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V/0716/2005/1

Änderung der Geschäftsordnung der Pflegekonferenz Münster in "Grundsätze für die Arbeit der Pflegeko

Vorlage 21.11.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.12.2005, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

4530 Zeichen

V/0716/2005/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Änderung der Geschäftsordnung der Pflegekonferenz Münster in "Grundsätze für die Arbeit der 
Pflegekonferenz" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.12.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
07.12.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Der Rat stimmt den in der Anlage 1 dargestellten Grundsätzen für die Arbeit der Pflegekonfe-
renz Münster zu. Die Verwaltung wird beauftragt, diese nach Maßgabe der Ziffern 2 bis 4  
mit der Konferenz umzusetzen. 
 
2. § 2 der Grundsätze wird um folgende Punkte ergänzt: 
 -  Hinwirkung auf eine koordinierte Aufgabenwahrnehmung im Aufgabenfeld der an der 
Pflege beteiligten Akteure,  
 -  Mitwirkung an der Sicherung der qualitativen Weiterentwicklung der komplementä-
ren und pflegebegleitenden Hilfen, 
 - Beteiligung an der Entwicklung neuer Wohn- und Pflegeformen im  Sinne eines 
selbständigen und selbstbestimmten Wohnens im vertrauten Quartier sowie ziel-
gruppenspezifischer Angebotsformen in der Weiterentwicklung der örtlichen Infra-
struktur, 
 - Förderung der Beteiligung von Betroffenen an Fragen der zukünftigen Sicherung der 
Pflege, 
 -  Mitwirkung an einem ressortübergreifenden kommunalen Pflegediskurs für eine Wei-
terentwicklung der Wohn-, Pflege- und Hilfeangebote für pflegebedürftige Menschen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0716/2005/1 
Auskunft erteilt: 
Frau  Schwering 
Ruf: 
492 50 02 
E-Mail: 
Maria.Schwering@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.11.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0716/2005/1 
3. Über die in § 3 der Grundsätze aufgeführten Institutionen hinaus entsenden jeweils ein 
Mitglied 
3.1 ( für Menschen mit geistiger Behinderung) die Regionalkonferenz zur Weiterentwick-
lung der Lebenswelten von Menschen mit geistiger Behinderung,  
3.2 (für Menschen ausländischer Herkunft) der Ausländerbeirat sowie  
3.3 (für die Kommunalpolitik) die Fraktionen.  
3.4 Für die Vertretung der Heimbeiräte / Heimfürsprecher/innen entsendet die Arbeitsge-
meinschaft Münsteraner Heimbeiräte eine Person ihres Vertrauens.  
3.5 Um die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner neuer Wohnformen in die Pfle-
gekonferenz einzubeziehen, wird die Pflegekonferenz ferner um diese Sparte erweitert; 
die Verwaltung wird beauftragt, mit der Pflegekonferenz ein geeignetes Rekrutierungs-
verfahren abzustimmen. 
3.6 Für die Selbsthilfegruppen entsendet das Selbsthilfeforum einen Vertreter/eine   
Vertreterin. 
3.7 § 3 der Grundsätze wird entsprechend geändert bzw. erweitert. 
 
4. § 6 Absatz 2 der Grundsätze wird wie folgt gefasst: Die Sitzungen finden grundsätzlich 
öffentlich statt; soweit ein Beratungsgegenstand dies gebietet, wird nicht öffentlich 
beraten.  
 
5.  Im Rahmen der Jahresplanung befasst sich der Ausschuss einmal jährlich mit der Ar-
beit der Pflegekonferenz. Die Verwaltung informiert den Ausschuss in dieser Sitzung 
über das Jahresprogramm bzw. die Schwerpunktthemen der Pflegekonferenz. Die 
Verwaltung übermittelt der Pflegekonferenz Anregungen des Ausschusses für Sozia-
les, Gesundheit und Arbeitsförderung.  
  
 Die Verwaltung informiert den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförde-
rung jeweils im Anschluss an die Sitzungen der Pflegekonferenz über die Beratungs-
inhalte anhand einer standardisierten schriftlichen Überblicksskizze. Darüber hinaus 
hält die Verwaltung den Ausschuss über Aktivitäten und Vorhaben der Pflegekonfe-
renz auf dem Laufenden. Der Ausschuss kann Anregungen an die Pflegekonferenz ü-
bermitteln. 
  
 Die Pflegekonferenz bezieht vom Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsför-
derung verabschiedete Grundsätze und Leitlinien für den Sektor Pflege in ihre Arbeit 
ein.

- 3 - 
V/0716/2005/1 
Begründung: 
 
Dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung lag zur Sitzung am 16.11.2005 ein 
gemeinsamer Ergänzungsantrag der Fraktionen von CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen/GAL und 
FDP vor. Der Ausschuss hat sich dem Ergänzungsantrag angeschlossen und die Vorlage in der 
Fassung des Ergänzungsantrages verabschiedet. Die Kommission zur Förderung der Integration 
von Menschen mit Behinderungen hat sich auf der Sitzung vom 17.11.2005 der Entscheidung des 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung angeschlossen und darüber hinaus 
empfohlen, die Vorlage in der Fassung des Änderungsantrages um den Zusatz unter Ziffer 3.6 zu 
ergänzen. 
Die Verwaltung hat keine Bedenken, den Ergänzungen zum Beschlussvorschlag der Vorlage zu 
folgen. 
 
 
 
i.V.  
 
 
Dr. Agnes Klein 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

07.12.2005 Hauptausschuss
TOP 18 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.12.2005 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0716/2005/1
Typ
Vorlage
Datum
21.11.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37