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V/0017/2006

Bebauungsplan Nr. 460 - Beschluss über die Anregungen - Satzungsbeschluss

Vorlage 15.03.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2006, TOP 20.3.1

Anlage zur Begründung

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Anregungen

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Anlage 3 - Planerkleinerung

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Ansehen

Anlage zur Begründung

347 Zeichen

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Beschlussvorlage

4728 Zeichen

V/0017/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 460: Coerde - westlich Hoher Heckenweg 
Beschluss über die Anregungen 
Satzungsbeschluss 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
17.05.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander wird 
den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 460: Coerde – west-
lich Hoher Heckenweg nicht gefolgt: 
 
1.1 dass der Schutzabstand zwischen Wald und Bebauung an zwei Stellen unterschritten 
wird (Anlage 1, Punkt 1). 
 
1.2 dass durch die Anlage des Spielplatzes am Waldrand die sich dort aufhaltenden Perso-
nen durch Baumbestandteile gefährdet werden könnten (Anlage 1, Punkt 1). 
 
1.3 im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen an anderer Stelle dort 1000 m² Laubwald als 
Ersatz für den Waldverlust anzupflanzen (Anlage 1, Punkt 2). 
 
2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 460: Coerde – westlich Hoher Heckenweg wird auf-
grund der §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und der §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Sat-
zung beschlossen. 
 
Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 460 wird ebenfalls beschlossen. 
 
Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 460 tritt der Bebauungsplan Nr. 134 Teilab-
schnitt I: Coerde – Görlitzer Straße / Königsberger Straße / Hoher Heckenweg, soweit er 
durch den Bebauungsplan Nr. 460 überlagert wird, teilweise außer Kraft. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen 
Mittel derzeit auf ca. 1,071 Mio. € geschätzt werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0017/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr  Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
HusmannN@stadt-muenster.de  
Datum: 
21.03.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0017/2006 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Die erforderlichen Mittel sind im Finanzplan und Investitionsprogramm 2005 – 2009 (Entwurf) noch 
nicht veranschlagt. Die Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkei-
ten über Anliegerbeiträge zum überwiegenden Teil ersetzt werden. Diesen Ausgaben stehen er-
hebliche Einnahmen aus Grundstücksverkäufen entgegen. 
 
 
Begründung: 
1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 460 hat vom 28.11. bis 28.12.2005 öffentlich ausgele-
gen. Zur Offenlegung wurden die in der Anlage 1 dargestellten Anregungen vorgetragen, über 
die entsprechend den Beschlussvorschlägen 1.1 bis 1.3 Beschluss gefasst werden soll. 
 
2. Da der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 460 aufgrund der Beschlussvorschläge 1.1 bis 1.3 
nicht geändert oder ergänzt werden soll, kann somit auch der Satzungsbeschluss zum Be-
bauungsplan gefasst werden (Beschlussvorschlag 2). 
 
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes überlagert teilweise den Geltungsbereich des Be-
bauungsplanes Nr. 134 Teilabschnitt I: Coerde – Görlitzer Straße / Königsberger Straße / Ho-
her Heckenweg. In diesem Teilbereich soll der Bebauungsplan Nr. 460 an die Stelle des alten 
Rechts treten und zur neuen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage werden. Die Festset-
zungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 134 Teilabschnitt I können als ei-
genständige Festsetzungen bestehen bleiben. 
 
Weitere Einzelheiten zur Planung können den beigefügten Anlagen entnommen werden. 
 
Die Stadt Münster ist Trägerin des sich aus dem Bebauungsplan ergebenden Erschließungs-
aufwandes. Die zur Realisierung des Bebauungsplanes erforderlichen Mittel werden zurzeit auf ca. 
1,071 Mio. € geschätzt. Da das Plangebiet im Eigentum der Stadt steht werden diesen Kosten er-
hebliche Einnahmen aus Grundstücksverkäufen gegenüberstehen. 
 
Diese Kosten werden der Stadt Münster im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch An-
liegerleistungen zum überwiegenden Teil ersetzt werden. 
 
Die erforderlichen Mittel sind im Entwurf des Finanzplanes und Investitionsprogramms 2005 – 
2009 nicht veranschlagt. Sie sollen vorbehaltlich verfügbarer Mittel im künftigen Finanzplan und 
Investitionsprogramm vorgesehen werden. 
 
