Änderung der GO Veedelsbeirat Lindweiler
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 0732/2021 vom 08.03.2021
Stand: Am 15.04.2021 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) ungeändert beschlossen.
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 0732/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Änderung der GO Veedelsbeirat Lindweiler Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 15.04.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Die bereits schlussgezeichnete Beschlussvorlage 0352/2021 soll am 23.03.21 nach Vorberatung in der BV 6 (04.03.21) und im Stadtentwicklungsausschuss (11.03.21) dem Rat zum Beschluss vorge- legt werden. Die Sitzung der BV 6 am 04.03.21 fällt allerdings aus. Die Änderung der Geschäftsord- nung des Veedelsbeirates Lindweiler sieht vor, dass der Veedelsbeirat Lindweiler künftig seine Sit- zungen bei Vorliegen sachlicher Gründe alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B. Videokonferenz) mittels einer von der Stadt genehmigten Technik durchführen kann. Mit dem geplanten Ratsbeschluss soll dem Veedelsbeirat Lindweiler die Möglichkeit gegeben werden, bereits die nächste Sitzung am 29.04.21 mit Blick auf die Pandemie notfalls mittels digitaler Medien durchführen zu können. Eine Verschiebung der Beratungsfolge und Ratsbeschluss (06.05.21) hätte zur Folge, dass am 29.04.21 keine digitale Sitzung durchgeführt werden könnte. Beschluss: 1. Der Rat beschließt, dass künftig die Sitzungen des Veedelsbeirates Lindweiler bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchgeführt werden können. 2. Der Rat beschließt die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung gemäß Anlage 1. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept (IHK) Lindweiler sieht bei der Umsetzung einen Beteiligungsprozess der Betroffenen vor, um einen möglichst hohen Identi- fikationsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde in 2015 der Veedelsbeirat Lindweiler mit Ratsbeschluss vom 23.06.2015 eingerichtet. Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum IHK Lindweiler. Er begleitet die Umsetzung der Projekte des Programms und bindet die Akteure und die Bürgerschaft vor Ort ein. Als beratendes Gremium spricht der Veedelsbeirat Empfehlungen aus. Wei- terhin entscheidet der Veedelsbeirat über die Bewilligung der Anträge zur Gewährung einer Zuwen- dung im Rahmen des Stadtteil-Verfügungsfonds. Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel viermal im Jahr für die Dauer der Laufzeit des IHK Lindweiler statt. Corona bedingt konnte die Sitzung am 17.12.2020 nicht stattfinden. Um künftig die Handlungsfähigkeit des Veedelsbeirates, insbesondere für die Beschlussfassung der Anträge aus dem Stadtteil-Verfügungsfonds sicher zu stellen, soll bei Vorliegen sachlicher Gründe die Durchfüh- rung einer Sitzung alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B. Videokonferenz) mit- tels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. Erfahrungsgemäß nehmen ca. 10 Bürgerinnen und Bürger an den Sitzungen den Veedelsbeirates teil. Aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände aufgrund der Coronapandemie konnten im ver- gangenen Jahr nach vorheriger Anmeldung drei Bürgerinnen und Bürger und 10 statt 15 Mitglieder des Veedelsbeirates an den Sitzungen teilnehmen. Die Durchführung digitaler Sitzungen lässt eine Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern zu, so dass die Öffentlichkeit einer digitalen Sitzung eben- falls sichergestellt ist. Die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler sind der Anlage 1 zu entnehmen. Anlagen: Anlage 1 – Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler -
Anlage 1 - Synopse der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler
