V/0709/2024
Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz zum geplanten Ausbau der L529 / K22
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Anlage 1 Niederschriften Naturschutzbeirat
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Anlage 1 Auszug aus der Sitzung des Naturschutzbeirates am 15.05.2024 Punkt 4 der Tagesordnung: Ausbau der Einmündung L 592 / K 22 zwischen Roxel und Nienberge - Befreiung von Verboten des LP 3 Frau Lüdiger und Herr Mörtenkötter vom Landesbetrieb Straßen.NRW berichteten über den aktuellen Sachstand und erläuterten Hintergründe und Details zu den vorliegenden Planungen. Zu den Vortragsinhalten wird auf die der Niederschrift angehängten Vortragsfolien verwiesen. Die Planungen für den Knotenpunkt wurden bereits im Jahr 2015 im Beirat diskutiert und kritisch gesehen. Im Ergebnis wurde in 2015 die Entscheidung über eine Befreiung zurückgestellt. Wesentliche Änderungen in der Planung wurden zwischen den Planungsständen von 2015 und 2024 nicht vorgenommen. Aktueller Anlass der nochmaligen Einbringung der Planung ist, dass auf Coesfelder Kreisgebiet die Hohenholter Straße saniert werden soll mit Anlage eines Radweges und in diesem Zuge die Umgestaltung des Anschlusses an die Landstraße zweckdienlich erscheint. Zudem drängen die Stadtwerke Münster auf Umsetzung der Planung aus 2015, in dessen Vorgriff Trinkwasserleitungen im damals geplanten Verlauf des Radweges verlegt wurden mit der Perspektive zeitnaher Überbauung. Weil die Flächen derzeit weiterhin landwirtschaftlich genutzt werden, sehen die Stadtwerke eine mögliche Gefährdung der Leitung und der Trinkwasserversorgung in dem angehängten Bereich. Nach wie vor entspricht die derzeitige Verkehrsführung nicht den vorhandenen Verkehrsströmen. Verfahrenstechnisch wird die Planung seitens Straßen.NRW als sog. „Fall unwesentlicher Bedeutung“ geführt. Es wurde mit allen Trägern öffentlicher Belange Einvernehmen hergestellt, lediglich die Zustimmung der UNB und die notwendige Befreiung vom Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet steht noch aus. Frau Lüdiger wies darauf hin, dass die der Planung zu Grunde liegenden Richtlinien für Straßen.NRW als Planungsträger verbindlich sind und die Planung für die vorzufindende Situation nicht reduzierbar ist. Die in 2015 seitens der Stadt Münster vorgebrachten Alternativvorschläge mit einer Kreisverkehrslösung seien mit eben diesen Richtlinien nicht vereinbar und demnach keine Planungsoption. Der zur Planung erarbeitete landschaftspflegerische Begleitplan bewertet die Planung als mit dem Naturschutzrecht vereinbar, sowohl im Hinblick auf die Eingriffsregelung als auch den Artenschutz. Die notwendige Kompensation kann ausschließlich vor Ort erfolgen. Aus dem Beirat wurde Kritik und Unverständnis über die durch die Stadtwerke angezeigte potentielle Gefährdung der Trinkwasserleitung geäußert. Ebenso wurde Kritik an den vorgestellten Planungen geäußert, da diese den schnelleren Verkehrsfluss für Autos in den Fokus stellen und nach Einschätzung einiger Beiratsmitglieder den Radverkehr dabei nicht angemessen berücksichtigen. Die Tatsache, dass durch die geplante Verkehrsführung für den Autoverkehr eine schnellere Passage ermöglicht wird und ein Abbremsen nicht mehr erforderlich ist, wurde im Beirat als zusätzliche Gefährdung für den Radverkehr betrachtet. Es wurden Möglichkeiten der Umgestaltung der Querungshilfe für Radfahrer sowie Möglichkeiten der Geschwindigkeitsreduktion im Kurvenbereich zur Reduktion der Planung diskutiert. Einzelne Beiratsmitglieder stellten die generelle Notwendigkeit der Planung in Frage und stellten einen grundsätzlichen Verzicht auf derartige raumgreifende Planungen in den Raum. Zudem wurde die Einschätzung in Frage gestellt, dass die Planung im Hinblick auf die in der Vergangenheit festgestellten Kiebitzvorkommen unproblematisch sei. Abschließend wurde die Zustimmung zu einer möglichen Befreiung für die vorgestellte Planung mit sieben Gegenstimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt. Auszug aus der Sitzung des Landschaftsbeirates am 28.01.2015 Punkt 4 der Tagesordnung: Geplanter Ausbau der Hohenholter Straße Frau Lüdiger und Herr Sicking vom Landesbetrieb Straßenbau NRW stellten die Planung des Ausbaus der Hohenholter Straße zwischen der Havixbecker Straße und der Hülshoffstraße anhand einer vorbereiteten Präsentation vor. Zur Begründung der Notwendigkeit des Ausbaus wurden der heutige Zustand der Strecke und die ermittelten Verkehrs- und Unfallstatistiken dargestellt. Die Strecke dient im Bedarfsfall als Umleitungsstrecke der Autobahnen A1 und A43 sowie der B54. Geplant ist eine Verbreiterung der Trasse auf 7,5 Meter sowie eine Änderung der Knotenpunkte Havixbecker Str. – Hohenholter Str. (Kreisverkehr) und Hohenholter Str. – Hülshoffstr. (geänderte Straßenführung mit durchgängiger Verbindung Roxel - Nienberge und untergeordnetem Anschluss der Hohenholter Str.). Neben verkehrsplanerischen Aspekten wurden auch die vorgesehenen landschaftspflegerischen Maßnahmen angesprochen. Bezug genommen wurde auch auf einen Alternativvorschlag, der im Vorfeld durch die ULB in Abstimmung mit den Beiratsvorsitzenden an den Planungsträger herangetragen wurde, um einerseits eine geringere Flächeninanspruchnahme zu erwirken, aber auch um den Eingriff in die räumliche Wirkung zum Aatal und bezüglich des Artenschutzes zu minimieren. Ergänzend wurde angeregt, die Querungsmöglichkeiten