Durch den Abschluss des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 460 werden keine 
Vorentscheidungen über die Bereitstellung von Mitteln getroffen. Hierüber ist vielmehr zu einem 
späteren Zeitpunkt bei den jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berück-
sichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage zu entscheiden. 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
1. Anregungen 
2. Begründung 
3. Plan (verkleinert)

Anlage 1 - Anregungen

2828 Zeichen

Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 17/2006 
 
Bebauungsplan Nr. 460: 
Coerde – westlich Hoher Heckenweg 
 
 
Zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauu ngsplanes Nr. 460 wurden folgende 
Anregungen vorgetragen: 
 
1. Das Forstamt Münster stellt fest, dass eine ca. 1.000 m² große, direkt am Hohen 
Heckenweg gelegene Waldfläche gemäß Bebauungsplanen twurf als öffentliche Grünfläche 
erhalten bleiben soll. Es wird darauf hingewiesen, dass die normalen Waldfunktionen mit 
dieser Festsetzung nicht mehr herzustellen seien. S oweit der Wald erhalten bleiben solle, 
sei der Mindestabstand von 35 m zur künftigen Wohnb ebauung nicht eingehalten. Dies 
gelte auch für den südwestlichen Plangebietsbereich, wo der Abstand nur 23 m betrage. 
 
Unter diesem Aspekt sei auch die Anlage des Spielpl atzes am Waldrand kritisch zu werten, 
da sich auf dem Spielplatz aufhaltende Personen dur ch Baumbestandteile gefährdet 
werden könnten. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Der vorhandene Baumbestand auf der Fläche am Hohen Heckenweg soll erhalten bleiben 
und durch weitere Gehölzpflanzungen ergänzt werden.  Da die Fläche künftig der Pflege 
durch die Stadt Münster unterliegt, ist davon auszu gehen, dass Gefährdungen durch 
Baumbrüche und herunterfallende Äste vorgebeugt wer den kann. Insofern kann eine 
Gefährdung für die benachbart geplante Bebauung ausgeschlossen werden. 
 
Das Gleiche gilt für den südwestlichen Plangebietsb ereich. Hier grenzt Waldfläche von 
Westen an den Spielplatzstandort. Auch die geplante  Wohnbebauung weist weniger als 35 
m Abstand zum Wald auf. Da der Spielplatz künftig r egelmäßig gepflegt und instand 
gehalten wird, sind mögliche Gefährdungen frühzeiti g erkennbar. Deren Beseitigung kann 
dann umgehend beim Eigentümer der Waldflächen veranlasst werden. 
 
Den Anregungen sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschläge 1.1 und 1.2). 
 
 
2. Das Forstamt regt an – im Rahmen der Ausgleichsm aßnahmen an anderer Stelle – 1.000 
m² Laubwald als Ersatz für den Waldverlust anzupflanzen. 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Das Entwicklungsziel für die vorgesehenen Ausgleichsflächen entlang der Aa besteht darin, 
die bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten A ckerflächen im Niederungs- und 
Überschwemmungsbereich der Aa in extensive Grünfläc hen umzuwandeln. Durch die 
punktuelle und lineare Anpflanzung von Gehölzen und  die Anlage von wechselfeuchten 
Blänken und Gräben wird eine strukturreiche und dur ch wiederkehrende 
Überschwemmungen geprägte auentypische Grünlandfläc he wiederhergestellt. Eine 
landwirtschaftliche Folgenutzung als Wiese bzw. Grü nlandweide wird angestrebt. Der 
angestrebte offene Auencharakter wäre an dieser Ste lle unvereinbar mit einer 
zusammenhängenden Waldaufforstung. 
 
Der Anregung sollte daher nicht gefolgt werden (Beschlussvorschlag 1.3).

Anlage 3 - Planerkleinerung

91 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage Nr. 17/2006 
Bebauungsplan Nr. 460 
-Verkleinerung-  
Maßstab: 1:1500

Beratungsverlauf (4)

25.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2006 Hauptausschuss
TOP 17.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2006 Rat
TOP 20.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 460 (amtlicher Umring) amtlich
  • Görlitzer Straße
  • Königsberger Straße
  • Hoher Heckenweg
  • Heckenweg

Bebauungsplan Nr. 460

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Coerde - Westlich Hoher Heckenweg

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0017/2006
Typ
Vorlage
Datum
15.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37