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1 Anlage 1 Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler Synopse Bestehende Fassung Neue Fassung Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlosse- ne Integrierte Handlungskonzept Lindweiler sieht bei der Umsetzung des Integrierten Hand- lungskonzeptes einen Beteiligungsprozess der Betroffenen vor, um einen möglichst hohen Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem Zweck soll ein Veedelsbeirat eingerichtet wer- den, der die kontinuierliche Begleitung und poli- tische Vorberatung durch ein kompetentes Gremium von Vertreterinnen und Vertretern aus Institutionen, Bürgerschaft und Politik sicher- stellt. Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum Integrierten Handlungskonzept Lindweiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. Als bera- tendes Gremium spricht der Veedelsbeirat Emp- fehlungen aus. Weiterhin entscheidet der Vee- delsbeirat über die Bewilligung der Anträge zur Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Stadtteil- Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfü- gungsfonds Lindweiler. 1 - Aufgaben des Beirates (1) Aufgabe des Veedelsbeirates ist die bera- tende Unterstützung bei allen Beschlussvorla- gen zum Integrierten Handlungskonzept Lind- weiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. (2) Der Veedelsbeirat wird über die inhaltliche Ausrichtung der Projekte des Integrierten Hand- lungskonzeptes sowie wichtige Änderungen informiert und hierzu um Stellungnahme gebe- ten. Als beratendes Gremium spricht der Vee- delsbeirat Empfehlungen aus. (3) Der Veedelsbeirat entscheidet über die Be- willigung der Anträge zur Gewährung einer Zu- wendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Verfügungsfonds auf der Basis der Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlosse- ne Integrierte Handlungskonzept Lindweiler sieht bei der Umsetzung des Integrierten Hand- lungskonzeptes einen Beteiligungsprozess der Betroffenen vor, um einen möglichst hohen Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den ge- planten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem Zweck soll ein Veedelsbeirat eingerichtet wer- den, der die kontinuierliche Begleitung und poli- tische Vorberatung durch ein kompetentes Gre- mium von Vertreterinnen und Vertretern aus Institutionen, Bürgerschaft und Politik sicher- stellt. Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum Integrierten Handlungskonzept Lindweiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. Als beraten- des Gremium spricht der Veedelsbeirat Empfeh- lungen aus. Weiterhin entscheidet der Veedels- beirat über die Bewilligung der Anträge zur Ge- währung einer Zuwendung im Rahmen des jähr- lich zur Verfügung stehenden Stadtteil- Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfü- gungsfonds Lindweiler. 1 - Aufgaben des Beirates (1) Aufgabe des Veedelsbeirates ist die bera- tende Unterstützung bei allen Beschlussvorla- gen zum Integrierten Handlungskonzept Lind- weiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler und bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein. (2) Der Veedelsbeirat wird über die inhaltliche Ausrichtung der Projekte des Integrierten Hand- lungskonzeptes sowie wichtige Änderungen informiert und hierzu um Stellungnahme gebe- ten. Als beratendes Gremium spricht der Vee- delsbeirat Empfehlungen aus. (3) Der Veedelsbeirat entscheidet über die Be- willigung der Anträge zur Gewährung einer Zu- wendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Verfügungsfonds auf der Basis der 2 Anlage 1 Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Lindweiler. Die Be- zirksvertretung wird jährlich über die Verwen- dung des Verfügungsfonds informiert. (4) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben unberührt. 2 - Vorsitz Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Be- zirksbürgermeister kraft seines Amtes. Der Stellvertreter/die Stellvertreterin des Vorsitzen- den wird mit einfacher Stimmenmehrheit aus der Mitte des Veedelsbeirates gewählt. 