Mandari Insight

0352/2021

Integriertes Handlungskonzept Lindweiler, hier: Änderung der Geschäftsordnung des Veedelsberiates Lindweiler

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.02.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2021, TOP 6.4.1

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 1 - Synopse der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler

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Ansehen

Anlage 2 Dringlichkeitsentscheidung BV6 (Chorweiler)

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

3045 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 0352/2021 
Freigabedatum 
11.02.2021  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Integriertes Handlungskonzept Lindweiler 
hier: Änderung der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt, dass künftig die Sitzungen des Veedelsbeirates Lindweiler bei  
Vorliegen sachlicher Gründe digital durchgeführt werden können. 
 
2. Der Rat beschließt die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung gemäß  
Anlage 1. 
 
 
 
 
Veedelsbeirat Lindweiler 25.02.2021 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 04.03.2021 
Stadtentwicklungsausschuss 11.03.2021 
Rat 23.03.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept (IHK) Lindweiler sieht 
bei der Umsetzung einen Beteiligungsprozess der Betroffenen vor, um einen möglichst hohen Identi-
fikationsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde 
in 2015 der Veedelsbeirat Lindweiler mit Ratsbeschluss vom 23.06.2015 eingerichtet.  
 
Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum IHK 
Lindweiler. Er begleitet die Umsetzung der Projekte des Programms und bindet die Akteure und die 
Bürgerschaft vor Ort ein. Als beratendes Gremium spricht der Veedelsbeirat Empfehlungen aus. Wei-
terhin entscheidet der Veedelsbeirat über die Bewilligung der Anträge zur Gewährung einer Zuwen-
dung im Rahmen des Stadtteil-Verfügungsfonds.  
 
Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel viermal im Jahr für die Dauer der Laufzeit des IHK 
Lindweiler statt. Corona bedingt konnte die Sitzung am 17.12.2020 nicht stattfinden. Um künftig die 
Handlungsfähigkeit des Veedelsbeirates, insbesondere für die Beschlussfassung der Anträge aus 
dem Stadtteil-Verfügungsfonds sicher zu stellen, soll bei Vorliegen sachlicher Gründe die Durchfüh-
rung einer Sitzung alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B. Videokonferenz) mit-
tels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen.  
 
Erfahrungsgemäß nehmen ca. 10 Bürgerinnen und Bürger an den Sitzungen den Veedelsbeirates 
teil. Aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände aufgrund der Coronapandemie konnten im ver-
gangenen Jahr nach vorheriger Anmeldung drei Bürgerinnen und Bürger und 10 statt 15 Mitglieder 
des Veedelsbeirates an den Sitzungen teilnehmen. Die Durchführung digitaler Sitzungen lässt eine 
Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern zu, so dass die Öffentlichkeit einer digitalen Sitzung eben-
falls sichergestellt ist. 
 
Die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler sind der 
Anlage 1 zu entnehmen. 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 – Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler

Anlage 1 - Synopse der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler

18223 Zeichen

1  Anlage 1 
 
Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler  
 
Synopse 
 
Bestehende Fassung    Neue Fassung 
 
Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlosse-
ne Integrierte Handlungskonzept Lindweiler 
sieht bei der Umsetzung des Integrierten Hand-
lungskonzeptes einen Beteiligungsprozess der 
Betroffenen vor, um einen möglichst hohen 
Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den 
geplanten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem 
Zweck soll ein Veedelsbeirat eingerichtet wer-
den, der die kontinuierliche Begleitung und poli-
tische Vorberatung durch ein kompetentes 
Gremium von Vertreterinnen und Vertretern aus 
Institutionen, Bürgerschaft und Politik sicher-
stellt.  
Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende 
Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum 
Integrierten Handlungskonzept Lindweiler. Der 
Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten 
Handlungskonzeptes Lindweiler und bindet die 
Akteure vor Ort in die Beratung ein. Als bera-
tendes Gremium spricht der Veedelsbeirat Emp-
fehlungen aus. Weiterhin entscheidet der Vee-
delsbeirat über die Bewilligung der Anträge zur 
Gewährung einer Zuwendung im Rahmen des 
jährlich zur Verfügung stehenden Stadtteil-
Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie zur 
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfü-
gungsfonds Lindweiler. 
 
