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262. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
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262 Satzung Anlage 1
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Anlage 1 Zweihundertzweiundsechzigste Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 2 und 8 Ab- satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/SGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: § 1 Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen straßenbaulichen Maßnah- men werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen: 1. Guldenbachstraße (Stadtbezirk 3) in dem Straßenabschnitt von Morbacher Straße bis Simmerer Straße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 2. Hermeskeiler Platz - Platzumfahrung (Stadtbezirk 3) in dem Straßenabschnitt von Hermeskeiler Straße bis Simmerer Straße Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Bei- behaltung des vorhandenen Normmastes. 3. Hochwaldstraße (Stadtbezirk 3) in dem Straßenabschnitt von Hermeskeiler Platz bis Morbacher Straße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 2 4. Kempfelder Straße (Stadtbezirk 3) in dem Straßenabschnitt von Guldenbachstraße bis Hochwaldstraße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 5. Kirchberger Straße (Stadtbezirk 3) in dem Straßenabschnitt von Guldenbachstraße bis Hochwaldstraße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 6. Morbacher Straße – Hauptzug einschließlich der bei- den unselbstständigen Stichwege (Stadtbezirk 3) in dem Straßenabschnitt von Hermeskeiler Straße bis Wendeanlage Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 7. Morbacher Straße entlang Haus-Nr. 24 – 34 (Flurstück 334) (Stadtbezirk 3) in dem Straßenabschnitt von Morbacher Straße – Hauptzug bis Kempfelder Straße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 8. Simmerer Straße (Stadtbezirk 3) in dem Straßenabschnitt von Guldenbachstraße bis Hermeskeiler Straße Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 9. Alfred-Döblin-Straße (Stadtbezirk 4) in dem Straßenabschnitt von Schumacherring bis Wendeanlage Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 3 10. Christianstraße/Herbrandstraße (Stadtbezirk 4) in dem Straßenabschnitt von Venloer Straße bis Venloer Straße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Verbesserung der Straßenentwässerung durch Bau eines Überlaufbauwerks, eines Re- genrückhaltebeckens und einer Druckleitung. 11. Hellewatter Straße (Stadtbezirk 4) in dem Straßenabschnitt von Ansgarstraße bis Heidemannstraße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 12. Lessingstraße (Stadtbezirk 4) in dem Straßenabschnitt von Venloer Straße bis Subbelrather Straße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 13. Friedrich-Karl-Straße - Ringstraße entlang Haus-Nr. 238 – 270 (Stadtbezirk 5) in dem Straßenabschnitt von Friedrich-Karl-Straße bis Friedrich-Karl-Straße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung so- wie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag- schicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. 14. Trifelsstraße (Stadtbezirk 5) in dem Straßenabschnitt von Berwartsteinweg bis Ebernburgweg Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 4 15. Alte Wipperfürther Straße (Stadtbezirk 9) in dem Straßenabschnitt von Frankfurter Straße bis Herler Straße Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinder- schicht, Asphalttragschicht und Schottertragschicht, Erneuerung der Rinnenführung so- wie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 16. Kohlplatz (Stadtbezirk 9) in dem Straßenabschnitt von Münzstraße bis Peter-Müller-Straße Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttrag- schicht. § 2 Die 212 . Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für stra- ßenbauliche Maßnahmen vom 25.10.2010 (Amtsblatt der Stadt Köln 2010, S. 1014, 2011, S. 1170, 2013, S. 565) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Ziffer 7 Hermeskeiler Straße – selbstständiger Gehweg (Südseite) (Stadtbezirk 3) werden in der Anlagenbezeichnung die Worte „selbstständiger Gehweg“ gestrichen und durch das Wort „Anliegerfahrbahn“ ersetzt. In der Abschnittsbezeichnung wird „Neuenhöfer Allee“ durch „Am Beethovenpark“ ersetzt. Die Straßeneinstufung „Selbstständiger Gehweg gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 6“ wird gestr i- chen und durch „Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1“ ersetzt. 2. In § 1 Ziffer 11 Zülpicher Straße (Südseite) (Stadtbezirk 3) wird in der Abschnittsbezeichnung die „Rankestraße“ durch die „Rurstraße“ ersetzt. § 3 Die 256 . Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln (vom 28.02.2005) über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für stra- ßenbauliche Maßnahmen vom 30.12.2016 (Amtsblatt der Stadt Köln 2017, S. 7) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Ziffer 10 Roggendorfstraße (Stadtbezirk 9) wird in der Abschnittsbe zeichnung die „ Düsseldorfer Straße“ durch die „ Hermann-Ost- Straße“ ersetzt. Außerdem werden im Maßnahmentext („ Erneuerung der Fahrbahn mit Integration von 5 Fahrradschutzstreifen durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht und Asphalttragschicht sowie in Teilbereichen auf Schottertragschicht, Erneuerung d er Rinnenführung und der Straßenabläufe.“) die Worte „ in Teilbereichen “ ersatzlos gestr i- chen. 2. In § 1 Ziffer 11 Roggendorfstraße (Stadtbezirk 9) werden am Ende des Maßnahmentextes („Erneuerung und Verbesserung der Parkflächen auf der Südseite durch Einbau einer Asphalttragdeckschicht.“) die Worte „ sowie Erneue- rung der Bordsteine zur Fahrbahn“ angefügt. § 4 Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: § 1 Ziffern 1 bis 8 treten rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. § 1 Ziffer 9 tritt rückwirkend zum 01.10.2017 in Kraft. § 1 Ziffer 10 tritt rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft. § 1 Ziffern 11 und 12 treten rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft. § 1 Ziffer 13 tritt rückwirkend zum 01.09.2017 in Kraft. § 1 Ziffer 14 tritt rückwirkend zum 01.12.2016 in Kraft. § 1 Ziffer 15 tritt am Tag nach der Bekanntmachung dieser Satzung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. § 1 Ziffer 16 tritt rückwirkend zum 01.12.2017 in Kraft. § 2 tritt rückwirkend zum 04.11.2010 in Kraft. § 3 tritt rückwirkend zum 01.10.2016 in Kraft.