3 - Zusammensetzung des Beirates (1) Die Mitgliederzahl des Beirates wird, den Vorsitzenden eingeschlossen, auf maximal 15 begrenzt, damit er eine überschaubare Größe erhält und die wichtigsten Bevölkerungs- und Expertengruppen im Stadtteil Lindweiler reprä- sentieren kann. Es soll möglichst je ein Mitglied den folgenden in Lindweiler vertretenen Verei- nen, Organisationen, Institutionen angehören: Lindweiler Treff, Diakonisches Werk Köln und Region, M arienberger Weg 17b, 50767 Köln Soziales Zentrum Lino-Club e.V., Unnauer Weg 96a, 50767 Köln Städtische Tageseinrichtung für Kinder mit Familienzentrum, Soldiner Str. 70, 50767 Köln Kindertagesstätten Lino-Club e.V. M arienberger Weg 40b und Hartenfels- weg 12, 50767 Köln Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße Soldiner Str. 68, 50767 Köln Förderschule im Verbund Lernen und soziale, emotionale Entwicklung, Soldiner Str. 68, 50767 Köln Sportclub-Lindweiler & Interessenge- meinschaft e.V., Unnauer Weg 62, 50767 Köln Katholische Pfarrgemeinde St. Dionysius Longerich/Lindweiler, Longericher Hauptstr. 62a, 50739 Köln Evangelische Kirchengemeinde Köln- Pesch, M ontessoristr. 15, 50767 Köln Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds Lindweiler. Die Be- zirksvertretung wird jährlich über die Verwen- dung des Verfügungsfonds informiert. (4) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben unberührt. 2 - Vorsitz Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirks- bürgermeister bzw. bei der Bezirksbürgermeiste- rin kraft seines/ihres Amtes. Der Stellvertre- ter/die Stellvertreterin des Vorsitzenden/der Vor- sitzenden wird mit einfacher Stimmenmehrheit aus der Mitte des Veedelsbeirates gewählt. 3 - Zusammensetzung des Beirates (1) Die Mitgliederzahl des Beirates wird, den Vorsitzenden/die Vorsitzende eingeschlossen, auf maximal 15 begrenzt, damit er eine über- schaubare Größe erhält und die wichtigsten Be- völkerungs- und Expertengruppen im Stadtteil Lindweiler repräsentieren kann. Es soll mög- lichst je ein Mitglied den folgenden in Lindweiler vertretenen Vereinen, Organisationen, Institutio- nen angehören: Lindweiler Treff, Diakonisches Werk Köln und Region, M arienberger Weg 17b, 50767 Köln Soziales Zentrum Lino-Club e.V., Unnauer Weg 96a, 50767 Köln Städtische Tageseinrichtung für Kinder mit Familienzentrum, Soldiner Str. 70, 50767 Köln Kindertagesstätten Lino-Club e.V. M arienberger Weg 40b und Hartenfels- weg 12, 50767 Köln Gemeinschaftsgrundschule Soldiner Straße Soldiner Str. 68, 50767 Köln Förderschule im Verbund Lernen und soziale, emotionale Entwicklung, Soldiner Str. 68, 50767 Köln Sportclub-Lindweiler & Interessenge- meinschaft e.V., Unnauer Weg 62, 50767 Köln Katholische Pfarrgemeinde St. Dionysius Longerich/Lindweiler, Longericher Hauptstr. 62a, 50739 Köln Evangelische Kirchengemeinde Köln- 3 Anlage 1 Seniorenvertretung Chorweiler Bürgerschaft Die M itarbeit von Vertreterinnen und Vertretern der genannten Organisationen soll sicherstellen, dass die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Lindweiler angemes- sen repräsentiert werden. (2) Um eine Schnittstelle zwischen den unter (1) genannten Vereinen, Organisationen und Insti- tutionen und der Politik herzustellen, werden aus der M itte der Bezirksvertretung Chorweiler drei Personen zur Ernennung als M itglied vor- geschlagen. (3) Für jedes Beiratsmitglied wird ein Stellvertre- ter/eine Stellvertreterin für den Abwesenheitsfall ernannt. (4) Es können nur solche Personen M itglied im Veedelsbeirat werden, deren Wohnsitz oder berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtteil Lindweiler befindet. (5) Der Beschluss zur Ernennung der Beirats- mitglieder wird von der Bezirksvertretung Chor- weiler mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. (6) Die Bezirksvertretung Chorweiler kann Bei- ratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen. (7) Die Verpflichtung der Beiratsmitglieder er- folgt in der konstituierenden Sitzung durch den Vorsitzenden. 4 – Beschlussfähigkeit (1) Der Veedelsbeirat ist für die Bewilligung der Anträge aus dem Verfügungsfonds beschluss- fähig, wenn mehr als die Hälfte der ernannten, stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. (2) Vor Abstimmung über die Anträge zum Ver- fügungsfonds ist die Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden festzustellen. (3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Pesch, Montessoristr. 