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V/0743/2014/1

Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen

Vorlagen 25.11.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2014, TOP 21.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

11184 Zeichen

V/0743/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Rahmenkonzept für Inklusion an Schulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.11.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government
 Vorberatung 
02.12.2014 Kommission zur Förderung der Ink lusion von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.12.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Stadt Münster wird im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, ihrer bildun gspoliti-
schen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der F i-
nanzierung darauf hinwirken, die Umsetzung der Inklusion im Bildungsbereich schrittweise 
und partizipativ zu gestalten. 
 
2. Zur Umsetzung dieser Zielsetzung besch ließt der Rat - vorbehaltlich der Haushaltsentschei-
dungen der Folgejahre - die für Bau und Ausstattung pauschalierten Landeszuwendungen 
i.H.v. zunächst rd. 357.000,00 € aufzustocken und ab 2015 jährlich 1.000.000,00 € für Bau - 
und Ausstattungskosten zur Verfügung zu stellen. 
 
3. Der Rat beschließt für die Umsetzung ein schrittweises Vorgehen unter besonderer Berüc k-
sichtigung des Elternwahlverhaltens; die ‚Leitplanken für die Umsetzung der Inklusion‘ (s. Zif-
fer 5 der Begründung) dienen dabei als Orientierung. 
 
4. Der Rat erteilt seine grundsätzliche Zustimmung zur Einrichtung des gemeins amen 
Lernens (§20 Abs. 5 SchulGNW)  für die folgenden weiterführenden Schulen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0743/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Ehling 
Ruf: 
492 40 00 
E-Mail: 
Ehling@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.11.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0743/2014/1 
 
• Fürstin-von-Gallitzin-Realschule 
• Johannes-Gutenberg-Realschule Hiltrup 
• Sekundarschule Roxel 
• Gesamtschule Münster-Mitte 
• Schillergymnasium 
• Hauptschule Coerde 
• Waldschule Kinderhaus 
• Geschwister-Scholl-Realschule 
• Karl-Wagenfeld-Realschule 
• Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
• Geschwister-Scholl-Gymnasium 
• PRIMUS-Schule 
• Hauptschule Wolbeck 
 
 Soweit sich einzelne dieser Schulen im Rahmen der Beteiligung begründet gegen die 
Einrichtung des gemeinsamen Lernens aussprechen, erfolgt eine separate politische  
Entscheidung über die Zustimmung. 
 
 
5. Der Rat bekräftigt seinen Willen, zur Beschulung  von Schülerinnen und Schülern (SuS) mit 
Förderbedarf im Schwerpunkt ‚Lernen‘ zumindest mittelfristig ein Förderschulangebot erha l-
ten zu wollen. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Richard -von-Weizsäcker-Schule - Förderschule für 
emotionale und soziale Entwicklung - die nach der Mindestgrößenverordnung erforderlichen 
Schülerzahlen nicht mehr erreicht und beauftragt die Verwaltung, ko nzeptionelle Vorschläge 
für die künftige Beschulung der Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und zur Entsche i-
dung vorzulegen 
 
7. Der Rat beschließt, 
 
a. im Primarbereich bedarfsbezogen Schulen für Förderschwerpunkte mit geringen Schü-
lerzahlen und besonderen Bedarfen an sächlicher Ausstattung (HK, SH, KM) schrit t-
weise zu entwickeln, bzw. auszustatten. Zumindest eine solche Schule sollte in jedem 
Stadtbezirk vorhanden sein. 
 
b. in der Sekundarstufe zunächst keine formale Ausweisung von Schulen als Schwe r-
punktschulen nach dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz vorzunehmen und stattdessen 
Schulangebote mit besonderer Ausstattung für einzelne Förderschwerpunkte (KM, HK) 
in allen Schulformen schrittweise zu entwickeln.