 
1 - Aufgaben des Beirates  
 
(1) Aufgabe des Veedelsbeirates ist die bera-
tende Unterstützung bei allen Beschlussvorla-
gen zum Integrierten Handlungskonzept Lind-
weiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des 
Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler und 
bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein.  
 
(2) Der Veedelsbeirat wird über die inhaltliche 
Ausrichtung der Projekte des Integrierten Hand-
lungskonzeptes sowie wichtige Änderungen 
informiert und hierzu um Stellungnahme gebe-
ten. Als beratendes Gremium spricht der Vee-
delsbeirat Empfehlungen aus.  
 
(3) Der Veedelsbeirat entscheidet über die Be-
willigung der Anträge zur Gewährung einer Zu-
wendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung 
stehenden Verfügungsfonds auf der Basis der 
Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlosse-
ne Integrierte Handlungskonzept Lindweiler 
sieht bei der Umsetzung des Integrierten Hand-
lungskonzeptes einen Beteiligungsprozess der 
Betroffenen vor, um einen möglichst hohen 
Identifikationsgrad der Bürgerschaft mit den ge-
planten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem 
Zweck soll ein Veedelsbeirat eingerichtet wer-
den, der die kontinuierliche Begleitung und poli-
tische Vorberatung durch ein kompetentes Gre-
mium von Vertreterinnen und Vertretern aus 
Institutionen, Bürgerschaft und Politik sicher-
stellt.  
Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende 
Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum 
Integrierten Handlungskonzept Lindweiler. Der 
Beirat begleitet die Umsetzung des Integrierten 
Handlungskonzeptes Lindweiler und bindet die 
Akteure vor Ort in die Beratung ein. Als beraten-
des Gremium spricht der Veedelsbeirat Empfeh-
lungen aus. Weiterhin entscheidet der Veedels-
beirat über die Bewilligung der Anträge zur Ge-
währung einer Zuwendung im Rahmen des jähr-
lich zur Verfügung stehenden Stadtteil-
Verfügungsfonds auf der Basis der Richtlinie zur 
Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfü-
gungsfonds Lindweiler. 
 
 
1 - Aufgaben des Beirates  
 
(1) Aufgabe des Veedelsbeirates ist die bera-
tende Unterstützung bei allen Beschlussvorla-
gen zum Integrierten Handlungskonzept Lind-
weiler. Der Beirat begleitet die Umsetzung des 
Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler und 
bindet die Akteure vor Ort in die Beratung ein.  
 
(2) Der Veedelsbeirat wird über die inhaltliche 
Ausrichtung der Projekte des Integrierten Hand-
lungskonzeptes sowie wichtige Änderungen 
informiert und hierzu um Stellungnahme gebe-
ten. Als beratendes Gremium spricht der Vee-
delsbeirat Empfehlungen aus.  
 
(3) Der Veedelsbeirat entscheidet über die Be-
willigung der Anträge zur Gewährung einer Zu-
wendung im Rahmen des jährlich zur Verfügung 
stehenden Verfügungsfonds auf der Basis der

2  Anlage 1 
 
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen 
aus dem Verfügungsfonds Lindweiler. Die Be-
zirksvertretung wird jährlich über die Verwen-
dung des Verfügungsfonds informiert. 
 
(4) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der 
Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben 
unberührt.  
 
 
2 - Vorsitz  
 
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Be-
zirksbürgermeister kraft seines Amtes. Der 
Stellvertreter/die Stellvertreterin des Vorsitzen-
den wird mit einfacher Stimmenmehrheit aus 
der Mitte des Veedelsbeirates gewählt.  
 
 
3 - Zusammensetzung des Beirates  
 
(1) Die Mitgliederzahl des Beirates wird, den 
Vorsitzenden eingeschlossen, auf maximal 15 
begrenzt, damit er eine überschaubare Größe 
erhält und die wichtigsten Bevölkerungs- und 
Expertengruppen im Stadtteil Lindweiler reprä-
sentieren kann. Es soll möglichst je ein Mitglied 
den folgenden in Lindweiler vertretenen Verei-
nen, Organisationen, Institutionen angehören: 
 
