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V/0484/2011/1

1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster 2. Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung

Vorlagen 05.07.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 42

Zweite Ergänzungsvorlage V/0484/2011/2 mit Anlagen

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Beschlussvorlage

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Hauptvorlage V/0484/2011 mit Anlagen

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Ansehen

Zweite Ergänzungsvorlage V/0484/2011/2 mit Anlagen

9049 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0484/2011/2  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster  
2. Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.09.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der 
Stadt Münster (Anlage 1 der Ergänzungsvorlage) wird beschlossen. 
 
2. Vorbehaltlich der Rechtsgültigkeit der Satzung werden für die sechs aus dem Beirat für 
Stadtgestaltung ausgeschiedenen Fachleute in den Beirat gewählt: 
 
1. Prof. Dipl.-Ing. Jutta Heinze, Duisburg 
2. Dipl.-Ing. Jan Kleihues, Berlin 
3. Dipl.-Ing. Peter Wörmann, Ostbevern 
4. Dipl.-Ing. Ina Bimberg, Iserlohn 
5. Dipl.-Ing. Renate Saltzmann-Stoll, Münster 
6. Dipl.-Ing. Jörg Sahle, Münster 
 
492 60 40 
 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
19.09.2011 
V/0484/2011/2

- 2 - 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1001 Bauaufsicht und baurechtliche 
Beratung 
2012 9.900,- €   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Den zur Finanzierung in 2011 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 3.500,- 
€ wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der 
Produktgruppe 1001, Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen). 
 
 
Begründung: 
 
Zu I. (2.): 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.07.2011 über die geplante Änderung der Satzung für den Bei-
rat für Stadtgestaltung und die von den Architektenverbänden mit Schreiben vom 04.07.2011 vor-
geschlagene Besetzung des Beirates (V/0484/2011 und V/0484/2011/1) beraten, aber ohne Be-
schlussfassung geschoben (Anlage 2). 
 
Im Rahmen der Diskussion wurde folgender Änderungsantrag (Anlage 3) zu § 3 Abs. 1 der Sat-
zung eingebracht: 
 
„Dem Beirat gehören 9 anerkannte Fachleute aus folgenden drei Gebieten an: Städtebau, Archi-
tektur und Landschaftsplanung; dabei muss jedes dieser Gebiete im Beirat vertreten sein.
 
Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieur-
verbände vom Rat gewählt.“ 
 
Der Rat verständigte sich darauf, vor einer Beschlussfassung erst nochmals die Architektenver-
bände zu bitten, einen neuen gemeinsamen Vorschlag vorzulegen, bei der von den sechs neu zu 
besetzenden Mitgliedern mindestens drei Positionen von Frauen besetzt werden.  
Ebenso sollte der Änderungsantrag Berücksichtigung finden, und es sollten Architekten aus allen 
drei Gebieten (Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung) zur Wahl vorgeschlagen werden. 
 
Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände wurden mit Schreiben vom 
21.07.2011 gebeten, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Diese schlagen nun gemeinsam mit 
Schreiben vom 12.09.2011 die o. g. Personen zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vor.  
 
In Abänderung des Vorschlages vom 13.07.2011 (vgl. V/0484/2011/1) wurde nun unter Punkt 4 die 
Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Ina Bimberg aus Iserlohn vorgeschlagen. Damit sind die Vorga-
ben des Rates an die Besetzung des Beirates erfüllt. 
 
V/0484/2011/2

- 3 - 
V/0484/2011/2 
 
Zu II.: 
 
Bisher war ein Haushaltsansatz von jährlich 2.100,- € bereitgestellt. Von diesen 2.100,- € wurden 
die Sitzungsgelder (16,- € je Sitzung/pro Mitglied in Anlehnung an das Ausschussmitgliederent-
schädigungsgesetz) sowie die Bewirtung bei den Sitzungen (Getränke) gezahlt.  
 
Die drei Mitglieder, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk Münster haben, 
sollen zukünftig eine Pauschalentschädigung in Höhe von 350,- € je Sitzung enthalten. Hiermit 
sind alle Entschädigungsansprüche und der gegebenenfalls entstandene Aufwand (z.B. Fahrtkos-
ten zum Sitzungsort, Übernachtungskosten) abgegolten. 
 
Die übrigen sechs Mitglieder sollen zukünftig in Anlehnung an die Entschädigungsverordnung (Sit-
zungsgeld für sachkundige Bürger/Einwohner) ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,50 € erhalten.  
 
