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Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung und Standortsanierung in Lengsdorf und Medinghoven

Mitteilungsvorlage 200850-1 vom 29.09.2020

Stand: Am 08.12.2020 in der Bezirksvertretung Hardtberg geändert beschlossen.

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    Mitteilungsvorlage öffentlich 200850-1 Der Oberbürgermeister —— Federführung: 68 Amt für Stadtgrün Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung und Standortsanierung in Lengsdorf und Medinghoven Beratungsfolge Bezirksvertretung Hardtberg Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung wurde per Beschluss vom 28.01.2020 (Drucksachen-Nr.: 191090) beauftragt, „die erforderlichen Pflanzungen entlang der Lengsdorfer Hauptstraße nach Abschluss der Sanierung der Fahrbahn sowie die Pflege der Pflanzbereiche in dieser Pflanzperiode spätestens bis Ende März 2020 durchzuführen…“. Mit Beschluss vom 16.06.2020 hat die Bezirksvertretung Hardtberg der Einleitung des Vergabeverfahrens zur „Baumersatzpflanzung und Standortsanierung in Lengsdorf und Medinghoven“ (Drucksachen-Nr.: 200850) zugestimmt. Dieses Vergabeverfahren beinhaltete auch die Baumersatzpflanzung von 8 Bäumen an der Lengsdorfer Hauptstraße. Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens war eine Pflanzung in der vergangenen Pflanzperiode nicht mehr möglich. Die Verwaltung informiert hiermit über notwendig gewordene Änderungen. Es war schon zu Beginn der Planungen dieser Maßnahme klar, dass aufgrund vorhandener Wasser- und Gasleitungen eine erforderliche Vergrößerung von 7 vorhandenen Baumbeeten nur begrenzt möglich sein wird. Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00 m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12 m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“. Dennoch sollten diese Standorte im Zuge der Maßnahme genauer untersucht, das heißt, mit Hilfe von Suchgräben sollten die Pflanzmöglichkeiten eruiert werden. Entsprechende Leitungspläne liegen zu Beginn einer solchen Maßnahme vor, die Erfahrung zeigt jedoch, dass diese meist von den örtlichen Gegebenheiten abweichen. Seite 1 von 3 Seite 2 —— Nur die Erstellung von Suchgräben kann letztlich genaue Informationen liefern. So zeigte sich dann nach der Beauftragung und der Erstellung dieser Suchgräben, dass in ca. 30-70 cm Tiefe – und somit anders als in den Plänen dargestellt - mehrere 10-KV-Stromleitungen verlaufen, welche einen großvolumigen Erdaustausch bis zur erforderlichen Tiefe von 1,50 Metern für Baumpflanzungen unmöglich machen. Weiterhin ist es nicht gestattet, Bäume unmittelbar auf derartige Leitungen zu pflanzen. Ein Verschieben der Baumbeete ist ebenso nicht möglich, da die Leitungstrassen parallel zur Straße, bzw. zum Pflanzbereich verlaufen. Die Verlegung der Versorgungsleitungen mit den Anbindungen der einzelnen Hausanschlüsse an das Versorgungsnetz und insbesondere die Verlegung der 10-kV-Leitung wäre mit einer größeren Baumaßnahme im Straßenraum verbunden, als es eine Fahrbahnsanierung darstellt. Insbesondere müsste eine solche Verlegung von den Versorgungsträgern konkret geplant sowie gesondert ausgeschrieben werden und wäre mit sehr erheblichen Kosten verbunden. Dieses Geld und die erforderlichen Personalkapazitäten stünden dann für weitere Baumpflanzungen nicht mehr zur Verfügung, weshalb in diesem Fall zu diesem Zeitpunkt von solchen aufwändigen Leitungsverlegungen im Zusammenhang mit Baumneu- und - ersatzpflanzungen Abstand genommen wird. Die Situation betrifft 7 geplante Baumpflanzungen in der Lengsdorfer Hauptstraße. Die Verwaltung hat deshalb entschieden, an diesen Standorten Sträucher (Judasbaum und Apfeldorn als Solitärsträucher) zu pflanzen, inkl. der entsprechenden Bodendecker als Unterpflanzung. Lediglich das Beet neben der Einfahrt des Technischen Hilfswerkes kann planmäßig (ohne Wegfall eines Parkplatzes) mit einem Alleebaum bepflanzt werden. Detaillierte Begründung der Nicht-Wiederbepflanzbarkeit der Baumstandorte in der Lengsdorfer Hauptstraße: Vor Hausnummer: Begründung: 6 Strom-, Starkstrom- und Gasleitung 6 Strom-, Starkstrom- und Gasleitung 25 geplante private Baumaßnahme 41 Strom- und Starkstromleitung, Hausanschluss Gas und Wasser 44 Strom-, Starkstrom- und Gasleitung 46a Strom-, Starkstrom- und Gasleitung, Hausanschluss Gas und Wasser 51 Strom-, Starkstrom- und Wasserleitung Die in der Lengsdorfer Hauptstraße nun entfallenen 7 Bäume werden ersatzweise im Rahmen dieses Auftrages im Stadtbezirk Hardtberg an folgenden Stellen gepflanzt: 6 Bäume in der Provinzialstrasse und 1 Baum Auf der Kaiserfuhr vor Haus 33 Die restlichen Bäume aus dieser Maßnahme können wie geplant an den in der Beschlussvorlage dargestellten Standorten gepflanzt werden. Seite 2 von 3 Seite 3 —— Anlage/n Keine Seite 3 von 3

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2020

    Bezirksvertretung Hardtberg

    TOP 6.17, Kenntnisnahme. Ergebnis: geändert beschlossen

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