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V/0019/2017/1

Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 7. Finanzformel für die Spielzeiten 2018/2019 bis 2021/2022

Vorlagen 27.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 15.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

9297 Zeichen

V/0019/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Theater Münster 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Münster, inkl. 7. 
Finanzformel für die Spielzeiten 2018/2019 bis 2021/2022 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dem Theater Münster mit dem bisherigen Zuschussverfa h-
ren eine verlässliche Finanzbasis auf Grundlage einer Finanzformel  gegeben wurde. 
 
2. Dem Abschluss des als Anlage  1 beigefügten Managementkontrakts, inkl. der 7. Finanzfor-
mel, als verlässliche Finanzbasis wird zugestimmt. 
 
3. Für die nachfolgenden Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst während der Laufzeit des ne u-
en Managementkontrakts, inkl. 7. Finanzformel, erfolgt eine entsprechende Erhöhung des Z u-
schusses an das Theater Münster durch die Stadt Münster (Anlage 2, Punkt 1, Modellrec h-
nung) 
 
4. Analog zum bisherigen Verfahren wird der  Basiszuschussbetrag an das Theater Münster, 
auf dem die zukünftigen Zuschusserhöhungen während der Laufzeit des Managementko n-
trakts aufsetzen, auf 21.186.000 € festgesetzt. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass das Th e-
ater Münster nach dem Beschluss des Rates zur nachhaltigen Haushaltssanierung (NaSa) 
einen Beitrag zu leisten hat. Als Konsolidierungsbeitrag des Theater Münster wird daher 
der neue städtische Zuschuss ab de r Spielzeit 2018/2019 um 200.000 € und ab der Spie l-
zeit 2020/2021 um weitere 50.000 € abgesenkt. Damit ergibt sich während der Laufzeit des 
Managementkontraktes, inkl. 7. Finanzformel ein Konsolidierungsbeitrag mit einer G e-
samthöhe von 900.000 €. 
 
5. Zum Ausgleich von Preissteigerungen des bislang festgeschriebenen Anteils für Sachko s-
ten im Gesamtzuschuss erhält das Theater Münster weiterhin eine jährlich festgeschrieb e-
ne Zuschussanpassung in Höhe von 90.000 €  dieses Kostenblocks. Der darüber hinau s-
gehende Ausgleich wird vom Theater im  Rahmen des Wirtschaftsplans selbst getragen.   
 
Zum Ausgleich von Preissteigerungen des Anteils für Sachkosten im Gesamtzuschuss 
erhält das Theater Münster eine jährliche Zuschussanpassung in Höhe von 1,5 % dieses 
Kostenblocks. Die Berechnung erfolgt spitz auf dem jeweils angepassten Basiswert. Der 
etwaig darüber hinausgehende Ausgleich wird vom Theater im Rahmen des Wir t-
schaftsplans selbst getragen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0019/2017/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Braun 
Ruf: 
59 09 121 
E-Mail: 
Braun@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.05.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0019/2017/1 
 
6. Zukünftige Investitionen ab einer Summe von 200.000 €, die nicht aus den Abschreibungen 
finanziert werden können, werden entsprechend einer Dringlichkeitspriorisierung als Einze l-
maßnahme dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
7. Die Laufzeit des Managementkontrakts mit der 7. Finanzformel beträgt 4 Jahre für die Spielzei-
ten 2018/2019 bis 2021/2022. 
 
8. Für den Fall, dass sich die Finanzlage der Stadt Münster derart verschlechtert und eine Hau s-
haltssicherung unmittelbar droht, ist gegebenenfalls mit der Stadt Mü nster über eine Anpa s-
sung des Managementkontrakts, inkl. der 7. Finanzformel  zu verhandeln. 
 
9. Das Theater Münster wird ab der Spielzeit 2018/19 die Anzahl der Termine für Gas t-
spiele und –konzerte auf bis zu 80 erhöhen. Dadurch kann das Angebot für exter ne 
Veranstalter im Theater Münster ausgeweitet werden. 
 
10. Das Theater entwickelt zusammen mit dem Kulturamt zur Spielzeit 2018/2019 ein   
Konzept, wie auch Stadtteile mit entsprechenden Bühnen (z.B. Coerde (Meerwiese), 
Kinderhaus, Albachten, Hiltrup) mit mobilen Stücken bespielt werden können. 
 
Begründung zu Punkt 5 und 10: 
 
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2017 den Beschlusspunkt 5 geändert und den 
Punkt 10 neu aufgenommen. Die Verwaltung schlägt vor, die Beschlussfassung des Kulturau s-
schusses inkl. der nachfolgenden Begründungen in der geänderten Fassung zu übernehmen. 
 
Zu 5.  
 
Wie bereits vom Rat erstmalig für die 6. Finanzformel (Spielzeiten 2014/2015 bis 2017/2018) b e-
schlossen, erhält das Theater Münster weiterhin eine jährliche Zusc hussanpassung der Sachkos-
ten i.H.v. 1,5 % (V/0240/2013/1. Erg.). Der Ausgangswert errechnet sich laut Theater Münster 
(Antwort vom 12.04.2017 auf die Anfragen von RH Köhn) aus den Positionen Materialaufwand, 
Abschreibungen und Sonstige betriebliche Aufwendungen (Sachkostenanteil) des Erfolgsplans des 
Wirtschaftplans 2017/2018 und beträgt 4.059.000 €. Anstatt eines nicht sachgerechten, gegriff e-
nen Aufschlags („Rundung“) für einen gleichbleibenden Basiswert erfolgt die Berechnung künftig 
spitz mit einem aufwachsenden Basiswert:  
  