262 Satzung Anlagen 2 - 21
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Anlage 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Guldenbachstraße von : Morbacher Straße bis : Simmerer Straße Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage bestand aus 6 vor 1970 aufgestellten Peitschenmasten und Lang- feldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 8 Normmasten, Nennhöhe 6 m mit Kofferleuchten vom Typ Iridium ersetzt. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgt aus Kapazitätsgründen in zwei Schritten. Zu- nächst wurden bereits in 2014 die alten Langfeldleuchten durch Kofferleuchten ersetzt. Be- reits dadurch verbesserte sich die Ausleuchtung der Verkehrsflächen. In einem zweiten Schritt werden die alten Peitschenmasten gegen Normmasten getauscht. Die Kofferleuchten werden dabei weiterverwendet. Die für die provisorische Montage der neuen Kofferleuchten an den alten Masten zusätzlich angefallenen Kosten sind nicht beitragsfähig. Die Beitrags- pflichtigen werden somit nur mit den Beiträgen belastet, die bei einer zeitgleichen Erneue- rung von Masten und Leuchten anfallen würden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 28.500,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 20.000,00 EUR Die Guldenbachstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers, das südöstlich der Hermeskeiler Straße von diversen Einbahnstraßen durchzogen ist. Eine her- ausgehobene Verbindungs- oder Verteilfunktion, die eine Einstufung als Haupterschlie- ßungsstraße rechtfertigen würde, kommt der Guldenbachstraße dabei nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 20.000,00 EUR : 9.891 m² = rd. 2,10 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits in 2014 mit dem Austausch der Leuchten begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Hermeskeiler Platz - Platzumfahrung von : Hermeskeiler Straße bis : Simmerer Straße Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage bestand aus 2 vor 1970 aufgestellten Peitschenmasten mit Lang- feldleuchten sowie einem neueren Normmast mit einer Kofferleuchte. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die beiden Peitschenmasten sollen durch 2 Normmasten, Nennhöhe 8 m mit Kofferleuchten vom Typ Iridium ersetzt werden. Der bereits vorhandene Normmast bleibt stehen. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgt aus Kapazitätsgründen in zwei Schritten. Zu- nächst wurden bereits in 2014 die alten Langfeldleuchten durch Kofferleuchten ersetzt. Be- reits dadurch verbesserte sich die Ausleuchtung der Verkehrsflächen. In einem zweiten Schritt werden die alten Peitschenmasten gegen Normmasten getauscht. Die Kofferleuchten werden dabei weiterverwendet. Die für die provisorische Montage der neuen Kofferleuchten an den alten Masten zusätzlich angefallenen Kosten sind nicht beitragsfähig. Die Beitrags- pflichtigen werden somit nur mit den Beiträgen belastet, die bei einer zeitgleichen Erneue- rung von Masten und Leuchten anfallen würden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten unter Beibe- haltung des vorhandenen Normmastes. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 10.100,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptgeschäftsstraße (60 %): 6.100,00 EUR Die Platzumfahrung des Hermeskeiler Platzes ist als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Ab- satz 2 Ziffer 4 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Entlang der Straße Hermeskeiler Platz befinden sich ausschließlich Grundstücke mit Ladengeschäften oder Gaststätten im Erdgeschoss. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 6.100,00 EUR : 2.647 m² = rd. 2,30 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits in 2014 mit dem Austausch der Leuchten begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Anlage 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Hochwaldstraße von : Hermeskeiler Platz bis : Morbacher Straße Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage bestand aus 4 vor 1970 aufgestellten Peitschenmasten mit Lang- feldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 Normmasten, Nennhöhe 6 m mit Kofferleuchten vom Typ Iridium ersetzt. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgt aus Kapazitätsgründen in zwei Schritten. Zu- nächst wurden bereits in 2014 die alten Langfeldleuchten durch Kofferleuchten ersetzt. Be- reits dadurch verbesserte sich die Ausleuchtung der Verkehrsflächen. In einem zweiten Schritt werden die alten Peitschenmasten gegen Normmasten getauscht. Die Kofferleuchten werden dabei weiterverwendet. Die für die provisorische Montage der neuen Kofferleuchten an den alten Masten zusätzlich angefallenen Kosten sind nicht beitragsfähig. Die Beitrags- pflichtigen werden somit nur mit den Beiträgen belastet, die bei einer zeitgleichen Erneue- rung von Masten und Leuchten anfallen würden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 20.900,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 14.700,00 EUR Die Hochwaldstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers, das süd- östlich der Hermeskeiler Straße