Im Hinblick auf die erhöhte Honorierung der Beiratsmitglieder ist eine Erhöhung des bisherigen 
Haushaltsansatzes von 2.100,- € erforderlich. Für das Jahr 2011 muss der Ansatz im Hinblick auf 
die noch vorgesehenen drei Sitzungen um 3.500,- € erhöht werden. Für das Jahr 2012 sowie die 
Folgejahre erhöht sich der Ansatz um 9.900,- € auf 12.000. €.  
 
Hinweis:
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset-
zung zu achten. 
 
 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
 
Anlagen

Anlage 1 zur Vorlage V/0484/2011/2 
 
Satzung zur Änderung der Satzung  
 
für den 
 
Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster   
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW, S. 666), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NW, S. 271) hat der Rat der Stadt Münster am ................... 
folgende Satzung zur Änderung der Satzung für den B eirat für Stadtgestaltung der Stadt 
Münster beschlossen: 
 
Artikel I 
 
§ 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
§ 3 
 
(1)  Dem Beirat gehören 9 anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Architek- 
tur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemei nsamen Vorschlag der in 
Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.  
 
(2)  Drei Mitglieder des Beirates dürfen ihren Wohn - oder Geschäftssitz nicht im Regie- 
rungsbezirk Münster haben. 
 
(3)  Die Mitglieder können sich nicht vertreten las sen.  
 
(4) Ohne Unterbrechung ist eine Mitgliedschaft im B eirat nur über einen Zeitraum von 5 
Jahren möglich. Die direkte Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit des Beirates ist 
keine Unterbrechung im Sinne dieser Vorschrift.  
 
(5) Die Wahlzeit des Beirates entspricht der Wahlpe riode des Rates. Die Mitglieder des 
Beirates üben ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Beirates wei- 
ter aus. Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit  aus, wählt der Rat auf gemein- 
samen Vorschlag der Architekten- und Ingenieurverbände eine/n Nachfolger/in.  
 
(6)  An den Sitzungen des Beirates kann je Fraktion  und Gruppe des Rates ein Mitglied 
des Planungsausschusses oder des Rates mit beratender Stimme teilnehmen. 
 
(7)  An den Sitzungen des Beirates können neben der  geschäftsführenden Dienststelle je 
nach Beratungsbedarf weitere Ämter des Baudezernate s sowie anderer Dezernate 
teilnehmen. 
 
Artikel II.  
 
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 2 zu V/0484/2011/2 
 
 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 15.09.2011 
492 60 44 
 
 
 
 
Auszug aus der Niederschrift über die 15. Sitzung ( öffentlicher Sitzungsteil) des 
Rates am 13.07.2011 
 
 
 
 
Punkt 42 der Tagesordnung 
V/0484/2011/1 
V/0484/2011 
1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Bei- 
rat für Stadtgestaltung der Stadt Münster  
2. Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung 
 
Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor. 
 
Frau Bennink beantragte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: 
 
„Rat möge beschließen: 
 
Ziffer 1 wird wie folgt geändert: 
 
Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für  den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt 
Münster (Anlage 1) wird mit folgender Änderung in §3 (1) 
 beschlossen: 
 
„Dem Beirat gehören 9 anerkannte Fachleute aus folg enden drei Gebieten an: Städtebau, 
Architektur und Landschaftsplanung; dabei muss jedes dieser Gebiete im Beirat vertre- 
ten sein.  
Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster  ansässigen Architekten- und Inge- 
nieurverbände vom Rat gewählt.“ 
 
Nach kurzer Diskussion schlug Herr Heuer  vor, in der Sitzung nicht zu beschließen, sondern die 
Architektenverbände auf der Basis dieser beantragte n Satzungsänderung zu bitten, ihre Vorschlä- 
ge zu überprüfen und insbesondere darauf hinzuweise n, dass der Vorschlag für die sechs zu be- 
setzenden Sitze paritätisch sein müsse.  
 
Es herrschte Einvernehmen über die von Herrn Heuer vorgeschlagene Vorgehensweise.  
 
Darüber hinaus wies Herr Sellenriek  darauf hin, dass auch die vorgesehene Entschädigun gsrege- 
lung noch einmal überdacht werden sollte. 
 
