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AnO/0006/2022

Wohnraum für Großfamilien in den neuen Baugebieten in Handorf

Anregung in der BV Ost 15.03.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 15.09.2022, TOP 4.4

Stellungnahme zur Anregung AnO/0006/2022 (nicht barrierefrei)

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Originalanregung AnO/0006/2022

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Stellungnahme zur Anregung AnO/0006/2022 (nicht barrierefrei)

2645 Zeichen

23.24.0215 25.07.2022
Frau Krieger 2339

Stadt Münster
Amt für Bürger- ung Ratsservice
Bezirksvarwaltung Ost

15. Kug. zu

An die Bezirksvertretung
Münster-Ost

über
Frau Stadtkämmerin Zeller 1 ee

über
33.22

Anregung Ifd. Nr. AnO/0006/2022 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL der Be-
zirksvertretung Münster-Ost vom 03.03.2022 zur Beschlussvorlage V/0040/2022 Bebau-
ungsplan Nr. 562 .

hier: „Wohnraum für Familien mit mehreren Kindern“

Die Bezirksvertretung Münster-Ost hat im Rahmen der Beschlussvorlage V/0040/2022 zum
„Bebauungsplan Nr. 562 - Handorf - Hobbeltstraße / Kirschgarten / Heriburgstraße [Wohnge-
biet Kirschgarten]" angeregt, Wohnraum für Familien mit mehreren Kindern in Handorf im Rah-
men des Bebauungsplans oder beim Abschluss von Grundstückskauf- oder Pachtverträgen,
fünf Wohnungen mit einer Größe zwischen etwa 150 und 180 m? zu schaffen und auf mehrere
Gebäude zu verteilen.

Das Amt für Immobilienmanagement nimmt zu der Anregung wie folgt Stellung:

„Im Sinne einer kinderfreundlichen, gesunden und bedarfsgerechten Wohnraumversorgung
großer Familien bieten sich hierfür angemessene Wohnqualitäten vornehmlich in Form von
Einfamilienhäusern an. Im Unterschied zur Geschosswohnung im Mehrfamilienhaus kann da-
mit eine familienfreundliche Wohnform mit dazugehörigem Garten oder Grünflächenanteil zur
Verfügung gestellt werden.

Bei den Einfamilienhäusern kann zwischen Eigentum und Mietwohnraum unterschieden wer-
den. Bei der Vermarktung städtischer Einfamilienhausgrundstücke im Wege des Verkaufs /
Erbbaurechts sind die vom Rat beschlossenen Richtlinien für die Vergabe städtischer Einfa-
milienhausgrundstücke anzuwenden. Hierbei werden die Grundstücke anhand eines Punkte-
systems nach sozialen Kriterien, insbesondere nach Anzahl der Kinder, vergeben. Durch An-
wendung der Vergaberichtlinien finden dadurch insbesondere Familien mit mehreren Kindern
verstärkt Berücksichtigung bei der Grundstücksvergabe. Durch die Ausweisung entsprechen-
der Grundstücke mit hoher Ausnutzbarkeit könnte das Interesse von Familien mit mehreren
Kindern zwar gesteuert werden, aber nicht die konkrete Zuweisung der jeweiligen Grundstü-
cke.

Im Bereich des Mietwohnraums könnten im Baugebiet Handorf-Kirschgarten z. B. öffentlich
geförderte Mietreihenhäuser (bevorzugt Reihenendhäuser) für Familien mit drei oder mehr
Kindern in Betracht.kommen.

Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch keine detaillierte Auskunft zu Art:und Anzahl der Wohnein-
heiten für größere Familien:getroffen werden. Die Anregung wird jedoch in die Überlegungen
für das Vermarktungskonzept des Baugebietes Handorf-Kirschgarten einfließen.“

Jam Nienaber

Originalanregung AnO/0006/2022

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Beratungsverlauf (1)

15.09.2022 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.4 Anregung Entscheidung

Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hobbeltstraße
  • Heriburgstraße
  • Kirschgarten

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Details

Vorlagen-Nr.
AnO/0006/2022
Typ
Anregung in der BV Ost
Datum
15.03.2022
Erstellt
15.03.2022 10:47