für den Erholungsverkehr (Radwege-Themenrouten / Reitweg) hinsichtlich der Gefährdungsaspekte im Kurvenbereich zu prüfen. Als Diskussionsgrundlage für einen Lösungsansatz wurde dem Planungsträger eine Skizze für eine Kreisverkehrlösung im Knotenpunkt Hohenholter Str. – Hülshoffstr. unterbreitet. Begleitet wurde der Vortrag von einer konträren Diskussion mit den Vertretern des Planungsträgers. Verkehrsplanerischen und sicherheitsrelevanten Aspekten standen Argumente der Flächeninanspruchnahme (auch im Hinblick auf das benachbarte Kiebitzbiotop Aaaue) und der potentiellen Gefährdung Erholungssuchender entgegen. Kritisiert wurde zudem die geplante Umsetzung eines Teils der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen an einem Standort in Hopsten-Dreierwalde. Vom Planungsträger wurden alle Varianten und Änderungsvorschläge, die sich aus der Diskussion ergaben als nicht umsetzbar zurückgewiesen. Im Hinblick auf eine notwendige Befreiung für die Planung aufgrund der Lage im Landschaftsschutzgebiet wurde folgender Vorschlag zur Abstimmung gestellt: Die Entscheidung über eine Befreiung wird vertagt mit dem Auftrag einer Überplanung, um landschaftliche Belange besser zu berücksichtigen. Diesem Vorschlag wurde mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen und einer Enthaltung gefolgt. Aufgrund der engen Zeitplanung im Hinblick auf den Baubeginn wurde seitens des Beirates angeboten, ggf. zu einer Sondersitzung mit dem Ziel der Entscheidung über eine Befreiung zusammen zu kommen. Auszug aus der Sitzung des Landschaftsbeirates am 18.03.2015 Punkt 5 der Tagesordnung: Ausbau der Hohenholter Straße Herr Krabbe erläuterte kurz die Entwicklung nach der letzten Beiratssitzung. Eine veränderte Planung wurde seitens Straßen.NRW nicht vorgelegt. Aufgrund der strittigen Planung für die Knotenpunkte wurde die Umsetzungsplanung jedoch dahingehend geändert, dass zunächst nur der Ausbau der Strecke erfolgen soll, ausschließlich der strittigen Knotenpunkte. Für den Ausbau der Strecke beantragte Straßen.NRW die Befreiung von dem Bauverbot im Landschaftsschutzgebiet. In der folgenden Beratung wurde teilweise sehr konträr über die grundsätzliche Notwendigkeit des Ausbaus und des damit verbundenen landschaftlichen Eingriffs diskutiert. Es wurden Bedenken geäußert, mit der Zustimmung für den Ausbau der Strecke vor Ort Fakten für den strittigen Ausbau der Knotenpunkte zu schaffen. Zudem wurde grundsätzlich die Genehmigungsstrategie von Straßen.NRW kritisiert und von einzelnen Mitgliedern der Appell geäußert, aus strategischen Gründen eine Zustimmung zur Befreiung des Streckenausbaus zu versagen. Abschließend wurde der Antrag auf Befreiung für den Ausbau der Strecke zur Abstimmung gestellt. Der Erteilung einer Befreiung wurde mit 10 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen zugestimmt.
Anlage 3 Anfrage Straßen.NRW zur abschließenden Entscheidung der UNB
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Reiner Uennigmann
Von: Ingrid.Luediger@strassen.nrw.de
Gesendet: Mittwoch, 3. Juli 2024 18:41
An: Reiner Uennigmann; Birgit Schumann
Cc: Manfred.Ransmann@strassen.nrw.de; Benjamin.Pier@strassen.nrw.de;
marc.moertenkoetter@strassen.nrw.de
Betreff: AW: Protokoll Naturschutzbeirat
[DOI-Mail]:
Diese Mail haben Sie über das Behördennetz DOI erhalten.
Sehr geehrte Frau Schumann,
sehr geehrter Herr Uennigmann,
Bezug nehmend auf Ihre E-Mail vom 01.07.2024 und unser Telefonat vom 02.07.2024 bedanke ich mich
für die Übersendung der Niederschrift zur Sitzung des Naturschutzbeirates vom 15.05.2024, in der die
Befreiung von den Verboten des LSG zum geplanten Ausbau der Einmündung der L 529 / K 22 beantragt
wurde. Es ist festzustellen, dass der Beirat die Befreiung abgelehnt hat und hierfür keine sachliche oder
fachliche Begründung vorliegt.
Das Baurechtsverfahren zur Maßnahme soll mit Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren im Wege des
Falls von unwesentlicher Bedeutung erlangt werden.
Daher bitte ich für das weitere Vorgehen um eine Entscheidung der Unteren Naturschutzbehörde (UNB)
der Stadt Münster zur beantragten Befreiung von den LSG-Verboten und zudem um Mitteilung darüber,
was zu tun ist, um eine positive Entscheidung für diese Frage zu erlangen.
Im Rahmen Ihrer Abwägung bitte ich folgende Kriterien einzubeziehen:
Die aktuellen Anlässe zur Beantragung der LSG-Befreiung sind in meiner Mail vom 04.01.2024 und in
unserer Präsentation zur Beiratssitzung vom 15.05.2024 dargestellt und betreffen folgende Punkte:
- Kreis Coesfeld / Radwegenetz entlang der K 22
- Stadtwerke Münster / Sicherung der Wasserversorgungsleitung
- Land NRW / Verbesserung der Sicherheit und Leichtigkeit der Verkehrssituation für alle
Verkehrsteilnehmenden
Der Kreis Coesfeld / FB 3 – Kreisstraßen hat der Maßnahme im Jahr 2014 zugestimmt.
Im Städtebaugespräch mit der Stadt Münster vom 11.03.2014 wurde die Gesamtmaßnahme
vollumfänglich begrüßt und Unterstützung zugesagt. Als Ansprechpartner wurde das Planungsamt
benannt.
Die für den Ausbau des Knotenpunktes erforderlichen Flächen sind im Jahr 2014 zum Zwecke des
Ausbaues von der Stadt Münster (Erwerb aus dem Flurstück 82, Flur 28, Gemarkung Roxel) erworben
worden.
Im Vorfeld der Planung sind im Jahr 2014 / 2015 mit allen Trägern öffentlicher Belange (TÖB)
Abstimmungen durchgeführt worden.
Mit Ausnahme der LSG-Befreiung erfolgte seinerzeit übereinstimmend von allen Trägern öffentlicher
Belange eine Zustimmung.