15, 50767 Köln Seniorenvertretung Chorweiler Bürgerschaft Bürgerverein Lindweiler e.V. Die M itarbeit von Vertreterinnen und Vertretern der genannten Organisationen soll sicherstellen, dass die Interessen der Bewohnerinnen und Bewohner des Stadtteils Lindweiler angemes- sen repräsentiert werden. (2) Um eine Schnittstelle zwischen den unter (1) genannten Vereinen, Organisationen und Insti- tutionen und der Politik herzustellen, werden aus der M itte der Bezirksvertretung Chorweiler drei Personen zur Ernennung als M itglied vor- geschlagen. (3) Für jedes Beiratsmitglied wird ein Stellvertre- ter/eine Stellvertreterin für den Abwesenheitsfall ernannt. (4) Es können nur solche Personen M itglied im Veedelsbeirat werden, deren Wohnsitz oder berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld sich im Stadtteil Lindweiler befindet. (5) Der Beschluss zur Ernennung der Beirats- mitglieder wird von der Bezirksvertretung Chor- weiler mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. (6) Die Bezirksvertretung Chorweiler kann Bei- ratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit abberufen. (7) Die Verpflichtung der Beiratsmitglieder er- folgt in der konstituierenden Sitzung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende. 4 – Beschlussfähigkeit (1) Der Veedelsbeirat ist für die Bewilligung der Anträge aus dem Verfügungsfonds beschluss- fähig, wenn mehr als die Hälfte der ernannten, stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. (2) Vor Abstimmung über die Anträge zum Ver- fügungsfonds ist die Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende festzustellen. (3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stim- me des Vorsitzenden/der Vorsitzenden. 4 Anlage 1 5 - Dauer (1) Der Veedelsbeirat wird für die Dauer der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzep- tes Lindweiler eingerichtet. (2) Die Mitglieder des Veedelsbeirates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates, der Bezirksvertretung Chorweiler und der Senioren- vertretung Chorweiler ernannt. Eine erneute Ernennung ist zulässig. Die weiteren nach Ziffer 3, Abs. 1 ernannten Personen müssen dauer- haft die Bedingung der Ziffer 3, Abs. 4 erfüllen. Sollte dies nicht mehr zutreffen, ist von der Be- zirksvertretung Chorweiler ein neues Mitglied oder stellvertretendes Mitglied zu ernennen. (3) Die Ernennung der Mitglieder aus der Be- zirksvertretung Chorweiler sowie aus der Senio- renvertretung Chorweiler ist zudem an das je- weilige Mandat gebunden und erlischt bei deren Ausscheiden. 6 – Fragen aus der Bürgerschaft In jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerin- nen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fra- gen, die die Umsetzung des Integrierten Hand- lungskonzeptes Lindweiler betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann von dem Vorsitzenden verlängert werden. 7 - Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Veedelsbeirates liegt bei dem Amt für Stadtentwicklung und Sta- tistik. (2) Von den Sitzungen des Veedelsbeirates erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mit- gliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Chorweiler und ggf. den be- troffenen Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zugeleitet wird. 8 - Tagungsmodalitäten (1) Der Veedelsbeirat tagt grundsätzlich öffent- lich. 5 - Dauer (1) Der Veedelsbeirat wird für die Dauer der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzep- tes Lindweiler eingerichtet. (2) Die Mitglieder des Veedelsbeirates werden für die Dauer der Wahlperiode des Rates, der Bezirksvertretung Chorweiler und der Senioren- vertretung Chorweiler ernannt. Eine erneute Ernennung ist zulässig. Die weiteren nach Ziffer 3, Abs. 1 ernannten Personen müssen dauer- haft die Bedingung der Ziffer 3, Abs. 4 erfüllen. Sollte dies nicht mehr zutreffen, ist von der Be- zirksvertretung Chorweiler ein neues Mitglied oder stellvertretendes Mitglied zu ernennen. (3) Die Ernennung der Mitglieder aus der Be- zirksvertretung Chorweiler sowie aus der Senio- renvertretung Chorweiler ist zudem an das je- weilige Mandat gebunden und erlischt bei deren Ausscheiden. 