 Lindweiler Treff, Diakonisches Werk  
            Köln und Region,  
            M arienberger Weg 17b, 50767 Köln 
 Soziales Zentrum Lino-Club e.V.,  
            Unnauer Weg 96a, 50767 Köln 
 Städtische Tageseinrichtung für Kinder 
 mit Familienzentrum, 
            Soldiner Str. 70, 50767 Köln 
 Kindertagesstätten Lino-Club e.V.  
            M arienberger Weg 40b und Hartenfels-
 weg 12, 50767 Köln 
 Gemeinschaftsgrundschule Soldiner 
 Straße 
            Soldiner Str. 68, 50767 Köln 
 Förderschule im Verbund Lernen und 
 soziale, emotionale Entwicklung, 
            Soldiner Str. 68, 50767 Köln 
 Sportclub-Lindweiler & Interessenge-
 meinschaft e.V.,  
            Unnauer Weg 62, 50767 Köln 
 Katholische Pfarrgemeinde St. Dionysius 
 Longerich/Lindweiler, 
            Longericher Hauptstr. 62a, 50739 Köln 
 Evangelische Kirchengemeinde Köln-
 Pesch, 
            M ontessoristr. 15, 50767 Köln 
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen 
aus dem Verfügungsfonds Lindweiler. Die Be-
zirksvertretung wird jährlich über die Verwen-
dung des Verfügungsfonds informiert. 
 
(4) Die Zuständigkeit der Ratsgremien und der 
Bezirksvertretung als Beschlussgremien bleiben 
unberührt.  
 
 
2 - Vorsitz  
 
Vorsitz und Sitzungsleitung liegen beim Bezirks-
bürgermeister bzw. bei der Bezirksbürgermeiste-
rin kraft seines/ihres Amtes. Der Stellvertre-
ter/die Stellvertreterin des Vorsitzenden/der Vor-
sitzenden wird mit einfacher Stimmenmehrheit 
aus der Mitte des Veedelsbeirates gewählt.  
 
 
3 - Zusammensetzung des Beirates  
 
(1) Die Mitgliederzahl des Beirates wird, den 
Vorsitzenden/die Vorsitzende eingeschlossen, 
auf maximal 15 begrenzt, damit er eine über-
schaubare Größe erhält und die wichtigsten Be-
völkerungs- und Expertengruppen im Stadtteil 
Lindweiler repräsentieren kann. Es soll mög-
lichst je ein Mitglied den folgenden in Lindweiler 
vertretenen Vereinen, Organisationen, Institutio-
nen angehören: 
 
 Lindweiler Treff, Diakonisches Werk Köln 
 und Region,  
            M arienberger Weg 17b, 50767 Köln 
 Soziales Zentrum Lino-Club e.V.,  
            Unnauer Weg 96a, 50767 Köln 
 Städtische Tageseinrichtung für Kinder 
 mit Familienzentrum, 
            Soldiner Str. 70, 50767 Köln 
 Kindertagesstätten Lino-Club e.V.  
            M arienberger Weg 40b und Hartenfels-
 weg 12, 50767 Köln 
 Gemeinschaftsgrundschule Soldiner 
 Straße 
            Soldiner Str. 68, 50767 Köln 
 Förderschule im Verbund Lernen und 
 soziale, emotionale Entwicklung, 
            Soldiner Str. 68, 50767 Köln 
 Sportclub-Lindweiler & Interessenge-
 meinschaft e.V.,  
            Unnauer Weg 62, 50767 Köln 
 Katholische Pfarrgemeinde St. Dionysius 
 Longerich/Lindweiler, 
            Longericher Hauptstr. 62a, 50739 Köln 
 Evangelische Kirchengemeinde Köln-

3  Anlage 1 
 
 Seniorenvertretung Chorweiler 
 Bürgerschaft 
 
 
Die M itarbeit von Vertreterinnen und Vertretern 
der genannten Organisationen soll sicherstellen, 
dass die Interessen der Bewohnerinnen und 
Bewohner des Stadtteils Lindweiler angemes-
sen repräsentiert werden.  
 
(2) Um eine Schnittstelle zwischen den unter (1) 
genannten Vereinen, Organisationen und Insti-
tutionen und der Politik herzustellen, werden 
aus der M itte der Bezirksvertretung Chorweiler 
drei Personen zur Ernennung als M itglied vor-
geschlagen.  
 
(3) Für jedes Beiratsmitglied wird ein Stellvertre-
ter/eine Stellvertreterin für den Abwesenheitsfall 
ernannt.  
 
