziehen. In diesen Wohnbereichen (Bodelschwinghstraße / Moränenstraße / Kar- dinalstraße / Unckelstraße / Hülsebrockstraße bis Marktallee sowi e Am Klosterwald / Max - Winkelmann-Straße / Am Kalvarienberg / Leibnizstraße / Hanses-Ketteler-Straße / Glasuritstraße bis Marktallee) wären weniger die Art der baulichen Nutzung steuerungsbedürftig, da die Wohnlagen dort sehr homogen sind. Jedoch besteht S teuerungsbedarf in Bezug auf das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksflächen. Hier sollen die prägenden Höhenabwicklungen und Ge- bäudestellungen auf dem Grundstück erhalten bleiben. Im Südwesten des Plangebiets liegt das Schulzentrum Hiltrup mit weiteren öffentlichen Infrastrukturen wie dem Hallenbad, der Stadthalle und weiteren Sportflächen. Hier schließen sich auch Flächen des Bistums Münster und der Hiltruper Missionare an. Am südlichen Rand des Plangebiets, an der Straße Zum Roten Berge gelegen, befindet sich weitere Wohnbebauung. Diese Bereiche sind geprägt durch große Grundstücke und Sonderbauformen. Zielsetzung für diese Bereiche ist neben der Sicherung der vorhandenen Infrastrukturen mit ihren Entwicklungserfordernissen auch die Wahrung des harmo- nischen Nebeneinanders der verschiedenen Nutzungen sowie der ökologischen Belange. Der Bebauungsplan wird zudem Steuerungsmechanismen zur Sicherung der prägenden Strukturen im Bestandsgebiet enthalten. Gleichzeitig werden bei der Anpassung des Planungsrechts die jünge- ren ökologisch-klimatischen Festsetzungen zur PV-Verpflichtung und Dachbegrünung bei Neubauten und wesentlichen Dacherneuerungen verankert. Der Bebauungsplan wird gemäß § 30 Abs. 1 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 644 ist in der beigefügten Anla- ge 1 dargestellt. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage A
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Anlage A zur V/0353/2023 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 644 für den Bereich nördlich und südlich der Marktallee, die angrenzenden Wohngebiete und das Schulzentrum gefasst werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, einen Ersatz für den vom Verwaltungsgericht inzident für unwirksam erklärten Bebau- ungsplan Nr. 256 Teilbereich I aus dem Jahr 1986 zu schaffen. Der Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Verfahrens zur Erstellung des Bebauungsplans Nr. 644. Finanzierung Durch dem Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
V-0353-2023-Anlage-1-Geltungsbereich
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GeltungsbereichMaßstab 1:10.000Bebauungsplan Nr. 644:Hiltrup - Marktallee / Hohe Geest / Bodelschwinghstraße / Moränenstraße /Kardinalstraße / Hülsebrockstraße / Glasuritstraße / Max-Winkelmann-Straße /Am Klosterwald / Zum Roten Berge / Westfalenstraße Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0353/2023
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (13)
- Marktallee
- Bodelschwinghstraße
- Moränenstraße
- Glasuritstraße
- Max-Winkelmann-Straße
- Westfalenstraße
- Kardinalstraße
- Leibnizstraße
- Hanses-Ketteler-Straße
- Am Klosterwald
- Zum Roten Berge
- Am Kalvarienberg
- Hohe Geest
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Details
- Aktenzeichen
- V/0353/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.07.2023
- Erstellt
- 30.05.2023 11:49