6 – Fragen aus der Bürgerschaft In jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende/die Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwe- senden Bürgerinnen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestun- de ist grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann von dem Vorsitzenden/der Vorsitzenden verlängert werden. 7 - Geschäftsführung (1) Die Geschäftsführung des Veedelsbeirates liegt bei dem Amt für Stadtentwicklung und Sta- tistik. (2) Von den Sitzungen des Veedelsbeirates er- stellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, die von dem/der sitzungsleitenden Vorsitzenden unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mit- gliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der Bezirksvertretung Chorweiler und ggf. den be- troffenen Fachausschüssen des Rates zur Kenntnis zugeleitet wird. 8 - Tagungsmodalitäten (1) Der Veedelsbeirat tagt grundsätzlich öffent- lich. 5 Anlage 1 (2) Der Vorsitzende beruft den Veedelsbeirat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert. (3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung durch den Vorsitzenden eingeladen. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt zu geben. (4) Einladung und Tagesordnung müssen spä- testens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Vee- delsbeiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen wer- den. (5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die Tagesordnung einbringen. Diese müssen spä- testens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sit- zung bei der Geschäftsführung vorliegen. (6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Be- zirksvertretung Chorweiler und/oder den Fach- ausschüssen des Rates zur Entscheidung vor- gelegt werden, soll der Veedelsbeirat ein Mei- nungsbild herbeiführen, das empfehlenden Cha- rakter hat. Es entscheidet die einfache Mehr- heit. (7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssit- zung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert eben- falls seinen Vertreter/seine Vertreterin rechtzei- tig über seine Verhinderung, um die Vertretung sicher zu stellen. (8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit gesonderter Einladung durch die Geschäftsfüh- rung. (9) Im Übrigen ist der Veedelsbeirat in der in- haltlichen Ausgestaltung und Organisation sei- ner Arbeit frei. (2) Der Vorsitzende/die Vorsitzende beruft den Veedelsbeirat ein, so oft es die Geschäftslage erfordert. (3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende einge- laden. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einla- dung bekannt zu geben. Die Übersendung der Einladung nebst den erforderlichen Sitzungsun- terlagen erfolgt grundsätzlich in elektronischer Form. (4) Einladung und Tagesordnung müssen spä- testens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Vee- delsbeiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist darf nur in dringenden Fällen abgewichen wer- den. (5) Bei Vorliegen sachlicher Gründe kann die Durchführung einer Sitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B. Videokonferenz) mittels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. Die Entscheidung hierüber obliegt dem Vorsit- zenden/der Vorsitzenden. (6) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die Tagesordnung einbringen. Diese müssen spä- testens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sit- zung bei der Geschäftsführung vorliegen. (7) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Be- zirksvertretung Chorweiler und/oder den Fach- ausschüssen des Rates zur Entscheidung vor- gelegt werden, soll der Veedelsbeirat ein Mei- nungsbild herbeiführen, das empfehlenden Cha- rakter hat. Es entscheidet die einfache Mehrheit. (8) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssit- zung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert eben- falls seinen Vertreter/seine Vertreterin rechtzei- tig über seine Verhinderung, um die Vertretung sicher zu stellen. (9) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit gesonderter Einladung durch die Geschäftsfüh- rung. (10) Im Übrigen ist der Veedelsbeirat in der in- haltlichen Ausgestaltung und Organisation sei- ner Arbeit frei. -