von diversen Einbahnstraßen wie der Hochwaldstraße im Bereich von Kempfelder Straße bis Morbacher Straße durchzogen wird. Eine herausgeho- bene Verbindungs- oder Verteilfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen würde, kommt der Hochwaldstraße dabei nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 14.700,00 EUR : 9.360 m² = rd. 1,60 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits in 2014 mit dem Austausch der Leuchten begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Anlage 5 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kempfelder Straße von : Guldenbachstraße bis : Hochwaldstraße Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus 4 vor 1970 aufgestellten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtli- nien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 Normmasten, Nennhöhe 6 m mit Kofferleuchten vom Typ Iridium ersetzt. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgt aus Kapazitätsgründen in zwei Schritten. Zu- nächst wurden bereits in 2014 die alten Langfeldleuchten durch Kofferleuchten ersetzt. Be- reits dadurch verbesserte sich die Ausleuchtung der Verkehrsflächen. In einem zweiten Schritt werden die alten Peitschenmasten gegen Normmasten getauscht. Die Kofferleuchten werden dabei weiterverwendet. Die für die provisorische Montage der neuen Kofferleuchten an den alten Masten zusätzlich angefallenen Kosten sind nicht beitragsfähig. Die Beitrags- pflichtigen werden somit nur mit den Beiträgen belastet, die bei einer zeitgleichen Erneue- rung von Masten und Leuchten anfallen würden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 20.900,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 14.700,00 EUR Die Kempfelder Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers, das südöstlich der Hermeskeiler Straße von diversen Einbahnstraßen wie der Kempfelder Stra- ße durchzogen ist. Eine herausgehobene Verbindungs- oder Verteilfunktion, die eine Einstu- fung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen würde, kommt der Kempfelder Straße dabei nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 14.700,00 EUR : 11.883 m² = rd. 1,30 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits in 2014 mit dem Austausch der Leuchten begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Anlage 6 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kirchberger Straße von : Guldenbachstraße bis : Hochwaldstraße Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus 4 vor 1970 aufgestellten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtli- nien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 6 Normmasten, Nennhöhe 6 m mit Kofferleuchten vom Typ Iridium ersetzt. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgt aus Kapazitätsgründen in zwei Schritten. Zu- nächst wurden bereits in 2014 die alten Langfeldleuchten durch Kofferleuchten ersetzt. Be- reits dadurch verbesserte sich die Ausleuchtung der Verkehrsflächen. In einem zweiten Schritt werden die alten Peitschenmasten gegen Normmasten getauscht. Die Kofferleuchten werden dabei weiterverwendet. Die für die provisorische Montage der neuen Kofferleuchten an den alten Masten zusätzlich angefallenen Kosten sind nicht beitragsfähig. Die Beitrags- pflichtigen werden somit nur mit den Beiträgen belastet, die bei einer zeitgleichen Erneue- rung von Masten und Leuchten anfallen würden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 20.900,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 14.700,00 EUR Die Kirchberger Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers, das südöstlich der Hermeskeiler Straße von diversen Einbahnstraßen wie der Kirchberger Stra- ße durchzogen ist. Eine herausgehobene Verbindungs- oder Verteilfunktion, die eine Einstu- fung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen würde, kommt der Kirchberger Straße da- bei nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 14.700,00 EUR : 13.142 m² = rd. 1,20 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits in 2014 mit dem Austausch der Leuchten begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Anlage 7 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Morbacher Straße – Hauptzug einschließlich der beiden unselbstständigen Stichwege von : Hermeskeiler Straße bis : Wendeanlage Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus 10 vor 1970 aufgestellten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtli- nien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 15 Normmasten, Nennhöhe 6 m mit Kofferleuchten vom Typ Iridium ersetzt. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgt aus Kapazitätsgründen in zwei Schritten. Zu- nächst wurden bereits in 2014 die alten Langfeldleuchten durch Kofferleuchten ersetzt. Be- reits dadurch verbesserte sich die Ausleuchtung der Verkehrsflächen. In einem zweiten Schritt werden die alten Peitschenmasten gegen Normmasten getauscht. Die Kofferleuchten werden dabei weiterverwendet. Die für die provisorische Montage der neuen Kofferleuchten an den alten Masten zusätzlich angefallenen Kosten sind nicht beitragsfähig. Die Beitrags- pflichtigen werden somit nur mit den Beiträgen belastet, die bei einer zeitgleichen Erneue- rung von Masten und Leuchten anfallen würden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 53.600,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 37.600,00 EUR Die Morbacher Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohnquartiers, das süd- östlich der Hermeskeiler Straße von diversen Einbahnstraßen durchzogen ist. Eine heraus- gehobene Verbindungs- oder Verteilfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungs- straße rechtfertigen würde, kommt der Morbacher Straße dabei nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 37.600,00 EUR : 31.735 m² = rd. 1,20 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits in 2014 mit dem Austausch der Leuchten begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Anlage 8 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Morbacher Straße entlang Haus-Nr. 24 – 34 (Flurstück 334) von : Morbacher Straße – Hauptzug bis : Kempfelder Straße Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus einem vor 1970 aufgestellten Peitschenmast mit Langfeldleuchte. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 2 Normmasten, Nennhöhe 5 m mit Kofferleuchten vom Typ Iridium ersetzt. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgt aus Kapazitätsgründen in zwei Schritten. Zu- nächst wurden bereits in 2014 die alten Langfeldleuchten durch Kofferleuchten ersetzt. Be- reits dadurch verbesserte sich die Ausleuchtung der Verkehrsflächen. In einem zweiten Schritt werden die alten Peitschenmasten gegen Normmasten getauscht. Die Kofferleuchten werden dabei weiterverwendet. Die für die provisorische Montage der neuen Kofferleuchten an den alten Masten zusätzlich angefallenen Kosten sind nicht beitragsfähig. Die Beitrags- pflichtigen werden somit nur mit den Beiträgen belastet, die bei einer zeitgleichen Erneue- rung von Masten und Leuchten anfallen würden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 6.700,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 4.700,00 EUR Der befahrbare Verbindungsweg Morbacher Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Ab- satz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Er ist lediglich 3,5 m bis 5,0 m breit und darf nur von den Anliegern befahren werden (Beschilderung „Zufahrt verboten“ und „Anlieger frei). Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 4.700,00 EUR : 3.582 m² = rd. 1,40 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits in 2014 mit dem Austausch der Leuchte begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft Anlage 9 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Simmerer Straße von : Guldenbachstraße bis : Hermeskeiler Straße Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus 6 vor 1970 aufgestellten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtli- nien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 9 Normmasten, Nennhöhe 6 m mit Kofferleuchten vom Typ Iridium ersetzt. Die Sanierung der Straßenbeleuchtung erfolgt aus Kapazitätsgründen in zwei Schritten. Zu- nächst wurden bereits in 2014 die alten Langfeldleuchten durch Kofferleuchten ersetzt. Be- reits dadurch verbesserte sich die Ausleuchtung der Verkehrsflächen. In einem zweiten Schritt werden die alten Peitschenmasten gegen Normmasten getauscht. Die Kofferleuchten werden dabei weiterverwendet. Die für die provisorische Montage der neuen Kofferleuchten an den alten Masten zusätzlich angefallenen Kosten sind nicht beitragsfähig. Die Beitrags- pflichtigen werden somit nur mit den Beiträgen belastet, die bei einer zeitgleichen Erneue- rung von Masten und Leuchten anfallen würden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 41.200,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 20.600,00 EUR Die Simmerer Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. In Verlängerung der Castellauner Straße bindet sie das südwestlich von ihr liegende Wohngebiet an die Neuenhöfer Allee und die Hermeskeiler Straße an und übernimmt damit eine Verteilfunktion. Ihre Verkehrsbedeutung geht damit über die einer Anliegerstraße hinaus. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 20.600,00 EUR : 18.377 m² = rd. 1,20 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits in 2014 mit dem Austausch der Leuchten begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft. Anlage 10 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Alfred-Döblin-Straße von : Schumacherring bis : Wendeanlage Stadtteil : Bocklemünd/Mengenich Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Beleuchtungsanlage besteht aus 3 vor 1970 aufgestellten Peitschenmasten mit Lang- feldleuchten sowie einem Peitschenmast mit Kofferleuchte. Die wirtschaftliche Nutzungs- dauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die alte Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 4 Normmasten, Nennhöhe 8 m mit LED-Leuchten vom Typ Iridium ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 8.400,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 5.900,00 EUR Die