- 3 - 
V/0743/2014/1 
8. Zur räumlichen Ausstattung sollen in einem ersten Schritt die folgenden Zielstandards de-
finiert und schrittweise folgendes sukzessive angestrebt werden: 
 
a. In Schu len des gemeinsamen Lernens (gL), d.h. Förderschwerpunkte bei den Lern - 
und Entwicklungsstörungen (LES): 
 
  Differenzierungsraum von 20 - 30 qm für die Primarstufe und die Sekundarstufe I  
 
 • für die Primarstufe pro  Zug 1 Raum  
 • für die Sekundarstufe I pro Zug 1,5 Räume 
 
b. Im sonderpädagogischen Schwerpunkt KM erfolgt eine Maßnahmeplanung erst bei 
konkretem Bedarf. 
 
c. In den Förderbedarfen HK, SE, GE, SQ erfolgt eine bedarfsbezogene Ausstattung u n-
ter Nutzung auch des Gerätepools des LWL. 
 
e. Sukzessive Einrichtung von gesonderten Fachräumen für Hauswirtschaft und Technik 
an Schulen des gL der Sekundarstufe I 
 
d. Grundsätzliche Anerkennung des Bedarfes eines Personal - und Beratungsraumes von 
ca. 20 qm; Umsetzung aber nachrangig. 
 
9. Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage und in Abstimmung mit den Schulen 
ein Maßnahmeprogramm im Rahmen der Haushaltsermächtigung für 2015 (u. ggf. 2016) zu 
entwickeln und dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung zur Entscheidung vorzulegen. 
 
Kosten/Finanzierung 
 
10. Für die Planung und Realisierung des Gesamtprogramms „ Inklusion an Schulen“ und den 
damit verbundenen Umbau - und baulichen Anpassungsmaßnahmen , die in einer Vielzahl 
von Gebäuden erforderlich werden, werden im Amt für Immobilienmanagement, je nach 
Projektverlauf, 1,5 Stellen zunächst bis 2018 befristet eingestellt. 
 
11. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die ersten Umsetzungsschritte im Entwurf des Haushalt s-
planes für 2015 ff. wie folgt finanziert sind: 
 
 Bisher sind folgende Beträge unter den Maßnahmenziffern  
 
 0710 „Baukosten Inklusion“ 
 0711 „Beschaffungskosten Inklusion“ 
 im Etatentwurf 2015 (Band 2; Seite 37) enthalten und müssen teilweise angepasst werden. 
Neben einer Anpassung der Zuschusssummen für die Investition ist auch der mittlerweile f i-
xierte Anteil an der Inklusionspauschale i.H.v. rd. 140.800,00 € zusätzlich als Einnahme zu 
veranschlagen. Es ergibt sich folgende Übersicht:

- 4 - 
V/0743/2014/1 
Etatentwurf 2015 
 
Maßnahme: 0710/11 Baukosten/Beschaffungen Inklusion 
Bezeichnung Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 
Einzahlungen  0710 341.250,00 € 341.250,00 € 341.250,00 € 341.250,00 € 
Einzahlungen  0711 113.750,00 € 113.750,00 € 113.750,00 € 113.750,00 € 
Summe Einzahlungen 455.000,00 € 455.000,00 € 455.000,00 € 455.000,00 € 
Auszahlungen 0710 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 750.000,00 € 
Auszahlungen 0711 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 250.000,00 € 
Summe Auszahlungen 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 
Zuschuss alt(Etatentwurf) 545.000,00 € 545.000,00 € 545.000,00 € 545.000,00 € 
     
     
     Veränderungen 
    Maßnahme: 0710/11 Baukosten/Beschaffungen Inklusion 
Summe Einzahlungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Summe Auszahlungen 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 
     
     Maßnahme: 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
Bezeichnung Ansatz 2015 Ansatz 2016 Ansatz 2017 Ansatz 2018 
Einzahlungen  497.800,00 € 497.800,00 € 557.800,00 € 557.800,00 € 
 
Neue Veranschlagung im Haushalt 2015 
 
Maßnahme: 0710/11 Baukosten/Beschaffungen Inklusion 
Summe Einzahlungen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Summe Auszahlungen 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 1.000.000,00 € 
Produktgruppe: 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
Einzahlungen für 
Bau/Ausstattung (Korb I) 357.000,00 € 357.000,00 € 417.000,00 € 417.000,00 € 
Zuschuss für Baukosten und 
Beschaffungen neu: 643.000,00 € 643.000,00 € 583.000,00 € 583.000,00 € 
Einzahlung für Personalau s-
gaben nicht lehrendes Pe r-
sonal (Korb II) s. 6.3.2, Seite 
26 140.800,00 € 140.800,00 € 140.800,00 € 140.800,00 € 
     
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen  2015 
2016 
2017 
111.910 
114.150 
116.430 
1,50 Vollzeit- 
äquivalente  
EGr. 11 
 
Die erforderlichen Veränderungen werden durch Veränderungsblätter zum Haushaltplanentwurf 2015 vorg enommen.