Die Vorlage, die Ergänzungsvorlage und der Antrag d er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
wurden vertagt. 
 
 
gez. 
Jürgen Kupferschmidt 
Schriftführung

Beschlussvorlage

2305 Zeichen

V/0484/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster  
2. Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der 
Stadt Münster (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
2. Vorbehaltlich der Rechtsgültigkeit der Satzung werden für die sechs aus dem Beirat für 
Stadtgestaltung ausgeschiedenen Fachleute in den Beirat gewählt: 
 
1. Prof. Dipl.-Ing. Jutta Heinze, Duisburg 
2. Dipl.-Ing. Jan Kleihues, Berlin 
3. Dipl.-Ing. Peter Wörmann, Ostbevern  
4. Dipl.-Ing. Wolfgang Zimmer, Essen 
5. Dipl.-Ing. Renate Saltzmann-Stoll, Münster 
6. Dipl.-Ing. Jörg Sahle, Münster 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0484/2011/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.07.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0484/2011/1 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1001 Bauaufsicht und baurechtliche 
Beratung 
2012 9.900,- €   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Den zur Finanzierung in 2011 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 3.500,- 
€ wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der 
Produktgruppe 1001, Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen). 
 
 
Begründung: 
 
Zu I. (2.): 
 
Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände schlagen gemeinsam mit Schrei-
ben vom 04.07.2011 die o. g. Personen zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vor. 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe

Hauptvorlage V/0484/2011 mit Anlagen

11414 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
Bauordnungsamt Vorlagen-Nr.: 
 
V/0484/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt/Frau Watermann 
Ruf: 
492 60 40 / 492 63 55 
E-Mail: 
 
 
 
 Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
WatermannM@stadt-muenster.de  
Datum:  
 04.07.2011 
Betrifft 
 
1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster  
2. Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der 
Stadt Münster (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
2. Vorbehaltlich der Rechtsgültigkeit der Satzung werden für die sechs aus dem Beirat für 
Stadtgestaltung ausgeschiedenen Fachleute in den Beirat gewählt: 
 
1. ____________________________ 
2. ____________________________ 
3. ____________________________ 
4. ____________________________ 
5. ____________________________ 
6. ____________________________ 
 
V/0484/2011

- 2 - 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1001 Bauaufsicht und baurechtliche 
Beratung 
2012 9.900,- €   
Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
   
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 bei der 
o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung 
unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. der mittel-
fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Den zur Finanzierung in 2011 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 3.500,- 
€ wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der 
Produktgruppe 1001, Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen). 
 
 
Begründung: 
 
Zu I. (1.): 
 
Im Zusammenhang mit der satzungsbedingt anstehenden Neuwahl von 6 der 9 Mitglieder des Bei-
rates für Stadtgestaltung soll die Satzung des Beirates für Stadtgestaltung geändert werden (siehe 
Anlage 2 – Bisheriger und neuer Satzungstext -). Die Änderungen betreffen nur den § 3 („Mitglie-
der“) der Satzung. 
 
Im Hinblick auf die personelle Zusammensetzung im Beirat gab es Überlegungen, den Beirat zu-
künftig zum Teil auch mit externen Fachleuten zu besetzen, um einerseits über ein breites Spekt-
rum von Fachwissen von außen und andererseits über noch ein breiteres Spektrum an potentiellen 
Architekten/Stadtplanern und insbesondere auch an weiblichen Fachleuten zu verfügen. Nach dem 
neuen Satzungstext dürfen daher 1/3 der Mitglieder des Gestaltungsbeirates, d. h. drei Mitglieder, 
ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk Münster haben.  
 
Ferner wird jetzt explizit benannt, dass der Beirat sich aus Fachleuten der Gebiete Städtebau, Ar-
chitektur und Landschaftsplanung zusammensetzt. Damit wird deutlich, dass dem Beirat nicht nur 
Fachleute aus den Bereichen Städtebau und Architektur angehören können (so die Besetzung in 
den vergangenen Jahren), sondern auch aus dem Gebiet der Landschaftsplanung.  
 
Darüber hinaus wird der Satzungstext jeweils vor „Vorschlag der in Münster ansässigen Architek-
ten- und Ingenieurverbände“ um das Wort „gemeinsamen“ ergänzt. Bisher waren bei einer anste-
henden Neuwahl der Verwaltung von den drei Verbänden BDA, BDB und MAIV getrennte Vor-
schläge für die Nachbesetzung vorgelegt worden. Um eine einvernehmliche Einigung der Verbän-
de für die Nachbesetzung im Vorfeld zu erzielen, soll der Verwaltung zukünftig eine - unter den 
Verbänden abgestimmte - gemeinsame Liste eingereicht werden.  
 