Alfred-Döblin-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine Sackgasse, von der keine weiteren Straßen abzweigen. Sie dient somit ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 5.900,00 EUR : 19.491 m² = rd. 0,30 EUR Mit den Arbeiten soll in Kürze begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2017 in Kraft. Anlage 11 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Christianstraße/Herbrandstraße von : Venloer Straße bis : Venloer Straße Stadtteil : Ehrenfeld Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die vorhandene Straßenentwässerungseinrichtung besitzt keine ausreichende Kapazität, um bei den vermehrt auftretenden Starkregenereignissen das Niederschlagswasser zügig ablei- ten zu können. Insbesondere nördlich der Kurve, in der die Christianstraße in die Herbrand- straße übergeht, staut sich das Niederschlagswasser nach Starkregenereignissen großflä- chig bis zu einer Höhe mehr als 30 cm über der Straßenoberkante auf, so dass Fahrzeuge und angrenzende Grundstücke unter Wasser gesetzt werden. Durch ein Überlaufbauwerk und ein Regenrückhaltebecken wird zusätzlicher Stauraum ge- schaffen, der über eine Druckleitung in den höherliegenden Kanal der Leyendecker Straße entwässert wird. vorgesehene Maßnahme: Verbesserung der Straßenentwässerung durch Bau eines Überlaufbauwerks, eines Regen- rückhaltebeckens und einer Druckleitung. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 926.000,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46% an den Baukosten: 426.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 298.000,00 EUR Die Erschließungsanlage Christianstraße/Herbrandstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Als Ringstraße beginnt und endet sie an der Venloer Straße. Von ihr zweigen keine weiteren Straßen ab, so dass sie ausschließlich der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dient. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 298.000,00 EUR : 56.852 m² = rd. 5,30 EUR Mit den Arbeiten wurden bereits im Juli 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.07.2017 in Kraft. Anlage 12 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Hellewatter Straße von : Ansgarstraße bis : Heidemannstraße Stadtteil : Neuehrenfeld Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus 2 vor 1970 aufgestellten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und entsprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtli- nien. Die alte Beleuchtungsanlage wurde demontiert und durch 3 Normmasten, Nennhöhe 5 m mit LED-Leuchten vom Typ Iridium ersetzt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 8.200,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 5.800,00 EUR Die Hellewatter Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen. Die Einbahnstraße liegt innerhalb eines kleinräumigen Wohn- quartiers zwischen der Iltisstraße und Baadenberger Straße, welche den weiterführenden Verkehr aufnehmen. Eine herausgehobene Verbindungs- oder Verteilfunktion, die eine Ein- stufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen würde, kommt der Hellewatter Straße dabei nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 5.800,00 EUR : 5.863 m² = rd. 1,00 EUR Die Arbeiten wurden im August 2017 durchgeführt. Daher tritt die Satzung bezogen auf die- se Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft. Anlage 13 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Lessingstraße von : Venloer Straße bis : Subbelrather Straße Stadtteil : Ehrenfeld Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand aus 8 im Jahr 1970 aufgestellten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten. An den Masten war Korrosion erkennbar. Die wirtschaftliche Nutzungs- dauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die alte Anlage sanierungsbedürftig und ent- sprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wurde demontiert und durch 10 Normmasten, Nennhöhe 6 m mit LED-Leuchten vom Typ Iridium ersetzt. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 27.600,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 19.400,00 EUR Die Lessingstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Die Einbahnstraße liegt innerhalb eines Wohnviertels zwischen der Subbelrather Straße und der Venloer Straße, welche den weiterführenden Verkehr auf- nehmen. Eine herausgehobene Verbindungs- oder Verteilfunktion, die eine Einstufung als Haupterschließungsstraße rechtfertigen würde, kommt der Lessingstraße dabei nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 19.400,00 EUR : 13.870 m² = rd. 1,40 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits im August 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft. Anlage 14 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Friedrich-Karl-Straße - Ringstraße entlang Haus-Nr. 238 - 270 von : Friedrich-Karl-Straße bis : Friedrich-Karl-Straße Stadtteil : Niehl Stadtbezirk : 5 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die Fahrbahn der Ringstraße befindet sich in einem überwiegend schlechten Zustand. Sie weist alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Rissen, Schlaglöchern und Absackungen auf. Die Gehwege bestehen überwiegend aus Betonplatten unterschiedlichen Alters und Güte. Zahlreiche Platten sind gebrochen bzw. uneben. Die Gehwegeinfassungen sind teilweise stark verwittert. Die letztmalige Erneuerung der Fahrbahn sowie der asphaltierten Teilflächen der Gehwege erfolgte in 1979. Die übliche Nutzungsdauer von ca. 25 Jahren für die Fahrbahn sowie ca. 30 Jahren für die Gehwege ist somit abgelaufen. Aufgrund des vorhandenen Schadensaus- maßes besteht erneut Sanierungsbedarf. