V/0484/2011/1
1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster 2. Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung
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Zweite Ergänzungsvorlage V/0484/2011/2 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Vorlagen-Nr.: V/0484/2011/2 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: Betrifft 1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster 2. Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung Beratungsfolge 21.09.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster (Anlage 1 der Ergänzungsvorlage) wird beschlossen. 2. Vorbehaltlich der Rechtsgültigkeit der Satzung werden für die sechs aus dem Beirat für Stadtgestaltung ausgeschiedenen Fachleute in den Beirat gewählt: 1. Prof. Dipl.-Ing. Jutta Heinze, Duisburg 2. Dipl.-Ing. Jan Kleihues, Berlin 3. Dipl.-Ing. Peter Wörmann, Ostbevern 4. Dipl.-Ing. Ina Bimberg, Iserlohn 5. Dipl.-Ing. Renate Saltzmann-Stoll, Münster 6. Dipl.-Ing. Jörg Sahle, Münster 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 19.09.2011 V/0484/2011/2 - 2 - II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung 2012 9.900,- € Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. der mittel- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Den zur Finanzierung in 2011 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 3.500,- € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1001, Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen). Begründung: Zu I. (2.): Der Rat hat in seiner Sitzung am 13.07.2011 über die geplante Änderung der Satzung für den Bei- rat für Stadtgestaltung und die von den Architektenverbänden mit Schreiben vom 04.07.2011 vor- geschlagene Besetzung des Beirates (V/0484/2011 und V/0484/2011/1) beraten, aber ohne Be- schlussfassung geschoben (Anlage 2). Im Rahmen der Diskussion wurde folgender Änderungsantrag (Anlage 3) zu § 3 Abs. 1 der Sat- zung eingebracht: „Dem Beirat gehören 9 anerkannte Fachleute aus folgenden drei Gebieten an: Städtebau, Archi- tektur und Landschaftsplanung; dabei muss jedes dieser Gebiete im Beirat vertreten sein. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieur- verbände vom Rat gewählt.“ Der Rat verständigte sich darauf, vor einer Beschlussfassung erst nochmals die Architektenver- bände zu bitten, einen neuen gemeinsamen Vorschlag vorzulegen, bei der von den sechs neu zu besetzenden Mitgliedern mindestens drei Positionen von Frauen besetzt werden. Ebenso sollte der Änderungsantrag Berücksichtigung finden, und es sollten Architekten aus allen drei Gebieten (Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung) zur Wahl vorgeschlagen werden. Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände wurden mit Schreiben vom 21.07.2011 gebeten, einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Diese schlagen nun gemeinsam mit Schreiben vom 12.09.2011 die o. g. Personen zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vor. In Abänderung des Vorschlages vom 13.07.2011 (vgl. V/0484/2011/1) wurde nun unter Punkt 4 die Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Ina Bimberg aus Iserlohn vorgeschlagen. Damit sind die Vorga- ben des Rates an die Besetzung des Beirates erfüllt. V/0484/2011/2 - 3 - V/0484/2011/2 Zu II.: Bisher war ein Haushaltsansatz von jährlich 2.100,- € bereitgestellt. Von diesen 2.100,- € wurden die Sitzungsgelder (16,- € je Sitzung/pro Mitglied in Anlehnung an das Ausschussmitgliederent- schädigungsgesetz) sowie die Bewirtung bei den Sitzungen (Getränke) gezahlt. Die drei Mitglieder, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk Münster haben, sollen zukünftig eine Pauschalentschädigung in Höhe von 350,- € je Sitzung enthalten. Hiermit sind alle Entschädigungsansprüche und der gegebenenfalls entstandene Aufwand (z.B. Fahrtkos- ten zum Sitzungsort, Übernachtungskosten) abgegolten. Die übrigen sechs Mitglieder sollen zukünftig in Anlehnung an die Entschädigungsverordnung (Sit- zungsgeld für sachkundige Bürger/Einwohner) ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,50 € erhalten. Im Hinblick auf die erhöhte Honorierung der Beiratsmitglieder ist eine Erhöhung des bisherigen Haushaltsansatzes von 2.100,- € erforderlich. Für das Jahr 2011 muss der Ansatz im Hinblick auf die noch vorgesehenen drei Sitzungen um 3.500,- € erhöht werden. Für das Jahr 2012 sowie die Folgejahre erhöht sich der Ansatz um 9.900,- € auf 12.000. €. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset- zung zu achten. gez. Markus Lewe Anlagen Anlage 1 zur Vorlage V/0484/2011/2 Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NW, S. 271) hat der Rat der Stadt Münster am ................... folgende Satzung zur Änderung der Satzung für den B eirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster beschlossen: Artikel I § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: § 3 (1) Dem Beirat gehören 9 anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Architek- tur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemei nsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt. (2) Drei Mitglieder des Beirates dürfen ihren Wohn - oder Geschäftssitz nicht im Regie- rungsbezirk Münster haben. (3) Die Mitglieder können sich nicht vertreten las sen. (4) Ohne Unterbrechung ist eine Mitgliedschaft im B eirat nur über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die direkte Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit des Beirates ist keine Unterbrechung im Sinne dieser Vorschrift. (5) Die Wahlzeit des Beirates entspricht der Wahlpe riode des Rates. Die Mitglieder des Beirates üben ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Beirates wei- ter aus. Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, wählt der Rat auf gemein- samen Vorschlag der Architekten- und Ingenieurverbände eine/n Nachfolger/in. (6) An den Sitzungen des Beirates kann je Fraktion und Gruppe des Rates ein Mitglied des Planungsausschusses oder des Rates mit beratender Stimme teilnehmen. (7) An den Sitzungen des Beirates können neben der geschäftsführenden Dienststelle je nach Beratungsbedarf weitere Ämter des Baudezernate s sowie anderer Dezernate teilnehmen. Artikel II. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anlage 2 zu V/0484/2011/2 Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 15.09.2011 492 60 44 Auszug aus der Niederschrift über die 15. Sitzung ( öffentlicher Sitzungsteil) des Rates am 13.07.2011 Punkt 42 der Tagesordnung V/0484/2011/1 V/0484/2011 1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Bei- rat für Stadtgestaltung der Stadt Münster 2. Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung Es lag eine Ergänzung zur Vorlage vor. Frau Bennink beantragte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL: „Rat möge beschließen: Ziffer 1 wird wie folgt geändert: Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster (Anlage 1) wird mit folgender Änderung in §3 (1) beschlossen: „Dem Beirat gehören 9 anerkannte Fachleute aus folg enden drei Gebieten an: Städtebau, Architektur und Landschaftsplanung; dabei muss jedes dieser Gebiete im Beirat vertre- ten sein. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Inge- nieurverbände vom Rat gewählt.“ Nach kurzer Diskussion schlug Herr Heuer vor, in der Sitzung nicht zu beschließen, sondern die Architektenverbände auf der Basis dieser beantragte n Satzungsänderung zu bitten, ihre Vorschlä- ge zu überprüfen und insbesondere darauf hinzuweise n, dass der Vorschlag für die sechs zu be- setzenden Sitze paritätisch sein müsse. Es herrschte Einvernehmen über die von Herrn Heuer vorgeschlagene Vorgehensweise. Darüber hinaus wies Herr Sellenriek darauf hin, dass auch die vorgesehene Entschädigun gsrege- lung noch einmal überdacht werden sollte. Die Vorlage, die Ergänzungsvorlage und der Antrag d er Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL wurden vertagt. gez. Jürgen Kupferschmidt Schriftführung
Beschlussvorlage