- 5 - 
V/0743/2014/1 
Begründung: 
 
Zu Ziffer 4: 
Zum Schuljahr 2014/2015 wurde das Aufnahmeverfahren zur Beschulung von Schüleri nnen und 
Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf na ch den neuen Regelungen des 9. 
Schulrechtsänderungsgesetzes durchgeführt. Erstmals besteht danach ein Anspruch von Eltern für 
Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auf Aufnahme in die allgemeine Schule (§ 
19 Abs. 5 SchulG NW „… besteht ein B edarf an sonderpädagogischer Unterstützung, schlägt sie 
(die Schulaufsichtsbehörde) den Eltern mit Zustimmung des Schulträgers mindestens eine allg e-
meine Schule vor, an der ein Angebot zum gemeinsamen Lernen eingerichtet ist…“). 
 
In Abstimmung zwischen unte rer und oberer Schulaufsicht und der Schulverwaltung kon nte allen 
Schülerinnen und Schülern, deren Eltern ein Angebot im gemeinsamen Lernen wünschten, ein 
entsprechendes Schulangebot unterbreitet werden. Dies erfolgte in insgesamt 13 weiterführenden 
Schulen, von denen mehrere bereits seit einigen Jahren gem einsames Lernen in den ehemaligen  
integrativen Lerngruppen praktizieren.  
 
Nach Beginn des Schuljahres 2014/2015 hat die Bezirksregierung Münster die St adt Münster auf-
gefordert, nunmehr die Zustimmung nach § 20 Abs. 5 SchulG NW zur Einric htung der Orte des 
gemeinsamen Lernens zu erteilen. Mitte November gab die Bezirksregierung nähere Informationen 
zur Frage der Zustimmung des Schulträgers nach § 20 Abs. 5. Nach aktueller Erlasslage „…ist die 
Errichtung des gemeinsamen Lernens an einer Schule Aufgabe der Schulaufsichtsbehörde, nicht 
des Schulträgers. Das gemeinsame Lernen setzt allerdings voraus, dass der Schulträger zustimmt. 
Er kann die Zustimmung gem. §  20 Abs. 5 SchulG NW nur dann verweigern, wenn die sächlichen 
Voraussetzungen nicht erfüllt sind und auch nicht mit vertretbarem Aufwand hergestellt werden 
können. … Die Schulaufsicht kann und soll sich aber dann über den Willen des Schulträgers hi n-
wegsetzen, wenn dessen Gründe unbeachtlich sind, weil er entweder  
 
- keine substanziierte Begründung liefert oder 
- sich auf Gründe außerhalb seiner Zuständigkeit beruft, z. B. auf allgemeine Vorbehalte g e-
gen das gemeinsame Lernen…“ 
 
Auf Nachfrage gab die Bezirk sregierung Münster aktuell den Hinweis, dass trotz der Ta tsache, 
dass viele Schulen bereits seit Jahren das gemeinsame Lernen in Form von integrativen Ler n-
gruppen praktizieren und auch trotz der möglicherweise bestehenden Unbeachtlichkeit einer ve r-
weigerten Zustimmung im Verfahren die Schulkonferenzen (noch einmal) zu beteiligen sind. Dies 
kann, da das gemeinsame Lernen dort bereits erfolgt, zwangsläufig nur nachträglich erfolgen.  
 
Die Schulverwaltung wird alle aktuellen Schulen des gemeinsamen Lernens des wegen um eine 
Beschlussfassung oder eine nochmalige Bestätigung der bestehenden Beschlusslage durch die 
Schulkonferenzen bitten. Zur Vereinfachung des Verfahrens soll eine politische Ber a-
tung/Beschlussfassung für den Einze lfall nur in dem Fall erfolgen , da ss eine Schulkonferenz in 
diesem Beteiligungsverfahren zu einem negativen Votum kommt und dies auch nachvollziehbar 
und substanziiert begründet. 
 
Zu Ziffer 8 
In seiner Sitzung am 19.11.2014 hat der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien einsti m-
mig die kenntlich gemachte Änderung im Beschlusspunkt 8 beschlossen. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

27.11.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.12.2014 Rat
TOP 21.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung
Vorberatung

Orte (1)

  • Kinderhaus

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Details

Aktenzeichen
V/0743/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.11.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37