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Erneuerung der Bordsteine. Kosten des Ausbaus (geschätzt) 341.600,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße 70 %: 239.200,00 EUR Der Nebenzug der Friedrich-Karl-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine Ringstraße, die am Hauptzug beginnt und endet. Von ihr zweigen eine befahrbare private Stichstraße sowie ein nicht befahrbarer privater Wohnweg ab. Die Ringstraße dient somit überwiegend der Er- schließung der anliegenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 239.200,00 EUR : 15.709 m² = rd. 15,30 EUR Mit den Arbeiten wurde im September 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.09.2017 in Kraft. Anlage 15 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Trifelsstraße von : Berwartsteinweg bis : Ebernburgweg Stadtteil : Bilderstöckchen Stadtbezirk : 5 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: An dem Mischwasserkanal in der Trifelsstraße wurden diverse Schäden wie Einbrüche, Ris- se und Wurzeleinwuchs festgestellt. Aufgrund des Schadensausmaßes und des Alters des Kanals (über 70 Jahre) war eine Erneuerung auf ganzer Länge erforderlich. Zudem verlief der Kanal bislang über Privatgelände und wurde nun ins öffentliche Straßenland verlegt. Im Zuge der Kanalbauarbeiten wurden auch die Straßenabläufe erneuert. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Herstellung des Mischwasserkanals: 108.600,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46% an den Kanalbaukosten: 50.000,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 14.200,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 64.200,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 32.100,00 EUR Die Trifelsstraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der an sie angrenzenden Grund- stücke ist die Trifelsstraße auch die einzige Zufahrtmöglichkeit zu den Stichstraßen Berwart- steinweg, Altdahnweg und Hoheneckenweg. Außerdem zweigen noch zwei weitere Straßen nach Norden von der Trifelsstraße ab. Des Weiteren dient sie auch dem weiterführenden Verkehr Richtung Escher Straße bzw. Longericher Straße, wodurch ihre Verkehrsfunktion über die einer reinen Anliegerstraße hinausgeht. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 32.100,00 EUR : 1.960 m² = rd. 16,40 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits im Dezember 2016 begonnen. Daher tritt die Satzung bezo- gen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2016 in Kraft. Anlage 16 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Alte Wipperfürther Straße von : Frankfurter Straße bis : Herler Straße Stadtteil : Buchheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die mindestens 80 Jahre alte Fahrbahn befindet sich in einem schlechten Zustand. Sie weist alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Rissen, Schlaglöchern und Absackungen auf. Insgesamt besteht dringender Sanierungsbedarf. Aufgrund von Rissen und Unebenheiten der Ablaufrinnen ist die Funktionstüchtigkeit der Straßenentwässerung eingeschränkt. Teilweise sind noch alte Seiteneinläufe vorhanden. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schottertragschicht, Erneuerung der Rinnenführung sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 390.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 195.000,00 EUR Die Alte Wupperfürther Straße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie nimmt den Verkehr im Bereich der Ortslage Buchheim von der Frankfurter Straße auf und verteilt diesen zum einen im Quartier und leitet zum anderen den Verkehr in Richtung Osten weiter. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 195.000,00 EUR : 33.525 m² = rd. 5,80 EUR Anlage 17 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kohlplatz von : Münzstraße bis : Peter-Müller-Straße Stadtteil : Mülheim Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die über 50 Jahre alte Fahrbahn befindet sich in einem sehr schlechten Zustand. Sie weist alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Rissen, Schlaglöchern und Absackungen auf. Insgesamt besteht dringender Sanierungsbedarf. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 16.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 11.200,00 EUR Der Kohlplatz ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssat- zung einzustufen. Er dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Der weiterführende Verkehr wird von der parallel verlaufenden Mülheimer Freiheit aufge- nommen. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 11.200,00 EUR : 689 m² = rd. 16,30 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im Dezember 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.12.2017 in Kraft. Anlage 18 zu § 2 Ziffer 1 Straße : Hermeskeiler Straße (Südseite) von : alt: Neuenhöfer Allee, neu: Am Beethovenpark bis : abknickender Fußweg hinter Haus Nr. 15 a Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 § 1 Ziffer 7 der 212. KAG-Maßnahmensatzung vom 25.10.2010 sieht für die Südseite der Hermeskeiler Straße von Neuenhöfer Allee bis zum abknickenden Fußweg hinter Haus Nr. 15 a die Erneuerung der Straßenbeleuchtung vor. Die Anlage wurde als Selbstständiger Gehweg eingestuft. Die entsprechenden Arbeiten wurden im April 2015 abgeschlossen. Im Zuge der Vorbereitung der Beitragserhebung wurde festgestellt, dass die Südseite der Hermeskeiler Straße östlich und westlich der Straße Am Beethovenpark unterschiedliche Verkehrsbedeutung hat bzw. hatte und eine Zusammenfassung in eine abzurechnende An- lage beitragsrechtlich nicht zulässig ist. Zwischen Neuenhöfer Allee und Am Beethovenpark besteht die Südseite der Hermeskeiler Straße aus einem rd. 2,6 m breiten rd. 35 m langen zum Befahren nicht geeigneten Geh- weg. Zwar wurde hier die Beleuchtung ebenfalls erneuert, aufgrund der atypischen Straßen- situation löst dies jedoch keine Beitragspflicht für das einzige Anliegergrundstück aus. Von Am Beethovenpark bis zum Beginn des abknickenden Fußweges hinter Haus Nr. 15 a ist die Südseite der Hermeskeiler Straße hingegen in einer befahrbaren Breite ausgebaut und auch ohne Benutzungsbeschränkung dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Diese Anlie- gerfahrbahn ist zwar seit kurzem durch herausnehmbare Absperrpfosten für den normalen Kfz-Verkehr gesperrt, entscheidend ist jedoch die Situation zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme. Darüber hinaus wird die Stichstraße auch weiterhin vom Lieferverkehr für die angrenzenden Geschäfte genutzt. Mit der Satzungsänderung, die rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungssatzung erfolgt, wird die Bezeichnung der abzurechnenden Anlage angepasst, der Straßenabschnitt verkürzt und die Straßeneinstufung geändert, um eine rechtssichere Beitragserhebung durchführen zu können. Der Anliegeranteil bleibt unverändert bei 70 %. Anlage 19 zu § 2 Ziffer 2 Straße : Zülpicher Straße (Südseite) von : Mommsenstraße bis : alt: Rankestraße, neu: Rurstraße Stadtteil : Sülz Stadtbezirk : 3 § 1 Ziffer 11 der 212. KAG-Maßnahmensatzung vom 25.10.2010 sieht für die Südseite der Zülpicher Straße von Mommsenstraße bis Rankestraße die Erneuerung der Straßenbe- leuchtung vor. Die entsprechenden Arbeiten wurden im April 2015 abgeschlossen. Im Zuge der Vorbereitung der Beitragserhebung wurde bemerkt, dass die Zülpicher Straße ab Haus-Nr. 371 bis zur Rankestraße auf beiden Seiten angebaut ist und damit in diesem Bereich beitragsrechtlich nicht mehr in eine Nord- und Südseite zerfällt. Zudem sind 2 Leuchten zwischen Rurstraße und Rankestraße nicht erneuert worden. Aus Gründen der Rechtssicherheit muss daher der Straßenabschnitt verkürzt werden, um für das verbleibende Teilstück eine Beitragserhebung durchführen zu können. Die Änderung erfolgt rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungssatzung. Anlage 20 zu § 3 Ziffer 1 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Roggendorfstraße von : alt: Düsseldorfer Straße, neu: Hermann-Ost-Straße bis : Einsteinstraße Stadtteil : Flittard Stadtbezirk : 9 § 1 Ziffer 10 der 256. KAG-Maßnahmensatzung vom 30.12.2016 sieht für die Roggendorf- straße im Abschnitt von der Düsseldorfer Straße (B 9) bis zur Einsteinstraße eine Erneue- rung der Fahrbahn vor. Dabei war eine neue ungebundene Tragschicht aufgrund des vorlie- genden Baugrundgutachtens nur in kleinen Teilbereichen vorgesehen. Die Arbeiten wurden Ende Juli 2017 abgeschlossen. Bei der Ausführung der Arbeiten wurde festgestellt, dass das Baugrundgutachten nicht mit den tatsächlich vorgefundenen Verhältnissen übereinstimmt. Tatsächlich wurde eine kom- plette Erneuerung der ungebundenen Tragschicht erforderlich, woraus sich Mehrkosten in Höhe von geschätzt ca. 450.000,00 EUR ergeben werden. Genauere Zahlen können derzeit noch nicht genannt werden, da die Schlussrechnung noch nicht vorliegt. Da die KVB eine für den Ausbau bis zur Düsseldorfer Straße erforderliche Vollsperrung ab- lehnte (die Umleitung der beiden Buslinien erfolgte über die Edmund-ter-Meer-Straße) und die Maßnahme sowieso schon teurer wurde als vorgesehen, wurde die Fahrbahn zwischen Düsseldorfer Straße und Hermann-Ost-Straße/Edmund-ter-Meer-Straße nicht ausgebaut. Durch die Änderung des Maßnahmentextes rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungs- satzung wird es möglich, Straßenbaubeiträge auch für die notwendige Erneuerung der Schottertragschicht zu erheben. Hierzu ist die Gemeinde nach § 8 KAG in Verbindung mit § 77 Absatz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet, da bei der Erhebung von Straßen- baubeiträgen ein entsprechender Beitragsanspruch vollumfänglich auszuschöpfen ist. Dar- über