(4) Es können nur solche Personen M itglied im 
Veedelsbeirat werden, deren Wohnsitz oder 
berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld 
sich im Stadtteil Lindweiler befindet.  
 
(5) Der Beschluss zur Ernennung der Beirats-
mitglieder wird von der Bezirksvertretung Chor-
weiler mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.  
 
 
(6) Die Bezirksvertretung Chorweiler kann Bei-
ratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit 
abberufen.  
 
(7) Die Verpflichtung der Beiratsmitglieder er-
folgt in der konstituierenden Sitzung durch den 
Vorsitzenden.  
 
 
 
 
4 – Beschlussfähigkeit  
 
(1) Der Veedelsbeirat ist für die Bewilligung der 
Anträge aus dem Verfügungsfonds beschluss-
fähig, wenn mehr als die Hälfte der ernannten, 
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 
 
(2) Vor Abstimmung über die Anträge zum Ver-
fügungsfonds ist die Beschlussfähigkeit durch 
den Vorsitzenden festzustellen. 
 
(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die 
Stimme des Vorsitzenden. 
 
 
 Pesch, 
            Montessoristr. 15, 50767 Köln 
 Seniorenvertretung Chorweiler 
 Bürgerschaft 
 Bürgerverein Lindweiler e.V. 
 
Die M itarbeit von Vertreterinnen und Vertretern 
der genannten Organisationen soll sicherstellen, 
dass die Interessen der Bewohnerinnen und 
Bewohner des Stadtteils Lindweiler angemes-
sen repräsentiert werden.  
 
(2) Um eine Schnittstelle zwischen den unter (1) 
genannten Vereinen, Organisationen und Insti-
tutionen und der Politik herzustellen, werden 
aus der M itte der Bezirksvertretung Chorweiler 
drei Personen zur Ernennung als M itglied vor-
geschlagen.  
 
(3) Für jedes Beiratsmitglied wird ein Stellvertre-
ter/eine Stellvertreterin für den Abwesenheitsfall 
ernannt.  
 
(4) Es können nur solche Personen M itglied im 
Veedelsbeirat werden, deren Wohnsitz oder 
berufliches/soziales/politisches Betätigungsfeld 
sich im Stadtteil Lindweiler befindet.  
 
(5) Der Beschluss zur Ernennung der Beirats-
mitglieder wird von der Bezirksvertretung Chor-
weiler mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.  
 
 
(6) Die Bezirksvertretung Chorweiler kann Bei-
ratsmitglieder aus wichtigem Grund jederzeit 
abberufen.  
 
(7) Die Verpflichtung der Beiratsmitglieder er-
folgt in der konstituierenden Sitzung durch den 
Vorsitzenden/die Vorsitzende.  
 
 
4 – Beschlussfähigkeit  
 
(1) Der Veedelsbeirat ist für die Bewilligung der 
Anträge aus dem Verfügungsfonds beschluss-
fähig, wenn mehr als die Hälfte der ernannten, 
stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 
 
(2) Vor Abstimmung über die Anträge zum Ver-
fügungsfonds ist die Beschlussfähigkeit durch 
den Vorsitzenden/die Vorsitzende festzustellen. 
 
(3) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stim-
me des Vorsitzenden/der Vorsitzenden.

4  Anlage 1 
 
5 - Dauer  
 
(1) Der Veedelsbeirat wird für die Dauer der 
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzep-
tes Lindweiler eingerichtet.  
 
(2) Die Mitglieder des Veedelsbeirates werden 
für die Dauer der Wahlperiode des Rates, der 
Bezirksvertretung Chorweiler und der Senioren-
vertretung Chorweiler ernannt. Eine erneute 
Ernennung ist zulässig. Die weiteren nach Ziffer 
3, Abs. 1 ernannten Personen müssen dauer-
haft die Bedingung der Ziffer 3, Abs. 4 erfüllen. 
Sollte dies nicht mehr zutreffen, ist von der Be-
zirksvertretung Chorweiler ein neues Mitglied 
oder stellvertretendes Mitglied zu ernennen. 
 
(3) Die Ernennung der Mitglieder aus der Be-
zirksvertretung Chorweiler sowie aus der Senio-
renvertretung Chorweiler ist zudem an das je-
weilige Mandat gebunden und erlischt bei deren 
Ausscheiden.  
 