Unterschriebene DE
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amt H FERNER, Vorlagen-Nummer ] Köln ii 0732/2021 | Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum Dezernat, Dienststelle V1/15/152 15211 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Änderung der GO Veedelsbeirat Lindweiler | Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 15.04.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Die bereits schlussgezeichnete Beschlussvorlage 0352/2021 soll am 23.03.21 nach Vorberatung in der BV 6 (04.03.21) und im Stadtentwicklungsausschuss (11.03.21) dem Rat zum Beschluss vorge- legt werden. Die Sitzung der BV 6 am 04.03.21 fällt allerdings aus. Die Änderung der Geschäftsord- nung des Veedelsbeirates Lindweiler sieht vor, dass der Veedelsbeirat Lindweiler künftig seine Sit- zungen bei Vorliegen sachlicher Gründe alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B. Videokonferenz) mittels einer von der Stadt genehmigten Technik durchführen kann. Mit dem geplanten Ratsbeschluss soll dem Veedelsbeirat Lindweiler die Möglichkeit gegeben werden, bereits die nächste Sitzung am 29.04.21 mit Blick auf die Pandemie notfalls mittels digitaler Medien durchführen zu können. Eine Verschiebung der Beratungsfolge und Ratsbeschluss (06.05.21) hätte zur Folge, dass am 29.04.21 keine digitale Sitzung durchgeführt werden könnte. Beschluss: 1. Der Rat beschließt, dass künftig die Sitzungen des Veedelsbeirates Lindweiler bei Vorliegen sachlicher Gründe digital durchgeführt werden können. 2. Der Rat beschließt die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung gemäß Anlage 1. Datum Abstimmungsergebnis Unters 30 4 od EA = - 3 = [% = FEW T . 2 N Ernst, ( Lo Haushaltsmäßige Auswirkungen RX Nein Begründung: Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept (IHK) Lindweiler sieht bei der Umsetzung einen Beteiligungsprozess der Betroffenen vor, um einen möglichst hohen Identi- fikationsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde in 2015 der Veedelsbeirat Lindweiler mit Ratsbeschluss vom 23.06.2015 eingerichtet. Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum IHK Lindweiler. Er begleitet die Umsetzung der Projekte des Programms und bindet die Akteure und die Bürgerschaft vor Ort ein. Als beratendes Gremium spricht der Veedelsbeirat Empfehlungen aus. Wei- terhin entscheidet der Veedelsbeirat über die Bewilligung der Anträge zur Gewährung einer Zuwen- dung im Rahmen des Stadtteil-Verfügungsfonds. Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel viermal im Jahr für die Dauer der Laufzeit des IHK Lindweiler statt. Corona bedingt konnte die Sitzung am 17.12.2020 nicht stattfinden. Um künftig die Handlungsfähigkeit des Veedelsbeirates, insbesondere für die Beschlussfassung der Anträge aus dem Stadtteil-Verfügungsfonds sicher zu stellen, soll bei Vorliegen sachlicher Gründe die Durchfüh- rung einer Sitzung alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B. Videokonferenz) mit- tels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. Erfahrungsgemäß nehmen ca. 10 Bürgerinnen und Bürger an den Sitzungen den Veedelsbeirates teil. Aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände aufgrund der Coronapandemie konnten im ver- gangenen Jahr nach vorheriger Anmeldung drei Bürgerinnen und Bürger und 10 statt 15 Mitglieder des Veedelsbeirates an den Sitzungen teilnehmen. Die Durchführung digitaler Sitzungen lässt eine Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern zu, so dass die Öffentlichkeit einer digitalen Sitzung eben- falls sichergestellt ist. Die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler sind der Anlage 1 zu entnehmen. Anlagen: Anlage 1 - Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler
Beratungsverlauf
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15.04.2021
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.10, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen
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