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V/0484/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft 1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster 2. Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung Beratungsfolge 07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster (Anlage 1) wird beschlossen. 2. Vorbehaltlich der Rechtsgültigkeit der Satzung werden für die sechs aus dem Beirat für Stadtgestaltung ausgeschiedenen Fachleute in den Beirat gewählt: 1. Prof. Dipl.-Ing. Jutta Heinze, Duisburg 2. Dipl.-Ing. Jan Kleihues, Berlin 3. Dipl.-Ing. Peter Wörmann, Ostbevern 4. Dipl.-Ing. Wolfgang Zimmer, Essen 5. Dipl.-Ing. Renate Saltzmann-Stoll, Münster 6. Dipl.-Ing. Jörg Sahle, Münster Vorlagen-Nr.: V/0484/2011/1 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 07.07.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0484/2011/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung 2012 9.900,- € Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. der mittel- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Den zur Finanzierung in 2011 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 3.500,- € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1001, Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen). Begründung: Zu I. (2.): Die in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände schlagen gemeinsam mit Schrei- ben vom 04.07.2011 die o. g. Personen zur Wahl in den Beirat für Stadtgestaltung vor. gez. Markus Lewe
Hauptvorlage V/0484/2011 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Bauordnungsamt Vorlagen-Nr.: V/0484/2011 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt/Frau Watermann Ruf: 492 60 40 / 492 63 55 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de WatermannM@stadt-muenster.de Datum: 04.07.2011 Betrifft 1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster 2. Besetzung des Beirates für Stadtgestaltung Beratungsfolge 07.07.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die anliegende Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster (Anlage 1) wird beschlossen. 2. Vorbehaltlich der Rechtsgültigkeit der Satzung werden für die sechs aus dem Beirat für Stadtgestaltung ausgeschiedenen Fachleute in den Beirat gewählt: 1. ____________________________ 2. ____________________________ 3. ____________________________ 4. ____________________________ 5. ____________________________ 6. ____________________________ V/0484/2011 - 2 - II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1001 Bauaufsicht und baurechtliche Beratung 2012 9.900,- € Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwen- dungen Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2012 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2011 bzw. der mittel- fristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Den zur Finanzierung in 2011 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 3.500,- € wird nach § 83 GO NRW zugestimmt. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der Produktgruppe 1001, Zeile 16 (sonstige ordentliche Aufwendungen). Begründung: Zu I. (1.): Im Zusammenhang mit der satzungsbedingt anstehenden Neuwahl von 6 der 9 Mitglieder des Bei- rates für Stadtgestaltung soll die Satzung des Beirates für Stadtgestaltung geändert werden (siehe Anlage 2 – Bisheriger und neuer Satzungstext -). Die Änderungen betreffen nur den § 3 („Mitglie- der“) der Satzung. Im Hinblick auf die personelle Zusammensetzung im Beirat gab es Überlegungen, den Beirat zu- künftig zum Teil auch mit externen Fachleuten zu besetzen, um einerseits über ein breites Spekt- rum von Fachwissen von außen und andererseits über noch ein breiteres Spektrum an potentiellen Architekten/Stadtplanern und insbesondere auch an weiblichen Fachleuten zu verfügen. Nach dem neuen Satzungstext dürfen daher 1/3 der Mitglieder des Gestaltungsbeirates, d. h. drei Mitglieder, ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk Münster haben. Ferner wird jetzt explizit benannt, dass der Beirat sich aus Fachleuten der Gebiete Städtebau, Ar- chitektur und Landschaftsplanung zusammensetzt. Damit wird