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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Bürgereingabe nach § 24 GO "Überdachung KVB-Haltestelle Gymnasium Köln-Widdersdorf" AZ 21/24

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2640/2024 vom 30.08.2024

Stand: Am 12.11.2024 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) ungeändert beschlossen.

Dokumente

  • Anlage 2 Eingabe

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    Von: An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Cc: Betreff: Datum: Antrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW Samstag, 20. Januar 2024 18:23:35 Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme Bezug auf den Antrag 2024/2023 bei der Bezirksvertretungs-Sitzung vom 04.12.2023 und muss leider feststellen, dass Bündnis 90 Die Grünen in der BV03 den Durchblick verloren hat. Wenn schon an der Haltestelle, direkt vor dem Gymnasium Köln-Widdersdorf, eine Überdachung beantragt wurde, stellt sich für mich die Frage, warum an der gegenüber liegende Haltestelle die Überdachung nicht beantragt worden ist. Auch von dort fahren nach Schulschluß viele Schüler zurück nach Hause und die haben bei schlechtem Wetter die gleichen Probleme wie auf der anderen Seite. Als sachkundiger Einwohne beantrage ich gemäß § 24 GO NRW das Versäumte unverzüglich nach- zuholen. Der Ordnung halber wollen Sie mir den Eingang meines Antrags für eine Überdachung der gegenüber- liegenden KVB-Haltestelle des Gymnasiums Köln-Widdersdorf schriftlich bestätigen und darüber hinaus erwarte ich von der Verwaltung der Stadt Köln, dass die Anträge der Bürger*innen zeitnah bearbeitet werden. Mit freundlichen Grüßen
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2640/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO "Überdachung KVB-Haltestelle Gymnasium Köln- Widdersdorf" AZ 21/24 Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung dankt dem Petenten für die Eingabe. Der vorgeschlagene Standort für den Fahrgastunterstand wird von Verwaltung und KVB geprüft. Wenn die technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, wird die Firma Wall über die SWK mit dem Aufbau des Fahrgastunterstands an der Haltestelle Rosmarinweg beauftragt. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent schlägt vor, an der Haltestelle Rosmarinweg in Köln-Widdersdorf in Fahrtrichtung Zum Dammfelde einen Fahrgastunterstand (FGU) aufzustellen. Die Aufstellung von FGU an Kölner Bushaltestellen wird durch den Werbenutzungsvertrag zwischen der Stadt Köln und der Stadtwerke GmbH (SWK) geregelt. Es steht nur ein begrenz- tes Kontingent an FGU zur Verfügung, das weitestgehend ausgeschöpft ist. Verwaltung und Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) unterstützen den Vorschlag des Petenten und werden den Standort in Zusammenarbeit mit der zuständigen Firma Wall prüfen. Wenn die technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind, wird die Firma Wall über die SWK beauftragt, an der genannten Haltestelle einen FGU aufzustellen. Wann der FGU aufgestellt wird, kann aktuell nicht mitgeteilt werden. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 - Eingabe
  • Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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    Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Aufstellung von Fahrgastunterständen unterliegt eng gesteckten Rahmenbedingungen, wie Berücksichtigung ausreichender Gehwegbreiten, baurechtlicher Einbezug von betroffenen Grundstückseigentümern etc. Die Belange unterschiedlicher Interessensgruppen werden durch diese Rahmenbedingungen bereits hinreichend berücksichtigt. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf

  1. 12.11.2024

    Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)

    TOP 5.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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