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V/0499/2013

Einrichtung des Fachbeirats für das Kommunale Integrationszentrum in Münster

Vorlagen 19.07.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.09.2013, TOP 34

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4810 Zeichen

V/0499/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle 
Angelegenheiten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung des Fachbeirats für das Kommunale Integrationszentrum in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.09.2013 Integrationsrat Vorberatung 
25.09.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
25.09.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Um den übergreifenden Aufgaben des kommunalen Integrationszentrums gerecht zu werden 
sowie zur Abstimmung und Beteiligung der in der Integrations-, Bildungs-, Familien- und Jugend-
arbeit tätigen städtischen, lokalen und regionalen Akteure wird zur dauerhaften Begleitung ein 
Fachbeirat für das kommunale Integrationszentrum in Münster eingerichtet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen mit dieser Vorlage keine Kosten 
 
 
 
 
 
 
 
 
Begründung: 
Mit der Ratsentscheidung der Vorlage V/0878/2012 wurde die Verwaltung beauftragt, beim Land 
Nordrhein-Westfalen einen Antrag zur Einrichtung des Kommunalen Integrationszentrums in 
Münster zu stellen. Nach der positiven Stellungsnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbil-
dung und des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen 
und auf Grundlage des Zuwendungsbescheid vom 08. Mai 2013 von der Bezirksregierung Arns-
berg kann zum Herbst mit der Aufnahme der Tätigkeiten des Kommunalen Integrationszentrums 
gerechnet werden. 
Aufgrund der vom Gesetz vorgeschriebenen und  in der o.g.  Vorlage beschriebenen übergreifen-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0499/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Reckfort 
Ruf: 
492-7059 
E-Mail: 
Reckfort@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.06.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0499/2013 
den Aufgaben des künftigen Kommunalen Integrationszentrums wurden schon frühzeitig die 
Schnittstellen zu der Arbeit anderer Fachämter deutlich. Um diesen übergreifenden Aufgaben ge-
recht zu werden, wurde in der Vorlage als dauerhafte Begleitung der Arbeit die Einrichtung eines 
Fachbeirates angeregt. Dieser soll eine systematische Beteiligung der Fachämter und der Wohl-
fahrtsverbände, des Integrationsrat und der Migrantenselbstorganisationen mit Berührungspunkten 
zur Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums sicherstellen.  
Zudem soll fachliche Expertise über weitere Expertinnen/Experten der Hochschulen das Fachgre-
mium abrunden. So ist gewährleistet, dass unterschiedliche Sichtweisen zusammenfinden und die 
Arbeit des Kommunalen Integrationszentrums bereichern.  
Die beratende Funktion des Beirats, beispielsweise als Impulsgeber und auch als Resonanzspen-
der, hat eine wechselseitige Wirkung für alle Beteiligten in dem Beirat. Darüber hinaus kann der 
Beirat ebenso beratend bei Projektförderungen anderer Mitglieder mitwirken und erweitert fach- 
und ämterübergreifend das Fachwissen in der Integrationsarbeit. Die so geschaffenen Synergieef-
fekte kompensieren die eingebrachte Personalressource der Beiratsbeteiligten.  
1. Dem Fachbeirat gehören folgende Vertreter/innen an: 
Internen Vertreter/innen aus  
 der Koordinierungsstelle für Migration und Interkulturelle Angelegenheiten 
 dem Kommunalen Integrationszentrum 
 dem Amt für Schule und Weiterbildung 
 dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 dem Sozialamt 
 dem Jobcenter 
 der Villa ten Hompel 
Externe Vertreter/innen entsendet aus 
 dem Integrationsrat 
 der AG Wohlfahrt 
 Migratenorganisationen 
 der Westfälischen Wilhelms-Universität 
 der Fachhochschule Münster 
 dem Verein ESE e. V. 
2. Je nach thematischen Schwerpunkten können einmalig auch weitere Expertinnen/Experten 
hinzugezogen werden. Die Entscheidung darüber trifft der Fachbeirat. 
3. Die Einrichtung und der Einsatz des Beirates erfolgt ab Herbst 2013 (Eröffnung des Kommu-
nalen Integrationszentrums) 
4. Der Fachbeirat tagt viermal im Jahr. Auf mehrheitlichen Wunsch können Sondersitzungen 
einberufen werden. 
5. Die Geschäftsführung für den Fachbeirat liegt im Kommunalen Integrationszentrum. Der Vor-
sitz und die Leitung liegen beim Dezernenten für Migration und Interkulturelle Angelegenhei-
ten. 
Entsprechend den Förderrichtlinien (4.6) der Ministerien für Schule und Weiterbildung als auch für 
Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen werden die Schwerpunkte der 
Arbeit im Benehmen mit den örtlichen Partnern in der Regel jeweils für einen Zeitraum von zwei 
Jahren festgelegt. Künftig soll der Fachbeirat auch die im Zwei-Jahres-Turnus erfolgende Festle-
gung inhaltlicher Schwerpunkte beratend begleiten.  
Gemäß §12 des Landesgleichstellungsgesetzes ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beirä-
ten, Verwaltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische 
Besetzung zu achten.

- 3 - 
V/0499/2013 
In Vertretung 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (3)

11.09.2013 Integrationsrat
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.09.2013 Rat
TOP 34 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0499/2013
Typ
Vorlagen
Datum
19.07.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37