 
6 – Fragen aus der Bürgerschaft 
 
In jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende eine 
Bürgerfragestunde. Die anwesenden Bürgerin-
nen und Bürger erhalten die Möglichkeit, Fra-
gen, die die Umsetzung des Integrierten Hand-
lungskonzeptes Lindweiler betreffen, mündlich 
vorzutragen. Die Fragestunde ist grundsätzlich 
auf eine halbe Zeitstunde begrenzt und kann 
von dem Vorsitzenden verlängert werden. 
 
 
 
7 - Geschäftsführung  
 
(1) Die Geschäftsführung des Veedelsbeirates 
liegt bei dem Amt für Stadtentwicklung und Sta-
tistik.  
 
(2) Von den Sitzungen des Veedelsbeirates 
erstellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, 
die von dem sitzungsleitenden Vorsitzenden 
unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mit-
gliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der 
Bezirksvertretung Chorweiler und ggf. den be-
troffenen Fachausschüssen des Rates zur 
Kenntnis zugeleitet wird.  
 
 
8 - Tagungsmodalitäten  
 
(1) Der Veedelsbeirat tagt grundsätzlich öffent-
lich.  
5 - Dauer  
 
(1) Der Veedelsbeirat wird für die Dauer der 
Umsetzung des Integrierten Handlungskonzep-
tes Lindweiler eingerichtet.  
 
(2) Die Mitglieder des Veedelsbeirates werden 
für die Dauer der Wahlperiode des Rates, der 
Bezirksvertretung Chorweiler und der Senioren-
vertretung Chorweiler ernannt. Eine erneute 
Ernennung ist zulässig. Die weiteren nach Ziffer 
3, Abs. 1 ernannten Personen müssen dauer-
haft die Bedingung der Ziffer 3, Abs. 4 erfüllen. 
Sollte dies nicht mehr zutreffen, ist von der Be-
zirksvertretung Chorweiler ein neues Mitglied 
oder stellvertretendes Mitglied zu ernennen. 
 
(3) Die Ernennung der Mitglieder aus der Be-
zirksvertretung Chorweiler sowie aus der Senio-
renvertretung Chorweiler ist zudem an das je-
weilige Mandat gebunden und erlischt bei deren 
Ausscheiden.  
 
 
6 – Fragen aus der Bürgerschaft 
 
In jeder Sitzung eröffnet der Vorsitzende/die 
Vorsitzende eine Bürgerfragestunde. Die anwe-
senden Bürgerinnen und Bürger erhalten die 
Möglichkeit, Fragen, die die Umsetzung des 
Integrierten Handlungskonzeptes Lindweiler 
betreffen, mündlich vorzutragen. Die Fragestun-
de ist grundsätzlich auf eine halbe Zeitstunde 
begrenzt und kann von dem Vorsitzenden/der 
Vorsitzenden verlängert werden. 
 
 
7 - Geschäftsführung  
 
(1) Die Geschäftsführung des Veedelsbeirates 
liegt bei dem Amt für Stadtentwicklung und Sta-
tistik.  
 
(2) Von den Sitzungen des Veedelsbeirates er-
stellt die Geschäftsführung eine Niederschrift, 
die von dem/der sitzungsleitenden Vorsitzenden 
unterschrieben und den Mitgliedern/stellv. Mit-
gliedern des Beirates sowie den Mitgliedern der 
Bezirksvertretung Chorweiler und ggf. den be-
troffenen Fachausschüssen des Rates zur 
Kenntnis zugeleitet wird.  
 
 
8 - Tagungsmodalitäten  
 
(1) Der Veedelsbeirat tagt grundsätzlich öffent-
lich.

5  Anlage 1 
 
 
(2) Der Vorsitzende beruft den Veedelsbeirat 
ein, so oft es die Geschäftslage erfordert.  
 
 
(3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung 
durch den Vorsitzenden eingeladen. Ort und 
Zeit der Sitzung sind in der Einladung bekannt 
zu geben.  
 
 
 
 
(4) Einladung und Tagesordnung müssen spä-
testens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Vee-
delsbeiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist 
darf nur in dringenden Fällen abgewichen wer-
den. 
 
 
 
 
 
 
 
 
(5) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die 
Tagesordnung einbringen. Diese müssen spä-
testens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sit-
zung bei der Geschäftsführung vorliegen. 
 