Auch die Höhere Landschaftsbehörde der Bezirksregierung Münster hat für die Gesamtmaßnahme
zum Ausbau der L 529 / Hohenholter Straße der vorgelegten Einzelfallprüfung (gemäß UVPG NRW) mit
Datum vom 04.06.2014 zugestimmt.
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Das Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls ist im Internet unter
http://www.strassen.nrw.de/umwelt/efp/efp-2014.html veröffentlicht worden.
Die entsprechenden Ämter der Stadt Münster sind wie folgt beteiligt worden und haben der Maßnahme
seinerzeit zugestimmt:
- Stadt Münster / Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung Verkehrsentwicklung
- Stadt Münster / Ordnungsamt / Kampfmittelbeseitigungsdienst
- Stadt Münster / Straßenverkehrsamt / ÖPNV
- Untere Wasserbehörde der Stadt Münster
Bisher ohne Zustimmung:
- Untere Landschaftsbehörde der Stadt Münster ???
Weitere TÖB haben der Maßnahme zugestimmt (nur zur Information):
- LWL / Amt für Bodendenkmalpflege
- LWL / Amt für Denkmalpflege
- Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Militärische Belange
Im Weiteren verweise ich darauf, dass die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen in den zu
entsiegelten ehemaligen Straßenfläche der L 529 und in den angrenzenden Restflächen und damit
vollumfänglich vor Ort erfolgen können.
Da die Ablehnung des Beirates ohne sachlich Begründung erfolgt ist, bitte ich um eine möglichst positive
Entscheidung zur beantragten Befreiung von den LSG-Verboten und hilfsweise um eine Information
darüber, wie eine positive Entscheidung herbeigeführt werden kann, um somit Baurecht im Wege des Falls
von unwesentlicher Bedeutung erlangen zu können.
Andernfalls muss dem Kreis Coesfeld sowie den Stadtwerken Münster für die weitere Betrachtung Ihrer
Belange mitgeteilt werden, dass eine Realisierung der Maßnahme aus baurechtlichen Gründen nicht
möglich ist.
Unabhängig von den vorgenannten baurechtlichen Erwägungen, weise ich darauf hin, dass die
Realisierung der Maßnahme selbstverständlich unter einem haushaltsrechtlichen Vorbehalt steht.
Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ingrid Lüdiger
Planungsabteilung
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Münsterland
Wahrkamp 30
48653 Coesfeld
Telefon: 02541 / 742 - 364
Mobil: 0152 0879 1043
E-Mail: ingrid.luediger@strassen.nrw.de
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www.strassen.nrw.de
Anlage 5 Kiebitzvorkommen 2017 bis 2024
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Anlage A
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Anlage A zur V/0709/2024 Kurzüberblick Entscheidung über den Widerspruch des Naturschutzbeirats zu einer Befreiung nach § 67 Bun- desnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum geplanten Umbau der L 529 / K 22 (Einmündung Hohen- holter Str. / Hülshoffstraße) zwischen Roxel und Nienberge durch den Straßenbaulastträger Stra- ßen.NRW. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Straßen.NRW benötigt zur Baurechtserlangung der Straßenbauplanung die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans. Durch die Ratsentscheidung wird abschließend über die Ertei- lung einer Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde (UNB) entschieden. Finanzierung Produktgruppe: 1303 Natur, Landschaft, Erholung, Wasser Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Aufgrund des Dissenzes zwischen UNB und Naturschutzbeirat muss nach § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW der Rat über die Erteilung einer Befreiung entscheiden. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0709/2024 V/0709/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Widerspruch des Naturschutzbeirats zu einer Befreiung nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zum geplanten Umbau der L 529 / K 22 (Einmündung Hohenholter Str. / Hülshoffstraße) zwischen Roxel und Nienberge durch den Straßenbaulastträger Straßen.NRW Beratungsfolge 26.11.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den Widersp ruch des Naturschutzbeirates ge gen die Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans für den geplanten Ausbau der Einmündung der L 529 / K 22 zur Kenntnis. 2. Der Rat hält den Ausbau aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für erforderlich. 3. Der Rat stellt fest, dass die Stadt Münster als Untere Naturschutzbehörde (UNB) für den geplanten Ausbau der Einmündung der L 529 / K 22 die Befreiung gemäß § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i. V. m. § 75 Abs. 1 LNatSchG zu erteilen hat. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster keine Kosten entstehen. Es handelt sich um eine Baumaßnahme des Landes NRW. Begründung: Der besagte Bereich befindet sich im Geltungsbereich des Landschaftsplans Nr. 3 „Roxeler Riedel", innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schonebeck, Rüschenfeld und Alvingheide“. Amt für Grünflächen, Umw elt und Nachhaltigkeit 06.