Zu I. (2.): 
 
Die Mitgliedschaften von sechs Mitgliedern des Beirates für Stadtgestaltung (Frau Maria Hilger, 
Herr Gregor Bocianowski, Herr Klaus Burhoff, Herr Achim Dejozé, Herr Prof. Johannes Schilling 
und Herr Friedrich Wolters) endeten satzungsgemäß nach fünf Jahren am 27.03.2011.  
V/0484/2011

- 3 - 
V/0484/2011 
Nach § 3 Abs. 4 der Satzung wählt der Rat auf Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- 
und Ingenieurverbände eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger, wenn ein Mitglied während der 
Wahlzeit ausscheidet.  
Die drei Architekten- und Ingenieurverbände BDA, BDB und MAIV hatten der Verwaltung im Feb-
ruar 2011 ihre Vorschläge für eine Nachbesetzung vorgelegt. Da die Anzahl der vorgeschlagenen 
Personen jedoch die Anzahl der ausscheidenden Mitglieder überstieg und inzwischen auch über 
eine andere personelle Zusammensetzung des Beirates sowie eine damit bedingte Satzungsände-
rung diskutiert wurde, wurde bis zur Sommerpause noch mit der bisherigen Besetzung getagt. 
Nach der Satzungsänderung kommen die Beiratsmitglieder aus den Bereichen Städtebau, Archi-
tektur und Landschaftsplanung und werden auf gemeinsamem Vorschlag der v. g. Verbände vom 
Rat gewählt.  
 
Zu II: 
 
Bisher war ein Haushaltsansatz von jährlich 2.100,- € bereitgestellt. Von diesen 2.100,- € wurden 
die Sitzungsgelder (16,- € je Sitzung/pro Mitglied in Anlehnung an das Ausschussmitgliederent-
schädigungsgesetz) sowie die Bewirtung bei den Sitzungen (Getränke) gezahlt.  
 
Die drei Mitglieder, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk Münster haben, 
sollen zukünftig eine Pauschalentschädigung in Höhe von 350,- € je Sitzung enthalten. Hiermit 
sind alle Entschädigungsansprüche und der gegebenenfalls entstandene Aufwand (z.B. Fahrtkos-
ten zum Sitzungsort, Übernachtungskosten) abgegolten. 
 
Die übrigen sechs Mitglieder sollen zukünftig in Anlehnung an die Entschädigungsverordnung (Sit-
zungsgeld für sachkundige Bürger/Einwohner) ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,50 € erhalten.  
 
Im Hinblick auf die erhöhte Honorierung der Beiratsmitglieder ist eine Erhöhung des bisherigen 
Haushaltsansatzes von 2.100,- € erforderlich. Für das Jahr 2011 muss der Ansatz im Hinblick auf 
die noch vorgesehenen drei Sitzungen um 3.500,- € erhöht werden. Für das Jahr 2012 sowie die 
Folgejahre erhöht sich der Ansatz um 9.900,- € auf 12.000. €.  
 
Hinweis:
 
Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-
Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver-
waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset-
zung zu achten. 
 
 
 
gez. 
 
Markus Lewe 
 
 
Anlagen

Anlage 1 zur Vorlage V/0484/2011 
 
Satzung zur Änderung der Satzung  
 
für den 
 
Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster   
 
 
Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der 
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW, S. 666), zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NW, S. 271) hat der Rat der Stadt Münster am ................... 
folgende Satzung zur Änderung der Satzung für den B eirat für Stadtgestaltung der Stadt 
Münster beschlossen: 
 
Artikel I 
 
§ 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: 
 
§ 3 
 
(1)  Dem Beirat gehören 9 anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Architek- 
tur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemei nsamen Vorschlag der in 
Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.  
 
(2)  Drei Mitglieder des Beirates dürfen ihren Wohn - oder Geschäftssitz nicht im Regie- 
rungsbezirk Münster haben. 
 
(3)  Die Mitglieder können sich nicht vertreten las sen.  
 
(4) Ohne Unterbrechung ist eine Mitgliedschaft im B eirat nur über einen Zeitraum von 5 
Jahren möglich. Die direkte Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit des Beirates ist 
keine Unterbrechung im Sinne dieser Vorschrift.  
 
(5) Die Wahlzeit des Beirates entspricht der Wahlpe riode des Rates. Die Mitglieder des 
Beirates üben ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Beirates wei- 
ter aus. Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit  aus, wählt der Rat auf gemein- 
samen Vorschlag der Architekten- und Ingenieurverbände eine/n Nachfolger/in.  
 