(6) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Be-
zirksvertretung Chorweiler und/oder den Fach-
ausschüssen des Rates zur Entscheidung vor-
gelegt werden, soll der Veedelsbeirat ein Mei-
nungsbild herbeiführen, das empfehlenden Cha-
rakter hat. Es entscheidet die einfache Mehr-
heit. 
 
(7) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssit-
zung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist 
dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher 
mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert eben-
falls seinen Vertreter/seine Vertreterin rechtzei-
tig über seine Verhinderung, um die Vertretung 
sicher zu stellen. 
 
(8) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter 
erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit 
gesonderter Einladung durch die Geschäftsfüh-
rung.  
 
(9) Im Übrigen ist der Veedelsbeirat in der in-
haltlichen Ausgestaltung und Organisation sei-
ner Arbeit frei. 
 
 
(2) Der Vorsitzende/die Vorsitzende beruft den 
Veedelsbeirat ein, so oft es die Geschäftslage 
erfordert.  
 
(3) Die Mitglieder werden mit der Tagesordnung 
durch den Vorsitzenden/die Vorsitzende einge-
laden. Ort und Zeit der Sitzung sind in der Einla-
dung bekannt zu geben. Die Übersendung der 
Einladung nebst den erforderlichen Sitzungsun-
terlagen erfolgt grundsätzlich in elektronischer 
Form. 
 
(4) Einladung und Tagesordnung müssen spä-
testens 5 Arbeitstage vor der Sitzung den Vee-
delsbeiratsmitgliedern zugehen. Von dieser Frist 
darf nur in dringenden Fällen abgewichen wer-
den. 
 
(5) Bei Vorliegen sachlicher Gründe kann die 
Durchführung einer Sitzung mit Hilfe digitaler 
Medien (z.B. Videokonferenz) mittels einer von 
der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen. 
Die Entscheidung hierüber obliegt dem Vorsit-
zenden/der Vorsitzenden. 
 
(6) Jedes Beiratsmitglied kann Vorschläge in die 
Tagesordnung einbringen. Diese müssen spä-
testens am 10. Arbeitstag vor der nächsten Sit-
zung bei der Geschäftsführung vorliegen. 
 
(7) Zu den Tagesordnungspunkten, die der Be-
zirksvertretung Chorweiler und/oder den Fach-
ausschüssen des Rates zur Entscheidung vor-
gelegt werden, soll der Veedelsbeirat ein Mei-
nungsbild herbeiführen, das empfehlenden Cha-
rakter hat. Es entscheidet die einfache Mehrheit. 
 
 
(8) Kann ein Beiratsmitglied zu einer Beiratssit-
zung nicht oder nicht rechtzeitig erscheinen, ist 
dies der Geschäftsführung rechtzeitig vorher 
mitzuteilen. Das Beiratsmitglied informiert eben-
falls seinen Vertreter/seine Vertreterin rechtzei-
tig über seine Verhinderung, um die Vertretung 
sicher zu stellen. 
 
(9) Eine Teilnahme der städtischen Fachämter 
erfolgt nach Erfordernis der Tagesordnung mit 
gesonderter Einladung durch die Geschäftsfüh-
rung.  
 
(10) Im Übrigen ist der Veedelsbeirat in der in-
haltlichen Ausgestaltung und Organisation sei-
ner Arbeit frei.

Anlage 2 Dringlichkeitsentscheidung BV6 (Chorweiler)

3970 Zeichen

amt H FERNER, Vorlagen-Nummer ]
Köln ii 0732/2021 |
Die Oberbürgermeisterin Freigabedatum
Dezernat, Dienststelle
V1/15/152
15211
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in Öffentlicher Sitzung

Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der
Bezirksvertretung gemäß $ 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung

Betreff

Änderung der GO Veedelsbeirat Lindweiler

| Gremium Datum
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) | 15.04.2021

Begründung für die Dringlichkeit:

Die bereits schlussgezeichnete Beschlussvorlage 0352/2021 soll am 23.03.21 nach Vorberatung in
der BV 6 (04.03.21) und im Stadtentwicklungsausschuss (11.03.21) dem Rat zum Beschluss vorge-
legt werden. Die Sitzung der BV 6 am 04.03.21 fällt allerdings aus. Die Änderung der Geschäftsord-
nung des Veedelsbeirates Lindweiler sieht vor, dass der Veedelsbeirat Lindweiler künftig seine Sit-
zungen bei Vorliegen sachlicher Gründe alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B.
Videokonferenz) mittels einer von der Stadt genehmigten Technik durchführen kann.