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Uennigmann Telefon: 492-6729 uennigmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0709/2024 Gem. Ziffer 3-2.2.1 I. Buchstabe b des Landschaftsplanes ist es in Landschaftsschutzgebieten verbo- ten, Verkehrsanlagen einschließlich Nebenanlagen zu errichten oder zu ändern. Für das geplante Ba uvorhaben bedarf es nach § 67 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) einer landschaftsrechtlichen Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans. Die Planung wurde bereits im Jahr 2015 im Zusammenhang mit dem Streckenausbau der Hohenhol- ter Straße im Naturschutzbeirat behandelt. Aufgrund des durch die UNB und den Beirat gesehenen Nachbesserungsbedarfs im besagten Einmündungsbereich wurde in 2015 lediglich eine Befreiung für den Streckenausbau erteilt und baulich auch umgesetzt. Aufgrund aktueller Veranlassung wurde seitens Straßen.NRW die Planung erneut in die Sitzung des Naturschutzbeirates vom 15.05.2024 eingebracht. Eine Anpassung der Planung wurde mit Verweis auf den Grundsatz der bedarfsgemäßen und regelkonformen Gestaltung gemäß verbindlicher Vorga- ben der technischen Regelwerke nicht für möglich gehalten. Mit der geplanten Baumaßnahme ist eine zusätzliche Flächenversiegelung in einer Größenordnung von ca. 750 m² verbunden. Es werden keine wertvollen Biotopstrukturen in Anspruch genomme n, artenschutzrechtliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Der mit dem Vorhaben verbun- dene Eingriff kann entsprechend dem Landschaftspflegerischen Begleitplan in Gänze vor Ort kom- pensiert werden. Der Naturschutzbeirat widersprach in der Sitzung der Erteilung einer Befreiung. Sämtliche im Verfahren zur Baurechtserlangung beteiligten Stellen stimmten der Planung bereits im Jahr 2015 zu. Die Zustimmungen haben weiterhin Gültigkeit. Die UNB sieht in der Gesamtabwägung, dass das öffentliche Interes se am geplanten Ausbau des Einmündungsbereiches gegenüber dem Verbot im Landschaftsschutzgebiet überwiegt und würde eine Befreiung erteilen. Es liegen keine gravierenden naturschutzfachlichen und –rechtlichen Gründe für eine Versagung der Befreiung vor. Rechtslage: Gemäß § 75 Abs. 1 LNatSchG kann der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde einer beabsichtig- ten Befreiung mit der Folge widersprechen, dass die Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt oder ein von ihr beauftragter Ausschuss über den Widerspruch zu entscheiden hat. Detaillierte Informationen zur Planungshistorie und zur Planung sind den Anhängen zu entnehmen. Ebenfalls angehängt sind die Niederschriften der betroffenen Sitzungen des Naturschutzbeirates. I.V. gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen: 1. Auszug aus den Niederschriften Naturschutzbeirat vom 28.01.2015, 18.03.2015 und 15.05.2024 2. Präsentation Naturschutzbeirat 2024-05-15 3. Anfrage Straßen.NRW zur abschließenden Entscheidung der UNB 4. Angaben zur Eingriffsbilanzierung 5. Kiebitzvorkommen 2017 - 2024
Anlage 2 Präsentation Naturschutzbeirat 2024-05-15
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Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | Umbau der L 529 / K 22 (Einmündung Hohenholter Str. / Hülshoffstraße) mit Anlage eines Geh- und Radweges und einer Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 1 Übersichtskarte Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Realisierter Ausbau der L 529 Hohenholter Straße zwischen Roxel und Nienberge Landschaftsrechtliche Erteilung der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes „Roxeler Riedel“ für das Landschaftsschutzgebiet „Schonebeck, Rüschenfeld, Alvingheide“ (vom 25.03.2015) durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Münster und den Naturschutzbeirat Geplanter Umbau der Einmündung der L 529 / K 22 zwischen Roxel und Nienberge Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 2 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Übersichtslageplan Aktuelle Veranlassung: Kreis Coesfeld / Stadt MS Geplante Erneuerung der K 22 und Neubau eines Geh- u. Radwegs auf der Nordostseite der K 22 mit Anschluss an den Geh- und Radweg entlang der L 529 und Zubringerfunktion zur Veloroute der Stadt Münster Land NRW Geplanter, bedarfsgerechter und regelkonformer Umbau der Einmündung der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- und Radwegen und einer Querungshilfe L 529 / AN 4 von Roxel vorhandener Ausbau der L 529 und Anlage eines Geh- u. Radwegs (Bürgerradweg) sowie vorh. Leitungsverlegung (Wasser- u. Elektroltg.) der Stadtwerke Münster in der Verkehrsfläche Stadtwerke Münster Risiko für bereits erfolgte Leitungsverlegung (Wasser- und Elektroltg.) der Stadtwerke Münster in der Trasse des geplanten Geh- und Radwegs (bisher Grünlandnutzung) Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 3 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Planungsgeschichte Historie zum geplanten Ausbau der L 529, Hohenholter Straße, und Neubau von Geh- und Radwegen - 1991 - Landtagspetition der Anwohner zur Anlage von Geh- und Radwegen mit anschl. Entwurfsaufstellung durch das Land NRW - 2006 - Orttermin mit Anwohnern zur Anlage von Geh- und Radwegen - 2006 - Eingabe bei der Stadt Münster von Anwohnern zur Anlage von Geh- und Radwegen - 2007 - Bürgerinformation zum Ausbau der L 529 mit Anlage von Geh- und Radwegen durch die RNL Münsterland / Land NRW - 2007 - Gründung einer Bürgerinitiative zum Bau des Geh- und Radwegs an der L 529 / Hohenholter Straße - 2008 - Vereinbarungen zwischen Land NRW, Stadt Münster und der Bürgerinitiative zum Bau des Geh- und Radwegs - 2010 - Baudurchführung des Bürgerradwegs an der L 529 (mit Lage im Vorgriff auf späteren Ausbau) von der L 581 bis zur K 22 Planungsabstimmungen zum Ausbau der L 529 Hohenholter Straße einschl. Umbau der Knotenpunkte der L 529 / L 581 und der L 529 / K 22, u. a.: - 2014 - planerische Zustimmung der Stadt Münster, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsentwicklung - planerische Zustimmung des Kreises Coesfeld, FB 3 – Kreisstraßen - 2014 - Genehmigung des Bauentwurfes zum Ausbau der L 529, Hohenholter Straße, für Gesamtmaßnahme Baurechtserlangung für den Ausbau der L 529 im Teilabschnitt zwischen den Knotenpunkten, u. a.: - 2014 - Zustimmung der Höheren Landschaftsbehörde / Bez.