deutlich, dass dem Beirat nicht nur Fachleute aus den Bereichen Städtebau und Architektur angehören können (so die Besetzung in den vergangenen Jahren), sondern auch aus dem Gebiet der Landschaftsplanung. Darüber hinaus wird der Satzungstext jeweils vor „Vorschlag der in Münster ansässigen Architek- ten- und Ingenieurverbände“ um das Wort „gemeinsamen“ ergänzt. Bisher waren bei einer anste- henden Neuwahl der Verwaltung von den drei Verbänden BDA, BDB und MAIV getrennte Vor- schläge für die Nachbesetzung vorgelegt worden. Um eine einvernehmliche Einigung der Verbän- de für die Nachbesetzung im Vorfeld zu erzielen, soll der Verwaltung zukünftig eine - unter den Verbänden abgestimmte - gemeinsame Liste eingereicht werden. Zu I. (2.): Die Mitgliedschaften von sechs Mitgliedern des Beirates für Stadtgestaltung (Frau Maria Hilger, Herr Gregor Bocianowski, Herr Klaus Burhoff, Herr Achim Dejozé, Herr Prof. Johannes Schilling und Herr Friedrich Wolters) endeten satzungsgemäß nach fünf Jahren am 27.03.2011. V/0484/2011 - 3 - V/0484/2011 Nach § 3 Abs. 4 der Satzung wählt der Rat auf Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände eine Nachfolgerin bzw. einen Nachfolger, wenn ein Mitglied während der Wahlzeit ausscheidet. Die drei Architekten- und Ingenieurverbände BDA, BDB und MAIV hatten der Verwaltung im Feb- ruar 2011 ihre Vorschläge für eine Nachbesetzung vorgelegt. Da die Anzahl der vorgeschlagenen Personen jedoch die Anzahl der ausscheidenden Mitglieder überstieg und inzwischen auch über eine andere personelle Zusammensetzung des Beirates sowie eine damit bedingte Satzungsände- rung diskutiert wurde, wurde bis zur Sommerpause noch mit der bisherigen Besetzung getagt. Nach der Satzungsänderung kommen die Beiratsmitglieder aus den Bereichen Städtebau, Archi- tektur und Landschaftsplanung und werden auf gemeinsamem Vorschlag der v. g. Verbände vom Rat gewählt. Zu II: Bisher war ein Haushaltsansatz von jährlich 2.100,- € bereitgestellt. Von diesen 2.100,- € wurden die Sitzungsgelder (16,- € je Sitzung/pro Mitglied in Anlehnung an das Ausschussmitgliederent- schädigungsgesetz) sowie die Bewirtung bei den Sitzungen (Getränke) gezahlt. Die drei Mitglieder, die ihren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk Münster haben, sollen zukünftig eine Pauschalentschädigung in Höhe von 350,- € je Sitzung enthalten. Hiermit sind alle Entschädigungsansprüche und der gegebenenfalls entstandene Aufwand (z.B. Fahrtkos- ten zum Sitzungsort, Übernachtungskosten) abgegolten. Die übrigen sechs Mitglieder sollen zukünftig in Anlehnung an die Entschädigungsverordnung (Sit- zungsgeld für sachkundige Bürger/Einwohner) ein Sitzungsgeld in Höhe von 30,50 € erhalten. Im Hinblick auf die erhöhte Honorierung der Beiratsmitglieder ist eine Erhöhung des bisherigen Haushaltsansatzes von 2.100,- € erforderlich. Für das Jahr 2011 muss der Ansatz im Hinblick auf die noch vorgesehenen drei Sitzungen um 3.500,- € erhöht werden. Für das Jahr 2012 sowie die Folgejahre erhöht sich der Ansatz um 9.900,- € auf 12.000. €. Hinweis: Gemäß § 12 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein- Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz) ist bei der Besetzung von Kommissionen, Beiräten, Ver- waltungs- und Aufsichtsräten sowie sonstigen Gremien auf eine geschlechtsparitätische Beset- zung zu achten. gez. Markus Lewe Anlagen Anlage 1 zur Vorlage V/0484/2011 Satzung zur Änderung der Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für da s Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NW, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NW, S. 271) hat der Rat der Stadt Münster am ................... folgende Satzung zur Änderung der Satzung für den B eirat für Stadtgestaltung der Stadt Münster beschlossen: Artikel I § 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: § 3 (1) Dem Beirat gehören 9 anerkannte Fachleute aus den Gebieten Städtebau, Architek- tur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemei nsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt. (2) Drei Mitglieder des Beirates dürfen ihren Wohn - oder Geschäftssitz nicht im Regie- rungsbezirk Münster haben. (3) Die Mitglieder können sich nicht vertreten las sen. (4) Ohne Unterbrechung ist eine Mitgliedschaft im B eirat nur über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die direkte Wiederwahl nach Ablauf der Wahlzeit des Beirates ist keine Unterbrechung im Sinne dieser Vorschrift. (5) Die Wahlzeit des Beirates entspricht der Wahlpe riode des Rates. Die Mitglieder des Beirates üben ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Beirates wei- ter aus. Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, wählt der Rat auf gemein- samen Vorschlag der Architekten- und Ingenieurverbände eine/n Nachfolger/in. (6) An den Sitzungen des Beirates kann je Fraktion und Gruppe des Rates ein Mitglied des Planungsausschusses oder des Rates mit beratender Stimme teilnehmen. (7) An den Sitzungen des Beirates können neben der geschäftsführenden Dienststelle je nach Beratungsbedarf weitere Ämter des Baudezernate s sowie anderer Dezernate teilnehmen. Artikel II. Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anlage 2 zur Vorlage V/0484/2011 Beirat für Stadtgestaltung - Änderung der Satzung (§ 3) - bisheriger Satzungstext neuer Satzungstext § 3 Mitglieder (1) Dem Beirat gehören 9 auf ihrem Gebiet anerkannte Fachleute an. Sie werden auf Vorschlag der in Münster ansässigen Ar- chitekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt und können sich nicht vertre- ten lassen. (2) Die Mitglieder des Beirates sollen ihren Wohn- oder Geschäftssitz im Regie- rungsbezirk Münster haben. (3) Ohne Unterbrechung ist eine Mitglied- schaft im Beirat nur über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die direkte Wie- derwahl nach Ablauf der Wahlzeit des Beirates ist keine Unterbrechung im Sin- ne dieser Vorschrift. (4) Die Wahlzeit des Beirates entspricht der Wahlperiode des Rates. Die Mitglieder des Beirates üben ihre Tätigkeit bis zum Zusammentritt des neu gewählten Beira- tes weiter aus. Scheidet ein Mitglied wäh- rend der Wahlzeit aus, wählt der Rat auf Vorschlag der in Münster ansässigen Ar- chitekten- und Ingenieurverbände eine/n Nachfolger/in. (5) An den Sitzungen des Beirates kann je Fraktion und Gruppe des Rates ein Mit- glied des Planungsausschusses oder des Rates mit beratender Stimme teilnehmen. (6) An den Sitzungen des Beirates können neben der geschäftsführenden Dienststel- le je nach Beratungsbedarf weitere Ämter des Baudezernates sowie anderer De- zernate teilnehmen. § 3 Mitglieder (1) Dem Beirat gehören 9 anerkannte Fach- leute aus den Gebieten Städtebau, Ar- chitektur und Landschaftsplanung an. Sie werden auf gemeinsamen Vorschlag der in Münster ansässigen Architekten- und Ingenieurverbände vom Rat gewählt. (2) Drei Mitglieder des Beirates dürfen ih- ren Wohn- oder Geschäftssitz nicht im Regierungsbezirk Münster haben. (3) Die Mitglieder können sich nicht vertre- ten lassen. (4) Ohne Unterbrechung ist eine Mitglied- schaft im Beirat nur über einen Zeitraum von 5 Jahren möglich. Die direkte Wieder- wahl nach Ablauf der Wahlzeit des Beira- tes ist keine Unterbrechung im Sinne die- ser Vorschrift. (5) Die Wahlzeit des Beirates entspricht der Wahlperiode des Rates. Die Mitglieder des Beirates üben ihre Tätigkeit bis zum Zu- sammentritt des neu gewählten Beirates weiter aus. Scheidet ein Mitglied während der Wahlzeit aus, wählt der Rat auf ge- meinsamen Vorschlag der Architekten- und Ingenieurverbände eine/n Nachfol- ger/in. (6) An den Sitzungen des Beirates kann je Fraktion und Gruppe des Rates ein Mit- glied des Planungsausschusses oder des Rates mit beratender Stimme teilnehmen. (7) An den Sitzungen des Beirates können neben der geschäftsführenden Dienststelle je nach Beratungsbedarf weitere Ämter des Baudezernates sowie anderer Dezer- nate teilnehmen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0484/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.07.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37