V/0017/2006
Bebauungsplan Nr. 460 - Beschluss über die Anregungen - Satzungsbeschluss
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Anlage zur Begründung
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Beschlussvorlage
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V/0017/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 460: Coerde - westlich Hoher Heckenweg Beschluss über die Anregungen Satzungsbeschluss Beratungsfolge 25.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 17.05.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 460: Coerde – west- lich Hoher Heckenweg nicht gefolgt: 1.1 dass der Schutzabstand zwischen Wald und Bebauung an zwei Stellen unterschritten wird (Anlage 1, Punkt 1). 1.2 dass durch die Anlage des Spielplatzes am Waldrand die sich dort aufhaltenden Perso- nen durch Baumbestandteile gefährdet werden könnten (Anlage 1, Punkt 1). 1.3 im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle dort 1000 m² Laubwald als Ersatz für den Waldverlust anzupflanzen (Anlage 1, Punkt 2). 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 460: Coerde – westlich Hoher Heckenweg wird auf- grund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Sat- zung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 460 wird ebenfalls beschlossen. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 460 tritt der Bebauungsplan Nr. 134 Teilab- schnitt I: Coerde – Görlitzer Straße / Königsberger Straße / Hoher Heckenweg, soweit er durch den Bebauungsplan Nr. 460 überlagert wird, teilweise außer Kraft. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel derzeit auf ca. 1,071 Mio. € geschätzt werden. Vorlagen-Nr.: V/0017/2006 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: HusmannN@stadt-muenster.de Datum: 21.03.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0017/2006 Finanzierung/Mittelbereitstellung Die erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2005 – 2009 (Entwurf) noch nicht veranschlagt. Die Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkei- ten über Anliegerbeiträge zum überwiegenden Teil ersetzt werden. Diesen Ausgaben stehen er- hebliche Einnahmen aus Grundstücksverkäufen entgegen. Begründung: 1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 460 hat vom 28.11. bis 28.12.2005 öffentlich ausgele- gen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Anregungen vorgetragen, über die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.3 Beschluss gefasst werden soll. 2. Da der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 460 aufgrund der Beschlussvorschläge 1.1 bis 1.3 nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Satzungsbeschluss zum Be- bauungsplan gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überlagert teilweise den Geltungsbereich des Be- bauungsplanes Nr. 134 Teilabschnitt I: Coerde – Görlitzer Straße / Königsberger Straße / Ho- her Heckenweg. In diesem Teilbereich soll der Bebauungsplan Nr. 460 an die Stelle des alten Rechts treten und zur neuen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage werden. Die Festset- zungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 134 Teilabschnitt I können als ei- genständige Festsetzungen bestehen bleiben. Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungs- aufwandes. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 1,071 Mio. € geschätzt. Da das Plangebiet im Eigentum der Stadt steht werden diesen Kosten er- hebliche Einnahmen aus Grundstücksverkäufen gegenüberstehen. Diese Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch An- liegerleistungen zum überwiegenden Teil ersetzt werden. Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Finanzplanes und Investitionsprogramms 2005 – 2009 nicht veranschlagt. Sie sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und Investitionsprogramm vorgesehen werden. Durch den Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 460 werden keine Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berück- sichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Anregungen 2. Begründung 3. Plan (verkleinert)
Anlage 1 - Anregungen
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. 17/2006 Bebauungsplan Nr. 460: Coerde – westlich Hoher Heckenweg Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauu ngsplanes Nr. 460 wurden folgende Anregungen vorgetragen: 1. Das Forstamt Münster stellt fest, dass eine ca. 1.000 m² große, direkt am Hohen Heckenweg gelegene Waldfläche gemäß Bebauungsplanen twurf als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben soll. Es wird darauf hingewiesen, dass die normalen Waldfunktionen mit dieser Festsetzung nicht mehr herzustellen seien. S oweit der Wald erhalten bleiben solle, sei der Mindestabstand von 35 m zur künftigen Wohnb ebauung nicht eingehalten. Dies gelte auch für den südwestlichen Plangebietsbereich, wo der Abstand nur 23 m betrage. Unter diesem Aspekt sei auch die Anlage des Spielpl atzes am Waldrand kritisch zu werten, da sich auf dem Spielplatz aufhaltende Personen dur ch Baumbestandteile gefährdet werden könnten. Stellungnahme der Verwaltung: Der vorhandene Baumbestand auf der Fläche am Hohen Heckenweg soll erhalten bleiben und durch weitere Gehölzpflanzungen ergänzt werden. Da die Fläche künftig der Pflege durch die Stadt Münster unterliegt, ist davon auszu gehen, dass Gefährdungen durch Baumbrüche und herunterfallende Äste vorgebeugt wer den kann. Insofern kann eine Gefährdung für die benachbart geplante Bebauung ausgeschlossen werden. Das Gleiche gilt für den südwestlichen Plangebietsb ereich. Hier grenzt Waldfläche von Westen an den Spielplatzstandort. Auch die geplante Wohnbebauung weist weniger als 35 m Abstand zum Wald auf. Da der Spielplatz künftig r egelmäßig gepflegt und instand gehalten wird, sind mögliche Gefährdungen frühzeiti g erkennbar. Deren Beseitigung kann dann umgehend beim Eigentümer der Waldflächen veranlasst werden. Den Anregungen sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.1 und 1.2). 2. Das Forstamt regt an – im Rahmen der Ausgleichsm aßnahmen an anderer Stelle – 1.000 m² Laubwald als Ersatz für den Waldverlust anzupflanzen. Stellungnahme der Verwaltung: Das Entwicklungsziel für die vorgesehenen Ausgleichsflächen entlang der Aa besteht darin, die bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten A ckerflächen im Niederungs- und Überschwemmungsbereich der Aa in extensive Grünfläc hen umzuwandeln. Durch die punktuelle und lineare Anpflanzung von Gehölzen und die Anlage von wechselfeuchten Blänken und Gräben wird eine strukturreiche und dur ch wiederkehrende Überschwemmungen geprägte auentypische Grünlandfläc he wiederhergestellt. Eine landwirtschaftliche Folgenutzung als Wiese bzw. Grü nlandweide wird angestrebt. Der angestrebte offene Auencharakter wäre an dieser Ste lle unvereinbar mit einer zusammenhängenden Waldaufforstung. Der Anregung sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.3).
Anlage 3 - Planerkleinerung
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 17/2006 Bebauungsplan Nr. 460 -Verkleinerung- Maßstab: 1:1500
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 460 (amtlicher Umring) amtlich
- Görlitzer Straße
- Königsberger Straße
- Hoher Heckenweg
- Heckenweg
Bebauungsplan Nr. 460
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Coerde - Westlich Hoher Heckenweg
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0017/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 15.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37