-Reg. Münster vom 04.06.2014 (Einzelfallprüfung) für die Strecke zwischen den Knotenpunkten der L 529 / L 581 und L 529 / K 22 - 2015 - Genehmigung der UNB zur Befreiung von den Verboten des Landschaftsschutzgebietes mit Schreiben vom 25.03.2015 - 2015 - Bauausführung des Landes NRW zum Ausbau der L 529 im Teilabschnitt zwischen den Knotenpunkten Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 4 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Bestand / Veranlassung: Verkehrssituation der L 529 / K 22 unklar und nicht bedarfsgerecht L 529 von Roxel nach Nienberge / Ende vorh. Ausbau L 529 von Nienberge nach Roxel - Hohenholter Straße: vorh. Fahrbahnbreite ca. 6,00 m - Hülshoffstraße: vorh. Fahrbahnbreite 11,00 m (RQ 14) - L 529 und K 22 mit übergeordneter Anbindung - untergeordnete Anbindung der L 529 gegenüber K 22 - L 529 / BAB-Bedarfsumleitung (U 85) als Eckverkehr - L 529 / BAB-Bedarfsumleitungen (U 24 / U 52) als Eckverkehr - begleitender Geh- und Radweg (rechts, östl. Seite) - begleitender Geh- und Radweg (links, südl. Seite) Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 5 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Bestand / Veranlassung: Verkehrssituation der L 529 / K 22 unklar und nicht bedarfsgerecht L 529 von Roxel nach Nienberge, Hohenholter Straße, Fahrbahnbreite ca. 6,00 m, Geh- und Radweg 2,50 m (rechts) - übergeordnete Führung im Zuge der L 529 und der K 22 von Roxel in Fahrtrichtung Hohenholte - untergeordnete Anbindung des Hauptverkehrsstroms im Zuge der L 529 von und nach Nienberge - Eckverkehr im Zuge der BAB-Bedarfsumleitung (U 85 - in Gegenrichtung U 24 und U 52 - für A 1, A 43 und AK Münster-Süd) FB ca. 6,00 m Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 6 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Bestand / Veranlassung: Verkehrssituation der L 529 / K 22 unklar und nicht bedarfsgerecht L 529 von Nienberge nach Roxel, Hülshoffstraße, Fahrbahnbreite 11,00 m, Geh- und Radweg 2,50 m (links) - übergeordnete Führung L 529 im Zuge der K 22 von Roxel in Fahrtrichtung Hohenholte - untergeordnete Anbindung des Hauptverkehrsstroms im Zuge der L 529 von und nach Nienberge - Eckverkehr im Zuge der BAB-Bedarfsumleitung (U 24, U 52 - in Gegenrichtung U 85 - für A 43, AK Münster-Süd und A 1) FB 11,00 m Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 7 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Realisierter Ausbau der L 529 mit Geh- und Radweg im Zuge der L 529 / Hohenholter Straße Geplanter Querschnitt für den Umbau der L 529 mit untergeordneter Anbindung der K 22 Fahrtrichtung von Roxel nach Nienberge vorh. / geplante Fahrbahn = 7,50 m vorh. / gepl. Geh- und Radweg = 2,50 m Breite, abgerückt hinter der Mulde geführt 7,50 m 2,50 m Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 8 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Ausbauquerschnitt für den Umbau der L 529 mit untergeordneter Anbindung der K 22 Querschnitt der L 529 entspricht dem Ausbau der L 529 / Hohenholter Straße Fahrbahnbreite 7,50 m und abgerückt geführten Geh- und Radweg mit 2,50 m Breite 7,50 m 2,50 m - A R B E I T S P L A N - Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 9 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Ausbauquerschnitt für den Umbau der L 529 mit untergeordneter Anbindung der K 22 Querschnitt der K 22 / Hohenholter Straße im Einmündungsbereich Fahrbahnbreite 7,00 m und parallel geführter Geh- und Radweg mit 2,50 m Breite, Trennstreifenbreite 1,75 m 7,00 m2,50 m 1,75 m - A R B E I T S P L A N - Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 10 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Lageplan - A R B E I T S P L A N - Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 11 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Bestandsituation: Sicherheitsdefizite durch nicht bedarfsgerechte Verkehrsführung Verkehrsbelastungszahlen an der L 529 (Abs. 4 und 5) Hohenholter Straße / Hülshoffstraße gemäß: • Straßenverkehrszählung (SVZ) in den Jahren 2005 - 2020 / Zählstelle Nr.: 4011-1308 Verkehrsmenge des durchschnittlich täglichen Verkehrs (DTV) und Schwerverkehrs (SV) • Planungsgrundlage zum genehmigten Vorentwurf sind die Werte der SVZ 2005 und 2010 SVZ 2005 SVZ 2010 SVZ 2015 SVZ 2020 DTV: 5.682 Kfz/24h 5.949 Kfz/24h 5.667 Kfz/24h 4.470 Kfz/24h SV: 280 Fz/24h 361 Fz/24h 258 Fz/24h 232 Fz/24h Rad: 117 R/24h 85 R/24h Verkehrsbelastung an der K 22 DTV 2010 = 830 Kfz/24h Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 12 Verkehrsstärkenkarte 2010 Verkehrsflussdiagramm zur L 529 / K 22 Planungsgrundlage: SVZ 2010/DTV: 5949 Kfz/24h / 830 Kfz/24h Grundlage: Verkehrszählung vom 26.02.2013 Bereich: Münster-Roxel / Münster-Nienberge Zeitraum: Morgenspitze / 7.00 - 8.00 Uhr Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Summe des zufließenden Verkehrs: 748 Pkw-E/h Zuflussanteil der K 22: 58 Pkw-E/h, (entspr. rd. 8 %) Zufahrt 1: Zufahrt 3: L 529 - von Roxel K 22 - von Hohenholte S= 360 Pkw-E/h S= 58 Pkw-E/h Zufahrt 2: L 529 - von Nienberge S= 330 Pkw-E/h Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 13 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Verbesserung der Verkehrssituation: Grundsatz der bedarfsgemäßen und regelkonformen Gestaltung gemäß verbindlicher Vorgaben der technischen Regelwerke (z. B. RAL 2012) •Das Landesministerium gibt die technischen Regelwerke (die sogenannten „Richtlinien“) als