hinaus muss der in der KAG-Maßnahmensatzung festgelegte Abschnitt gekürzt wer- den, um diesen an die tatsächliche Ausbaustrecke anzupassen. Aufgrund der Kostenerhöhung und der Verkürzung des Abschnittes erhöht sich auch die geschätzte Anliegerbelastung: Ursprünglich geschätzter Kostenanteil der Fahrbahn 605.000,00 EUR voraussichtliche Kostensteigerung 450.000,00 EUR Voraussichtliche Kosten des Ausbaus 1.055.000,00 EUR Anliegeranteil 50 % 552.500,00 EUR Voraussichtliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 552.500,00 EUR : 99.940 m² = rd. 5,60 EUR (vorher rd. 3,00 EUR) Anlage 21 zu § 3 Ziffer 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Roggendorfstraße von : Leopold-Gmelin-Straße bis : Einsteinstraße Stadtteil : Flittard Stadtbezirk : 9 § 1 Ziffer 11 der 256. KAG-Maßnahmensatzung vom 30.12.2016 sieht für die Roggendorf- straße im Abschnitt von der Leopold-Gmelin-Straße bis zur Einsteinstraße eine Erneuerung der Parkflächen auf der Südseite vor. Dabei sollte der Bordstein zwischen den Parkflächen und der Fahrbahn eigentlich erhalten bleiben. Die Straßenbauarbeiten wurden Ende Juli 2017 abgeschlossen. Bei der Ausführung der Arbeiten wurde jedoch festgestellt, dass sich die Bordsteine in deso- latem Zustand befanden und daher doch erneuert werden mussten. Durch die Änderung des Maßnahmentextes rückwirkend zum Inkrafttreten der Ursprungs- satzung wird es möglich, Straßenbaubeiträge auch für die notwendige Erneuerung der Bordsteine zu erheben. Hierzu ist die Gemeinde nach § 8 KAG in Verbindung mit § 77 Ab- satz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet, da bei der Erhebung von Straßenbaubeiträ- gen ein entsprechender Beitragsanspruch vollumfänglich auszuschöpfen ist. Aufgrund des zusätzlichen Ausbauumfanges erhöht sich auch die geschätzte Anliegerbelas- tung: Ursprünglich geschätzter Kostenanteil der Parkflächen 26.000,00 EUR Schätzkosten für die Erneuerung der Bordsteine 7.000,00 EUR Voraussichtliche Kosten des Ausbaus : 33.000,00 EUR Anliegeranteil 70 % 23.100,00 EUR Voraussichtliche Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 23.100,00 EUR : 47.100 m² = rd. 0,50 EUR (vorher rd. 0,40 EUR)
ergänzende Anlage 22- 262 Satzung
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ergänzende Anlage 22 Stellungnahme zur Nachfrage der Bezirksvertretung Ehrenfeld in ihrer Sitzung am 04.12.2017 betreffend § 1 Ziffer 10 – Verbesserung der Straßenentwässerung in der Christi- anstraße/Herbrandstraße in Ehrenfeld In der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 04.12.2017 wurde der Tagesordnungs- punkt 10.12 zurückgestellt. Es wurde die Frage gestellt, ob die Kanalsanierung Christian- straße/Herbrandstraße nicht durch die Gesellschaft „Moderne Stadt“ finanziert würde. Stellungnahme der Verwaltung: Gegenstand von § 1 Ziffer 10 des Entwurfes der 262. KAG-Maßnahmensatzung ist die Ver- besserung der unzureichenden Entwässerung in der Erschließungsanlage Christianstra- ße/Herbrandstraße in Ehrenfeld. In der Vergangenheit ist es nach Starkregenereignissen immer wieder zu Überflutungen der Straße gekommen. Selbst bei normalen Regenereignis- sen steht das Niederschlagswasser z.T. bis zur Oberkante der Straße. Um dies in Zukunft zu vermeiden, werden ein Überlaufbauwerk und ein Regenrückhaltebecken gebaut. Die Gesellschaft „Moderne Stadt“ ist Erschließerin des angrenzenden Baugebietes im Be- reich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 63466/02 und finanziert die Herstellung der darin vorgesehenen Erschließungsanlagen. Die Entwässerung des Plangebietes wird zur Leyendeckerstraße erfolgen. Der Straßenzug Christianstraße/Herbrandstraße liegt au- ßerhalb des Erschließungsvertragsgebietes. Die Vergrößerung der Kapazität des Mischwasserkanals in der Christianstraße/Herbrand- straße steht nicht im direkten Zusammenhang mit dem o.g. Neubaugebiet. Daher wird die Kanalbaumaßnahme auch nicht von der Gesellschaft „moderne Stadt“ bezahlt.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/62/621/1 Vorlagen-Nummer 3182/2017 Freigabedatum 20.11.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 262. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 262. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung. ------------ Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen. ja/nein Verkehrsausschuss 05.12.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Verkehrsausschuss Rat 06.02.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf- geführten Straßenarten, der Umfang der einzelnen Maßnahmen, sowie die Bildung von Abschnitten. Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 262. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat- zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maßnahmen sind in den Anlagen 2 bis 17 dargestellt. Nähere Erläuterungen zu den Satzungsänderungen in den §§ 2 und 3 finden sich in den Anlagen 18 bis 21. Satzung und weitere Erläuterungen siehe Anlagen Nr. 1 bis 21.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3182/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.11.2017
- Erstellt
- 16.10.2017 06:20