 Spielzeit  Basiswert  Zuwachs Gesamtzuschuss  
Sachkosten 
Zulässige 
Rundung 
 2018/19  4.059.000 € 60.885 €  4.119.885 €  4.120.000 € 
 2019/20  4.119.885 €  61.798 €  4.181.683 €  4.182.000 € 
 2020/21  4.181.683 €  62.725 €  4.244.408 €  4.244.000 € 
 2021/22  4.244.408 €  63.666 €  4.308.074 €  4.308.000 € 
 
Aktualisierte Modellrechnung für die neuen Zuschusshöhen unter Berücksichtigung der geänderten 
Beschlussfassung: 
 
Spielzeit Basiswert Tarif-
steigerung 
Sachkosten-
zuschuss 
Handlungs-
programm 
NASA Neuer Gesamtzu-
schuss (abgerundet) 
2018/2019 21.186.000 428.000 60.885 -137.000 -200.000 21.337.000 
2019/2020 21.186.000 865.000 122.683 -137.000 -200.000 21.836.000 
2020/2021 21.186.000 1.310.000 185.408 -137.000 -250.000 22.294.000 
2021/2022 21.186.000 1.764.000 249.074 -137.000 -250.000 22.812.000

- 3 - 
V/0019/2017/1 
Ansätze im städtischen Haushalt: 
Jahr   2018 2019 2020 2021 
Ansatz neu:   21.236.000 21.503.000 21.988.000 22.466.000 
 
Zu 10. 
 
Auch Stadtteile wie z.B. das Bürgerhaus Kinderhaus und das Haus der Begegnung in A lbachten 
bieten Möglichkeiten für Aufführungen. Im Rahmen von verschiedenen Stadtteilinitiativen wurde 
deutlich, dass es wünschenswert ist, dass das Theater dort präsent ist und so Stadtteilkultur g e-
stärkt wird.    
 
Begründung zu Punkt 9: 
 
Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 25.04.2017 zunächst folgenden Punkt beschlossen: 
 
„Zusätzlich zu den bestehenden Gastspielen und –konzerten vermietet das Theater Münster ab 
der Spielzeit 2018/2019 das Große Haus für 8 Termine pro Sp ielzeit an das Konzertbüro Schon e-
berg zur Durchführung von Solo - und Kammermusikkonzerten. Die ausgehandelten Konditionen 
sind dem Kulturausschuss vorzulegen, zudem legt das Theater Münster nach zwei Spielzeiten 
hierzu einen Erfahrungsbericht vor.“ 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist dieser neue Beschlusspunkt rechtlich nicht haltbar. Grund ist vor allen 
Dingen die individuelle Begünstigung eines namentlich genannten Unternehmens . Es droht e ine 
Wettbewerbsverfälschung, weil nur einem privaten Teilnehmer am umkämp ften Markt für a n-
spruchsvolle Konzertveranstaltungen in wenigen dafür geeigneten Räumen ein Kontingent gara n-
tiert wird. Dass die Stadt möglicherweise keinen Gewinn einpreist, schließt nicht aus, dass sie den 
Wettbewerb verfälscht, weil nur das auserwählte Unternehmen garantierten Z ugriff auf eine Top -
Location in einer Stadt mit großem kunstbeflissenem und zahlungskräftigen Publikum bekommt. 
Das ist auch von Relevanz für den Binnenmarkt, weil es auch niederländische und andere Unte r-
nehmer europäischer Provenienz geben dürfte, die für deutsche Ko nzertsäle die bei ihnen unter 
Vertrag stehenden Künstler vermarkten. 
 
Davon abgesehen ist der Beschlusstext des Änderungsantrages auch kommunalwirtschaftsrech t-
lich unzulässig. Das Theater Münster ist eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung geworden, die sich 
auf das Privileg des § 107 Abs. 2 Satz 1, erster Spiegelstrich , GO NRW beruft, wonach unter a n-
derem der Betrieb von Opern, Theater und Bühnen nicht als wirtschaftliche Betätigung (sondern 
als den Kommunen anheim gestellte Aktivität der Daseinsvorsorge) gilt. Dieses Reservat würde 
die Einrichtung verlassen, wenn sie als schlichter Vermieter ihres Theaters für rein kommerzielle 
Veranstaltungen privater Dritter (wenn auch auf hohem Niveau) auftr itt. Wenn die Stadt (oder ihre 
Einrichtung) solcherart Anbieter auf einem privaten Markt wird, muss sie dafür einen öffentlichen 
Zweck ins Feld führen können und darf vor allem nicht einzelne Nachfrager bevorzugen (und damit 
alle anderen diskriminieren), so dass auch eine Wettbewerbsverfälschung droht.  
 
Um die Intention der Antragsteller (Bündnis 90/Die Grünen/GAL, CDU)  aufzunehmen, schlägt die 
Verwaltung daher folgende Formulierung für den neuen Beschlusspunkt 9 vor: 
 
„Das Theater Münster wird ab der Spie lzeit 2018/19 die Anzahl der Termine für Gastspiele und –
konzerte auf bis zu 80 erhöhen. Dadurch kann das Angebot für externe Veranstalter im The ater 
Münster ausgeweitet werden.“ 
 
Im Rahmen der Vorlage zum Jahresabschluss wird das Theater im Anhang und Lag ebericht über 
die Vergabe der Termine für Gastspiele und Gastkonzerte informieren.

- 4 - 
V/0019/2017/1 
Irrtümlicherweise ist die Nummerierung der Beschlusspunkte fehlerhaft gewesen und wird hiermit 
korrigiert. Der Verweis auf die nicht vorhandene Anlage 2 unter Punkt 3 ist  ebenfalls gestrichen 
worden. 
 
 
Gez.       Gez. 
 
 
Reinkemeier      Wilkens 
Stadtkämmerer     Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 15.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0019/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
27.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37