verbindliche und maßgebliche Planungsgrundsätze vor, die im Rahmen der Planung von Straßenbaumaßnahmen zu beachten sind. •Die Regelwerke bzw. Richtlinien dienen insbesondere dem Zweck, als Ergebnis der Straßenplanung die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und zu verbessern. • Diese Regelwerke bzw. die sogenannten Richtlinien, beschreiben zu diversen Themenbereichen detailliert und verbindlich die planerischen, verkehrstechnischen oder in sonstiger Fachlichkeit zu berücksichtigenden Kriterien und Vorgaben. • Die vorliegende Planung beinhaltet z. B. die nachfolgenden Kriterien der Richtlinie für die Anlage von Landstraßen - Ausgabe 2012 (RAL 2012) als maßgebliche Werte: Die L 529 entspricht als außerorts verlaufende Landesstraße der Kategorie der Landstraße III, damit der Entwurfsklasse EKL 3 (RAL). Grundsätzlich ist für außerorts verlaufende Landstraßen eine Geschwindigkeit von V = 100 km/h zu berücksichtigen. Auf Grund des Einmündungsbereichs kann die Planungsgeschwindigkeit bzw. zulässige Geschwindigkeit auf V = 70 km/h reduziert werden. Dies ermöglicht hier u. a. die Minimierung der Trassierung, der Eingriffe in Natur und Landschaft und des erforderlichen Flächenbedarfs. Vergleich der Planungsparameter zwischen der Planung und der derzeit gültigen Richtlinie für die Anlage von Landstraßen RAL 2012 gewählte Größe gemäß RAL für V = 70 km/h gemäß RAL für V = 100 km/h Kurvenradius im Grundriss (Trassierung): R = 200 m min. R = 200 m min. R = 300 m Fahrbahnbreite (lt. Regelquerschnitt): 7,50 m (RQ 10,5) 8,00 m (RQ 11,0) 8,00 m (RQ 11,0) Die Fahrbahnbreite kann u. U. auf 7,50 m reduziert werden. Knotenpunktform gemäß Verkehrsmengen: übergeordnet geführte L 529 mit untergeordneter Anbindung der K 22. Dies gilt in allen Fällen. Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 14 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Veranlassung - Abwägung verkehrlicher und landschaftspflegerischer Belange - Linienführung zur Vermeidung bzw. Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft mit möglichst enger Trassierung: - geplante Linienführung der L 529 mit untergeordneter Anbindung der K 22 und geplantem Kurvenverlauf mit der Mindestgröße von min. R = 200 m - keine Vergrößerung der Fläche bzgl. der vorhandenen Effektdistanz des Kiebitz: geplante Trasse/Effektdistanz verläuft innerhalb vorhandener Effektdistanz - Bedarfsgerechter, regelkonformer Umbau gemäß der Straßenkategorie, der Funktion und der Verkehrsbedeutung der L 529 : - Trasse mit Mindestkurvenradius von R = 200 m im Bereich L 529 / K 22 (entspr. freier Strecke mit einer mindestens zulässigen Geschwindigkeit von 70 km/h) - regelkonforme Wahl der geeigneten Knotenpunktsform: Einmündung mit Linksabbiegestreifen und Tropfen entspr. Verkehrsbedeutung (gemäß RAL) - L 529 mit erheblicher Verkehrsbelastung: Vorentwurf (im Jahr 2014) mit DTV2010: 5949 Kfz/24h, SV2010: 361 F/24h - K 22 mit sehr geringer Verkehrsbelastung: Vorentwurf (im Jahr 2014) mit DTV2010: 830 Kfz/24h, - Zubringerfunktion der L 529 zur B 54 und zur A 1 bzw. A 43 - Bedarfsumleitungen (U 85, U52, U24) für BAB A 1 und A43 sowie AK Münster-Süd - Verbindungsfunktion zwischen den o. g. Ortsteilen Roxel und Nienberge sowie Hohenholte - Förderung des nichtmotorisierten Verkehrs, wie Fußgänger- und Radverkehr durch: - Anlage von abgerückt geführtem Geh- und Radweg an der L 529, dadurch erhöhter Schutz vor Lärm- und Feinstaubimmissionen - Anlage einer Querungshilfe / Mittelinsel im Zuge der L 529 - Anbindung an die überörtlichen Radwanderwege im Zuge der K 22 und der weiteren überörtlichen Radwanderwege - Förderung des klimafreundlichen Schüler-, Pendler- und Freizeitverkehrs zwischen den Ortsteilen Roxel, Nienberge und Havixbeck-Hohenholte - Verbesserung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer durch Wahl der regelkonformen Planungselemente: - Fahrbahnbreite von 7,50 m (RQ 10,5) einschließlich der Anbindung der K 22 mit verkehrsgerechter und regelkonformer Knotenpunktsgestaltung - Geh- und Radwege mit 2,50 m Breite und Anlage einer Querungshilfe für Geh- und Radfahrverkehr im Zuge der L 529 - Erhöhung der Verkehrssicherheit durch die abgerückte Linienführung des Geh- und Radwegs und Anlage der Querungshilfe Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 15 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Landschaftspflegerische Belange: Effektdistanz für den Kiebitz Linienführung der L 529 / K 22 Identische Außenkante der Fläche bezogen auf die Effektdistanz für den Kiebitz von jeweils 200 m Breite im Vergleich von: - Bestand (grüne Darstellung) und - Planung (orange Darstellung) - Außenkante (Abstand je 200 m) - Breite zur vorhandenen Trasse - Breite zur geplanten Trasse Ergebnis: keine Vergrößerung der Fläche der Effektdistanz Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 16 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Landschaftspflegerische Belange: Abstimmung zum Landschaftspflegerischen Begleitplan Auszug aus LBP, u. a.: - Kompensation und - 9 geplante Bäume im geplanten Knotenpunkt (s. Blatt 2.5 / Stand 2015) - A R B E I T S P L A N - Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 17 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Akueller Anlass - Abwägung verkehrlicher und landschaftspflegerischer Belange - Aktuelle Anfrage der Stadtwerke Münster zur Errichtung des geplanten Geh– u. Radwegs zur Sicherung der Wasserversorgungsleitung - Im Jahr 2014 erfolgte eine Leitungsverlegung für Wasserversorgung und Elektroleitung im Zuge des geplanten