V/0499/2013
Einrichtung des Fachbeirats für das Kommunale Integrationszentrum in Münster
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Beschlussvorlage
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V/0499/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten Betrifft Einrichtung des Fachbeirats für das Kommunale Integrationszentrum in Münster Beratungsfolge 11.09.2013 Integrationsrat Vorberatung 25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 25.09.2013 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Um den übergreifenden Aufgaben des kommunalen Integrationszentrums gerecht zu werden sowie zur Abstimmung und Beteiligung der in der Integrations-, Bildungs-, Familien- und Jugend- arbeit tätigen städtischen, lokalen und regionalen Akteure wird zur dauerhaften Begleitung ein Fachbeirat für das kommunale Integrationszentrum in Münster eingerichtet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen mit dieser Vorlage keine Kosten Begründung: Mit der Ratsentscheidung der Vorlage V/0878/2012 wurde die Verwaltung beauftragt, beim Land Nordrhein-Westfalen einen Antrag zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums in Münster zu stellen. Nach der positiven Stellungsnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbil- dung und des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und auf Grundlage des Zuwendungsbescheid vom 08. Mai 2013 von der Bezirksregierung Arns- berg kann zum Herbst mit der Aufnahme der Tätigkeiten des Kommunalen Integrationszentrums gerechnet werden. Aufgrund der vom Gesetz vorgeschriebenen und in der o.g. Vorlage beschriebenen übergreifen- Vorlagen-Nr.: V/0499/2013 Auskunft erteilt: Frau Reckfort Ruf: 492-7059 E-Mail: Reckfort@stadt-muenster.de Datum: 19.06.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0499/2013 den Aufgaben des künftigen Kommunalen Integrationszentrums wurden schon frühzeitig die Schnittstellen zu der Arbeit anderer Fachämter deutlich. Um diesen übergreifenden Aufgaben ge- recht zu werden, wurde in der Vorlage als dauerhafte Begleitung der Arbeit die Einrichtung eines Fachbeirates angeregt. Dieser soll eine systematische Beteiligung der Fachämter und der Wohl- fahrtsverbände, des Integrationsrat und der Migrantenselbstorganisationen mit Berührungspunkten zur Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums sicherstellen. Zudem soll fachliche Expertise über weitere Expertinnen/Experten der Hochschulen das Fachgre- mium abrunden. So ist gewährleistet, dass unterschiedliche Sichtweisen zusammenfinden und die Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums bereichern. Die beratende Funktion des Beirats, beispielsweise als Impulsgeber und auch als Resonanzspen- der, hat eine wechselseitige Wirkung für alle Beteiligten in dem Beirat. Darüber hinaus kann der Beirat ebenso beratend bei Projektförderungen anderer Mitglieder mitwirken und erweitert fach- und ämterübergreifend das Fachwissen in der Integrationsarbeit. Die so geschaffenen Synergieef- fekte kompensieren die eingebrachte Personalressource der Beiratsbeteiligten. 1. Dem Fachbeirat gehören folgende Vertreter/innen an: Internen Vertreter/innen aus der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten dem Kommunalen Integrationszentrum dem Amt für Schule und Weiterbildung dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien dem Sozialamt dem Jobcenter der Villa ten Hompel Externe Vertreter/innen entsendet aus dem Integrationsrat der AG Wohlfahrt Migratenorganisationen der Westfälischen Wilhelms-Universität der Fachhochschule Münster dem Verein ESE e. V. 2. Je nach thematischen Schwerpunkten können einmalig auch weitere Expertinnen/Experten hinzugezogen werden. Die Entscheidung darüber trifft der Fachbeirat. 3. Die Einrichtung und der Einsatz des Beirates erfolgt ab Herbst 2013 (Eröffnung des Kommu- nalen Integrationszentrums) 4. Der Fachbeirat tagt viermal im Jahr. Auf mehrheitlichen Wunsch können Sondersitzungen einberufen werden. 5. Die Geschäftsführung für den Fachbeirat liegt im Kommunalen Integrationszentrum. Der Vor- sitz und die Leitung liegen beim Dezernenten für Migration und Interkulturelle Angelegenhei- ten. Entsprechend den Förderrichtlinien (4.6) der Ministerien für Schule und Weiterbildung als auch für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Schwerpunkte der Arbeit im Benehmen mit den örtlichen Partnern in der Regel jeweils für einen Zeitraum von zwei Jahren festgelegt. Künftig soll der Fachbeirat auch die im Zwei-Jahres-Turnus erfolgende Festle- gung inhaltlicher Schwerpunkte beratend begleiten. Gemäß §12 des Landesgleichstellungsgesetzes ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beirä- ten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Besetzung zu achten. - 3 - V/0499/2013 In Vertretung Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0499/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.07.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37