Mit dem geplanten Ratsbeschluss soll dem Veedelsbeirat Lindweiler die Möglichkeit gegeben werden,
bereits die nächste Sitzung am 29.04.21 mit Blick auf die Pandemie notfalls mittels digitaler Medien
durchführen zu können. Eine Verschiebung der Beratungsfolge und Ratsbeschluss (06.05.21) hätte
zur Folge, dass am 29.04.21 keine digitale Sitzung durchgeführt werden könnte.

Beschluss:

1. Der Rat beschließt, dass künftig die Sitzungen des Veedelsbeirates Lindweiler bei Vorliegen
sachlicher Gründe digital durchgeführt werden können.

2. Der Rat beschließt die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung gemäß Anlage
1.

Datum Abstimmungsergebnis Unters 30

4 od EA =

- 3 = [% = FEW T
. 2 N
Ernst,

(
Lo

Haushaltsmäßige Auswirkungen
RX Nein

Begründung:

Das am 16.12.2014 durch den Rat beschlossene Integrierte Handlungskonzept (IHK) Lindweiler sieht
bei der Umsetzung einen Beteiligungsprozess der Betroffenen vor, um einen möglichst hohen Identi-
fikationsgrad der Bürgerschaft mit den geplanten Maßnahmen zu erreichen. Zu diesem Zweck wurde
in 2015 der Veedelsbeirat Lindweiler mit Ratsbeschluss vom 23.06.2015 eingerichtet.

Aufgabe des Veedelsbeirates ist die beratende Unterstützung bei allen Beschlussvorlagen zum IHK
Lindweiler. Er begleitet die Umsetzung der Projekte des Programms und bindet die Akteure und die
Bürgerschaft vor Ort ein. Als beratendes Gremium spricht der Veedelsbeirat Empfehlungen aus. Wei-
terhin entscheidet der Veedelsbeirat über die Bewilligung der Anträge zur Gewährung einer Zuwen-
dung im Rahmen des Stadtteil-Verfügungsfonds.

Die öffentlichen Sitzungen finden in der Regel viermal im Jahr für die Dauer der Laufzeit des IHK
Lindweiler statt. Corona bedingt konnte die Sitzung am 17.12.2020 nicht stattfinden. Um künftig die
Handlungsfähigkeit des Veedelsbeirates, insbesondere für die Beschlussfassung der Anträge aus
dem Stadtteil-Verfügungsfonds sicher zu stellen, soll bei Vorliegen sachlicher Gründe die Durchfüh-
rung einer Sitzung alternativ zur Präsenzsitzung mit Hilfe digitaler Medien (z.B. Videokonferenz) mit-
tels einer von der Stadt Köln genehmigten Technik erfolgen.

Erfahrungsgemäß nehmen ca. 10 Bürgerinnen und Bürger an den Sitzungen den Veedelsbeirates
teil. Aufgrund der einzuhaltenden Mindestabstände aufgrund der Coronapandemie konnten im ver-
gangenen Jahr nach vorheriger Anmeldung drei Bürgerinnen und Bürger und 10 statt 15 Mitglieder
des Veedelsbeirates an den Sitzungen teilnehmen. Die Durchführung digitaler Sitzungen lässt eine
Teilnahme von Bürgerinnen und Bürgern zu, so dass die Öffentlichkeit einer digitalen Sitzung eben-
falls sichergestellt ist.

Die Änderungen und Anpassungen der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler sind der
Anlage 1 zu entnehmen.

Anlagen:
Anlage 1 - Synopse zur Änderung der Geschäftsordnung des Veedelsbeirates Lindweiler

Beratungsverlauf (4)

25.02.2021 Veedelsbeirat Lindweiler
TOP 7.1 Vorberatung (Fachausschuss)
Zur Sitzung
11.03.2021 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2021 Rat
TOP 6.4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung (Fachausschuss)

Details

Aktenzeichen
0352/2021
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.02.2021
Erstellt
01.02.2021 11:19