(6)  An den Sitzungen des Beirates kann je Fraktion  und Gruppe des Rates ein Mitglied 
des Planungsausschusses oder des Rates mit beratender Stimme teilnehmen. 
 
(7)  An den Sitzungen des Beirates können neben der  geschäftsführenden Dienststelle je 
nach Beratungsbedarf weitere Ämter des Baudezernate s sowie anderer Dezernate 
teilnehmen. 
 
Artikel II.  
 
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Anlage 2 zur Vorlage V/0484/2011 
 
Beirat für Stadtgestaltung - Änderung der Satzung (§ 3) -  
 
 
 
bisheriger Satzungstext 
 
neuer Satzungstext  
 
§ 3 
Mitglieder 
 
(1)  Dem Beirat gehören 9 auf ihrem Gebiet 
anerkannte Fachleute an. Sie werden auf 
Vorschlag der in Münster ansässigen Ar- 
chitekten- und Ingenieurverbände vom 
Rat gewählt und können sich nicht vertre- 
ten lassen. 
 
(2)  Die Mitglieder des Beirates sollen ihren 
Wohn- oder Geschäftssitz im Regie- 
rungsbezirk Münster haben. 
 
(3) Ohne Unterbrechung ist eine Mitglied- 
schaft im Beirat nur über einen Zeitraum 
von 5 Jahren möglich. Die direkte Wie- 
derwahl nach Ablauf der Wahlzeit des 
Beirates ist keine Unterbrechung im Sin- 
ne dieser Vorschrift.  
 
(4) Die Wahlzeit des Beirates entspricht der 
Wahlperiode des Rates. Die Mitglieder 
des Beirates üben ihre Tätigkeit bis zum 
Zusammentritt des neu gewählten Beira- 
tes weiter aus. Scheidet ein Mitglied wäh- 
rend der Wahlzeit aus, wählt der Rat auf 
Vorschlag der in Münster ansässigen Ar- 
chitekten- und Ingenieurverbände eine/n 
Nachfolger/in.  
  
(5)  An den Sitzungen des Beirates kann je 
Fraktion und Gruppe des Rates ein Mit- 
glied des Planungsausschusses oder des 
Rates mit beratender Stimme teilnehmen. 
 
(6)  An den Sitzungen des Beirates können 
neben der geschäftsführenden Dienststel- 
le je nach Beratungsbedarf weitere Ämter 
des Baudezernates sowie anderer De- 
zernate teilnehmen. 
 
 
§ 3 
Mitglieder 
 
(1)  Dem Beirat gehören 9 anerkannte Fach- 
leute aus den Gebieten Städtebau, Ar- 
chitektur und Landschaftsplanung an. 
Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag 
der in Münster ansässigen Architekten- 
und Ingenieurverbände vom Rat gewählt.  
 
(2)  Drei Mitglieder des Beirates dürfen ih- 
ren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im 
Regierungsbezirk Münster haben. 
 
(3)  Die Mitglieder können sich nicht vertre- 
ten lassen.  
 
(4) Ohne Unterbrechung ist eine Mitglied- 
schaft im Beirat nur über einen Zeitraum 
von 5 Jahren möglich. Die direkte Wieder- 
wahl nach Ablauf der Wahlzeit des Beira- 
tes ist keine Unterbrechung im Sinne die- 
ser Vorschrift.  
 
(5) Die Wahlzeit des Beirates entspricht der 
Wahlperiode des Rates. Die Mitglieder des 
Beirates üben ihre Tätigkeit bis zum Zu- 
sammentritt des neu gewählten Beirates 
weiter aus. Scheidet ein Mitglied während 
der Wahlzeit aus, wählt der Rat auf ge- 
meinsamen  Vorschlag der Architekten- 
und Ingenieurverbände eine/n Nachfol- 
ger/in.  
  
(6)  An den Sitzungen des Beirates kann je 
Fraktion und Gruppe des Rates ein Mit- 
glied des Planungsausschusses oder des 
Rates mit beratender Stimme teilnehmen. 
 
(7)  An den Sitzungen des Beirates können 
neben der geschäftsführenden Dienststelle 
je nach Beratungsbedarf weitere Ämter 
des Baudezernates sowie anderer Dezer- 
nate teilnehmen.

Beratungsverlauf (3)

07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 4.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 42 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0484/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37