Geh- und Radwegs parallel zur gepl. L 529 - Die Leitungsverlegung erfolgte auf den ehemaligen Flächen der Stadt Münster, die bereits für den Umbau an das Land NRW veräußert wurden. - Der geplante Umbau des Knotenpunktes der L 529 / K 22 konnte bisher nicht realisiert werden. - Die Wasserversorgungs- und Elektroleitungen der Stadtwerke liegen innerhalb der nach wie vor als Grünland genutzten Flächen im LSG. - Diese Lage führt zur aktuellen Anfrage der Stadtwerke Münster: - Beschaffenheit der Wasserleitung ist auf Lage unter dem geplanten Geh- und Radweg abgestellt. - Risiko der Verunreinigungen der Wasserversorgungsleitungen durch Diffusion von Düngemitteln in das Trinkwasser - Aufforderung der Stadtwerke Münster zur Errichtung des geplanten Geh- und Radwegs zum Schutz der Wasserversorgungsleitung - Aktuelle Anfrage des Kreises Coesfeld (Baulastträger der K 22 in Richtung Hohenholte) zur Förderung des Radverkehrsnetzes: - Geplante Erneuerung der Fahrbahn der K 22 / Hohenholter Straße - geplanter Neubau eines Geh- und Radwegs an der K 22 (nordöstlich der vorhandene Baumreihe) in Richtung Hohenholte (bis K 1) - geplanter Geh- und Radweg an der K 22 mit Zubringerfunktion zum Veloroutennetz der Stadt Münster - geplanter Geh- und Radweg an der K 22 mit Anschluss an das regionale Radverkehrsnetz - Aufgabe des Landes NRW: Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit durch Baulastträger gemäß § 9 (1) StrWG NRW - Maßnahme zum Ausbau der L 529 mit Anlage von Geh- und Radweg seinerzeit durch Regionalrat der Bezirksregierung Münster priorisiert - Verbesserung der Verkehrssicherheit durch regelkonformen und bedarfsgerechten Umbau des Knotenpunktes der L 529 / K 22 im LSG - Gewährleistung der Funktion der BAB-Bedarfsumleitungen durch bedarfsgerechte und leistungsfähige Gestaltung des Knotenpunktes der L 529 / K 22 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | 18 Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe zwischen Roxel und Nienberge Aktuelle Abstimmung der landschaftsrechtlichen Belange zur Befreiung von den LSG-Verboten Aktuelle Veranlassung: Kreis Coesfeld / Stadt MS geplante Erneuerung der K 22 und Neubau eines Geh- u. Radwegs auf der Nordostseite der K 22 mit Anschluss an den Geh- u. Radweg entlang der L 529 und Zubringerfunktion zur Veloroute der Stadt Münster Land NRW Geplanter, bedarfsgerechter und regelkonformer Umbau der Einmündung der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- und Radwegen und einer Querungshilfe L 529 / AN 4 von Roxel vorhandener Ausbau der L 529 und Anlage eines Geh- u. Radwegs (Bürgerradweg) sowie vorh. Leitungsverlegung (Wasser- u. Elektroltg.) der Stadtwerke Münster in der Verkehrsfläche Stadtwerke Münster bereits erfolgte Leitungsverlegung mit dem Risiko für die Wasserleitung der Stadtwerke Münster in der Trasse des gepl. Geh- u. Radwegs bzw. aktueller Grünlandnutzung. Planung zum Umbau der Einmündung der L 529 / K 22 Hohenholter Straße / Hülshoffstraße im Landschaftsschutzgebiet (LSG) zwischen Roxel und Nienberge Abstimmung mit der Naturschutzbehörde und des Naturschutzbeirates der Stadt Münster bzgl. der Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes „Roxeler Riedel“ für das LSG „Schonebeck, Rüschenfeld, Alvingheide“ Umbau der L 529 / K 22 mit Anlage von Geh- u. Radwegen und Querungshilfe | Regionalniederlassung Münsterland Sitzung des Naturschutzbeirates der Stadt Münster am 15.05.2024 | Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Anlage 4 Angaben zur Eingriffsbilanzierung
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1 Reiner Uennigmann Von: Ingrid.Luediger@strassen.nrw.de Gesendet: Dienstag, 16. Juli 2024 14:34 An: Birgit Schumann; Reiner Uennigmann Cc: Benjamin.Pier@strassen.nrw.de; marc.moertenkoetter@strassen.nrw.de Betreff: WG: Protokoll Naturschutzbeirat, Telefonat zwischen Herrn Uennigmann und Frau Lüdiger vom 12.07.2024 Anlagen: Abs 1b_07-5_L 529-K 22_Lageplan 5_2015_2023.pdf; Bestands- und Konfliktplan Blatt 1.5 .pdf; L529_Roxel-Nienberge LBP Stand 2014-11-19.pdf [DOI-Mail]: Diese Mail haben Sie über das Behördennetz DOI erhalten. Sehr geehrte Frau Schumann, sehr geehrter Herr Uennigmann, Bezug nehmend auf meine E-Mail vom 03.07.2024 und die in unserem o. g. Telefonat vom 12.07.2024 aufgeworfene Frage zur Einordnung der im vorliegenden Maßnahmenplan zum LBP (Blatt Nr. 2.5) dargestellten Flächengröße der Entsiegelungsfläche im Vergleich zur Neuversiegelung der geplanten Baumaßnahme möchte ich Folgendes erläutern. Die als Ausgleichmaßnahme A 1 (Entsiegelung der Hohenholterstraße einschl. der Geh- und Radwegfläche mit einer Gesamtgröße von 930 m²) und A 3 (Entsiegelung der Hülshoffstraße einschl. der Geh- und Radwegfläche mit einer Gesamtgröße von 1310 m²) definierte Entsiegelung von ehemaligen Verkehrsflächen beschreibt jeweils die Größe der zu entsiegelnden Verkehrsflächen, die durch die vorgesehenen Ausgleichsflächen (Pflanzung von Feldgehölzen mit einzelnen Überhältern an der Hohenholterstraße / A 2 mit einer Größe von 2.555 m² bzw. an der Hülshoffstraße / A 4 mit einer Größe von 2.450 m²) überplant werden. Für die Planung zum Umbau des Knotenpunktes L 529 / K 22 (Hohenholter Straße / Hülshoffstraße) sind seinerzeit im Rahmen der landschaftspflegerischen Bearbeitung der Regionalniederlassung Münsterland zur Planung die wesentlichen Informationen bezüglich des Eingriffs in Natur und Landschaft wie folgt durch die zusammengefasst worden: Der Eingriffswert des Vorhabens beträgt 11.515 Wertpunkte (WP). Der Kompensationswert der im vorliegenden LBP