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Mehr naturnahe Bestattungen im Stadtbezirk Rodenkirchen

Anfrage nach § 4 BV2 (FDP/KSG) AN/0549/2026 vom 31.03.2026

Stand: Am 27.04.2026 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen.

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  • Bewaldete Flächen Friedhof Rodenkirchen Foto

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  • Anfrage (FDP/KSG BV2)

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    in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen  Industriestr. 161 – Haus 1  50999 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/0549/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 27.04.2026 Mehr naturnahe Bestattungen im Stadtbezirk Rodenkirchen Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, aufgrund der steigenden Nachfrage nach naturnahen Bestattungsformen besteht Interesse an einer sachlichen Einschätzung der bestehenden Möglichkeiten, sowie potenzieller Entwicklungsperspektiven im Bezirk Rodenkirchen. Deswegen bittet die FDP/KSG-Fraktion folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung der BV2 zu setzen: Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Welche Möglichkeiten bestehen, derzeit in Köln für naturnahe Bestattungsformen. Insbesondere Baumgrabstätten und vergleichbare Konzepte? 2. Wie bewertet die Verwaltung die Nachfrage nach naturnahen Bestattungsformen im Stadtgebiet sowie insbesondere im Bezirk Rodenkirchen, insbesondere unter dem Aspekt der Kapazitätsgrenzen? 3. Welche rechtlichen Voraussetzungen müssten, erfüllt sein, um über bestehende Friedhofsflächen hinaus naturnahe Bestattungsformen (z. B. in Form eines Bestattungswaldes) zu ermöglichen? 4. Inwieweit kommen städtische Wald- oder Grünflächen im Bezirk Rodenkirchen grundsätzlich für eine entsprechende Nutzung in Betracht, unter Berücksichtigung von • planungsrechtlichen Vorgaben • forst- und naturschutzrechtlichen Einschränkungen • Anforderungen des Bestattungsgesetzes NRW 5. Gibt es seitens der Verwaltung bereits Prüfungen, Planungen oder Überlegungen zur Einrichtung zusätzlicher naturnaher Bestattungsangebote im Stadtgebiet bzw. im Bezirk Rodenkirchen, insbesondere im Wald in und um den Friedhof Rodenkirchen, Sürther Str. (siehe Anlage Foto), dessen bewaldete Flächen sich nur teilweise außerhalb des bestehenden Friedhofs befinden? - Wenn nein, warum nicht? Mit freundlichen Grüßen: Torsten Ilg Karl Wolters

Beratungsverlauf

  1. 27.04.2026

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.2.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

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