eingestellten Maßnahmen A 1 – A 4 (Entsiegelung und Bepflanzung der rückzubauenden Teilflächen im Knotenpunktsbereich) beträgt 18.155 WP. Gemäß dem vorliegenden LBP ist demnach der Eingriff (Neuversiegelung) durch den geplanten Rückbau und der entsprechenden Bepflanzung der ehemaligen Verkehrsflächen der L 529 sowie der angrenzenden Restflächen bereits kompensiert, so dass keine externen Maßnahmenflächen vorzusehen wären. Zu der aktuell von Ihnen geäußerten Frage des Verhältnisses der Größe der Altversiegelung zur Neuversiegelung stellt der LBP der Gesamtmaßnahme zum Thema der Eingriffsbewertung dar, dass mit dem Ausbau der L 529 insgesamt 21.790 m² versiegelt werden und im bestehenden Eingriffsraums bereits 15.920 m² dauerhaft befestigt sind. Gemäß LBP beträgt die vorhaben-bedingte Neuversiegelung zur Gesamtmaßnahme somit 5.870 m². 2 Der LBP stellt im Weiteren fest, dass durch die Neuversiegelung von 5.870 m² in direkter Nachbarschaft zu der bestehenden L 529 mikroklimatische Veränderungen durch die zusätzliche Versiegelung nicht oder nur kaum wahrnehmbar sein werden. Bezogen auf den Teilabschnitt der Knotenpunktumgestaltung der L 529 / K 22n übersende ich Ihnen wunschgemäß die nachfolgende, rechnerische Ermittlung der Flächen zur Alt-, Ausbau- und vorhabenbedingter Neuversiegelung. Neben den durch die Ausgleichsmaßnahmen (A 2 und A 4) überplanten ehemaligen Verkehrsflächen, die u. a. im Maßnahmenplan Blatt 2.5 aufgeführt sind, sind in der nachfolgenden, rechnerischen Flächenermittlung auch die innerhalb der Baumaßnahme überplanten, d. h. zu beseitigenden oder zu überbauenden Verkehrsflächen aufgeführt. Somit erfolgt die Ermittlung von Alt-, Ausbau- und Neuversiegelung und der Flächenvergleich unter Berücksichtigung der entsprechenden Länge der Bestands- bzw. der Baustrecke. Flächenermittlung zur Altversiegelung, Ausbauversiegelung und vorhabenbedingter Neuversiegelung: Altversiegelung (einschl. Geh- und Radwegfläche) L 529 / Hohenholterstraße vorh. Fahrbahn, Länge: rd. 240 m, vorh. Fahrbahnbreite: rd.5,50 (Verzugstrecke bis zu 6,00 m) vorh. Geh-/Radwegbreite: Länge: rd. 200 m, Breite: 2,25 m FB: 240 m * 5,50 m = 1.320 m² GR: 200 m * 2,25 m = 450 m² Gesamtflächengröße = 1.770 m² Altversiegelung L 529 / Hülshoffstraße vorh. Fahrbahn, Länge: rd. 200 m, Breite: 11,00 m (RQ 14) vorh. Geh- und Radwegbreite: 2,25 m FB: 200 m * 11,00 m = 2.200 m² GR: 200 m * 2,25 m = 450 m² Gesamtflächengröße = 2.650 m² Altversiegelung Altversiegelung im Zuge der L 529 / Hohenholterstraße und Hülshoffstraße mit der Gesamtflächengröße von 4.420 m² (1.770 m² + 2650 m² / Fahrbahn mit Geh- und Radweg) Versiegelung durch Ausbau der L 529 und K 22n einschl. Geh- und Radwegflächen L 529 / Hohenholterstraße und Hülshoffstraße geplante Fahrbahn (FB), Länge (Bau-km 1+520 - Bau-km 1+885): 365 m, Breite: 7,50 m geplanter Linksabbieger (LA), Länge: gemittelt rd. 110 m, Breite: 3,50 m geplante Geh- und Radweg (GR), Länge (Bau-km 1+568 - Bau-km 1+875): 307 m, Breite: 2,50 m FB: 365 m * 7,50 m = 2.737,50 m² LA:. 110 m * 3,50 m = 385,00 m² GR: 307 m * 2,50 m = 767,50 m² Gesamtflächengröße = 3.890,00 m² 3 Versiegelung durch Ausbau der L 529 / Hohenholterstraße und Hülshoffstraße mit der Gesamtflächengröße von 3.890 m² (Fahrbahn mit Geh- und Radweg) K 22n / Hohenholterstraße geplante Fahrbahn: Länge (Bau-km 0+070 – Bau-km 0+170): 100 m, Breite: ≥ 7,00 m gepl. Geh- und Radweg: Länge (Bau-km 0+070 – Bau-km 0+170): 100 m, Breite: 2,50 m FB: 100 m * ≥ 7,50 m = 1.010,00 m² (einschl. Aufweitung an der Einmündung) GR: 100 m * 2,50 m = 250,00 m² Gesamtflächengröße = 1.260,00 m² Versiegelung im Zuge der K 22n / Hohenholterstraße mit der Gesamtflächengröße von 1.260 m² (Fahrbahn mit Geh- und Radweg) Versiegelung durch den Ausbau der L 529 und die gepl. Anbindung der K 22 mit der Gesamtflächengröße von 5.150 m² (3.890 m² + 1.260 m² / Fahrbahn mit Geh- und Radweg) Die vorhabenbedingte Neuversiegelung für den Teilabschnitt des Knotenpunktes der L 529 / K 22 beinhaltet somit die Größe von 730 m² (Ausbauversiegelung 5.150 m² - Altversiegelung 4.420 m²). Gemäß den vorstehenden Erläuterungen zum vorliegenden LBP ist der Eingriff der Neuversiegelung durch den geplanten Rückbau und die entsprechende Bepflanzung der ehemaligen Verkehrsflächen der L 529 sowie der angrenzenden Restflächen bereits kompensiert. Ergänzend zu dem mit meiner Mail vom 04.01.2024 übersandten Maßnahmenplan zum LBP (Blatt 2.5) übersende ich Ihnen in der Anlage den Lageplan zur Ausbaumaßnahme als Arbeitsplan (M = 1 : 500, Blatt Nr. 2.07/5), den Bericht zum LBP sowie den Bestands- und Konfliktplan zum LBP (Blatt 1.5) zu Ihrer Information. Dem Bestands- und Konfliktplan ist zu entnehmen, dass die Trasse des geplanten Knotenpunktes teilweise im Bereich der anliegenden Straßenrandfläche (VA-2) sowie überwiegend im Bereich der angrenzenden Grünlandfläche (EA-3, Feldgras) verläuft, deren ökologische Bedeutung gemäß Tab. 2 des LBP-Berichtes als mittel bis gering bewertet wird. Für evtl. Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ingrid Lüdiger Planungsabteilung Landesbetrieb Straßenbau NRW Regionalniederlassung Münsterland Wahrkamp 30 48653 Coesfeld Telefon: 02541 / 742 - 364 Mobil: 0152 0879 1043 E-Mail: ingrid.luediger@strassen.nrw.de
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (5)
- Hohenholter Straße 2008
- Havixbecker Straße
- Hülshoffstraße
- Schonebeck
- Alvingheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0709/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.10.2024
- Erstellt
- 30.10.2024 10:42